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Fehler, Obstruktion oder rationale Implementation?

Abstract

"Das IAB Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 2009 bis 2012 eine theoretisch-empirische Analyse der Implementation von § 16e SGB II durchgeführt, einem Gesetz, das eine dauerhafte Förderung vormals Langzeitarbeitsloser mit besonderen Vermittlungshemmnissen ermöglicht. Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung bestand in der enormen Varianz der Umsetzungen des Gesetzes durch die ARGEn und Optionskommunen als den hierfür zuständigen Instanzen. Überraschend war dabei der Umstand, dass Umsetzungen, die in Einklang standen mit Geist und Buchstaben des Gesetzes, das heißt den Intentionen seiner Initiatoren und dem Wortlaut des Gesetzestextes, in der Minderheit waren. Bei einer oberflächlichen Betrachtung mag es den Anschein haben, als seien die divergenten Umsetzungsweisen schlicht Fehler oder gar Ausdruck absichtlicher Obstruktion, als hätten die zuständigen Instanzen ihre Ermessens- und Handlungsspielräume auf unangemessene und destruktive Weise genutzt. Doch ein mikrologischer, das Zusammenspiel von Gesetz, Steuerungsimpulsen, Umsetzungsinstanzen, Ausführenden, Adressaten und Zielgruppe fokussierender Blick erweist im Gegenteil, dass die Umsetzungsvarianten ihre jeweils eigene Rationalität haben, die bezogen ist auf das Selbstverständnis und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Umsetzungsträger. Wir wollen im Folgenden vor allem die Frage nach methodischen Zugängen erörtern, zuvor jedoch kurz skizzieren, an welchem Gegenstand wir das methodische Instrumentarium erprobt haben." (Textauszug, IAB-Doku)

Cite article

Bauer, F. & Jung, M. (2014): Fehler, Obstruktion oder rationale Implementation? Wie nutzt die regionale Arbeits- und Sozialverwaltung ihre Ermessensspielräume bei der Umsetzung von § 16e SGB II? In: M. Löw (Hrsg.) (2014): Vielfalt und Zusammenhalt : Verhandlungen des 36. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bochum und Dortmund 2012, p. 1-9.