Arbeitsmarktpolitik
Abstract
Das Wirtschaftslexikon definiert Arbeitsmarktpolitik als die am Arbeitsmarkt ansetzenden Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstands. Weitergehende, soziale Ziele der Arbeitsmarktpolitik werden u.a. mit der Unterstützung von Problemgruppen des Arbeitsmarkts verfolgt. Daher sind die Grenzen zur Sozial- und Bildungspolitik fließend. Arbeitsmarktpolitik ist allein nicht in der Lage, mit ihren Instrumenten, Institutionen und Haushaltsmitteln das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes zu verwirklichen. Die Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik, in einem sogenannten 'Zweiten Arbeitsmarkt' zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten oder Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, sind begrenzt. Aufbauend auf dieser Definition beschreibt der Lexikonartikel Träger und wichtige Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik (Bundesagentur für Arbeit, Bundesregierung und Bundesländer) sowie die Wirkungen der Arbeitsmarktpolitik. (IAB)
Cite article
Kleinhenz, G., Bellmann, L. & Wießner, F. (2008): Arbeitsmarktpolitik. In: A. Woll (Hrsg.) (2008): Wirtschaftslexikon, p. 41-45.