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Altersdiskriminierung aus sozialwissenschaftlicher Sicht

Abstract

Aus sozialwissenschaftlicher Sicht wird Altersdiskriminierung als Benachteiligung in den einzelnen Sphären und Funktionsbereichen der Gesellschaft aufgrund des Lebensalters verstanden, als sachlich ungerechtfertigte Einschränkung der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Teilhabechancen. Ausgehend von der allgemeinen Diskriminierungsdebatte stellt der Autor drei Typen von Diskriminierungsbegriffen vor: 'Während aus konstruktivistischer Sicht bereits das kulturelle Modell der Lebensalter der Kritik verfällt, akzeptiert die liberalistische Perspektive prinzipiell die Existenz kultureller Modelle, sucht deren Bindewirkung ab einzuschränken. Jegliche Einschränkung von Wahl- und Handlungsfreiheit gilt hier als diskriminierend, so sie nicht sachlogisch oder vertraglich begründet ist.' Der differenzierungstheoretische Begriff setzt an den empirisch feststellbaren, ungleich verteilten Chancen zur Realisierung altersgruppenspezifischer Handlungsorientierungen und Entwicklungsaufgaben an. 'Folgt man dem differenzierungstheoretischen Ansatz, so richtet sich der Blick auf ein komplexes Bedingungsgefüge gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse.' Diese werden bestimmt durch das Zusammenspiel organisationaler Prozesse, alltäglicher Deutungs- und Interaktionsmuster und gesellschaftlicher Ordnungsmuster, das die Realität der gesellschaftlicher Teilhabe bestimmt, und mithin die Realität lebensalterspezifischer Teilhabepotentiale. (IAB)

Cite article

Wenzel, U. (2006): Altersdiskriminierung aus sozialwissenschaftlicher Sicht. In: U. Rust, J. Lange & H. Pfannkuche (Hrsg.) (2006): Altersdiskriminierung und Beschäftigung (Loccumer Protokolle, 2006,04), p. 147-159.