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Frauen diskriminierend oder geschlechterpolitisch konzeptionslos?

Abstract

Der Beitrag befasst sich aus geschlechterpolitischer Sicht kritisch mit den Hartz-Gesetzen und fragt, ob die damit verbundenen verschärften ehelichen und unehelichen Unterhaltspflichten als bewusste Re-Traditionalisierung und Stärkung des 'männlichen Ernährermodells' verstanden werden müssen. Die Positionen unterschiedlicher feministischer Kritierinnen der Hartz-Reformen werden zusammengefasst und diskutiert. Es zeigt sich, dass die Hartz-Gesetze zwar geschlechtsneutral formuliert sind, sich in ihren Auswirkungen aber als Frauen diskriminierend erweisen. Die Arbeitsmarktreformen stärken das 'männliche Ernährermodell' im deutschen Recht und vertiefen die Unterschiede zwischen Frauen. Die Autorinnen ziehen das Fazit, dass die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft und die Anrechnung von Partnereinkommen durch Hartz IV zu einer Zwangsvergemeinschaftung von Menschen führen, die auf veralteten Vorstellungen von geschlechterspezifischen Rollenverteilungen basiert und damit Frauen den gleichberechtigten Zugang zu einer eigenständigen Existenzsicherung verwehrt. Eine Reform des Wohlfahrtsstaates im Sinne einer Förderung egalitärer Geschlechterverhältnisse erfordert nach ihrer Meinung den Umbau des Sozialstaats weg von einer Privatisierung der Risiken der Existenzsicherung in Form von Bedarfsgemeinschaften hin zu einer gesamtstaatlichen Solidarität auf staatsbürgerlicher Ebene. (IAB)

Cite article

Rostock, P., Wersig, M. & Künzel, A. (2007): Frauen diskriminierend oder geschlechterpolitisch konzeptionslos? Geschlechterspezifische Auswirkungen von Hartz IV. In: S. Berghahn (Hrsg.) (2007): Unterhalt und Existenzsicherung : Recht und Wirklichkeit in Deutschland, p. 305-322.