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Neue Zuständigkeiten in der beruflichen Rehabilitation: wie die Jobcenter die Veränderungen bewerten

Abstract

"Seit Januar 2025 haben sich vor allem die (finanziellen) Zuständigkeiten in der beruflichen Rehabilitation geändert. Jobcenter behalten die Verantwortung für die Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Grundsicherungsleistungen. Die Agenturen für Arbeit übernehmen seither die Beratung, Finanzierung und Umsetzung für sämtliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die OnJoB-Befragung des IAB im Frühjahr 2025 zeigt: Die Wahrnehmung von Aufwand und Herausforderungen variiert nach Größe und Trägerschaft des Jobcenters sowie nach Hierarchieebene. Vor allem auf der operativen Ebene konnten viele Befragte die Folgen der Reform noch nicht abschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Rauch, A. & Reims, N. (2026): Neue Zuständigkeiten in der beruflichen Rehabilitation: wie die Jobcenter die Veränderungen bewerten. In: IAB-Forum No. 02.11.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20261102.01

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