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Einführung einer Kindergrundsicherung: Forschungsdaten und Evaluation

Abstract

"Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 verständigt, um „bessere Chancen für Kinder und Jugendliche [zu] schaffen“ (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP 2021, S. 74). In einem Anfang 2023 vorgelegten Papier hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Eckpunkte der anvisierten Reform formuliert (BMSFSJ 2023). Ein wesentlicher Regelungsbestandteil ist dabei, dass Kinder und Jugendliche, die selbst beziehungsweise deren Eltern bislang Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, mit Einführung der Kindergrundsicherung „weitgehend aus dem Bezug von SGB II bzw. SGB XII herausgelöst werden“ (ebd., S. 7) sollen. Damit fallen die betreffenden Kinder und Jugendliche auch nicht länger in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter, auch wenn ihre Eltern weiterhin auf Bürgergeld angewiesen sind. Stattdessen werden der Garantiebetrag sowie der einkommensabhängige Zusatzbetrag mit Einführung der Kindergrundsicherung bei einer anderen Verwaltungsbehörde beantragt. Das Eckpunktepapier wird in der Frage der behördlichen Zuständigkeit nicht konkreter, laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung haben sich BMSFSJ und die Bundesagentur für Arbeit (BA) jedoch darauf geeinigt, dass die Familienkassen der BA die Administration der Kindergrundsicherung übernehmen sollen (Bundesregierung 2023). Ein Gesetzentwurf über die Einführung einer Kindergrundsicherung liegt bislang nicht vor. Eine unbeabsichtigte Nebenwirkung der administrativen Neuordnung an der Schnittstelle zwischen Grundsicherung für Arbeitsuchende und Kindergrundsicherung könnte sein, dass dadurch keine verknüpfte Prozessdaten von Eltern im Bürgergeldbezug und deren – dann Leistungen der Kindergrundsicherung beziehenden – Kindern bereitstehen. Dies wäre mit erheblichen Einschränkungen für die SGB-II-Forschung verbunden, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im gesetzlichen Auftrag (§55 Abs. 1 SGB II) durchführt. Vor diesem Hintergrund skizziert die vorliegende Unterlage die möglichen thematischen Einschnitte für die Wirkungsforschung und benennt die datentechnischen Anforderungen, um Daten der Familienkasse mit denen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu verknüpfen und so auch zukünftig die SGB-II-Wirkungsforschung in ihrer bisherigen thematischen Breite durchführen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Anger, S., Bruckmeier, K., Dietrich, H., Filser, A., Müller, D., Ramos Lobato, P., Thomsen, U. & Wolff, J. (2023): Einführung einer Kindergrundsicherung: Forschungsdaten und Evaluation. Nürnberg, 6 p.

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