Die bundesweite Umsetzung des Mainzer Modells im Jahr 2002
Abstract
"Im Mainzer Modell können Beschäftigte einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen und/oder einen Kindergeldzuschlag für maximal 36 Monate erhalten. Mit der bundesweiten Einführung zum 1. März 2002 wurden die Förderkonditionen geändert. Dieser Projektbrief informiert über die bundesweite Inanspruchnahme des Mainzer Modells und die Förderstrukturen. Der Berichtszeitraum dieses Projektbriefs erstreckt sich von März bis Dezember 2002. Er geht damit über die erste bundesweite Implementierungsphase hinaus, in der die Beurteilung der Förderstrukturen durch mögliche Sondereffekte besonders erschwert wird. Insgesamt haben sich in den ersten zehn Monaten seit der bundesweiten Ausdehnung zum 1. März 2002 gegenüber der vorherigen regional begrenzten Erprobung des Mainzer Modells keine bedeutsamen Änderungen ergeben. Der 'typische' Förderfall ist nach wie vor eine Frau im mittleren Alter mit mindestens einem minderjährigen Kind, die nach vorheriger Arbeitslosigkeit in Teilzeit arbeitet. Branchenschwerpunkte sind hingegen weiterhin kaum erkennbar. Überraschend ist allerdings der mit fast einem Drittel hohe Anteil Ostdeutschlands an allen Förderungen. Die Inanspruchnahme ist auch nach der bundesweiten Ausdehnung und nach der ersten Implementationsphase weiterhin sehr gering." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Hollederer, A. & Rudolph, H. (2003): Die bundesweite Umsetzung des Mainzer Modells im Jahr 2002. (Forschungsverbund Evaluierung Mainzer Modell. Projektbrief 07), Bonn, 21 p.