Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der EVS 2008
Project duration: 01.10.2011 to 30.06.2013
Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 entschieden, dass die Regelleistungen nach dem SGB II in ihrer damaligen Form nicht verfassungsgemäß waren. Dem im Jahr 2011 erlassenen „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (SGB II und XII) gingen intensive parlamentarische Beratungen und politische Auseinandersetzungen voraus. Umstritten ist unter anderem, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe „verdeckt“ arme Haushalte aus den der Berechnung zugrunde liegenden Daten ausgeschlossen werden können.
Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des SGB XII liegen die auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelten Verbrauchsausgaben von gesetzlich definierten Referenzhaushalten zugrunde. Um Zirkelschlüsse bei der Berechnung zu vermeiden, sollten Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des haushaltsspezifischen Bedarfs ausreichen und die keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, aus dieser Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Diese Haushalte werden unter dem Begriff der „verdeckten“ Armut zusammengefasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem IAB den Auftrag erteilt, die Abgrenzung der verdeckt armen Haushalte in der Referenzgruppe im Rahmen der Weiterentwicklung der Methodik der Ermittlung von Regelbedarfen zu prüfen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1, Regelbedarfsermittlungsgesetz).
Im Rahmen des Projekts wird die Methode der Mikrosimulation eingesetzt, um verdeckt arme Haushalte zu identifizieren. Hierbei wird der gesetzlich definierte Bedarf, das verfügbare Einkommen sowie die zustehenden Vermögensfreibeträge für jeden Haushalt in der Datenbasis einzeln berechnet. Grundlage bilden Angaben der Befragten zu soziodemographischen Merkmalen, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Der auf diese Weise simulierte Anspruch auf SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen wird dem faktischen Leistungsbezug des Haushalts gegenübergestellt, was die Klassifikation eines Haushalts als verdeckt arm ermöglicht. Bei der Anspruchssimulation werden Annahmen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen variiert, um die Robustheit der Simulationsergebnisse zu prüfen.