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Dossier

Arbeitsmarktpolitik aktuell - Politikvorschläge und Debattenbeiträge

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
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im Aspekt "Wissenschaft, Forschungsinstitute"
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim ;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim ;
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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)

    Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin ; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm ; Pagels, Nils; Ivanov, Boris ; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy Brief / ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung 2020-04), Mannheim, 10 S.

    Abstract

    "Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ivanov, Boris ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten ; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim ; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter ; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin ; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? (2020)

    Dingeldey, Irene ;

    Zitatform

    Dingeldey, Irene (2020): Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? In: Momentum Quarterly, Jg. 9, H. 1, S. 35-49. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol9.no1.p35-49

    Abstract

    "Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 gilt als besonders progressiver Entwurf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit blieben Würdigungen zum Jubiläum im vergangenen Jahr weitgehend aus – möglicherweise weil das AFG 1998 ins Sozialgesetzbuch III integriert und ein Paradigmenwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik vollzogen wurde. Gleichwohl nehmen wir das AFG zum Ausgangspunkt, analysieren jedoch auch die Reformen der verschiedenen Transferleistungssysteme, einschließlich der Reformen der Sozialhilfe sowie punktuell relevante Leistungen in flankierenden Politikfeldern, um die Frage nach sozialem Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Phasen zu beantworten. Da verschiedene internationale Organisationen jüngst Programmpapiere für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veröffentlichten, nutzen wir die übergreifenden Elemente, um einen Maßstab für Fortschritt oder Rückschritt zu erarbeiten. Unter dem Vorbehalt, dass die aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen und sozialen Entwicklungen nicht ausschließlich durch die Arbeitsmarktpolitik, sondern vielfach durch sozialen und ökonomischen Wandel bedingt sind, sind Ambivalenzen hinsichtlich Fortschritt und Rückschritt zu konstatieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)

    Knuth, Matthias ;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797

    Abstract

    "Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)628 v. 30.04.2020), 110 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven (2019)

    Aretz, Bodo; Fratzscher, Marcel ; Schmidt, Christoph M.; Fries, Jan;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Jan Fries, Christoph M. Schmidt & Marcel Fratzscher (2019): Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 22-26.

    Abstract

    "Bodo Aretz, Jan Fries und Christoph M. Schmidt halten Fördern und Fordern für ein erfolgreiches Leitprinzip und warnen vor Rückschritten. Marcel Fratzscher fragt sich, ob das System der Grundsicherung noch zeitgemäß ist, und präsentiert Reformvorschläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!): Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (2019)

    Blömer, Maximilian ; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2019): Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!). Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 4, S. 34-43.

    Abstract

    "In den letzten Monaten hat sich die Debatte über den Reformbedarf beim deutschen Grundsicherungssystem und insbesondere bei Hartz IV intensiviert. In diesem Beitrag legt das ifo Institut einen Reformvorschlag vor, der sich darauf konzentriert, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Es werden Fehlanreize abgebaut, die die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Damit die Betroffenen der Niedrigeinkommensfalle entkommen können, muss sich Arbeit lohnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II: Ein Reformvorschlag (2019)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2019): Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Ein Reformvorschlag. (Kieler Arbeitspapier 2126), Kiel, 37 S.

    Abstract

    "Die Empfänger von Arbeitslosengeld II werden bei Arbeitsaufnahme oder bei einer Ausweitung ihres Arbeitseinsatzes hoch besteuert. Die marginale Belastung erreicht bis zu 100 Prozent. Zum einen werden ab bestimmten Lohnhöhen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge fällig, zum anderen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. In dem Papier wird dargelegt, wie man die Belastung senken und die Arbeitsanreize stärken könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)

    Breuer, Christian;

    Zitatform

    Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5

    Abstract

    "In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Stockinger, Bastian ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Bastian Stockinger & Jürgen Wiemers (2019): Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 20/2019), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB unter anderem um seine Expertise zu folgenden Themen gebeten: Einschätzung der Leistungsinanspruchnahme und der Arbeitsanreize in der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Beurteilung der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Instruments 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (in Bezug auf langfristige Eingliederungswirkungen und auf die Gefahr von Verdrängungs- und Drehtüreffekten); Beurteilung der Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer im unteren Lohnbereich. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven (2019)

    Butterwegge, Christoph; Hank, Rainer;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph & Rainer Hank (2019): Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 4-11.

    Abstract

    "Deutschland stehe nicht zuletzt wegen Hartz IV vor einer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zerreißprobe, meint Christoph Butterwegge. Rainer Hank verweist auf die Erfolge der Reformen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und fragt sich, was es da zu jammern gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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