Springe zum Inhalt

Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Deutschland"
  • Literaturhinweis

    Wirkungsmodelle in der Eingliederungshilfe (2021)

    Ottmann, Sebastian ; Gander, Claudia; König, Joachim;

    Zitatform

    Ottmann, Sebastian, Joachim König & Claudia Gander (2021): Wirkungsmodelle in der Eingliederungshilfe. In: Zeitschrift für Evaluation, Jg. 20, H. 2, S. 317-331. DOI:10.31244/zfe.2021.02.04

    Abstract

    "Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe verstärkt über die Wirkungen der Angebote und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Rolle von Wirkungsmodellen in dieser Debatte geklärt. Es wird aus einem aktuellen Projekt berichtet, in dem Wirkungsmodelle für den Berufsbildungsbereich (BBB) und die teilstationäre Tagesbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE) entwickelt wurden. Hierbei wurde geprüft, ob, und unter welchen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, sogenannte "Ankerwirkungsmodelle" zu generieren, also Wirkungsmodelle zu beschreiben, die eine Allgemeingültigkeit für bestimmte Arbeitsbereiche in der Eingliederungshilfe besitzen. Weiterhin wird diskutiert, welchen Nutzen und Vorteile die Entwicklung von Wirkungsmodellen hat und welchen Beitrag sie zur Wirkungsdebatte in der Eingliederungshilfe leisten können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Take-up and non-take-up of vocational rehabilitation in the financial responsibility of the German Federal Employment Agency: The role of employment status (2021)

    Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Reims, Nancy (2021): Take-up and non-take-up of vocational rehabilitation in the financial responsibility of the German Federal Employment Agency. The role of employment status. In: Alter - European Journal of Disability Research, Jg. 15, H. 4, S. 305-320., 2020-04-29. DOI:10.1016/j.alter.2020.04.003

    Abstract

    "To regain or remain in employment, people with occupational limitations due to health issues can apply for programmes in the context of vocational rehabilitation. In Germany, 20% of applicants do not take up vocational rehabilitation. Using administrative data on all applicants for whom the German Federal Employment Agency is responsible, logistic and fixed effects regression is applied to identify groups not taking up vocational rehabilitation. Analyses reveal that employed people less often take-up vocational rehabilitation. However, the probability of take-up rises significantly following the loss of employment between two applications. Thus, compared to other applicants employed applicants are at higher risk of not taking-up vocational rehabilitation or of taking it up (too) late. Using social problems theory, it can be argued that occupational limitations are harder to assess in the case of employed applicants. Furthermore, employed applicants have specific fears of losing their status. The reasons for non-take-up or delayed take-up should be investigated furthermore." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Reims, Nancy ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Wahrnehmung und Empirie (2021)

    Weller, Sabrina Inez ; Beblo, Miriam; Samray, David; Rausch-Berhie, Friederike; Bublitz, Elisabeth ; Jäger, Julian ;

    Zitatform

    Weller, Sabrina Inez, Elisabeth Bublitz, Friederike Rausch-Berhie, Julian Jäger, David Samray & Miriam Beblo (2021): Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Wahrnehmung und Empirie. (BIBB-Report 2021,02), Leverkusen, 18 S.

    Abstract

    "In diesem BIBB Report wird die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung mit einem Fokus auf Qualifikationen und Wahrnehmungen auf Basis einer Nachbefragung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (ETB) 2018 dargestellt. Die Auswertung ergibt, dass die Qualität der Beschäftigung von Erwerbstätigen mit Behinderung nur für ausgewählte Indikatoren von denen Erwerbstätiger ohne Behinderung abweicht. So zeigen die Analysen, dass Erwerbstätige mit Behinderung bei der Arbeit ähnlich häufig mit Wandel, Komplexität und Unwägbarkeiten umgehen wie Erwerbstätige ohne Behinderung. Die Analysen zur Wahrnehmung der Lage von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Befragten die Lücke in der Erwerbsbeteiligung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung falsch einschätzt. Die Nachbefragung umfasst auch ein Befragungsexperiment, das über den Beschäftigungsunterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderung informiert. Die Analysen hierzu konzentrieren sich auf den Effekt der Informationsweitergabe bei Befragten mit Behinderung und zeigen, dass Befragte mit Behinderung, die Informationen zu Beschäftigungsunterschieden erhielten, ihre Situation schlechter bewerten als Befragte mit Behinderung, die keine Information zu Beschäftigungsunterschieden erhielten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sicherung der Entgelte der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/25746) (2021)

    Zitatform

    (2021): Sicherung der Entgelte der Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/25746). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26095 (25.01.2021)), 4 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherung der Entgelte von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten u.a. mit einer Tabelle zur Anzahl der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die bis zum 15.10.2020 einen Antrag auf Kompensationsleistungen gestellt haben, getrennt nach Bundesländern. Um bei Werkstattschließungen nicht nur auf die Grundsicherung zu verweisen, erhielten die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen zu erbringen, um Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen.

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/29428) (2021)

    Zitatform

    (2021): Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/29428). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30205 (01.06.2021)), 7 S.

    Abstract

    In der Bundesrepublik Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Wie die Bundesverwaltung dieser Verpflichtung nachkommt ist Gegenstand der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. In der Antwort wird die prozentuale Verteilung des Anteils schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter im Bundeskanzleramt, den Bundesministerien und weiteren Einrichtungen der Bundesverwaltung für die Jahre 2018 und 2019 aufgelistet. Hierbei erfüllt die Bundesverwaltung mit einem Anteil von 9,5 Prozent im Vergleich zur Privatwirtschaft mit 4,1 Prozent im Jahr 2019 ihre Vorbildfunktion. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)1036 v. 15.04.2021), 176 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Gesetzentwurf des Teilhabestärkungsgesetzes. Liste der Sachverständigen: Verbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.; Deutscher Landkreistag; Associata-Assistenzhunde e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Einzelsachverständige: Nancy Poser, Trier; Constantin Grosch, Hameln

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30114) (2021)

    Zitatform

    (2021): Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30114). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30636 (11.06.2021)), 9 S.

    Abstract

    Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in Paragraph 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geldleistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Persönliche Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ihrer Antwort auf die diesbezügliche Kleine Anfrage gibt die Bundesregierung einen trägerspezifischen Überblick über bewilligte Persönliche Budgets für die Jahre 2018 und 2019. Für den Zeitraum seit 2008 werden Veränderungen der tatsächlichen Inanspruchnahme dargestellt. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Erster Zwischenbericht (2021)

    Zitatform

    (2021): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Erster Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 586), Berlin, 85 S.

    Abstract

    "Die Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Corona und der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen (2021)

    Zitatform

    (2021): Corona und der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,05), Berlin, 14 S.

    Abstract

    "Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat im Pandemiejahr 2020 stark zugenommen. Der Anstieg der Arbeitslosenquote verlief schneller und stärker als während der letzten Arbeitsmarktkrise 2008/2009. Dies ist besorgniserregend, da es für schwerbehinderte Menschen deutlich schwerer ist, einen neuen Job zu finden. Trotz durchschnittlich besserer Qualifizierung sind sie länger arbeitslos, als andere. Allerdings hat sich die Dauer der Arbeitslosigkeit in 2020 im Vergleich zu 2019 etwas verkürzt, sowohl bei den schwerbehinderten Arbeitslosen als auch allgemein. Bei beiden Gruppen erfolgte die Vermittlung in Beschäftigung im Krisenjahr schneller, als vor der Krise Laut einer Sonderauswertung von Daten der Statistik der BA für den DGB hat insbesondere die Nachfrage im Dienstleistungsbereich/Handel und im Gesundheitssektor die Vermittlung schwerbehinderter Arbeitsloser in Beschäftigung angekurbelt. Allerdings zeigt die dauerhaft überdurchschnittliche Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen, dass diese am Arbeitsmarkt immer noch stark benachteiligt sind. In 2009 – dem Jahr der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland – betrug der Abstand zwischen den beiden Arbeitslosenquoten 4,1 Prozentpunkte, 2020 dagegen 4,5 Prozentpunkte. Der DGB fordert wirksamere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Der DGB schlägt u.a. ein Arbeitsmarktprogramm zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise, die Erhöhung der Beiträge zur Ausgleichsabgabe sowie eine bessere Betreuung bei Langzeitarbeitslosigkeit vor. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für die Legislatur 2021 – 2025 greift die Vorschläge des DGB z.T. auf. Die geplante vierte Staffel in der Ausgleichsabgabe, die Verbesserungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jobcenter sind äußerst begrüßenswert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/27114) (2021)

    Zitatform

    (2021): Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/27114). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27576) (16.03.2021)), 37 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie u.a. mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Arbeitslosen und Unterbeschäftigung insgesamt und gesondert nach schwerbehinderten Menschen von Januar 2019 bis Februar 2021. (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2021)

    Zitatform

    (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27400) (09.03.2021)), 76 S.

    Abstract

    Durch das Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Zudem sollen soziale Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden. (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Behinderte Teilhabe am Arbeitsleben in der digitalen Welt (2020)

    Capovilla, Dino; Zimmermann, Roland ;

    Zitatform

    Capovilla, Dino & Roland Zimmermann (2020): Behinderte Teilhabe am Arbeitsleben in der digitalen Welt. In: Gemeinsam leben, Jg. 28, H. 1, S. 21-29. DOI:10.3262/GL2001021

    Abstract

    Viele Menschen zeigen sich begeistert ob des technologischen Fortschritts, der das Leben behinderter Menschen einfacher gemacht habe und der beinahe automatisch Wege zur Teilhabe und Inklusion ebnen würde. Wie gezeigt wird, kann der technische Fortschritt die Teilhabe und Inklusion begünstigen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt und Aspekte der Barrierefreiheit integraler Bestandteil der Technologieentwicklung sind. Mit besonderem Blick auf die berufliche Teilhabe, werden konkrete Risiken durch Technologien und Digitalisierung aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Schließlich werden mit einem Praxisbericht Hürden in der digitalen Welt skizziert, die trotz weitreichender legislativer Regulierungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entgegenstehen. (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabe an Arbeit: Subjektive Perspektiven (2020)

    Daßler, Henning; Gromann, Petra;

    Zitatform

    Daßler, Henning & Petra Gromann (Hrsg.) (2020): Teilhabe an Arbeit. Subjektive Perspektiven. (Fuldaer Schriften zur Gemeindepsychiatrie 7), Köln: Psychiatrie-Verlag, 123 S.

    Abstract

    "Die berufliche Teilhabe psychisch erkrankter Menschen ist ein wichtiges Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Band nähert sich dem Thema Arbeit aus subjektiver Perspektive und identifiziert Hürden wie Möglichkeiten. Anhand qualitativer Interviews werden wichtige Teilhabeziele im Bereich Arbeit aufgedeckt. Angebote beruflicher Integration setzen dabei ein Höchstmaß an individueller und flexibler Gestaltung voraus. Ein weiterer Beitrag geht auf die Belastungen und Chancen junger Menschen mit einer psychischen Erkrankung ein. Inklusionsprojekte und ihre Erfolge zeigen zudem, wie wichtig es ist, frühzeitig mit der beruflichen (Wieder-)Eingliederung zu beginnen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich: Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK (2020)

    Dittmann, Réne;

    Zitatform

    Dittmann, Réne (2020): Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich. Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, S. 1-9.

    Abstract

    "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die in anderen internationalen Verträgen enthaltenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, so auch das Recht auf Arbeit. Nach Art. 27 Abs. 1 S. 1 UN-BRK anerkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, was das Recht auf die Möglichkeit beinhaltet, den Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit auf einem offenen, integrativen/inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen. Über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und die dabei erzielten Fortschritte haben die Vertragsstaaten dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) regelmäßig zu berichten (Art. 35 Abs. 1 UN-BRK). Deutschland und Österreich haben jeweils ein erstes Staatenberichtsverfahren durchlaufen und werden nun ein zweites Mal durch den UN-Fachausschuss geprüft. Aus diesem Anlass wurde am 13. Februar 2020 in Innsbruck die Tagung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Österreich“ von Prof. Dr. Michael Ganner, Dr. Elisabeth Rieder, Dr. Caroline Voithofer (alle Universität Innsbruck) und Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) veranstaltet. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Beobachtungen und Empfehlungen der UN-Fachausschuss zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK in seinen Abschließenden Bemerkungen zu den ersten Staatenberichten für Deutschland und Österreich hatte (I.). Anschließend wird über aktuelle Diskussionen in beiden Ländern berichtet (II.)" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fast drei Millionen Behinderte erwerbstätig - Schub für Inklusion durch Digitalisierung (2020)

    Flüter-Hoffmann, Christiane; Kurtenacker, Andrea;

    Zitatform

    Flüter-Hoffmann, Christiane & Andrea Kurtenacker (2020): Fast drei Millionen Behinderte erwerbstätig - Schub für Inklusion durch Digitalisierung. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,54), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Von den über zehn Millionen Menschen in Deutschland mit einer amtlich anerkannten Behinderung sind fast 2,9 Millionen erwerbstätig. Knapp ein Drittel aller Unternehmen sehen in der Digitalisierung neue Chancen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Und jedes fünfte Unternehmen setzt sogar digitale Technologien gezielt ein, um Beschäftigte mit Behinderungen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dies kann mittelfristig sowohl die Inklusion generell voran bringen, als auch die Weiterbildung der Menschen mit Behinderung intensivieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie sich psychische Erkrankungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt auswirken - ein Überblick (Serie "Psychisch Erkrankte im SGB II: Situation und Betreuung") (2020)

    Gühne, Uta ; Riedel-Heller, Steffi G.; Kupka, Peter ;

    Zitatform

    Gühne, Uta, Steffi G. Riedel-Heller & Peter Kupka (2020): Wie sich psychische Erkrankungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt auswirken - ein Überblick (Serie "Psychisch Erkrankte im SGB II: Situation und Betreuung"). In: IAB-Forum H. 25.08.2020 Nürnberg, o. Sz., 2020-08-24.

    Abstract

    "Psychische Erkrankungen sind auch unter Erwerbstätigen weit verbreitet. Dennoch sind Arbeitslose, insbesondere, wenn sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, überproportional betroffen. Die Art und der Verlauf psychischer Störungen sind dabei vielfältig, ebenso deren Auswirkungen auf die berufliche Teilhabe. Die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den regulären Arbeitsmarkt hängen vom Zusammenspiel der individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, von den Arbeitsanforderungen und weiteren Kontextfaktoren ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung in Zeiten der COVID-19-Pandemie aus Sicht der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Betreuungskräfte: Ergebnisse einer qualitativen Public-Health-Studie (2020)

    Habermann-Horstmeier, Lotte ;

    Zitatform

    Habermann-Horstmeier, Lotte (2020): Die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung in Zeiten der COVID-19-Pandemie aus Sicht der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Betreuungskräfte. Ergebnisse einer qualitativen Public-Health-Studie. Köln, 73 S.

    Abstract

    "Für die Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland haben die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu einschneidenden Veränderungen geführt, die auch ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit beeinflussen. Ziel der Studie war es, möglichst viele Aspekte dieser Veränderungen sichtbar zu machen. Hierzu wurden von April bis Juli 2020 im Rahmen einer qualitativen Studie mündliche bzw. schriftliche Interviews mit 20 Personen durchgeführt und inhaltsanalytisch ausgewertet. Zur Stichprobe gehörten neben erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung auch Angehörige, Betreuungs- und Leitungskräfte aus Behinderteneinrichtungen sowie sozialpädagogische und psychologische Fachkräfte. Das Ergebnis der Auswertung zeigte eine große Übereinstimmung hinsichtlich der angesprochenen Themen zwischen den verschiedenen Stichprobengruppen. Neben den neuen Pandemie-Regeln wurden vor allem das Fehlen wichtiger sozialer Kontakte (trotz neuer Kommunikationsmöglichkeiten) und die Änderungen im Tagesablauf (Wegfall der Arbeit bzw. geänderte Arbeitssituation, Aufbau einer neuen Tagesstruktur) thematisiert. Die Studienteilnehmer/-innen ohne Behinderung äußerten sich deutlich intensiver zur Bedrohlichkeit der Situation, während die befragten Menschen mit geistiger Behinderung mehr über ihr aktuelles Befinden und die inzwischen eingetretenen Verbesserungen sprachen. Als positiver Aspekt wurde von allen Gruppen die Entschleunigung des Lebens zu Beginn der Pandemie angesprochen, die in die ‘Nach-Corona-Zeit’ mit hinübergenommen werden sollte. Allerdings gab es Hinweise darauf, dass die Situation für Menschen in Wohneinrichtungen zu Beginn der Pandemie oftmals besser war als für Menschen in ambulanter Betreuung. Die Studienergebnisse machten zudem deutlich, dass die ‘Vor-Corona-Bedingungen’ für einen Teil der Menschen mit geistiger Behinderung nicht optimal waren. Diese Erkenntnisse können nun zu Ansatzpunkten für neue, gesundheitsfördernde Strukturen werden, die die Heterogenität und Individualität der Menschen mit geistiger Behinderung stärker berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung: Eine explorative Organisationsanalyse in Werkstätten für behinderte Menschen (2020)

    Hartung-Ziehlke, Julia;

    Zitatform

    Hartung-Ziehlke, Julia (2020): Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung. Eine explorative Organisationsanalyse in Werkstätten für behinderte Menschen. (Perspektiven Sozialwirtschaft und Sozialmanagement), Wiesbaden: Imprint: Springer VS, XVII, 332 S. DOI:10.1007/978-3-658-31750-8

    Abstract

    "Bei der Implementierung digitaler Bildungsangebote spielt die Lebenswelt der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) mit ihrem Selbstentwurf als „Familie“ sowie als Schutz- und Lebensraum eine entscheidende Rolle. Julia Hartung-Ziehlke betrachtet in diesem Buch die Organisationsform der WfbM vor dem Hintergrund der Implementierung digitaler Bildungsangebote. Sie prüft, wie sich die Situation, die formale Struktur sowie die Kultur der Organisation auf das Verhalten der Organisationsmitglieder und deren Einstellung gegenüber digitalen Bildungsprozessen auswirken und welche organisationalen Konzepte dabei eine wesentliche Rolle spielen. Für die Implementierungspraxis digitaler Bildungsangebote in der WfbM empfiehlt die Autorin die Implementierung eines neuen Beziehungsmodells. Die Autorin Dr. Julia Hartung-Ziehlke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften der Fakultät Soziale Arbeit. Sie koordiniert das von Prof. Dr. Ludger Kolhoff geleitete Forschungsprojekt „Modellprojekt zur Entwicklung und Implementierung digitaler Bildungsangebote für die Qualifizierung schwerbehinderter Menschen für den allgemeinen Arbeitsmarkt“." (Verlagsangaben)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das IAB-Projekt "Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung" (Serie "Psychisch Erkrankte im SGB II: Situation und Betreuung") (2020)

    Kupka, Peter ; Oschmiansky, Frank; Gühne, Uta ; Riedel-Heller, Steffi G.; Popp, Sandra;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Frank Oschmiansky, Steffi G. Riedel-Heller, Uta Gühne & Sandra Popp (2020): Das IAB-Projekt "Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung" (Serie "Psychisch Erkrankte im SGB II: Situation und Betreuung"). In: IAB-Forum H. 25.08.2020 Nürnberg, o. Sz., 2020-08-24.

    Abstract

    "Menschen in der Grundsicherung, die an einer psychischen Erkrankung leiden, haben es häufig besonders schwer, wieder in eine Berufstätigkeit zurückzufinden. Im Forschungsprojekt "Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung" analysierte das IAB gemeinsam mit zwei Kooperationspartnern deren Situation im Kontext von Krankheit, Erwerbswünschen, medizinischer Behandlung und Betreuung durch die Jobcenter. Dabei ging es zum einen darum, wie die Betroffenen selbst ihre Situation sehen. Zum anderen ging es um die Frage, wie Jobcenter gemeinsam mit Einrichtungen der medizinischen und psychosozialen Versorgung deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Inklusion ins Erwerbsleben: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden (2020)

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Rauch, Angela & Nancy Reims (2020): Inklusion ins Erwerbsleben: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. In: IAB-Forum H. 27.11.2020 Nürnberg.

    Abstract

    "Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben schreitet voran. Aber oft bestimmen noch Vorurteile und ein mangelhaftes Wissen über Behinderungen das Denken vieler Menschen. Es geht darum, Vorurteile auszuräumen und für ein Verständnis von Behinderung zu sensibilisieren, das nicht von Defiziten ausgeht, sondern von unausgeschöpften Potenzialen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen