Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf
Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
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Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
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Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
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Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
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Betriebliche Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem SGB IX
Universität Kiel, Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in EuropaWelti, Felix, Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist die wichtigste Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt insbesondere für (schwer-)behinderte Menschen. Zugleich ist es für diese Menschen besonders schwierig, am Arbeitsleben teilzuhaben. Das Projekt untersucht, wie der Gesetzgeber diese Problemlage aufzulösen versucht und welche Auswirkungen dies auf die betriebliche Praxis hat.>> Kontext / Problemlage: Behinderung ist ein Tatbestand, der im Arbeitsrecht und im Sozialrecht besondere Rechte und Ansprüche auslöst. Ein großer Teil des hierfür relevanten Rechts ist zum 1. Juli 2001 im SGB IX neu geregelt worden. Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind die erklärten Ziele des Gesetzes. Um diese Ziele verwirklichen zu können, ist von entscheidender Bedeutung, behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Arbeit zeigt die wesentlichen Anspruchsgrundlagen, mit deren Hilfe behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, mit denen erreicht werden soll, dass sich aus einem koordinierten Zusammenspiel von Betriebsparteien und Rehabilitationsträgern eine verbesserte Teilhabemöglichkeit behinderter Menschen ergibt.>> Fragestellung: Die Regelungen des SGB IX zur Sicherung der Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen am Arbeitsleben werfen zahlreiche Fragen auf, von denen hier nur einige skizziert werden sollen:>> 1. Integrationsvereinbarungen: Wie werden diese Vereinbarungen abgeschlossen? Wer ist verantwortlich? Sind diese Instrumente bindend?>> 2. Betriebliche Prävention: Wie ist der Ablau? Wer ist verantwortlich? Welche Unterschiede bestehen zwischen den Präventionsverfahren?>> 3. Stellung der Schwerbehindertenvertretungen: Welche Rechte und Pflichten bestehen? Welche Einwirkungsmöglichkeiten sind gegeben?>> 4. Individualrechtliche Ansprüche: Welche Ansp
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Betriebliche Eingliederung bei psychischen Störungen
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft -
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ForschungsExpertise-Landschaft Beruflicher Rehabilitation (FELBER)
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Institut für Psychologie -
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Erschwerter Übergang Schule - Erwerbsleben
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich -
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Verbesserung der beruflichen Integration von AbsolventInnen von Förderschulen
Deutsches Jugendinstitut -
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ELoQ - E-Learningbasierte Logistik-Qualifizierung
Technische Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften -
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TrialNet - Ausbildung behinderter Jugendlicher mit Ausbildungsbausteinen in Netzwerken von Unternehmen, Berufsbildungswerken, Bildungswerken der Wirtschaft und Berufsschulen
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH -f-bb-Quelle: Projektinformation in SOFIS -
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Umfrage best2 - beeinträchtigt studieren
Deutsches Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) -
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Einsatzmöglichkeiten des persönlichen Budgets bei der sozialen und beruflichen Inklusion von Menschen mit autistischem Syndrom anhand konkreter Beispiele aus der beruflichen Rehabilitation
Fachhochschule Regensburg, Fakultät für Angewandte SozialwissenschaftenQuelle: Projektinformation in SO -
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AHEAD-EU - Förderung des Hochschulzugangs für Studierende mit Behinderungen
Universität Frankfurt, Institut für Sonder- und Heilpädagogik -
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Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf
Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät Arbeit und Berufliche Rehabilitation
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