Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Mind the gap: Net incomes of minimum wage workers in the EU and the US (2012)
Zitatform
Marx, Ive, Sarah Marchal & Brian Nolan (2012): Mind the gap: Net incomes of minimum wage workers in the EU and the US. (IZA discussion paper 6510), Bonn, 25 S.
Abstract
"This paper focuses on the role of minimum wages, tax and benefit policies in protecting workers against financial poverty, covering 21 European countries with a national minimum wage and three US States (New Jersey, Nebraska and Texas). It is shown that only for single persons and only in a number of countries, net income packages at minimum wage level reach or exceed the EU's at-risk-of poverty threshold, set at 60 per cent of median equivalent household income in each country. For lone parents and sole breadwinners with a partner and children to support, net income packages at minimum wage are below this threshold almost everywhere, usually by a wide margin. This is the case despite shifts over the past decade towards tax relief and additional income support provisions for low-paid workers. We argue that there appear to be limits to what minimum wage policies alone can achieve in the fight against in-work poverty. The route of raising minimum wages to eliminate poverty among workers solely reliant on it seems to be inherently constrained, especially in countries where the distance between minimum and average wage levels is already comparatively small and where relative poverty thresholds are mostly a function of the dual-earner living standards. In order to fight in-work poverty new policy routes need to be explored. The paper offers a brief discussion of possible alternatives and cautions against 'one size fits all' policy solutions." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Combating in-work poverty in continental Europe: an investigation using the Belgian case (2012)
Zitatform
Marx, Ive, Josefine Vanhille & Gerlinde Verbist (2012): Combating in-work poverty in continental Europe. An investigation using the Belgian case. In: Journal of social policy, Jg. 41, H. 1, S. 19-41. DOI:10.1017/S0047279411000341
Abstract
"Recent studies find in-work poverty to be a pan-European phenomenon. Yet in-work poverty has come to the fore as a policy issue only recently in most continental European countries. Policies implemented in the United States and the United Kingdom, most notably in-work benefit schemes, are much discussed. This article argues that if it comes to preventing and alleviating poverty among workers, both the policy options and constraints facing Continental European policymakers are fundamentally different from those facing Anglo-Saxon policymakers. Consequently, policies that work in one setting cannot be simply emulated elsewhere. We present microsimulation derived results for Belgium to illustrate some of these points. Policy options discussed and simulated include: higher minimum wages, reductions in employee social security contributions, tax relief for low-paid workers and the implementation of a stylised version of the British Working Tax Credit. The latter measure has the strongest impact on in-work poverty, but in settings where wages are compressed, as in Belgium, a severe trade-off between coverage and budgetary cost presents itself. The article concludes that looking beyond targeted measures to universal benefits and support for employment of carers may be important components of an overall policy package to tackle in-work poverty." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2012)
Zitatform
Mesaros, Leila & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 279-302., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0116-8
Abstract
"Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe: Gutachten (2012)
Möller, Joachim; König, Marion; Tamm, Marcus ; Dony, Elke; Wolter, Stefanie ; Vom Berge, Philipp ; Fertig, Michael ; Bender, Stefan; Güttler, Detlef; Fausel, Gudrun; Hense, Christine; Frings, Hanna ; Apel, Helmut; Umkehrer, Matthias ; Daumann, Volker; Paloyo, Alfredo; Kleinemeier, Rita; Bachmann, Ronald ; Puhe, Henry; Janßen-Timmen, Ronald; Broszeit, Sandra; Schaffner, Sandra ; Seth, Stefan; Fausel, Gudrun; Voit, Alfons;Zitatform
Möller, Joachim, Stefan Bender, Marion König, Philipp Vom Berge, Matthias Umkehrer, Stefanie Wolter, Sandra Schaffner, Ronald Bachmann, Hanna Frings, Ronald Janßen-Timmen, Alfredo Paloyo, Marcus Tamm, Michael Fertig & Helmut Apel (2012): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe. Gutachten. (IAB-Bibliothek 336), Bielefeld: Bertelsmann, 567 S. DOI:10.3278/300783w
Abstract
"Die Wirkungen von Mindestlöhnen sind in Politik und Wissenschaft gleichermaßen umstritten. Dies gilt auch für die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in einer empirisch und methodisch sehr breit angelegten Studie die Wirkungen des 1997 im Bauhauptgewerbe eingeführten Mindestlohns untersucht. Dabei wurden die Effekte der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung von Löhnen, Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Wettbewerbsfähigkeit - jeweils getrennt für West- und Ostdeutschland - analysiert. Während die Auswirkungen auf die Löhne in Ostdeutschland demnach ausgeprägter waren als in Westdeutschland, lassen sich generell keine gravierenden Folgen für die Beschäftigung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Möller, Joachim; Wolter, Stefanie ; Vom Berge, Philipp ; Fausel, Gudrun; Umkehrer, Matthias ; Fausel, Gudrun;Weiterführende Informationen
E-Book Open Access -
Literaturhinweis
Minimum wages in German industries: what does the evidence tell us so far? (2012)
Möller, Joachim;Zitatform
Möller, Joachim (2012): Minimum wages in German industries. What does the evidence tell us so far? In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 187-199. DOI:10.1007/s12651-012-0124-8
Abstract
"Die Auswirkungen eines Mindestlohns auf Löhne und Beschäftigung hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab und lassen sich theoretisch keineswegs eindeutig bestimmen. Hierzu bedarf es einer empirischen Analyse. Deutsche Untersuchungen über Mindestlohneffekte entsprachen in der Vergangenheit oft nicht den internationalen methodischen Standards. Mittlerweile beruhen die Analysen der internationalen Mindestlohnforschung auf Mikrodaten. Dabei wird die Entwicklung von ökonomischen Variablen vor und nach Einführung eines Mindestlohns für eine Gruppe von Betroffenen mit der einer Kontrollgruppe verglichen (Differenz-von-Differenzen-Ansatz). Diese Methode wurde in einer Reihe von neueren deutschen Studien verwendet, die sich der Evaluation der Mindestlohneinführung widmen. Die Mindestlohnforschung in Deutschland hat damit große Fortschritte gemacht und Anschluss an die internationalen Standards gefunden. Der wissenschaftliche Diskurs sollte hier anknüpfen. Allerdings bleiben einige methodische Fragen, die in diesem Beitrag diskutiert werden. Als wesentliches Ergebnis aus den bisher vorliegenden Mindestlohnstudien für Deutschland ist festzuhalten: Beschäftigungsverluste durch einen Mindestlohn sind weitgehend ausgeblieben. Insbesondere in Ostdeutschland lassen sich hingegen deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die Lohnverteilung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Möller, Joachim; -
Literaturhinweis
Zur Mindestlohn-Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern: Lohn- und Beschäftigungswirkungen von allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenzen. Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landtags Mecklenburg-Vorpommern (2012)
Zitatform
Möller, Joachim & Michael Stops (2012): Zur Mindestlohn-Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern. Lohn- und Beschäftigungswirkungen von allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenzen. Schriftliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. (IAB-Stellungnahme 06/2012), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Der Antrag der Volksinitiative 'Für einen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde' in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/1020 des Landtags Mecklenburg-Vorpommern) zielt auf einen bundesweit einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von zehn Euro je Stunde, zu dessen Einführung das Land Mecklenburg-Vorpommern die Initiative im Bundesrat ergreifen soll. In seiner Stellungnahme hierzu kommt das IAB zu dem Schluss, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland das Tarifsystem als untere Grenze stützen kann. Entscheidend ist dabei allerdings, die Höhe des Mindestlohnes mit Augenmaß festzulegen, um mögliche nicht intendierte negative Beschäftigungswirkungen zu vermeiden. Eine regionale Differenzierung des Mindestlohnes würde unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Arbeitsmarktchancen in Deutschland berücksichtigen. Allerdings sollte diese nicht zu kleinräumig sein. Im Lichte internationaler Erfahrungen sind zudem besondere Regelungen für Personengruppen empfehlenswert, die nur erschwert Zugang in den Arbeitsmarkt finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The effects of living wage laws on low-wage workers and low-income families: what do we know now? (2012)
Zitatform
Neumark, David, Matthew Thompson & Leslie Koyle (2012): The effects of living wage laws on low-wage workers and low-income families. What do we know now? In: IZA journal of labor policy, Jg. 1, S. 1-44. DOI:10.1186/2193-9004-1-11
Abstract
"We provide updated evidence on the effects of living wage laws in U.S. cities, relative to the earlier research covering only the first six or seven years of existence of these laws. There are some challenges to updating the evidence, as the CPS data on which it relies changed geographic coding systems in the mid-2000s. The updated evidence is broadly consistent with the conclusions reached by prior research, including a recent review of that earlier evidence. Living wage laws reduce employment among the least-skilled workers they are intended to help. But they also increase wages for many of them. This implies that living wage laws generate both winners and losers among those affected by them. For broader living wage laws that cover recipients of business or financial assistance from cities, the net effects point to modest reductions in urban poverty." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Who earns minimum wages in Europe?: new evidence based on household surveys (2012)
Zitatform
Rycx, François & Stephan Kampelmann (2012): Who earns minimum wages in Europe? New evidence based on household surveys. (Report / European Trade Union Institute 124), Brüssel, 64 S.
Abstract
"Minimum wages continue to stir controversial policy debates. This study contributes to a better understanding of minimum wages by providing a solid empirical assessment of minimum wage policies and their socio-economic consequences for a range of European countries. In addition to qualitative differences between minimum wage systems, the report documents international variations in the (absolute and relative) levels of minimum wages. An important contribution of the study is to provide a statistical panorama of the population of minimum wage earners." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Low-wage lessons (2012)
Schmitt, John;Zitatform
Schmitt, John (2012): Low-wage lessons. Washington, DC, 13 S.
Abstract
"Over the last two decades, high - and, in some countries, rising - rates of low-wage work have emerged as a major political concern. According to the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), in 2009, about one-fourth of U.S. workers were in low-wage jobs, defined as earning less than two-thirds of the national median hourly wage. About one-fifth of workers in the United Kingdom, Canada, Ireland, and Germany were receiving low wages by the same definition. In all but a handful of the rich OECD countries, more than 10 percent of the workforce was in a low-wage job.
If low-wage jobs act as a stepping stone to higher-paying work, then even a relatively high share of low-wage work may not be a serious social problem. If, however, as appears to be the case in much of the wealthy world, low-wage work is a persistent and recurring state for many workers, then low-wages may contribute to broader income and wealth inequality and constitute a threat to social cohesion. This report draws five lessons on low-wage work from the recent experiences of the United States and other rich economies in the OECD." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en)) -
Literaturhinweis
WSI-Mindestlohnbericht 2012: schwache Mindestlohnentwicklung unter staatlicher Austeritätspolitik (2012)
Schulten, Thorsten;Zitatform
Schulten, Thorsten (2012): WSI-Mindestlohnbericht 2012. Schwache Mindestlohnentwicklung unter staatlicher Austeritätspolitik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 2, S. 124-130. DOI:10.5771/0342-300X-2012-2-124
Abstract
"Der WSI-Mindestlohnbericht 2012 gibt einen aktuellen Überblick über die gegenwärtige Mindestlohnpolitik in Europa und ausgewählten außereuropäischen Staaten. Unter Auswertung der WSI-Mindestlohndatenbank werden neueste Daten zur Höhe und Entwicklung gesetzlicher Mindestlöhne präsentiert. Im Jahr 2011 wurden die Mindestlöhne in der Regel nur geringfügig angehoben oder sogar gänzlich eingefroren. In den meisten europäischen Ländern erlitten die Mindestlohnbezieher zum Teil deutliche Reallohnverluste. Im Rahmen des aktuellen Krisenmanagements in der Europäischen Union wurde die Mindestlohnpolitik zum Bestandteil einer allgemeinen Austeritätspolitik." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn (2012)
Zitatform
(2012): Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn. (Arbeitsmarkt aktuell 2012,06), Berlin, 14 S.
Abstract
"Fast ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt mit dem Einkommen unter der offiziellen Niedriglohnschwelle von 1800 Euro. In nur zehn Jahren stieg der Anteil der Niedriglöhner von 19 auf 23 Prozent, die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wächst.
Die (noch) positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird von einer wachsenden Ungleichheit bei den Einkommen überschattet. Die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen wird immer größer. Mini-Jobs und Leiharbeit, Tarifflucht und Hartz-Gesetze haben zu steigenden Lohnunterschieden geführt. Erst jüngst hat das Statistische Bundesamt darauf hingewiesen, dass 2010 rd. die Hälfte der atypisch Beschäftigten zu den Niedriglohnbeziehern zählen. Abweichend von der Herangehensweise soll hier die Niedriglohnbeschäftigung von Vollzeitbeschäftigten analysiert werden. Dabei zeigt sich auch hier der längerfristige Trend eines Aufstiegs. Auch bei Vollzeitbeschäftigten sind Niedriglöhne auf dem Vormarsch und ist die Lohnungleichheit deutlich gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Minimum wages and employment in Japan (2011)
Abe, Yukiko;Zitatform
Abe, Yukiko (2011): Minimum wages and employment in Japan. In: Japan labor review, Jg. 8, H. 2, S. 42-54.
Abstract
"This paper surveys issues associated with the minimum wage and its economic impacts in Japan. First, I discuss how the minimum wage is discussed in recent political debates. Next, I explain economic factors surrounding the Japanese labor market that are related to the minimum wage: specifically, I take up the issues of globalization and 'mismatch' (i.e., a labor shortage exists in some industries and/or occupations and, at the same time, there is unemployment). Then, I provide an overview of facts regarding the minimum wage for the past two decades. Finally, I critically review recent empirical studies that examine the employment effects of the minimum wage (Tachibanaki and Urakawa 2007; Kambayashi, Kawaguchi, and Yamada 2009)." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
A politico-economic analysis of minimum wages and wage subsidies (2011)
Zitatform
Adam, Antonis & Thomas Moutos (2011): A politico-economic analysis of minimum wages and wage subsidies. In: Economics Letters, Jg. 110, H. 3, S. 171-173. DOI:10.1016/j.econlet.2010.11.029
Abstract
"This paper constructs a political economy model in which minimum wages are determined according to majority voting. Using the minimum wage scheme as the status quo, we show that the replacement of minimum wages by wage subsidies is not likely to receive political support unless it is supplemented by increased taxation of profits (after-tax profits are also likely to increase)." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Minimum wage increases under straightened circumstances (2011)
Zitatform
Addison, John T., McKinley L. Blackburn & Chad D. Cotti (2011): Minimum wage increases under straightened circumstances. (IZA discussion paper 6036), Bonn, 42 S.
Abstract
"Do apparently large minimum wage increases in an environment of recession produce clearer evidence of disemployment effects than is typically observed in the new minimum wage literature? This paper augments the sparse literature on the most recent increases in the U.S. minimum wage, using three different data sets and the two main estimation strategies for handling geographically-disparate trends. The evidence is generally unsupportive of negative employment effects, still less of a 'recessionary multiplier.' Minimum wage workers seem to be concentrated in sectors of the economy for which the labor demand response to wage mandates is minimal." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Mehr Lohngerechtigkeit durch Mindestlöhne: die Gerechtigkeitswahrnehmung von Geringverdienern (2011)
Bennett, Jenny; Lesch, Hagen;Zitatform
Bennett, Jenny & Hagen Lesch (2011): Mehr Lohngerechtigkeit durch Mindestlöhne. Die Gerechtigkeitswahrnehmung von Geringverdienern. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 7, S. 143-150. DOI:10.3790/sfo.60.7.143
Abstract
"Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie das Lohngerechtigkeitsempfinden von Geringverdienern verbessert werden kann. Das Untersuchungsziel ist die Bestimmung von Determinanten, die das Lohngerechtigkeitsempfinden beeinflussen. Darauf aufbauend wird die Frage beantwortet, ob die Gerechtigkeit des Lohnsystems in Deutschland - insbesondere für Geringverdiener - allein durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gesteigert werden kann. Eine Analyse des Sozio-oekonomischen Panels vom Jahr 2007 zeigt, dass nicht nur das eigene Erwerbseinkommen, sondern auch das gesamte Haushaltseinkommen einen Einfluss darauf hat, wie gerecht der eigene Lohn empfunden wird. Steuerpolitische Umverteilungsmaßnahmen, wie staatliche Transferleistungen oder Abgabenentlastungen von Geringverdienern, können daher ebenfalls zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn: Situation und Handlungsbedarf: Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn (2011)
Bianchi, Doris; Medici, Gabriele; Tissot, Georges; Bianchi, Doris; Pelizzari, Alessandro; Lampart, Daniel; Rieger, Andreas; Martinez, Isabel; Giger, Stefan; Lampart, Daniel; Lenzin, Daniele;Zitatform
Bianchi, Doris, Stefan Giger, Daniel Lampart, Daniele Lenzin, Alessandro Pelizzari, Andreas Rieger & Georges Tissot (2011): Mindestlohn: Situation und Handlungsbedarf. Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn. Zürich: Editions à la carte, 127 S.
Abstract
"Seit Mitte der Neunzigerjahre erleben Mindestlöhne eine neue Blüte. England führt beispielweise einen Mindestlohn ein, viele Länder erhöhen ihren. Und in der Schweiz führen die Gewerkschaften ihre mehrjährige Kampagne 'Keine Löhne unter 3000 Franken'. Damit gelingt es, die Einkommenssituation von vielen Tausend Personen zu verbessern. Gleichzeitig bewertet die ökonomische Forschung die Mindestlöhne neu - vor allem was deren Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit betrifft. Mindestlöhne werden mehr und mehr als wirksames Mittel gegen Lohnunterbietung empfohlen sowie für die Verbesserung der Lohnsituation. Diese Studie analysiert gut ein Jahrzehnt nach der Wiederentdeckung der Mindestlöhne die Situation und den Handlungsbedarf im Mindestlohn- und Tieflohnbereich in der Schweiz. Untersucht wird aber auch die Lage in Europa." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Harsch, Katrin; Pia Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Neumann, Michael ; Strotmann, Harald ; Krumm, Raimund; Sappl, Regina; Koch, Andreas ; Verbeek, Hans; Klempt, Charlotte; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Späth, Jochen ; Klee, Günther;Zitatform
Boockmann, Bernhard, Katrin Harsch, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Regina Sappl, Jochen Späth & Harald Strotmann (2011): Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 246 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der 'Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.
Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael ; Krumm, Raimund; Verbeek, Hans; Koch, Andreas ; Späth, Jochen ; Klempt, Charlotte; Rattenhuber, Pia; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald ; Klee, Günther; Weber, Regina; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Harsch, Katrin;Zitatform
Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 256 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas ; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald ; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;Zitatform
Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Abschlussbericht (2011)
Zitatform
Hieming, Bettina & Leila Mesaros (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Abschlussbericht. Duisburg, 205 S.
Abstract
"Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigungseffekte', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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