Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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- Methoden und Datensatzbeschreibungen
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Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
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Vermittlung und Beratung
- Prozessoptimierung
- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Vermittlung durch Dritte
- Vermittlung von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung
- Job-Center
- Personal-Service-Agentur
- Zeitarbeit
- (gemeinnützige) Arbeitnehmerüberlassung
- Vermittlungsgutscheine
- Berufsberatung
- Aus- und Weiterbildung
- Subventionierung von Beschäftigung
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Transfer- und Mobilitätsmaßnahmen
- berufliche Rehabilitation
- Lohnersatzleistungen / Einkommensunterstützung
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Sonstiges
- Typologie der Arbeitslosen
- besondere Personengruppen
- Geschlecht
- Geografischer Bezug
- Alter
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Literaturhinweis
Videoberatungen im Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit: Ergebnisse einer Mixed-Method-Studie (2024)
Zitatform
Stanik, Tim & Karin Julia Rott (2024): Videoberatungen im Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit. Ergebnisse einer Mixed-Method-Studie. In: Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, Jg. 47, H. 1, S. 29-46. DOI:10.1007/s40955-024-00270-4
Abstract
"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist einer der größten Anbieter von Beratungen in Bildung, Beruf und Beschäftigung. Neben der Beratung von arbeitslosen Personen adressiert das Beratungsangebot auch Personen, die sich beruflich orientieren oder (weiter-)entwickeln wollen. Seit der Corona-Pandemie kann das Beratungsangebot der BA auch im Format der Videoberatung in Anspruch genommen werden. Auch wenn diese Beratungen eine große Nähe zu Face-to-Face-Beratungen aufweisen, sind sie digital vermittelt. Der Beitrag untersucht mit Hilfe von quantitativen und qualitativen Befragungen von Beratungsfachkräften der BA, welche Erfahrungen mit Videoberatung gemacht wurden, welche professionelle Anforderungen und Herausforderungen die Beratenden dabei wahrnehmen und wie sie hierfür ihre Kompetenzen einschätzen. Die Ergebnisse zeigen ein relativ hohes Kompetenzempfinden, und es konnte einer Typologie von Videoberatenden der BA exploriert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vermittlungsgutscheine verlieren weiter an Bedeutung (Serie „Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik“) (2024)
Zitatform
Stephan, Gesine, Elisabeth Artmann & Sarah Bernhard (2024): Vermittlungsgutscheine verlieren weiter an Bedeutung (Serie „Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik“). In: IAB-Forum H. 26.03.2024, 2024-03-26. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240326.01
Abstract
"Arbeitsuchende können von ihrer Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter einen Vermittlungsgutschein erhalten, den sie bei einer privaten Arbeitsvermittlung einlösen können. Die Bedeutung der Vermittlungsgutscheine ist im Zeitablauf stark zurückgegangen: Im Jahr 2022 lösten insgesamt nur noch knapp 4.000 Personen einen solchen Gutschein ein. Dabei machten tendenziell eher Arbeitslose mit besseren Beschäftigungschancen von diesem Instrument Gebrauch." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Public or private job placement services - are private ones more effective?: Outsourcing to the private sector can only be effective if the service quality can be contracted on (2024)
Zitatform
Stephan, Gesine (2024): Public or private job placement services - are private ones more effective? Outsourcing to the private sector can only be effective if the service quality can be contracted on. (IZA world of labor 285,2), Bonn, 11 S. DOI:10.15185/izawol.285.v2
Abstract
"Expenditures on job placement and related services make up a substantial share of many countries’ gross domestic products. Contracting out to private providers is often proposed as a cost-efficient alternative to the state provision of placement services. However, the responsible state agency has to be able and willing to design and monitor sufficiently complete contracts to ensure that the private contractors deliver the desired service quality. None of the empirical evidence indicates that contracting-out is necessarily more effective or more cost-efficient than public employment services." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Weiterführende Informationen
Kurzfassung -
Literaturhinweis
Wer nutzt die "Berufsberatung im Erwerbsleben" der Bundesagentur für Arbeit? (2024)
Zitatform
Stephan, Gesine, Anna Heusler & Julia Lang (2024): Wer nutzt die "Berufsberatung im Erwerbsleben" der Bundesagentur für Arbeit? In: IAB-Forum H. 24.01.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240124.01
Abstract
"Um Menschen bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen, hat die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren unter anderem die Berufsberatung im Erwerbsleben weiterentwickelt. Ein Team aus dem IAB hat untersucht, welche Personengruppen dieses Angebot im Jahr 2021 genutzt haben. Fast zwei Drittel der Beratenen waren Beschäftigte. Frauen, Jüngere, Teilzeitbeschäftigte sowie Beschäftigte aus kleineren Betrieben waren dabei überproportional vertreten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Money for nothing? Evidence on the effects of start-up subsidies on transitions from unemployment to self-employment (2024)
Zitatform
Tübbicke, Stefan (2024): Money for nothing? Evidence on the effects of start-up subsidies on transitions from unemployment to self-employment. In: Economics Letters, Jg. 235, 2024-01-09. DOI:10.1016/j.econlet.2024.111539
Abstract
"Start-up subsidies (SUS) aim to foster the transition of unemployed individuals into self-employment by securing their livelihood during the first months after their start-up. While the existing evidence on the effects of SUS on subsidy recipients’ labor market success and business performance is rather positive, much less is known about the degree to which SUS can actually induce additional entrepreneurial activity out of unemployment. Critics suspect that SUS are rather ineffective in increasing transitions from unemployment into self-employment, essentially handing out money for nothing. Exploiting large regional variation caused by a German policy reform at the end of 2011, this paper investigates the role of SUS for transitions from unemployment to self-employment using a difference-in-differences strategy. Results show that the reform led to large negative effects on regional transitions into subsidized as well as overall self-employment. Results imply a prominent role of public policy in shaping start-up activity from unemployment." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2024 Elsevier) ((en))
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Literaturhinweis
Und „das Arbeitsamt hat halt gesagt …“: Komplexe Akteure als Dispositivelemente in Erwerbsbiographien von Menschen mit Behinderungen (2024)
Zitatform
Waldschmidt, Anne, Fabian Rombach, Sarah Karim & Lisa Prior (2024): Und „das Arbeitsamt hat halt gesagt …“: Komplexe Akteure als Dispositivelemente in Erwerbsbiographien von Menschen mit Behinderungen. In: Soziale Probleme, Jg. 35, H. 2, S. 202-220. DOI:10.3262/sp2402202
Abstract
"Bei der Bearbeitung des sozialen Problems Behinderung hat die Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung einen hohen Stellenwert. Entsprechend sind Dispositive der Erwerbsarbeit und Behinderung eng miteinander verkoppelt. Vor allem die staatliche Arbeitsverwaltung stellt ein strukturell machtvolles Dispositivelement dar. Auf dieser Folie untersucht der Beitrag, welche Erfahrungen behinderte Menschen mit der Bundesagentur für Arbeit machen. Im Ergebnis zeigt die Analyse qualitativ-empirischer Interviews, dass die Bundesagentur als komplexer Akteur individuelle Zugänge zum Arbeitsmarkt ermöglicht oder blockiert. Auf die disponierende Praxis der Behörde reagieren die interviewten Personen ihrerseits sowohl mitwirkend als auch widerständig. Mehrheitlich präsentieren sie sich als selbsttätige Subjekte, die an (Erwerbs-)Arbeit teilnehmen wollen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Centaurus Verlag & Media)
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Literaturhinweis
Monitoring und Evaluierung der Berufsberatung in der Bundesagentur für Arbeit: Der Qualitätsindex im Kontext der Etablierung Lebensbegleitender Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland (2024)
Weber, Peter C.;Zitatform
Weber, Peter C. (2024): Monitoring und Evaluierung der Berufsberatung in der Bundesagentur für Arbeit. Der Qualitätsindex im Kontext der Etablierung Lebensbegleitender Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland. In: nfb kurzgefasst H. 1, S. 12.
Abstract
"Im Jahr 2019 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue inklusive Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) für alle Menschen, einschließlich der Erwerbstätigen, eingeführt. Diese Reform ist eine strategische Neuausrichtung auf Beratung als wichtigem Mittel zur Unterstützung von Menschen jeden Alters und in verschiedenen Phasen der Berufswahl, der Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Zur Erfassung der Beratungsqualität und des Monitorings nutzt die BA ein eigenes Monitoringsystem: den Beratungsindex. Dieser basiert auf einem Indikatorenmodell und wird regelmäßig und systematisch durch Befragung der Nutzer*innen der Beratungsangebote zu jeweils drei Zeitpunkten erhoben. Die Indikatoren beziehen sich auf die subjektive Bewertung verschiedener Aspekte der Qualität der Beratung nach dem Input – Prozess – Output/Outcome Konzept. Im Beitrag werden Items zu ausgewählten Indikatoren vorgestellt. Mit dem regelmäßigen Monitoring des Beratungsangebots verfolgt die BA auch eine Professionalisierungsstrategie. Hierzu wurde u. a. das von der Hochschule der BA konzipierte und durchgeführte „Zertifikatsprogramm Professionelle Beratung“ eingeführt. Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, wie durch weitere Begleitforschung der Einfluss der Kompetenzentwicklung und Professionalisierung der Beratenden auf die Entwicklung der professionellen Lebensbegleitenden Berufsberatung nachgewiesen werden kann, und ob durch ergänzende qualitative und quantitative Erhebungen eine Verknüpfung mit dem bestehenden Beratungsindex der BA denkbar ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Monitoring von Beratung aus Europäischer und internationaler Perspektive - Impulse für die Diskussion in Deutschland? (2024)
Weber, Peter C.;Zitatform
Weber, Peter C. (2024): Das Monitoring von Beratung aus Europäischer und internationaler Perspektive - Impulse für die Diskussion in Deutschland? In: nfb kurzgefasst H. 1, S. 15.
Abstract
"Der vorliegende Beitrag wirft einige Schlaglichter auf die internationale und spezifisch europäische Diskussion zum Thema Monitoring in der Beratung und zieht einige Schlussfolgerungen für Deutschland. Begleitend zu den in den letzten 25 Jahren lebhaft geführten fachpolitischen Diskussionen zum Auf- und Ausbau der lebensbegleitenden Beratung (im Feld Bildung, Beruf, Beschäftigung) wurde das Thema in verschiedenen Studien und Initiativen thematisiert und beschrieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die EU selbst kein auf Daten basierendes Monitoring etablieren kann oder will, sondern eher die Rolle hat, Aktivitäten auf der nationalen Ebene konzeptionell zu beschreiben und anzuregen. Der Beitrag geht kurz auf den Begriff des Monitorings und der Evaluation ein und differenziert verschiedene Gründe für die gestiegene Bedeutung von Monitoring-Aktivitäten. Daran anschließend werden zwei Modelle vorgestellt, die Indikatoren für das Monitoring beschreiben. Der dritte Teil geht auf Publikationen des CEDEFOP mit Beispielen für ein Monitoring ein und gibt Hinweise zu weiterführenden Quellen. Abschließend werden einige Schlussfolgerungen für die Diskussion und die Entwicklung eines Beratungsmonitorings in Deutschland zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I (2024)
Zitatform
(2024): Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10867 (27.03.2024)), Berlin, 26 S.
Abstract
Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage ist der konstatierte Widerspruch einer steigenden Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei gleichzeitigem Anstieg der offenen Stellen. Auf der Suche nach vermuteten Ursachen und empfundenen Ungerechtigkeiten richten sich die Fragen entsprechend auf die Anzahl und Entwicklung von Versicherten in der Arbeitslosenversicherung (differenziert nach Anspruchsdauer, Altersgruppen), auf die Zahl von Einzahlern, die einmal, häufiger oder zu keiner Zeit Leistungen in Anspruch genommen haben, auf die Kosten der Arbeitslosenversicherung bei einer Erhöhung des ALG I, die Zahl von Aufstockern, auf Anzahl und Dauer von Sperrzeiten, auf die Integrationsquoten von ALG I-Beziehern (keine Auskunft, da keine Daten vorhanden), auf die Kosten eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (keine Auskunft), auf die Absolventen von Qualifizierungsmaßnahmen (in absoluten Zahlen und anteilig) und die Erfolge hinsichtlich der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es wird gefragt, ob sich durch die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB III die Integrationsquote von Arbeitslosengeld-I-Beziehern (sowohl die Integration in den ersten Arbeitsmarkt als auch in den zweiten Arbeitsmarkt) erhöht, und wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Monate nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. zweiten Arbeitsmarkt aufgenommen wird. Eine weitere Frage gilt der Zeitdauer, die verstreicht, bis die Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchenden nach erfolgter Arbeitssuchendmeldung einen Termin zum Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung, einen Vermittlungsvorschlag, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder einen Bildungsgutschein aushändigt. Fragen nach Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung bei Senkung der Höchstanspruchsdauer, oder nach Kosten bei der Ausweitung der Höchstanspruchsdauer für ältere Versicherte bleiben wegen fehlender Daten unbeantwortet. (IAB)
Weiterführende Informationen
Dokumentation des zugehörigen parlamentarischen Vorgangs -
Literaturhinweis
Gender-age differences in hiring rates and prospective wages: Evidence from job referrals to unemployed workers (2023)
Zitatform
Bamieh, Omar & Lennart Ziegler (2023): Gender-age differences in hiring rates and prospective wages. Evidence from job referrals to unemployed workers. In: Labour Economics, Jg. 83. DOI:10.1016/j.labeco.2023.102395
Abstract
"This paper uses matched worker-vacancy data to study gender differences in hiring outcomes of jobseekers in Austria. When registered at the public employment office, jobseekers are assigned caseworkers who refer them to suitable vacancies. Our findings show that female and male jobseekers are equally likely to get hired via such a referral, but it takes women longer to get a job offer. Most of the observed gender differences stem from younger jobseekers (below age 35) and are explained by rejections of employers. Young women are also less often hired for better-paying jobs. We argue that these differences are consistent with hiring discrimination against women in their fertile age. Our analysis shows that young female jobseekers are much more likely to go on parental leave in the future, while men almost never take extended parental leave. Consistent with this hypothesis, we find that hiring differences are larger for jobs associated with higher replacement costs and smaller in tight labor markets." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2023 Elsevier) ((en))
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Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Informing employees in small and medium-sized firms about training: Results of a randomized field Experiment (2023)
Zitatform
Berg, Gerard J. van den, Christine Dauth, Pia Homrighausen & Gesine Stephan (2023): Informing employees in small and medium-sized firms about training: Results of a randomized field Experiment. In: Economic Inquiry, Jg. 61, H. 1, S. 162-178., 2022-06-20. DOI:10.1111/ecin.13111
Abstract
"We mailed brochures to 10,000 randomly chosen employed German workers who were eligible for a subsidized occupational training program called WeGebAU, informing them about the importance of skills-upgrading training in general and about WeGebAU in particular. Using survey and register data, we estimate effects of the informational brochure on awareness of the program, on take-up of WeGebAU and other training, and on subsequent employment. The brochure more than doubles awareness of the program. There are no effects on WeGebAU take-up, but participation in other (unsubsidized) training increases among employees aged under 45. Short-term labor market outcomes are not affected." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten – Hürden der Inanspruchnahme aus Sicht von Arbeitsagenturen und Betrieben (2023)
Biermeier, Sandra; Strien, Karsten; Greger, Sabine; Leber, Ute; Schreyer, Franziska; Dony, Elke;Zitatform
Biermeier, Sandra, Elke Dony, Sabine Greger, Ute Leber, Franziska Schreyer & Karsten Strien (2023): Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten – Hürden der Inanspruchnahme aus Sicht von Arbeitsagenturen und Betrieben. (IAB-Forschungsbericht 13/2023), Nürnberg, 45 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2313
Abstract
"Angesichts des schnellen Wandels der Arbeitswelt und beruflicher Anforderungen werden Weiterbildung und lebenslanges Lernen immer bedeutsamer. Mit dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-morgen-Gesetz sowie der Weiterbildungsförderung bei Kurzarbeit kann die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von abhängig Beschäftigten fördern. Dabei werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangskosten übernommen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsteilnahme gezahlt. Ansprechpartner*in für die Förderung ist in erster Linie der Betrieb. Vorliegende Studien zeigen aber, dass die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte bislang eher selten in Anspruch genommen wird. In einem qualitativen Forschungsprojekt hat das IAB daher Betriebe sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zu möglichen Gründen für die bislang eher verhaltene Inanspruchnahme befragt. So zeigt sich insbesondere bei kleineren und mittleren Betrieben, dass sie das Instrument der Weiterbildungsförderung oft nicht kennen. Häufig sind keine Ressourcen vorhanden, um sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen; auch mangelt es teils an ausgebauten Kontakten mit dem Arbeitgeber-Service. Eine weitere Hürde sehen Interviewte in der Komplexität des Antragsverfahrens. So scheuen manche Betriebe den (vermeintlich) hohen administrativen Aufwand. Derartige Bedenken können dadurch verstärkt werden, dass es sich bei einem Teil der Förderung um Ermessensleistungen handelt, das heißt, dass dem sicher zu erbringendem Aufwand der Antragstellung eine Leistung gegenübersteht, die in ihrer Höhe sowie Erfolgswahrscheinlichkeit oft ungewiss ist. Kritisch sehen Befragte in Betrieben wie auch im Arbeitgeber-Service darüber hinaus einen Teil der rechtlichen Fördervoraussetzungen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Umfang der Weiterbildung mehr als 120 Stunden betragen muss. Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben kann sich dies als Hemmschuh erweisen, da der Arbeitsausfall der Beschäftigten in längerer Weiterbildung nur schwer zu kompensieren ist. Als problematisch wird teils auch die Vorgabe gesehen, dass sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch deren Träger für die Förderung zertifiziert sein müssen. Die im IAB-Projekt Interviewten betonen, dass die zertifizierten Weiterbildungsangebote oftmals nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Hinzu kommt, dass es vor allem in ländlichen Gebieten vielfach zu wenig zertifizierte Angebote gibt. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass zwischen dem Abschluss einer Ausbildung, eines Studiums oder einer geförderten Weiterbildung und der (erneuten) Förderung im Regelfall mindestens vier Jahre liegen müssen. Auch diese Vorgabe wird von Interviewten als problematisch erachtet. In diesem Kontext wird unter anderem darauf verwiesen, dass in manchen Berufen bereits kurz nach der Erstausbildung oder einer geförderten Weiterbildung Anpassungsqualifizierungen notwendig werden können. Wie die Interviews weiter zeigen, war die Weiterbildungsförderung während der Covid-19-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. So machten die Kontaktbeschränkungen eine Umstellung von Weiterbildungen auf digitale Formate erforderlich, was insbesondere zu Beginn der Krise eine gewisse Zeit in Anspruch nahm. Interviewte thematisieren sowohl Vor- als auch Nachteile des digitalen Lernens. Positiv beschrieben werden vor allem die größere zeitliche Flexibilität sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Gründe, weswegen aus Sicht von Befragten auch über die Pandemie hinaus an digitalen Weiterbildungsformaten festgehalten werden sollte. Eher negativ werden hingegen die begrenzten Möglichkeiten des Austausches bei digitalen Lernformaten gesehen sowie der Umstand, dass nicht alle Beschäftigten über die erforderlichen digitalen Kompetenzen sowie die notwendige technische Ausstattung verfügen. Die erweiterten Möglichkeiten, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Weiterbildungsförderung in Anspruch zu nehmen, werden grundsätzlich als positiv betrachtet, auch wenn Betriebe berichten, dass das Thema Weiterbildung aufgrund der pandemiebedingten Krisensituation bei ihnen von eher nachrangiger Bedeutung war. Zudem war es für Betriebe teils schwierig, eine (längere) Weiterbildungsteilnahme zu planen, da die tatsächliche Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nicht immer abzusehen war. Derzeit steht mit dem neuen Weiterbildungsgesetz, das im Dezember 2023 eingeführt werden soll, eine Reform der bestehenden Beschäftigtenförderung an. Mit dem neuen Gesetz soll insbesondere die Transparenz der Förderung erhöht und damit der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Betriebe beziehungsweise Beschäftigte sowie die Umsetzung für die Arbeitsagenturen erleichtert werden. Insofern werden hier einige Aspekte der bisherigen Förderung aufgegriffen, die sich auch in den geführten Interviews als problematisch erwiesen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Biermeier, Sandra; Strien, Karsten; Greger, Sabine; Leber, Ute; Schreyer, Franziska; -
Literaturhinweis
Interaktion im Schatten der Hierarchie: Zwang und Zusammenarbeit in Jobcentern (2023)
Bähr, Holger;Zitatform
Bähr, Holger (2023): Interaktion im Schatten der Hierarchie: Zwang und Zusammenarbeit in Jobcentern. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 69, H. 3, S. 167-191., 2023-05-10. DOI:10.1515/zsr-2023-0004
Abstract
"Die Beratung und Vermittlung in Jobcentern erfolgt als Interaktion von Vermittlungsfachkräften und Arbeitsuchenden. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitsuchende in eine Erwerbsarbeit zu bringen und dadurch ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Sowohl Zwang als auch Zusammenarbeit kennzeichnen die Interaktion. Dieser Beitrag beleuchtet das Verhältnis von Zwang und Zusammenarbeit in der Beratung und Vermittlung, das Gegenstand sowohl politischer Diskussionen als auch wissenschaftlicher Studien ist. Hierfür wird der Ansatz des akteurzentrierten Institutionalismus verwandt mit seiner analytischen Trennung von institutionellem Kontext, Akteurkonstellation und Interaktionsform. Es wird gezeigt, dass die Akteurkonstellation eine besondere Relevanz für das Verhältnis von Zwang und Zusammenarbeit besitzt und für die Beratung und Vermittlung eine Konstellation charakteristisch ist, die als Selbstkoordination im Schatten der Hierarchie beschrieben werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)
Beteiligte aus dem IAB
Bähr, Holger; -
Literaturhinweis
Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747
Abstract
"Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Neufassung der Arbeitsmarkttypisierung im SGB III (2023)
Zitatform
Dauth, Wolfgang, Anette Haas, Franziska Hirschenauer, Klara Kaufmann & Michael Moritz (2023): Neufassung der Arbeitsmarkttypisierung im SGB III. (IAB-Forschungsbericht 12/2023), Nürnberg, 29 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2312
Abstract
"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzt im Rahmen ihres Controllings Regionaltypisierungen, die vom IAB auf Basis eines speziellen zweistufigen Klassifikationsansatzes erstellt werden. Mit diesen Regionaltypisierungen werden die Agenturbezirke in sogenannte Vergleichstypen eingeteilt. Agenturen, die zu ein und demselben Vergleichstyp gehören, sind einander ähnlich hinsichtlich jener Arbeitsmarktbedingungen, die – neben dem Handeln der Agenturen – mitbestimmend sind für das Erreichen arbeitsmarkpolitischer Ziele, wie der Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung oder der Besetzung offener Arbeitsstellen. Im Controlling der BA stellen diese Vergleichstypen des IAB eine wichtige Grundlage zur Strukturierung von regionalen Zielniveaukontrollen dar. Diese sind nämlich nur dann sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass es sich bei den Agenturen, deren Zielgrößenwerte vergleichend betrachtet werden, um solche mit ähnlichen Rahmenbedingungen handelt. Agenturgruppen dieser Art werden mit den Vergleichstypen zur Verfügung gestellt. Das IAB hat für die BA eine neue Version der SGB-III-Typisierung erstellt. Diese Neufassung war notwendig, da seit der letzten Typisierung, angefertigt 2017 mit Daten aus 2016, Veränderungen bei einigen der regionalen Arbeitsmarktbedingungen wahrscheinlich waren. Hinzu kam der Bedarf der BA, die neue Typisierung an zwei Zielgrößen des inzwischen weiterentwickelten SGB-III-Zielsystems auszurichten, und zwar wie bisher an der Integrationsquote SGB III und zusätzlich an der Stellenbesetzungsrate. Die Integrationsquote SGB III misst den Anteil der SGB-III-Kundinnen und Kunden (registrierte Arbeitslose und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen), die in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit einmünden. Die Stellenbesetzungsrate gibt an, wie viele Stellen erfolgreich besetzt wurden. Dabei wird die regionale Betriebsstruktur berücksichtigt. Wie frühere Typisierungen basiert auch die neue auf einem zweistufigen Klassifikationsansatz. In der ersten Stufe werden zielgrößenrelevante Rahmenbedingungen identifiziert und ihre relative Bedeutung bestimmt. In der zweiten Stufe erfolgt die Einteilung von Agenturbezirken mit ähnlichen Rahmenbedingungen in sogenannte Vergleichstypen. Als Ausgangspunkt wird ein Katalog von über 40 Kontextvariablen verwendet, um die Rahmenbedingungen in den regionalen Arbeitsmärkten quantitativ abzubilden. Diese umfassen verschiedene Aspekte der Arbeitsmarktbedingungen, der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie der Lage am Arbeitsmarkt. Eine Auswahl der relevanten Rahmenbedingungen wird mithilfe des LASSO-Verfahrens, einem Algorithmus des maschinellen Lernens, getroffen. Das Verfahren optimiert einerseits die Vorhersagequalität der Zielgrößen und wählt gleichzeitig eine möglichst geringe Anzahl von Variablen aus. Die ausgewählten Rahmenbedingungen fließen in eine Clusteranalyse ein, um verschiedene Vergleichstypen zu bilden. Zuvor werden die Variablen standardisiert und gewichtet, um sicherzustellen, dass Rahmenbedingungen mit höherer Erklärungskraft stärker berücksichtigt werden. Ergebnis der Typisierung sind 13 Vergleichstypen. Diese können anhand der Arbeitslosenquote und der Siedlungsstruktur in vier Gruppen, bestehend aus den Vergleichstypen Ia bis Id, IIa bis IIc, IIIa bis IIIb und IVa bis IVd, zusammengefasst werden. Auch innerhalb dieser Gruppen differieren die einzelnen Vergleichstypen hinsichtlich der Arbeitslosenquote und der Siedlungsdichte. Des Weiteren zeigen sich vor allem Unterschiede, die die Betriebsgrößenstruktur, der Branchenstruktur und den Arbeitsplatzbesatz betreffen. Zu Gruppe I gehören einerseits ländliche, zumeist ostdeutsche Agenturbezirke, mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (Ia und Ib), andererseits ländliche oder städtisch geprägte Bezirke im gesamten Bundesgebiet mit durchschnittlicher bis leicht überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (Ic und Id). Im Unterschied zu Gruppe I konzentriert sich Gruppe II auf Westdeutschland und ist durch Agenturbezirke mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Hiervon grenzen sich nochmals aufgrund der besonders niedrigen Arbeitslosenquoten sowie der (sehr) ausgeprägten saisonalen Dynamik die Vergleichstypen IIIa und IIIb ab, deren Mitglieder mit einer Ausnahme alle in Bayern liegen. Die vierte Gruppe besteht aus vier (groß-)städtischen Vergleichstypen, die sich hinsichtlich der Arbeitslosenquote und der Betriebsgrößenstruktur voneinander abheben. Insgesamt zeigt die vorliegende SGB-III-Typisierung 2024, dass das durch methodische Innovationen erweiterte Konzept der Vergleichstypen erfolgreich an Änderungen des BA-Zielsystems angepasst werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Online-Appendix -
Literaturhinweis
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)
Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Kruppe, Thomas ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger ;Zitatform
Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304
Abstract
"Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)
Dietrich, Hans ; Seibert, Holger ; Kruppe, Thomas ; Janssen, Simon; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;Zitatform
Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301
Abstract
"Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Dietrich, Hans ; Seibert, Holger ; Janssen, Simon; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ; -
Literaturhinweis
Combining generalist and specialist social work in activation policies: A participatory action research (2023)
Zitatform
Dingenen, Dries & Peter Raeymaeckers (2023): Combining generalist and specialist social work in activation policies: A participatory action research. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 32, H. 4, S. 442-454. DOI:10.1111/ijsw.12565
Abstract
"In the last decades, activation policies and practices aimed at getting people off benefits and into work have been at the forefront of social policy. One of the challenges of activation practices is that social services with a narrow specialist focus fall short in supporting vulnerable target groups. A growing body of social work literature recognises that both generalist and specialist social works play an important role in supporting vulnerable target groups that face wicked problems. We conducted a participatory action research on how specialist social workers may adopt the principles of generalist social work in counselling and guiding people with multiple and complex needs towards the labour market." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
Safety Net or Helping Hand? The Effect of Job Search Assistance and Compensation on Displaced Workers (2023)
Zitatform
Fackler, Daniel, Jens Stegmaier & Richard Upward (2023): Safety Net or Helping Hand? The Effect of Job Search Assistance and Compensation on Displaced Workers. (IWH-Diskussionspapiere / Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 2023,18), Halle, 37 S.
Abstract
"We provide the first systematic evidence on the effectiveness of a contested policy in Germany to help displaced workers. So-called “transfer companies” (Transfergesellschaften) employ displaced workers for a fixed period, during which time workers are provided with job-search assistance and are paid a wage which is a substantial fraction of their pre-displacement wage. Using rich and accurate data on workers’ employment patterns before and after displacement, we compare the earnings and employment outcomes of displaced workers who entered transfer companies with those that did not. Workers can choose whether or not to accept a position in a transfer company, and therefore we use the availability of a transfer company at the establishment level as an IV in a model of one-sided compliance. Using an event study, we find that workers who enter a transfer company have significantly worse post-displacement outcomes, but we show that this is likely to be the result of negative selection: workers who lack good outside opportunities are more likely to choose to enter the transfer company. In contrast, ITT and IV estimates indicate that the use of a transfer company has a positive and significant effect on employment rates five years after job loss, but no significant effect on earnings. In addition, the transfer company provides significant additional compensation to displaced workers in the first 12 months after job loss." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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