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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt"
  • Literaturhinweis

    Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsförderung von Menschen mit (Lern)behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt (2011)

    Stein, Margit; Stummbaum, Martin;

    Zitatform

    Stein, Margit & Martin Stummbaum (2011): Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsförderung von Menschen mit (Lern)behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. In: Wirtschaft und Berufserziehung, Jg. 63, H. 10, S. 21-27.

    Abstract

    "Im Zuge der Diskussion über Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsförderung von Menschen, rücken primär Personengruppen in den Fokus des wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Interesses, die auf dem Arbeitsmarkt als marginalisiert gelten, denen mit vielfältigen Diskriminierungen begegnet wird und denen eine mangelnde Employability unterstellt wird. Hierzu zählen Menschen mit erschwerten Lebens-und Lernbedingungen wie Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen und Hauptschulen, junge Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen ab 55 Jahren, Menschen mit Familienpflichten und Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt diskutiert. Menschen mit Behinderungen sind überproportional häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Insbesondere psychisch und geistig behinderte Personen werden häufig in sogenannten beschützenden Werkstätten in den Arbeitsprozess eingegliedert; auf dem ersten Arbeitsmarkt finden sich diese Personengruppen selten. Der Vorwurf, dass dies an der mangelnden Beschäftigungsfähigkeit oder Employability liegt, wird in etlichen Studien widerlegt. Diese Studien belegen, dass in Werkstätten integrierte Menschen mit Behinderungen auch im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Es wird gezeigt, dass eine solche Integration in den Arbeitsmarkt für beide Seiten - Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmerinnen - von Vorteil sein kann. Abschließend werden in einem Ausblick weitere Möglichkeiten aufgezeigt, Menschen mit Behinderungen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt einzubinden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung behinderter Menschen und die Reform des AÜG (2011)

    Wendt, Sabine;

    Zitatform

    Wendt, Sabine (2011): Die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung behinderter Menschen und die Reform des AÜG. In: Behindertenrecht, Jg. 50, H. 4, S. 100-106.

    Abstract

    "Mit dem Verleih behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden bei einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung rehabilitative Ziele verfolgt und keine wirtschaftlichen Interessen. Durch den Verleih soll das Risiko des behinderten Menschen gesenkt werden, seinen Platz in der Rehabilitationseinrichtung oder dem Integrationsprojekt zu verlieren, wenn eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert. Der Beschäftigungsgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll über einen längeren Zeitraum einen behinderten Menschen erproben können, ohne sich rechtlich binden zu müssen. Ist der Verleiher eine Rehabilitationseinrichtung (z. B. Werkstatt für behinderte Menschen, WfbM), spart sie Mittel für die Beibehaltung eines Arbeitsplatzes, da lediglich eine externe Begleitung des behinderten Menschen erforderlich ist. Dies führt zu Einsparungen bei der Reha-Vergütung. Soweit scheint alles eine win-win-Situation zu sein. Dennoch besteht Reformbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt: Einstellungsgründe und Einstellungshindernisse - Akzeptanz der Instrumente zur Integration: Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung in Unternehmen des Landes Bremen (2011)

    Wendt, Sabine;

    Zitatform

    Wendt, Sabine (2011): Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt: Einstellungsgründe und Einstellungshindernisse - Akzeptanz der Instrumente zur Integration. Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung in Unternehmen des Landes Bremen. In: Behindertenrecht, Jg. 50, H. 4, S. 164-170.

    Abstract

    "Für Schwerbehinderte ist es vergleichsweise schwieriger, auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden und diesen auch möglichst dauerhaft zu behalten. Diese unbefriedigende Lage wurde vom Versorgungsamt/Integrationsamt Bremen aufgegriffen. Es hat das Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW), Universität Bremen/Arbeitnehmerkammer beauftragt, in einer wissenschaftlichen Studie im Land Bremen Verbesserungspotentiale zu eruieren. Unter dieser Zielsetzung gliedert sich der Auftrag des Integrationsamtes in zwei Schwerpunkte: Erstens sollten aus der Identifizierung und Analyse der Gründe 'Pro und Contra Beschäftigung' in den privaten Unternehmen' Schlüsse auf die Akzeptanz der Integrationsinstrumente und -strategien gezogen und eventuelle neue, bisher unberücksichtigte Unterstützungsbedarfe erkannt werden. Zweitens wollte das Integrationsamt das betriebliche Urteil über seine durch Mitarbeiter/innen angeboteten und realisierten Dienste erfahren, um bei Bedarf auch diese Dienste zu verbessern. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Beratung, Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsamtes in Bremen und Bremerhaven besser mit den betrieblichen Anforderungen und Sichtweisen abstimmen zu können. Die Studie wurde im Jahr 2010 durchgeführt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung" (2010)

    Bungart, Jörg;

    Zitatform

    Bungart, Jörg (2010): Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung". In: Zeitschrift für Inklusion H. 1.

    Abstract

    "Nach langjährigen positiven Erfahrungen einiger Anbieter mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2008 das Gesetz zur Einführung 'Unterstützter Beschäftigung' verabschiedet (§ 38a SGB IX). In der Folge ist zwischen Konzept und Gesetz zu unterscheiden. Inhalte und Prinzipien des Konzepts Unterstützte Beschäftigung können über das Gesetz hinaus zur Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Zukunft beitragen. Daneben gilt es, die Umsetzung des § 38a SGB IX fachlich-kritisch zu begleiten, um die Qualität der Maßnahme zu optimieren. In diesem Sinne werden erste Erfahrungen berichtet, analysiert und bewertet sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung": eine Standortbestimmung (2010)

    Bungart, Jörg;

    Zitatform

    Bungart, Jörg (2010): Konzept und Gesetz "Unterstützte Beschäftigung". Eine Standortbestimmung. In: Impulse H. 52, S. 6-13.

    Abstract

    "Nach langjährigen positiven Erfahrungen einiger Anbieter mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung wurde Ende 2008 das Gesetz zur Einführung 'Unterstützter Beschäftigung' verabschiedet (§ 38a SGB IX). Seit dem ist zwischen Konzept und Gesetz zu unterscheiden. Inhalte und Prinzipien des Konzepts Unterstützte Beschäftigung können in Zukunft über das Gesetz hinaus zur Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung beitragen. Daneben gilt es, die Umsetzung des § 38a SGB IX kritisch zu begleiten, um die Qualität der Maßnahme zu optimieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt: aus der Aktion 1000 wird die Aktion 1000 plus (2010)

    Deusch, Berthold;

    Zitatform

    Deusch, Berthold (2010): Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Aus der Aktion 1000 wird die Aktion 1000 plus. In: Lernen fördern : Zeitschrift im Interesse von Menschen mit Lernbehinderungen, Jg. 30, H. 1, S. 16-17.

    Abstract

    "Mit der Aktion 1000 konnten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 insgesamt mehr als 1250 wesentlich behinderte Menschen (mit einer erheblichen intellektuellen Beeinträchtigung) in reguläre (inklusive) Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Aufgrund des großen Erfolges wird die bisherige Projektorganisation erweitert und neu ausgerichtet. Gemeinsam mit den beteiligten Ministerien auf Bundes- und Landesebene, der Bundesagentur für Arbeit und deren Regionaldirektion, den kommunalen Landesverbänden und dem KVJS - Integrationsamt wurde ein erweiterter Evaluationsrahmen zu den Strukturen, den Leistungen, den Ergebnissen und Wirkungen sowie zur Nachhaltigkeit verabredet: Aus der Aktion 1000 wird somit die AKTION 1000 PLUS." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die "Integrationsquote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und sozialethischem Bildungsverständnis (2010)

    Müller, Fred;

    Zitatform

    Müller, Fred (2010): Die "Integrationsquote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und sozialethischem Bildungsverständnis. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 24, H. 2, S. 121-126.

    Abstract

    "Der Aufsatz hinterfragt die Ausschließlichkeit des Maßes der Integrationsquote, an dem die Bundesagentur für Arbeit (BA) Auftragserfüllung und Arbeit der Berufsbildungswerke misst. Er argumentiert mit einem notwendig mehrdimensionalen Verständnis, das angesichts der vielfältigen individuellen Förderbedarfe angemessener und leistungsgerechter sei." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reformschritte zur Vernetzung von Werkstätten für behinderte Menschen und allgemeinem Arbeitsmarkt (2010)

    Wendt, Sabine;

    Zitatform

    Wendt, Sabine (2010): Reformschritte zur Vernetzung von Werkstätten für behinderte Menschen und allgemeinem Arbeitsmarkt. In: Die Rehabilitation, Jg. 49, H. 1, S. 38-47. DOI:10.1055/s-0029-1246144

    Abstract

    "Nur 0,16% der behinderten Beschäftigten gelingt der Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Werkstattbeschäftigten stärker an als erwartet. Dies belegt ein Forschungsbericht über die Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen, der Handlungsempfehlungen für eine bessere Praxis des Übergangs gibt. Der Anstieg der Aufnahmen von Sonderschulabgängern um 18% könnte danach vermindert werden, wenn die Kooperation von Sonderschulen und Betrieben des allgemeinen Arbeitmarktes durch Schulpraktika und Berufswegekonferenzen verbessert würde. Seit 2009 gibt es als Alternative zur Werkstattaufnahme für geeignete behinderte Jugendliche die Möglichkeit, mit einer unterstützten Beschäftigung bis zu drei Jahren in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes für ein Arbeitsverhältnis qualifiziert zu werden. Die Mehrheit der Werkstattaufnahmen betrifft inzwischen seelisch behinderte Menschen, von denen aber über 30% die Werkstatt wieder verlassen. Für sie bieten 'virtuelle Werkstätten' als Verleih-Betriebe für den allgemeinen Arbeitsmarkt oder Zuverdienstfirmen eine bessere Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Persönliche Budget für Arbeit als Länder-Modellprojekt ermöglicht den Transfer einer persönlichen Begleitung aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Seit 2007 arbeitet die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder an einem Konzept zur Reform der Rechtsgrundlagen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die in Zukunft personenzentriert ausgerichtet sein soll. Ganz oben auf der Agenda steht die Beseitigung von Rechtsbarrieren für den verbesserten Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich aktiv mit Vorschlägen an dieser Reformdiskussion beteiligt, die vom Gesetzgeber der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages umgesetzt werden soll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reformvorschläge zur Beschäftigung von voll erwerbsgeminderten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (2010)

    Wendt, Sabine;

    Zitatform

    Wendt, Sabine (2010): Reformvorschläge zur Beschäftigung von voll erwerbsgeminderten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In: Behindertenrecht, Jg. 49, H. 6, S. 149-180.

    Abstract

    Bisher konnten voll erwerbsgeminderte Personen nur Werkstattleistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. Da dies nicht den Grundsätzen einer personenzentrierten Hilfeleistung entspricht, wonach die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung von einrichtungsbezogenen Leistungs- und Vergütungsformen unabhängig sein muss, wird von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder und der Bundesregierung eine Reform des Teilhaberechts vorbereitet. Teilhabeleistungen sollen in Zukunft auch von neuen Leistungsanbietern wie Virtuelle Werkstätten und Zuverdienstfirmen für seelisch behinderte Menschen erbracht werden. Denkbar ist auch eine Umwandlung von Werkstätten für behinderte Menschen in Integrationsbetriebe. Am Beispiel Vorarlberg zeigt sich, dass eine Nebentätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten eine realistische Option ist. Für Deutschland werden einschlägige Modellprojekte skizziert, in deren Rahmen das Persönliche Budget genutzt wird. Umstritten ist die Förderung voll erwerbsgeminderter Menschen ohne Einrichtungsbezug auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, unter anderem aufgrund der Definition der vollen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsfähigkeit. Für diese neue Leistung werden Eckpunkte skizziert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zwischenbericht des Arbeitsmarktprogrammes "Job4000" zum 31.03.2010 (2010)

    Abstract

    "Die Gesamtbetreuung des Programms Job4000 legt den Zwischenbericht zum 31.3.2010 vor. Das Programm Job4000 wurde von den beteiligten Integrationsämtern und der Regionaldirektion der Bundesagentur in Hessen im Jahr 2007 auf Basis der bundes- und länderspezifischen Richtlinien gestartet und erreichte Ende 2009 einen Umsetzungsstand von durchschnittlich 134 % (182,5 % in der Säule 1 Beschäftigung, 93,6 % in der Säule 2 Ausbildung und 119,4 % in der Säule 3 Betreuung durch IFDs). Das Bundesprogramm wird von einer Gesamtbetreuung begleitet und ausgewertet. Drei Schwerpunkte kennzeichneten die Tätigkeiten der Gesamtbetreuung in den zurückliegenden drei Jahren:
    - die Organisation von Säulenkonferenzen und Regionalveranstaltungen zur Bekanntmachung des Programms (es wurden mehr als 1400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht)
    - Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Flyer)
    - die Auswertung der von den Integrationsämtern überlassenen Informationen zu denjenigen Menschen mit Behinderung, die durch das Programm Job4000 ihren Weg ins Arbeitsleben fanden oder finden wollen.
    Schwerpunkt für 2010 und die folgenden Jahre wird die qualitative Auswertung der Daten für den Endbericht 2013 und die Verfassung von Materialien zur Dokumentation guter Praxis sein. Die Arbeit der Netzwerke wird fortgeführt und bei Bedarf intensiviert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in der Krise (2010)

    Zitatform

    (2010): Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in der Krise. (Arbeitsmarkt aktuell 2010,07), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt betreffen einige Personengruppen besonders stark. Zwar steht der deutsche Arbeitsmarkt in der Krise im weltweiten Vergleich (bisher) relativ gut da, für Menschen mit Behinderung bedeutet die Krise jedoch einen tiefen Einschnitt mit nachhaltig negativen Auswirkungen. Zum einen, weil sich die Chancen auf eine Einstellung mit der Krise deutlich verschlechtert haben. Zum anderen hat die weltweite Wirtschaftskrise insbesondere das exportabhängige Gewerbe getroffen und damit die westdeutschen industriellen Großbetriebe. Hier waren bisher viele Schwerbehinderte beschäftigt, weil u.a. starke gewerkschaftliche Interessenvertretungen dafür gesorgt haben, dass auch leistungsgewandelte Beschäftigte im Unternehmen verbleiben können. Wenn diese Beschäftigten nun bei anhaltender Krise teils doch ihren Job verlieren - der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt nicht bei betriebsbedingten Kündigungen - dann könnte dieser Arbeitsplatzverlust für viele dauerhaft sein. Denn einmal arbeitslos geworden, ist es für schwerbehinderte Menschen besonders schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungs(in)stabilität behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: eine Wirkungsanalyse der Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Berliner Integrationsamt mit Investitionshilfen nach § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) (2009)

    Gehrmann, Manfred;

    Zitatform

    Gehrmann, Manfred (2009): Zur Beschäftigungs(in)stabilität behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Wirkungsanalyse der Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch das Berliner Integrationsamt mit Investitionshilfen nach § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Blaue Reihe 01), Berlin, 271 S.

    Abstract

    In dieser von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführten Studie geht es um die Frage der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Investitionshilfen auf der rechtlichen Grundlage von § 15 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Solche Zuschüsse und Darlehen können Betriebe beantragen, wenn sie neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen wollen. Unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit der mit dieser Hilfe geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse wurden 470 Akten von Fördervorgängen ausgewertet, die in den Jahren 2001 bis 2003 in Berlin begannen. Fazit: Die Inanspruchnahme der Förderung ist gemessen an der Gesamtzahl Berliner Betriebe sehr gering, sie liegt bei knapp 0,3 Prozent. Die maximale Bindungsfrist von fünf Jahren wurde mit einem Anteil von fast einem Drittel am häufigsten vergeben. Von den geförderten Personen waren rund drei Viertel körperbehindert, etwa ein Fünftel sinnesbehindert und die restlichen viereinhalb Prozent teilten sich zu etwa gleichen Teilen zwischen Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit psychischen Problemen auf. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst betrug rund 1.600 Euro. Obwohl das Niveau der Schul- und Berufsausbildung der in Berlin geförderten Personen über demjenigen des Durchschnitts der nicht behinderten Bevölkerung lag, verdienten sie weniger als diese. Im Hinblick auf die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse zeigt sich, dass rund die Hälfte vorzeitig beendet wurden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Wege der Gestaltung: der Übergang von der Förderschule in den Beruf (2009)

    Heger, Manuela; Laubenstein, Desiree;

    Zitatform

    Heger, Manuela & Desiree Laubenstein (2009): Neue Wege der Gestaltung. Der Übergang von der Förderschule in den Beruf. In: Impulse H. 51, S. 54-59.

    Abstract

    "Das bayernweite Projekt 'Übergang Förderschule-Beruf' hat es sich zur Aufgabe gemacht, den bestehenden Automatismus des Übergangs von der Förderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu durchbrechen und Schulabgängerinnen des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Hilfe des Integrationsfachdienstes (IFD) eine Perspektive zur Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Integration von chronisch psychisch kranken Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: eine Studie zu prädiktiven Faktoren am Beispiel eines Integrationsprojektes in Deutschland (2009)

    Hundsdörfer, Tanja;

    Zitatform

    Hundsdörfer, Tanja (2009): Integration von chronisch psychisch kranken Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Studie zu prädiktiven Faktoren am Beispiel eines Integrationsprojektes in Deutschland. Tübingen, 167 S.

    Abstract

    "Für die ca. 500.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter, die mit einer chronischen psychischen Erkrankung leben müssen sollten Möglichkeiten geschaffen werden wieder am Arbeitsleben teilzuhaben. Dies geschieht in den USA, Europa und auf anderen Kontinenten mit Integrationsprojekten die den Ansatz des so genannten supported employment verfolgen. Die Forschung ist vor allem im deutschsprachigen Raum noch nicht weit fort geschritten. In der vorliegenden Studie wurde eine Stichprobe von 89 Personen untersucht. Diese Personen besuchten entweder die reguläre Maßnahme der untersuchten Werkstatt für behinderte Menschen oder das dort ins Leben gerufene Integrationsprojekt das sich an den Ansätzen des supported employment orientierte. Die Personen wurden zu Beginn der Maßnahme, nach einem halben Jahr und nach einem Jahr mit Hilfe 13 standardisierten Fragebogen und einer Fremdbeurteilungsskala untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass in den einzelnen Fragebogen Skalen gefunden werden können die die oben genannten Gruppen voneinander unterscheiden und den Erfolg einer Maßnahme vorhersagen können. Vor allem die Skalen des AVEM, des FKK und des d2 scheinen einen Beitrag zur Vorhersage von Integration leisten zu können. Daneben konnte gezeigt werden, dass die Dauer der Studie zu kurz für einige der gemessenen Konstrukte war und dies in Folgestudien verbessert werden müsste." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe am Arbeitsmarkt: eine systemtheoretische Studie zur Integration schwerbehinderter Menschen (2009)

    Lohse, Simon;

    Zitatform

    Lohse, Simon (2009): Teilhabe am Arbeitsmarkt. Eine systemtheoretische Studie zur Integration schwerbehinderter Menschen. Marburg: Tectum Verlag, 109 S.

    Abstract

    "Menschen mit einer Behinderung sind nach wie vor unzureichend in den regulären Arbeitsmarkt integriert. Auch neue, wegweisende Instrumente der beruflichen Integration wie die Behindertenassistenz oder die Integrationsfachdienste konnten daran enttäuschend wenig ändern. Unter den rund 3,5 Millionen schwerbehinderten Menschen unter 65 Jahren ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor überdurchschnittlich hoch. Behindertenpädagogische Analysen bieten keine ausreichenden Erklärungen für das Problem. Als Ursachen werden typischerweise die mangelnde Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, finanzielle Nachteile oder schlicht der Unwille profitorientierter Unternehmer bzw. 'die stigmatisierende Gesellschaft' genannt. Die Theoriebildung wird dabei durch moralisierende Einwände unscharf. Zudem gibt es die Tendenz, Ungleichheit aus Gründen der political correctness zu kaschieren. Simon Lohse unterfüttert Behindertenpädagogik in diesem Buch mit systemtheoretischen Überlegungen, um den Zusammenhang von gesellschaftlicher Ungleichheit und Behinderung schärfer zu fassen. Nur so wird deutlich, an welchem Punkt Integration eigentlich scheitert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz: Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (2009)

    Zitatform

    (2009): Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz. Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13860 (30.07.2009)), 160 S.

    Abstract

    "In Deutschland leben gegenwärtig rund 8,6 Millionen Menschen mit Behinderung, die Hälfte von ihnen ist im erwerbsfähigen Alter. Eine wichtige Voraussetzung für mehr Selbstbestimmung ist eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben, die für Menschen mit Behinderung oft weit mehr bedeutet als nur eine eigene finanzielle Lebensgrundlage. Mit der Entwicklung und dem verstärkten Einsatz von behinderungskompensierenden Technologien (bkT) wird die Hoffnung verbunden, bisher ungenutztes Potenzial zu erschließen und die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Das TAB-Projekt 'Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz' wurde - auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Soziales - durch den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben. Die Erschließung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dimension des Themas erfolgte schwerpunktmäßig anhand einer Beschreibung der vorhandenen Technik und sich abzeichnender innovativer Entwicklungen, um individuelle funktionale Einschränkungen zu kompensieren oder zu vermindern. Dargestellt werden zudem die verfassungsrechtlichen, sozialgesetzlichen und -politischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von bkT am Arbeitsplatz, förderliche und/oder hemmende Strukturen sowie ausgewählte soziale Aspekte und ökonomische Folgen der Weiterentwicklung und Verbreitung von bkT. Mit dem vorliegenden Endbericht wird das TA-Projekt abgeschlossen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Integrationsfachdienste - Vermittlung und Begleitung für Menschen mit Psychiatrieerfahrung (2008)

    Ulrich, Angela ; Bungart, Jörg;

    Zitatform

    Ulrich, Angela & Jörg Bungart (2008): Integrationsfachdienste - Vermittlung und Begleitung für Menschen mit Psychiatrieerfahrung. In: Impulse H. 48, S. 14-25.

    Abstract

    "Für viele Menschen mit Psychiatrieerfahrung ist die Inanspruchnahme und Beantragung von Leistungen zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung ein schwieriges und häufig frustrierendes Unterfangen. In dem Beitrag werden Möglichkeiten aufgezeigt und an Beispielen illustriert, wie speziell Integrationsfachdienste Menschen mit Psychiatrieerfahrungen bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und bei der Sicherung ihres Arbeitsplatzes unterstützen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsassistenz zur Teilhabe (ArzT): bundesweite Untersuchung der Leistung Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen gem. § 102 Abs. 4 SGB IX im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland und in Zusammenarbeit mit der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Forschungsprojekt, Abschlussbericht (2007)

    Wulf, Marion; Behrensdorf, Bernd; Seifert, Matthias; Ittner, Johanna; Schöberle, Hannah; Borchers, Andreas;

    Zitatform

    Wulf, Marion & Johanna Ittner (2007): Arbeitsassistenz zur Teilhabe (ArzT). Bundesweite Untersuchung der Leistung Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen gem. § 102 Abs. 4 SGB IX im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland und in Zusammenarbeit mit der BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Forschungsprojekt, Abschlussbericht. Köln, 118 S.

    Abstract

    "Arbeitsassistenz zur Teilhabe", oder kurz: "ArzT" - diesen Titel trägt das Forschungsprojekt zur Evaluation des in 2000 geschaffenen, neuen Instrumentes "Arbeitsassistenz". Ziel war es, die bisherigen Erfahrungen von Assistenznehmern, Assistenzgebern und Arbeitgebern zu erheben und auszuwerten und dadurch Erkenntnisse über die Effektivität und Effizienz des Instrumentes zu gewinnen. Methodisch basierte das Projekt auf Literaturrecherchen sowie auf Befragungen der behinderten Menschen selbst, der Assistenzkräfte, der Arbeitgeber und Kollegen sowie der Integrationsämter und anderer Reha-Träger. Die Ergebnisse bestätigen, dass Arbeitsassistenz ein geeignetes Insturment zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist und liefern Ansätze zur Weiterentwicklung. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Jobcoaching: Eine empirisch fundierte Förderung für Jugendliche aus Schulen für Lernbehinderte beim Übergang in Arbeit und Beruf (2003)

    Grünke, Matthias; Castello, Armin;

    Zitatform

    Grünke, Matthias & Armin Castello (2003): Jobcoaching: Eine empirisch fundierte Förderung für Jugendliche aus Schulen für Lernbehinderte beim Übergang in Arbeit und Beruf. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 17, H. 3, S. 154-159.

    Abstract

    "Seit Beginn des Jahres 2000 werden an der Heilpädagogisch-Rehabilitationswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zwei Modellversuche zur beruflichen Integration von lernbehinderten Jugendlichen durchgeführt. Das zentrale Anliegen der Projekte besteht darin, geeignete Absolventen der Schule für Lernbehinderte mit Hilfe einer individuellen und kontinuierlichen Betreuung durch Studierende der Sonderpädagogik (Jobcoaches) möglichst frühzeitig direkt in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Ein besonderer Stellenwert wird hierbei der Förderung mittels empirisch fundierter Trainingsmodule beigemessen. Doch obwohl die Merkmale der Jobcoaching-Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung gängiger beruflicher Rehabilitationsbemühungen liefern könnten, wird es v.A. aufgrund der gewachsenen Strukturen z.T. sehr schwierig sein, sie in der Praxis zu implementieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung (2003)

    Jacobs, Kurt;

    Zitatform

    Jacobs, Kurt (2003): Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. B 8, S. 21-27.

    Abstract

    "Das vor zirka 40 Jahren von B. Mikkelsen formulierte und umgesetzte Normalisierungsprinzip hat zu einer Integrationsbewegung in allen Lebensbereichen geführt. Bei der Umsetzung der Ideen der Integrationsbewegung im Bereich der beruflichen Rehabilitation und Integration zeigen sich auf Grund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und gewisser Voreingenommenheiten der Unternehmerschaft größere Probleme. Ein hessisches Modell zeigt erfolgreich praktizierte Möglichkeiten einer sanften beruflichen Integration von behinderten Beschäftigten aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf. Kooperation und Vernetzung erweisen sich hierbei als unverzichtbare Elemente, diesen begonnenen Prozess erfolgreich fortzusetzen." (Autorenreferat, IZ-Doku)

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