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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Wirtschaftszweige"
  • Literaturhinweis

    Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2012)

    Mesaros, Leila; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Mesaros, Leila & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 279-302., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0116-8

    Abstract

    "Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages in German industries: what does the evidence tell us so far? (2012)

    Möller, Joachim;

    Zitatform

    Möller, Joachim (2012): Minimum wages in German industries. What does the evidence tell us so far? In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 187-199. DOI:10.1007/s12651-012-0124-8

    Abstract

    "Die Auswirkungen eines Mindestlohns auf Löhne und Beschäftigung hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab und lassen sich theoretisch keineswegs eindeutig bestimmen. Hierzu bedarf es einer empirischen Analyse. Deutsche Untersuchungen über Mindestlohneffekte entsprachen in der Vergangenheit oft nicht den internationalen methodischen Standards. Mittlerweile beruhen die Analysen der internationalen Mindestlohnforschung auf Mikrodaten. Dabei wird die Entwicklung von ökonomischen Variablen vor und nach Einführung eines Mindestlohns für eine Gruppe von Betroffenen mit der einer Kontrollgruppe verglichen (Differenz-von-Differenzen-Ansatz). Diese Methode wurde in einer Reihe von neueren deutschen Studien verwendet, die sich der Evaluation der Mindestlohneinführung widmen. Die Mindestlohnforschung in Deutschland hat damit große Fortschritte gemacht und Anschluss an die internationalen Standards gefunden. Der wissenschaftliche Diskurs sollte hier anknüpfen. Allerdings bleiben einige methodische Fragen, die in diesem Beitrag diskutiert werden. Als wesentliches Ergebnis aus den bisher vorliegenden Mindestlohnstudien für Deutschland ist festzuhalten: Beschäftigungsverluste durch einen Mindestlohn sind weitgehend ausgeblieben. Insbesondere in Ostdeutschland lassen sich hingegen deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die Lohnverteilung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe: Gutachten (2012)

    Möller, Joachim; König, Marion; Tamm, Marcus ; Dony, Elke; Wolter, Stefanie ; Vom Berge, Philipp ; Fertig, Michael ; Bender, Stefan; Güttler, Detlef; Fausel, Gudrun; Hense, Christine; Frings, Hanna ; Apel, Helmut; Umkehrer, Matthias ; Daumann, Volker; Paloyo, Alfredo; Kleinemeier, Rita; Bachmann, Ronald ; Puhe, Henry; Janßen-Timmen, Ronald; Broszeit, Sandra; Schaffner, Sandra ; Seth, Stefan; Fausel, Gudrun; Voit, Alfons;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Stefan Bender, Marion König, Philipp Vom Berge, Matthias Umkehrer, Stefanie Wolter, Sandra Schaffner, Ronald Bachmann, Hanna Frings, Ronald Janßen-Timmen, Alfredo Paloyo, Marcus Tamm, Michael Fertig & Helmut Apel (2012): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe. Gutachten. (IAB-Bibliothek 336), Bielefeld: Bertelsmann, 567 S. DOI:10.3278/300783w

    Abstract

    "Die Wirkungen von Mindestlöhnen sind in Politik und Wissenschaft gleichermaßen umstritten. Dies gilt auch für die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in einer empirisch und methodisch sehr breit angelegten Studie die Wirkungen des 1997 im Bauhauptgewerbe eingeführten Mindestlohns untersucht. Dabei wurden die Effekte der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung von Löhnen, Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Wettbewerbsfähigkeit - jeweils getrennt für West- und Ostdeutschland - analysiert. Während die Auswirkungen auf die Löhne in Ostdeutschland demnach ausgeprägter waren als in Westdeutschland, lassen sich generell keine gravierenden Folgen für die Beschäftigung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Löhne in Deutschland: Spreizung zwischen den Branchen nimmt zu (2012)

    Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Schultz, Birgit (2012): Im Fokus: Löhne in Deutschland. Spreizung zwischen den Branchen nimmt zu. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 18, H. 6, S. 176-179.

    Abstract

    "Die Reallöhne in Deutschland sind viele Jahre in Folge gesunken bzw. stagnierten. Dies wird häufig als Grund sowohl für die günstige Wettbewerbsposition im Exportbereich als auch für die Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte angeführt. Der Beitrag beschreibt die Lohnentwicklung in Deutschland in den vergangenen Jahren. Dabei wird deutlich, dass sich in den letzten Jahren Niedrig- und Hochlohnbranchen herausgebildet haben. Diese Lohnspreizung wurde letztlich durch Marktmechanismen hervorgerufen. So erhöhten sich die Reallöhne in Branchen mit guter Nachfrage stärker als in Branchen in einem schwierigen Marktumfeld. Die Durchsetzbarkeit von höheren Preisen für die angebotenen Güter dürfte ebenso wie Knappheiten auf sektoralen Arbeitsmärkten bei der Lohnfindung eine Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The employment of migrant workers in long-term care: dynamics of choice and control (2012)

    Shutes, Isabel ;

    Zitatform

    Shutes, Isabel (2012): The employment of migrant workers in long-term care. Dynamics of choice and control. In: Journal of social policy, Jg. 41, H. 1, S. 43-59. DOI:10.1017/S0047279411000596

    Abstract

    "The employment of migrant workers in long-term care is increasingly evident across western welfare states. This article examines the ways in which immigration controls shape the exercising of choice and control by migrant care workers over their labour. It draws on the findings of in-depth interviews with migrant care workers employed by residential and home care providers and by older people and their families in the UK. It is argued that the differential rights accorded to migrants on the basis of citizenship and immigration status shape, first, entry into particular types of care work, second, powers of 'exit' within work, and, third, 'voice' regarding the conditions under which care labour is provided." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn (2012)

    Zitatform

    (2012): Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn. (Arbeitsmarkt aktuell 2012,06), Berlin, 14 S.

    Abstract

    "Fast ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt mit dem Einkommen unter der offiziellen Niedriglohnschwelle von 1800 Euro. In nur zehn Jahren stieg der Anteil der Niedriglöhner von 19 auf 23 Prozent, die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wächst.
    Die (noch) positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird von einer wachsenden Ungleichheit bei den Einkommen überschattet. Die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen wird immer größer. Mini-Jobs und Leiharbeit, Tarifflucht und Hartz-Gesetze haben zu steigenden Lohnunterschieden geführt. Erst jüngst hat das Statistische Bundesamt darauf hingewiesen, dass 2010 rd. die Hälfte der atypisch Beschäftigten zu den Niedriglohnbeziehern zählen. Abweichend von der Herangehensweise soll hier die Niedriglohnbeschäftigung von Vollzeitbeschäftigten analysiert werden. Dabei zeigt sich auch hier der längerfristige Trend eines Aufstiegs. Auch bei Vollzeitbeschäftigten sind Niedriglöhne auf dem Vormarsch und ist die Lohnungleichheit deutlich gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohn und Beschäftigung 2010: Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 10. September 2012 in Berlin (2012)

    Zitatform

    (2012): Niedriglohn und Beschäftigung 2010. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 10. September 2012 in Berlin. (DeStatis - wissen, nutzen), Wiesbaden, 32 S.

    Abstract

    "Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich in robuster Verfassung - trotz Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht die Zahl der Erwerbstätigen historische Höchststände und auch die Erwerbslosenzahl hat sich verringert. In diesem Zusammenhang wird jedoch auch häufig die Frage diskutiert, wie sich neben dem Wandel der Erwerbsformen die Verdienstsituation der Beschäftigten verändert hat. Antworten darauf gibt die Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste. Diese Erhebung führen die statistischen Ämter nur alle vier Jahre durch - das Statistische Bundesamt stellt auf der Pressekonferenz die aktuellen Ergebnisse des Jahres 2010 mit Fokus auf dem Niedriglohnbereich vor. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
    - Wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiteten 2010 für einen Niedriglohn? In welchen Branchen kommen niedrige Verdienste am häufigsten vor?
    - Wie hoch ist das Niedriglohnrisiko atypisch Beschäftigter? Welchen Zusammenhang gibt es zwischen atypischer Beschäftigung und beruflicher Qualifikation?
    - Investieren Niedriglohnbezieher über Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente und nutzen die staatliche Förderung?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einfacharbeit in der Krise? (2011)

    Bellmann, Lutz ; Stegmaier, Jens ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz & Jens Stegmaier (2011): Einfacharbeit in der Krise? In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 20, H. 3, S. 188-205., 2011-10-18. DOI:10.1515/arbeit-2011-0305

    Abstract

    "Beschäftigte in Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist (einfache Arbeit), gelten schon seit längerem als problematische Personengruppe des Arbeitsmarkts. Anhand der Daten des IAB-Betriebspanels setzt sich dieser Beitrag mit der Entwicklung der einfachen Arbeit seit 2001 aus der betrieblichen Sicht auseinander und untersucht den Einfluss der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise auf das Beschäftigungssegment der einfachen Arbeit. Dabei wird deutlich, dass die Entwicklung der einfachen Arbeit von sektorspezifischen Besonderheiten geprägt ist. Die Ergebnisse von Differenz-von-Differenzen-Regressionen zeigen ferner für die von der Krise betroffenen Betriebe, dass der Beschäftigungsverlust zwischen 2008 und 2009 für die Beschäftigten in Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist, mit fast 10% wesentlich größer war, als bei den Beschäftigten in qualifizierten Tätigkeiten (-3,3%)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Stegmaier, Jens ;
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  • Literaturhinweis

    Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2011: eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen (2011)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2011): Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2011. Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen. (WSI-Informationen zur Tarifpolitik. Elemente qualitativer Tarifpolitik 72), Düsseldorf, 26 S.

    Abstract

    Die Auswertung analysiert die Tarifvergütungen in 41 Wirtschaftszweigen mit rund 15 Millionen Beschäftigten, die ein breites Spektrum von Tarifbereichen aus Industrie, Handwerk, Handel, privatem und öffentlichem Dienstleistungsbereich umfassen. Insgesamt wurden 4.745 tarifliche Vergütungsgruppen analysiert. Hiervon liegen 338 mit ihrer Eingangsstufe unterhalb von 8,50 Euro. Damit bewegen sich sieben Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb von 7,50 Euro, weitere sechs Prozent liegen unterhalb von 8,50 Euro. Insgesamt erreichen also 13 Prozent der untersuchten Tarifgruppen nicht die Höhe des von den DGB-Gewerkschaften geforderten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. In den letzten anderthalb Jahren konnte durch neue Tarifabschlüsse eine Verbesserung der Tarifsituation im Niedriglohnbereich erreicht werden. Insbesondere in den ausgeprägten Niedriglohnbranchen Bewachungsgewerbe, Erwerbsgartenbau, Friseurhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Leiharbeit konnte die Zahl der Vergütungsgruppen unter 7,50 Euro gesenkt werden. Die niedrigen Vergütungsgruppen sind auch ein Ost/West-Problem: Mehrheitlich gelten Vergütungsgruppen unterhalb von 7,50 Euro in ostdeutschen Tarifbereichen, während die Vergütungsgruppen zwischen 7,50 und 8,50 Euro mehrheitlich in westdeutschen Tarifbereichen anzutreffen sind. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael ; Krumm, Raimund; Verbeek, Hans; Koch, Andreas ; Späth, Jochen ; Klempt, Charlotte; Rattenhuber, Pia; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald ; Klee, Günther; Weber, Regina; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Harsch, Katrin;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 256 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
    Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Harsch, Katrin; Pia Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Neumann, Michael ; Strotmann, Harald ; Krumm, Raimund; Sappl, Regina; Koch, Andreas ; Verbeek, Hans; Klempt, Charlotte; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Späth, Jochen ; Klee, Günther;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Katrin Harsch, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Regina Sappl, Jochen Späth & Harald Strotmann (2011): Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 246 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der 'Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.
    Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas ; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald ; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
    Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Einfacharbeit" im Dienstleistungssektor (2011)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2011): "Einfacharbeit" im Dienstleistungssektor. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 20, H. 3, S. 173-187. DOI:10.1515/arbeit-2011-0304

    Abstract

    "Der Anteil der Einfacharbeitsplätze im Dienstleistungssektor liegt prozentual niedriger als im Produzierenden Gewerbe. Aufgrund des hohen Anteils des Dienstleistungssektors an der Gesamtbeschäftigung entfallen aber rund drei Viertel aller Einfacharbeitsplätze in Deutschland auf den Dienstleistungssektor. Fallstudien zu Stellenbesetzungsprozessen in 25 Dienstleistungsunternehmen zeigen, dass die Anforderungen an einfache Dienstleistungstätigkeiten aufgrund der technischen Vernetzung, der zunehmenden Kundenkontakte und der teilweise ambulanten Tätigkeit beim Kunden gestiegen sind. Neben guter Allgemeinbildung werden ein ansprechendes Äußeres und soziale Schlüsselqualifikationen gefragt. Zunehmend werden beruflich Qualifizierte für diese Tätigkeiten rekrutiert. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass das Segment einfacher Arbeit in der Segmentationstheorie ausdifferenziert werden sollte. Zu unterscheiden wäre zwischen einfachen spracharmen und komplexeren kommunikationsintensiven Dienstleistungstätigkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungssektor (2011)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2011): Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungssektor. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 64, H. 9, S. 439-449. DOI:10.5771/0342-300X-2011-9-439

    Abstract

    "Atypische und gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse spielen im Dienstleistungssektor eine erheblich größere Rolle als im sekundären Sektor. In einigen Dienstleistungsbereichen wie etwa dem Gastgewerbe betreffen prekäre Arbeitsformen sogar eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten und sind dort zum Normalfall geworden. Diese Entwicklung wird in dem Artikel für die unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen mit Zahlen belegt. Um die Qualität von Arbeitsverhältnissen im Dienstleistungssektor zu erhöhen, ist aus Sicht der Autoren ein Bündel von Maßnahmen erforderlich, das nicht alleine am Arbeitsmarkt ansetzen kann. Notwendig sind nicht nur Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge, sondern auch eine bessere Finanzierung, vor allem personenbezogener Dienstleistungen. Durch Sozialversicherungen, wie im Bereich der Pflege und Gesundheit, durch einkommensabhängige Beiträge, wie teilweise in der Kinderbetreuung, oder durch eine kostenfreie öffentliche Bereitstellung, wie in der schulischen Bildung, lässt sich jedoch die sogenannte 'Kostenkrankheit' dieser Dienste neutralisieren. Durch solche Instrumente kann nicht nur das Beschäftigungswachstum gefördert, sondern auch der Zugang aller Einkommensgruppen zu diesen für Lebensqualität, Humankapitalbildung und Wachstum wichtigen Dienstleistungen sichergestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Abschlussbericht (2011)

    Bosch, Gerhard; Hieming, Bettina; Mesaros, Leila; Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Hieming, Bettina & Leila Mesaros (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Abschlussbericht. Duisburg, 205 S.

    Abstract

    "Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigungseffekte', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
    Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung: Abschlussbericht (2011)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia ; Kalina, Thorsten; Kern, Christoph ; Schwarzkopf, Manuela; Neuffer, Stefanie;

    Zitatform

    (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung. Abschlussbericht. Duisburg, 388 S.

    Abstract

    "Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigung', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
    Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft: Endbericht (2011)

    Egeln, Jürgen; Schütz, Holger ; Sprietsma, Maresa; Niefert, Michaela; Schröder, Helmut ; Rammer, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Gottschalk, Sandra;

    Zitatform

    Egeln, Jürgen, Sandra Gottschalk, Nicole Gürtzgen, Michaela Niefert, Christian Rammer, Maresa Sprietsma, Helmut Schröder & Holger Schütz (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft. Endbericht. Mannheim, 345 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab Ende 2010 für jede Branche mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn Studien zu dessen Wirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in Auftrag. Die Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Abfallwirtschaft entstand am ZEW. Der Endbericht beinhaltet die folgenden Berichtsteile. In Abschnitt 2 werden zunächst die theoretisch erwarteten Effekte auf die Zielgrößen sowie die verwendete Methodik dargestellt. Abschnitt 3 geht detaillierter auf die Umsetzung des Evaluationsauftrages im Hinblick auf die Datenlage, die Operationalisierung der Zielgrößen sowie die Auswahl potenzieller Kontrollbranchen ein. In Abschnitt 4 werden die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gütermarktes der Abfallwirtschaft sowie der potenziellen Kontrollbranchen nachvollzogen. Im Anschluss daran erfolgt in Abschnitt 5 die Erläuterung der der Evaluation zugrundeliegenden Datenbasis. Hier wird neben der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel vor allem das Befragungsinstrument und die Stichprobenauswahl der telefonischen Unternehmensbefragung vorgestellt. 25 Abschnitt 6 schließlich erstellt das Branchenbild, das zur Bildung der zentralen Hypothesen sowie als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Kontrollbranche dient. In diesem Abschnitt geben quantitative Analysen auf Basis der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel sowie der eigens erhobenen Befragungsdaten Aufschluss über Strukturmerkmale und die Entwicklung der Branche, vor allem auch im Vergleich zu den möglichen Kontrollbranchen. Der zweite Berichtsteil widmet sich in Abschnitt 7den kausalen Wirkungsanalysen auf Basis der erhobenen Unternehmensdaten. Hierzu wird zunächst das Ausmaß der Betroffenheit der Abfallwirtschaft von der Mindestlohneinführung analysiert sowie mögliche Strategien der Umgehung der Mindestlohnvorschriften nachvollzogen. Danach erfolgt die Analyse der kausalen Effekte der Mindestlohneinführung auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Im Rahmen dieser Analyse soll vor allem auch die Bedeutung des Messfehlers der retrospektiv erhobenen Informationen für die Ergebnisse untersucht werden. Abschnitt 8 liefert eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den Wirkungsanalysen. Abschnitt 9 schließt den Bericht mit einem Ausblick auf potenzielle zukünftige Evaluationsvorhaben ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole ;
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  • Literaturhinweis

    Offshoring jobs?: multinationals and U.S. manufacturing employment (2011)

    Harrison, Ann ; McMillan, Margaret;

    Zitatform

    Harrison, Ann & Margaret McMillan (2011): Offshoring jobs? Multinationals and U.S. manufacturing employment. In: The Review of Economics and Statistics, Jg. 93, H. 3, S. 857-875. DOI:10.1162/REST_a_00085

    Abstract

    "Using firm-level data collected by the U.S. Bureau of Economic Analysis, we estimate the impact on U.S. manufacturing employment of changes in foreign affiliate wages. We show that the motive for offshoring and, consequently, the location of offshore activity, significantly affects the impact of offshoring on parent employment. In general, offshoring to low-wage countries substitutes for domestic employment. However, for firms that do significantly different tasks at home and abroad, foreign and domestic employment are complements. These offsetting effects may be combined to show that offshoring by U.S.-based multinationals is associated with a quantitatively small decline in manufacturing employment." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Industrielle Einfacharbeit: Stabilität und Perspektiven (2011)

    Ittermann, Peter ; Abel, Jörg; Dostal, Werner;

    Zitatform

    Ittermann, Peter, Jörg Abel & Werner Dostal (2011): Industrielle Einfacharbeit. Stabilität und Perspektiven. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 20, H. 3, S. 157-172. DOI:10.1515/arbeit-2011-0303

    Abstract

    "Der Beitrag thematisiert die Strukturen und Entwicklungsdynamiken industrieller Einfacharbeit und vertritt entgegen anderslautender Diagnosen die These, dass diese kein Auslaufmodell in der Wissensgesellschaft ist. Auf der Basis empirischer Befunde wird gezeigt, dass von einem stabilen Sockel der Einfacharbeit auszugehen ist und zahlreiche Kernzonen dafür in der Industrie identifiziert werden können. Das Beispiel der Ernährungsindustrie verdeutlicht, dass einfache, gering qualifizierte Tätigkeiten ein zentrales Moment in der Produktion und Verpackung von Lebensmitteln sind. Zwar sind die Arbeitsanforderungen auf einem niedrigen Niveau, dennoch ergeben sich verschiedene arbeitsorganisatorische Muster von mehr oder weniger angereicherter Einfacharbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Building the minimum wage: Germany's first sectoral minimum wage and its impact on wages in the construction industry (2011)

    Rattenhuber, Pia;

    Zitatform

    Rattenhuber, Pia (2011): Building the minimum wage. Germany's first sectoral minimum wage and its impact on wages in the construction industry. (DIW-Diskussionspapiere 1111), Berlin, 40 S.

    Abstract

    "The very first minimum wage in Germany was introduced in 1997 for blue-collar workers in sub-sectors of the construction industry. In the setting of a natural experiment blue-collar workers in neighboring 4-digit-industries and white-collar workers are used as control groups for differences-in-differences-in-differences estimation based on linked employer-employee data. Estimation results reveal a sizable positive average impact on wages in East Germany and no effect in West Germany. Size and significance of effects are not homogeneous across wage regimes (individual vs. collective contracts) and across the distribution suggesting spillover effects to wages where the minimum is not binding." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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