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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Deutschland"
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    Studie zum Zusammenhang von Kompetenzen und Arbeitsmarktchancen von gering Qualifizierten in Deutschland (01.01.2011)

    Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
    Solga, Heike, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation bei GESIS

    Beschreibung

    Die Beschäftigungschancen gering qualifizierter Personen haben sich in allen Industrienationen in den letzten Jahrzehnten drastisch verschlechtert. Der starke Zusammenhang von Bildungsarmut und fehlenden Lebenschancen ist damit unübersehbar geworden. Im Projekt sollen die Ursachen für die geringen Erwerbschancen von Erwachsenen, die keine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung vorweisen können, bestimmt werden. Untersucht wird die Bedeutung von Kompetenzen, Zertifikaten (Schulabschlüssen), Netzwerken sowie institutionellen und wirtschaftlichen Faktoren (etwa das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften). Die Analysen beziehen sich auf 26- bis 55-jährige Personen, d. h. eine Altersgruppe, die sich in der aktiven Erwerbsphase befindet und ihre Ausbildungsphase in der Regel beendet hat. Die Analysen werden mit den deutschen Stichproben des "Programme for the International Assessment of Adult Competencies" (PIAAC) (2011) und des International Adult Literacy Survey (IALS) (1994) durchgeführt.

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    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche: Pflege (01.01.2011)

    Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
    Boockmann, Bernhard
    Quelle: Projektinformation des IAW

    Beschreibung

    Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.>> Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde. >> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter lie

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    Minijobs: Ländlich, westlich, weiblich (06.12.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 19/2010: Minijobs sind vor allem in der westdeutschen Provinz weit verbreitet. In manchen Regionen werden vier von zehn Arbeitsplätzen an Frauen auf 400-Euro-Basis vergeben - und das oft zu niedrigen Stundenlöhnen.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereiniger (ML Gebäudereiniger) (01.12.2010)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Weinkopf, Claudia, Dr.
    Quelle: Projektinfo des IAQ

    Beschreibung

    Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigung", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft (01.12.2010)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Gürtzgen, Nicole
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur der Abfallwirtschaft nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb in der Abfallwirtschaft zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen Daten auf Basis der amtlichen Statistik, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft" (ML Wäschereien) (01.12.2010)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Weinkopf, Claudia, Dr.
    Quelle: Projektinfo des IAQ

    Beschreibung

    Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigungseffekte", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.

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    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen im Dachdeckerhandwerk (01.12.2010)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Arntz, Melanie
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Dachdeckergewerbe im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur des Dachdeckerhandwerks nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb im Dachdeckerhandwerk zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen administrative Daten auf Unternehmens- und Individualebene, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.

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    Aktuelles Stichwort: Kombilohn (11.10.2010)

    ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

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    Die Position des ifo Instituts zu Kombilohn und Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

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    Minijobs: Zubrot ohne Perspektive (07.10.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Böckler Impuls 15/2010: Von Minijobs kann niemand leben und sie bieten auch keine Brücke zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Trotzdem subventionieren Staat und Sozialkassen über sieben Millionen dieser Jobs.

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    Qualifizieren im Betrieb (04.08.2010)

    Forschungsinstitut Betriebliche Bildung

    Beschreibung

    Das Portal bietet Unternehmen, Bildungsdienstleistern und ARGEn ein breites Informationsangebot rund um die Qualifizierung An- und Ungelernter.

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    Perspektiven für den Niedriglohnbereich in Deutschland: Eine systematische Analyse der Beschäftigungs- und Verteilungswirkungen von Reformen des Arbeitslosengeldes II (01.05.2010)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Bonin, Holger, Dr.
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Das Ziel des Projektes ist eine umfassende und systematische Evaluation verschiedener Reformen des Arbeitslosengelds II und anderer Transferleistungen zur Verbesserung der Anreizsituation im Niedriglohnsegment. Die zentralen Zielgrößen der Evaluation sind die Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen von Reformen, ihre Wirkungen auf die Zahl der Transferempfänger und die Höhe der erforderlichen Transferleistungen, sowie die fiskalischen Wirkungen. Die Wirkungen werden für bestimmte Problemgruppen differenziert ausgewiesen. Methoden: Das Projekt evaluiert zum einen drei konkrete Reformvorschläge (Sachverständigenrat 2006; Bofinger et al. 2006, Boss, Christensen und Schrader 2010) in einem einheitlichen Modellrahmen und leistet zum anderen eine systematische Evaluation, die zentrale Parameter der sozialen Grundsicherung über einen breiten Bandbereich variiert.

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    Gesetzlichen Mindestlohn einführen - Armutslöhne verhindern (26.04.2010)

    Sozialdemokratische Partei Deutschlands

    Beschreibung

    Einen gesetzlichen Mindestlohn von ”z.B. 8,50 Euro“ fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/1408), der am 23.04.10 im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die exakte Höhe der Lohnuntergrenze müsse von einer ”unabhängigen Kommission“ vorgeschlagen werden. (Bundestagsdrucksache 17/1408)

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    Beschäftigungsgutscheine effektiver als Reparaturen am Arbeitslosengeld oder an Hartz IV (13.04.2010)

    Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel

    Beschreibung

    IfW-Präsident Dennis Snower will mit sogenannten Beschäftigungsgutscheinen die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. In mehreren Studien hat ein IfW-Forscherteam um Professor Snower gezeigt, dass die Vergabe von Beschäftigungsgutscheinen an Langzeitarbeitslose diesen Menschen den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt ebnen kann. Der Wert dieser Gutscheine steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit an.

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    Hartz IV: Lohnabstand gewährleistet, Existenz sichernde Löhne nicht (17.03.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 4/2010: Wer arbeitet, bekommt immer mehr als jemand, der nicht arbeitet - auch weil der Staat Niedriglöhne aufstocken muss.

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    Internationale Forschung gibt Mindestlohn Rückendeckung (17.03.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 03/2010: Weder die ökonomische Theorie noch Erfahrungswerte sprechen grundsätzlich gegen einen Mindestlohn. Ein Überblick über den internationalen Forschungsstand macht deutlich: Eine gesetzliche Lohnuntergrenze muss keine Arbeitsplätze kosten, sondern kann sogar neue bringen.

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    Integration von (Langzeit-)Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Kurzarbeit am Beispiel der Qualifizierungsoffensive in der Hafenwirtschaft (01.02.2010)

    Universität Bremen, Akademie für Arbeit und Politik
    Eberwein, Wilhelm, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Im Forschungsprojekt werden Rahmenbedingungen, Konzeption, Wirkung und Transferpotential der Qualifizierungsoffensive in der Hafenwirtschaft untersucht. Dabei stehen die Integration von (Langzeit-)Arbeitslosen in tariflich abgesicherter Beschäftigung durch Qualifizierung und die Sicherung von Beschäftigung durch berufliche Weiterbildung Geringqualifizierter im Mittelpunkt.>> Kontext / Problemlage: Die Tarifparteien haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsminister und der Bundesagentur für Arbeit eine Qualifizierungsoffensive verabredet. Bis 2012 sollen insgesamt 2.800 (Langzeit-)Arbeitslose qualifiziert werden, um den prognostizierten Fachkräftebedarf zu decken. Den Teilnehmenden wird bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung die Übernahme in ein - tariflich abgesichertes - Beschäftigungsverhältnis zugesagt. Die Prognosen bezüglich des zukünftigen Fachkräftebedarfs verlieren auch in der wirtschaftlichen Krise nicht an Bedeutung. Um die aktuelle Krise zu überbrücken und gleichzeitig die Chancen langfristiger Wachstumsperspektiven mit der konjunkturellen Erholung wahrnehmen zu können, machen Unternehmen der Hafenwirtschaft zunehmend geringer qualifizierten Beschäftigten Qualifizierungsangebote im Zusammenhang mit Kurzarbeit. Insgesamt bietet die Qualifizierungsoffensive die Möglichkeit, eher bildungsferne Personen in Prozesse der Weiterbildung einzubinden.>> Fragestellung: Im Forschungsprojekt werden die durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer arbeitsmarkt-, integrations- und bildungspolitischen Wirkung und Funktionalität untersucht. Es sollen die Potentiale, aber auch die Grenzen der verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen sowie zielgruppenspezifischer Lernformen herausgearbeitet werden. Personen, die auf dem Arbeitsmarkt und in der beruflichen Weiterbildung als benachteiligt gelten, sollen von den Angeboten im besonderen Maße profitieren. Daher wird untersucht, welche Unterstützungsangebote geeignet sind, die Gefahr des Scheiter

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    Sozialleistungen: Gefährdete Balance (27.01.2010)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

    Beschreibung

    Auch wenn Wirtschaftswachstum und Reformen die zahlenmäßige Relation zwischen Erwerbstätigen und Sozialleistungsempfängern 2007 und 2008 etwas verbessert haben – auf lange Sicht belasten die älter werdende Gesellschaft und die niedrigen Geburtenraten das Transfersystem erheblich: Immer weniger Menschen leisten Beiträge, immer mehr sind auf Hilfe angewiesen. (IW-Pressemeldung 27.01.2010)

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    Mindestlohn: 70 Prozent wollen Mindestlohn - Arm wie Reich für zehn Euro (25.01.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Böckler Impuls 01/2010: Gut zwei Drittel der Bevölkerung wollen einen gesetzlichen Mindestlohn. Sogar unter Besserverdienern und Selbstständigen sind die Befürworter in der Mehrheit.

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    Geringfügig Beschäftigte (18.01.2010)

    Bundesagentur für Arbeit

    Beschreibung

    Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für Deutschland insgesamt und nach Ländern, Kreisen, Altersgruppen.

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    Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche Maler- und Lackiererhandwerk (01.01.2010)

    Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
    Boockmann, Bernhard
    Quelle: Projektinformation des IAW

    Beschreibung

    Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.>> Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.>> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden.>> Die jeweiligen

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