Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Online-Handbuch Mindestlöhne (OHM) (16.02.2006)
RechtsratBeschreibung
Informationen und Links zum Mindestlohnrecht in Deutschland
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Arbeitsmarktpolitisches Informationssystem: Linkliste Mindestlohn/Niedriglohn/Kombilohn (15.11.2005)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktpolitische ChronikBeschreibung
Laufend aktualisierte Linkliste der IAB-Dokumentation zur aktuellen Diskussion und Hintergründen.
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Mindestlohn (27.10.2005)
LabourNet GermanyBeschreibung
Zusammenstellung von Artikeln und Positionen zum Thema Mindestlohn von LabourNet Germany
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Niedriglöhne - Mindestlöhne (27.10.2005)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Linkliste des WSI mit Daten, Fakten und Argumenten in Form von Grafiken und Folien, Zeitschriftenartikeln, Projektberichten und Studien sowie Interviews zum Thema "Niedriglöhne - Mindestlöhne".
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Mindestlohn (01.10.2005)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationBosch, Gerhard, Prof. Dr.Quelle: Projektinfo beim IAQBeschreibung
Braucht Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn? Über diese Frage wird aktuell heftig und sehr kontrovers diskutiert. Befürworter/innen verweisen auf die zunehmende Ausbreitung von Niedrig- und Niedrigstlöhnen in Deutschland, der durch die Einführung einer gesetzlich verankerten Untergrenze entgegen gewirkt werden müsse, um Lohndumping vor allem in nicht-tarifgebundenen Bereichen zu unterbinden. Weitere aktuelle Bezugspunkte für Forderungen nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland sind die im Koalitionsvertrag enthaltene Ankündigung, die Einführung von Kombilöhnen im Laufe des Jahres 2006 zu prüfen, sowie die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Um ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig werden wollen, dazu verpflichten zu können, in Deutschland gültige Standards einzuhalten, müssten diese allgemein verbindlich sein, was bislang mit Ausnahme der Bauindustrie nicht der Fall ist. Gegner/innen der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne verweisen demgegenüber vor allem darauf, dass ein gesetzlicher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland und zur (weiteren) Verschlechterung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten führen würde.>> Ziel des Projektes war, die Stichhaltigkeit der Pro- und Contra-Argumente zu analysieren, wobei vor allem auch Erfahrungen aus anderen Ländern einbezogen wurden, und auf dieser Basis Empfehlungen für Deutschland zu formulieren und in die aktuelle Diskussion einzubringen.>> Die Forschung zum Thema Mindestlohn am IAQ wird im Rahmen des Projektes "Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland und im internationalen Vergleich" (NILO) bis Ende 2010 weiter geführt und vertieft.>> Projektinformationen: http://www.iaq.uni-due.de/projekt/iat/milo.shtml Methoden: Das Projekt wurde in enger Kooperation mit anderen einschlägigen Projekten des Forschungsschwerpunktes FLEX durchgeführt (insbesondere RSF, NIL und KOMBI) und basiert auf einem Mix unterschiedlicher Methoden: - Durchführun
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Work Incentives, Earnings-Related Subsidies, and Employment in Low-Wage Labor Markets - Empirical Analysis and Policy Simulations for Germany (Arbeitsanreize, einkommensbezogene Transfers und Beschäftigung in Niedriglohnarbeitsmärkten - Empirische Analyse und Politiksimulationen für Deutschland) (01.01.2005)
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, BerlinSteiner, ViktorQuelle: Projektinformation des DIWBeschreibung
Das Ziel des Projektes besteht in der empirischen Analyse der Arbeitsanreize und Beschäftigungseffekte einkommensbezogener Transfers vor dem Hintergrund strukturell verfestigter Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass die Arbeitsmarktflexibilität durch Lohnrigiditäten, die auf institutionelle Faktoren (insbesondere Mindestlöhne und einkommensabhängige Unterstützungsleistungen für Arbeitslose) zurückgehen, eingeschränkt ist. Wir spezifizieren und schätzen ein strukturelles mikroökonometrisches Arbeitsangebotsmodell, das sowohl eine Rationierung der Arbeitsnachfrage in Niedriglohnarbeitsmärkten, als auch durch das Steuer- und Transfersystem induzierte negative Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigung berücksichtigt. Dieses Arbeitsangebotsmodell bildet sowohl die Arbeitsmarktpartizipationsentscheidung als auch die Arbeitsstundenwahl (Arbeitsintensität) der Individuen ab. Zudem wird die gemeinsame Arbeitsangebotsentscheidung von Paaren in Abhängigkeit des Haushaltseinkommens modelliert, wobei nicht-konvexe Abschnitte der Budgetrestriktion, die auf das komplexe deutsche Steuer- und Abgabensystem zurückzuführen sind, explizit berücksichtigt werden. Das empirische Modell wird zur Evaluation von Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtseffekten einkommensabhängiger Transfers unter Einbeziehung von Mindestlöhnen verwendet. Veröffentlichungen: Bargain, O., M. Caliendo, P. Haan and K. Orsini (2005), 'Making work pay' in a rationed labour market. The Mini-Job reform in Germany, DIW Discussion Papers No. 53 ; Caliendo, M. and V. Steiner (2005), Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluatonsergebnisse. Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung - Journal of Labour Market Research, 38, 2/3, 386-418 ; Caliendo, M., L. Gambaro and P. Haan (2006), The Impact of Income Taxation on the Ratio between Reservation and Market Wages and the Incentives for Labour Supply, IZA Discussi
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Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen und Tarifsystem (01.01.2002)
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-StiftungBispinck, Reinhard, Dr.Beschreibung
Der Grad der Tarifbindung geht seit einigen Jahren zurück und die Verbindlichkeit des Tarifsystems hat nachgelassen. Im Zuge dieser Entwicklung verliert auch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen an Bedeutung und damit ein Instrument, das bislang in einer Reihe von Branchen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen Niveaus von tariflichen Mindestbedingungen geleistet hat. Da bislang nur wenige empirische Kenntnisse über den Umfang und die Dynamik dieser Entwicklung vorliegen, dient die Untersuchung sowohl der Ermittlung einer verlässlichen empirischen Basis (unter besonderer Berücksichtigung Nordrhein-Westfalens) als auch der Analyse möglicher Handlungsoptionen zur Sicherstellung von Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen dienen. Am Beispiel des Einzelhandels wurde im Rahmen einer Branchenfallstudie untersucht, welche Konsequenzen ein Wegfall der AVE für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten hat. Methoden: Auswertung geltender Tarifverträge (insbesondere in Niedriglohnbereichen) zum Thema tarifliche Mindeststandards;>> Analyse von Einkommensdaten (insbesondere IAB-Beschäftigtenstichprobe) zum Thema (effektive) Niedrigeinkommen, unter besonderer Berücksichtigung von NRW;>> Auswertung der einschlägigen Statistiken und Literatur zu den Themen Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Mindestlohn und Entsendegesetz unter besonderer Berücksichtigung von NRW;>> Fallstudie zu Tarifbindung und AVE im Einzelhandel Veröffentlichungen: Reinhard Bispinck, Johannes Kirsch, Claus Schäfer: Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen und Tarifsystem. Forschungsbericht für das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW, Düsseldorf 2003, 452 S, http://www.boeckler.de/pdf/wsi_proj_mindeststandards_end.pdf ; Gabriele Peter, Otto Ernst Kempen, Ulrich Zachert: Rechtliche und rechtspolitische Aspekte der Sicherung von tariflichen Mindeststandards, Rechtsgu
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Zulässigkeit von Tarifverträgen zum Mindestlohn von Leiharbeitnehmern unter Übernahme eines gesamten Tarifgitters
Universität Hamburg, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche FakultätMayer, Udo, Prof. Dr.Beschreibung
Die Leiharbeitsbranche hat bis jetzt noch keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab 01.05.2011 greift aber die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Ost-Europa. Dann könnten osteuropäische Verleihfirmen Leiharbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten zu Dumping-Tarifen anbieten. Deshalb müssen Mindestlohnsätze in Form eines tätigkeitsbezogenen Lohngitters festgelegt werden.>> Kontext / Problemlage: Es ist fraglich, ob die Leiharbeitsbranche mit einem einzigen Mindestlohn ausreichend geschützt ist, um Verwerfungen auf dem Leiharbeitsmarkt durch den Einsatz ausländischer Leiharbeitskräfte zu verhindern, wenn am 01.05.2011 die volle Freizügigkeit auch für osteuropäische Arbeitnehmer herrscht. Diese Frage stellt sich um so dringlicher, als die Leiharbeitsbranche durch die Leiharbeits-Richtlinie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Leiharbeitskräften und Stammkräften der Entleihbetriebe festgelegt wird. Von diesem Grundsatz darf zwar durch spezielle Tarifverträge für Leiharbeitskräfte abgewichen werden. Die Richtlinie setzt dieser tariflichen Abweichungsmöglichkeit jedoch bestimmte Grenzen, auf deren Einhaltung die Mitgliedstaaten achten müssen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob zum Schutz der Leiharbeitskräfte ein tätigkeitsbezogenes Lohngitter in eine Mindestlohnregelung aufgenommen werden müsste.>> Fragestellung: Die Notwendigkeit eines Lohngitters könnte nach der Leiharbeitsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich geboten sein. Sie verlangt eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit den Stammkräften des entleihenden Unternehmens. Zwar erlaubt die Richtlinie, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitskräfte in gesonderten Tarifverträgen festgelegt werden, die andere Standards enthalten dürfen als diejenigen, die für die Stammkräfte der Entleihunternehmen gelten. Diese Tarifverträge für Leiharbeitnehmer müssen sich aber von dem Ziel leiten lassen, ein Gesamtschutzniveau zu wahren, das sich am Schutzniveau der Vergleichsgruppe (Stammkräfte des entl
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