Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
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Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Spaltung des Arbeitsmarktes durch Krisengesetzgebung: eine kritische Analyse des deutschen Arbeits- und Sozialrechts vor und nach der Krise (2013)
Nebe, Katja;Zitatform
Nebe, Katja (2013): Spaltung des Arbeitsmarktes durch Krisengesetzgebung. Eine kritische Analyse des deutschen Arbeits- und Sozialrechts vor und nach der Krise. In: Soziales Recht, Jg. 3, H. 1, S. 1-16.
Abstract
"Die sozial nachhaltigsten Auswirkungen weisen die Reformen dort auf, wo gezielt atypische Beschäftigungsverhältnisse legalisiert und flexibilisiert wurden. Anhaltende Prekaritätsrisiken lassen sich nur im Wege einer Re-Reform abwenden. Normatives Leitbild muss dabei ein sichereres und ertragsstarkes Normalarbeitsverhältnis sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The politics of seasonal labour migration in Switzerland, France and Spain (2013)
Zitatform
Plewa, Piotr (2013): The politics of seasonal labour migration in Switzerland, France and Spain. In: International migration, Jg. 51, H. 6, S. 101-117. DOI:10.1111/imig.12134
Abstract
"This article analyses the effects of the politics of seasonal foreign worker admissions on migrant legality in the context of the post-1945 and the post-1990 seasonal foreign worker policy in Switzerland, France and Spain respectively. It seeks historical evidence attesting to the ability of seasonal admissions to restrict workers to their non-resident status. It presents implications for circular migration, the dernier cri in European migration policy aimed to strike a compromise between a perceived post-crisis demand for the admission of foreign workers and the reluctance to make them prospective citizens." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Lohndumping durch Werk- und Dienstverträge?: Problemanalyse und Lösungsansätze (2013)
Sell, Stefan;Zitatform
Sell, Stefan (2013): Lohndumping durch Werk- und Dienstverträge? Problemanalyse und Lösungsansätze. (Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 13), Remagen, 13 S.
Abstract
In einer Abgrenzung zu "echten" Dienst- und Werkverträgen, die in einer arbeitsteiligen Wirtschaft ihren berechtigten Platz haben und eine flexiblere und effizientere Durchführung bestimmter Tätigkeit ermöglichen, bieten Dienst- bzw. Werkverträge den Unternehmen, die diese Konstruktion in Anspruch nehmen, aber auch die Möglichkeiten einer Kostensenkung deutlich unter das Niveau der Leiharbeit sowie die Möglichkeit des dauerhaften Einsatzes des Fremdfirmenpersonals. Durch die Re-Regulierung von Leih- und Zeitarbeit u.a. durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das dem, der unter dem Deckmantel eines Werk- oder Dienstvertrags eine Arbeitnehmerüberlassung betreibt, mit Strafbarkeit droht, werden sie dennoch als "Bypass-Strategie" eines Teils der Arbeitgeber relevant. Denn die Abschreckungswirkung funktioniert dann nicht, wenn der Scheinunternehmer oder Scheindienstleister über eine Überlassungserlaubnis verfügt. Daraus ergibt sich eine neue Nische (nicht nur) am unteren Ende des Arbeitsmarktes (als Beispiel wird die Berichterstattung über Werkverträge bei Daimler-Benz angeführt). Lösungsansätze zur Eindämmung der Lohndumping-Problematik durch Werk- und Dienstverträge liegen in einer entsprechenden Ergänzung im AÜG, in der Erhöhung der Kontrollintensität und in der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. (IAB)
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Literaturhinweis
Leiharbeit in Europa: zwischen Flexibilität und Sicherheit (2013)
Voss, Eckhard; Vitols, Katrin;Zitatform
Voss, Eckhard & Katrin Vitols (2013): Leiharbeit in Europa. Zwischen Flexibilität und Sicherheit. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 66, H. 8, S. 580-587. DOI:10.5771/0342-300X-2013-8-580
Abstract
"Aufgrund gewerkschaftlicher Kampagnen, aber auch infolge des Handlungsdrucks durch die EU-Leiharbeitsrichtlinie und ihres Equal-Pay-Grundsatzes, sind Probleme wie die Einkommensungerechtigkeit und die fehlende Beschäftigungssicherheit in der Leiharbeit wieder in den Fokus beschäftigungs- und verteilungspolitischer Debatten gerückt. Der Beitrag untersucht, ausgehend von Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, inwieweit es dort besser als in Deutschland gelungen ist, Leiharbeit weitergehender zu regulieren. Dabei wird deutlich, dass es in anderen EU-Ländern tarifpolitische Regelungen gibt, die erfolgreich darauf zielen, durch die Förderung der Weiterbildung Leiharbeitsbeschäftigte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und auch Nachteile in der sozialen Sicherung zumindest abzumildern. Angesichts derartiger Erfahrungen kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Deutschland auf ein verlorenes Jahrzehnt hinsichtlich der Einkommensungerechtigkeit in der Leiharbeit zurückblickt und dass die Sozialpartner ihre Gestaltungsfunktion noch zu wenig wahrgenommen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Von der Sonderregelung zur Beschäftigungsnorm: Minijobs im deutschen Sozialstaat (2012)
Bäcker, Gerhard; Neuffer, Stefanie;Zitatform
Bäcker, Gerhard & Stefanie Neuffer (2012): Von der Sonderregelung zur Beschäftigungsnorm: Minijobs im deutschen Sozialstaat. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 13-21. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-13
Abstract
"In diesem Beitrag wird das sozial- und steuerrechtliche Anreizgeflecht geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse für unterschiedliche Personengruppen und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsangebot beschrieben. Es wird argumentiert, dass die sozialrechtliche Sonderstellung der Minijobs im deutschen Sozialstaat ein spezifisches Arbeitsangebot konstituiert. Im Mittelpunkt steht eine Betrachtung der rechtlichen Regelungen solcher Beschäftigungsformen sowie der Verbreitung und Bedeutung geringfügig beschäftigter Personengruppen, die sich in ihrem sozialen und sozialrechtlichen Status deutlich unterscheiden. Die Anreizstrukturen zur Aufnahme von Minijobs sowie die sozialpolitischen Folgen für die soziale Sicherung hinzuverdienender Ehefrauen, arbeitsloser und hilfebedürftiger Leistungsbezieher sowie Rentner, Schüler und Studierenden werden analysiert. Es wird dafür plädiert, bei einer Diskussion um die Reform der geringfügigen Beschäftigung die Heterogenität des Beschäftigtenklientels verstärkt zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geringfügige Beschäftigung: Situation und Gestaltungsoptionen (2012)
Eichhorst, Werner; Hinz, Tina ; Pestel, Nico ; Tobsch, Verena; Thode, Eric; Marx, Paul ; Peichl, Andreas ; Siegloch, Sebastian ;Zitatform
Eichhorst, Werner, Tina Hinz, Paul Marx, Andreas Peichl, Nico Pestel, Sebastian Siegloch, Eric Thode & Verena Tobsch (2012): Geringfügige Beschäftigung. Situation und Gestaltungsoptionen. (IZA research report 47), Bonn, 74 S.
Abstract
"Gegenstand der Studie ist die Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungssituation im Bereich der geringfügigen Beschäftigung ('Minijobs') sowie die Abschätzung der Wirkung verschiedener Reformoptionen, die auch Varianten zum derzeitigen Ehegattensplitting in der Einkommensteuer beinhalten. Das Segment geringfügiger Beschäftigung hat nach der Reform im Jahr 2003 enorm an Bedeutung gewonnen. Gegenwärtig sind mehr als sieben Millionen Menschen in so genannten 400 Euro-Jobs oder auch Minijobs beschäftigt. Geringfügige Beschäftigung als Sonderform der abhängigen Erwerbstätigkeit besteht von der Grundstruktur her aber bereits seit den 1960er Jahren. Maßgebliche Motive für die Einführung dieser Beschäftigungsform bestanden in der Vermeidung von Kleinstansprüchen in der Rentenversicherung sowie in der Linderung des damaligen Arbeitskräftemangels, um bislang auf dem Arbeitsmarkt Inaktiven eine Erwerbstätigkeit in geringem Umfang zu ermöglichen. Die Intention besteht darin, die Aufnahme einer Tätigkeit mit geringer Stundenzahl für das Individuum finanziell attraktiver zu gestalten, indem diese von der Einkommensteuer und Sozialversicherung freigestellt wird. Aktuell besteht die folgende Regelung: Einkommen aus unselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 400 Euro im Monat unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt sowohl für einen Minijob als alleinige Beschäftigung als auch für Nebentätigkeiten. Darüber hinaus ist geringfügige Beschäftigung auch für Zweitverdiener in Paarhaushalten steuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens des anderen Partners. Ebenso können in Paarhaushalten auch beide Partner einen Minijob ausüben." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Solo-Selbstständige: Die Förderung bewährt sich, der soziale Schutz nicht immer (2012)
Gerner, Hans-Dieter; Wießner, Frank;Zitatform
Gerner, Hans-Dieter & Frank Wießner (2012): Solo-Selbstständige: Die Förderung bewährt sich, der soziale Schutz nicht immer. (IAB-Kurzbericht 23/2012), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Neu gegründete Unternehmen treiben Innovationen und Strukturerneuerungen voran, sie stärken den Wettbewerb und schaffen Arbeitsplätze - seit Jahrzehnten basiert die Gründungsförderung in Deutschland auf diesem Credo. Vor allem geförderte Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sind mit der Hoffnung auf eine 'doppelte Dividende' verbunden: Der Neugründer lässt die Arbeitslosigkeit - und damit den Leistungsbezug - hinter sich und wird im Idealfall als Arbeitgeber aktiv. Ein Kalkül, das nur bedingt aufgeht, wie die wachsende Zahl der Solo-Selbstständigen zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Alternativen zu Mini- und Midijobs? Die Beispiele Frankreich und Vereinigtes Königreich (2012)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander & Werner Sesselmeier (2012): Alternativen zu Mini- und Midijobs? Die Beispiele Frankreich und Vereinigtes Königreich. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 41-49. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-41
Abstract
"Mit den 2003 eingeführten Minijobs waren die Zielvorstellungen verbunden, näher an die Normalarbeitsverhältnisse heranzurücken, zudem Übergänge zu diesen zu schaffen, aber auch im Unterschied zu den Normalarbeitsverhältnissen so attraktiv für die Arbeitnehmer zu sein, dass damit schattenwirtschaftliche Tätigkeiten abgebaut würden. Trotz des hohen Umfangs an Minijobs scheint man den damit verbundenen Zielen nicht näher gekommen zu sein. Der Beitrag untersucht vergleichbare Instrumente im Vereinigten Königreich und in Frankreich. In beiden Ländern existieren explizite Lohnzuschüsse, die im Unterschied zu Deutschland im Einkommensteuersystem verankert sind, in Kombination mit Förderschwellen und Mindestlöhnen. Die vorliegenden Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Brückenfunktion mit dieser Instrumentenkombination effektiver funktioniert als die Minijob-Regelungen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Flexible forms of employment: boon and bane (2012)
Zitatform
Jahn, Elke, Regina T. Riphahn & Claus Schnabel (2012): Flexible forms of employment. Boon and bane. (LASER discussion papers 62), Erlangen, 11 S.
Abstract
"In recent decades, economic policy makers across Europe have sought to increase labour market flexibility by promoting the use of temporary employment. Four articles in a Feature forthcoming in the Economic Journal (which is based on a IAB/LASER workshop) provide new results on how fixed-term and agency work contracts affect firm productivity and how the segments of two-tier labour markets interact. This paper points to a possible trade-off between efficiency and equity when deregulating labour markets. Taken together, the evidence presented in this Feature suggests that flexible forms of employment can be both a boon and a bane for labour markets and for society as a whole." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Tarifverträge zur Begrenzung der Leiharbeit und zur Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes: Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (2012)
Krause, Rüdiger;Zitatform
Krause, Rüdiger (2012): Tarifverträge zur Begrenzung der Leiharbeit und zur Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht. Frankfurt, Main, 147 S.
Abstract
Untersucht wird in diesem Rechtsgutachten, ob Tarifverträge mehr Mitbestimmung beim Einsatz von Leiharbeitern festschreiben dürfen. Gefragt wird, ob erweiterte Rechte für den Betriebsrat die unternehmerische Freiheit auf unzulässige Weise beeinträchtigen. Ergebnis: Tarifverträge dürfen sämtliche Regelungen enthalten, 'die auf der Entleiherseite den Umfang der Leiharbeit unmittelbar oder mittelbar begrenzen wollen'. Dazu zählt der Autor Höchstquoten, Höchstüberlassungszeiten, Übernahmepflichten und auch eine Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Die Unternehmensautonomie bleibt gewahrt, wenn etwaige Blockaden seitens des Betriebsrats über die Anrufung der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder eines Arbeitsgerichts aufgelöst werden können. Zudem zielen die angestrebten Regelungen lediglich auf eine Eindämmung der Leiharbeit ab. Die Grundrechte der Verleiher bilden ebenfalls keine Schranke für tarifliche Bestimmungen zur Begrenzung des Umfangs der Leiharbeit, zeigt die Analyse. Dasselbe gilt für die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Auch im Spannungsverhältnis von Kartellrecht und Tarifautonomie sieht der Autor weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene Probleme: Alle firmentariflichen Bestimmungen sind kartellrechtlich unbedenklich, da sie lediglich die betrieblichen Handlungsmöglichkeiten einzelner Entleiher steuern. 'Verbandstarifverträge verstoßen jedenfalls dann nicht gegen das Kartellverbot, wenn sie sich eindeutig auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränken', stellt der Autor klar. Und dies ist bei mehr Mitbestimmung für den Betriebsrat in Sachen Leiharbeit eindeutig der Fall. (IAB)
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Literaturhinweis
Public plans and short-term employees (2012)
Zitatform
Munnell, Alicia, Jean-Pierre Aubry, Joshua Hurwitz & Laura Quinby (2012): Public plans and short-term employees. (NBER working paper 18448), Cambridge, Mass., 64 S. DOI:10.3386/w18448
Abstract
"Public sector defined benefit pension plans are based on final earnings. As such, these plans are back-loaded; those with long careers receive substantial benefits and those who leave early receive little. The analysis consists of three parts. The first section discusses the design of state and local defined benefit plans, documents the extent to which traditional public sector final earnings plans are back-loaded, and explores the extent to which the incentives may reflect the preferences of employers. The second section shows how participation in final earnings plans affects the lifetime resources of state and local workers of various tenures compared to private sector workers. The third section presents plan-level data on the flows of participants out of the plan by age and tenure and explores the extent to which plan design - specifically, vesting periods, mandatory participation in a defined contribution plan, and Social Security coverage - affects the probability of vesting and the probability of remaining to the earliest full retirement age once vested. The findings suggest that complete reliance on delayed vesting and final earnings plans results in minimal benefits for most short-service public employees. Hence, the recent trend towards hybrid arrangements is a positive development not only for risk sharing between taxpayers and participants but also for a more equitable distribution of benefits between short-term and career employees." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Soziale Sicherung für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (2012)
Zitatform
Rosemann, Martin, Andreas Koch, Karl-Jürgen Bieback & Uwe Fachinger (2012): Soziale Sicherung für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft. (WISO Diskurs), Bonn, 56 S.
Abstract
"Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Vor allem in Großstädten und Ballungsräumen arbeiten immer mehr Menschen in diesem Bereich, allerdings überdurchschnittlich häufig als Soloselbstständige und in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Der Gesprächskreis Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung hat drei Expertisen zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung der sozialen Sicherung im Bereich der Kreativwirtschaft in Auftrag gegeben." (Textauszug, IAB-Doku)
Inhaltsverzeichnis:
Martin Rosemann, Andreas Koch: Zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme (Arbeitslosenversicherung) für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (5-24);
Karl-Jürgen Bieback: Kreativwirtschaft und die Absicherung des Risikos Krankheit in einer Erwerbstätigen-/Bürgerversicherung (27-37);
Uwe Fachinger: Zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme (Rentenversicherung) für Soloselbstständige in der Kreativwirtschaft (39-55). -
Literaturhinweis
Leiharbeit und Werkvertrag: rechtliche Grundlagen des AÜG, Rechte der Leiharbeitnehmer, Rechte des Betriebsrats, Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag (2012)
Scheriau, Karl Michael;Zitatform
Scheriau, Karl Michael (2012): Leiharbeit und Werkvertrag. Rechtliche Grundlagen des AÜG, Rechte der Leiharbeitnehmer, Rechte des Betriebsrats, Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag. Berlin: Autorenverl. Scheriau, 111 S.
Abstract
"Der erste Teil des Buches behandelt die verschiedenen Aspekte der Leiharbeit:
- Vertragsbeziehungen in der Leiharbeit
- Leiharbeit - gesetzliche Grundlagen
- Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Arbeitnehmerüberlassung
- Rechte der Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitnehmer und Betriebsratswahl
- Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Leiharbeit.
Der zweite Teil des Buches behandelt die Probleme in der Abgrenzung von Leiharbeit, Werkvertrag und selbständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter:
- Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen durch das Arbeitsrecht
- Abgrenzung von Leiharbeit und Werkvertrag
- Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdfirmenmitarbeitern
- Checklisten zur Prüfung von Werkvertrag und freier Mitarbeit." (Textauszug, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis bei der Deutschen Nationalbibliothek -
Literaturhinweis
Atypische Beschäftigung und der staatliche Schutz vor Altersarmut: ein europäischer Vergleich (2012)
Schulze Buschoff, Karin;Zitatform
Schulze Buschoff, Karin (2012): Atypische Beschäftigung und der staatliche Schutz vor Altersarmut. Ein europäischer Vergleich. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 66, H. 1, S. 58-70.
Abstract
"In vielen Ländern bilden die atypisch Beschäftigten mit einem Anteil von jeweils deutlich über einem Drittel an allen Beschäftigten einen beachtlichen Teil der Gesamtbeschäftigten. Das deutsche System der staatlichen Altersvorsorge ist aufgrund der starken Lohnzentrierung und der Orientierung am Äquivalenzprinzip nur unzureichend auf atypische Beschäftigungsverhältnisse und weitere Flexibilisierungstendenzen eingestellt. Fraglich bleibt, ob ein Festhalten an der traditionellen deutschen Rentenpolitik den durch zunehmend diskontinuierlicher Erwerbsverläufe entstehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Als zukunftsfähiger und überzeugender in Hinblick auf die Bewältigung dieser Herausforderungen stellen sich Grundrentensysteme dar, z. B. die Systeme in Dänemark oder in den Niederlanden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Abgrenzung und Identifikation im deutschen Recht und in ausländischen Rechtsordnungen. Abschlussbericht (2012)
Waas, Bernd;Zitatform
Waas, Bernd (2012): Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Arbeitsvertrag. Abgrenzung und Identifikation im deutschen Recht und in ausländischen Rechtsordnungen. Abschlussbericht. Düsseldorf, 72 S.
Abstract
"- Zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) besteht ein weiter Überschneidungsbereich.
- Insbesondere erweist sich die verbreitete Unterscheidung von Erfolg (Werkvertrag) und Tätigkeit (Dienstvertrag) für die Abgrenzung als nicht tragfähig, da zum einen auch das Wirken erfolgsbezogen und zum anderen auch dem Werkvertrag eine Tätigkeitspflicht eigen ist.
- Ein (scheinbarer) Werkvertrag sollte als Arbeitsvertrag identifiziert werden, wenn der Vertrag - durch Begründung eines ausreichend starken 'Tätigkeitsbezugs' - eine ähnliche weitreichende Bindung des Verpflichteten bewirkt wie dies im 'Normalfall' eines Arbeitsvertrags zu beobachten ist.
- Unter derselben Voraussetzung sollte ein (scheinbarer) Werkvertrag unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen als Fall der Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert werden.
- In manchen ausländischen Rechtsordnungen ist das Bemühen um eine Präzisierung der Kriterien zur Abgrenzung des Arbeitsvertrags vom Werkvertrag erkennbar. Vielfach bestehen überdies Vermutungsregeln.
- Schließlich finden sich im Ausland auch Beispiele dafür, arbeitsrechtliche Bestimmungen teilweise gegenüber Nichtarbeitnehmern zur Anwendung zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen (2012)
Zitatform
Zimmer, Reingard (2012): Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 65, H. 1, S. 50-57. DOI:10.5771/0342-300X-2012-1-50
Abstract
"Die abgabenprivilegierte geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung und der Entlohnung missbrauchsanfällig. Rechte der Beschäftigten - wie z. B. das auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - werden flächendeckend missachtet, diskriminierende Praktiken sind keine Seltenheit. Zum Teil werden (nur) mit Minijobbern Nettolohnabreden getroffen - eine unzulässige Umgehung sozialrechtlicher Bestimmungen, da der Arbeitgeber die Sozialabgaben bei geringfügiger Beschäftigung nicht auf die Minijobber abwälzen darf. Diese Praktik stellt zudem eine Diskriminierung geringfügig Beschäftigter dar. Auch die im Teilzeit- und Befristungsgesetz normierten Regularien zu Arbeit auf Abruf werden oftmals nicht eingehalten. Insbesondere hier können Betriebs- und Tarifvertragsparteien zum Schutz von Minijobbern tätig werden. Diese Möglichkeiten werden im Artikel dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
A case study of temporary work agencies in the Norwegian construction sector: a growing informal market beyond regulation? (2012)
Zitatform
Ødegård, Anne Mette, Øyvind Berge & Kristin Alsos (2012): A case study of temporary work agencies in the Norwegian construction sector. A growing informal market beyond regulation? In: Transfer, Jg. 18, H. 4, S. 461-470. DOI:10.1177/1024258912458875
Abstract
"Die Zeitarbeitsbranche in Norwegen ist vielfältig und wächst. Seit den EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 ist es in diesem Sektor auch zu einem großen Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gekommen, die meist im Baugewerbe arbeiten. Dies hat dazu geführt, dass informelle Geschäftspraktiken und Schwarzarbeit in der Zeitarbeitsbranche zugenommen haben. Dieser Beitrag zeigt einige Folgen dieser Entwicklung auf und befasst sich mit den Auswirkungen der verschiedenen nationalen Regelungen in diesem Sektor sowie mit der Frage, ob die neuen EU-Rechtsvorschriften, d.h. die EU-Richtlinie über Leiharbeit, die Situation verbessern könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku
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Literaturhinweis
Schwerpunkt Zeitarbeit - Balance von Flexibilität und Stabilität (2011)
Zitatform
Bouncken, Ricarda B. & Manfred Bornewasser (Hrsg.) (2011): Schwerpunkt Zeitarbeit - Balance von Flexibilität und Stabilität. (Beiträge zur Flexibilisierung 01), Bayreuth: Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Strategisches Management und Organisation, 228 S.
Abstract
"'Flex4Work' ist ein vom BMBF gefördertes Projekt der Universitäten Bayreuth und Greifswald. Wissenschaftler verschiedener Disziplinen (Betriebswirtschaftslehre, Psychologie, Rechtswissenschaft und Medizin) sowie Praktiker erforschen im Zeitraum von September 2009 bis Juli 2012 den Einsatz, die Erfolgsfaktoren, die Limitationen und zukünftige Perspektiven von Flexibilisierungsinstrumenten der Arbeit mit dem Schwerpunkt Zeitarbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG): Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2011)
Jongmanns, Georg;Zitatform
Jongmanns, Georg (2011): Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Gesetzesevaluation im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. (Forum Hochschule 2011,02), 116 S.
Abstract
Mit Inkrafttreten des WissZeitVG im Jahr 2007 wurde das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft teils geändert und teils erweitert. Drei Erweiterungen bzw. Änderungen sind Gegenstand der Gesetzesevaluation: 1. die familienpolitische Komponente, wonach sich die sachgrundlose Höchstbefristungsdauer um 2 Jahre verlängert, wenn die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Kinder betreuen; 2. der wissenschaftsspezifische Befristungstatbestand, der unter bestimmten Bedingungen sowohl für wissenschaftliche als auch für nichtwissenschaftliche Beschäftigte in Drittmittelprojekten gilt; sowie 3. die Änderung des personellen Geltungsbereichs. Gegenstand der Studie sind die Schlüssigkeit des Regelwerks, die Handhabung der Vorschriften in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die auf Grundlage der neuen Regelungen entstandenen Beschäftigungsmöglichkeiten und schließlich die Einschätzungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu diesen Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Fazit wird festgehalten: 'Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die mit Inkrafttreten des WissZeitVG neu eingeführten Vorschriften geeignete und überwiegend belastbare Instrumente sind, um befristete Beschäftigungsverhältnisse mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingehen zu können. Die Untersuchung hat Ansatzpunkte identifiziert, an denen eine Harmonisierung von gesetzgeberischer Zielsetzung und Befristungspraxis angestrebt werde könnte, um das Spannungsfeld von Innovations- und Nachwuchsförderung auf der einen und Beschäftigungsbedingungen auf der anderen Seite ausgewogener zu gestalten.' (IAB2)
Weiterführende Informationen
Zusammenfassung der Ergebnisse -
Literaturhinweis
Soloselbstständige in Deutschland: Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (2011)
Zitatform
Koch, Andreas, Martin Rosemann & Jochen Späth (2011): Soloselbstständige in Deutschland. Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. (WISO Diskurs), Bonn, 60 S.
Abstract
"Ziel der Expertise ist es, den Handlungsbedarf im Hinblick auf die soziale Absicherung von Soloselbstständigen im Fall der Arbeitslosigkeit zu untersuchen. Handlungsbedarf ergibt sich einerseits aus einem wachsenden quantitativen Umfang einer Erwerbsform, andererseits aus ihrem Schutzbedürfnis. Letzteres steht in einem engen Zusammenhang mit der sozioökonomischen Situation der betroffenen Personen. Zudem spielen auch die Übergänge zwischen unterschiedlichen Erwerbsformen eine zentrale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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