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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Ausländer, Migranten"
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn in den Vereinigten Staaten von Amerika (2006)

    Hegewisch, Ariane;

    Zitatform

    Hegewisch, Ariane (2006): Der Mindestlohn in den Vereinigten Staaten von Amerika. (Focus America 01/2006), Washington, 5 S.

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wurde das letzte Mal unter der Clinton-Regierung 1997 erhöht und beträgt US Dollar 5.15 pro Stunde. Seitdem gab es verschiedene Gesetzesinitiativen im Kongress, den Mindestlohn zu erhöhen, die aber alle gescheitert sind. Schätzungsweise die Hälfte aller Arbeiter, die den Mindestlohn verdienen, sind illegale Einwanderer. In der Öffentlichkeit wird zur Zeit über die Zukunft der in den USA lebenden illegalen Einwanderer kontrovers diskutiert. Den illegalen Arbeitern den Weg in die Legalität zu ebnen, würde sie unter anderem vor illegalen Praktiken seitens der Arbeitgeber schützen und Unternehmen die Möglichkeit nehmen, die Rechte der Arbeiter zu untergraben. Da sich im amerikanischen Kongress, im Gegensatz zu einer Zustimmung in der Öffentlichkeit von 70 bis 80 %, keine Mehrheit für eine Erhöhung des Mindestlohns findet, haben eine Reihe von Bundesstaaten in den letzten drei Jahren eigene Gesetze verabschiedet, um den Mindestlohn anzuheben. Während es im Kongress nur wenige Republikaner gibt, die die Erhöhung des Mindestlohns unterstützten, so ist dies auf bundesstaatlicher Ebene anders, da die republikanische Partei dieses Feld nicht den Demokraten zur Mobilisierung ihrer Wählerschaft - im Vorfeld der mid-term Wahlen im November - überlassen will." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnstrategien im Hochlohnsektor: Öffnung des Arbeitsmarktes und Beschäftigung von MOE-Arbeitskräften in der Metall- und Elektroindustrie (2006)

    Lippert, Inge;

    Zitatform

    Lippert, Inge (2006): Niedriglohnstrategien im Hochlohnsektor. Öffnung des Arbeitsmarktes und Beschäftigung von MOE-Arbeitskräften in der Metall- und Elektroindustrie. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 129), Düsseldorf, 66 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der Öffnung der Arbeitsmärkte nach Mittel- und Osteuropa und der EU-Osterweiterung setzen sich seit einigen Jahren verstärkt neue Formen der Arbeitsmigration durch: die Entsendung von Arbeitnehmern aus MOE-Ländern, die auf Basis von Werkverträgen Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Neu an diesen Migrationsformen ist ihr temporärer Charakter. Viele deutsche Firmen nutzen das temporäre Arbeitsangebot, um Teile ihrer Stammbelegschaft durch flexibel einsetzbares und kostengünstigeres Personal aus den mittel- und osteuropäischen Ländern zu ersetzen. Diese Ansätze treiben den Übergang von der Beschäftigung arbeitsvertraglich gebundenen Personals hin zu einer stärker marktmäßigen Arbeitskräftepolitik weiter voran. Die Metall- und Elektroindustrie gehörte in der Vergangenheit nicht zu den Vorreitern der Nutzung von Niedriglohnarbeitskräften aus MOE-Ländern. Mit der Einführung der Dienstleistungsfreiheit nimmt der Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern aus den Beitrittsländern jedoch auch hier rasch an Bedeutung zu. Damit stellt sich die Frage, wie groß die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs und einer 'Nivellierung von Standards nach unten' in dieser beschäftigungsstarken Branche einzuschätzen ist und welche Bereiche hiervon bereits betroffen sind bzw. in Zukunft besonders betroffen sein werden. Die Studie zeichnet die aktuellen Entwicklungen der Arbeitsmigration in der M+E-Industrie nach, skizziert die empirischen Muster der Beschäftigung und Beschäftigungsbedingungen von MOE-Arbeitskräften in der Branche und nimmt Einschätzungen über die Auswirkungen der neuen Entwicklungen auf den Arbeitsmarkt vor. Damit wird das Ziel verfolgt, den Kenntnisstand über den Status Quo und die anstehenden Entwicklungen in diesem Sektor zu erhöhen. Während für einzelne Branchen, z.B. die Baubranche, bereits umfassende Erkenntnisse über die Folgen der Öffnung der Arbeitsmärkte und der temporären Arbeitsmigration vorliegen, ist die Situation in der Metall- und Elektroindustrie bislang kaum transparent." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Making bad jobs better jobs: trade unions and the low paid sector in Germany and the UK. Conference Report. Fifth British-German Trades Union Forum 10 and 11 July 2006 (2006)

    Abstract

    "Transforming bad jobs into better jobs is a huge challenge - and a huge opportunity - for trade unions in Germany and the UK. It represents an opportunity to find ways of advancing the specific interests of particular groups among their members. These include the low-paid, those doing less interesting jobs with poorer career prospects, women, and migrant workers: all groups that many unions have marginalised (if not ignored) in the past. In July 2006 some 30 British and German trade unionists - from leaders and senior policymakers to workplace organisers - academics and commentators met at the Trades Union Forum in London to discuss these issues." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland (2005)

    Bosch, Gerhard; Kalina, Thorsten;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Thorsten Kalina (2005): Entwicklung und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. In: Institut Arbeit und Technik (Hrsg.) (2005): Institut Arbeit und Technik : Jahrbuch 2005, S. 29-46.

    Abstract

    Die Analyse aktueller Zahlen zeigt, dass die lange gültige These, Deutschland sei ein Land mit geringen Anteilen von niedrig entlohnten Beschäftigten, so nicht richtig ist. Seit Mitte der 1990er Jahre nimmt der Anteil der gering bezahlten Beschäftigten zu. Das tatsächliche Ausmaß der Ungleichheit liegt über dem statistisch gemessenen, da viele Ausländer legal oder auch illegal Niedriglohnjobs ausüben. Die traditionellen Institutionen des deutschen Produktionsmodells einer diversifizierenden Qualitätsproduktion wurden durch eine Modernisierung der Berufsausbildung und eine Stärkung der Mitbestimmung der Betriebsräte in Klein- und Mittelbetrieben weiter entwickelt. Das Modell ist jedoch nicht mehr prägend für alle Industrien und Tätigkeiten wie in der Vergangenheit. Verbesserungen der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie ziehen nicht mehr entsprechende Verbesserungen in anderen Industrien automatisch nach sich. Das Tarifsystem erfüllt allerdings nicht mehr seine frühere Schutzfunktion für die Beschäftigten am Rande des Arbeitsmarktes; deshalb wird die Einführung eines Mindestlohns für sinnvoll gehalten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausdehnung des Entsendegesetzes - Mindestlöhne: ein Weg zur Beschäftigungssicherung (2005)

    Hundt, Dieter; Walwei, Ulrich ; Möllenberg, Franz-Josef; Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Hundt, Dieter, Franz-Josef Möllenberg, Werner Eichhorst & Ulrich Walwei (2005): Ausdehnung des Entsendegesetzes - Mindestlöhne. Ein Weg zur Beschäftigungssicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 58, H. 11, S. 3-11.

    Abstract

    "Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in der EU ist die Entsendung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten geregelt. Diskutiert wird derzeit jedoch, ob es aus ökonomischen oder politischen Gründen eine Schutzbestimmung zugunsten inländischer Betriebe und deren Beschäftigten gegen ausländische 'Billiganbieter' geben sollte, die darin besteht, verbindliche inländische Mindeststandards im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Entlohnung, auf die zeitweise nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer anzuwenden. Für Dr. Dieter Hundt, BDA, ist eine Ausdehnung des Entsendegesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit nicht erforderlich: 'Hierzu bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts. Das Entsendegesetz muss nicht ausgeweitet, sondern vielmehr eingehalten werden.' Eine umfassendere Regelung würde sogar, seiner Meinung nach, zum Verlust von Arbeitsplätzen beitragen: 'Die Ausdehnung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, die Schaffung gesetzlicher Mindestlöhne oder die Ausweitung des Entsendegesetzes wären allesamt kontraproduktive und gefährliche Maßnahmen. Sie würden nicht helfen, bestehende Probleme zu lösen, sondern stattdessen lediglich neue Probleme schaffen.' Im Gegensatz dazu plädiert Franz-Josef Möllenberg, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Er ist der Ansicht, dass 'die Entwicklung eines sozialen Europas zur Einführung von sozialen Mindeststandards bei Einkommen und Arbeitsbedingungen' führen muss. Dr. Werner Eichhorst und Dr. Ulrich Walwei, IAB Nürnberg, sehen Vor- und Nachteile einer Ausdehnung des Entsendegesetzes und empfehlen eine 'zurückhaltende und vorsichtige Regelung'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Lebensstandarddefizite bei erwerbstätigen Haushalten ("Working Poor"): Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Endbericht (2004)

    Fritzsche, Bernd; Haisken-DeNew, John P.;

    Zitatform

    Fritzsche, Bernd (2004): Lebensstandarddefizite bei erwerbstätigen Haushalten ("Working Poor"). Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Endbericht. (RWI-Projektberichte), Essen, 143 S.

    Abstract

    "Das Forschungsprojekt untersucht den Zusammenhang zwischen individuellen Erwerbseinkommen und den verfügbaren Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen daraufhin, in welchem Umfang trotz Erwerbstätigkeit ein nur unzureichender Lebensstandard realisiert bzw. die Armutsrisikogrenze unterschritten wird. Dabei werden das Ausmaß und die Intensität des Armutsrisikos bei Erwerbstätigkeit unter detaillierter Berücksichtigung der Charakteristika der betroffenen Bevölkerung untersucht. Ferner werden die individuellen Verläufe von Armut und eigener Erwerbsbeteiligung bzw. Erwerbsbeteiligung von Mitgliedern des gleichen Haushalts betrachtet sowie soziale Ausgrenzung in Abhängigkeit von Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko analysiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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