Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Entwicklung und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland (2005)
Bosch, Gerhard; Kalina, Thorsten;Zitatform
Bosch, Gerhard & Thorsten Kalina (2005): Entwicklung und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. In: Institut Arbeit und Technik (Hrsg.) (2005): Institut Arbeit und Technik : Jahrbuch 2005, S. 29-46.
Abstract
Die Analyse aktueller Zahlen zeigt, dass die lange gültige These, Deutschland sei ein Land mit geringen Anteilen von niedrig entlohnten Beschäftigten, so nicht richtig ist. Seit Mitte der 1990er Jahre nimmt der Anteil der gering bezahlten Beschäftigten zu. Das tatsächliche Ausmaß der Ungleichheit liegt über dem statistisch gemessenen, da viele Ausländer legal oder auch illegal Niedriglohnjobs ausüben. Die traditionellen Institutionen des deutschen Produktionsmodells einer diversifizierenden Qualitätsproduktion wurden durch eine Modernisierung der Berufsausbildung und eine Stärkung der Mitbestimmung der Betriebsräte in Klein- und Mittelbetrieben weiter entwickelt. Das Modell ist jedoch nicht mehr prägend für alle Industrien und Tätigkeiten wie in der Vergangenheit. Verbesserungen der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie ziehen nicht mehr entsprechende Verbesserungen in anderen Industrien automatisch nach sich. Das Tarifsystem erfüllt allerdings nicht mehr seine frühere Schutzfunktion für die Beschäftigten am Rande des Arbeitsmarktes; deshalb wird die Einführung eines Mindestlohns für sinnvoll gehalten. (IAB)
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Literaturhinweis
Ausdehnung des Entsendegesetzes - Mindestlöhne: ein Weg zur Beschäftigungssicherung (2005)
Zitatform
Hundt, Dieter, Franz-Josef Möllenberg, Werner Eichhorst & Ulrich Walwei (2005): Ausdehnung des Entsendegesetzes - Mindestlöhne. Ein Weg zur Beschäftigungssicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 58, H. 11, S. 3-11.
Abstract
"Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in der EU ist die Entsendung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten geregelt. Diskutiert wird derzeit jedoch, ob es aus ökonomischen oder politischen Gründen eine Schutzbestimmung zugunsten inländischer Betriebe und deren Beschäftigten gegen ausländische 'Billiganbieter' geben sollte, die darin besteht, verbindliche inländische Mindeststandards im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Entlohnung, auf die zeitweise nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer anzuwenden. Für Dr. Dieter Hundt, BDA, ist eine Ausdehnung des Entsendegesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit nicht erforderlich: 'Hierzu bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts. Das Entsendegesetz muss nicht ausgeweitet, sondern vielmehr eingehalten werden.' Eine umfassendere Regelung würde sogar, seiner Meinung nach, zum Verlust von Arbeitsplätzen beitragen: 'Die Ausdehnung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, die Schaffung gesetzlicher Mindestlöhne oder die Ausweitung des Entsendegesetzes wären allesamt kontraproduktive und gefährliche Maßnahmen. Sie würden nicht helfen, bestehende Probleme zu lösen, sondern stattdessen lediglich neue Probleme schaffen.' Im Gegensatz dazu plädiert Franz-Josef Möllenberg, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Er ist der Ansicht, dass 'die Entwicklung eines sozialen Europas zur Einführung von sozialen Mindeststandards bei Einkommen und Arbeitsbedingungen' führen muss. Dr. Werner Eichhorst und Dr. Ulrich Walwei, IAB Nürnberg, sehen Vor- und Nachteile einer Ausdehnung des Entsendegesetzes und empfehlen eine 'zurückhaltende und vorsichtige Regelung'." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Lebensstandarddefizite bei erwerbstätigen Haushalten ("Working Poor"): Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Endbericht (2004)
Fritzsche, Bernd; Haisken-DeNew, John P.;Zitatform
Fritzsche, Bernd (2004): Lebensstandarddefizite bei erwerbstätigen Haushalten ("Working Poor"). Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Endbericht. (RWI-Projektberichte), Essen, 143 S.
Abstract
"Das Forschungsprojekt untersucht den Zusammenhang zwischen individuellen Erwerbseinkommen und den verfügbaren Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen daraufhin, in welchem Umfang trotz Erwerbstätigkeit ein nur unzureichender Lebensstandard realisiert bzw. die Armutsrisikogrenze unterschritten wird. Dabei werden das Ausmaß und die Intensität des Armutsrisikos bei Erwerbstätigkeit unter detaillierter Berücksichtigung der Charakteristika der betroffenen Bevölkerung untersucht. Ferner werden die individuellen Verläufe von Armut und eigener Erwerbsbeteiligung bzw. Erwerbsbeteiligung von Mitgliedern des gleichen Haushalts betrachtet sowie soziale Ausgrenzung in Abhängigkeit von Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko analysiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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