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Dossier

Niedriglohnarbeitsmarkt

Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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im Aspekt "Lohnpolitik, Mindestlohn"
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    Mindestlöhne für Deutschland: Bittere Medizin mit Nebenwirkungen (23.04.2007)

    Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel

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    Klaus Schrader im IfW-Fokus Nr. 27 vom 23.04.2007

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    Böckler-Themen: Niedriglöhne (22.02.2007)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Zusammenstellung von Forschungsberichten, Veranstaltungen, Artikeln, Pressemitteilungen und Grafiken zum Thema.

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    Aktuelles Stichwort: Mindestlohn (14.02.2007)

    ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

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    Zusammenstellung von Basistexten, Materialien, Tabellen und Veröffentlichungen des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung zum Thema.

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    Wirkungen des Bürgergeld-Vorschlags von Althaus: Beschäftigungs-, Verteilungs- und Budgeteffekte (01.01.2007)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Schnabel, Reinhold, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinformation des ZEW

    Beschreibung

    Ein besonders intensiv diskutiertes Grundeinkommensmodell ist das von Dieter Althaus, Ministerpräsident des Landes Thüringen, vorgeschlagene Solidarische Bürgergeld. Dieses impliziert eine Rundumerneuerung des deutschen Steuer- und Transfersystems. Das Konzept bündelt (und modifiziert) damit bislang isoliert voneinander vorgeschlagene Reformelemente - die negative Einkommensteuer von Bofinger/Walwei, die flat tax von Paul Kirchhof, die Grundrente von Biedenkopf und die von der Gemeinschaftsinitiative Soziale Marktwirtschaft vorgeschlagene Beseitigung der Arbeitslosenversicherung. Bei den Simulationsrechnungen zum Solidarischen Bürgergeld werden verschiedene Varianten betrachtet und deren Effekte auf das Arbeitsangebot, die Einkommensverteilung und das staatliche Budget ermittelt.

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    The Minimum Wage: Information, Opinion, Research (28.09.2006)

    Raising the National Minimum Wage

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    This site provides links to information about U.S. federal and state minimum wages and to the debate on the pros and cons of increases. It includes sources on minimum wages in other countries and in relation to immigration, enforcement, religion, indexing, and the living wage. This site is edited by Brock Haussamen, professor emeritus in English at Raritan Valley Community College in North Branch, New Jersey.

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    Minimum Wage (28.09.2006)

    U.S. Department of Labor

    Beschreibung

    Offizielle Website des U.S. Department of Labor zum Mindestlohn.

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    Kombilöhne? - Mindestlöhne! (21.09.2006)

    ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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    Position von ver.di zu Mindestlöhnen. Der Text beruht auf dem Positionspapier des ver.di Bundesvorstands, Berlin "Kombilöhne – Positionen von ver.di", beschlossen am 4. September 2006.

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    Niedriglohn und Armut: Zwei Paar Schuh‘ (15.06.2006)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    In dem iwd-Beitrag in Nr. 24 vom 15.06.2006 wird gezeigt, dass nur wenige Erwerbstätige mit Minilohn in Haushalten leben, die man als arm bezeichnet. Andere Einkünfte wie die Verdienste von Partnern sorgen in der Regel für ein annehmbares Haushaltseinkommen. Die Gewerkschaftsforderung, einen Mindestlohn von 7,50 Euro einzuführen, um Armut zu bekämpfen, wird deshalb abgelehnt.

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    Mindestlohn und Kombilohn: Sicher schädlich und vermutlich teuer! (13.03.2006)

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag

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    Der DIHK erläutert, warum gesetzliche Mindestlöhne der falsche Weg wären – und warum durch neue Kombilohnmodelle höhere Kosten drohen.

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    Deutschland braucht den Mindestlohn (08.03.2006)

    Deutscher Gewerkschaftsbund

    Beschreibung

    Internet-Portal des Deutschen Gewerkschaftsbundes

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    Online-Handbuch Mindestlöhne (OHM) (16.02.2006)

    Rechtsrat

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    Informationen und Links zum Mindestlohnrecht in Deutschland

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    Arbeitsmarktpolitisches Informationssystem: Linkliste Mindestlohn/Niedriglohn/Kombilohn (15.11.2005)

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktpolitische Chronik

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    Laufend aktualisierte Linkliste der IAB-Dokumentation zur aktuellen Diskussion und Hintergründen.

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    Niedriglöhne - Mindestlöhne (27.10.2005)

    Hans-Böckler-Stiftung

    Beschreibung

    Linkliste des WSI mit Daten, Fakten und Argumenten in Form von Grafiken und Folien, Zeitschriftenartikeln, Projektberichten und Studien sowie Interviews zum Thema "Niedriglöhne - Mindestlöhne".

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    Mindestlohn (27.10.2005)

    LabourNet Germany

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    Zusammenstellung von Artikeln und Positionen zum Thema Mindestlohn von LabourNet Germany

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    Mindestlohn (01.10.2005)

    Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation
    Bosch, Gerhard, Prof. Dr.
    Quelle: Projektinfo beim IAQ

    Beschreibung

    Braucht Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn? Über diese Frage wird aktuell heftig und sehr kontrovers diskutiert. Befürworter/innen verweisen auf die zunehmende Ausbreitung von Niedrig- und Niedrigstlöhnen in Deutschland, der durch die Einführung einer gesetzlich verankerten Untergrenze entgegen gewirkt werden müsse, um Lohndumping vor allem in nicht-tarifgebundenen Bereichen zu unterbinden. Weitere aktuelle Bezugspunkte für Forderungen nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland sind die im Koalitionsvertrag enthaltene Ankündigung, die Einführung von Kombilöhnen im Laufe des Jahres 2006 zu prüfen, sowie die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Um ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig werden wollen, dazu verpflichten zu können, in Deutschland gültige Standards einzuhalten, müssten diese allgemein verbindlich sein, was bislang mit Ausnahme der Bauindustrie nicht der Fall ist. Gegner/innen der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne verweisen demgegenüber vor allem darauf, dass ein gesetzlicher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland und zur (weiteren) Verschlechterung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten führen würde.>> Ziel des Projektes war, die Stichhaltigkeit der Pro- und Contra-Argumente zu analysieren, wobei vor allem auch Erfahrungen aus anderen Ländern einbezogen wurden, und auf dieser Basis Empfehlungen für Deutschland zu formulieren und in die aktuelle Diskussion einzubringen.>> Die Forschung zum Thema Mindestlohn am IAQ wird im Rahmen des Projektes "Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland und im internationalen Vergleich" (NILO) bis Ende 2010 weiter geführt und vertieft.>> Projektinformationen: http://www.iaq.uni-due.de/projekt/iat/milo.shtml Methoden: Das Projekt wurde in enger Kooperation mit anderen einschlägigen Projekten des Forschungsschwerpunktes FLEX durchgeführt (insbesondere RSF, NIL und KOMBI) und basiert auf einem Mix unterschiedlicher Methoden: - Durchführun

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    Work Incentives, Earnings-Related Subsidies, and Employment in Low-Wage Labor Markets - Empirical Analysis and Policy Simulations for Germany (Arbeitsanreize, einkommensbezogene Transfers und Beschäftigung in Niedriglohnarbeitsmärkten - Empirische Analyse und Politiksimulationen für Deutschland) (01.01.2005)

    Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin
    Steiner, Viktor
    Quelle: Projektinformation des DIW

    Beschreibung

    Das Ziel des Projektes besteht in der empirischen Analyse der Arbeitsanreize und Beschäftigungseffekte einkommensbezogener Transfers vor dem Hintergrund strukturell verfestigter Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass die Arbeitsmarktflexibilität durch Lohnrigiditäten, die auf institutionelle Faktoren (insbesondere Mindestlöhne und einkommensabhängige Unterstützungsleistungen für Arbeitslose) zurückgehen, eingeschränkt ist. Wir spezifizieren und schätzen ein strukturelles mikroökonometrisches Arbeitsangebotsmodell, das sowohl eine Rationierung der Arbeitsnachfrage in Niedriglohnarbeitsmärkten, als auch durch das Steuer- und Transfersystem induzierte negative Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Beschäftigung berücksichtigt. Dieses Arbeitsangebotsmodell bildet sowohl die Arbeitsmarktpartizipationsentscheidung als auch die Arbeitsstundenwahl (Arbeitsintensität) der Individuen ab. Zudem wird die gemeinsame Arbeitsangebotsentscheidung von Paaren in Abhängigkeit des Haushaltseinkommens modelliert, wobei nicht-konvexe Abschnitte der Budgetrestriktion, die auf das komplexe deutsche Steuer- und Abgabensystem zurückzuführen sind, explizit berücksichtigt werden. Das empirische Modell wird zur Evaluation von Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtseffekten einkommensabhängiger Transfers unter Einbeziehung von Mindestlöhnen verwendet. Veröffentlichungen: Bargain, O., M. Caliendo, P. Haan and K. Orsini (2005), 'Making work pay' in a rationed labour market. The Mini-Job reform in Germany, DIW Discussion Papers No. 53 ; Caliendo, M. and V. Steiner (2005), Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluatonsergebnisse. Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung - Journal of Labour Market Research, 38, 2/3, 386-418 ; Caliendo, M., L. Gambaro and P. Haan (2006), The Impact of Income Taxation on the Ratio between Reservation and Market Wages and the Incentives for Labour Supply, IZA Discussi

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    Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen und Tarifsystem (01.01.2002)

    Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung
    Bispinck, Reinhard, Dr.

    Beschreibung

    Der Grad der Tarifbindung geht seit einigen Jahren zurück und die Verbindlichkeit des Tarifsystems hat nachgelassen. Im Zuge dieser Entwicklung verliert auch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen an Bedeutung und damit ein Instrument, das bislang in einer Reihe von Branchen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen Niveaus von tariflichen Mindestbedingungen geleistet hat. Da bislang nur wenige empirische Kenntnisse über den Umfang und die Dynamik dieser Entwicklung vorliegen, dient die Untersuchung sowohl der Ermittlung einer verlässlichen empirischen Basis (unter besonderer Berücksichtigung Nordrhein-Westfalens) als auch der Analyse möglicher Handlungsoptionen zur Sicherstellung von Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen dienen. Am Beispiel des Einzelhandels wurde im Rahmen einer Branchenfallstudie untersucht, welche Konsequenzen ein Wegfall der AVE für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten hat. Methoden: Auswertung geltender Tarifverträge (insbesondere in Niedriglohnbereichen) zum Thema tarifliche Mindeststandards;>> Analyse von Einkommensdaten (insbesondere IAB-Beschäftigtenstichprobe) zum Thema (effektive) Niedrigeinkommen, unter besonderer Berücksichtigung von NRW;>> Auswertung der einschlägigen Statistiken und Literatur zu den Themen Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Mindestlohn und Entsendegesetz unter besonderer Berücksichtigung von NRW;>> Fallstudie zu Tarifbindung und AVE im Einzelhandel Veröffentlichungen: Reinhard Bispinck, Johannes Kirsch, Claus Schäfer: Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen und Tarifsystem. Forschungsbericht für das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW, Düsseldorf 2003, 452 S, http://www.boeckler.de/pdf/wsi_proj_mindeststandards_end.pdf ; Gabriele Peter, Otto Ernst Kempen, Ulrich Zachert: Rechtliche und rechtspolitische Aspekte der Sicherung von tariflichen Mindeststandards, Rechtsgu

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    Zulässigkeit von Tarifverträgen zum Mindestlohn von Leiharbeitnehmern unter Übernahme eines gesamten Tarifgitters

    Universität Hamburg, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
    Mayer, Udo, Prof. Dr.

    Beschreibung

    Die Leiharbeitsbranche hat bis jetzt noch keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab 01.05.2011 greift aber die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Ost-Europa. Dann könnten osteuropäische Verleihfirmen Leiharbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten zu Dumping-Tarifen anbieten. Deshalb müssen Mindestlohnsätze in Form eines tätigkeitsbezogenen Lohngitters festgelegt werden.>> Kontext / Problemlage: Es ist fraglich, ob die Leiharbeitsbranche mit einem einzigen Mindestlohn ausreichend geschützt ist, um Verwerfungen auf dem Leiharbeitsmarkt durch den Einsatz ausländischer Leiharbeitskräfte zu verhindern, wenn am 01.05.2011 die volle Freizügigkeit auch für osteuropäische Arbeitnehmer herrscht. Diese Frage stellt sich um so dringlicher, als die Leiharbeitsbranche durch die Leiharbeits-Richtlinie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Leiharbeitskräften und Stammkräften der Entleihbetriebe festgelegt wird. Von diesem Grundsatz darf zwar durch spezielle Tarifverträge für Leiharbeitskräfte abgewichen werden. Die Richtlinie setzt dieser tariflichen Abweichungsmöglichkeit jedoch bestimmte Grenzen, auf deren Einhaltung die Mitgliedstaaten achten müssen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob zum Schutz der Leiharbeitskräfte ein tätigkeitsbezogenes Lohngitter in eine Mindestlohnregelung aufgenommen werden müsste.>> Fragestellung: Die Notwendigkeit eines Lohngitters könnte nach der Leiharbeitsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich geboten sein. Sie verlangt eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit den Stammkräften des entleihenden Unternehmens. Zwar erlaubt die Richtlinie, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitskräfte in gesonderten Tarifverträgen festgelegt werden, die andere Standards enthalten dürfen als diejenigen, die für die Stammkräfte der Entleihunternehmen gelten. Diese Tarifverträge für Leiharbeitnehmer müssen sich aber von dem Ziel leiten lassen, ein Gesamtschutzniveau zu wahren, das sich am Schutzniveau der Vergleichsgruppe (Stammkräfte des entl

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