Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
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Literaturhinweis
Participation of unemployment benefit recipients in active labor market programs: before and after the German labor market reforms (2008)
Zitatform
Stephan, Gesine & Kathi Zickert (2008): Participation of unemployment benefit recipients in active labor market programs. Before and after the German labor market reforms. (IAB-Discussion Paper 15/2008), Nürnberg, 32 S.
Abstract
"Im Jahr 2005 wurde im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auch der so genannte 'Aussteuerungsbetrag' eingeführt, der aus Sozialbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wurde: Die Bundesregierung erhob von 2005 bis 2007 von der Bundesagentur für Arbeit einen Pauschalbetrag von rund 10.000 EURO für jeden Arbeitslosen, a) dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erlosch und b) für den innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen seiner Versicherungsleistung ein Anspruch auf steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II entstand. Ziel des Aussteuerungsbetrages war es unter anderem, einen Anreiz für eine schnellere Vermittlung arbeitsloser Personen in Beschäftigung zu schaffen - denn bei einer Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vor dem Übertritt in die Grundsicherung für Arbeitssuchende entfiel der Pro-Kopf-Betrag.
In Politik und Öffentlichkeit wurden jedoch auch negative Anreize dieses 'Strafbetrages' diskutiert. Befürchtet wurden sowohl sinkende Maßnahmeteilnahmen als auch verkürzte Programmdauern. Vor allem eine Förderung schwer vermittelbarer Arbeitsloser würde sich nicht mehr auszahlen, da die Amortisation einer Investition in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vor dem Übertritt in die Grundsicherung unwahrscheinlich sei.
Unser Beitrag untersucht, ob diese Bedenken gerechtfertigt waren. Wir vergleichen dazu Kohorten, die im März der Jahre 2003 bis 2006 in Arbeitslosigkeit eingetreten sind und zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten. Für diese präsentieren wir deskriptive Ergebnisse und prüfen mittels ereignisanalytischer Verfahren, ob Zusammenhänge zwischen individuellen Charakteristika der arbeitslosen Personen und deren Übergangsraten in die entsprechenden Maßnahmen bzw. in die Grundsicherung vorliegen. Ein Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Eintritte in arbeitsmarktpolitische Programme im ersten Jahr nach der Reform tatsächlich gering waren; 2006 waren sie hingegen relativ hoch. Die Vermutung, dass vergleichsweise schwer vermittelbare Personen nach 2005 geringere Übergangsraten in die Fördermaßnahmen hatten, können wir nicht bestätigen. Denn auch die Übergangsraten dieser Personen waren in 2006 signifikant höher als vor der Reform." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Do short-term training programmes activate means-tested unemployment benefit recipients in Germany? (2008)
Zitatform
Wolff, Joachim & Eva Jozwiak (2008): Do short-term training programmes activate means-tested unemployment benefit recipients in Germany? (LASER discussion papers 12), Erlangen u.a., 57 S.
Abstract
Die Untersuchung bewertet für eine Stichprobe von Arbeitslosengeld II-Empfängern die Auswirkungen ihrer Beteiligung an kurzzeitigen Trainingsmaßnahmen in Deutschland. Die Autoren verwenden die Methode des Propensity Score Matching und amtliche Daten über Maßnahmeteilnehmer und für eine Kontrollgruppe, die im Gegensatz zu anderen Evaluationsstudien auch Informationen über die Haushaltsmitglieder enthalten. Betrachtet wird der Zeitraum nach der Einführung der Hartz IV-Reform zu Beginn des Jahres 2005, deren Ziel die Aktivierung erwerbsfähiger Arbeitsloser aus bedürftigen Haushalten war. Kurzzeitige Trainingsmaßnahmen waren vor allem auf diese Zielgruppe gerichtet. Die Autoren untersuchen, ob diese Programme einen Einfluss auf die Erwerbsquote der Teilnehmer haben. Weiterhin wird analysiert, ob die Quote der Arbeitssuchenden und der Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die Maßnahmen reduziert wird. Dabei wird zwischen schulischen und betrieblichen Trainingsmaßnahmen unterschieden. Im Ergebnis erweisen sich die betrieblichen Maßnahmen als erfolgreicher, da der Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern einen großen Einfluss auf die Beschäftigungschancen der Teilnehmer hat. Die Auswirkungen auf andere Ergebnisvariablen war geringer. Die Analyse betrachtet die Heterogenität der Auswirkungen, wobei zwischen Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland unterschieden wird. Andere Unterscheidungsfaktoren sind das Lebensalter, Migrationshintergrund, Qualifikation, Arbeitslosenquote, Familienstand/Kinder und der Zeitraum seit der letzten Beschäftigung. Beide Programme sind weniger effektiv für junge Menschen unter 25 Jahren. Dies kann bedeuten, dass diese Programme auch verhindern, dass junge Erwachsene länger als drei Monate als Arbeitslose registriert werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Start me up: The effectiveness of a self-employment programme for needy unemployed people in Germany (2008)
Zitatform
Wolff, Joachim & Anton Nivorozhkin (2008): Start me up: The effectiveness of a self-employment programme for needy unemployed people in Germany. (IAB-Discussion Paper 20/2008), Nürnberg, 49 S.
Abstract
"Seit geraumer Zeit ist die Aktivierung bedürftiger Langzeitarbeitsloser ein zentrales Anliegen der Arbeitsmarktpolitik. Unsere Studie befasst sich damit, ob nach der Einführung des Sozialgesetzbuches II im Jahre 2005 die Gründungsförderung durch Einstiegsgeld zur Aktivierung bedürftiger Arbeitsloser in Deutschland beiträgt. Wir betrachten Arbeitslosengeld II-Bezieher, die zum 31. Januar 2005 arbeitslos waren. Sie unterteilen sich in eine Treatmentgruppe, die zwischen Anfang Februar und Ende April 2005 erstmals diese Förderung erhalten hat, und eine Kontrollgruppe, die in diesem Zeitraum nicht gefördert wurde und die mit Hilfe von Propensity-Score-Matching gebildet wurde. Die Untersuchung verwendet hierbei eine reichhaltige administrative Personendatenbasis, die allerdings keine Informationen über ungeförderte Selbständigkeit enthält. Dafür lässt sich mit Hilfe der Daten feststellen, ob die Personen nicht arbeitslos oder weder arbeitslos noch arbeitsuchend sind und ob sie keine Arbeitslosengeld II-Leistungen erhalten. Unsere Schätzerergebnisse deuten darauf hin, dass die Gründungsförderung zur Aktivierung der Teilnehmer beiträgt und zwar auch nach Abschluss der Förderung. Sie sind häufiger als die Vergleichspersonen nicht arbeitslos und weder arbeitslos noch arbeitsuchend. Ebenso sind sie seltener noch auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen. Diese Effekte sind für unterschiedliche Personengruppen wie Frauen und Männer, Personen in Ost- und in Westdeutschland recht ähnlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation/Monitoring des Kombilohn-Impulsprogrammes für regionale Initiativen (KOLIPRI): Endbericht (Hauptband) (2008)
Abstract
Der Bericht gibt einen Überblick über die Durchführung und die Ergebnisse der Evaluation des Kombilohn-Impulsprogramms für regionale Initiativen (KOLIPRI) in Baden-Württemberg. An diesem Programm haben rund 4.200 Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen in 63 regionalen Projekten teilgenommen. KOLIPRI begann am 01.02.2006 mit der Konzeptions- und Antragsphase. Erste Projekte starteten am 01.07.2006. Die Durchführungsphase endete am 31.12.2007 bzw. 31.03.2008 (Verlängerungsoption). KOLIPRI war in zwei Phasen aufgeteilt, die Vorschaltphase und die Kombilohnphase. In der Vorschaltphase, die in der Regel drei Monate dauerte, wurden die Arbeitslosen durch unterschiedliche Maßnahmen auf die (Kombilohn)-Beschäftigung bei einem Betrieb vorbereitet wurden. In der Kombilohnphase sollten möglichst zusätzliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei einem Betrieb für mindestens sechs Monate geschaffen werden. Betriebe aus allen Wirtschaftszweigen waren grundsätzlich für eine Kombilohnbeschäftigung zugelassen. Das Bruttoarbeitsentgelt sollte mehr als 400 Euro und höchstens 1.600 Euro (unterste tarifliche Lohngruppe) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden betragen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass insgesamt 1.336 Teilnehmer/innen des Projektes in Arbeit auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Die Integrationsquote betrug 32 Prozent. Die Nachfolgebeschäftigung führte tendenziell zu etwas besseren Anstellungskonditionen (Gehalt, Arbeitszeit) als die Kombilohnbeschäftigung. KOLIPRI hat nach Selbsteinschätzung der Teilnehmer/innen auch zur sozialen Stabilisierung beigetragen. (IAB)
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Literaturhinweis
Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW: Gesamtbericht der Evaluation Februar 2008 unter Einschluss des ersten Teilberichts September 2007 und des abschließenden Teilberichts Januar 2008 (2008)
Abstract
"Der Gesamtbericht der Evaluation des Modellprojektes 'Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in NRW' (im Weiteren kurz 'Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW') in Trägerschaft des Paritätischen NRW wird mit diesem zweiten Teilbericht abgeschlossen. Der erste Teilbericht wurde mit Stand September 2007 vorgelegt. Der erste Teilbericht umfasst die Darstellung der Ausgangslage, der Rahmenbedingungen, der Struktur der Teilnehmenden sowie die Ziele des Modellprojektes. Er gibt ein erstes Zwischenfazit zu möglichen Erfolgsfaktoren auf Grundlage einer Feldanalyse und zum Stand der Zielerreichung Mitte 2007. Der zweite Teilbericht stellt summativ die Zielerreichung des Modellprojektes, eine Gesamtauswertung der Befragung der Teilnehmenden sowie die verifizierten Erfolgsfaktoren dar. Er beleuchtet die Implementation der erarbeiteten Qualitätsstandards in am Modellprojekt beteiligten Unternehmen der Wohlfahrtspflege, macht Aussagen zu Nachhaltigkeit und zur Arbeitsmarktneutralität der einbezogenen Stellen der GemeinwohlArbeit und zieht ein Gesamtfazit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie ergänzende Informationen. -
Literaturhinweis
Neue soziale Dienstleistungen nach SGB II (2007)
Baethge-Kinsky, Volker; Wolf, Andreas; Willisch, Andreas; Land, Rainer; Kupka, Peter ; Henke, Jutta; Bartelheimer, Peter;Zitatform
Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer, Jutta Henke, Rainer Land, Andreas Willisch, Andreas Wolf & Peter Kupka (2007): Neue soziale Dienstleistungen nach SGB II. (IAB-Forschungsbericht 15/2007), Nürnberg, 84 S.
Abstract
"Das besondere Profil der Dienstleistung, die im Rahmen von 'Hartz IV' Gestalt annimmt, blieb bislang unklar - nach wie vor bilden Leistungsprozesse für die Arbeitsmarktforschung weitgehend eine 'black box'. In einer Konzeptstudie im Auftrag des IAB beobachtete ein Team des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) an der Georg-August-Universität Göttingen in 20 Fällen bei drei Grundsicherungsträgern über sechs Monate hinweg Interaktionen zwischen Fachkräften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der IAB-Forschungsbericht fasst die wesentlichen Ergebnisse eines ausführlichen Abschlussberichts zusammen. Die Konzeptstudie ging von der Annahme aus, dass im neuen Leistungssystem der Grundsicherung auch eine neuartige Dienstleistung entsteht, die hier als Fallbearbeitung bezeichnet wird. Wie viel Beratung, Vermittlung und Fallmanagement sie enthält, wurde nicht normativ vorausgesetzt, sondern sollte empirisch geklärt werden. Im beobachteten Gesprächsmaterial wurden wiederkehrende Interaktionsmuster identifiziert, die als 'Standardsequenzen' beschrieben und vier Gesprächsfunktionen zugeordnet wurden: Das Gespräch, die Dienstleistungsbeziehung, die Inhalte der Fallbearbeitung und das Verwaltungsverfahren zu organisieren. Der Aktivierungsauftrag der Grundsicherungsträger passte unterschiedlich gut auf die beobachteten Fälle: Der Bericht unterscheidet vermittlungsorientierte Arbeitsuchende, solche mit Vermittlungshemmnissen und resignierte Arbeitslose. Der Bericht macht sieben zentrale Probleme der Dienstleistungsqualität in der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus: die zeitliche Verfügbarkeit der Fachkräfte, den Konflikt zwischen standardisierten Abläufen und Einzelfallgrundsatz, den Aktivierungsauftrag als hierarchische Beziehung, die Aushandlung der zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsteilung zwischen Ansprechpartnern, Sachbearbeitung und fallbeteiligten Dritten, die Rechtsunsicherheit in der Fallbearbeitung und die Unsicherheit über die Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft. Der Bericht empfiehlt, Aushandlungsprozessen zwischen Fachkräften und Arbeitsuchenden mehr Spielraum zu geben. Er schließt mit der Empfehlung, die verlaufsorientierte Beobachtung von Leistungsprozessen stärker für die Arbeitsmarktforschung und für die Qualitätssicherung zu nutzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitslose mit Migrationshintergrund: Sprachförderung allein greift häufig zu kurz (2007)
Deeke, Axel;Zitatform
Deeke, Axel (2007): Arbeitslose mit Migrationshintergrund: Sprachförderung allein greift häufig zu kurz. (IAB-Kurzbericht 03/2007), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Unzureichende Deutschkenntnisse erschweren die Integration am Arbeitsmarkt. Deshalb fördert die BA mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund an berufsbezogenen Sprachkursen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sie Arbeitslosengeld im Rechtskreis des SGB III beziehen. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sechs Monate nach Maßnahmeende arbeitslos gemeldet ist. Eine anschließende Teilnahme an anderen Maßnahmen gibt es nur selten, und nur eine Minderheit schafft den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Offenkundig ist der Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für bessere Beschäftigungschancen. Denn rund die Hälfte der bisher geförderten Personen hat keinen Hauptschulabschluss. Fast 90 Prozent haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Geringqualifizierte benötigen ergänzende Hilfen zur beruflichen Qualifizierung. Daneben erscheint wichtig, dass künftig auch Arbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB II in die Sprachförderung einbezogen werden - zumal dort mehr Arbeitslose mit Migrationshintergrund zu finden sind als im Rechtskreis des SGB III." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II (2007)
Dornette, Johanna; Schneider, Edina; Hobler, Dietmar; Rauch, Angela ; Zimmermann, Markus ; Behrens, Johann; Schubert, Michael ; Hauger, Marlies; Höhne, Anke; Hippmann, Cornelia;Zitatform
(2007): Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II. (IAB-Bibliothek 309), Nürnberg, 94 S.
Abstract
"Die explorative Implementationsstudie hat eine Untersuchung der Konsequenzen des Inkrafttretens des SGB II mit den daraus folgenden Auswirkungen auf die Förderpraxis im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Ziel. Ausgangspunkt ist ein, vor allem im Jahr 2005 aufgetretener Rückgang von Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In fokussierten, leitfadengestützten Experteninterviews in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optierenden Kommunen sowie Arbeitsagenturen wurden inner- und interbehördliche prozedurale Abläufe in den Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen untersucht. Dem Rückgang von Maßnahmeeintritten liegt ein mehrdimensionales Ursachengeflecht zugrunde: Vor allem im Jahr 2005 war die Arbeit der neuen SGB II-Träger geprägt von organisatorischen und institutionellen Aufbauprozessen. Aufgrund der Vielzahl der Herausforderungen war eine Aufgabenhierarchisierung notwendig, wobei die finanzielle Leistungsgewährung im Vordergrund stand. Dem erhöhten Betreuungsbedarf von Personen mit spezifischen Problemlagen, zu denen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen, konnte nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zudem ergaben sich durch die Bildung der neuen Institutionen große personelle Umstrukturierungen. Neben einem Personalwechsel von den Agenturen und Sozialämtern in die ARGEn und Optierenden Kommunen wurde der erhöhte Personalbedarf durch die Gewinnung externer Mitarbeiter gedeckt. Dies führte zu einem überaus heterogenen Wissenshintergrund im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung. Viele der (neuen) Mitarbeiter hatten Schwierigkeiten beim Erkennen und Bewerten von Rehabilitationsbedarfen, oftmals war kein rehabilitationsspezifisches Fachwissen vorhanden. Zudem ist die Handlungsmaxime der schnellstmöglichen Arbeitsintegration, wie sie in den SGB II-Institutionen verfolgt wird, nicht notwendigerweise kongruent dem Grundgedanken der beruflichen Rehabilitation. Damit würden oft die durch eine Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erhöhten Chancen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus dem Blick gelassen. Die zusätzliche intensive Prüfung jedes individuellen Maßnahmebedarfs nach Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten trägt ebenfalls zum Rückgang bei. Damit bekommen (in der Regel) nur diejenigen SGB II-Leistungsbezieher eine Rehabilitation, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeit hinreichend hoch ist. Aber auch potenzielle Rehabilitanden selbst zögern, Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. So führt die Festschreibung des finanziellen Status auf Grundsicherungsniveau über die gesamte Maßnahmedauer, welche bis zu zwei Jahre beträgt, häufig zum Verzicht der Betroffenen auf diese spezifischen Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
A fistful of Euros: Does One-Euro-Job participation lead means-tested benefit recipients into regular jobs and out of unemployment benefit II receipt? (2007)
Zitatform
Hohmeyer, Katrin & Joachim Wolff (2007): A fistful of Euros: Does One-Euro-Job participation lead means-tested benefit recipients into regular jobs and out of unemployment benefit II receipt? (IAB-Discussion Paper 32/2007), Nürnberg, 65 S.
Abstract
"In 2005 a major reform of the German means-tested unemployment benefit system came into force. The reform aimed at activating benefit recipients, e.g., by a workfare programme, the so-called One-Euro-Job. This programme was implemented at a large scale. Participants receive their means-tested benefit and a small compensation of usually one to 1.5 EURO per hour worked. Participation typically lasts six months or less. We investigate the impact of One-Euro-Jobs for participants who entered the programme at the start of the year 2005. We apply propensity score matching to estimate the treatment effects on the outcomes regular employment, neither being registered as unemployed nor as job-seeker and no unemployment benefit II receipt. We observe these outcomes for about two years after programme start. The locking-in effects are small. Moreover, 20 months after programme there is a significant but small positive impact on the employment rate of female but not male participants. During the first two years after programme start, participation does not contribute to avoiding unemployment benefit II receipt. Our results imply that there is some effect heterogeneity: Participation reduces the employment rate of participants younger than 25 years, but raises it for some older participant groups. It is ineffective for participants who were recently employed, while it is effective for participants who lost their last contributory job between 1992 and 2000." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Wirkungsanalyse: Kurz und bündig - Trainingsmaßnahmen im SGB II (2007)
Zitatform
Jozwiak, Eva & Joachim Wolff (2007): Wirkungsanalyse: Kurz und bündig - Trainingsmaßnahmen im SGB II. (IAB-Kurzbericht 24/2007), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Die Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre zielen auf eine stärkere Aktivierung von Arbeitslosen. Ein Instrument hierbei sind kurze Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen im Rechtskreis des SGB II. Aktuelle Wirkungsanalysen zeigen, dass insbesondere betriebliche Trainingsmaßnahmen zur Eingliederung in Beschäftigung beitragen. Die Wirkung nichtbetrieblicher Trainingsmaßnahmen ist ebenfalls positiv, aber weit schwächer. Bereits im Jahr 2005, als das SGB II in Kraft trat, begannen über 400.000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher eine Trainingsmaßnahme. Etwa 40 Prozent der Maßnahmen fanden in Betrieben statt. Dort nehmen eher Personen mit größerer Arbeitsmarktnähe teil. Die Maßnahmedauer beträgt sehr oft weniger als einen Monat, so dass es danach rasch zu Eingliederungswirkungen kommen kann. Für Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen zeigen sich im Vergleich zur Kontrollgruppe Eingliederungswirkungen. Bei betrieblichen Trainingsmaßnahmen treten sie sehr rasch auf und sind bei weitem stärker als bei den nichtbetrieblichen. Für unter 25-Jährige sind die Eingliederungswirkungen niedriger als für ältere Teilnehmer. Teilnehmer, deren letzte reguläre Beschäftigung zwei bis vier Jahre vor der Teilnahme endete, werden effektiver in den Arbeitsmarkt eingegliedert als andere Teilnehmer." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Does short-term training activate means-tested unemployment benefit recipients in Germany? (2007)
Zitatform
Wolff, Joachim & Eva Jozwiak (2007): Does short-term training activate means-tested unemployment benefit recipients in Germany? (IAB-Discussion Paper 29/2007), Nürnberg, 64 S.
Abstract
Die Untersuchung bewertet für eine Stichprobe von Arbeitslosengeld II-Empfängern die Auswirkungen ihrer Beteiligung an kurzzeitigen Trainingsmaßnahmen in Deutschland. Die Autoren verwenden die Methode des Propensity Score Matching und amtliche Daten über Maßnahmeteilnehmer und für eine Kontrollgruppe, die im Gegensatz zu anderen Evaluationsstudien auch Informationen über die Haushaltsmitglieder enthalten. Betrachtet wird der Zeitraum nach der Einführung der Hartz IV-Reform zu Beginn des Jahres 2005, deren Ziel die Aktivierung erwerbsfähiger Arbeitsloser aus bedürftigen Haushalten war. Kurzzeitige Trainingsmaßnahmen waren vor allem auf diese Zielgruppe gerichtet. Die Autoren untersuchen, ob diese Programme einen Einfluss auf die Erwerbsquote der Teilnehmer haben. Weiterhin wird analysiert, ob die Quote der Arbeitssuchenden und der Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die Maßnahmen reduziert wird. Dabei wird zwischen schulischen und betrieblichen Trainingsmaßnahmen unterschieden. Im Ergebnis erweisen sich die betrieblichen Maßnahmen als erfolgreicher, da der Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern einen großen Einfluss auf die Beschäftigungschancen der Teilnehmer hat. Die Auswirkungen auf andere Ergebnisvariablen war geringer. Die Analyse betrachtet die Heterogenität der Auswirkungen, wobei zwischen Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland unterschieden wird. Andere Unterscheidungsfaktoren sind das Lebensalter, Migrationshintergrund, Qualifikation, Arbeitslosenquote, Familienstand/Kinder und der Zeitraum seit der letzten Beschäftigung. Beide Programme sind weniger effektiv für junge Menschen unter 25 Jahren. Dies kann bedeuten, dass diese Programme auch verhindern, dass junge Erwachsene länger als drei Monate als Arbeitslose registriert werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Selektivität bei der Zuweisung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in Trainingsmaßnahmen oder zu privaten Vermittlungsdienstleistern (2006)
Zitatform
Bernhard, Sarah, Joachim Wolff & Eva Jozwiak (2006): Selektivität bei der Zuweisung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in Trainingsmaßnahmen oder zu privaten Vermittlungsdienstleistern. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 39, H. 3/4, S. 533-556.
Abstract
"Wir untersuchen mit administrativen Datensätzen die Zugangswahrscheinlichkeit von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) II in zwei ausgewählte Maßnahmen des SGB III: Beauftragung Dritter mit der Vermittlung und Trainingsmaßnahmen. Wir modellieren die Übergangswahrscheinlichkeiten in diese Maßnahmen im Februar 2005 für Personen, die am Ende des Vormonats arbeitslos gemeldet waren. Die Effekte verschiedener Einflussgrößen auf diese Wahrscheinlichkeiten werden durch Probit-Schätzungen quantifiziert. Dabei wird untersucht, ob Personengruppen, die bereits in der Vergangenheit als schwer vermittelbar galten, gezielt durch diese Maßnahmen gefördert werden. Hierzu gehören seit Einführung des SGB II auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften (wie beispielsweise Partner von ehemaligen Lohnersatzleistungsbeziehern), die sich in der Vergangenheit nicht oder nur vorübergehend am Erwerbsleben beteiligt haben. Längere Unterbrechungen in der Erwerbs- und Leistungsbezugshistorie sind ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis. Die Ergebnisse sprechen nicht generell dafür, dass arbeitslose Personen mit besonders geringen Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gezielt gefördert werden, was teilweise auf die Ausgestaltung der Maßnahmen zurückgeführt werden kann. Eine Gemeinsamkeit aller Maßnahmen ist, dass junge Erwachsene intensiv gefördert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Berufsbezogene Sprachförderung für Arbeitslose mit Migrationshintergrund: erste Ergebnisse aus der Begleitforschung zum ESF-BA-Programm (2006)
Deeke, Axel;Zitatform
Deeke, Axel (2006): Berufsbezogene Sprachförderung für Arbeitslose mit Migrationshintergrund. Erste Ergebnisse aus der Begleitforschung zum ESF-BA-Programm. (IAB-Forschungsbericht 21/2006), Nürnberg, 59 S.
Abstract
"Seit Herbst 2004 kann die berufsbezogene Sprachkompetenz von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund in dreimonatigen Maßnahmen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen im Rahmen des ESF-BA-Programms gefördert werden - zunächst nur in Westdeutschland, dann ab 2005 bundesweit, aber seitdem eingegrenzt auf Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Im ersten Bericht zur Evaluation des neuen Förderansatzes werden die arbeitsmarktpolitische Begründung und die institutionelle Konkretisierung der berufsbezogenen Sprachförderung unter Berücksichtigung des einschlägigen Forschungsstandes diskutiert, es werden die darauf bezogenen Fragestellungen zur Evaluation begründet und es wird über erste Befunde zur bisherigen Umsetzung der Sprachkurse und zu ihren Ergebnissen informiert. Die Verbleibsanalyse ergibt, dass sechs Monate nach Maßnahmeende relativ viele Personen arbeitslos gemeldet und relativ wenige wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Dies könnte damit zusammenhängen, dass rund die Hälfte der geförderten Arbeitslosen keinen Hauptschulabschluss hat und sogar rund neunzig Prozent über keine abgeschlossene (bzw. in Deutschland entsprechend anerkannte) Berufsausbildung verfügen. Sprachkenntnisse erscheinen als notwendige, aber nicht als hinreichende Bedingung der angestrebten 'Beschäftigungsfähigkeit'. Daneben wird im Bericht die leistungsrechtliche Eingrenzung auf Personen, die das Arbeitslosengeld I beziehen, kritisiert. Die Untersuchung der Förderstrukturen in den Rechtskreisen des SGB III und II ergibt, dass Arbeitslose mit Migrationshintergrund vor allem im Bereich des SGB II eine gewichtige Zielgruppe darstellen, allerdings ohne systematisch gezielte Sprachförderung. Deshalb wird vorgeschlagen, sie in die berufsbezogene ESF-Sprachförderung einzubeziehen. Für gering qualifizierte Arbeitslose mit Migrationshintergrund sollte die berufsbezogene Sprachförderung zudem nicht isoliert, sondern ergänzend zu beruflich qualifizierenden Hilfen des SGB II und III organisiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das SGB II - neue Aufgaben für die Wirkungsforschung (2005)
Zitatform
Brinkmann, Christian, Helmut Rudolph & Gesine Stephan (2005): Das SGB II - neue Aufgaben für die Wirkungsforschung. In: IAB-Forum H. 1, S. 43.
Abstract
Durch das zweite Buch des Sozialgesetzbuches werden ab 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitslose zusammengeführt. Der Gesetzgeber hat diese Reform des Sozialsystems mit Forschungsaufträgen verbunden. Das IAB soll dabei die Eingliederungsleistungen und die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes evaluieren. In dem Beitrag werden die zentralen Forschungsaufgaben des IAB kurz vorgestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Schätzung der Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes auf Arbeitslosenhilfe-Bezieher (2005)
Rudolph, Helmut; Blos, Kerstin;Zitatform
Rudolph, Helmut & Kerstin Blos (2005): Schätzung der Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes auf Arbeitslosenhilfe-Bezieher. (IAB-Forschungsbericht 14/2005), Nürnberg, 47 S.
Abstract
"Das IAB legt die Simulationsergebnisse zu seinen Schätzungen der Auswirkungen des HARTZ-IV-Gesetzes auf Arbeitslosenhilfe-Bezieher vor. Die Simulationen beruhen auf den Haushaltsdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das erste Halbjahr 20032 (EVS2003). Die Simulationen umfassen den Anteil der nach SGB II bedürftigen Haushalte von Arbeitslosenhilfe-Beziehern (ALHI-HH), sowie Anteile von 'Gewinnern' und 'Verlierern'. Die Schätzungen umfassen die für diese Haushalte nach SGB II vom Bund zu tragenden Leistungen, die von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft und die zusätzlichen Wohngeld-Ansprüche von nicht bedürftigen ALHI-HH. Strukturmerkmale der Bedarfsgemeinschaften werden in einer Gliederung nach HH-Typen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Blos, Kerstin; -
Literaturhinweis
Ein-Euro-Job: ein neuer arbeitsmarktpolitischer Irrweg? (2005)
Schmid, Günther;Zitatform
Schmid, Günther (2005): Ein-Euro-Job: ein neuer arbeitsmarktpolitischer Irrweg? In: IAW-Report, Jg. 33, H. 2, S. 35-49.
Abstract
"Der Beitrag beschreibt und analysiert das im Zuge der Hartz IV-Reform neu eingeführte arbeitsmarktpolitische Instrument der so genannten Ein-Euro Jobs. Dabei zeigt sich, dass Ein-Euro Jobs bereits nach kurzer Zeit zu einem dominierenden Element in der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland geworden sind. Zentrale Kritikpunkte am Instrument der Ein-Euro Jobs aus ökonomischer Sicht sind (I) Verdrängungseffekte zu Lasten privater Akteure, (2) negative Arbeitsanreizeffekte bei den Transferempfängern sowie (3) die Möglichkeit zu einer wahltaktisch bedingten Kosmetik der Arbeitslosenstatistik." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Einführungskosten und Arbeitsangebotswirkungen einer "Konvergenz" von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Gutachten für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (2004)
Kaltenborn, Bruno;Zitatform
Kaltenborn, Bruno (2004): Einführungskosten und Arbeitsangebotswirkungen einer "Konvergenz" von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Gutachten für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie. (Beiträge zur Wirtschaftsforschung und Politikberatung 07), Berlin, 59 S.
Abstract
"Das Reformkonzept 'Konvergenz von Arbeitslosen- und Sozialhilfe' sieht den Ersatz von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch ein neues Leistungssystem (Sozialgeld und -einkommen) vor, das nicht nach der Erwerbsbiographie, sondern nach der aktuellen Arbeitsfähigkeit differenziert:
* Die Leistungsbemessung soll ausschließlich von der aktuellen Situation abhängen; ein historisches Erwerbseinkommen wie bei der Arbeitslosenhilfe soll nicht mehr erheblich sein.
* Gegenüber der Sozialhilfe ist eine weitgehende Pauschalierung der Leistungen vorgesehen. Dabei orientiert sich die Leistungshöhe an der Sozialhilfe.
* Die Leistungen für Arbeitsfähige ohne eigenen Einsatz sollen um monatlich 150 DM reduziert werden; bei Qualifizierungsmaßnahmen und Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben sollen die Leistungen um bis zu 300 DM monatlich aufgestockt werden.
Die Wirkungen des Refonnkonzepts 'Konvergenz von Arbeitslosen- und Sozialhilfe' werden auf Basis der Individualdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für West- und Ostdeutschland, dem eigenen Modell SIMTRANs zur Mikrosimulation des deutschen Steuer-Transfer-Systems und des untersuchten Refonnkonzepts sowie eigener mikroökonometrischer Schätzungen zur Qualifizierung der Determinan- ten der Erwerbsneigung (Arbeitsangebot) prognostiziert.
Das Reformkonzept führt - für die hier berücksichtigte Fassung - zu gesamtfiskalischen Einsparungen in Höhe von 5,6 Mrd. DM und motiviert etwa 340.000 Personen zusätzlich zu einer Erwerbstätigkeit. Gemessen an den Wirkungen auf Fiskus und Arbeitsmarkt erscheint damit das Reformkonzept vorliegenden Konzepten für Niedriglohnsubventionen ebenso wie einer verminderten Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe überlegen." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Reform der Arbeitslosenversicherung: Lehren aus internationalen Wirkungsanalysen (2004)
Rabe, Brigitta;Zitatform
Rabe, Brigitta (2004): Reform der Arbeitslosenversicherung. Lehren aus internationalen Wirkungsanalysen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 53, H. 7, S. 178-185.
Abstract
"Der Beitrag behandelt die neueren Ergebnisse internationaler Wirkungsanalysen zu den Anreizwirkungen der Arbeitslosenversicherung. Die Studie umfasst einerseits die Wirkungen der einzelnen Merkmale der Arbeitslosenversicherung (Höhe und Dauer des Anspruchs, Anspruchskriterien und Sanktionen) auf die Dauer der Arbeitslosigkeit, andererseits auf die Qualität des Arbeitsplatzes nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Vor dem Hintergrund der internationalen Wirkungsanalysen werden die umfangreichen deutschen Reformen seit 1997 analysiert. Es wird gezeigt, dass die Reformen überwiegend auf eine Reduktion der negativen Anreizwirkungen der Arbeitslosenversicherung setzen und dabei riskieren, die möglichen positiven Wirkungen auf eine effiziente Arbeitssuche zu vernachlässigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig vorzeitig in die Rente abgeschoben werden? (2004)
Spellbrink, Wolfgang;Zitatform
Spellbrink, Wolfgang (2004): Dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig vorzeitig in die Rente abgeschoben werden? In: Soziale Sicherheit, Jg. 53, H. 5, S. 164-169.
Abstract
"Für Regierung und Arbeitsverwaltung ist es meist von Vorteil, wenn ältere Arbeitslose vorzeitig in Rente gehen. Dann reduziert sich nicht nur die Zahl der registrierten Arbeitslosen, sondern es sinken dadurch auch die Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung - auf Kosten der Rentenversicherungsträger. Nach derzeitigem Recht dürfen Arbeitslose aber nur in wenigen Ausnahmefällen vor ihrem 65. Geburtstag zwangsweise vom Arbeitsmarkt in die Rente 'ausgesteuert' werden. Dies gilt allenfalls dann, wenn sie einen Anspruch auf eine ungekürzte Rente haben. Das könnte sich aber ab 2005 für die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (Alg II) ändern. Denn dann darf der zuständige Träger für diese Leistung also die Agentur fürArbeit oder die Kommune - selbst einen Rentenantrag für Arbeitslose stellen. Welche rechtlichen Folgen daraus resultieren können, untersucht der Autor in diesem Beitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Is the threat of reemployment services more effective than the services themselves?: evidence from random assignment in the UI system (2003)
Black, Dan A.; Berger, Mark C.; Noel, Brett J.; Smith, Jefrey A.;Zitatform
Black, Dan A., Jefrey A. Smith, Mark C. Berger & Brett J. Noel (2003): Is the threat of reemployment services more effective than the services themselves? Evidence from random assignment in the UI system. In: The American economic review, Jg. 93, H. 4, S. 1313-1327.
Abstract
"The authors examine the effect of the Worker Profiling and Reemployment Services system. This program 'profiles' Unemployment Insurance (UI) claimants to determine their probability of benefit exhaustion and then provides mandatory employment and training services to claimants with high predicted probabilities. Using a unique experimental design, the authors estimate that the program reduces mean weeks of UI benefit receipt by about 2.2 weeks, reduces mean UI benefits received by about 143 dollar, and increases subsequent earnings by over 1,050 dollar. Most of the effect results from a sharp increase in early UI exits in the treatment group relative to the control group." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Cost-effectiveness of targeted reemployment bonuses (2003)
Zitatform
O'Leary, Christopher J., Paul T. Decker & Stephen A. Wandner (2003): Cost-effectiveness of targeted reemployment bonuses. (Upjohn Institute staff working paper 2003-51), Kalamazoo, 18 S.
Abstract
"Targeting reemployment bonus offers to unemployment insurance (UI) claimants identified as most likely to exhaust benefits is estimated to reduce benefit payments. We show that targeting bonus offers with profiling models similar to those in state Worker Profiling and Reemployment Services systems can improve cost effectiveness. Since estimated average benefit payments do not steadily decline as the eligibility screen is gradually tightened, we find that narrow targeting is not optimal. The best candidate is a low bonus amount with a long qualification period, targeted to the half of profiled claimants most likely to exhaust their UI benefit entitlement." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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