Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf
Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
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Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
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Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
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Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz (1996)
Seidel, Rainer;Zitatform
Seidel, Rainer (1996): Der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Der Betrieb, Jg. 49, H. 27/28, S. 1409-1416.
Abstract
In dem Beitrag wurden die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens nach dem Schwerbehindertengesetz beschrieben. Dargestellt werden die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze, die Praxis der Hauptfürsorgestelle im Hinblick auf die einzelnen Kündigungsgründe, bei Änderungskündigungen und bei außergewöhnlichen Kündigungen. (IAB)
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Literaturhinweis
Die wirtschaftliche Lage Schwerbehinderter in Deutschland: Entwicklungen in den alten Bundesländern 1980-1994 (1996)
Weil, Stefan;Zitatform
Weil, Stefan (1996): Die wirtschaftliche Lage Schwerbehinderter in Deutschland. Entwicklungen in den alten Bundesländern 1980-1994. (Tübinger volkswirtschaftliche Schriften 14), Tübingen u.a.: Francke, 388 S.
Abstract
Ziel der Untersuchung ist es, das bisher sehr lückenhafte Bild der wirtschaftlichen Lage der Schwerbehinderten zu vervollständigen. Hierzu wird neben der Beschäftigungssituation schwerpunktmäßig die Einkommenssituation seit 1980 anhand vorliegender empirischer Erhebungen analysiert. Darüber hinaus wird aufgezeigt, inwiefern Nachteilsausgleiche behinderungsbedingte ökonomische Nachteile zu kompensieren und die Sozialhilfe behinderungsbedingte finanzielle Notlagen zu beheben vermögen. Der Autor stellt fest, daß sich die Beschäftigungslage Schwerbehinderter in den vergangenen fünfzehn Jahren deutlich verschlechtert hat. Zwei Drittel der Schwerbehinderten bestreiten ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Renten und Pensionen. Das Risiko, in relativer Armut zu leben, ist für Behinderte grundsätzlich höher als für Nichtbehinderte. Die Sozialhilfe bietet insbesondere für solche Schwerbehinderte, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unterkommen können, eine minimale Sicherung ihrer Subsistenz. (IAB2)
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Literaturhinweis
Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Band 9, Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1996)
Abstract
Die Literaturdatenbank weist deutsch- und englischsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zu den Themenbereichen Lebens- und Arbeitsbedingungen behinderter Menschen, soziales Umfeld Behinderter, Maßnahmen der Behindertenpolitik sowie wirtschaftliche Aspekte von Behinderung nach. Jede Literaturangabe wird durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das statistische Archiv enthält Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung, Institutionen der Behindertenpolitik und Behinderte im internationalen Vergleich. Neben den amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsprojekten abgedruckt. (IAB)
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Literaturhinweis
Die verstärkte Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst trotz Haushaltskonsolidierung: eine Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden (1995)
Adlhoch, Ulrich;Zitatform
Adlhoch, Ulrich (1995): Die verstärkte Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst trotz Haushaltskonsolidierung. Eine Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 1, S. 1-8.
Abstract
In dem Beitrag wird zunächst die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst beschrieben und insbesondere dargelegt, warum die Pflichtquote von 6% in den letzten Jahren nicht mehr erfüllt wird. Anschließend werden Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung gemacht und das Leistungsangebot der Hauptfürsorgestellen hierfür erläutert. (IAB)
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Literaturhinweis
Erfahrungen und Perspektiven der psychosozialen Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht (1995)
Dobbe, Bernhard;Zitatform
Dobbe, Bernhard (1995): Erfahrungen und Perspektiven der psychosozialen Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 4, S. 85-88.
Abstract
In dem Beitrag wird über eine 1993 durchgeführte bundesweite Umfrage berichtet. Erfaßt wurden dabei die Personalentwicklung der psychosozialen Betreuungsdienste für Behinderte und Merkmale der Klienten (z. B. Behinderungsart, Berufsausbildung, Erwerbsstatus am Ende der Betreuung). Es wird festgestellt, daß die Mehrheit der Betreuten psychische Behinderungen aufweisen und im Vordergrund der Hilfen die berufsbegleitende Funktion steht. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz (1995)
Dörner, Hans-Jürgen;Zitatform
Dörner, Hans-Jürgen (1995): Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Der Betrieb, Jg. 48, H. 23, S. 1174-1179.
Abstract
Eine wesentliche Aussage der Senate zum Thema lautet: Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte folgt, abgesehen vom Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Beitrag informiert über die Entstehung, die Dauer, die Übertragung, das Erlöschen, die Abgeltung des Zusatzurlaubs und über etwaigen Schadensersatzanspruch. (IAB)
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Literaturhinweis
Betreuungs- und Beratungsdienste in der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter: Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen (1995)
Ernst, Karl-Friedrich;Zitatform
Ernst, Karl-Friedrich (1995): Betreuungs- und Beratungsdienste in der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter. Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen. In: Behindertenrecht, Jg. 34, H. 5, S. 101-105.
Abstract
In dem Beitrag werden konzeptionelle Überlegungen zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Projekten und Modellversuchen angestellt, die bisher regional begrenzt vor allem arbeitsuchende geistig und psychisch Behinderte bei der beruflichen Integration unterstützen. Die einzurichtenden Beratungs- und Betreuungsdienste sollen durch psychosoziale und arbeitspädagogische Leistungen sowie durch sonstige persönliche Hilfen dazu beitragen, daß Behinderte mit besonderen Einschränkungen nach Möglichkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden und auf ihren Arbeitsplätzen dauerhaft beschäftigt werden können. Der Fachdienst soll dadurch die Arbeitsvermittlung der Arbeitsämter und die Tätigkeit der Hauptfürsorgestellen unterstützen. (IAB)
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte 1993 (1995)
Hein, Birgit;Zitatform
Hein, Birgit (1995): Schwerbehinderte 1993. In: Wirtschaft und Statistik H. 5, S. 376-381.
Abstract
"Zum Jahresende 1993 waren in Deutschland 6,38 Mill. Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei den Versorgungsämtern registriert. Im früheren Bundesgebiet hat sich die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten gegenüber der letzten Erhebung 1991 um 198 000 auf 5,57 Mill. erhöht. In den neuen Ländern und Berlin-Ost, für die erstmalig Angaben vorliegen, wurden 0,81 Mill. schwerbehinderte Personen gemeldet. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung kamen im Westen durchsnittlich 85 Schwerbehinderte auf je 1 000 Einwohner gegenüber nur 52 Schwerbehinderte auf je 1 000 Einwohner im Osten. Behinderungen kamen bei Personen im fortgeschrittenen Alter erwartungsgemäß häufiger vor als bei jüngeren Menschen. Von den amtlich anerkannten Schwerbehinderten litt ein großer Teil unter sehr schweren Behinderungen. In allein 23,5% der Fälle war vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. Häufigste Behinderungsart war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zweckmäßigkeit von ausgewählten Maßnahmen zur Eingliederung von Schwerbehinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt (1995)
Pirzer, Alexandra;Zitatform
Pirzer, Alexandra (1995): Zweckmäßigkeit von ausgewählten Maßnahmen zur Eingliederung von Schwerbehinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Erlangen-Nürnberg, 103 S., Anhang.
Abstract
Ziel der Arbeit ist es, ausgewählte Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration Schwerbehinderter hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Hierzu werden zunächst die Beschäftigungssituation und Arbeitsmarktprobleme Behinderter dargestellt, um damit ihre Lage auf dem Arbeitsmarkt zu charakterisieren. Ferner wird die Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte als Teil der Sozialpolitik beschrieben. Danach werden die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente für Schwerbehinderte erläutert und die Pflichtquote, die Ausgleichsabgabe, Lohnkostenzuschüsse, die Schwerbehindertenvertretung, der besondere Kündigungsschutz und Rehabilitationsmaßnahmen einer Zweckmäßigkeitsanalyse unterzogen. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß das bestehende Instrumentarium insgesamt betrachtet geeignet ist, eine Integration Schwerbehinderter zu fördern. (IAB2)
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Literaturhinweis
Betriebsverfassung und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung (1994)
Zitatform
Frick, Bernd (1994): Betriebsverfassung und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 3, H. 4, S. 331-345. DOI:10.1515/arbeit-1994-0404
Abstract
"Der Beitrag untersucht die Frage nach dem Einfluß betrieblicher Arbeitnehmervertretungen auf die Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG). Anhand bislang unzugänglichen Datenmaterials läßt sich zeigen, daß das Sanktionspotential der Betriebsräte eine zwar unvollkommene, aber dennoch effiziente Rechtsbefolgung sicherstellen kann. Zum einen ist der Anteil Schwerbehinderter an den Beschäftigten, die sogenannte 'Istquote', in Betrieben mit einer Arbeitnehmervertretung signifikant höher als in solchen ohne Interessenvertretung, und zum anderen ist das Entlassungsrisiko Schwerbehinderter in hohem Maße davon abhängig, wie sehr sich der Betriebsrat für eine Weiterbeschäftigung der kündigungsbedrohten Person(en) einsetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten (1994)
Wöhrl, Hans-Georg; Nagy, Michael; Winkler, Kurt;Zitatform
Wöhrl, Hans-Georg, Michael Nagy & Kurt Winkler (1994): Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 234), Bonn, 111 S.
Abstract
"Durch das Projekt sollte geklärt werden, ob ältere langzeitarbeitslose Schwerbehinderte für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen geeignet sind, ob sie dazu bereit sind oder dafür motiviert werden können, welche besonderen Hilfen sie benötigen und ob ihre beruflichen Eingliederungsversuche durch Qualifizierungsmaßnahmen verbessert werden können. Hierzu wurde ein Praxisversuch durchgeführt, der die gezielte Ansprache aller zur Zielgruppe gehörenden Personen, ein gestuftes Auswahlverfahren, einen dreimonatigen Motivierungs- und Orientierungskurs sowie eine Nachbetreuung in der anschließenden Integrations- und Qualifizierungsphase beinhaltet. Zur Zielgruppe gehörten alle 40-49jährigen langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten aus den Arbeitsamtsbezirken Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Heilbronn. Vorbereitet, begleitet und evaluiert wurde der Praxisversuch durch Untersuchungen zur Zusammensetzung des Personenkreises, zu den Erfahrungen von Arbeitsvermittlern und Arbeitsberatern mit der Vermittlung und Qualifizierung älterer Schwerbehinderter, zum Auswahlprozeß und zum Verbleib der in die Untersuchung einbezogenen Personen. Hierzu erfolgten Aktenanalysen, Befragungen, statistische Auswertungen und Expertengespräche." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungssituation Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen und Einordnung des Schwerbehindertenrechts in ein neues Sozialgesetzbuch IX: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 12/6159) (1994)
Zitatform
(1994): Beschäftigungssituation Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen und Einordnung des Schwerbehindertenrechts in ein neues Sozialgesetzbuch IX. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 12/6159). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 12/7139 (23.03.1994)), 36 S.
Abstract
"Die Bundesregierung macht mit den Antworten zu den Einzelfragen deutlich, daß sie der Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes große Bedeutung beimißt. Ziel ist, daß alle Ressorts einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs und die sonstigen Bundesdienststellen so schnell wie möglich wieder eine Beschäftigungsquote von 6 v.H. erreichen. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch zielt vor allem darauf ab, die Übersichtlichkeit und Transparenz der Rechtsvorschriften des Rehabilitationsrechts dadurch zu verbessern, daß die Regelungen - soweit wie möglich - in übersichtlicher Form im Sozialgesetzbuch zusammengefaßt werden. Daneben geht es auch um inhaltliche Fortentwicklungen. Im Bereich des Schwerbehindertenrechts sind eine Reihe von rechtlichen Verbesserungen vorgesehen, mit denen der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter entgegengewirkt werden soll. Wesentliche Verbesserungen sind auch für die Schwerbehinderten vorgesehen, die einer Arbeit nur unter den besonderen Bedingungen einer Werkstatt für Behinderte nachgehen können. Die Rechtsstellung der dort beschäftigten Behinderten wird an die von Arbeitnehmern angenähert. Ein Bündel von Maßnahmen wird zu einer Verbesserung der Entlohnung führen. Die Mitwirkung in Angelegenheiten der Werkstatt wird gesetzlich geregelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (1993)
Brill, Werner;Zitatform
Brill, Werner (1993): Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 5, S. 97-102.
Abstract
§15 des Schwerbehindertengesetzes bestimmt, daß die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bedarf. Trotz der Kürze und Klarheit dieser Vorschrift ist ihre Anwendung im Arbeitsleben nicht problemlos. Der Autor beschreibt die Rechtslage bei typischen Schwierigkeiten, die entstehen können, z.B. wenn der Arbeitgeber nicht weiß, daß der zu kündigende Arbeitnehmer schwerbehindert ist, oder wenn die Kündigung in einem Zeitpunkt ausgesprochen wird, in dem unklar ist, ob die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bereits wirksam erteilt ist. (IAB)
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Literaturhinweis
Psychosoziale Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach § 31 SchwbG 1987-1992 (1993)
Dobbe, Bernhard;Zitatform
Dobbe, Bernhard (1993): Psychosoziale Betreuung Schwerbehinderter im Arbeitsleben nach § 31 SchwbG 1987-1992. Walldorf: Integra Verlag, 187 S.
Abstract
Bei der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 wurde die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben insbesondere für psychisch Behinderte eingefügt. Um die optimale Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zu ermitteln, wurde zwischen 1987 und 1992 ein Modellversuch von der Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Baden durchgeführt und intern evaluiert. Evaluierungsmethoden waren die Auswertung von Klienten- und Betriebsdaten, von Berichten der Fachdienste, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter und Umfragen. Im Abschlußbericht werden die Aufgaben und die Organisation der psychosozialen Betreuung dargestellt, statistische Merkmale, die betriebliche Situation und die berufliche Entwicklung der Klienten sowie die Betreuungsergebnisse beschrieben und abschließend Zusammenhänge zwischen Maßnahmen und Ergebnisse aufgezeigt. Dabei wird die herausragende Bedeutung von betriebsbezogenen Maßnahmen (Arbeitsplatzanalyse und Betriebsgespräch) für den Arbeitsplatzerhalt festgestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Arbeitsuchende Schwerbehinderte: eine Sekundäranalyse amtlicher Statistiken (1993)
Henninges, Hasso von;Zitatform
Henninges, Hasso von (1993): Arbeitsuchende Schwerbehinderte. Eine Sekundäranalyse amtlicher Statistiken. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 172), Nürnberg, 82 S.
Abstract
Ziel der Untersuchung ist zum einen, die Struktur und Entwicklung von arbeitslosen Schwerbehinderten zu analysieren, zum anderen wird versucht, die Frage nach der Kompatibilität zwischen den beiden Marktseiten, also zwischen dem Leistungsvermögen der arbeitslosen Schwerbehinderten und den für sie geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten (im öffentlichen Dienst) zu klären. Diese Zielsetzung wird in drei Schritten zu erreichen versucht:
- Ausgangspunkt der Betrachtung ist zunächst eine erneute Analyse des Umfangs der Arbeitslosigkeit und der Struktur der arbeitslosen Schwerbehinderten. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche personalen und qualifikationsrelevanten Merkmale die arbeitslosen Schwerbehinderten aufweisen und welche Gruppen von ihnen besonders große Schwierigkeiten haben, wieden einen Arbeitsplatz zu finden.
- Sodann erfolgt eine Umblendung auf das Beschäftigungssystem. Untersucht wird, wie sich das betriebliche Beschäftigungsverhalten in bezug auf Schwerbehinderte entwickelte und in welchem quantitativen und qualitativen Verhältnis die Struktur der für Schwerbehinderte als geeignet angesehenen Stellen zur Struktur der arbeitsuchenden Schwerbehinderten steht.
- Anknüpfend an diese Befunde wird schließlich der Frage nachgegangen, wie beide Marktseiten - Personen und Arbeitsplätze - besser als bisher aufeinander bezogen werden könnten. Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht die Arbeitsplatzseite und hier die Frage, in welchen privaten und öffentlichen Bereichen der Arbeitswelt zusätzliche Beschäftigungsfelder für Schwerbehinderte eingerichtet werden könnten und um welche Art von Arbeitsplätzen es sich dabei handeln müßte.
Die empirische Beantwortung dieser Fragen erfolgt mangels anderer Datenquellen ausschließlich mit Hilfe amtlicher Statistiken. Sie begrenzt sich auf das Gebiet der alten Bundesländer und reicht bis zum Jahr 1990. (IAB2) -
Literaturhinweis
Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten (1993)
Klare, Henning;Zitatform
Klare, Henning (1993): Die Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 4, S. 73-80.
Abstract
Der Autor beschreibt die Funktion des besonderen Kündigungschutzes für Schwerbehinderte, das Verfahren der Hauptfürsorgestelle bei Kündigungsanträgen zur Sachaufklärung und zum Interessenausgleich sowie die Entscheidung über Anträge auf Zustimmung zur ordentlichen bzw. zur außerordentlichen Kündigung, wenn kein Interessenausgleich gefunden werden konnte. (IAB)
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Literaturhinweis
Zur Situation schwerbehinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt (1993)
Rieß, Walter;Zitatform
Rieß, Walter (1993): Zur Situation schwerbehinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt. In: Behindertenrecht, Jg. 32, H. 2, S. 32-36.
Abstract
In dem Beitrag wird zunächst die Entwicklung und Struktur der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten beschrieben und aufgezeigt, daß es Diskrepanzen zwischen der Präferenzstruktur der arbeitslosen Schwerbehinderten und den Qualifikationsanforderungen der offenen Stellen gibt. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst. Anschließend wird die Beteiligung schwerbehinderter Frauen an arbeitsmarktspezifischen Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit untersucht und festgestellt, "daß es trotz gleicher rechtlicher Voraussetzungen in der praktischen Teilhabe und Inanspruchnahme Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die sich bei Schwerbehinderten noch verstärken. Der Grund liegt dabei vielfach in den Bedingungen für das Erwerbsverhalten, die sich an einer für Männer typischen Lebenssituation und Erwerbsbiographie ausrichtet." (IAB2)
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Literaturhinweis
Die Wirkungsweise des Schwerbehindertengesetzes: Vollzugsdefizite und Verbesserungsvorschläge (1993)
Zitatform
Sadowski, Dieter, Ruth Böck, Norbert Brühl & Bernd Frick (1993): Die Wirkungsweise des Schwerbehindertengesetzes. Vollzugsdefizite und Verbesserungsvorschläge. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Forschungsbericht Sozialforschung 230), Bonn, 202 S.
Abstract
Ziel des Forschungsvorhabens war es festzustellen, a) warum die überwiegende Mehrheit der Betriebe lieber Ausgleichsabgabe zahlt als sich aktiv um die Erfüllung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter zu bemühen und b) warum die zur Verbesserung der (Wieder-)Eingliederungschancen Schwerbehinderter eingerichteten Beratungs- und Kostenausgleichsangebote so selten eigeninitiativ von den Betrieben nachgefragt werden. Hierzu wurden zunächst Ansatzpunkte einer ökonomischen Theorie der betrieblichen Schwerbehindertenbeschäftigung entwickelt und diese anschließend empirisch überprüft. Durch schriftliche Befragungen von 1709 Betrieben wurden die Istquote der intern rekrutierten und extern eingestellten Schwerbehinderten sowie beschäftigungsfördernde und beschäftigungshemmende Unternehmensmerkmale erhoben. Die Ergebnisse zeigen, daß die Möglichkeiten der Arbeitsverwaltung, die Wiedereingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter zu fördern, vergleichsweise gering, aber dennoch Ansatzpunkte vorhanden sind. Vorgeschlagen wird insbesondere, die Vermittlungsbemühungen auf Kleinbetriebe zu erweitern, mehr Dienstleistungen statt Subventionen anzubieten, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen und die Pflichtquote zu senken, die betrieblichen Interessenvertretungen stärker zu beteiligen und Schwerbehinderte mehr zu qualifizieren. (IAB)
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte im Betrieb: Rahmenbedingungen und Strategien für die erfolgreiche Integration (1993)
Wolfin, Eckhard; Schmidt, Hanns;Zitatform
Wolfin, Eckhard & Hanns Schmidt (1993): Schwerbehinderte im Betrieb. Rahmenbedingungen und Strategien für die erfolgreiche Integration. (Arbeitshefte Personalwesen 22), Heidelberg: Sauer, 126 S.
Abstract
Der Band betrachtet die betriebliche Integration und Beschäftigung Schwerbehinderter aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Zunächst werden die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes liegt. Anschließend werden Problembereiche, die im Zusammenhang mit der Einstellung, Beschäftigung und Kündigung von Schwerbehinderten stehen, herausgearbeitet. Dabei wird auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb behandelt. Aus der Analyse häufig auftretender Konfliktgebiete werden dann Ansatzpunkte für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen behinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgeleitet und das Integrationsmodell der Firma Boehringer Mannheim GmbH vorgestellt. (IAB2)
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Literaturhinweis
Neuere Rechtssprechung zum Schwerbehindertengesetz (1993)
Zanker, Hugo;Zitatform
Zanker, Hugo (1993): Neuere Rechtssprechung zum Schwerbehindertengesetz. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 32, H. 11, S. 572-586.
Abstract
"Die Darstellung beschränkt sich auf einige Entscheidungen, die im Zeitraum von 1987 bis Ende November 1992 bekannt geworden sind. Ausgewählt sind sie danach, wie bedeutend sie für die Beteiligten - Schwerbehinderte, Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung, Rehabilitationsträger und das Gesetz vollziehende Behörden - erscheinen, ob sie neue Erkenntnisse vermitteln und wie diskussionsanregend sie - auch für die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen SGB IX in Gang gekommene Überprüfung der SchwbG - sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Regionale Problemlagen bei der Integration Schwerbehinderter: eine explorative Analyse von Gesetzeserfolg (1992)
Zitatform
Brühl, Norbert & Bernd Frick (1992): Regionale Problemlagen bei der Integration Schwerbehinderter. Eine explorative Analyse von Gesetzeserfolg. In: D. Sadowski, N. Brühl & R. Krütten (Hrsg.) (1992): Regionale Sozialpolitik. Komparative Perspektiven (Campus. Forschung, 695, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 09), S. 115-147.
Abstract
"Aufgabe dieses Beitrages ist es erstens, die Aussagekraft verschiedener Indikatoren für Erfolg bzw. Mißerfolg des Schwerbehindertengesetzes zu diskutieren. Die sich bei einer empirischen Betrachtung aus regionaler Perspektive ergebenden unerwarteten und widersprüchlichen Ergebnisse ("Parallelität von Erfolg und Mißerfolg") werden dabei insbesondere auf die mangelnde Eignung der Istquote als Indikator für die Integration Schwerbehinderter zurückgeführt. In einem zweiten Schritt wird versucht, auf statistischem Wege die regionale Streuung der Erfolgsmaße durch Indikatoren der regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstruktur zu erklären. Abschließend wird die Frage diskutiert, ob die unerklärte, also nicht durch 'exogene' Rahmenbedingungen zu erklärende Varianz der Erfolgsmaße auf diskretionäre Handlungsspielräume der Arbeitsverwaltung schließen läßt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gruppenspezifische Lohnsubventionen und Arbeitsvermittlungen Schwerbehinderter (1992)
Zitatform
Frick, Bernd (1992): Gruppenspezifische Lohnsubventionen und Arbeitsvermittlungen Schwerbehinderter. In: D. Sadowski, N. Brühl & R. Krütten (Hrsg.) (1992): Regionale Sozialpolitik. Komparative Perspektiven (Campus. Forschung, 695, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 09), S. 149-182.
Abstract
In dem Beitrag wird die Wirksamkeit von Lohnsubventionen untersucht, die zwischen 1976 und 1986 im Rahmen von vier Sonderprogrammen des Bundes und der Länder bei der Einstellung von zuvor arbeitslosen Schwerbehinderten gezahlt wurden. Nach einer Kurzdarstellung möglicher Auswirkungen von Lohnkostenzuschüssen und einem Überblick über empirische Studien zur Inanspruchnahme von Lohnsubventionen für sogenannte Problemgruppen werden der Bekanntheitsgrad, die Akzeptanz und die Determinanten der Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen für Schwerbehinderte beschrieben. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Subventionen keinen nennenswerten Einfluß auf die Vermittlungserfolge der Arbeitsämter hatten. Er plädiert deshalb statt der bisher praktizierten "passiven Subventionsstrategie" für eine "offensive Dienstleistungsstrategie", d.h. den Ausbau betriebsbezogener Beratungsangebote und die Verstärkung der persönlichen Kontakte zwischen den Betrieben und der Arbeitsverwaltung. (IAB)
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Literaturhinweis
Geltendmachung und Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft bei Kündigungen (1992)
Großmann, Ruprecht;Zitatform
Großmann, Ruprecht (1992): Geltendmachung und Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft bei Kündigungen. In: Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, Jg. 9, H. 6, S. 241-250.
Abstract
"In der Praxis ist nach wie vor streitig, ob sich der Schwerbehinderte (§ 1 SchwbG) und der Gleichgestellte (§ 2 SchwbG) gegenüber dem Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung auf ihren Status innerhalb einer bestimmten Frist berufen und außerdem einen entsprechenden Feststellungs- bzw. Gleichstellungsantrag bei der zuständigen Behörde (§§ 2, 4 SchwbG) schon vor der Kündigung gestellt haben müssen, um den besonderen Kündigungsschutz (§ 15 SchwbG) zu erlangen." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Berufliche Rehabilitation langfristig arbeitsloser Schwerbehinderter im Rahmen einer Arbeitstrainingsmaßnahme (1992)
Hardering, J.; Seifert, R.; Oskamp, U.;Zitatform
Hardering, J., R. Seifert & U. Oskamp (1992): Berufliche Rehabilitation langfristig arbeitsloser Schwerbehinderter im Rahmen einer Arbeitstrainingsmaßnahme. In: Die Rehabilitation, Jg. 31, H. 1, S. 43-50.
Abstract
"Der Anteil Schwerbehinderter mit einer Arbeitslosigkeit von über zwei Jahren lag im September 1990 bei 30,8% während der Anteil Nichtbehinderter mit einer Arbeitslosigkeit von über zwei Jahren 'nur' 13,7% betrug. Diese empirische Tatsache wird in den letzten Jahren verstärkt in der deutschsprachigen Fachliteratur diskutiert. In dieser Diskussion wird deutlich die Forderung nach einer beruflichen Qualifikation schwerbehinderter Arbeitsloser hervorgehoben, in Verbindung mit begleitenden Maßnahmen. Aus dieser Diskussion ergab sich die Zielsetzung der Untersuchung, nämlich die Darstellung einer solchen Qualifikationsmaßnahme im Verwaltungsbereich des Arbeitsamtes Dortmund und ihre Bewertung durch die Maßnahmeteilnehmer. Zu diesem Zweck wurden in einem Zeitraum von 12 Tagen 21 Absolventen der Maßnahme mit Hilfe eines Fragebogens in der Form eines standardisierten Interviews befragt. Es wurden 45 Fragen gestellt, davon 8 zu persönlichen Lebensdaten. Die Untersuchung zeigt, daß auf der einen Seite nur wenige Teilnehmer einen beruflich qualifizierenden Abschluß erlangen, auf der anderen Seite jedoch die Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit als eine wesentliche Unterstützung für die individuelle Lebensplanung empfunden wird." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Die Beschäftigung Schwerbehinderter: betriebswirtschaftliche Analysen und politische Empfehlungen (1992)
Zitatform
Sadowski, Dieter & Bernd Frick (1992): Die Beschäftigung Schwerbehinderter. Betriebswirtschaftliche Analysen und politische Empfehlungen. Idstein: Schulz-Kirchner, 205 S.
Abstract
Unter Rückgriff auf das Konzept des internen Arbeitsmarktes werden in der Studie die wesentlichen Determinanten der betrieblichen (Nicht-)Beschäftigung Schwerbehinderter analysiert. Ferner wird die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und nichtbehinderter Arbeitnehemer anhand der Indikatoren Erwerbsquote, Beschäftigungsstabilität und Erwerbseinkommen verglichen. Hierzu wurden Arbeitgeberanzeigen nach § 13 Abs. 2 SchwbG, Kündigungsfälle, Beschäftigten- und Arbeitslosenstichproben sowie Daten des Sozio-ökonomischen Panels ausgewertet und Fallstudien in Betrieben und Dienststellen durchgeführt. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß die These einer systematischen Benachteiligung oder gar Diskriminierung der Schwerbehinderten empirisch kaum haltbar ist. "Angesicht der überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote einerseits und der unterdurchschnittlichen Erwerbsquote andererseits kann man zwar kaum von einer zufriedenstellenden Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt sprechen, aber die hohe Beschäftigungsstabilität (vor allem der intern rekrutierten Schwerbehinderten) und die vergleichsweise hohen Einkommen der erwerbstätigen Schwerbehinderten sind ein Hinweis darauf, daß eine erfolgreiche Integration nicht nur möglich, sondern auch bereits in großem Umfang realisiert ist." Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen Behinderter wird u.a. vorgeschlagen, die begleitende Hilfe im Arbeitsleben zu intensivieren, vor allem Klein- und Mittelbetriebe besser über die Unterstützungsangebote des Schwerbehindertengesetzes zu informieren und den Kontakt zwischen der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung und den Hauptfürsorgestellen und Arbeitsämtern zu intensivieren. (IAB2)
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Literaturhinweis
Integration von Schwerbehinderten in der Arbeitswelt (1992)
Schlembach, Rosita;Zitatform
Schlembach, Rosita (1992): Integration von Schwerbehinderten in der Arbeitswelt. In: Behindertenrecht, Jg. 31, H. 3, S. 52-58.
Abstract
In dem Beitrag werden zunächst Belastungsfaktoren aufgezeigt, die zu arbeitsbedingtem Verschleiß führen können. Dann werden ergonomische Maßnahmen und Veränderungen der Arbeitsorganisation angesprochen, die solche Belastungen verringern und gleichzeitig der Integration Schwerbehinderter dienen können. Dabei wird darauf hingewiesen, daß durch ein solches "fürsorgliches Management" auch wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann, z.B. durch die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aufgrund innovativer Arbeitsplatzgestaltung. (IAB)
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte 1991 (1992)
Seewald, Hermann;Zitatform
Seewald, Hermann (1992): Schwerbehinderte 1991. In: Wirtschaft und Statistik H. 11, S. 814-818.
Abstract
"In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1991 im früheren Bundesgebiet durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,37 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,90 Mill. Männer und 2,47 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner im früheren Bundesgebiet schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten waren 55 Jahre und älter. Rund 83% der Behinderungen wurden durch Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (19%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Der verfassungsrechtliche Rahmen der Schwerbehindertenabgabe (1992)
Wendt, Rudolf;Zitatform
Wendt, Rudolf (1992): Der verfassungsrechtliche Rahmen der Schwerbehindertenabgabe. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 38, H. 9, S. 541-560.
Abstract
In dem Beitrag werden zunächst die Rechtsgrundlagen der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz geklärt. Anschließend wird auf den Rechtscharakter der Ausgleichsabgabe eingegangen sowie auf seine Bedeutung für ihre Zulässigkeit und die Verwendung des Aufgabenaufkommens. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sonderabgaben und namentlich zur Schwerbehindertenabgabe. (IAB)
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Literaturhinweis
Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Band 5, Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1992)
Abstract
Die Literaturdatenbank weist 400 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 102 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben den amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)
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Literaturhinweis
Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (1991)
Dörner, Hans-Jürgen;Zitatform
Dörner, Hans-Jürgen (1991): Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 30, H. 12, S. 662-669.
Abstract
Nach kurzen Erläuterungen der Entwicklung des Schwerbehindertenrechts in der Bundesrepublik und der DDR werden die Grundzüge des gesamtdeutschen Schwerbehindertenrechts dargestellt. Dabei werden zum besseren Verständnis stets die Verbindungen zum alten DDR-Recht hergestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter (1991)
Zitatform
Frick, Bernd (1991): Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 270-275.
Abstract
In dem Beitrag wird die Betriebszugehörigkeitsdauer Schwerbehinderter untersucht. Datenbasis sind Arbeitgeberanzeigen nach dem Schwerbehindertengesetz von 1171 beschäftigungspflichtigen öffentlichen und privaten Arbeitgebern aus Rheinland-Pfalz des Jahres 1985. Von den 12501 in der Stichprobe enthaltenen Schwerbehinderten sind 11,8% im Laufe des Jahres 1985 ausgeschieden. Die Analyse der Determinanten ihrer Beschäftigungsinstabilität ergab: "Während die weit überwiegende Mehrheit der intern rekrutierten Schwerbehinderten unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation und einer Reihe von Arbeitgebermerkmalen eine überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsstabilität aufweist, stellt die betriebliche Integration der im Durchschnitt jüngeren und teilweise sogar höher qualifizierten extern rekrutierten Schwerbehinderten eine von der betrieblichen Personal- und staatlichen Arbeitsmarktpolitik bislang nur unbefriedigend gelöste Aufgabe dar. Die unterdurchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer extern rekrutierter Schwerbehinderter widerlegt die These, die Beschäftigungsstabilität der gesamten Behindertenpopulation sei durch gesetzliche (Bestandsschutz-)Regelungen 'erzwungen'." (IAB2)
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Literaturhinweis
Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung (1991)
Großmann, Ruprecht;Zitatform
Großmann, Ruprecht (1991): Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung. In: Behindertenrecht, Jg. 30, H. 6, S. 145-152.
Abstract
In dem Beitrag wird untersucht, ob eine Kündigung eines Schwerbehinderten, bei der die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört wurde, wirksam ist. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzeszusammenhang des §25 Abs. 2 SchwbG, der die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung regelt, keine eindeutige Antwort auf die Frage der Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung gibt, daß sie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot umfassender Sachprüfung aber eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung ist. (IAB)
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Literaturhinweis
Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten (1991)
Wöhrl, Hans-Georg;Zitatform
Wöhrl, Hans-Georg (1991): Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 275-279.
Abstract
In dem Beitrag wird über ein Projekt zur Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten berichtet. Im Rahmen des Projekts wurde 368 langzeitarbeitslosen 40-50jährigen Schwerbehinderten aus vier Arbeitsamtsbezirken ein neu konzipierter dreimonatiger Orientierungskurs angeboten. Parallel dazu wurde die Zusammensetzung, der bisherige berufliche Werdegang, der Verlauf der Arbeitslosigkeit, die gesundheitliche Situation und der Verbleib der Zielgruppe durch Aktenanalyse und Befragungen untersucht. Aus den Erkenntnissen des Projekts werden abschließend arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitische Forderungen abgeleitet. (IAB)
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Literaturhinweis
Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (1990)
Cramer, Horst H.;Zitatform
Cramer, Horst H. (1990): Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 29, H. 1, S. 1-2, 6-10.
Abstract
In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Behinderten, die in einer Werkstätte für Behinderte beschäftigt sind, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann. Es werden die Voraussetzungen eines solchen Übergangs diskutiert, ferner die Gründung von Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfefirmen angesprochen. Der Autor plädiert dafür, durch Forschungs- und Modellvorhaben Erfahrungen mit solchen alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu sammeln. (IAB)
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Literaturhinweis
Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung: theoretische Analysen und empirische Befunde (1990)
Zitatform
Frick, Bernd (1990): Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung. Theoretische Analysen und empirische Befunde. Trier, 253 S.
Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach den Ursachen und Bestimmungsgründen der (Nicht-)Beschäftigung Schwerbehinderter. Im theoretischen Teil wird die Binnenstruktur der Betriebe unter Rückgriff auf das Konzept des internen Arbeitsmarktes analysiert und als zentrale Forschungshypothese formuliert, daß die Beschäftigung Schwerbehinderter im Interesse der Unternehmen liegen kann, sofern sie der langfristigen Bindung der gesamten Belegschaft an das Unternehmen dient. Auf der Grundlage vergleichsweise disaggregierter Branchendaten der amtlichen Statistik, in Rheinland-Pfalz bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern sowie bei beschäftigten und gekündigten Schwerbehinderten erhobener Individualdaten und der Ergebnisse der ersten Welle des Sozio-ökonomischen Panels, wird diese Hypothese im empirischen Teil überprüft. Der Autor kommt zu dem Fazit: "Sofern die Weiterbeschäftigung Schwerbehinderter sowohl den betrieblichen Interessen an einer Minimierung der Arbeits- und Organisationskosten als auch den Reziprozitätserwartungen der Belegschaft entspricht, ist eine gezielte 'Ausgliederung' oder 'Diskriminierung' gesundheitlich beeinträchtigter und leistungsgeminderter Arbeitnehmer wenig wahrscheinlich." (IAB2)
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Literaturhinweis
Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten (1990)
Kaiser, Anton;Zitatform
Kaiser, Anton (1990): Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. Sonderheft, S. 31-34.
Abstract
In dem Beitrag wird gezeigt, daß die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung durch die Änderung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 erheblich gestärkt wurde. So muß der Arbeitgeber die Vertrauensleute in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren, rechtzeitig und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung hören. Wurde dies versäumt, ist die Entscheidung auszusetzen, die Beteiligung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen und dann endgültig zu entscheiden. Ferner ist die Schwerbehindertenvertretung generell bei Überlegungen zur Besetzung einer freien Arbeitsstelle bzw. zu innerbetrieblichen Umsetzungen zu beteiligen und nicht erst - wie nach dem alten Recht - einzuschalten, wenn bereits eine Bewerbung eines Schwerbehinderten vorliegt. (IAB)
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Literaturhinweis
Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung: eine marktorientierte Perspektive (1990)
Rendenbach, Ingo;Zitatform
Rendenbach, Ingo (1990): Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung. Eine marktorientierte Perspektive. (Campus. Forschung 641), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 287 S.
Abstract
Die Arbeit will einen Beitrag zur Fortentwicklung der Schwerbehindertenpolitik leisten. Zunächst wird gezeigt, daß aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts der Problemdruck im Bereich der Schwerbehindertenpolitik weiter zunehmen wird. Danach werden die Ursachen der Schwerbehindertenarbeitslosigkeit vor dem Hintergrund verschiedener Arbeitsmarkttheorien erörtert und ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente des Schwerbehindertengesetzes auf ihre Effizienz hin überprüft. Auf der Grundlage dieser ökonomischen Analyse wird im Hauptteil der Arbeit eine ordnungspolitische Konzeption zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter entwickelt. Vorgeschlagen wird dabei ein Verzicht auf den dysfunktionalen, da keineswegs kostenneutralen Kündigungsschutz, eine Angleichung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter und eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Ferner wird ein Zertifikatmodell für den Bereich der Schwerbehindertenpolitik vorgestellt. Dieses sieht vor, daß Unternehmen, die die Pflichtquote übererfüllen, dafür Zertifikate erhalten, die sie an "untererfüllende" Unternehmen verkaufen können. Letztere sparen dadurch die erheblich höhere Ausgleichsabgabe. "Entscheidend bei diesem Modell ist, daß somit Unternehmen, die über günstige Strukturmerkmale zur Beschäftigung Schwerbehinderter verfügen, ein Incentive für weitere Einstellungen Schwerbehinderter gegeben wird, da damit verbunden der Erhalt weiterer, ertragbringender Zertifikate ist." (IAB2)
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Literaturhinweis
Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft: Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation (1990)
Zitatform
Schneider, Jürgen (1990): Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft. Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 2, S. 49-56.
Abstract
In dem Beitrag wird eine arbeitswissenschaftliche Konzeption zur beruflichen Integration Behinderter entwickelt. Diese sieht vor, mit Hilfe der Methode der analytischen Arbeitsbewertung Berufsbilder, Ausbildungs- und Arbeitsplätze systematisch zu beschreiben und die Anforderungen mit den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schwerbehinderten zur Deckung zu bringen. Vorurteile in bezug auf die Flexibilität sollen durch trainingsartige Maßnahmen der Erfahrungserweiterung (z.B. durch job rotation, job enlargement und job enrichment) sowohl während der Berufsausbildung als auch in der betrieblichen Praxis abgebaut werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte 1989 (1990)
Seewald, Hermann;Zitatform
Seewald, Hermann (1990): Schwerbehinderte 1989. In: Wirtschaft und Statistik H. 12, S. 854-858.
Abstract
"In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1989 durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,31 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,86 Mill. Männer und 2,45 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten standen im Alter von 55 und mehr Jahren. Rund 82% der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (20%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten (1990)
Seidel, Rainer;Zitatform
Seidel, Rainer (1990): Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 5, S. 125-129.
Abstract
In dem Beitrag werden die Aufgaben der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen bei der beruflichen Eingliederung von Epileptikern beschrieben. So gilt es, die Unkenntnis über Anfallsleiden bzw. die fehlende Akezptanz bei Arbeitgebern und Mitarbeitern durch Informationen zu verringern, Fähigkeits- und Anforderungsprofile in Einklang zu bringen und dadurch die Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Ferner besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze und der psychosozialen Betreuung am Arbeitsplatz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell zu unterstützen. (IAB)
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Literaturhinweis
Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (1989)
Adlhoch, Ulrich; Piel, Petra;Zitatform
Adlhoch, Ulrich & Petra Piel (1989): Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. 4, S. 97-107.
Abstract
In dem Beitrag wird dafür plädiert, begleitende Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Schwerbehinderter auch an den spezifischen Problemen der einzelnen Behinderungsarten auszurichten. "Im Mittelpunkt begleitender Hilfen für Hörbehinderte müssen Maßnahmen für hörbehinderte Arbeitnehmer und ihre hörenden Arbeitskollegen zur Verbesserung der wechselseitigen Kommunikationsfähigkeit stehen. Die Gebärdensprache sollte dabei berücksichtigt werden. Die begleitende Hilfe muß ferner dahin wirken, daß die Hörbehinderten, vor allem die Gehörlosen
- am Arbeitsplatz gut eingearbeitet und laufend informiert werden,
- feste Ansprechpartner im Betrieb - möglichst mit Gebärdensprachengrundkenntnissen - haben,
- auf einem behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz eingesetzt werden und
- an Maßnahmen berufsbegleitender Fortbildung teilnehmen." (IAB2) -
Literaturhinweis
Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)
Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;Zitatform
(1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.
Abstract
Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)
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Literaturhinweis
Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)
Brinkmann, Christian;Zitatform
Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.
Abstract
Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)
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Literaturhinweis
Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)
Düchs, Gerhard;Zitatform
Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.
Abstract
Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
- in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
- in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2) -
Literaturhinweis
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)
Horn, Hans Helmut;Zitatform
Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.
Abstract
In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)
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Literaturhinweis
Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Zitatform
Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.
Abstract
Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Ritz, Hans-Günther;Zitatform
Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.
Abstract
Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)
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Literaturhinweis
Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd ; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde ; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;Zitatform
Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.
Abstract
Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB) -
Literaturhinweis
Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)
Zitatform
(1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.
Abstract
Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)
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Literaturhinweis
Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)
Adlhoch, Ulrich;Zitatform
Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.
Abstract
"Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)
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