Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
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Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
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Zulässigkeit von Tarifverträgen zum Mindestlohn von Leiharbeitnehmern unter Übernahme eines gesamten Tarifgitters
Universität Hamburg, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche FakultätMayer, Udo, Prof. Dr.Beschreibung
Die Leiharbeitsbranche hat bis jetzt noch keinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab 01.05.2011 greift aber die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Ost-Europa. Dann könnten osteuropäische Verleihfirmen Leiharbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten zu Dumping-Tarifen anbieten. Deshalb müssen Mindestlohnsätze in Form eines tätigkeitsbezogenen Lohngitters festgelegt werden.>> Kontext / Problemlage: Es ist fraglich, ob die Leiharbeitsbranche mit einem einzigen Mindestlohn ausreichend geschützt ist, um Verwerfungen auf dem Leiharbeitsmarkt durch den Einsatz ausländischer Leiharbeitskräfte zu verhindern, wenn am 01.05.2011 die volle Freizügigkeit auch für osteuropäische Arbeitnehmer herrscht. Diese Frage stellt sich um so dringlicher, als die Leiharbeitsbranche durch die Leiharbeits-Richtlinie auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Leiharbeitskräften und Stammkräften der Entleihbetriebe festgelegt wird. Von diesem Grundsatz darf zwar durch spezielle Tarifverträge für Leiharbeitskräfte abgewichen werden. Die Richtlinie setzt dieser tariflichen Abweichungsmöglichkeit jedoch bestimmte Grenzen, auf deren Einhaltung die Mitgliedstaaten achten müssen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob zum Schutz der Leiharbeitskräfte ein tätigkeitsbezogenes Lohngitter in eine Mindestlohnregelung aufgenommen werden müsste.>> Fragestellung: Die Notwendigkeit eines Lohngitters könnte nach der Leiharbeitsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich geboten sein. Sie verlangt eine Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit den Stammkräften des entleihenden Unternehmens. Zwar erlaubt die Richtlinie, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeitskräfte in gesonderten Tarifverträgen festgelegt werden, die andere Standards enthalten dürfen als diejenigen, die für die Stammkräfte der Entleihunternehmen gelten. Diese Tarifverträge für Leiharbeitnehmer müssen sich aber von dem Ziel leiten lassen, ein Gesamtschutzniveau zu wahren, das sich am Schutzniveau der Vergleichsgruppe (Stammkräfte des entl
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Entwicklung der Personaldienstleistungen in der Metropolregion Rhein-Neckar
Universität Mannheim, Lehrstuhl und Seminar für Allgemeine BWL, Personalwesen und ArbeitswissenschaftQuelle: Projektinformation in SOFIS -
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"Neue Arbeit", "Mischarbeit", "Tätigkeitsgesellschaft statt Erwerbsarbeitsgesellschaft". Literaturstudie zum Stand der Debatte um erweiterte Arbeitskonzepte
Österreichisches Institut für nachhaltige Entwicklung -
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Handlungsfähigkeit in entgrenzten Arbeitsverhältnissen
Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitsgruppe Arbeit - Gender - TechnikQuelle: Projektinformation in SOFIS -
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Arbeitsanreize und Einkommensverteilung - Mikrosimulation von Politikreformen in Deutschland
Deutsches Institut für WirtschaftsforschungHaan, PeterQuelle: Projektinformation beim DIWBeschreibung
Inhalt dieses Projekts ist die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Steuer-Transfer-Simulationsmodells (STSM) auf Basis der Daten aus dem Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP). Anhand dieses Mikrosimulationsmodells ist es möglich, die Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen verschiedener sozial-, familien- oder steuerpolitischer Reformen zu untersuchen. Das Modell wurde auf den rechtlichen Stand des Jahres 2002 gebracht, und durch die Berücksichtigung des High-Income Samples der SOEP-Welle 2002 ist es nun möglich, genaue Prognosen über die wichtigsten Einkommens- und Ausgabenaggregate abzuleiten. Die nächsten Schritte in der methodischen Weiterentwicklung des Modells werden zum einen die Berücksichtigung von Fixkosten der Erwerbstätigkeit und von Kinderbetreuungskosten im Arbeitsangebotsmodell sein, zum anderen soll das Modell dahingehend ausgebaut werden, dass dynamische Verhaltenseffekte abgebildet werden können. Aktuelle Anwendungen des Modells beinhalten die Evaluierung der Mini-Jobs Reform und die Effekte der Steuerreform 2000 - 2005. Veröffentlichungen: Steiner, Viktor ; Wrohlich, Katharina (2005): Minijob-Reform: Keine durchschlagende Wirkung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 72, Nr. 8, S. 141-146 ; Steiner, Viktor ; Wrohlich, Katharina (2005): Work incentives and labor supply effects of the Mini-Jobs Reform in Germany. In: Empirica. Journal of Applied Economics and Economic Policy, Vol. 32, No. 1, S. 91-116 ; Steiner, Viktor ; Wrohlich, Katharina (2004): Work incentives and labor supply effects of the ‘mini-jobs reform’ in Germany. (DIW-Diskussionspapiere, 438), Berlin, 25 S. ; 633 KB, http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/diskussionspapiere/docs/papers/dp438.pdf
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Implikationen der Tarifverträge zur Leiharbeit für die Tarif- und Beschäftigungsbedingungen im Gebäudereiniger-Handwerk
Universität Hamburg, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche FakultätSchramm, Florian, Prof. Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Die gesamtwirtschaftliche Lage und die rechtlichen bzw. tariflichen Veränderungen der letzten Jahre zeitigen Folgen für die Branche der Gebäudereinigung, die hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten sehr bedeutend ist, jedoch in der Öffentlichkeit und der Wissenschaft nur am Rande betrachtet wird. Dabei besteht im Gebäudereiniger-Handwerk ein allgemein verbindliches erklärtes Tarifgefüge, welches bislang für vergleichsweise auskömmliche Beschäftigungsbedingungen sorgen konnte. Hier stellt sich die Frage, wie die arbeitspolitischen Akteure der Branche - Arbeitgeber, Verbandsvertreter, Gewerkschaftsvertreter, Betriebsräte etc. - die sich verändernde Lage beurteilen, welche Gestaltungsoptionen sie wahrnehmen und welche Wege sie einschlagen.>> In den letzten Jahren kam es im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu rechtlichen bzw. tarifvertraglichen Änderungen, die Folgen für die Branche haben (können). Insbesondere wurden zeitweise Veränderungen aufgrund der Möglichkeiten der Ich-Ag vermutet. Ebenso ist die Änderung der Handwerksordnung von Belang. Weiterhin ist unklar, ob und inwieweit sich die Änderungen in der Leih- bzw. Zeitarbeit auf die Branche der Gebäudereinigung auswirken. Wie sehen die diversen arbeitspolitischen Akteure - Gewerkschaften, Arbeitgeber, Verbände, Betriebsräte etc. - ihre Alternativen in der veränderten Lage? Wie bewerten sie verschiedene Optionen? Halten die Akteure an dem bislang bestehenden allgemeinverbindlichen Tarifgefüge fest, welches hunderttausenden von Beschäftigten vergleichsweise geregelte und auskömmliche Beschäftigungsbedingungen geboten hat?>> Ergebnisse: Die Studie dokumentiert - vorrangig auf Berlin bezogen - die erheblichen Wirkungen der rechtlichen und tariflichen Änderungen der letzten Jahre. Das Ergebnis wirkt paradox: Diejenigen rechtlichen Änderungen, bei denen vorab vermutet wurde, dass sie sich für die Branche negativ auswirken würden, erweisen sich als relativ unbedeutend. Weder die Ich-AGs no
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