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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Inklusion und Arbeit: Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2017)

    Eikötter, Mirko;

    Zitatform

    Eikötter, Mirko (2017): Inklusion und Arbeit. Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. (Inklusive Bildung), Weinheim: Beltz Juventa, 335 S.

    Abstract

    "Deutschland anerkennt in der Behindertenrechtskonvention das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit. Der Autor untersucht die rechtlichen Verpflichtungen und stellt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
    Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist unter anderem das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung von den unterzeichnenden Staaten anerkannt worden. Der Autor prüft, welche Auswirkungen Art. 27 der Konvention auf das deutsche Recht hat: Erfüllt Deutschland bereits die Verpflichtungen oder besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Erhalten Menschen mit Behinderung zusätzliche Rechte oder werden lediglich bestehende innerstaatliche Regelungen völkerrechtlich bestätigt? Abschließend werden Barrieren auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und Reformvorschläge benannt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Engels, Dietrich; Engel, Heike; Schmitz, Alina ;

    Zitatform

    (2017): Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10940 (20.01.2017)), 561 S.

    Abstract

    "Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen, Grunddaten; Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit und materielle Lebenssituation, alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz der Person, politische und gesellschaftliche Partizipation; vertiefende Fragestellungen: Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund, Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Inklusive Bildung in Deutschland: Ländervergleich (2017)

    Lange, Valerie;

    Zitatform

    Lange, Valerie (2017): Inklusive Bildung in Deutschland. Ländervergleich. (Gute Gesellschaft - soziale Demokratie #2017plus), Berlin, 88 S.

    Abstract

    "Das Heft Inklusion in Deutschland Ländervergleich? bietet einen aktuellen Überblick über den Stand der Inklusion in Deutschland. Seit Ende 2015 wurden insgesamt 16 Länderhefte zu Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung erstellt. Jedes Heft beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung in dem jeweiligen Bundesland als auch die laufende politische Debatte dazu. Die Einzelhefte bilden die Grundlage für diese Broschüre und zeigen im Detail die politischen, pädagogischen und finanziellen Entwicklungen und Herausforderungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (§ 2 Abs. 1 SGB IX) - Teil 1 (2017)

    Luthe, Ernst-Wilhelm;

    Zitatform

    Luthe, Ernst-Wilhelm (2017): Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (§ 2 Abs. 1 SGB IX) - Teil 1. In: Behindertenrecht, Jg. 56, H. 3, S. 53-76.

    Abstract

    Der neue erweiterte Behinderungsbegriff im SGB IX definiert Behinderung in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Aspekt einer Wechselwirkung zwischen der individuellen Beeinträchtigung und Umweltfaktoren. Er nimmt Bezug auf die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Der Autor erläutert im Beitrag die folgenden Merkmale des Behinderungsbegriffs: a) körperliche, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen; b) Sechs-Monats-Grenze und c) Abweichung vom alterstypischen Zustand. Letztere sieht er als 'gesetzliche Zweckschöpfung, die einzig dazu dient, einer nicht mehr beherrschbaren Ausweitung des Kreises behinderter Menschen entgegenzutreten'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Wiedereingliederung zahlt sich aus: Eine Studie zu Kosten und Nutzen der Rehabilitation (2017)

    Zimmermann, Wolfgang; Kemper, Gregor; Echarti, Nicolas ; Kohstall, Thomas; Treichel, Bernd; Upegui, Hector; Schüring, Esther ;

    Abstract

    "In diesem Bericht werden Bilanzen für Arbeitgeber, Systeme der sozialen Sicherheit und die Gesellschaft erstellt, um den gesamten Investitionsertrag von Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation abzuschätzen, die zum Ziel haben, dass Beschäftigte mit Verletzungen oder gesundheitsbedingten Absenzen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Dieser Investitionsertrag wird aus Sicht der Arbeitgeber, der Systeme der sozialen Sicherheit und der Gesellschaft für drei vermutete Effektgrößen-Szenarien (klein, mittel, stark) berechnet. Trotz der restriktiven Annahmen zeigen die geschätzten Kosten-Nutzen-Verhältnisse, wie groß das ökonomische Potenzial einer Investition in Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung ist. Sogar bei einer angenommenen kleinen Effektgröße der Maßnahmen ergeben die Ausgaben für Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung für alle Beteiligten einen positiven Investitionsertrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überkommene und innovative Ansätze in der Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen (2016)

    Mrozynski, Peter;

    Zitatform

    Mrozynski, Peter (2016): Überkommene und innovative Ansätze in der Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 55, H. 6, S. 299-306.

    Abstract

    Der Autor behandelt arbeits- und sozialrechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben von Behinderten. Er kritisiert zunächst die sozialrechtliche Unterscheidung von beruflicher Rehabilitation und behinderungsgerechter Arbeit. 'Beide dienen der Teilhabe am Arbeitsleben, aber beide sind bei der Rechtsanwendung strikt zu trennen.' Anschließend wird dies beispielhaft anhand der Werkstätten für behinderte Menschen und deren Weiterentwicklung, den Außenarbeitsgruppen, demonstriert. 'Gänzlich außerhalb eines spezifischen rechtlichen Rahmens der Teilhabe am Arbeitsleben haben sich die Zuverdienstprojekte entwickelt.' Hierfür beschreibt der Autor Finanzierungsformen und geht auf Einkommensanrechnung, Freibeträge und Mehrbedarf ein. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Anerkennungsprozess bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Bundesagentur für Arbeit (2016)

    Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Reims, Nancy (2016): Der Anerkennungsprozess bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Bundesagentur für Arbeit. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht 5 S., 2016-04-12.

    Abstract

    "Nancy Reims setzt sich in dem Beitrag mit Anerkennungsprozessen bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) auseinander. Ihre Ausführungen beschränken sich auf den Zugang zu beruflicher Rehabilitation in der finanziellen Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) und auf Personen der beruflichen Wiedereingliederung. Der Beitrag basiert auf einer durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Evaluation der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Autorin geht auf die Daten, die Methodik sowie zentrale Ergebnisse ein. Letztlich stellt sie heraus, dass der Zugang im Hinblick auf bestimmte Merkmale überaus selektiv ist. Gleichzeitig verweist Reims darauf, dass die vorliegenden Ergebnisse keine erschöpfende Untersuchung darstellen, sondern einen ersten Schritt, um eine Forschungslücke im Bereich beruflicher Rehabilitation zu schließen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Reims, Nancy ;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 65/16 (05.02.2016)), 60 S.

    Abstract

    "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Ziel der Novellierung ist es, auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten und seit dem 26. März 2009 innerstaatlich verbindlichen UN-BRK, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Regelungen des BGG, insbesondere der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt, können zwar im Sinne der UN-BRK ausgelegt werden. In der Praxis ist die UN-BRK bei den Normadressaten des BGG aber nicht oder noch nicht hinreichend präsent. Die Novellierung zielt insbesondere darauf, bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen. Dazu verpflichtet sich der Bund gesetzlich in weiteren Bereichen, für die er bei der Umsetzung selbst verantwortlich ist, zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ein Ziel der Novellierung ist, Lücken im Recht bei der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen zu schließen. Die Bedürfnisse des genannten Personenkreises im Hinblick auf eine barrierefreie Kommunikation werden vom BGG, dessen Anwendungsbereich grundsätzlich alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen umfasst, noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Novellierung des BGG zielt auch darauf ab, ein Schlichtungsverfahren einzuführen, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BGG richten, vorgeschaltet ist und daneben für Einzelpersonen zur Verfügung steht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9522 (05.09.2016)), 369 S.

    Abstract

    "Neudefinition des Behinderungsbegriffs im Sinne der UN-BRK, Einführung eines verbindlichen, partizipativen Teilhabeplanverfahrens für alle Rehabilitationsträger sowie einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Präzisierung und Erweiterung der Leistungskataloge zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe, Einführung der Leistungsgruppe 'Leistungen zur Teilhabe an Bildung', Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Streichung der Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen; Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht: Neuausrichtung von einer überwiegend einrichtungs- zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, Optimierung der Gesamtplanung, Neuregelung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises, Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und von Leistungen zum Lebensunterhalt; Förderung von Modellvorhaben zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohender) Behinderung und zur Reduzierung der Übergänge in Eingliederungshilfe; Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts: Stärkung der Schwerbehindertenvertretung, Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen, Regelungen zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, Schaffung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis; Konstitutive Neufassung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch unter dem Titel Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 29 Gesetzen und 12 Rechtsverordnungen, Aufhebung SGB IX alte Fassung; Verordnungsermächtigung" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt? (2016)

    Zitatform

    (2016): 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt? (Arbeitsmarkt aktuell 2016,08), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein gleiches Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung vor. Deutschland hat die UN-BRK 2009 unterzeichnet und sich damit zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen verpflichtet. Allerdings ist die Situation von Menschen mit Behinderung am deutschen Arbeitsmarkt am zehnten Geburtstag der Konvention immer noch durch eine starke Benachteiligung geprägt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. Februar 2016 zum Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drucksache 18/5227): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. Februar 2016 zum Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drucksache 18/5227). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)533 v. 11.02.2016), 67 S.

    Abstract

    "Grundlage für die Öffentliche Anhörung ist ein Antrag (18/5227) der Fraktion Die Linke, in dem diese von der Bundesregierung unter anderem fordert, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Außerdem solle ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufgelegt werden, das schrittweise Bedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle schafft.
    Liste der Sachverständigen
    Verbände und Institutionen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e. V.; Wirtschaft inklusiv
    Einzelsachverständige:
    Dr. Hans-Günther Ritz, Bremen; Alfons Adam, Bremen; Barbara Vieweg, Jena; Jeannette Pella, Berlin" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Deutschland noch weit von UN-Zielvorgaben entfernt: Analysen zur Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen in der Europäischen Union (2015)

    Berger, Catrin;

    Zitatform

    Berger, Catrin (2015): Deutschland noch weit von UN-Zielvorgaben entfernt. Analysen zur Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen in der Europäischen Union. In: Informationsdienst Soziale Indikatoren H. 53, S. 1-7.

    Abstract

    "Ein wichtiges Teilziel aktueller Behindertenpolitik ist die Inklusion behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Die Ausgangsbedingungen hierfür sind in den Ländern der Europäischen Union sehr unterschiedlich - einige Länder setzen schon lange auf Partizipation im Sinne von Inklusion, andere sahen ihre Hauptaufgabe bisher in der Kompensation von Einkommensausfällen der überwiegend nicht erwerbstätigen behinderten Bevölkerung oder setzten ihren Schwerpunkt v. a. auf die Wiedereingliederung und Rehabilitation von Arbeitnehmern. In diesem Beitrag wird nun die Beschäftigungssituation behinderter Menschen in den EU-Ländern unter Berücksichtigung der verschiedenen behindertenpolitischen Fundamente vergleichend untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Inklusion im Beruf (2015)

    Biermann, Horst; Huisinga, Richard; Klinkhammer, Dennis; Bühler, Christian; Niehaus, Mathilde ; Seyd, Wolfgang; Biermann, Horst;

    Zitatform

    Biermann, Horst (Hrsg.) (2015): Inklusion im Beruf. (Inklusion in Schule und Gesellschaft 03), Stuttgart: Kohlhammer, 216 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund des sozialrechtlichen Paradigmenwandels und den Forderungen der Behindertenrechtskonvention stellt sich heute die Frage nach dem Umgang mit Heterogenität in Berufsschulen und Betrieben völlig neu. Das Buch beschäftigt sich mit dem Anspruch und der Realität beruflicher Teilhabe, wobei die ökonomischen, technischen und politischen Kontextfaktoren einbezogen werden. Die thematischen Schwerpunkte liegen dabei auf den beruflichen Lehr-Lern-Prozessen, der Ausbildungsorganisation sowie den angebotenen Maßnahmen zur verbesserten Erwerbsbeteiligung und Arbeitsorganisation. Deutlich werden dabei auch die Grenzen der Inklusion in einem durch Marktmechanismen gesteuerten Bereich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Protecting working-age people with disabilities: experiences of four industrialized nations (2015)

    Burkhauser, Richard V. ; Daly, Mary C.; Ziebarth, Nicolas;

    Zitatform

    Burkhauser, Richard V., Mary C. Daly & Nicolas Ziebarth (2015): Protecting working-age people with disabilities. Experiences of four industrialized nations. (IZA discussion paper 9186), Bonn, 50 S.

    Abstract

    "Although industrialized nations have long provided public protection to working-age individuals with disabilities, the form has changed over time. The impetus for change has been multi-faceted: rapid growth in program costs; greater awareness that people with impairments are able and willing to work; and increased recognition that protecting the economic security of people with disabilities might best be done by keeping them in the labor market. Here we describe the evolution of disability programs in four countries: Germany, the Netherlands, Sweden, and the United States. We show how growth in the receipt of publically provided disability benefits has fluctuated over time and discuss how policy choices played a role. Based on our descriptive comparative analysis we summarize shared experiences that potentially benefit policymakers in all countries." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Inklusion als Ideologie (2015)

    Kluge, Sven; Weiß, Edgar; Liesner, Andrea;

    Zitatform

    (2015): Inklusion als Ideologie. (Jahrbuch für Pädagogik 2015), Frankfurt am Main: Peter Lang Edition, 351 S.

    Abstract

    "Inklusionspädagogik hat gegenwärtig Hochkonjunktur. Dabei reagieren die vorherrschenden Konzepte einer inklusiven Pädagogik auf die Herausforderungen der 'Neuen Sozialen Frage' oft nach einem bestimmten Muster: Sie wollen der exkludierenden Gesellschaft mit pädagogischen Mitteln begegnen, die die Situation der Benachteiligten verbessern sollen, die strukturellen gesellschaftlichen Bedingungen aber unangetastet lassen; sie wenden sich in idealistisch-appellativer Weise gegen exkludierende Praktiken einer vom Nutzenkalkül dominierten Gesellschaft, arbeiten dieser aber insofern zu, als sie die Möglichkeit einer Problemlösung im Rahmen der gegebenen Verhältnisse suggerieren. Vor diesem Hintergrund geht es dem Jahrbuch um einen ideologiekritischen Vorstoß, der gerade die viel umworbenen Inklusionsvorstellungen mit den faktischen sozialen Gegebenheiten konfrontiert und nach den mit der aktuellen Inklusionsrhetorik verbundenen Interessen fragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt: Gutachten im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (2015)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (2015): Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt. Gutachten im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. (WISO Diskurs), Bonn, 79 S.

    Abstract

    Die Studie stellt die aktuelle Beschäftigungssituation von Menschen mit wesentlichen Behinderungen dar und beleuchtet das Spektrum an Teilhabemöglichkeiten an Arbeit. Darüber hinaus werden Perspektiven und Alternativvorschläge für bessere Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit wesentlichen Behinderungen aufgezeigt. Die Expertise zeigt, dass heute Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine zentrale Bedeutung für die Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen haben. Die Studie beleuchtet außerdem die sozialrechtlichen Bedingungen für die Teilhabe an Arbeit. Für das wichtigste Hemmnis hält der Autor die sozialhilferechtlichen Regelungen, die den Einsatz von Einkommen und Vermögen z.B. für behinderungsbedingt notwendige Leistungen im Wohnbereich verlangen. Dieser sozialhilferechtliche Rückgriff führt zu dauerhafter Armut wegen der Behinderung. Abschließend werden einige der in den vergangenen Jahren entwickelten Alternativen zu den WfbM vorstellt, wie z.B. Integrationsprojekte oder die Unterstützte Beschäftigung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf Mindestlohn (2015)

    Scheibner, Ulrich;

    Zitatform

    Scheibner, Ulrich (2015): Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf Mindestlohn. In: Behindertenrecht, Jg. 54, H. 6, S. 158-163.

    Abstract

    "Es ist sowohl gesellschaftlich, politisch wie ethisch unverantwortlich, dass der Gesetzgeber und die Regierungen auf Bundes- und Länderebene bis heute eine Gleichmacherei beim Rechtsstatus der Werkstattbeschäftigten widerspruchslos zulassen. Das Negativbeispiel des gesetzlichen Mindestlohnes, auf den jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (§1 MiLoG), ist eine ernste Herausforderung: Es ist dringend überfällig, den Werkstattbeschäftigten den Rechtsstatus zuzugestehen, den sie aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit haben - den Arbeitnehmerstatus für die einen, den werkstatttypischen arbeitnehmerähnlichen Status für die anderen. Es ist ebenso überfällig, dass der Gesetzgeber die jeweils werkstatttypischen Besonderheiten beider Rechtsverhältnisse genauer beschreibt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn (2015)

    Scheibner, Ulrich;

    Zitatform

    Scheibner, Ulrich (2015): Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn. In: Behindertenrecht, Jg. 54, H. 7, S. 188-195.

    Abstract

    Teil 2: Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten

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  • Literaturhinweis

    Return to Work - Arbeit für alle: Grundlagen der beruflichen Reintegration (2015)

    Weber, Andreas ; Peschkes, Ludger; Boer, Wout de;

    Zitatform

    Weber, Andreas, Ludger Peschkes & Wout de Boer (Hrsg.) (2015): Return to Work - Arbeit für alle. Grundlagen der beruflichen Reintegration. Stuttgart: Gentner, 863 S.

    Abstract

    "Der demografische Wandel führt zu Fachkräftemangel, verlängerter Lebensarbeitszeit und veränderten sozialpolitischen Rahmenbedingungen. Politik und Wissenschaft begegnen dieser Entwicklung vor allem mit einem verstärkten Engagement in arbeitsweltbezogener Primärprävention (u.a. Betriebliche Gesundheitsförderung/ Betriebliches Gesundheitsmanagement) und Sekundärprävention (individuelle Früherkennung von Krankheiten, arbeitsmedizinische Vorsorge).
    Tertiärprävention im Sinne einer integrationsorientierten beruflichen Rehabilitation, international auch als Return to work bezeichnet, ist dagegen derzeit ein eher noch kleines Handlungsfeld, dem allerdings großes Zukunftspotential zukommt.
    Trotz Verstärkung primär- und sekundärpräventiver Aktivitäten wird es auch künftig nicht gelingen, alle Arbeitnehmer bis in den 'Ü60 Bereich' in voller Gesundheit im Erwerbsprozess zu halten. Die Primärprävention steht unverändert vor der Herausforderung der Erreichung von Zielgruppen.
    Wenn 'Arbeiten bis 67' nicht nur ein Rentenkürzungsprogramm bleiben soll, bedeutet dies, dass (chronisch) Kranke in der Arbeitswelt nicht diskriminiert oder ausgegliedert, sondern 'mitgenommen' werden müssen. Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die das vorliegende Fachbuch systematisch analysiert, Instrumente beschreibt und Lösungen anbietet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis.
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    Abschlussbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz: 10. Juli 2014 - 14. April 2015. Teil A (2015)

    Abstract

    "Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Leistungen für Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, aus dem bisherigen 'Fürsorgesystem' herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt nach dem Grundsatz 'Nichts über uns ohne uns'. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände werden, wie auch die weiteren betroffenen Akteure, von Anfang an und kontinuierlich beteiligt. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat in neun Sitzungen zwischen dem 10. Juli 2014 und dem 14. April 2015 die möglichen Reformthemen und -ziele besprochen und die Kernpunkte der Reform erörtert und abgewogen. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Tätigkeit der Arbeitsgruppe präsentiert. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile: Teil A Kapitel I des Berichtes erläutert die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe, stellt die Handlungsbedarfe zu den behandelten Fachthemen dar und liefert eine allgemeine Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratungen in den Arbeitsgruppensitzungen. Ergänzt wird Teil A durch Kapitel II, in dem jede in der Arbeitsgruppe vertretene Institution zum Vorhaben Bundesteilhabegesetz allgemein Stellung nimmt, eine Prioritätensetzung besonders wichtiger Reformziele aufführt und eine Bewertung des gemeinsamen Arbeitsprozesses in der Arbeitsgruppe abgibt. Teil B des Berichtes ist eine umfassende Sitzungsdokumentation. Dort sind alle Arbeitspapiere, Sitzungsprotokolle und die zu den jeweiligen Sitzungen und Tagesordnungspunkten eingebrachten Stellungnahmen der Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie die thematisch den Arbeitspapieren der Arbeitsgruppe zugeordneten 'Kurzpapiere' der Unterarbeitsgruppe Statistik und Quantifizierung, in denen deren Arbeitsergebnisse zusammengefasst werden, zu finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Teil B
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