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Dossier

Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt

Auf der Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung verlassen viele Menschen ihr Heimatland und suchen Schutz und neue Perspektiven in Deutschland und beantragen Asyl. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird häufig als Schlüssel für die gesellschaftliche Integration der Fluchtmigrantinnen und -migranten gesehen. Welche Qualifikationen bringen die Menschen mit, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind hilfreich? Wie gehen die einzelnen Bundesländer damit um, welche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die Sozialsysteme sind zu erwarten, wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Dieses Themendossier stellt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema zusammen und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Informationen sowie zu Positionen der politischen Akteure.
Literatur zur besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im Themendossier Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration in Deutschland

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im Aspekt "zur Rechtslage"
  • Literaturhinweis

    Was kann ein Einwanderungsgesetz leisten? (2017)

    Thym, Daniel;

    Zitatform

    Thym, Daniel (2017): Was kann ein Einwanderungsgesetz leisten? In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (2017): Faire Fachkräftezuwanderung nach Deutschland : Grundlagen und Handlungsbedarf im Kontext eines Einwanderungsgesetzes, S. 197-214.

    Abstract

    "Seit einiger Zeit gehört die Diskussion um ein Einwanderungsgesetz zu den Kernthemen der deutschen Migrationspolitik. Politische Parteien positionieren sich für oder gegen ein solches Gesetz und versichern sich auf diesem Wege ihrer Einstellung gegenüber dem Migrationsgeschehen. Hierbei geht es nicht nur um die konkreten Inhalte, sondern auch um die grundsätzliche Positionierung. Dies gilt ebenso für die aktuelle Diskussion um ein Einwanderungsgesetz, das im rechtlichen Detail vielfach auf Fragen der Wirtschaftsmigration begrenzt bleibt (so auch in den meisten Beiträgen dieses Bandes), während die politischen Akteure und die breitere Öffentlichkeit von einem solchen Gesetz zugleich Antworten auf die drängenden Herausforderungen des sonstigen Migrationsgeschehens erwarten - unter Einschluss der Asylpolitik. Dieser Beitrag nimmt diese erweiterte Stoßrichtung in den Blick, indem er rechtliche und konzeptuelle Untiefen aufzeigt, die zu Missverständnissen in der breiteren Debatte führen können. Dadurch wird sichtbar, was ein Einwanderungsgesetz (nicht) leisten kann." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig: Auch nach dem BSG-Urteil: Leistungskürzungen im AsylbLG mit dem Grundgesetz unvereinbar (2017)

    Voigt, Claudius;

    Zitatform

    Voigt, Claudius (2017): § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig. Auch nach dem BSG-Urteil: Leistungskürzungen im AsylbLG mit dem Grundgesetz unvereinbar. In: Asylmagazin H. 12, S. 436-446.

    Abstract

    "Viele Flüchtlingsberater*innen, Unterstützer*innen und Anwältinnen kritisieren seit vielen Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz und insbesondere die darin vorgesehenen Leistungskürzungen des § la AsylbLG als verfassungswidrig. Sie sehen durch das Gesetz das Menschenrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt. Leider hat diese Rechtsauffassung bislang noch keine eindeutigen höchstrichterlichen Weihen erfahren. Im Gegenteil: Am 12. Mai 2017 erlitt der Kampf gegen die gesetzlich vorgesehene migrationspolitische Relativierung der Menschenwürde auf den ersten Blick gar einen empfindlichen Rückschlag - und zwar in Form einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG)? Deutschlands höchste Sozialrichter*innen vom 7. Senat des BSG erklärten darin, sie hätten keine 'durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken' gegen eine Kürzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf einen Betrag, der nur knapp über der Hälfte eines üblichen Hartz-IV-Regelsatzes liegt. Solche Bedenken bestünden selbst dann nicht, wenn eine Leistungskürzung über viele Jahre hinweg greife. Dass die Entscheidung bislang in der Fachöffentlichkeit auf wenig Resonanz gestoßen ist, dürfte vor allem an diesem Tenor liegen. Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung ist aber notwendig - zumal die Argumentation des BSG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und auch anderer Senate beim BSG in erheblichem Maße fragwürdig ist. Ein Aspekt der Entscheidung ist dabei besonders hervorzuheben: Das Urteil beschäftigt sich mit einer früheren Fassung des § la AsylbLG, die seit Oktober 2015 in dieser Form nicht mehr gültig ist. Seit gut zwei Jahren ist vielmehr eine hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen aufgeblähte und hinsichtlich der Rechtsfolgen verschärfte Fassung in Kraft. Die Argumente, die aus Sicht des 7. BSG-Senats für die Verfassungskonformität des alten § la AsylbLG sprechen, wenden sich nun eindeutig gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Fassung. Kurz gesagt:
    1. Die aktuell geltenden Leistungskürzungen sind einer verfassungskonformen Auslegung nicht (mehr) zugänglich; sie sind auch und gerade vor dem Hintergrund des BSG-Urteils somit offensichtlich verfassungswidrig.
    2. Sie widersprechen in weiten Teilen der EU-Aufnahmerichtlinie und dem UN-Sozialpakt.
    Der folgende Artikel hat nicht nur das Ziel, diese Thesen zu begründen, sondern soll zugleich einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungskürzungen des AsylbLG in ihren Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen geben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erster Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Zitatform

    (2017): Erster Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/299), 70 S.

    Abstract

    "Als Unterrichtung hat die Bundesregierung ihren ersten Bericht 'zur Überprüfung der Voraussetzungen' zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt. Danach erfüllen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die von Deutschland bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, 'weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung'..... Die Entwicklung der Gesamtschutzquoten ist der Vorlage zufolge innerhalb des Berichtszeitraumes von Anfang Oktober 2015 bis Ende Juli 2017 'in allen Ländern annähernd konstant geblieben'.... Die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten habe sich erheblich reduziert.... Asylanträge von Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat ist der Unterrichtung zufolge 'grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen', wodurch das Asylverfahren erheblich beschleunigt werde.... Sichere Herkunftsstaaten sind danach die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ' die in Anlage II des Asylgesetzes bezeichneten Staaten'. Dazu gehörten seit 1993 die afrikanischen Länder Ghana und Senegal. Die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zählten seit 2014, Albanien, Kosovo und Montenegro seit 2015 dazu." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Sinnvoll ist Unterstützung über Volljährigkeit hinaus (2016)

    Bauer, Angela; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bauer, Angela & Franziska Schreyer (2016): Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Sinnvoll ist Unterstützung über Volljährigkeit hinaus. (IAB-Kurzbericht 13/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland Schutz suchen, gelten als besonders schutzwürdige Gruppe. Die Jugendhilfe hat den Auftrag, die unbegleiteten Minderjährigen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Inwieweit können sich diese beruflich in Deutschland integrieren und eine Ausbildung aufnehmen? Wie können sie dabei auch nach Erreichen der Volljährigkeit unterstützt werden? Der IAB-Kurzbericht informiert über die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und präsentiert Befunde zu Chancen und Risiken bei ihrem Weg in Ausbildung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Geflüchtete Menschen in Deutschland - eine qualitative Befragung (2016)

    Brücker, Herbert ; Kunert, Astrid; Kalusche, Barbara; Mangold, Ulrike; Siegert, Manuel ; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Astrid Kunert, Ulrike Mangold, Barbara Kalusche, Manuel Siegert & Jürgen Schupp (2016): Geflüchtete Menschen in Deutschland - eine qualitative Befragung. (IAB-Forschungsbericht 09/2016), Nürnberg, 143 S.

    Abstract

    "Warum mussten die in den letzten drei Jahren nach Deutschland gekommenen Geflüchteten ihre Heimat verlassen, welche Erfahrungen haben sie auf der Flucht gemacht und warum haben sie Deutschland als Zielland ausgewählt? Was bringen sie im Hinblick auf Bildung, Ausbildung und andere Fähigkeiten mit? Welche Einstellungen, Werte und Vorstellungen von einem Leben in Deutschland haben sie? Welche Voraussetzungen haben sie für eine Integration in Arbeitsmarkt, Bildungssystem und Gesellschaft und auf welche Hürden treffen sie?
    Eine Studie im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) gibt erste Antworten auf diese Fragen. Im Rahmen dieser Studie hat TNS Infratest Sozialforschung und QMR - Qualitative Mind Research 123 Flüchtlinge und 26 Experten aus der Flüchtlingsarbeit in eineinhalb- bis zweistündigen Interviews befragt.
    In den Interviews berichten die meisten Befragten, mit Ausnahme derjenigen aus den Balkanländern, von persönlichen Bedrohungen durch Krieg und Verfolgung, viele von traumatischen Erlebnissen auf der Flucht. Die Bildungsbiografien der befragten Flüchtlinge variieren stark in Abhängigkeit der Situation in den Herkunftsländern. Mit Deutschland verbinden sie Grundwerte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie die Trennung von Staat und Religion - und die meisten befürworten diese Werte ausdrücklich. Die Asylverfahren, das Warten auf Termine und die Entscheidung wurden von den meisten als sehr belastend beschrieben. Über den konkreten Zugang zum Arbeitsmarkt hat der überwiegende Teil der Befragten bisher nur vage Vorstellungen, fast alle zeigen jedoch eine starke Arbeitsmotivation und Integrationsbereitschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ;
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  • Literaturhinweis

    Integration von Geflüchteten: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 20. Juni 2016 (2016)

    Brücker, Herbert ; Wolff, Joachim; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Joachim Möller & Joachim Wolff (2016): Integration von Geflüchteten. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 20. Juni 2016. (IAB-Stellungnahme 04/2016), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zum Entwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8615) sowie zu dem Antrag 'Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen' der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 18/6644) und zu den beiden Anträgen 'Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge - Praxisnahe Förderung von Anfang an' (Bundestagsdrucksache 18/7653) und 'Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt' (Bundestagsdrucksache 18/7651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Integration der Geflüchteten verlangt einen systematischen, umfassenden Ansatz, der Bund, Länder und Kommunen, öffentliche Einrichtungen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit, die Schulen und Hochschulen und nicht zuletzt das starke Engagement von Ehrenamtlichen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit einbezieht. Dies kann durch ein Integrationsgesetz allein nicht geleistet werden. Auch die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verweisen darauf. Bevor auf die einzelnen Regelungen des Integrationsgesetzes eingegangen wird, werden in dieser Stellungnahme deshalb zunächst die aus Sicht des IAB zentralen Grundsätze einer Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland erläutert, aus denen dann auch die Kriterien für die Bewertung der einzelnen Regelungen des Entwurfs des Integrationsgesetzes der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgeleitet werden. Die einzelnen Maßnahmen werden vor dem Hintergrund der dem IAB vorliegenden Evidenz kritisch gewürdigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland: Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2016)

    Grote, Janne; Vollmer, Michael;

    Zitatform

    Grote, Janne & Michael Vollmer (2016): Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Working paper 67), Nürnberg, 98 S.

    Abstract

    "Jährlich wechseln Tausende Migranten ihren Aufenthaltstitel und -zweck, z. B. weil sie nach der Ausbildung in den Beruf wechseln, heiraten oder Asyl beantragen. Die neue EMN-Studie dokumentiert die Voraussetzungen, Konsequenzen und Ausschlusskriterien für den Spurwechsel.
    Die Studie geht der Frage nach, welche Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und -zwecken unter welchen Voraussetzungen erlaubt sind und mit welchen sozialen und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen diese Wechsel für die betreffenden Personen einhergehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Flüchtlingen: Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse rechtskonform gestalten (2016)

    Gyo, Christoph;

    Zitatform

    Gyo, Christoph (2016): Beschäftigung von Flüchtlingen. Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse rechtskonform gestalten. (Essentials), Wiesbaden: Springer, 43 S. DOI:10.1007/978-3-658-12713-8

    Abstract

    Das essential gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Aufenthaltstitel und -statuten sowie über die Auswirkungen dieser Differenzierungen auf die Beschäftigung von Flüchtlingen. Es werden mögliche Problemfelder in den jeweiligen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses aufgezeigt und die arbeitsrechtlichen Instrumente zur ihrer praxisorientierten Handhabung vorgestellt. Soweit es bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten kommt, werden diese beleuchtet.
    Dieses essential vertieft und führt Überlegungen zusammen, die der Autor schon in dem Aufsatz "Migrant Workers in Germany" im Jahr 2009 und in der Dissertation "Diskriminierung aufgrund der Religion im deutschen und französischen Arbeitsrecht" aus dem Jahr 2011 angestellt hat. Diese sind immer noch aktuell. So hat sich der Zugang zur Beschäftigung für Flüchtlinge zwischenzeitlich nur geringfügig verbessert. Das Konfliktpotential wegen religiöser Überzeugungen nicht-christlicher Arbeitnehmer z.B. im Zusammenhang mit Bekleidungsvorschriften oder Gebetspausen besteht unverändert. Allerdings hat die Materie durch den Anstieg der Zuwanderung noch an Bedeutung gewonnen.

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  • Literaturhinweis

    Einschluss und Ausschluss: das neue Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldetet (2016)

    Harbou, Frederik von;

    Zitatform

    Harbou, Frederik von (2016): Einschluss und Ausschluss. Das neue Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldetet. In: Asylmagazin H. 1-2, S. 9-17.

    Abstract

    "Der Beitrag stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung des Aufsatzes des Autors aus dem Asylmagazin 10/2015 dar und bezieht insbesondere die Änderungen durch das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 mit ein. Die Ausführungen beschreiben die Neuerungen im Gefüge der bestehenden Regelungen und geben damit zugleich einen Überblick über die Möglichkeiten der (Aus-)Bildung und Teilnahme am Erwerbsleben von Asylbewerbern und Geduldeten einschließlich der neuen Fördermöglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt und zum Spracherwerb." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    I. Schule und Studium
    II. Erwerbstätigkeit
    1. Arbeitsmarktzugang
    2. Ausnahmeregelungen für den erleichterten Arbeitsmarktzugang
    3. Möglichkeit des Beschäftigungsverbots (§60a Abs. 6 AufenthG n.F.)
    4. Betriebliche Ausbildung
    III. Neue Förderungsmöglichkeiten und Praxishinweise
    IV. Fazit.

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  • Literaturhinweis

    Flüchtlinge in Ausbildung bringen: ein Überblick zur geltenden Rechtslage und zu Neuregelungen bei Förderinstrumenten (2016)

    Junggeburth, Christoph;

    Zitatform

    Junggeburth, Christoph (2016): Flüchtlinge in Ausbildung bringen. Ein Überblick zur geltenden Rechtslage und zu Neuregelungen bei Förderinstrumenten. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 45, H. 1, S. 36-37.

    Abstract

    "Angesichts zu erwartender Fachkräfteengpässe und einem aktuell hohen Anteil an Flüchtlingen unter 25 Jahren stellt sich die Frage, ob und wie es gelingt, junge Flüchtlinge in das System der dualen Ausbildung zu integrieren. Die Politik hat reagiert und ist bemüht, rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu gehört insbesondere, bestehende Förderinstrumentarien Schritt für Schritt den besonderen praktischen Bedürfnissen von Flüchtlingen anzupassen. Die hierzu beschlossenen Neuregelungen und die Voraussetzungen eines Zugangs zu betrieblicher Ausbildung werden im Beitrag dargestellt." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Theory and practice? A comparative analysis of migration and development policies in eleven European countries and the European commission (2016)

    Keijzer, Niels ; Héraud, Julie; Frankenhaeuser, Malin;

    Zitatform

    Keijzer, Niels, Julie Héraud & Malin Frankenhaeuser (2016): Theory and practice? A comparative analysis of migration and development policies in eleven European countries and the European commission. In: International migration, Jg. 54, H. 2, S. 69-81. DOI:10.1111/imig.12191

    Abstract

    "This article analyses international policy discussions on migration and development (M&D) and contrasts these with the actual M&D policies and practices of 11 European countries who were among the main proponents of this international discourse. Desk research of public documents and accompanying information sought from these 11 governments as well as in the European Commission (EC) provide the basis for a comparative analysis of their overall M&D policies and strategies, and institutional settings for formulating and implementing these. The comparison shows that M&D policy and practice remains in a tentative and experimental phase, and that countries experience difficulties reflecting their international positions in their own policies, as well as in learning from their own efforts and those of others. While stressing the developmental potential of migration in international discussions, most of the countries' policies still reflect an understanding of migration as a problem and a preoccupation with short-term domestic interests." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktzugang für Ausländer: rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Drittstaatenangehörigen und EU-Bürgern im Überblick (2016)

    Körtek, Yasemin; Reidel, Alexandra-Isabel;

    Zitatform

    Körtek, Yasemin & Alexandra-Isabel Reidel (2016): Arbeitsmarktzugang für Ausländer. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Drittstaatenangehörigen und EU-Bürgern im Überblick. (Wissen für die Praxis), Regensburg: Walhalla-Fachverl., 213 S.

    Abstract

    "Integration durch Arbeit: Wer darf unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen? Welche Leistungen und Angebote der Arbeitsförderung sind bei welchem Aufenthaltstitel möglich? Wer ist für welche Leistung Träger?
    Je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel, persönlicher und familiärer Situation gestalten sich der Zugang zu einer erlaubten Beschäftigung, zur Selbstständigkeit sowie zu Förderleistungen nach den Vorschriften des SGB II, SGB III, AsylbLG usw.
    Beratungsstellen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Ausländerbehörden und Aufsichtsbehörden benötigen eine rechtssichere und praxisgerechte Arbeitshilfe, um sich schnell in die Materie einzuarbeiten und in der Fallbearbeitung schnell nachschlagen zu können, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
    Das Handbuch Arbeitsmarktzugang für Ausländer erleichtert den Einstieg in die vielschichtige Thematik, stellt die ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dar und gibt einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
    Die Änderungen durch das Integrationsgesetz und das 9. SGB II-Änderungsgesetz sind berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsyIbLG: ein neues integrationspolitisches Instrument im Überblick (2016)

    Lehrian, Melina;

    Zitatform

    Lehrian, Melina (2016): Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsyIbLG. Ein neues integrationspolitisches Instrument im Überblick. In: Asylmagazin H. 12, S. 405-411.

    Abstract

    "Am 6. August 2016 trat das Integrationsgesetz' in Kraft, das verschiedene Gesetzesänderungen mit sich brachte.' Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wurde neben erweiterten Möglichkeiten von Leistungskürzungen vor allem eine zentrale Neuerung eingeführt: Nach § 5a AsylbLG ist es nun möglich, Asylsuchende gegen 'Mehraufwandsentschädigung' zu Tätigkeiten in sogenannten Arbeitsgelegenheiten zu verpflichten. Diese Regelung steht ganz im Zeichen des aus dem Sozialrecht bekannten Grundsatzes des 'Förderns und Forderns'." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuerungen durch das Integrationsgesetz (2016)

    Lehrian, Melina; Mantel, Johanna;

    Zitatform

    Lehrian, Melina & Johanna Mantel (2016): Neuerungen durch das Integrationsgesetz. In: Asylmagazin H. 9, S. 290-294.

    Abstract

    "Das im Juli 2016 verabschiedete Integrationsgesetz trat überwiegend am 6. August 2016 in Kraft. Das Gesetz bringt nicht nur in den Bereichen Integration sowie Arbeits- und Sozialrecht, sondern auch im Aufenthalts- und Asylrecht wesentliche Neuerungen mit sich. Der Beitrag informiert über:
    I. Änderungen bei Beschäftigung und Ausbildung
    1. Vorrangprüfung und Leiharbeit
    2. Ausbildungsduldung
    3. Ausbildungsbeihilfe
    II. Änderungen im Bereich Integration
    1. Integrationskurse
    2. 'Arbeitsgelegenheiten'
    III. Änderungen im Aufenthaltsrecht
    1. Verpflichtungserklärungen
    2. Wohnsitzregelungen
    3. Niederlassungserlaubnis
    IV. Änderungen im Asylrecht
    1. Unzulässigkeitsentscheidungen
    2. Aufenthaltsgestattung bei Ankunftsnachweis
    3. Anhörung durch Nicht-BAMF Mitarbeitende
    V. Leistungskürzungen im AsylbLG" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Institutionelle Grundlagen zum Asylrecht und zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland (2016)

    Leithold, Daniel; Oesingmann, Katrin;

    Zitatform

    Leithold, Daniel & Katrin Oesingmann (2016): Institutionelle Grundlagen zum Asylrecht und zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 69, H. 1, S. 29-37.

    Abstract

    "Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regulierungen zum Asyl und über die Wege der Integration anhand zweier Fragen: Wer hat in Deutschland Anspruch auf Asyl, und wie werden die Flüchtlinge in die Gesellschaft integriert?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Citizenship by work?: Arbeitsmarkpolitik im Flüchtlingsschutz zwischen Öffnung und Selektion (2016)

    Scherschel, Karin;

    Zitatform

    Scherschel, Karin (2016): Citizenship by work? Arbeitsmarkpolitik im Flüchtlingsschutz zwischen Öffnung und Selektion. In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Jg. 46, H. 2, S. 245-265.

    Abstract

    "The paper discusses current changes of the German labor market for certain groups of refugees. On the one hand, we can observe a partial opening of the labor market. Especially the economy welcomes the idea of opening the labor market for refugees. On the other hand, this policy establishes a perspective that puts a strong emphasis on economical benefits, even in the field of refugee protection. This policy is inconsistent with the idea of human rights, which state a right to work. Some researchers argue that the access to the labor market will be a chance to get citizenship rights. In contrast to this view, I argue that the focus on labor market participation leads to a classification of 'good' and 'bad' refugees. At the same time, the partial opening is a gateway for 'activation policies' with different sanctions intervening into the refugee protection system." (Author's abstract, © Verlag Westfälisches Dampfboot) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das Integrationsgesetz: Änderungen im SGB III und AsyIbLG (2016)

    Weite, Hans-Peter;

    Zitatform

    Weite, Hans-Peter (2016): Das Integrationsgesetz. Änderungen im SGB III und AsyIbLG. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 36, H. 8, S. 269-274.

    Abstract

    "Durch das am 6.8.2016 in wesentlichen Teilen in Kraft getretene Integrationsgesetz (IntG) v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) sind u. a. das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geändert worden. Am 1.1.2017 treten die Neuregelungen über die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. zu den Folgen einer Nichtteilnahme (§ 44a AufenthG und § 5b AsylbLG) in Kraft. Der Beitrag befasst sich mit diesen Neuregelungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rechtliche Grundlagen der Teilhabe und Ausgrenzung von Flüchtlingen (2016)

    Werdermann, David;

    Zitatform

    Werdermann, David (2016): Rechtliche Grundlagen der Teilhabe und Ausgrenzung von Flüchtlingen. In: A. Scherr & G. Yüksel (Hrsg.) (2016): Flucht, Sozialstaat und Soziale Arbeit (Neue Praxis. Sonderheft, 13), S. 86-95.

    Abstract

    "Anerkannte Flüchtlinge sind deutschen StaatsbürgerInnen in zahlreichen Lebensbereichen gleichgestellt. Sie unterliegen weder Residenzpflicht noch Lagerzwang, haben Zugang zum Arbeitsmarkt und Bildungsangeboten und erhalten ggf. Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII. Nur die neu eingeführten und rechtlich umstrittenen Wohnsitzauflagen treffen auch sie. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Geduldete erlangen mit zunehmender Aufenthaltsdauer mehr Rechte. Nach Ablauf bestimmter Fristen entfällt die Residenzpflicht, sie können sich eine eigene Wohnung suchen, unter Schwierigkeiten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und erhalten Sozialleistungen analog SGB XII. Asylbewerberinnen aus Iran, Irak, Syrien und Eritrea, denen eine 'gute Bleibeperspektive' zugesprochen wird, werden zudem hinsichtlich des Zugangs zu Integrationskursen privilegiert.
    Negative Abweichungen gelten hingegen für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten. Sie müssen in der Regel bis zu ihrer Abschiebung in (besonderen) Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Daran anknüpfend unterliegen sie dauerhaft der Residenzpflicht und einem Arbeitsverbot, sind teilweise von der Schulpflicht ausgenommen und erhalten Sachleistungen. Ähnlichen Einschränkungen sind Geduldete ausgesetzt, denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend bei der eigenen Abschiebung mitzuwirken. Sie verharren oft jahrelang in Kettenduldung und dürfen nicht arbeiten. Sozialrechtlich sind sie nicht nur von der Angleichung an das SGB XII ausgeschlossen, sondern darüber hinaus von Leistungskürzungen unter das physische Existenzminimum betroffen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Integrationsgesetzes: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    (2016): Entwurf eines Integrationsgesetzes. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/8829 (20.06.2016)), 28 S.

    Abstract

    "Verbesserung der Integration Schutzberechtigter in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, insb. durch Erwerb der deutschen Sprache und berufliche Qualifizierung, nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns: Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), Erleichterung des Zugangs zu Leistungen der Ausbildungsförderung, Zugang zu Leistungen für Langzeitarbeitslose, Pflicht zur Mitwirkung bei Integrationsmaßnahmen und leistungsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Abhängigkeit erbrachter Integrationsleistungen, Befristung des Teilnahmeanspruchs am Integrationskurs auf ein Jahr und Ausweitung der Verpflichtungsmöglichkeit zur Teilnahme, Rechtssicherheit für Geduldete während und nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, befristete Wohnsitzzuweisung, einheitliche Regelung zur Entstehung der Aufenthaltsgestattung mit Ausstellung des Ankunftsnachweises, Begrenzung der Geltungsdauer einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers, effizientere Ausgestaltung der Prozesse im BAMF; Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Mittelzuweisungen an die Jobcenter für Personal und Fördermaßnahmen für Flüchtlinge: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/8577) (2016)

    Zitatform

    (2016): Mittelzuweisungen an die Jobcenter für Personal und Fördermaßnahmen für Flüchtlinge. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/8577). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/8795 (14.06.2016)), 16 S.

    Abstract

    "Verteilung im Jahr 2016 zusätzlich zur Verfügung gestellter Mittel für Personal und Fördermaßnahmen für Flüchtlinge auf gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger, Kriterien (insgesamt 3 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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