Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Outsourcing and offshoring of business services: challenges to theory, management and geography of innovation (2012)
Zitatform
Massini, Silvia & Marcela Miozzo (2012): Outsourcing and offshoring of business services. Challenges to theory, management and geography of innovation. In: Regional Studies. Journal of the Regional Studies Association, Jg. 46, H. 9, S. 1219-1242. DOI:10.1080/00343404.2010.509128
Abstract
"Auf der Grundlage einer Originalerhebung erörtern wir in diesem Beitrag die Trends und Probleme beim Outsourcing und bei der Auslandsverlagerung von Geschäftsdiensten. Wir dokumentieren und analysieren die zunehmende Verlagerung von Geschäftsdiensten (Verwaltungsdiensten, Callcentern, Informationstechnologie-Diensten, Beschaffung und Produktentwicklung) von den USA und Europa in weniger entwickelte Länder und untersuchen die ausgelagerten Funktionen, die Größe und die Zielorte der auslagernden Firmen sowie die Umsetzungsmodelle. Ebenso untersuchen wir die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnik und die Entwicklung von großen, weltweit tätigen Dienstanbietern sowie von neuen Firmen in entwickelten und weniger entwickelten Ländern. Wir erörtern die Auswirkungen hinsichtlich der Outsourcing-Entscheidungen, der Globalisierung von hochgradig wertsteigernden Aktivitäten (wie z. B. Produktentwicklung und Innovation), der Probleme in sich entwickelnden Marktstrukturen und des Entstehens von fachlichen Clustern, in denen Firmen Fachwissen entwickeln, um Aktivitäten und Fachkenntnisse in einem breiten Spektrum von Sektoren anzubieten bzw. um darum zu konkurrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2012)
Zitatform
Mesaros, Leila & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 279-302., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0116-8
Abstract
"Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The employment of migrant workers in long-term care: dynamics of choice and control (2012)
Zitatform
Shutes, Isabel (2012): The employment of migrant workers in long-term care. Dynamics of choice and control. In: Journal of social policy, Jg. 41, H. 1, S. 43-59. DOI:10.1017/S0047279411000596
Abstract
"The employment of migrant workers in long-term care is increasingly evident across western welfare states. This article examines the ways in which immigration controls shape the exercising of choice and control by migrant care workers over their labour. It draws on the findings of in-depth interviews with migrant care workers employed by residential and home care providers and by older people and their families in the UK. It is argued that the differential rights accorded to migrants on the basis of citizenship and immigration status shape, first, entry into particular types of care work, second, powers of 'exit' within work, and, third, 'voice' regarding the conditions under which care labour is provided." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Harsch, Katrin; Pia Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Neumann, Michael ; Strotmann, Harald ; Krumm, Raimund; Sappl, Regina; Koch, Andreas ; Verbeek, Hans; Klempt, Charlotte; Rosemann, Martin; Kleimann, Rolf; Späth, Jochen ; Klee, Günther;Zitatform
Boockmann, Bernhard, Katrin Harsch, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Regina Sappl, Jochen Späth & Harald Strotmann (2011): Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen - Branche: Pflege. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 246 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der 'Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.
Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael ; Krumm, Raimund; Verbeek, Hans; Koch, Andreas ; Späth, Jochen ; Klempt, Charlotte; Rattenhuber, Pia; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald ; Klee, Günther; Weber, Regina; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Harsch, Katrin;Zitatform
Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 256 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas ; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald ; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;Zitatform
Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
"Einfacharbeit" im Dienstleistungssektor (2011)
Zitatform
Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2011): "Einfacharbeit" im Dienstleistungssektor. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 20, H. 3, S. 173-187. DOI:10.1515/arbeit-2011-0304
Abstract
"Der Anteil der Einfacharbeitsplätze im Dienstleistungssektor liegt prozentual niedriger als im Produzierenden Gewerbe. Aufgrund des hohen Anteils des Dienstleistungssektors an der Gesamtbeschäftigung entfallen aber rund drei Viertel aller Einfacharbeitsplätze in Deutschland auf den Dienstleistungssektor. Fallstudien zu Stellenbesetzungsprozessen in 25 Dienstleistungsunternehmen zeigen, dass die Anforderungen an einfache Dienstleistungstätigkeiten aufgrund der technischen Vernetzung, der zunehmenden Kundenkontakte und der teilweise ambulanten Tätigkeit beim Kunden gestiegen sind. Neben guter Allgemeinbildung werden ein ansprechendes Äußeres und soziale Schlüsselqualifikationen gefragt. Zunehmend werden beruflich Qualifizierte für diese Tätigkeiten rekrutiert. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass das Segment einfacher Arbeit in der Segmentationstheorie ausdifferenziert werden sollte. Zu unterscheiden wäre zwischen einfachen spracharmen und komplexeren kommunikationsintensiven Dienstleistungstätigkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungssektor (2011)
Zitatform
Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2011): Arbeitsverhältnisse im Dienstleistungssektor. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 64, H. 9, S. 439-449. DOI:10.5771/0342-300X-2011-9-439
Abstract
"Atypische und gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse spielen im Dienstleistungssektor eine erheblich größere Rolle als im sekundären Sektor. In einigen Dienstleistungsbereichen wie etwa dem Gastgewerbe betreffen prekäre Arbeitsformen sogar eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten und sind dort zum Normalfall geworden. Diese Entwicklung wird in dem Artikel für die unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen mit Zahlen belegt. Um die Qualität von Arbeitsverhältnissen im Dienstleistungssektor zu erhöhen, ist aus Sicht der Autoren ein Bündel von Maßnahmen erforderlich, das nicht alleine am Arbeitsmarkt ansetzen kann. Notwendig sind nicht nur Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge, sondern auch eine bessere Finanzierung, vor allem personenbezogener Dienstleistungen. Durch Sozialversicherungen, wie im Bereich der Pflege und Gesundheit, durch einkommensabhängige Beiträge, wie teilweise in der Kinderbetreuung, oder durch eine kostenfreie öffentliche Bereitstellung, wie in der schulischen Bildung, lässt sich jedoch die sogenannte 'Kostenkrankheit' dieser Dienste neutralisieren. Durch solche Instrumente kann nicht nur das Beschäftigungswachstum gefördert, sondern auch der Zugang aller Einkommensgruppen zu diesen für Lebensqualität, Humankapitalbildung und Wachstum wichtigen Dienstleistungen sichergestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Abschlussbericht (2011)
Zitatform
Hieming, Bettina & Leila Mesaros (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Abschlussbericht. Duisburg, 205 S.
Abstract
"Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigungseffekte', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung: Abschlussbericht (2011)
Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia ; Kalina, Thorsten; Kern, Christoph ; Schwarzkopf, Manuela; Neuffer, Stefanie;Zitatform
(2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung. Abschlussbericht. Duisburg, 388 S.
Abstract
"Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigung', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft: Endbericht (2011)
Egeln, Jürgen; Schütz, Holger ; Sprietsma, Maresa; Niefert, Michaela; Schröder, Helmut ; Rammer, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Gottschalk, Sandra;Zitatform
Egeln, Jürgen, Sandra Gottschalk, Nicole Gürtzgen, Michaela Niefert, Christian Rammer, Maresa Sprietsma, Helmut Schröder & Holger Schütz (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft. Endbericht. Mannheim, 345 S.
Abstract
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab Ende 2010 für jede Branche mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn Studien zu dessen Wirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in Auftrag. Die Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Abfallwirtschaft entstand am ZEW. Der Endbericht beinhaltet die folgenden Berichtsteile. In Abschnitt 2 werden zunächst die theoretisch erwarteten Effekte auf die Zielgrößen sowie die verwendete Methodik dargestellt. Abschnitt 3 geht detaillierter auf die Umsetzung des Evaluationsauftrages im Hinblick auf die Datenlage, die Operationalisierung der Zielgrößen sowie die Auswahl potenzieller Kontrollbranchen ein. In Abschnitt 4 werden die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gütermarktes der Abfallwirtschaft sowie der potenziellen Kontrollbranchen nachvollzogen. Im Anschluss daran erfolgt in Abschnitt 5 die Erläuterung der der Evaluation zugrundeliegenden Datenbasis. Hier wird neben der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel vor allem das Befragungsinstrument und die Stichprobenauswahl der telefonischen Unternehmensbefragung vorgestellt. 25 Abschnitt 6 schließlich erstellt das Branchenbild, das zur Bildung der zentralen Hypothesen sowie als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Kontrollbranche dient. In diesem Abschnitt geben quantitative Analysen auf Basis der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel sowie der eigens erhobenen Befragungsdaten Aufschluss über Strukturmerkmale und die Entwicklung der Branche, vor allem auch im Vergleich zu den möglichen Kontrollbranchen. Der zweite Berichtsteil widmet sich in Abschnitt 7den kausalen Wirkungsanalysen auf Basis der erhobenen Unternehmensdaten. Hierzu wird zunächst das Ausmaß der Betroffenheit der Abfallwirtschaft von der Mindestlohneinführung analysiert sowie mögliche Strategien der Umgehung der Mindestlohnvorschriften nachvollzogen. Danach erfolgt die Analyse der kausalen Effekte der Mindestlohneinführung auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Im Rahmen dieser Analyse soll vor allem auch die Bedeutung des Messfehlers der retrospektiv erhobenen Informationen für die Ergebnisse untersucht werden. Abschnitt 8 liefert eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den Wirkungsanalysen. Abschnitt 9 schließt den Bericht mit einem Ausblick auf potenzielle zukünftige Evaluationsvorhaben ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Niedriglohnbeschäftigung in den sozialen Berufen (2011)
Rhein, Thomas;Zitatform
Rhein, Thomas (2011): Niedriglohnbeschäftigung in den sozialen Berufen. In: B. Stolz-Willig & J. Christoforidis (Hrsg.) (2011): Hauptsache billig? : Prekarisierung der Arbeit in den Sozialen Berufen, S. 12-23.
Abstract
"In den letzten eineinhalb Jahren ist der Niedriglohnsektor in Deutschland deutlich expandiert. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit die Angehörigen der sozialen Berufe davon betroffen sind. Es geht dabei um eine empirische Bestandsaufnahme und das Aufzeigen von Entwicklungstrends seit Ende der 1990er Jahre, genauer zwischen den Jahren 1998 und 2008. Zunächst wird die allgemeine Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland skizziert. Die folgenden Abschnitte stellen dann die verwendeten Daten und die Abgrenzung des Niedriglohnsektors und der sozialen Berufe dar. Danach werden die Ergebnisse für den Personenkreis der Vollzeitbeschäftigten präsentiert. Da natürlich auch das Ausmaß der finanziellen Bedürftigkeit von Erwerbstätigen interessiert, befasst sich das folgende Kapitel mit sogenannten 'Aufstockern' unter den Berufsangehörigen (einschließlich Teilzeitbeschäftigte und 'Mini-Jobber'). Abschließend werden die wichtigsten Befunde kurz resümiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Offshoring and outsourcing business services to Central and Eastern Europe: some empirical and conceptual considerations (2011)
Zitatform
Sass, Magdolna & Martina Fifekova (2011): Offshoring and outsourcing business services to Central and Eastern Europe. Some empirical and conceptual considerations. In: European Planning Studies, Jg. 19, H. 9, S. 1593-1609. DOI:10.1080/09654313.2011.586196
Abstract
"The global structural shift towards service-based foreign direct investment (FDI) across the world is a relatively recent phenomenon resulting from the increased tradability of services. Although India and Ireland have traditionally been viewed as the main receiver countries, the Central and Eastern European (CEE) region is becoming an increasingly popular destination for business service offshoring and outsourcing. The article focuses first on the empirical and conceptual challenges to understanding the offshoring and outsourcing of business services in the context of significant difficulties with their definition, categorization and classification. It discusses the shortcomings of quantitative data and provides a theoretical framework needed to understand the specific patterns of service sector FDI in the context of CEE. Second, the article outlines the current position of CEE countries as destinations for service sector FDI: it analyses the patterns of service sector investment and discusses the reasons for its emergence as a receiver region. The empirical material is drawn from 30 interviews conducted with senior managers in business service foreign investment in the Czech Republic, Hungary, Poland and Slovakia. The article concludes that the composition of services FDI flows is changing, reflecting the growth of resource seeking vertical investment in the region. The share of CEE countries in the global flows of this type of investments is still low, but the region shows a growing potential. Its attractiveness is based on a number of factors, like availability of skilled labour with strong language skills, low costs, favourable business and stable political environment, well-developed infrastructure and geographical and cultural proximity to Western Europe." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Hauptsache billig?: Prekarisierung der Arbeit in den Sozialen Berufen (2011)
Stolz-Willig, Brigitte; Möhring-Hesse, Matthias; Kühnlein, Gertrud; Wulf-Schnabel, Jan; Christoforidis, Jannis; Dathe, Dietmar; Rhein, Thomas; Giesecke, Harald; Stefaniak, Anna; Klein, Uta; Stolz-Willig, Brigitte; Fuchs, Tatjana; Wagner, Alexandra; Christoforidis, Jannis; Wohlfahrt, Norbert; Hartmann-Hanff, Susanne; Wolf, Michael;Zitatform
Stolz-Willig, Brigitte & Jannis Christoforidis (Hrsg.) (2011): Hauptsache billig? Prekarisierung der Arbeit in den Sozialen Berufen. Münster: Verl. Westfälisches Dampfboot, 245 S.
Abstract
"Der gegenwärtig stattfindende Wandel der Gesellschaft - die Veränderung in Demographie, Arbeit und Lebensweise - haben den Bedarf und die Qualitätsanforderungen in den Sozialen Berufen enorm gesteigert. Über die Qualität der Pflegeleistungen, des Kinderschutzes, der frühkindlichen Bildung und Förderung der Integrationspolitik wird öffentlich heftig diskutiert und gestritten. Weniger Beachtung finden die gravierenden Veränderungen der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Sozialsektor. Paradox genug gehen wachsende Anforderungen an Sozialen Dienstleistungen mit Lohndumping und einer Ausweitung prekärer Beschäftigung einher. Ein Großteil der Sozialen Berufe wird an den Rand des Niedriglohnsektors gedrängt - und vorrangig betroffen davon ist qualifizierte Frauenarbeit. Die Autoren und Autorinnen fragen nach den Triebkräften dieser Entwicklungen und diskutieren die Beschäftigungsperspektiven und die Qualität der Arbeit in den Sozialen Berufen. Gefragt wird aber auch nach den Voraussetzungen und Bedingungen einer Wiedergewinnung normativ begründeter und sozial gestalteter Handlungsfähigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Working poor: Trotz Einkommen kein Auskommen: Trend- und Strukturanalysen für Österreich im europäischen Kontext (2011)
Zitatform
Verwiebe, Roland & Nina-Sophie Fritsch (2011): Working poor: Trotz Einkommen kein Auskommen. Trend- und Strukturanalysen für Österreich im europäischen Kontext. In: SWS-Rundschau, Jg. 51, H. 1, S. 5-23.
Abstract
"Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema working poor - Armut trotz Erwerbstätigkeit. Dazu werden in einem ersten Schritt aktuelle Entwicklungen für Österreich im Kontext europäischer Trends betrachtet. Dabei wird der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert Unterschiede in den wohlfahrtsstaatlichen Rahmenbedingungen für die Ausprägung von working poor haben. In einem zweiten Schritt werden detaillierte empirische Analysen der Lebenssituation von in Armut lebenden Erwerbstätigen in Österreich vorgestellt. Die entsprechenden Berechnungen beruhen auf den EU-SILC-Daten für die Jahre 2004 bis 2008. Unsere Befunde zeigen, dass Frauen, AlleinerzieherInnen und kinderreiche Familien, aber auch Beschäftigte in der Landwirtschaft und in personenbezogenen Dienstleistungen von Armut trotz Erwerbstätigkeit besonders betroffen sind. Darüber hinaus zeigt unsere Studie, dass die Armutsrisiken innerhalb des Untersuchungszeitraums für diese Personengruppen deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fordism at work in Canadian coffee shops (2011)
Woodhall, Julia R.; Muszynski, Alicja;Zitatform
Woodhall, Julia R. & Alicja Muszynski (2011): Fordism at work in Canadian coffee shops. In: Just Labour: A Canadian Journal of Work and Society, Jg. 17/18, S. 56-69.
Abstract
"Although many areas of work today are characterized by post-Fordist principles, there are still significant numbers of workplaces that have adapted and continue to operate using a Fordist model, and in particular, low-paying service industries that rely on a largely female and part-time labour force. This paper explores how the Fordist model has been adapted and extended within the Canadian coffee shop franchise industry. Qualitative interviews were conducted with staff and managers in selected coffee shops to gain a better understanding of how work is organized and managed in this industry." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Labour-market polarisation and elementary occupations in Europe: blip or long-term trend? (2011)
Zitatform
(2011): Labour-market polarisation and elementary occupations in Europe. Blip or long-term trend? (CEDEFOP research paper 09), Thessaloniki, 62 S. DOI:10.2801/42045
Abstract
"European countries continue to experience significant changes in their economic and occupational structures, exposing workers and firms to rapidly evolving knowledge, skills and competence needs. From 1998 to 2008, an occupational polarisation emerged for the first time in Europe, with a concomitant rising demand at the upper and lower ends of the occupational skill distribution. In this paper, particular attention is given to elementary occupations. Much of the phenomenon can be traced back to macroeconomic trends and structural changes between sectors. The increasing labour supply of non-national workers, and some institutional characteristics, are also likely to be significant explanatory factors. In contrast, technological progress and/or work content changes seem to play a minor role., A more qualitative and institutionally oriented approach would contribute to better understanding of the phenomenon and to assessing whether a relative increase in elementary occupations will persist in the near future." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Niedriglöhne in der Call-Center-Branche und das gescheiterte Mindestlohnverfahren: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 17/6777) (2011)
Zitatform
(2011): Niedriglöhne in der Call-Center-Branche und das gescheiterte Mindestlohnverfahren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 17/6777). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/7132 (23.09.2011)), 16 S.
Abstract
"Die Beschäftigtenzahl in der Call-Center-Branche hat sich von Dezember 2005 bis Dezember 2010 von 40.000 auf 94.000 erhöht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6777). 64 Prozent der Vollzeit in dieser Branche Angestellten verdienten weniger als zwei Drittel des sogenannten Medianentgeltes von 1.802 Euro." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minimum wage systems and changing industrial relations in Europe: national report Germany (2010)
Zitatform
Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2010): Minimum wage systems and changing industrial relations in Europe. National report Germany. Manchester, 44 S.
Abstract
"In Germany, minimum wages are established by means of collective bargaining. Statutory provision does play a role, but only in certain sectors through making regional collective agreements generally binding (eg. hairdressing and security) or in the context of the Law on Posting of Workers as in construction and very recently in cleaning and postal services. With the decline of collective bargaining coverage and limited use of extension mechanisms, there is increasing concern among social partners that many low paid workers have no minimum wage protection; the share of workers not covered in 2004 was close to one in three in western Germany and one in two in eastern Germany. Along with other changes, including requiring long-term unemployed workers to accept any offer of a legal job after 12 months and the growth of very low paid jobs, there is now considerable political debate on a new form of statutory minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Weiterführende Informationen
Executive Summary -
Literaturhinweis
Wenig Licht, viel Schatten - der Dritte Sektor als arbeitsmarktpolitisches Experimentierfeld (2010)
Zitatform
Dathe, Dietmar, Christian Hohendanner & Eckhard Priller (2010): Wenig Licht, viel Schatten - der Dritte Sektor als arbeitsmarktpolitisches Experimentierfeld. In: Sozialpsychiatrische Informationen, Jg. 40, H. 2, S. 20-22.
Abstract
"Atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitjobs und befristete Arbeitsverträge dominieren den Dritten Sektor mehr und mehr. Es droht insbesondere mit den Ein-Euro-Jobs eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse und die Entwicklung zum Niedriglohnsektor. In Ostdeutschland sind 16 Prozent der Erwerbstätigen im Dritten Sektor in Ein-Euro-Jobs beschäftigt. Die Analysen zeigen, dass die Zahl der Beschäftigten in den letzten Jahren im Dritten Sektor relativ stabil geblieben ist, sich aber die Beschäftigungsstruktur stark verändert hat. Durch den hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigung, befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Ein-Euro-Jobs verliert der Dritte Sektor als Beschäftigungsbereich an Attraktivität . Dies kann auch zu einer Gefahr für seine Leistungsfähigkeit werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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