Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell
In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
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Literaturhinweis
Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher: Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Vom 9. Dezember 1998 (1999)
Zitatform
(1999): Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher. Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Vom 9. Dezember 1998. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit H. 2, S. 69-116.
Abstract
Das Bundeskabinett hat am 25. November 1998 ein Sofortprogramm gebilligt, durch das zum einen allen jungen Männern und Frauen, die noch einen Ausbildungsplatz für das laufende Ausbildungsjahr suchen, eine qualifizierte Berufsausbildung ermöglicht und zum anderen die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland nachhaltig gesenkt werden soll. Für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote für 100 000 Jugendliche werden zwei Milliarden Mark zur Verfügung gestellt, die teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds kommen. Das Programm ist auf ein Jahr angelegt und wird von der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt. Die ibv-Sonderausgabe dokumentiert das Sofortprogramm sowie die Weisungen, Eckpunkte, Vereinbarungen und Richtlinien, die zu seiner Durchführung erlassen und verabschiedet wurden. (IAB)
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Literaturhinweis
Sozialpolitik für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Ordnungspolitische Grundsätze der BDA (1998)
Küpper, Stefan;Abstract
"In den kommenden Jahren liegen wichtige sozialpolitische Gestaltungsaufgaben vor uns. Die rechtlich, ökonomisch und politisch komplexe Materie erlaubt dabei keine einfachen Lösungen. Hier gilt das gleiche wie für die Reform des Flächentarifvertrages. Reformpolitik ist nicht die undifferenzierte Zerschlagung gewachsener Strukturen und blinder Aktionismus. So ist die Tarifpolitik der letzten Jahre eine Politik der schrittweisen Moderniserung, Deregulierung und Flexibilisierung der Flächentarifverträge. Auch in der Sozialpolitik geht es weiterhin um viele einzelne Reformmaßnahmen, die umgehend und systematisch in Angriff genommen werden müssen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände präsentiert mit dem vorliegenen Konzept fundierte und detailierte Vorschläge, wie unsere Gesellschaft zukunftsfähige Sozialpolitik und mehr Beschäftigung gewährleisten kann" (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Eckpunkte für die Reform des Arbeitsförderungsrechts (1996)
Kühl, Jürgen;Zitatform
Kühl, Jürgen (1996): Eckpunkte für die Reform des Arbeitsförderungsrechts. In: Arbeit und Beruf, Jg. 47, H. 3, S. 73-75.
Abstract
Der Beitrag dokumentiert die am 5.2.96 von einer Koalitionsgruppe vorgelegten Eckpunkte für die Reform des Arbeitsförderungsrechts. Die folgenden Hauptziele der Reform werden kurz aufgeführt. "Die Reform soll vor allem
1. die Erwerbschancen von Arbeitslosen verbessern und Arbeitslosigkeit vermeiden helfen,
2. das Arbeitsförderungsrecht weiterentwickeln und in der Anwendbarkeit verbessern,
3. Effektivität und Effizienz der Bundesanstalt für Arbeit erhöhen,
4. Leistungsmißbrauch besser feststellbar machen und einschließlich der illegalen Beschäftigung wirksamer bekämpfen und
5. die Beitragszahler entlasten." (IAB2) -
Literaturhinweis
Die wesentlichen Änderungen in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Sozialhilfe (HLU) in den vergangenen Jahren (1995)
Zitatform
Steffen, Johannes (1995): Die wesentlichen Änderungen in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Sozialhilfe (HLU) in den vergangenen Jahren. Bremen, 26 S.
Abstract
In dem Papier werden in chronologischer Folge die wesentlichen Änderungen in den Bereichen Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung sowie Sozialhilfe dargestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes (ASFG) (1995)
Zitatform
(1995): Entwurf eines Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes (ASFG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 13/1440 (18.05.1995)), 123 S.
Abstract
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz (ASFG) abzulösen. Dabei soll das ASFG den Vorrang der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbindlich vorschreiben und eine Verzahnung mit der regionalen Strukturpolitik ermöglichen. "Damit wird ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingeleitet. Die Arbeitslosigkeit könnte damit schon kurzfristig um 490 000 Personen zurückgehen. Dessenungeachtet bleibt bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik die Hauptverantwortung für die Beschäftigungssicherung und die Schaffung neuer zukunftsträchtiger Arbeitsplätze." (IAB2)
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Literaturhinweis
Auswege aus der Beschäftigungskrise (1993)
Müller, Christa; Fricke, Else;Zitatform
Müller, Christa; Else Fricke (sonst. bet. Pers.) (1993): Auswege aus der Beschäftigungskrise. In: W. Fricke (Hrsg.) (1993): Jahrbuch Arbeit und Technik 1993. Schwerpunktthema: Zukunft der Arbeit - Zukunftsfähigkeit der Gewerkschaften, S. 38-51.
Abstract
"Bis zum Jahr 2000 ist in Gesamtdeutschland mit einem anhaltend hohen Niveau der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Die Aussichten für umfassende Arbeitszeitverkürzungen, die zu einer gerechteren Verteilung der vorhandenen Arbeit beitragen könnten, sind nach den erst kurz zurückliegenden tariflichen Vereinbarungen zur Einführung der 35-Stunden-Woche bis 1995 schlecht: Ihre Grenzen liegen einerseits in einem zunehmenden Mangel an Fachkräften, andererseits im nur bei wenigen Arbeitnehmern vorhandenen Wunsch nach allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich. Es bedarf deshalb neuer, dauerhafter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Arbeitslosigkeit. Dazu gehört eine bundesweite Qualifizierungsoffensive, die die strukturellen Defizite auf dem Arbeitsmarkt beseitigt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft steigert. Unabdingbar ist daneben jedoch die Schaffung eines dauerhaften Zweiten Arbeitsmarktes, der vor allem langfristig nicht mehr vermittelbare Arbeitskräfte auffängt. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich an der gesellschaftlich vorhandenen und auch notwendigen Arbeit zu beteiligen, indem sie einen öko-sozial-kulturellen Dienst ableisten, der ihnen auf Dauer ein Grundeinkommen sichert. Die Finanzierung dieser aktiven Arbeitsmarktpolitik sollte über eine ökologische Steuerreform, die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe, die Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und - soweit nötig - die zusätzliche Besteuerung gehobener und höherer Einkommen erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beyond Keynesianism: the socio-economics of production and full employment (1991)
Zitatform
Matzner, Egon & Wolfgang Streeck (Hrsg.) (1991): Beyond Keynesianism. The socio-economics of production and full employment. Aldershot u.a.: Edward Elgar Publ., 263 S.
Abstract
Der Band enthält die Beiträge zu einer Konferenz des WZB (Wissenschaftszentrum Berlin) im Juli 1989. Die Strategien der keynesianischen nachfrageorientierten Beschäftigungspolitik, aber auch einer angebotsorientierten Deregulierungspolitik werden kritisch behandelt; es werden Wege zu einer Synthese beider Ansätze beschrieben. (IAB)
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Literaturhinweis
Verordnung zum Altersübergangsgeld: Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (1991)
Zitatform
(1991): Verordnung zum Altersübergangsgeld. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 792/91 (12.12.1991)), 6 S.
Abstract
"Verlängerung der Befristung des durch § 249e des Arbeitsförderungsgesetzes und Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt II Nr.1 Buchstabe e des Einigungsvertrages geregelten Altersübergangsgeldes ältere arbeitslose Arbeitnehmer bis zum 30. Juni 1992 aufgrund der tiefgreifenden wirtschaftlichen Probleme in den neuen Bundesländern" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Wer hat in den Jahren 1986 und 1987 Überbrückungsgeld nach § 55a AFG bezogen? (IAB-Kurzbericht 18.1.1989) (1990)
Zitatform
(1990): Wer hat in den Jahren 1986 und 1987 Überbrückungsgeld nach § 55a AFG bezogen? (IAB-Kurzbericht 18.1.1989). In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (1990): Kurzberichte 1989 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 42.11), S. 12-17.
Abstract
In dem Beitrag werden Strukturmerkmale von Personen dargestellt, die 1986 und 1987 bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Überbrückungsgeld erhalten haben. Die Daten stammen aus einer Erhebung der Arbeitsämter. Ergebnisse:
"Überbrückungsgeld ist in den Jahren 1986 und 1987 vornehmlich von verheirateten, besser qualifizierten Männern in jüngerem Alter in Anspruch genommen worden. Die Neugründungen erfolgten hauptsächlich im verarbeitenden und im Dienstleistungsgewerbe. Ca. 50 % beendeten mit der Selbständigkeit eine bis zu sechsmonatige Arbeitslosigkeit. Bis zum 1.8.1988 hat sich jeder elfte Überbrückungsgeldempfänger wieder arbeitslos gemeldet." (IAB2) -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktpolitik: neue Hilfen für Langzeitarbeitslose (1989)
Kühl, Jürgen;Zitatform
Kühl, Jürgen (1989): Arbeitsmarktpolitik. Neue Hilfen für Langzeitarbeitslose. In: Arbeit und Beruf, Jg. 40, H. 6, S. 181-183.
Abstract
Der Beitrag bietet zunächst einen kurzen Überblick zum Sonderprogramm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose, wonach die Lohnkostenzuschüsse bis einschließlich 1991 ausgeweitet werden. Anschließend werden Kriterien zur Beurteilung dieses Programms aufgezeigt. Angesprochen werden u.a. Mittnahmeeffekte und Fragen der Kostenverlagerung. (IAB)
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Literaturhinweis
Entschließung des Bundesrates zu aktuellen Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik: Antrag des Landes Baden-Württemberg (1989)
Zitatform
(1989): Entschließung des Bundesrates zu aktuellen Herausforderungen der Arbeitsmarktpolitik. Antrag des Landes Baden-Württemberg. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 491/89 (20.09.1989)), 19 S.
Abstract
"Notwendigkeiten zur Lösung der aktuellen Probleme des Arbeitsmarktes: Schließung der Qualifikationslücke, Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser, Verstärkung der Vermittlungsbemühungen, u.a. durch Stärkung der Vermittlungsmöglichkeiten, Intensivierung der Bekämpfung des Mißbrauchs der finanziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Verbesserung der Aussagefähigkeit der Arbeitsmarktstatistik." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990) (1989)
Zitatform
(1989): Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 - BeschFG 1990). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 11/4952 (14.07.1989)), 12 S.
Abstract
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mehrere gesetzliche Regelungen zur Beschäftigungsförderung, die Ende 1989 bzw. Ende 1992 auslaufen, bis Ende 1995 zu verlängern:
- die Erleichterungen beim Abschluß befristeter Arbeitsverträge,
- die unentgeltliche Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit,
- die Förderung von Arbeitslosen unter 25 Jahren in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ohne Anrechnung von Einkommen bereits nach vier Monaten beitragspflichtiger Beschäftigung,
- die Förderung der Teilnahme von Arbeitslosen unter 25 Jahren an Vorbereitungslehrgängen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und an allgemeinbildenden Kursen zum Abbau von beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten,
- die Förderung der Teilnahme Jugendlicher unter 25 Jahren an beruflichen Bildungsmaßnahmen in Teilzeitunterricht durch ein Teil-Unterhaltsgeld,
- die Förderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer nach der Betreuung und Erziehung eines Kindes durch ein Teil-Unterhaltsgeld,
- die Senkung des Mindestalters für die Zuweisung in Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer auf 50 Jahre,
- der erleichterte Bezug von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und sich verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt Altersruhegeld zu beantragen,
- die Verlängerung der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe,
- die Verlängerung der zulässigen Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung auf sechs Monate,
- die Doppel- und Mehrfachanrechnung von schwerbehinderten Auszubildenden auf Pflichtplätze. (IAB2) -
Literaturhinweis
Vorruhestandsregelung sollte verlängert werden (1988)
Meinhardt, Volker; Zwiener, Rudolf;Zitatform
Meinhardt, Volker & Rudolf Zwiener (1988): Vorruhestandsregelung sollte verlängert werden. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 55, H. 4, S. 41-49.
Abstract
"Bis Ende 1987 hatten 140 000 Personen den Vorruhestand in Anspruch genommen. Damit entspricht die Beteiligung zwar nicht den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung, doch liegt sie höher, als bisher angenommen wurde. Bezogen auf den Personenkreis, der nach Tarifvertrag prinzipiell einen Vorruhestandsanspruch hatte und die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllte, lag die Quote der Inanspruchnahme bei etwa 70 vH. Von den Arbeitnehmern ist das Vorruhestandsangebot damit in einem unerwartet hohen Maße akzeptiert worden. Das seit dem 1.5. 1984 geltende Vorruhestandsgesetz ist allerdings für Neubeantragungen bis zum 31.12.1988 befristet. Bisher gibt es keine Vorruhestandsregelung im öffentlichen Dienst; dabei wäre gerade in diesem Bereich ein hoher Arbeitsmarkteffekt zu erzielen. Der Beschäftigungsanstieg der letzten 4 Jahre geht auch auf die Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und die Einführung des Erziehungsurlaubs zurück. In Zukunft kommt den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei derzeit steigender Arbeitslosigkeit und stagnierender Beschäftigung entscheidende Bedeutung zu. Die Verlängerung und Verbesserung des Vorruhestandsgesetzes und ein entsprechender Tarifabschluß für den öffentlichen Dienst würde eine beachtliche Entlastung des Arbeitsmarktes bringen. Die entprechenden Schritte sollte die Bundesregierung daher rasch einleiten." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Verlagerung von Aufgaben und Ausgaben aus dem Bundeshaushalt: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 11/2367) (1988)
Zitatform
(1988): Verlagerung von Aufgaben und Ausgaben aus dem Bundeshaushalt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 11/2367). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 11/2710 (26.07.1988)), 30 S.
Abstract
"Entlastung des Bundeshaushalts von 1978 bis 1991 durch Übertragung von Aufgaben und Ausgaben auf die Bundesanstalt für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung, die Deutsche Bundespost, die Deutsche Bundesbahn, das ERP-Sondervermögen, den Verstromungsfonds, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Ausgleichsbank, die Kokskohlenbeihilfe, die Steinkohlenbevorratung, die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, die Deutsche Airbus GmbH, Länder und Gemeinden; Vereinbarkeit von Schattenfinanzierungen mit Art. 110 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 1 Grundgesetz" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (1988)
Zitatform
(1988): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 11/2990 (27.09.1988)), 30 S.
Abstract
Durch die Gesetzesänderung sollen die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit gesenkt werden. Der Entwurf sieht u.a. Leistungskürzungen bei beruflichen Bildungsmaßnahmen, den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, dem Einarbeitungszuschuß, dem Kurzarbeitergeld und beim Arbeitslosengeld für Personen unter 25 Jahren vor. "Zur Verbesserung der Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand wird insbesondere den Tarifvertragsparteien ein gesetzlicher Rahmen für tarifliche Regelungen zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Leistungen zur Förderung der Altersteilzeitarbeit. Entsprechend der Zielsetzung werden Zuschüsse von der Bundesanstalt für Arbeit nur gewährt, wenn der freiwerdende Teilzeitarbeitsplatz wieder besetzt wird und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu dem Teilzeitarbeitsentgelt einen Zuschuß von 25% des Teilzeit-Nettolohnes zahlt sowie Beiträge zur Höherversicherung des Arbeitnehmers in der Rentenversicherung im Wert der Differenz zu 90 v.H. des letzten Bruttoarbeitsentgelts leistet. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erstattet die Bundesanstalt dem Arbeitgeber seine Aufwendungen für die Aufstockung des Nettolohnes und für die Höherversicherung des in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmers." (IAB2)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes): Gesetzentwurf der Bundesregierung (1987)
Zitatform
(1987): Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 304/87 (14.08.1987)), 91 S.
Abstract
"Ergänzung und Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik für bestimmte Zielgruppen, u.a. durch Übernahme des Benachteiligtenprogramms und der Förderung nach dem Bildungsbeihilfegesetzes in das Arbeitsförderungsgesetz sowie durch Übernahme der Sprachförderung von Aussiedlern und Asylanten in den Aufgabenkatalog der Bundesanstalt für Arbeit; Erweiterung und Verbesserung der Arbeitsvermittlungsmöglichkeiten; Verhinderung des Mißbrauchs von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit; Vereinfachung des Arbeitsförderungsrechts; sonstige Regelungen: Absenkung der Grenze für kurzzeitige Beschäftigung, Neuregelung des Bezugs von Arbeitslosengeld und -hilfe für Studenten und Schüler, Härteregelung bei Meldeversäumnissen Arbeitsloser ohne wichtigen Grund, Klärung der Auslegeprobleme bei der Erstattungspflicht nach § 128 AFG; Änderung des Artikels 1 § 2 Nr. 13 des Arbeitsförderungs- Konsolidierungsgesetzes, Aufhebung des Bildungsbeihilfegesetzes (Artikel 3 des Beschäftigungsförderungsgesetzes), der Verordnung über die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen aus Bundesmitteln sowie der Sprachförderungsverordnung. Belastung der BfA 1988 mit 950 Mio DM, die bis 1991 auf 732 Mio DM abgebaut werden; Entlastung des Bundes von 901 Mio DM (1988) bis 847 Mio DM (1991)." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Jahreswirtschaftsbericht 1986 der Bundesregierung (1986)
Zitatform
(1986): Jahreswirtschaftsbericht 1986 der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/4981 (30.01.1986)), 42 S.
Abstract
Der Bericht soll der Wirtschaft gesamtwirtschaftliche Orientierungsdaten für 1986 zur Verfügung stellen. Er beginnt mit einer Analyse der wirtschaftspolitischen Ausgangslage und der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte. Dann wird die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung dargelegt. Diese ist darauf ausgerichtet, "die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für mehr Wachstumsdynamik und mehr Beschäftigung grundlegend zu verbessern". Weitere Punkte behandeln die europäische und internationale Wirtschaftspolitik sowie Maßnahmen der Wettbewerbs- und Strukturpolitik. Im Anhang wird die Jahresprojektion 1985 mit der tatsächlich eingetretenen Entwicklung verglichen und die Jahresprojektion 1986 vorgestellt. (IAB2)
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Literaturhinweis
Was tun mit dem Überschuß der Bundesanstalt für Arbeit? (1984)
Schuhmair, E.;Zitatform
Schuhmair, E. (1984): Was tun mit dem Überschuß der Bundesanstalt für Arbeit? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 37, H. 25/26, S. 3-7.
Abstract
"Die Bundesanstalt für Arbeit wird in diesem Jahr zum erstenmal seit geraumer Zeit wieder einen Überschuß in ihrer Kasse erzielen, obwohl die Arbeitslosigkeit nach wie vor auf hohem Niveau verharrt. Es wird gezeigt, daß sich dieser Konsolidierungserfolg bereits seit längerem abzeichnete und einige der zahlreichen Konsolidierungsmaßnahmen zu weit gingen. In der aktuellen Lage wird dafür plädiert, eher Rücklagen zu bilden, als die Überschüsse sofort wieder auszugeben, um die Funktion der Arbeitslosenversicherung als 'automatischer Stabilisator' in Zukunft zu erhalten." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen: Gesetzentwurf der Bundesregierung (1984)
Zitatform
(1984): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/965 (07.02.1984)), 13 S.
Abstract
"Erweiterung der Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Bezieher von vorzeitigem Altersruhegeld im Rahmen der 59er-Regelung, Ausnahme von Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern von der Erstattungspflicht, gestaffelte Erstattungsbeträge bei Betrieben mit bis zu 60 Arbeitnehmern, Wegfall der Erstattungspflicht bei öffentlich subventionierten Betrieben und Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten; Änderung der §§ 49, 128 und 134 sowie Einfügung eines § 242c AFG, Einfügung eines § 1395b RVO, eines § 117b Angestelltenversicherungsgesetz, eines § 140b Reichsknappschaftsgesetz, eines § 7a in Artikel 2 ArVNG, eines § 7b in Artikel 2 AnVNG und eines § 4a in Artikel 2 KnVNG, Änderung der §§ 13 und 19 HzVG (Text identisch mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU/ FDP BT Drs 10/893). Rechnet man die Entlastungen für die Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, dem vorgezogenen Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit sowie den Lohnsteuermehreinnahmen gegen die Mehraufwendungen auf, so entstehen im Jahre 1984 Einsparungen in Höhe von 12 Mio DM, 1985 in Höhe von 73 Mio DM, 1986 in Höhe von 178 Mio DM und in den Jahren 1987/88 jeweils 233 Mio DM." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 (BeschFG 1985): Gesetzentwurf der Bundesregierung (1984)
Zitatform
(1984): Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 (BeschFG 1985). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 393/84 (24.08.1984)), 52 S.
Abstract
"Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten durch z.T. befristete Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht; bis 1991 beschränkte Möglichkeit zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitslosen, Änderung des arbeitsrechtlichen Schutzes der Teilzeitarbeit, Änderung der Sozialplanregelung zur Entlastung der Unternehmen, Erweiterung des Ausgleichsverfahrens bei der Lohnfortzahlung auf Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern, unentgeltliche Ausbildungsstellenvermittlung im Auftrag der BA bis Ende 1991, Intensivierung der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Verlängerung der Höchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung auf 6 Monate bis Ende 1991, schärfere Bestrafung für illegale Ausländerbeschäftigung, Begünstigung des Alleinhandwerkers in der Rentenversicherung bei Lehrlingsausbildung, Klarstellung des Kündigungsschutzgesetzes betr. Massenentlassungen in Baubetrieben, Auflockerung der Dreijahresfrist für Kassenkuren; Änderung div. Gesetze. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine Kosten." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
