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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Behinderungsart"
  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation schizophren Erkrankter: Erfolgsvorhersage durch Indikatoren kognitiver Modifizierbarkeit (2006)

    Watzke, Stefan ;

    Zitatform

    Watzke, Stefan (2006): Berufliche Rehabilitation schizophren Erkrankter. Erfolgsvorhersage durch Indikatoren kognitiver Modifizierbarkeit. (Studien zur Schizophrenieforschung 10), Hamburg: Korvac, 333 S.

    Abstract

    "Personen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formkreis benötigen besondere Rehabilitationsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um einer Ausgliederung aus der Gesellschaft entgegenzuwirken. Welche Patienten eine Rehabilitation aber erfolgreich abschließen und welchen Patienten dies nicht gelingt, konnte bislang nur in eingeschränktem Umfang vorhergesagt werden. Neuere Ansätze versuchen, eine verbesserte Erfolgsprognose durch die Einbeziehung kognitiver Beeinträchtigungen der Erkrankten zu erzielen. Das Buch liefert einen umfangreichen Überblick über die Studienlage zur Vorhersage von Rehabilitationserfolg unter Verwendung soziodemographischer und krankheitsbezogener Prädiktorvariablen einerseits und dem Ausmaß kognitiver Leistungen andererseits. Ein neuer, innovativer Testansatz - die Dynamische Testdiagnostik - verspricht, über die basale kognitive Performanz hinausgehende Informationen über die maximale kognitive Leistungsfähigkeit der Probanden, ihre kognitive Modifizierbarkeit zu liefern. Mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Erfolgsvorhersage wurden in einer längsschnittlichen Studie an einer Stichprobe schizophren erkrankter Rehabilitanden erstmals diese Indikatoren kognitiver Modifizierbarkeit zur Prognose des individuellen Rehabilitationserfolges eingesetzt. Durch die Anwendung dynamisch kognitiver Testverfahren konnten Personengruppen mit differentiellem kognitivem Lernpotenzial identifiziert werden, die sich deutlich in Ausprägung und Entwicklung ihrer arbeitsbezogenen Lernfähigkeit während der Rehabilitation, in ihrer Entwicklung des Funktionsniveaus über die Rehabilitation hinaus sowie im Ausmaß der beruflichen Wiedereingliederung unterschieden. Diese richtungsweisenden Befunde über eine longitudinale prognostische Validität der individuellen kognitiven Modifizierbarkeit werden hinsichtlich ihrer Relevanz für eine zukünftige Gestaltung beruflicher Rehabilitation diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benachteiligte Jugendliche in der Ausbildung: Anforderungen an ein integratives berufspädagogisches Förderkonzept (2005)

    Allespach, Martin; Deuschle, Siegfried; Rohr, Erwin; Bremer, Rainer; Novak, Hermann; Weiser, Manfred; Kornmann, Reimer;

    Zitatform

    Allespach, Martin, Rainer Bremer, Siegfried Deuschle, Reimer Kornmann, Hermann Novak, Erwin Rohr & Manfred Weiser (2005): Benachteiligte Jugendliche in der Ausbildung. Anforderungen an ein integratives berufspädagogisches Förderkonzept. Marburg: Schüren, 168 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt des Buches steht die Ausbildung von Jugendlichen, die pauschal und undifferenziert als benachteiligte Jugendliche bezeichnet werden. Sie sind häufig die Verlierer, wenn es um eine qualifizierte, zukunftsorientierte Berufsausbildung geht. Was für sie geeignet ist, scheint klar zu sein: Sondermassnahmen, Warteschleifen in Form von Berufspraktika und Qualifizierungsmassnahmen in Berufen mit wenig Aussichten. Aus unterschiedlicher Perspektive wird das Problem der sogenannten Benachteiligtenförderung diskutiert und der Rahmen für einen integrativen Ansatz, dem berufspädagogischen Förderkonzept, abgesteckt. Dabei wird in dem Buch die Bedeutung des Themas unter den Gesichtspunkten Gesellschaft, Jugend, Berufsbildung und Arbeitsmarkt betrachtet; die berufspädagogische, integrationspädagogische förderpädagogische Herausforderung herausgearbeitet; auf die Rahmenbedingungen für eine Ausbildung von zu fördernden Jugendlichen i.S. von Ausbildungs- und Schulentwicklung eingegangen und die jeweiligen Anforderungen für Schüler und Lehrer formuliert. Die Autoren, aus der Bildungspraxis und der Bildungsforschung kommend, sind sich einig in der Zielsetzung, allen Jugendlichen eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen und ihnen damit den Erwerb einer umfassenden berufliche Handlungskompetenz sicher zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
    Vorwort von Rainer Bliesener und Jörg Hofmann;
    Fördern statt Ausgrenzen: Allen Jugendlichen eine Ausbildung mit Perspektiven ermöglichen (7-8);
    Martin Allespach und Hermann Novak: Abbau von Benachteiligung als berufspädagogischer Auftrag und berufspädagogische Herausforderung (9-52);
    Siegfried Deuschle: 'Benachteiligte Jugendliche' Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen (53-65);
    Erwin Ruhr: Gleichheiten, Ungleichheiten. Zu einigen Problemen der sogenannten Benachteiligungen (67-85);
    Raineer Bremer: Fördern statt ausgrenzen - Die Bedeutung des Themas unter den Gesichtspunkten Gesellschaft, Jugend, Berufsbildung und Arbeitsmarkt (87-116);
    Reimer Kornmann; Förderdiagnostik bei berufspädagogischen Fragestellungen (117-132);
    Manfred Weiser und Reimer Kornmann: Integrationspädagogik: Herausforderungen und Anforderungen (133-152);
    Manfred Weiser: Beteiligung und Verantwortung - Aspekte der Schulentwicklung an einer Förderschule (153-168);
    Dieter Bögenhold: Einleitung (9);
    Arbeit in und von kleinen und mittleren Unternehmen;
    Josef Mugler: Bestimmungsfaktoren der Attraktivität der Arbeit in Klein- und Mittelbetrieben (15-32);
    Martin Abraham: die Rolle des (Ehe-)Partners für kleine und mittlere Unternehmen (33-50);
    Hellmuth Lange und Andre Städler: Problemfeld Innovation - Zum Wandel von Ingenieurarbeit in KMU unter den Bedingungen betrieblicher Reorganisationsprozesse (51-76);
    Dieter Bögenhold: Die Entwicklung zu Dienstleistungen - Ein wirtschaftshistorisches Erklärungsmuster für Veränderungen in der Unternehmensorganisationen und für das Entstehen neuer KMU (77-100);
    Selbständige und Unternehmensgründungen: Wirtschafts- und Sozialpolitische Gesichtspunkte;
    Manfred Lueger, Hermann Frank und Christian Korunka: Zur Heterogenität des Gründens - Eine komparative Analyse österreichischer Unternehmensgründungen (101-122);
    Uschi Backes-Gellner, Gülden Demirer und Petra Moog: Hochschulinduzierte Bründungen im Kontext der Gründungsforschung: Grenzen und Lösungsmöglichkeiten einer empirischen Analyse (123-144);
    Uwe Fachinger und Angelika Oelschläger. Selbständige und ihre Altersvorsorge: Sozialpolitischer Handlungsbedarf (145-174);
    Entrepreneurship und Industrie- und Strukturpolitik;
    Klaus Semlinger: Deutsche und japanische Kleinbetriebe im Vergleich - Entwicklungsperspektiven im Internationalisierungsprozess der Wirtschaft (175-192); Gunther Tichy: Die Globalisierung als Bedrohung der europäischen (Klein-)Unternehmen? - Ein Plädoyer für eine europäische Wirtschafts- und Unternehmenspolitik (193-228); David Foden: Entrepreurship - Eine Betrachung aus gewerkschaftlicher Sicht (229-242).

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  • Literaturhinweis

    Die Chancen zweijähriger Ausbildungsberufe (2005)

    Althoff, Heinrich;

    Zitatform

    Althoff, Heinrich (2005): Die Chancen zweijähriger Ausbildungsberufe. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Jg. 101, H. 2, S. 281-287.

    Abstract

    Von den zweijährigen, theoriegeminderten Ausbildungsberufen wird erwartet, dass sie einen Teil der Jugendlichen aufnehmen, die aufgrund mangelnder Berufsreife oder fehlender schulischer Abschlüsse keinen geeigneten Ausbildungsplatz finden. Anhand der Entwicklung der Ausbildungsdauer von Berufen für behinderte Jugendliche wird gezeigt, dass von Berufen mit kurzer Ausbildungszeit kein nennenswerter Beitrag zur Lösung der gegenwärtigen Probleme am Ausbildungsstellenmarkt zu erwarten ist. Hierzu werden Erfahrungen zur Ausbildungsdauer, insbesondere zur Ausbildungsdauer behinderter Jugendlicher, quantitativ analysiert. Dabei zeigt sich, dass die zuständigen Stellen der Wirtschaft (Kammern) seit den 70er Jahren die Ausbildungsdauer der Berufe für Behinderte deutlich angehoben haben. Auch Einrichtungen und Betriebe entscheiden sich zunehmend für längere Ausbildungszeiten. Trotz des proklamierten Ziels der Spitzenverbände der Wirtschaft, weniger qualifizierten Jugendlichen theoriegeminderte zweijährige Berufe anzubieten, ist nicht erwarten, dass die ausbildende Wirtschaft die neuen zweijährigen Berufe akzeptieren wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX: arbeits- und schwerbehindertenrechtliche Fragen (2005)

    Balders, Sven-Frederik; Lepping, Christian;

    Zitatform

    Balders, Sven-Frederik & Christian Lepping (2005): Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX. Arbeits- und schwerbehindertenrechtliche Fragen. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 22, H. 15, S. 854-857.

    Abstract

    "Das in §§ 83 II a Nr. 5, 84 II 1 SGB IX neu eingeführte 'betriebliche Eingliederungsmanagement' regelt ein Verfahren zur möglichst frühzeitigen Beendigung von Arbeitsunfähigkeit sowie zur Sicherung des Arbeitsplatzes schwerbehinderter Arbeitnehmer. Im Anschluss an die Darstellung von Gagel (NZA 2004, 1359) geht der Beitrag auf die sich aus diesem gesetzlichen Modell für die Praxis ergebenden arbeits- und schwerbehindertenrechtlichen Fragen ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Psychiatric disorders and labor market outcomes: evidence from the National Latino and Asian American study (2005)

    Chatterji, Pinka ; Lu, Mingshan ; Alegria, Margarita; Takeuchi, David;

    Zitatform

    Chatterji, Pinka, Margarita Alegria, Mingshan Lu & David Takeuchi (2005): Psychiatric disorders and labor market outcomes. Evidence from the National Latino and Asian American study. (NBER working paper 11893), Cambridge, Mass., 43 S. DOI:10.3386/w11893

    Abstract

    "This paper investigates to what extent psychiatric disorders and mental distress affect labor market outcomes among ethnic minorities of Latino and Asian descent, most of whom are immigrants. Using data from the National Latino and Asian American Study, we examine the labor market effects of meeting diagnostic criteria for any psychiatric disorder in the past 12 months as well as the effects of psychiatric distress in the past year. Among Latinos, psychiatric disorders and mental distress are associated with detrimental effects on employment and absenteeism, similar to effects found in previous analyses of mostly white, American born populations. Among Asians, we find mixed evidence that psychiatric disorders and mental distress detract from labor market outcomes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kompetenzorientierte Fördereffekte rehabilitationsspezifischer Berufsvorbereitung (BvB) bei lern- und mehrfachbehinderten Jugendlichen (2005)

    Eser, Karl-Heinz; Sedlatscheck-Dussling, Martina;

    Zitatform

    Eser, Karl-Heinz & Martina Sedlatscheck-Dussling (2005): Kompetenzorientierte Fördereffekte rehabilitationsspezifischer Berufsvorbereitung (BvB) bei lern- und mehrfachbehinderten Jugendlichen. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 19, H. 6, S. 227-249.

    Abstract

    "In einer Studie an N = 84 Jugendlichen mit Lern- und Mehrfachbehinderung werden Fördereffekte der 'Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme' (BvB) 2004/05 im BBW Dürrlauingen über einen Zeitraum von etwa 7,5 Monaten mit Hilfe der Veränderungsmessung im 'direkten Vergleichsurteil' abgebildet. Das Ausbilderurteil wird durch die Selbstbewertung der Teilnehmenden ergänzt, deren Wahrnehmung Fortschritte fast doppelt so groß erscheinen läßt (+ 46,4%) als sie die Ausbildenden sehen (+ 24,0%). Die Funktionalität des BvB-Konzeptes mit rehaspezifischer Anlage 4 in der aktuellen Fassung wird dadurch zu wesentlichen Teilen bestätigt, wenn auch seine Zeitkomponenten, d.h. beispielsweise die Förderdauer, für den hier betrachteten Personenkreis als teilweise unzureichend erachtet werden: bei 56% der Teilnehmenden ist die Förderzeit von 11 Monaten zur Sicherstellung der angestrebten Ausbildungs- oder Berufsreife im Ausbilderurteil Mitte April (noch) nicht ausreichend. Die ausbildungsrelevanten Merkmale 'Einhalten von Regeln' und ' Umgang mit Kritik' erfahren durch die sozialpädagogisch- psychologisch begleitete Internatspädagogik eine Verbesserung, die das Wohnen zu Hause nicht garantieren kann. Letztendlich zeigte das bis Anfang 2004 gültige Konzept der Förderlehrgänge durch mehr personenkreisspezifische, individuellere und zeitlich angemessenere Fördermöglichkeiten - insbesondere für schwer lernbehinderte Teilnehmende - nachweisliche Vorteile gegenüber dem Fachkonzept BvB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen und Erfolge der Ausbildung von behinderten Jugendlichen in Betrieb und Berufsschule: Ergebnisse des BAR-Modellprojekts "REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)" (2005)

    Faßmann, Hendrik; Lenk, E.; Steger, R.; Maier-Lenz, R. -J.;

    Zitatform

    Faßmann, Hendrik, E. Lenk, R. -J. Maier-Lenz & R. Steger (2005): Chancen und Erfolge der Ausbildung von behinderten Jugendlichen in Betrieb und Berufsschule. Ergebnisse des BAR-Modellprojekts "REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)". In: Die Rehabilitation, Jg. 44, H. 2, S. 107-112. DOI:10.1055/s-2004-834741

    Abstract

    "Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gab 1989 den Anstoß zum Modellprojekt 'REGINE'. Erprobt werden sollte die Möglichkeit, insbesondere lernbehinderte Jugendliche unter 'normalen' Bedingungen in Betrieb und Berufsschule auszubilden und sie dabei durch einen Bildungsträger zu fördern. Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse der Begleitforschung hat das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bereits im Dezember 2003 veröffentlicht. Sie ermutigen dazu, die Möglichkeit einer betrieblichen Rehabilitation bei der Erstausbildung stärker als bisher zu nutzen. Von den Jugendlichen des ersten REGINE-Modelljahrgangs haben mehr als die Hälfte ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Fast 40 % wurden vom Ausbildungsbetrieb übernommen, und 12,8 % fanden in einem anderen Betrieb eine Stelle. Im zweiten Modelljahrgang zeichneten sich noch bessere Ergebnisse ab. Die entsprechenden Zahlen betragen hier 47,1 % und 32,4 %. Die Erfolge sprechen, insbesondere angesichts der schwierigen Arbeitsmarktsituation, für diesen Lernort. Selbst in Zeiten eines spürbaren Rückgangs der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben scheint es möglich, Jugendliche mit Behinderungen am Lernort erfolgreich und kostengünstig auszubilden, wenn eine individuelle Unterstützung sowohl der Jugendlichen als auch der ausbildenden Betriebe sichergestellt werden kann. Die 'Betriebliche Ausbildung und rehaspezifische Förderung durch einen Rehabilitationsträger' hat in allen drei Projektphasen 'Vorbereitung der Berufsausbildung', 'wohnortnahe Ausbildung im dualen System' und 'Nachbetreuung/Übergangshilfen' die Notwendigkeit einer sorgfältigen Ausbildungsvorbereitung deutlich werden lassen. Es ist daher als ein wichtiges Teilergebnis des Modellprojekts zu werten, dass früher, intensiver und planmäßiger als bisher mit berufsorientierenden Maßnahmen in der Schule begonnen werden muss, um die Auswahl der Teilnehmer für diese Form der betrieblichen Ausbildung passgenauer zu gestalten. Als 'Achillesferse' des neuen Lernorts erwies sich die berufstheoretische Ausbildung in den Berufsschulen. In der Regel wurde sie den Bedürfnissen von lernbehinderten Auszubildenden nicht gerecht. Diese Defizite mussten von den Bildungsträgern kompensiert werden. Damit finanziert allerdings die Arbeitsverwaltung Leistungen, die eigentlich Pflichtaufgaben der Kultusadministration sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Barrierefreie Übergänge?: Jugendliche mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten zwischen Schule und Berufsleben (2005)

    Felkendorff, Kai; Häfeli, Kurt; Fasching, Helga ; Wagner, Sandra J.; Lischer, Emil; Böhringer, Klaus-Peter; Menschenmoser, Helmut; Biermann, Horst; Niedermair, Claudia; Duismann, Gerhard J.; Schulz, Jörg;

    Zitatform

    (2005): Barrierefreie Übergänge? Jugendliche mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten zwischen Schule und Berufsleben. Zürich: Pestalozzianum, 154 S.

    Abstract

    "Die uneingeschränkte Teilhabe an Bildung und Arbeit ist in den deutschsprachigen Ländern zentrales Leitziel der Behindertenpolitik. Gleichwohl werden Jugendliche mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten auf ihrem Weg von der Schule ins Berufsleben mit einer Vielzahl von Barrieren konfrontiert. Beiträge aus Österreich, Deutschland und der Schweiz nehmen einzelne Hindernisse in den Blick und erörtern Möglichkeiten, wie diese überwunden oder wenigstens abgebaut werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX: offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX (2005)

    Grimm, Detlef; Brock, Martin; Windeln, Norbert;

    Zitatform

    Grimm, Detlef, Martin Brock & Norbert Windeln (2005): Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX. Offene Rechtsfragen und Widersprüche des neu eingefügten § 90 Abs. 2a SGB IX. In: Der Betrieb, Jg. 58, H. 5, S. 282-286.

    Abstract

    "Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. 5. 2004 die Vorschrift des § 90 Abs. 2a SGB IX eingeführt, mit der die Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz in bestimmten Fällen trotz einer möglicherweise vorhandenen Schwerbehinderung ausgenommen wird. Nach Auffassung der Autoren wirft die neue Norm mehr Fragen auf als sie beantwortet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Bildung für Hör- und Sprachbehinderte auf neuen Wegen: Unterstützungsmöglichkeiten für die Ausbildung und die berufliche Schullaufbahn (2005)

    Hilt, Rainer; Dettenberg, Matthias;

    Zitatform

    Hilt, Rainer & Matthias Dettenberg (2005): Berufliche Bildung für Hör- und Sprachbehinderte auf neuen Wegen. Unterstützungsmöglichkeiten für die Ausbildung und die berufliche Schullaufbahn. In: Hörgeschädigtenpädagogik, Jg. 59, H. 1, S. 10-14.

    Abstract

    "Neben der klassischen Ausbildung an einem Berufsbildungswerk haben sich in den letzten Jahren weitere Möglichkeiten der Unterstützung einer Ausbildung eröffnet. Junge Menschen mit ausreichender Kommunikationsfähigkeit können verstärkt in betrieblicher Umgebung eine Ausbildung durchlaufen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, im beruflichen Schulwesen begleitet zu werden. Dabei werden sie durch die Angebote des Berufsbildungswerks unterstützt. Diese Angebote sind die Wohnortnahe Rehabilitation und die Schulische Kooperation. Bei der Wohnortnahen Rehabilitation geht es um die Unterstützung der betrieblichen Ausbildung. Dabei stehen Auszubildender und Betrieb im Mittelpunkt. Wichtig dabei ist, die Zusammenarbeit zwischen Azubi, Betrieb, Berufsschule und Eltern zu koordinieren. Bei der Schulischen Kooperation geht es um die Unterstützung einzelner hörgeschädigter oder sprachbehinderter Menschen in einer öffentlichen Berufs- oder Fachschule. Hier werden insbesondere die Lehrer beraten, die ansonsten keine Hörgeschädigten in ihrer Klasse haben und daher wenig Erfahrung im Umgang mit dieser Zielgruppe. Diese beiden neuen Angebote ersetzen das Berufsbildungswerk nicht. Für viele behinderte junge Menschen ist eine Berufsvorbereitung und Berufsausbildung vollzeitlich am BBW nach wie vor die erste Wahl. Durch das hörbehindertenspezifische Konzept und den hohen Personalschlüssel kann trotz Handicap ein guter Ausbildungserfolg erreicht werden. Deshalb ergänzen und erweitern die neuen Konzepte das Angebot des Berufsbildungswerks." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Handlungskompetenz - eine Herausforderung auch für das berufliche Bildungswesen Hörgeschädigter: das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte Essen im Kontext neuer beruflicher Anforderungen (2005)

    Kleinöder, Heidemarie;

    Zitatform

    Kleinöder, Heidemarie (2005): Berufliche Handlungskompetenz - eine Herausforderung auch für das berufliche Bildungswesen Hörgeschädigter. Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte Essen im Kontext neuer beruflicher Anforderungen. In: Hörgeschädigtenpädagogik, Jg. 59, H. 1, S. 4-8.

    Abstract

    "Die umfassende Neuordnung von Berufen in Deutschland entwickelt Berufsbilder, die in beruflichen Handlungsfeldern beschrieben werden. Ziel ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Die Lernfelddidaktik ist die Antwort des Bildungswesens auf diese Herausforderung. Die besonderen personalen und sprachlichen Lernvoraussetzungen hörgeschädigter Jugendlicher erfordern neue methodisch-didaktische Konzepte in der Umsetzung dieser Ziele. Da nicht allen Jugendlichen der unmittelbare Einstieg in die Berufsausbildung gelingt, müssen sie zunächst verstärkt Angebote nutzen, um sich schulisch weiter zu qualifizieren bzw. sich gezielt auf die Aufnahme der Berufsausbildung in einem Berufsfeld vorzubereiten. Entwicklung von grundlegenden Fachkompetenzen, insbesondere Stärkung von Sozial-/Methodenkompetenz, gehört zu den Angeboten vollzeitschulischer Bildungsgänge, um die Startchancen zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte Menschen 2003 (2005)

    Pfaff, Heiko;

    Zitatform

    Pfaff, Heiko (2005): Schwerbehinderte Menschen 2003. In: Wirtschaft und Statistik H. 11, S. 1209-1215.

    Abstract

    "Zum Jahresende 2003 lebten 6,6 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 73 000 Personen bzw. 1,1% weniger als am Jahresende 2001. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,0%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,5%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,6% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 22,4% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (83,5%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (26,3%). 14,4% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,7% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,6%. In 5,2% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt: Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus (2005)

    Schröder, Helmut ; Steinwede, Jacob; Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Schröder, Helmut, Jacob Steinwede & Angela Rauch (2005): Wiedereingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt. Gesundheitszustand und Eingliederungszuschüsse machen den Unterschied aus. In: Arbeit und Beruf, Jg. 56, H. 5, S. 129-133.

    Abstract

    Der Beitrag fasst die Ergebnisse einer Studie der Bundesagentur für Arbeit zusammen, die fördernde und hemmende Faktoren für die (Wieder-)Beschäftigung Schwerbehinderter untersuchte. Hierzu wurden Schwerbehinderte, Unternehmen und Vermittlungsinstitutionen befragt. Es zeigt sich, dass neben behindertenspezifischen Problemen bei der Vermittlung dieselben Faktoren wie bei Nichtbehinderten eine Rolle spielen: Alter, Qualifikation, Gesundheitszustand, Motivation und Intensität des Suchverhaltens. Vor allem ein unzureichendes Coping der Behinderung erhöht neben fortgeschrittenem Alter oder geringer Qualifikation das Risiko schwerbehinderter Menschen, arbeitslos zu bleiben. Das Case-Management schwerbehinderter Menschen sollte deshalb gefördert werden. Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungsinstitutionen und Unternehmen ausgebaut werden. Eine zentrale Rolle spielen auch Eingliederungsinstrumente, vor allem finanzielle Förderung, zum Beispiel in Form von Eingliederungszuschüssen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Frauen und Männer auf dem Ausbildungsstellenmarkt (2005)

    Abstract

    "Behinderte Menschen sollen am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft wie nicht behinderte Menschen teilhaben können. Eine Ausbildung im dualen System, wie sie für nicht behinderte Menschen die Regel ist, ist deshalb auch für sie das vorrangige Ziel. Die Versorgung behinderter Jugendlicher mit Berufsausbildungsstellen in Deutschland ist sehr gut: Im Ausbildungsjahr 2003/2004 konnte die Bundesagentur für Arbeit 72,9 Prozent der behinderten jugendlichen Bewerber in Ausbildungsstellen und 24,5 Prozent in Alternativangebote, z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, vermitteln. Das führt zu einer sehr hohen Versorgungsquote der behinderten Bewerber von 97,4 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Berufsausbildung behinderter junger Frauen und Männer auf einem breiten Fundament steht: Bereits in der Schule berät die Bundesagentur für Arbeit, unterstützt von Integrationsfachdiensten, behinderte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern individuell über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung. Für behinderte Jugendliche, die beim Verlassen der Schule noch nicht ausbildungsreif sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit gezielt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an. Arbeitgeber, die behinderte Menschen ausbilden, können staatliche Zuschüsse erhalten, insbesondere zu den Ausbildungskosten und für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ist eine Ausbildung im dualen System wegen Art oder Schwere der Behinderung trotz der staatlichen Zuschüsse nicht erreichbar, stehen den behinderten Menschen andere, auf ihre Behinderung abgestimmte Angebote zur Verfügung. In erster Linie sind dies wohnortnahe berufliche Rehabilitationseinrichtungen und Berufsbildungswerke. Das gute Ergebnis bei der Versorgung behinderter Bewerber ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es diese außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Mindestens die Hälfte der behinderten Jugendlichen wird außerbetrieblich ausgebildet. Die außerbetriebliche Ausbildung erfolgt auf einem anerkannt hohen Niveau. Wegen fehlender Betriebsnähe ist es jedoch für diese Jugendlichen trotz erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oftmals schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Hier setzt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 an: Um die Zahl der betrieblichen Ausbildungen zu erhöhen, wurden die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber verbessert und das Beratungs- und Unterstützungsangebot verstärkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für die sog. 'verzahnte Ausbildung' verbessert. Dies ist eine besondere Form der außerbetrieblichen Ausbildung, in der die Jugendlichen möglichst umfängliche Teile ihrer Ausbildung in Partnerunternehmen absolvieren. Dadurch erhöht sich die Betriebsnähe ihrer Ausbildung, so dass sie es später leichter haben, im Beruf Fuß zu fassen. Denn wenn die Jugendlichen im Betrieb bereits bekannt sind, erhöhen sich ihre Chancen, nach Abschluss der Ausbildung übernommen zu werden. Damit die gesetzlichen Regelungen und Neuerungen in das Bewusstsein der Beteiligten eingehen und gelebt werden, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative 'job - Jobs ohne Barrieren' ins Leben gerufen. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Ausbildung behinderter Jugendlicher. Unternehmen sollen motiviert werden, verstärkt auch Jugendliche mit Behinderungen auszubilden. Sowohl auf der Auftaktveranstaltung der Initiative im September 2004 als auch auf der Schwerpunktveranstaltung 'Ausbildung' im März 2005 haben Unternehmensvertreter in beeindruckender Weise gezeigt, wie Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich ist, wenn man nur will. So zieht sich der Satz 'Wollen muss man!' wie ein roter Faden durch die Initiative. Auch in Broschüren und im Internet des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden Beispiele von Arbeitgebern bekannt gemacht, die mit der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen gute Erfahrungen gemacht haben. Daneben fördert die Initiative innovative Projekte auf dem Gebiet der Ausbildung behinderter Frauen und Männer. Die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung hilft, bestehende Vorbehalte abzubauen und zeigt, dass auch bei schwieriger Arbeitsmarktlage eine erfolgreiche Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben möglich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leistungen an Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen (2005)

    Abstract

    "Die Broschüre informiert vor allem über die Leistungen an Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit, die Integrationsämter und anderer Rehabilitationsträger, wenn behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausgebildet oder beschäftigt werden. Hierbei werden auch die Ländersonderprogramme vorgestellt. Daneben wird in der Broschüre auch die Initiative 'job-Jobs ohne Barrieren' vorgestellt. Dabei werden Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377 (2005)

    Zitatform

    (2005): Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5532 (23.05.2005)), 19 S.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind die Vermittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinderten Menschen, erheblich gesunken. In der Anfrage an die Bundesregierung geht es darum, wie die Chancengleichheit behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nach Hartz IV gewährleistet werden soll, insbesondere was den Rehabilitationsbereich betrifft. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, 'dass die Bundesagentur für Arbeit als eigenständiger und eigenverantwortlicher Rehabilitationsträger das bisher außerordentliche finanzielle und behindertenpolitische Engagement zur Integration behinderter Menschen auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Bundesagentur stehen für die berufliche Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen die erweiterten und ausreichenden Instrumentarien der Eingliederungsleistungen des Neunten, Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung, die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung der beruflichen Rehabilitation sind.' Ein tabellarischer Anhang enthält statistische Daten zur Vermittlungssituation behinderter Menschen sowie zu gezahlten Ausbildungszuschüssen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX: Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (2004): Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 698-714.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertenrecht ist seit dem 1. 7. 2001 als Teil 2 des Neunten Buches in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeordnet. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. 4. 2004 (BGBI I, 606) und in engem Zusammenhang damit die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 16. 1. 2004 (BGBI I, 77) ist dieses Recht in einer Vielzahl von Punkten erneut geändert worden. Der Beitrag stellt die Neuerungen dar und erläutert sie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? (2004)

    Dolata, Ralf;

    Zitatform

    Dolata, Ralf (2004): Sind die derzeitigen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Menschen ein Beschäftigungshemmnis? In: Behindertenrecht, Jg. 43, H. 5, S. 128-134.

    Abstract

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine neue Allianz zur Förderung der Menschen mit Schwerbehinderung angeboten. Dafür müssten als unabdingbare Forderungen von der Politik die Abschaffung des Zusatzurlaubs, ein Bürokratieabbau und die dauerhafte Festschreibung der Beschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent für schwerbehinderte Menschen für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben werden. Der Beitrag diskutiert, ob diese Forderungen berechtigt sind und ob deren Umsetzung eine Chance für mehr Beschäftigung für Schwerbehinderte bietet. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" wurden viele Vorschriften des SGB IX geändert, mit dem Ziel die Bereitschaft der Arbeitgeber zu erhöhen, schwerbehinderte Menschen auf Dauer zu beschäftigen. Diese Änderungen werden im Hinblick auf die Arbeitgeberforderungen dahingehend untersucht, ob sie einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter leisten können. Fazit: Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schwerbehinderten ist zu erwarten, wenn ein Teil der besonderen Rechte, wie Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz und die Pflichtabgabe entfallen würden. Die Neuregelungen beseitigen die Belastungen für die Arbeitgeber nur zu einem sehr geringen Teil, so dass sich an der unbefriedigenden Beschäftigungssituation wenig ändern wird. Es wird dafür plädiert, "das Angebot der Arbeitgeberseite anzunehmen, und ein Bündnis zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten" zu schließen. (IAB)

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    Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004 (2004)

    Düwell, Franz Josef;

    Zitatform

    Düwell, Franz Josef (2004): Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Beschäftigter nach der Novelle vom 23.4.2004. In: Betriebs-Berater, Jg. 59, H. 51/52, S. 2811-2814.

    Abstract

    "Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer hat durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 Veränderungen erfahren. Vor allem die 'Vorwirkung' des Antrags auf Anerkennung vor dem Ausspruch der Entscheidung durch das Integrationsamt wurde neu geregelt. Ziel des Gesetzes war, dem kündigenden Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit zukommen zu lassen. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE): Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung einer Modellinitiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2004)

    Faßmann, Hendrik; Lechner, Birgit; Ohlert, Clemens ; Steger, Renate; Zimmermann, Ralf; Wasilewski, Rainer;

    Zitatform

    Faßmann, Hendrik, Renate Steger, Birgit Lechner & Ralf Zimmermann (2004): REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-) behinderter Jugendlicher (REGINE). Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung einer Modellinitiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. (Materialien aus dem Institut für Empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg 2004/01), Nürnberg, 964 S.

    Abstract

    Das Modellprojekt 'REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)' wurde im Herbst 1998 auf Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation und der Bundesanstalt für Arbeit unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit gestartet und vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wissenschaftlich begleitet. Anliegen des Projekts war es, die Teilhabeleistung 'Betriebliche Berufsausbildung und reha-spezifische Förderung durch einen Bildungsträger' zu erproben, auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. zu optimieren mit dem Ziel, zu einer möglichst allgemeinverbindlichen Präzisierung des Leistungskonzeptes zu gelangen. Die Studie war als Entwicklungsprojekt angelegt, an der sich Arbeitsämter und Bildungsträger beteiligten. Nach fünf Jahren Laufzeit präsentiert der Abschlussbericht die Ergebnisse der Projektevaluation. Das Modellprojekt hat gezeigt, dass es auch in einer Zeit, in der die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe trotz des Einsatzes von Förderinstrumentarien dramatisch sinkt, möglich ist, Jugendliche mit (Lern-)Behinderungen betrieblich auszubilden. Bedingung ist, dass dabei nicht nur die Auszubildenden, sondern vor allem auch die Betriebe ausbildungsbegleitend durch Bildungsträger unterstützt werden. Im Rahmen der Projektevaluation konnte das Leistungskonzept gemeinsam mit den ProjektpartnerInnen präzisiert und in Form von handlungsorientierten Qualitätsstandards operationalisiert werden. (IAB)

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    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Jakobs, Arno;

    Zitatform

    Jakobs, Arno (2004): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Zentrale Instrumente zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 7/8, S. 30-41.

    Abstract

    "Wie erfolgreich die Steuerung des Arbeitsmarktes mit Hilfe von Beschäftigungsquoten und Ausgleichsabgaben ist, zeigt ein Blick auf den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Trotz Anhebung und progressiver Staffelung der Ausgleichsabgabe hat sich die Personalpolitik der Arbeitgeber nicht zugunsten schwerbehinderter Menschen verändert. Dieser Befund wird durch die Ergebnisse einer Betriebsbefragung in Rheinland-Pfalz untermauert. Um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu fördern, bedarf es mehr als negativer Sanktionen auf Seiten der Arbeitsnachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Kossens, Michael; Wollschläger, Frank;

    Zitatform

    Kossens, Michael & Frank Wollschläger (2004): Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 43, H. 6, S. 346-352.

    Abstract

    "Das zum 1.7.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist in den letzten zweieinhalb Jahren bereits punktuell an einzelnen Stellen geändert worden. Mit dem im Wesentlichen zum 1.5.2004 in Kraft tretenden 'Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen' vom 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) hat der Gesetzgeber weitere, nicht unerhebliche Veränderungen beschlossen, die die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft, die Sicherung der Beschäftigung durch den Ausbau der Prävention, den weiteren Ausbau der Integrationsfachdienste sowie den langfristigen Bestand der 5-prozentigen Beschäftigungspflichtquote zum Inhalt haben. Diese und weitere Änderungen lassen es angebracht erscheinen, die Neuerungen im Gesamtzusammenhang darzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen (2004)

    Marschner, Andreas;

    Zitatform

    Marschner, Andreas (2004): Schwerbehindertenrecht: Neu zu beachtende Bestimmungen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 59, H. 7, S. 14-16.

    Abstract

    "Das Gesetz zu Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen vom 23.4.2004 enthält ein Bündel von gesetzgeberischen Maßnahmen, die überwiegend am 1.5.2004 in Kraft getreten sind und zum Ziel haben, die Lage von Schwerbehinderten Arbeitnehmern zu verbessern. Vorgesehen sind u.a. (durch Modifikationen des SGB IX) die Beibehaltung der bisherigen Pflichtquote von 5 % (die an sich zum 1.1.2004 eine Erhöhung hätte erfahren sollen), die Schaffung von bestimmten Anreizen für die Arbeitgeber bezüglich der Errechnung dieser Quote sowie die Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Eingliederung von behinderten Menschen in das Betriebs- und Arbeitsleben. Für Arbeitgeber dürfte nicht zuletzt von Interesse sein, dass auch der Sonderkündigungsschutz gelockert wurde, den das SGB IX zugunsten von Schwerbehinderten Arbeitnehmern enthält." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen (2004)

    Schröder, Helmut ; Steinwede, Jacob;

    Zitatform

    Schröder, Helmut & Jacob Steinwede (2004): Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 285), Nürnberg, 195 S.

    Abstract

    "Auf der Grundlage mehrerer Teiluntersuchungen werden Hintergründe und Ursachen der Arbeitsmarktprobleme Behinderter untersucht. Im Zentrum steht eine Befragung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen aus dem Bestand der Bundesagentur für Arbeit und solchen, die wieder in das Erwerbsleben eingemündet sind. Der Vergleich zwischen beiden Gruppierungen lässt Faktoren erkennen, die den Vermittlungs- und Wiedereingliederungsprozess verzögern, wenn nicht sogar verhindern. Parallel zu der Erhebung bei den Betroffenen wurde eine repräsentative Stichprobe von beschäftigungspflichtigen Unternehmen über die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern befragt. Im Fokus standen die Möglichkeiten, Hindernisse und Voraussetzungen für die Beschäftigung dieser Zielgruppe. Ergänzt wird die Perspektive der beiden Arbeitsmarktseiten durch die Erfahrungen von Arbeitsagenturen, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken. Im Ergebnis stellt die Studie realistische Einschätzungen der Arbeitsmarktlage schwerbehinderter Menschen zur Verfügung, legt eine Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor und gibt Hinweise auf mögliche Verbesserungen der Eingliederungsbemühungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Individuelle Wege ins Arbeitsleben: Abschlussbericht zum Projekt "Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker" (2004)

    Zitatform

    (2004): Individuelle Wege ins Arbeitsleben. Abschlussbericht zum Projekt "Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker". (Aktion psychisch Kranke), Bonn: Psychiatrie-Verlag, 432 S.

    Abstract

    Der Abschlussbericht des Projektes 'Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker' enthält eine zusammenfassende Übersicht zu zentralen Strukturproblemen des bestehenden Systems und grundsätzliche Überlegungen zur Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsleben. Die Teilhabe am Arbeitsleben wird als vorrangiges Ziel bestimmt. Aus den identifizierten Strukturproblemen werden Anforderungen an die Weiterentwicklung zu einer personenzentrierten Organisation und Ausgestaltung von Hilfen abgeleitet. Die Überwindung strukturbedingter Verschwendung und die Einhaltung definierter Qualitätskriterien werden gefordert. Empfehlungen für legislative Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Verbesserung der Koordinierung der Leistungen, auf die Absicherung einer leistungsträgerübergreifenden Beratung und Betreuung, auf die Umstellung von Leistungen an den Arbeitgeber auf Leistungen an den behinderten Menschen selbst und auf Alternativen zu Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Der Anhang präsentiert Übersichten zu Formen, Verbreitung und Verlauf psychischer Störungen, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu bestehenden Einrichtungen und Diensten sowie zur Lebenslage von chronisch psychisch kranken Menschen. Außerdem enthält der Anhang Regionalberichte der Regionen Halle, Kassel und Oberbergischer Kreis sowie ein Rechtsgutachten. (IAB)

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    Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX (2003)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (2003): Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach § 81 SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 5, S. 125-136.

    Abstract

    Die angestrebte Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen, insbesondere durch die Schaffung von zusätzlichen 50.000 Arbeitsplätzen erfordert den Einsatz einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Diesem Zweck sollen auch die zunächst im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslsoigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) und nachfolgend im SGB IX getroffenen Regelungen dienen, mit denen verschiedentlich neue Wege beschritten werden. Eine zentrale Bedeutung nach Inhalt und Gewicht besitzt dabei die mit 28 Sätzen umfangreichste Bestimmung des Paragraphen 81 SGB IX. Der Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte des SchwbBAG und legt den Geltungsbereich des Paragraphen 81 dar. Abschließend werden die Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit der Besetzung von Arbeitsplätzen (§ 81 Abs. 1) erläutert. Hierzu zählen die Grundlagen der Prüfungspflicht, arbeitsamtliche Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, die Beteiligung des Betriebsrats, die Beteiligung der sonstigen Vertretungen, die Erfüllung der Prüfungspflicht, die Erörterung der beabsichtigten Entscheidung, die Anhörung des betroffenen Schwerbehinderten und die Rechtsfolgen der Arbeitgeberentschädigung. (IAB)

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    Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen: eine Frage der Einstellung (2003)

    Hollederer, Alfons ;

    Zitatform

    Hollederer, Alfons (2003): Teilhabe an Arbeit für schwerbehinderte Menschen. Eine Frage der Einstellung. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 57, H. 11/12, S. 37-42.

    Abstract

    Arbeitsplatzbeschaffung für Schwerbehinderte ist nicht nur eine Frage der gut gemeinten gesamtgesellschaftlichen Einstellung, sondern vor allem der konkreten Personaleinstellung. Die Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) am 19. Juni 2001 markiert in Deutschland einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Es wird gezeigt, wie dennoch und entgegen der von der Bundesregierung schon 1999 gestarteten Öffentlichkeitskampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" die Einstellung von schwerbehindertem Personal gegenwärtig wieder reduziert wird und die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überproportional ansteigt. An Hand statistischer Daten der Bundesanstalt für Arbeit und ihres Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Zeitraum 1999-2003 werden die bisherigen wenn auch bescheidenen Fortschritte in der Bestandsentwicklung an arbeitslosen Schwerbehinderten bzw. in den Zu- und Abgängen von arbeitslosen Schwerbehinderten belegt. Die seitdem sinkenden Wiedereingliederungschancen werden vor allem mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit der Abschaffung der Anreize zur Einstellung von Schwerbehinderten begründet. Um den richtungweisenden Ansatz der Kampagne "50000 Jobs für Schwerbehinderte" als konzertierte Aktion von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Bundesanstalt für Arbeit, Integrationsfachdiensten und Verbänden weiter zu verfolgen, muss die Arbeitsplatzvermittlung individueller gestaltet und die Erfolge müssen langfristig gesichert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen (2003)

    Karasch, Jürgen;

    Zitatform

    Karasch, Jürgen (2003): Arbeitsämter fördern die Einstellung schwerbehinderter Menschen. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 4, S. 99-102.

    Abstract

    In dem Beitrag wird das Instrumentarium der Arbeitsämter zur Förderung der Arbeitsaufnahme bei erschwerter Vermittlung kurz beschrieben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Junge Menschen mit (Lern-)Behinderungen beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben: Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft oder wie können Ziele des SGB IX für junge Menschen mit (Lern-)Behinderungen Realität werden? (2003)

    Kruse, Georg; Fink, Armin;

    Zitatform

    Kruse, Georg & Armin Fink (2003): Junge Menschen mit (Lern-)Behinderungen beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben. Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft oder wie können Ziele des SGB IX für junge Menschen mit (Lern-)Behinderungen Realität werden? In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 17, H. 6, S. 292-300.

    Abstract

    "Am Ubergang von der Schule in das Arbeitsleben (1. Schwelle) sind insbesondere junge Menschen mit (Lern-)Behinderungen von vielfachen und differenzierten Einschränkungen betroffen. Ihrem individuellen Förderbedarf wird oftmals mit einer Vielzahl von nicht koordinierten und vernetzten Hilfs- und Maßnahmeangeboten verschiedener Leistungsanbieter begegnet. Zur Vermeidung von ungünstigen Ausbildungswegen und Misserfolgen wird ein Konzept für eine bedarfsgerecht, koordinierende Serviceleistung an der Schnittstelle 'Schule - Beruf' vorgestellt. Es wird beschrieben, wo die Risiken aber auch die Chancen für das Erreichen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft während des Übergangs von der Schule in das Arbeitsleben liegen. Im Interesse junger Menschen mit (Lern-)Behinderungen wird für ein System der beruflichen Rehabilitation plädiert, welches die Vielfalt vorhandener Angebote im Sinne eines qualitätsverbesserten Netzwerkes nutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte Menschen 2001 (2003)

    Pfaff, Heiko;

    Zitatform

    Pfaff, Heiko (2003): Schwerbehinderte Menschen 2001. In: Wirtschaft und Statistik H. 8, S. 745-752.

    Abstract

    "Zum Jahresende 2001 lebten 6,7 Mill. schwerbehinderte Menschen in Deutschland; das waren 80 000 Personen bzw. 1,2% mehr als am Jahresende 1999. Bezogen auf die Bevölkerung war somit in Deutschland jeder zwölfte Einwohner (8,1%) schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist. Knapp über die Hälfte (52,6%) der Schwerbehinderten waren männlich. Erwartungsgemäß kamen Behinderungen bei Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger vor: So waren 51,7% der Schwerbehinderten 65 Jahre und älter, weitere 23,1% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Nur 2,5% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den weitaus meisten Fällen (85,3%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; 4,7% der Behinderungen waren angeboren, 2,5% waren auf einen Unfall zurückzuführen. Am häufigsten litten die schwerbehinderten Menschen unter einer Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe bzw. Organsysteme (27,3%). 14,6% waren von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen, und zwar insbesondere der Beine (10,6%) betroffen; bei 13,9% waren Wirbelsäule und Rumpf in ihrer Funktion eingeschränkt. Auf zerebrale Störungen entfielen 8,3%. In 5,3% der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Datenbericht "Jobcoaching": zur Studie "Lebensverläufe von Schulabgängern von Sonderschulen für Lernbehinderte (NRW)" (2003)

    Pfahl, Lisa;

    Zitatform

    Pfahl, Lisa (2003): Datenbericht "Jobcoaching". Zur Studie "Lebensverläufe von Schulabgängern von Sonderschulen für Lernbehinderte (NRW)". (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. Working paper 01/2003), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Die Nachwuchsgruppe 'Ausbildungslosigkeit: Bedingungen und Folgen mangelnder Berufsausbildung' des Max-Planck-Institutes für Bildungsforschung (Berlin) führte von April bis September 2001 eine Befragung von Sonderschülern und Sonderschulabgängern durch. Befragt wurden die jugendlichen Teilnehmer zweier Projekte zum 'Jobcoaching' der Universität Köln in standardisierten Interviews zu ihrer Person, sozialen Herkunft, Schullaufbahn, Zukunftsvorstellungen und beruflichen Perspektiven. Gleichfalls wurden die Studierenden, die als Jobcoaches die Jugendlichen betreuten, mit standardisierten Fragebögen zu ihrer Person und zur Arbeit mit den von ihnen betreuten Jugendlichen interviewt. Es gibt wenige Erhebungen zur sozio-ökonomischen Herkunft, der Schulkarriere und dem Suchverhalten von Jugendlichen bei der Berufsorientierung, weshalb der vorliegende Datensatz eine Bereicherung der sozialwissenschaftlichen Daten- und Forschungslandschaft darstellt. In Kombination mit den zahlreichen Fragen zur Freizeitgestaltung kann der Datensatz Aufschluss über materielle und kulturelle Möglichkeiten und Restriktionen der Jugendlichen geben. Darüber hinaus können, aufgrund der Fülle an detaillierten Informationen zur Berufsorientierung, die Suchstrategien von Sonderschulabgängern beim Übergang von der Schule in den Beruf untersucht werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen (2003)

    Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Rauch, Angela (2003): Arbeitsmarktsituation für schwerbehinderte Menschen. In: Selbstverwaltung aktuell, Jg. 12, H. Sonderausgabe Juni, S. 24-26.

    Abstract

    Von Oktober 1999 bis Oktober 2002 sank die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen um 24 Prozent. Dies wird als Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen angesehen. Der Beitrag untersucht, inwieweit sich in dieser Bestandsbetrachtung eine reale Besserung der Lage am Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen spiegelt. Dazu werden die Strukturmerkmale des betroffenen Personenkreises, die Entwicklung der Erwerbsquote der Schwerbehinderten sowie die Zu- und Abgänge aus der Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 1999 bis 2002 im Detail analysiert. Die Befunde sind nicht eindeutig. Die Zahl schwerbehinderter Menschen stieg im Untersuchungszeitraum insgesamt an, war allerdings verbunden mit einem Rückgang des Anteils schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter. Parallel dazu ist eine Abnahme der Erwerbsquote und ein Zugang in die Arbeitslosigkeit zu beobachten. Bei der Betrachtung der Abgangsgründe aus Arbeitslosigkeit gilt: immer noch geht nur jeder vierte in Arbeit ab. Erst gegen Ende des Jahres 2003 wird abzusehen sein, ob von einer Verschlechterung, Konsolidierung oder weiteren Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Arbeitsloser am Arbeitsmarkt gesprochen werden kann. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt (2003)

    Rauch, Angela ; Brehm, Hannelore;

    Zitatform

    Rauch, Angela & Hannelore Brehm (2003): Licht am Ende des Tunnels? Eine aktuelle Analyse der Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt. (IAB-Werkstattbericht 06/2003), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    Der Bericht bietet statistische Informationen zur Beschreibung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Dafür werden - neben der Entwicklung der Beschäftigung Schwerbehinderter - die Zu- und Abgangsstatistiken der Arbeitslosigkeit analysiert. Es wird insbesondere untersucht, ob in den letzten Jahren mehr arbeitslose Schwerbehinderte in Erwerbstätigkeit abgegangen sind, wie die Abnahme des Bestandes vermuten lässt, oder ob die Zugänge in Arbeitslosigkeit weniger geworden sind. Ferner wird die Qualifikation - vor allem arbeitsloser - schwerbehinderter Menschen betrachtet und gefragt, ob sie schlechter qualifiziert sind als die Arbeitslosen insgesamt und deshalb geringere Chancen auf Wiederbeschäftigung haben. Zur Einbettung wird auf soziodemographische Merkmale des Personenkreises eingegangen und ein Exkurs zu Rentenzugängen unternommen. (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? (2003)

    Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Rauch, Angela (2003): Schwerbehinderten-Gesetz: Nur ein Strohfeuer? In: IAB-Materialien H. 1, S. 11-12.

    Abstract

    Nach einem eindrucksvollen Rückgang gegen den Trend zwischen Oktober 2000 und Oktober 2002 sind die Arbeitslosenzahlen für Schwerbehinderte seit November 2002 wieder kräftig gestiegen. Die Besserung ihrer Arbeitsmarktlage war also wohl nur von kurzer Dauer. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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    Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben (2003)

    Reiffenhäuser, Norbert;

    Zitatform

    Reiffenhäuser, Norbert (2003): Schwerbehinderte - Teilhabe am Arbeitsleben. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 1, S. 20-25.

    Abstract

    "Mit einem Erfolg beginnt das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 in Deutschland: Die nur vorläufig auf 5 % reduzierte Beschäftigungspflichtquote soll zumindest um ein weiteres Jahr fortgelten, weil trotz der schlechten Lage auf dem Arbeitsmarkt die Beschäftigung Schwerbehinderter deutlich gesteigert werden konnte. Schon im Vorfeld des EJMB hat die Bundesrepublik viel getan, um behinderte Menschen besser ins Arbeitsleben zu integrieren. Davon zeugen vor allem das verfassungsrechtliche Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 sowie das seit 1. Juli 2001 im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) einheitlich verankerte Schwerbehindertenrecht. An die Adresse der Arbeitgeber gerichtet, enthält der Beitrag einen Aufriss über praxisrelevante Aspekte der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen nutzt nicht nur diesem Personenkreis, sondern auch dem Arbeitgeber, welcher vor allem die Ausgleichsabgabe vermeiden oder reduzieren kann. Er muss dabei einige besondere, vorstehend beschriebene Spielregeln des Schwerbehindertenrechts kennen und beachten. Gute Hilfe kann eine betriebliche Integrationsvereinbarung bieten. Überdies unterstützen das Integrationsamt und weitere Einrichtungen sowohl Arbeitgeber als auch schwerbehinderte Menschen durch Fördermittel, Rat und Begleitung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (2003)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (2003): Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. In: Behindertenrecht, Jg. 42, H. 3, S. 80-84.

    Abstract

    "Die Schwerbehindertenvertretung ist zentraler Ansprechpartner der schwerbehinderten Menschen im Betrieb und Verbindungsperson zum Integrationsamt und zum Arbeitsamt. Sie hat sich unter anderem dafür einzusetzen, dass schwerbehinderte Menschen einen für sie geeigneten Arbeitsplatz erhalten. Sie soll dem Schwerbehinderten Gesprächsmöglichkeiten anbieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (2003)

    Zitatform

    (2003): Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1295 (26.06.2003)), 41 S.

    Abstract

    "Mit dem 'Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter' vom 29. September 2000 und der von der Bundesregierung initiierten Kampagne '50 000 Jobs für Schwerbehinderte' ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abzubauen. Der Bericht zeigt, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungssituation der auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligten schwerbehinderten Menschen spürbar verbessert werden kann. Wichtig für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist eine engagierte Vermittlungstätigkeit, die auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen und der Arbeitgeber eingeht. Dabei muss eine umfassende Information und Beratung stattfinden. Neben der Bundesanstalt für Arbeit haben hier die Integrationsfachdienste wertvolle Arbeit geleistet. Ebenso haben die Länder, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen sowie Verbände behinderter Menschen und Rehabilitationsträger unter anderem durch Informations- und Schulungsveranstaltungen maßgeblich zum Erfolg des Konzepts beigetragen. Positiv auf die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen haben sich auch die verbesserten Förderleistungen der Arbeitgeber und die Vereinfachung des Förderrechts ausgewirkt. Der Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 sieht vor, die erfolgreiche Strategie der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten Zielvorgaben fortzusetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2003)

    Zitatform

    (2003): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1783 (21.10.2003)), 22 S.

    Abstract

    Um die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu fördern, sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:
    - Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung;
    - verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung;
    - Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von "Rehabilitation statt Entlassung";
    - Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung;
    - Beibehaltung der auf 5 v. H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote;
    - Ausbau der Integrationsfachdienste;
    - Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (2002)

    Cleavenger, Bettina;

    Zitatform

    Cleavenger, Bettina (2002): Erfolgreicher Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. In: Bundesarbeitsblatt H. 12, S. 5-8.

    Abstract

    "Für die Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben hatte sich die Regierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sollte von 189.766 im Oktober 1999 um 25 % bis Oktober 2002 gesenkt werden. Nach Ablauf der Frist steht nun fest: das Ziel wurde fast erreicht. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen wurde um 144.292 gesenkt. Das entspricht 24 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten (2002)

    Joussen, Jacob;

    Zitatform

    Joussen, Jacob (2002): Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten. In: Der Betrieb, Jg. 55, H. 41, S. 2162-2165.

    Abstract

    "Die Kündigungsfristen bei der außerordentlichen Kündigung von Schwerbehinderten führen immer noch häufig zu Verwirrung und Unsicherheiten. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: zum einen ist unklar, ob die Zustimmung des Integrationsamts, das übersehen hat, dass der Arbeitgeber die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bzw. § 91 Abs. 2 SGB IX nicht beachtet hat, vom Arbeitsgericht beachtet werden muss. Umstritten ist zudem, welche Frist gilt, wenn die Zustimmung vor Ablauf der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgt. Hier hat das BAG in einer neueren Entscheidung Stellung genommen. Diesen Fragen geht der Verfasser in dem Beitrag nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufswahlorientierung lern- und geistig behinderter Schüler als Unterrichtsprinzip in den oberen Klassen der Sekundarstufe I: ein Bericht aus dem Gemeinsamen Unterricht an der Gesamtschule Köln-Holweide (2002)

    Kellinghaus-Klingberg, Annette; Schwager, Michael;

    Zitatform

    Kellinghaus-Klingberg, Annette & Michael Schwager (2002): Berufswahlorientierung lern- und geistig behinderter Schüler als Unterrichtsprinzip in den oberen Klassen der Sekundarstufe I. Ein Bericht aus dem Gemeinsamen Unterricht an der Gesamtschule Köln-Holweide. In: Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 53, H. 3, S. 90-97.

    Abstract

    "Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zur Berufswahlorientierung als Unterrichtsprinzip in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I wird gezeigt, wie im Gemeinsamen Unterricht an der Gesamtschule in Köln-Holweide insbesondere lern- und geistig behinderte Schüler darauf vorbereitet werden, diesbezüglich eigene und selbstverantwortliche Entscheidungen treffen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht (2002)

    Kuhlmann, Eva-Maria;

    Zitatform

    Kuhlmann, Eva-Maria (2002): Auswirkungen der Altersteilzeit auf das Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 41, H. 1, S. 1-5.

    Abstract

    Altersteilzeit kann als Teilzeitmodell oder als Blockmodell praktiziert werden. In dem Beitrag wird untersucht, wie sich die beiden Arbeitszeitmodelle auf die Wählbarkeit des Arbeitnehmers zur Schwerbehindertenvertrauensperson, auf die Berechnung der Ausgleichsabgabe und auf den Kündigungsschutz Schwerbehinderter auswirken. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX (2002)

    Rolfs, Christian; Paschke, Derk;

    Zitatform

    Rolfs, Christian & Derk Paschke (2002): Die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 81 SGB IX. In: Betriebs-Berater, Jg. 57, H. 24, S. 1260-1264.

    Abstract

    "Mit Wirkung zum 1. 7. 2001 ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX ¡ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Kraft getreten, dessen Zweiter Teil das erst im Oktober 2001 novellierte Schwerbehindertengesetz abgelöst hat. Neben vielen bekannten Regelungen, die größtenteils wörtlich denen des Schwerbehindertengesetzes entsprechen, enthält das Gesetz eine deutliche Ausweitung der vertraglichen Nebenpflichten der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen sowie ein dem § 611a BGB nachgebildetes Benachteiligungsverbot." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000 (2002)

    Zitatform

    (2002): Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst 2000. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 50, H. Sonderheft, S. 1-224.

    Abstract

    Nach § 80 Abs. 9 SGB IX erstellt und veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeit alljährlich eine Übersicht über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei den einzelnen öffentlichen Arbeitgebern. Die erstmalige Veröffentlichung dieser Daten für das Jahr 2000 ist nach Bundesländern gegliedert und listet für jeden Arbeitgeber die zu zählenden Arbeitsplätze, die Zahl der Pflichtarbeitsplätze, die besetzten Pflichtarbeitsplätze und die Besetzungsquote auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos (2002)

    Zitatform

    (2002): Trotz schwieriger Arbeitsmarktentwicklung: Weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos. In: Arbeitsmarkt Bayern. Hintergrund-Informationen H. 4, S. 1-11.

    Abstract

    Im Rahmen des von Oktober 1999 bis Oktober 2002 laufenden bundesweiten "Aktionsprogramms zur beruflichen Integration Schwerbehinderter" wurde für Bayern das Ziel festgesetzt, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um 27,5 Prozent zu reduzieren. In dem Beitrag wird über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe berichtet. Ferner werden die Beschäftigungsquote im Oktober 2001, die Struktur der arbeitslosen Schwerbehinderten im Oktober 2002 und die Arbeitsmarktperspektiven Schwerbehinderter dargestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878 (2002)

    Zitatform

    (2002): Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/7878. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8441 (05.03.2002)), 50 S.

    Abstract

    Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Kraft. Es führte eine Reihe von Instrumenten ein, die eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um mindestens 25 Prozent bis zum Oktober 2002 ermöglichen sollen. In der Drucksache wird eine Zwischenbilanz zum Erfolg der Maßnahmen gezogen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397 (2002)

    Zitatform

    (2002): Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS - Drucksache 14/8397. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8542 (14.03.2002)), 5 S.

    Abstract

    In der Drucksache werden Fragen zu den Auswirkungen der geplanten Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter beantwortet. Es wird festgestellt, dass sich an den Aufgaben gegenüber schwerbehinderten Menschen nichts ändert und daran gearbeitet wird, sie effektiver zu erfüllen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung: ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung (2001)

    Bahlke, Susanne;

    Zitatform

    Bahlke, Susanne (2001): Erfahrungen schwerbehinderter Arbeitnehmer mit betrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Weiterbeschäftigung. Ausgewählte Ergebnisse einer empirischen Untersuchung. In: Die Rehabilitation, Jg. 40, H. 4, S. 226-234.

    Abstract

    In dem Beitrag werden zunächst Zahlen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorgestellt. Danach wird über eine Befragung zur Lebens- und Arbeitssituation berichtet, die 1997-1999 bei 51 Schwerbehinderten durchgeführt wurde, die nach einer Erkrankung im selben Unternehmen weiterbeschäftigt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass Versetzungen, Umschulungen und Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung vor allem im Rahmen der Beschäftigungssicherung jüngerer Arbeitnehmer eingesetzt werden. Obwohl von einigen schwerbehinderten Beschäftigten gewünscht, werden andere betriebliche Lösungen wie die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen nur selten berücksichtigt. Außerdem vermissen viele Schwerbehinderte einen konkreten und kompetenten Ansprechpartner, klare Zuständigkeiten und handlungsleitende Empfehlungen für die betriebliche Integrationsarbeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter (2001)

    Bengelsdorf, Peter;

    Zitatform

    Bengelsdorf, Peter (2001): Alkoholkonsum und verhaltensbedingte Kündigung Schwerbehinderter. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 18, H. 18, S. 993-1003.

    Abstract

    "Die verhaltensbegingte Kündigung aus Anlass von Alkoholkonsum des Arbeitnehmers ist Gegenstand des Beitrags. Um diese Kündigung für die Betriebspraxis transparent zu machen, stellt der Verfasser zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen der Kündigung vor, um sodann die Spezifikation der beim Alkoholkonsum auftretenden Besonderheitn aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht: ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX (2001)

    Braasch, Dietrich;

    Zitatform

    Braasch, Dietrich (2001): Das nochmals reformierte Schwerbehindertenrecht. Ein Überblick über die neuen Regelungen durch SchwbBAG und SGB IX. In: Behindertenrecht, Jg. 40, H. 7, S. 177-188.

    Abstract

    Der Autor erläutert u.a. die Gesetzesziele, Änderungen beim Behindertenbegriff, der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe, die Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Schwerbehinderten, die Aufgaben der Integrationsämter, der Bundesanstalt für Arbeit und der Integrationsfachdienste. (IAB)

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