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Dossier

Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Vom Jobaufschwung der vergangenen Jahre hat die Gruppe der Menschen mit Behinderung vergleichsweise wenig profitiert. Gleiche Chancen in der Arbeitswelt sind das erklärte Ziel der Politik und auch im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf wird über dieses ungenutzte Potenzial vermehrt diskutiert. Wo liegen die Hürden bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wie kann ein Umdenken der Unternehmen gefördert werden?
Diese Infoplattform stellt Literaturhinweise zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten zusammen.

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse einer Umfrage (1985)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1985): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis. Ergebnisse einer Umfrage. In: Behindertenrecht, Jg. 24, H. 4, S. 73-76.

    Abstract

    Um festzustellen, ob die im Schwerbehindertengesetz geschaffene Institution des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt, hat die Hauptfürsorgestelle der Regierung von Oberbayern in den Jahren 1983 und 1985 eine Umfrage bei etwa 10% der Vertrauensleute ihres Zuständigkeitsbereichs durchgeführt.
    "Mit Hilfe eines Fragebogens wurden die Vertrauensleute zu folgenden vier Komplexen aus ihrem Tätigkeitsbereich befragt:
    a) Das Verhältnis zum Arbeitgeber.
    b) Das Verhältnis zum Betriebs/Personalrat.
    c) Die eigenen Aktivitäten im Betrieb.
    d) Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen der Hauptfürsorgestelle."
    Der Autor zieht ein positives Fazit. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen: erster Zwischenbericht September 1985 (1985)

    Pepping, Monika; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Pepping, Monika & Hans-Günther Ritz (1985): Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen. Erster Zwischenbericht September 1985. Bremen, 64 S.

    Abstract

    Die Arbeit entstand im Rahmen des Forschungsprojekts "Hemmnisse für die Beschäftigung Schwerbehinderter und Möglichkeiten ihrer Überwindung im Lande Bremen". Sie enthält eine erstmals erstellte bremische Landesstatistik erwerbstätiger Schwerbehinderter und eine Auswahl der verfügbaren Daten über die Arbeitslosigkeit und den Kündigungsschutz Schwerbehinderter im Lande Bremen. Danach lag der Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die unter die Beschäftigungspflicht des Schwerbehindertengesetzes fallen, 1983 bei ca. 5,6 %. 40 bis 50 % der Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht. Die Arbeitslosenquote betrug ca. 11 %. Von ca. 1600 arbeitslosen Schwerbehinderten wurden 1983 nur 200 in Arbeit vermittelt. Die Kündigungszahlen lagen in Bremen relativ höher als im Bundesdurchschnitt. Angesichts der prekären Arbeitsmarktlage in Bremen raten die Autoren der Hauptfürsorgestelle, stärker präventiv tätig zu werden, um sich anbahnenden Gefährdungen bestehender Arbeitsverhältnisse von Schwerbehinderten in größeren und mittleren Betrieben mit langfristigen Strategien vorzubeugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1985)

    Zitatform

    (1985): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/3138 (03.04.1985)), 40 S.

    Abstract

    Ziel des Änderungsentwurfes ist es, die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Behinderter zu erhöhen. Dazu sollen u.a. beschäftigungs- und ausbildungshemmende Vorschriften beseitigt, die Ausgleichsabgabe erhöht und zusätzliche finanzielle Anreize zur Einstellung besonders betroffener Gruppen von Schwerbehinderten geschaffen werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter (1984)

    Kutscha, Jürgen;

    Zitatform

    Kutscha, Jürgen (1984): Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Jg. 80, H. 6, S. 565-568.

    Abstract

    Nach einer kurzen Darstellung des Schwerbehindertengesetzes werden seine nach Meinung des Autors zu geringen positiven und negativen Sanktionen kritisiert. Den Hauptteil bildet ein Vorschlag zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung: die intensivere und formal institutionalisierte Kooperation der Beteiligten "vor Ort" (Hauptfürsorgestellen, Arbeitsämter, Schwerbehindertenvertrauensleute, Betriebsräte, Beauftragte des Arbeitgebers und Ausbilder.) "Erst wenn diese dezentrale Kooperation zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, sollte die Bundesanstalt für Arbeit mit Sanktionen eingreifen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben (1984)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1984): Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 4, S. 73-75.

    Abstract

    Die Autorin referiert neuere Untersuchungen zur Erwerbsbeteiligung, zum Ausmaß und zur Dauer der Arbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifikation, zur Arbeitszeit und zu Problemen am Arbeitsplatz von schwerbehinderten Frauen. Dabei vergleicht sie die Situation der behinderten häufig mit der der nichtbehinderten Frau. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme) (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme). (Arbeitspapiere des Forschungsschwerpunktes Reproduktionsrisiken, Soziale Bewegungen und Sozialpolitik 22), Bremen, 110 S.

    Abstract

    "Dieses Papier untersucht vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage Behinderter die Notwendigkeit einer Novellierung des Schwerbehindertengesetzes.
    Im ersten Abschnitt werden dazu einige bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Novellierungsvorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit zum Schwerbehindertengesetz vorgestellt.
    Es folgt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Zielerreichung des SchwbG, die u.a. auf bisher nicht veröffentlichten amtlichen Daten und eigenen Erhebungen aufbaut. Angesichts der hohen Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter wird sich ausführlich mit den Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur Eingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter auseinandergesetzt.
    Im letzten Abschnitt wird ein Resümee gezogen: Die Änderung des SchwbG muß das Gleichgewicht der einzelnen Instrumente untereinander und in Relation zum Arbeitsmarkt und der Zahl der Schwerbehinderten wieder herstellen. Dazu gehört auch eine Anpassung der wettbewerbspolitischen Eingriffe: die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Pflichtquote. Ohne diese beiden Maßnahmen würden einerseits vor allem wie bisher expandierende, d.h. wirtschaftlich gesunde Unternehmen einseitig bevorzugt und die zukünftige Wiedereingliederung Schwerbehinderter massiv gefährdet." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: die Konzeption der Bundesregierung (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Die Konzeption der Bundesregierung. In: Soziale Arbeit, Jg. 33, H. 12, S. 585-590.

    Abstract

    Der Autor bewertet das Novellierungskonzept der Bundesregierung. "Trotz vielfältiger bewahrender Tendenzen ist die Einschränkung sozialpolitischer Leistungen bedeutsam. Als wichtigster Kritikpunkt ist jedoch vor allem die fehlende Anpassung der Pflichtquote hervorzuheben. ... Weitere Kritikpunkte an der Novellierung ergeben sich, wenn man sie vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt diskutiert und die Novellierung in Zusammenhang stellt mit dem geplanten 'Gesetz zur Förderung der Beschäftigung'." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und sein Recht (1984)

    Schmidt, Georg; Räuber, Albert;

    Zitatform

    Schmidt, Georg (1984): Der Schwerbehinderte und sein Recht. Saarbrücken, 239 S.

    Abstract

    Aufgabe der Broschüre ist es, die schwierige Materie des Schwerbehindertenrechtes überschaubar zu machen. "In vielen Bereichen aktualisiert und überarbeitet, wurden in dieser Auflage insbesondere die geändertern Vorschriften über die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Nahverkehr und die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen. Abgedruckt werden außerdem die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit in der im November 1983 veröffentlichten Fassung. Dieses Thema wird durch Erläuterung der Grundbegriffe Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gesamt-MdE sowie Erwerbsunfähigkeit abgerundet." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten (1984)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1984): Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 1, S. 7-10.

    Abstract

    "Es ist wenig bekannt, daß das Schwerbehindertengesetz bereits 1974 gemäß § II Abs. 3 die Arbeitgeber und die Hauptfürsorgestelle verpflichtet hat, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Diese Vorschrift hatte bisher wenig Bedeutung. Bei dem knappen Arbeitsplatzangebot lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie besonders den an einer Teilzeitarbeit interessierten Schwerbehinderten mit Hilfe dieser Vorschrift ein Arbeitsplatz geschaffen und damit ein Beitrag zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit geleistet werden kann." Der Autor beschreibt die Gründe für das erhebliche Interesse, das vollzeitig beschäftigte Behinderte an einer Teilzeitbeschäftigung haben, die Sicht des Arbeitgebers hierzu, die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters und die Möglichkeiten der Hauptfürsorgestellen, Teilzeitarbeitsplätze zu fördern. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter: die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung (1984)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1984): Betriebliche Integration Schwerbehinderter. Die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 33, H. 12, S. 375-381.

    Abstract

    Der Beitrag nimmt zu der Diskussion Stellung, ob die bestehenden Förderungs- und Schutzrechte die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter fördern, behindern oder keine Wirkung zeigen. Empirische Basis waren Interviews mit verantwortlichen Personaleinstellern, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertrauensleuten in 16 Betrieben. Ferner wurden leitende Mitarbeiter in zwei Hauptfürsorgestellen und Schwerbehindertenberater und -vermittler in acht Arbeitsamtsbezirken befragt. "Zunächst wird nach den Ursachen der Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter gefragt,um daran anschließend die Wirkungslücken öffentlicher Einflußnahme deutlich zu machen. Als Ausgangspunkt dienen dabei weniger die persönlichen Merkmale der betroffenen Arbeitsanbieter, als vielmehr das Selektionsverfahren der betrieblichen Arbeitsnachfrager. Einige Schlußfolgerungen für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte stehen am Ende des Aufsatzes." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (1984)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    Zanker, Hugo (1984): Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 23, H. 6, S. 241-250.

    Abstract

    Der Autor kommentiert Entscheidungen, "die im Zeitraum von Mai 1982 bis Ende Februar 1984 erstmals mit Begründung veröffentlicht worden sind. Ausgewählt sind sie danach, wie bedeutend sie für die Beteiligten - Schwerbehinderte, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Behörden - erscheinen, ob sie neue Erkenntnisse vermitteln und wie diskussionsanregend sie - auch für die bevorstehende Novellierung des Schwerbehindertengesetzes - sind." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG) (1984)

    Zitatform

    (1984): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/1731 (10.07.1984)), 18 S.

    Abstract

    Der Änderungsentwurf soll insbesondere der gestiegenen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter Rechnung tragen. Dazu sieht er u.a. die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die besondere Förderung schwerbehinderter Auszubildender und schwerbehinderter Teilzeitbeschäftigter, die Überführung der bisherigen Sonderprogramme zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen in dauerhafte gesetzliche Regelungen und die Verbesserung der Rechtsstellung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter (1983)

    Lauter, Wolfgang;

    Zitatform

    Lauter, Wolfgang (1983): Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 22, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer gewinnen ihren rechtlichen Gehalt aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelregelungen im Arbeitsvertrag. Hinzu treten die aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte abzuleitenden Grundsätze über ein der Billigkeit und Treu und Glauben Rechnung tragendes Arbeitsrecht. Abweichungen von dem für die nichtbehinderten Arbeitnehmer geltenden Recht und Ergänzungen zu ihm ergeben sich vor allem aus dem Schwerbehindertengesetz." In dem Beitrag werden "sowohl der allgemein geltende Inhalt von Arbeitsverhältnissen wie auch die besonderen schutzgesetzlichen Bestandteile bei Schwerbehinderten in den Grundzügen skizziert". (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (1982)

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm & Hans-Günther Ritz (1982): Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 28, H. 4, S. 193-215.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt wird zunächst die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte begründet und anschließend werden das Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes und die politischen Konflikte um dieses Gesetz beschrieben. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit dem Verfassungsrechtsstreit um das SchwbG. Er erläutert die Vorlagebeschlüsse, den Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht und das Urteil auch in seiner reformpolitischen Bedeutung. Dabei kritisieren die Verfasser, daß die Ausführungen des BVerfG zwar im Ergebnis überzeugen (das SchwbG wird für verfassungsmäßig erklärt), aber in der Begründung dem sozialstaatlichen Charakter des SchwbG nicht Rechnung tragen. Der letzte Abschnitt behandelt dann die Perspektiven zukünftiger Schwerbehindertenpolitik. Bei der Überprüfung der hier zunächst gestellten Frage nach der Wirksamkeit des SchwbG kommen die Autoren zu dem Schluß, daß das Gesetz die Sicherung der Weiterbeschäftigung trotz Wirtschaftskrise derzeit noch dort erfüllt, wo keine Branchenstrukturkrisen oder Betriebsstillegungen stattfinden, die Förderung neuer Arbeitsverhältnisse aber unzureichend ist. Zur Verbesserung der Situation werden abschließend Reformen in zwei Bereichen gefordert. Zum einen wird die Erhöhung der Pflichtplatzquote und der Ausgleichsabgabe vorgeschlagen, zum anderen Maßnahmen zur besseren Förderung der betrieblichen Beschäftigung von Schwerbehinderten (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Förderung innerbetrieblicher beruflicher Bildungsmaßnahmen, behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Erhöhung der Einflußmöglichkeiten der Schwerbehinderten-Vertrauensleute und Betriebsräte im Bereich Neueinstellungen, Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. (Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 15), Königstein: Athenäum, 170 S.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz von 1974 wurde von der sozialliberalen Koalition als Meilenstein staatlicher Sozialpolitik gewürdigt. Bei den zur Einstellung Behinderter bzw. zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichteten Arbeitgebern ist es dagegen von Anfang an auf Kritik gestoßen. Diese Kritik richtet sich vor allem gegen den erweiterten Schutzbereich des Gesetzes als auch gegen die als unzulässige Sondersteuer empfundene Ausgleichsabgabe. Auf der anderen Seite werfen Sozialpolitiker und Behindertenverbände den Arbeitgebern behindertenfeindliches Einstellungsverhalten vor und machen sie für die anhaltend hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter verantwortlich. Das Hauptargument von dieser Seite ist die bislang nie bewiesene These, daß sich die Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht freikaufen würden. Mit der ... Arbeit wird der Versuch einer Versachlichung dieser auch im Internationalen Jahr der Behinderten anhaltenden unerfreulichen Kontroverse um das Schwerbehindertengesetz unternommen. Die in diesem Gesetz normierten Arbeitgeberverpflichtungen wurden interpretiert, analysiert und mit empirischen Daten aus einer erstmals durchgeführten Arbeitgeberbefragung zum Einstellungsverhalten gegenüber Behinderten konfrontiert. Die so erarbeiteten Ergebnisse enthalten fundierte Aussagen über die Effektivität der genannten Arbeitgeberverpflichtungen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz: Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 15, H. 7, S. 172-173.

    Abstract

    "Die im Schwerbehindertengesetz von 1974 verankerte Ausgleichsabgabe hat Ausgleichs- und Antriebsfunktion, nicht aber Straffunktion. Einer vom DGB geforderten drastischen Erhöhung der Ausgleichsabgabe kann deshalb nicht zugestimmt werden. Die Erhöhung der Pflichtquote scheint geeignet zu sein, der Arbeitslosigkeit Behinderter entgegenzuwirken. Darüber hinaus könnte eine gesetzlich konkretisierte und praktizierte Kontrolle der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen die Einstellungspolitik der Arbeitgeber gegenüber Behinderten erheblich forcieren. Eine spezifische Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen für Behinderte erscheint hingegen weder aus rechtlichen noch aus rehabilitationspolitischen Erwägungen angemessen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute (1982)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1982): Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute. In: (1982): Lebensbedingungen Behinderter im Sozialstaat (Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, 26), S. 200-222.

    Abstract

    "Der Beitrag stützt sich im wesentlichen auf die empirischen Erhebungen eines an der Universität Bremen vom Autor dieses Beitrages bearbeiteten Forschungsprojektes "Funktion und Selbstverständnis der Schwerbehindertenvertrauensleute". Es sollen mittels der dort über die Befragung von ScwbVM erhobenen Informationen folgende Leitfragen beantwortet werden: - Wie rekrutieren sich die betrieblich beschäftigten Schwb? - Welche inner- und zwischenbetrieblichen Arbeitsmarkt bewegungen von Schwb finden mit welcher Häufigkeit statt? - Sind Schwerbehinderte - wie oftmals in politischen Dis kussionen behauptet - vom SchwbG direkt negativ betroffen? - Welches Ausmaß hat die professionelle Betreuung der Schwb durch Betriebsärzte und Hauptfürsorgestellen? - Welche Hindernisse bestehen für die verstärkte betriebliche Integration der Schwb, insbesondere bezüglich der innerbetrieb lichen Betreuung und Vertretung durch den SchwbVM?"

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte (1982)

    Tremel, Karl Heinz;

    Zitatform

    Tremel, Karl Heinz (1982): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte. In: Behindertenrecht, Jg. 21, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Aufgaben des Vertrauensmannes ergeben sich aus § 22 SchwbG. Danach hat der Vertrauensmann die Interessen der Schwerbehinderten in dem Betrieb oder den Dienststellen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Damit der Vertrauensmann seine Aufgaben wahrnehmen kann, räumt ihm das Gesetz bestimmte Befugnisse ein. Es geht dabei in der Konstruktion zwei Wege. In manchen Vorschriften spricht es ausdrücklich von Rechten des Vertrauensmannes; in anderen Vorschriften legt es anderen (Arbeitgebern, Betriebs- und Personalrat, Hauptfürsorgestelle) die Verpflichtung zur Beteiligung des Vertauensmannes auf." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit (1981)

    Bunge, Thomas;

    Zitatform

    Bunge, Thomas (1981): Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 30, H. 2, S. 34-40.

    Abstract

    Nach einem Überblick über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwieweit das geltende Recht zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann bzw. welche Defizite es aufweist. In seinem Fazit schlägt der Autor folgende rechtliche Änderungen vor: - Anhebung der Ausgleichsabgabe; - Erweiterung einer Reihe von Mitbestimmungsbefugnissen des Betriebs- bzw. Personalrats; - Verpflichtung der Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen die Arbeitsämter einzuschalten; - stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse Schwerbehinderter in der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten richtlinien; - Verbesserung der Subventionsbedingungen. (IAB2)

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    Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß (1981)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1981): Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß. In: Bundesarbeitsblatt H. 7-8, S. 10-12.

    Abstract

    Kurzkommentar zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Mai 1981, in der die Verfassungsmäßigkeit der Beschäftigungspflicht in Höhe von sechs Prozent, der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 100 DM monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht und der Verwendung des Aufkommens aus dieser Abgabe für die gesetzlich und verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Zwecke einstimmig und uneingeschränkt anerkannt wird.

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