Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
Vom Jobaufschwung der vergangenen Jahre hat die Gruppe der Menschen mit Behinderung vergleichsweise wenig profitiert. Gleiche Chancen in der Arbeitswelt sind das erklärte Ziel der Politik und auch im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf wird über dieses ungenutzte Potenzial vermehrt diskutiert. Wo liegen die Hürden bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wie kann ein Umdenken der Unternehmen gefördert werden?
Diese Infoplattform stellt Literaturhinweise zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten zusammen.
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Literaturhinweis
Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)
Zitatform
Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.
Abstract
"Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland (1988)
Sanmann, Horst;Zitatform
Sanmann, Horst (1988): Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitwelt (Campus. Forschung, 597), S. 17-36.
Abstract
Der Autor stellt zunächst die Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte zwischen 1919 und 1986 dar. Er unterscheidet dann drei Etappen der Schwerbehindertenpolitik, deren Erfolg bzw. Mißerfolg anhand eines speziell entwickelten Indikators, der "Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote", der er die allgemeine Arbeitslosenquote gegenüberstellt, empirisch überprüft wird. Während sich dabei die erste Etappe der Arbeitsmarktpolitik (1928-1937) als ausgesprochen erfolgreich erweist, liegt die Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote in der Nachkriegszeit und verstärkt seit 1974 über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Zur Erklärung dieses arbeitsmarktpolitischen Mißerfolgs stellt der Autor abschließend einige Hypothesen auf. (IAB2)
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte 1987 (1988)
Seewald, Hermann;Zitatform
Seewald, Hermann (1988): Schwerbehinderte 1987. In: Wirtschaft und Statistik H. 10, S. 738-742.
Abstract
"In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1987 durchgeführten Behindertenstatistik dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Erhebungen wurden 1987 erstmals nur noch die Schwerbehinderten erfaßt, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besaßen.
Zum Jahresende 1987 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 5,13 Mill. amtlich anerkannte Schwerbehinderte, davon 2.36 Mill. Männer und 2,36 Mill Frauen. Im Durchschnitt war somit jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. 45,5 % der Schwerbehinderten waren älter als 65 Jahre. Die weitaus meisten Behinderungen (81,3 %) traten als Folge einer Krankheit auf. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (21,2 %) am häufigsten vor." (Autorenreferat) -
Literaturhinweis
Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung (1988)
Semlinger, Klaus;Zitatform
Semlinger, Klaus (1988): Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 3, S. 393-402.
Abstract
Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)
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Literaturhinweis
Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg (1988)
Thill, Andre;Zitatform
Thill, Andre (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 171-182.
Abstract
"Der Autor verweist darauf, daß die Anerkennung der Behinderteneigenschaft in Luxemburg in die Zuständigkeit der dem Arbeitsminister unterstellten "Anstalt für Stellenvermittlung und berufliche Rehabilitation der Behinderten" fällt. Besonderheiten der Schwerbehindertenpolitik Luxemburgs sind die staatliche Einrichtung der sogenannten "differenzierten Erziehung" für behinderte Kinder und die finanziellen Sonderzuwendungen an Familien mit behinderten Kindern, der Anspruch des Behinderten auf einen "Pflichtplatz", bzw. das "Vorrecht auf Anstellung" sowie die Möglichkeit leistungsabhängiger Entlohnungen (bei Beachtung des Mindestlohnes) für Behinderte." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden (1988)
Wallner, Teut;Zitatform
Wallner, Teut (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 183-192.
Abstract
"Für die soziale Betreuung der Behinderten in Schweden sind nicht konfessionelle oder andere Hilfsorganisationen, sondern die Gemeinden verantwortlich, was wiederum bedingt, daß der Wohnsitz über den Umfang der erhaltenen Leistungen entscheidet. Die überwiegend in Verbänden organisierten Behinderten arbeiten entweder am freien Arbeitsmarkt (ohne irgendwelche Sonderrechte), im Konzern "Samhall", einem Zusammenschluß aller Beschützenden Werkstätten (wobei die Behinderten ca. 90 v.H. des normalen Tariflohnes erhalten) oder in Beschäftigungszentren (für geistig Behinderte). Die Arbeitsämter und das schwedische Zentralamt für Arbeit verhandeln mit einzelnen Betrieben über die Einstellung von Arbeitsbehinderten, wobei bei Weigerung der Betriebe diese zur Einstellung von Behinderten gezwungen werden können." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1988)
Abstract
Die Literaturdatenbank weist 501 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 91 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)
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Literaturhinweis
Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht (1987)
Großmann, Ruprecht;Zitatform
Großmann, Ruprecht (1987): Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht. In: Betriebs-Berater, Jg. 42, H. 4, S. 260-265.
Abstract
"Das Schwerbehindertengesetz 1986 läßt eine abgewogene Konzeption vermissen. Die befristete, rückwirkend eingreifende Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Pflichtzahlberechnung und die Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen sind gegen die Verkürzung des Zusatzurlaubs keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erheben." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer (1987)
Lüpke, Karin von;Zitatform
Lüpke, Karin von (1987): Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer. In: Behindertenrecht, Jg. 26, H. 5, S. 102-104.
Abstract
Zwischen 1983 und 1985 hat die Zahl der abhängig Beschäftigten insgesamt um 5,7 % zugenommen, die der schwerbehinderten Arbeitnehmer aber um 8,7 % abgenommen. Daß die Arbeitslosigkeit Behinderter in dem Zeitraum trotzdem leicht zurückging, führt die Autorin auf das Sinken des spezifischen Erwerbspersonenpotentials der Schwerbehinderten zurück. Dies resultiert wiederum zum Teil daraus, daß die Gruppe der Kriegsopfer in den letzten Jahren das Ruhestandsalter erreicht hat. Da im Moment noch nicht abzusehen ist, wie sich das Erwerbspersonenpotential der Schwerbehinderten in Zukunft entwickeln wird, plädiert sie abschließend dafür, die Höhe der Pflichtquote weiterhin an der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Behinderter zu orientieren. (IAB)
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Literaturhinweis
Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte (1987)
Runde, Peter; Rüb, Herbert;Zitatform
Runde, Peter & Herbert Rüb (1987): Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte. Hamburg, 95 S.
Abstract
Der erste Teil des Gutachtens unterrichtet über die Ergebnisse des ersten Jahres eines zweijährigen Modellvorhabens, in dessen Rahmen zehn Behinderte aus Werkstätten für Behinderte seit Anfang 1986 im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt werden. Wesentliche Ausgangshypothese für das Modellvorhaben war, daß in den Werkstätten für Behinderte eine nicht unerhebliche Zahl von Schwerbehinderten untergebracht ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit bzw. des Rehabilitationserfolges auf reguläre Arbeitsplätze wechseln könnten. Grundlagen der Evaluation der persönlichen und arbeitsspezifischen Situation und Entwicklung der Teilnehmer des 10-Stellen-Programms waren eine Aktenanalyse der Personalakten der ehemaligen Werkstattmitarbeiter, strukturierte Interviews mit den Vorgesetzten, Kollegen und Betreuungspersonen der Teilnehmer, differenzierte Arbeitsplatzbeobachtungen und Gruppengespräche, die an mehreren Zeitpunkten im Laufe des Jahres durchgeführt wurden. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß sich das Projekt bewährt hat und weitere Arbeitsplätze bereitgestellt werden sollten. Im zweiten Teil werden die Kosten hierfür analysiert. Es zeigt sich, daß die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Behördenbereich bzw. in öffentlichen Unternehmen deutlich kostengünstiger wäre als die Bereitstellung zusätzlicher Werkstattplätze. (IAB2)
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Literaturhinweis
Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration (1987)
Semlinger, Klaus;Zitatform
Semlinger, Klaus (1987): Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration. In: (1987): Arbeitsmarkt und Beschäftigung, S. 237-262.
Abstract
Die Analyse der Arbeitsmarktsituation macht zunächst die Ausgliederungsgefahren und Wiedereingliederungsschwierigkeiten deutlich, von denen Schwerbehinderte betroffen sind. Anschließend wird das öffentliche Förderinstrumentarium (Lohnsubventionen, Ausgleichsabgabe, Einstellungsprämien, besonderer Kündigungsschutz) kritisch auf seine Wirksamkeit hinsichtlich der betrieblichen Integration von Behinderten analysiert. Chancen für eine wirkungsvollere Eingliederungsförderung für Schwerbehinderte sieht der Verfasser in einem stärkeren Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes und in einer Verstärkung der betrieblichen Kooperationsverpflichtung. (IAB)
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Literaturhinweis
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1987)
Zitatform
(1987): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 454/87 (30.10.1987)), 6 S.
Abstract
Durch das Änderungsgesetz soll die finanzielle Situation der im Arbeitsbereich der Behindertenwerkstätten Beschäftigten verbessert werden. Es sieht vor, daß aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ein einheitlicher Sockelbetrag (Grundbetrag) gezahlt wird, der je nach individuellem Leistungsvermögen von der Behindertenwerkstätte aufgestockt wird. Der Grundbetrag soll bei der Gewährung von Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV) (1987)
Zitatform
(1987): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 482/87 (06.11.1987)), 77 S.
Abstract
"Das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986 hat die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erweitert:
- Der Bundesanstalt für Arbeit ist die Aufgabe übertragen worden, die Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besonders zu fördern.
- Die Hauptfürsorgestellen können zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben weitere Leistungen erbringen.
Ziel der Verordnung ist es, diese erweiterten Förderungsmöglichkeiten zu konkretisieren und die seit 1978 geltende Ausgleichsabgabeverordnung zum Schwerbehindertengesetz unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt weiter verbessert werden." (Autorenreferat) -
Literaturhinweis
Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip: kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986 (1986)
Dietze, Lutz;Zitatform
Dietze, Lutz (1986): Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip. Kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 4, S. 80-84.
Abstract
"Nachdem Ernst J. Pöppl die Zielsetzungen und Neuregelungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes in dieser Zeitschrift (Behindertenrecht 1986, S. 49) dargestellt hat, werden sie hier danach bewertet, ob sie final dem rehabilitationsrechtlichen Normalisierungsprinzip entsprechen. Es werden Zweifel begründet, warum die Gesetzesreform für die Intention des Gesetzgebers - die Beschäftigungssituation für Schwerbehinderte erheblich zu verbessern - nur wenig bewirken kann." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts (1986)
Dreier, Michael;Zitatform
Dreier, Michael (1986): Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts. In: Personalführung H. 8-9, S. 352-356.
Abstract
"Mit Wirkung vom 1. August 1986 ist das Schwerbehindertengesetz geändert worden. Hauptziel der Novellierung ist die Verringerung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Das Ziel soll erreicht werden durch die Beseitigung beschäftigungs- und ausbildungshemmender Vorschriften und die verstärkte Förderung der Einstellung Schwerbehinderter. Die nachstehende synoptische Darstellung gibt einen Überblick über die für die Praxis der Betriebe wesentlichen Neuregelungen in Gegenüberstellung zum bisher geltenden Recht." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Das neue Schwerbehindertenrecht: wichtige Verbesserungen in Kraft getreten (1986)
Pöppl, Ernst J.;Zitatform
Pöppl, Ernst J. (1986): Das neue Schwerbehindertenrecht. Wichtige Verbesserungen in Kraft getreten. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 3, S. 49-56.
Abstract
Der Autor beschreibt kurz die Leitgedanken der Novelle des Schwerbehindertengesetzes und erläutert die wichtigsten Neuerungen. (IAB)
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Literaturhinweis
Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter: Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen (1986)
Ritz, Hans-Günther;Zitatform
Ritz, Hans-Günther (1986): Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter. Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen. Dortmund, 105 S.
Abstract
"Das Projekt untersucht die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter (MdE 50 % und mehr), Behinderter mit MdE unter 50 %) und Behinderter ohne amtliche Anerkennung unter vier Hauptaspekten:
- Schwerbehinderte und Behinderte nach Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkommensgruppe
- Berufsverläufe von Schwerbehinderten und Behinderten (Arbeitslosigkeit, berufliche Mobilität und ausbildungsadäquate Beschäftigung)
- Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeitsbelastungen und Arbeitszufriedenheit von Schwerbehinderten und Behinderten
- Berufsfördernde Maßnahmen (Rehamaßnahmen) und berufliche Integration.
Diese Fragestellungen werden mit Hilfe eines von IAB und BiBB 1979 erhobenen repräsentativen Datensatzes bearbeitet. Diese Befragung umfaßt etwa 30.000 Erwerbspersonen insgesamt, davon etwa 1.600 Behinderte.
Die Auswertung zeigt die hohe Abhängigkeit der Behindertenquote von der demographischen Struktur der Erwerbspersonen. Sie belegt eine fortbestehende Benachteiligung der Behinderten gegenüber Nichtbehinderten, insbesondere bezüglich Einkommen und Aufstiegschancen. Es zeigen sich bei der Häufigkeit von Behinderungen nennenswerte geschlechtstypische Unterschiede. Geschlechtsspezifische Besonderheiten finden sich auch bei den jeweiligen Unterschieden zwischen Behinderten und Nichtbehinderten bezüglich Einkommensverteilung, Arbeitsbelastungen und Berufsverläufen. Unter 40jährige Behinderte sind auch bezüglich Betroffenheit von Arbeitslosigkeit stark benachteiligt. Ein für Männer möglicher Vergleich der Zahl der erwerbstätigen Behinderten 1970 und 1979 zeigt, daß 1979 die Zahl der behinderten Männer deutlich unter der von 1970 liegt." (Autorenreferat) -
Literaturhinweis
Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten (1986)
Wahrendorf, Volker;Zitatform
Wahrendorf, Volker (1986): Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten. In: Betriebs-Berater, Jg. 41, H. 8, S. 523-524.
Abstract
"Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nur nach vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zulässig. Diese hat die Beteiligten anzuhören und zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen. Wird die Anhörung unterlassen, so kann der dadurch Beschwerte Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Wird eine unterlassene Anhörung nicht bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids nachgeholt, so besteht ein absoluter Aufhebungsgrund." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984 (1986)
Zitatform
(1986): Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 34, H. 1, S. 11-13, 62-66.
Abstract
Der Beitrag enthält die Ergebnisse aus den Anzeigen über die Beschäftigung Schwerbehinderter, die Arbeitgeber, die über mindestens 16 Arbeitsplätze verfügen, jährlich bei den Arbeitsämtern erstatten müssen. Die statistische Aufbereitung dieser Anzeigen erfolgt in Form einer Totalauszählung. Zusätzlich wurde für das Jahr 1984 - zum zweitenmal nach 1979 - aus dem Kreis der 1,2 Mio. Arbeitgeber mit weniger als 16 Arbeitsplätzen eine Stichprobe von rund 32 000 Arbeitgebern durch die Arbeitsämter befragt.Die Auswertung beider Erhebungen zeigt, daß 1984 ca. 963 000 Schwerbehinderte beschäftigt waren, das sind rund 100 000 weniger als 1982. Gut ein Viertel der nach dem Schwerbehindertengesetz zu besetzenden Pflichtplätze waren unbesetzt, die Quote der besetzten Plätze an den gesamten Arbeitsplätzen betrug 5,3%. (IAB)
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Literaturhinweis
Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138 (1986)
Zitatform
(1986): Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138. In: Deutscher Bundestag, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Kurzprotoko H. 89, S. 1-277.
Abstract
Die Sachverständigen äußern sich zum Schwerbehindertenbegriff und Anrechnungsverfahren, zur Beschäftigungspflicht, zur Höhe und Verwendung der Ausgleichsabgabe, zum besonderen Kündigungsschutz, zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben, zur Rechtsstellung der Vertrauensleute und ihrer Stellvertreter, zur Dauer des Zusatzurlaubs, zum Nachteilsausgleich durch unentgeltliche Beförderung und Kraftfahrzeugsteuervergünstigung und zur Sozialversicherung der Behinderten in Werkstätten. (IAB)
