Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
Vom Jobaufschwung der vergangenen Jahre hat die Gruppe der Menschen mit Behinderung vergleichsweise wenig profitiert. Gleiche Chancen in der Arbeitswelt sind das erklärte Ziel der Politik und auch im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf wird über dieses ungenutzte Potenzial vermehrt diskutiert. Wo liegen die Hürden bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wie kann ein Umdenken der Unternehmen gefördert werden?
Diese Infoplattform stellt Literaturhinweise zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten zusammen.
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Literaturhinweis
Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)
Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;Zitatform
(1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.
Abstract
Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)
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Literaturhinweis
Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)
Brinkmann, Christian;Zitatform
Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.
Abstract
Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)
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Literaturhinweis
Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)
Düchs, Gerhard;Zitatform
Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.
Abstract
Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
- in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
- in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2) -
Literaturhinweis
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)
Horn, Hans Helmut;Zitatform
Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.
Abstract
In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)
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Literaturhinweis
Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Zitatform
Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.
Abstract
Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Ritz, Hans-Günther;Zitatform
Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.
Abstract
Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)
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Literaturhinweis
Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)
Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd ; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde ; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;Zitatform
Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.
Abstract
Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB) -
Literaturhinweis
Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)
Zitatform
(1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.
Abstract
Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)
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Literaturhinweis
Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)
Adlhoch, Ulrich;Zitatform
Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.
Abstract
"Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen: eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz (1988)
Zitatform
Braun, Hans & Mathilde Niehaus (1988): Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen. Eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz. Trier, 72 S.
Abstract
Ziel der Studie war es, die subjektive Einschätzung der Lebenslage Schwerbehinderter zu erfassen. Mit insgesamt 84 arbeitslosen und erwerbstätigen Schwerbehinderten wurden Gespräche über den Verlauf und das Erleben der eigenen Behinderung, über das soziale Netzwerk der Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Wohnsituation und wirtschaftliche Lage sowie über die Erfahrungen am Arbeitsplatz geführt. Im Hinblick auf die Arbeitssituation ergab die Untersuchung, daß die Arbeitsplätze Schwerbehinderter überwiegend sehr sicher sind. Allerdings sehen vier von zehn Befragten ihren Arbeitsplatz als nicht ihrer Behinderung entsprechend an und fast jeder fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz überfordert. Schwierigkeiten mit Kollegen gibt nur jeder zehnte erwerbstätige Schwerbehinderte an. (IAB)
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Literaturhinweis
Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt (1988)
Christmann, Heinz;Zitatform
Christmann, Heinz (1988): Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 73-79.
Abstract
"Ausgehend von einer Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation erläutert der Autor die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten. Diese Schwierigkeiten resultieren überwiegend aus sozio-demographischen Faktoren, wie z.B. dem höheren Lebensalter, einer unterdurchschnittlichen bzw. fehlenden beruflichen Qualifikation und einer Konzentration arbeitsloser Schwerbehinderter auf Berufsgruppen mit starkem Bewerberüberhang. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels (1988)
Zitatform
Frick, Bernd & Dieter Sadowski (1988): Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Diskussionsbeitrag 17), Trier, 37 S.
Abstract
Zunächst werden die Ergebnisse verschiedener Studien, die die Arbeits- und Beschäftigungssituation schwer- und nichtbehinderter Arbeitnehmer vergleichen, vorgestellt und bewertet. Danach werden die 1984 erhobenen Daten der ersten Welle des "Sozio-ökonomischen Panels", einer Längsschnittunterschung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, analysiert. Die Auswertung zeigt, daß der Anteil Schwerbehinderter an den abhängig Beschäftigten um rund 1,5 % höher ist als von der amtlichen Statistik ausgewiesen. Schwer- und nichtbehinderte Arbeitnehmer unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer Merkmale und des Ausmaßes an Beschäftigungsstabilität: Schwerbehinderte Arbeitnehmer weisen einen höheren Männeranteil, ein höheres Alter und eine längere Betriebszugehörigkeitsdauer auf als Nichtbehinderte. Ferner werden sie seltener arbeitslos. Insgesamt schließen die Autoren aus den Ergebnissen, daß die These, schwerbehinderte Arbeitnehmer würden diskriminiert, kaum haltbar ist. (IAB)
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Literaturhinweis
Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)
Zitatform
Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.
Abstract
"Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)
Zitatform
Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.
Abstract
Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)
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Literaturhinweis
Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)
Gross, Jost;Zitatform
Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.
Abstract
"Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)
Jopen, Christoph;Zitatform
Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.
Abstract
Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
"Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2) -
Literaturhinweis
Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)
Zitatform
Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.
Abstract
"Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)
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Literaturhinweis
Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)
Kähne, Otto;Zitatform
Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.
Abstract
Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)
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Literaturhinweis
Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)
Ritz, Hans-Günther;Zitatform
Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.
Abstract
"Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat) -
Literaturhinweis
Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)
Zitatform
Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.
Abstract
"Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
