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Dossier

Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Vom Jobaufschwung der vergangenen Jahre hat die Gruppe der Menschen mit Behinderung vergleichsweise wenig profitiert. Gleiche Chancen in der Arbeitswelt sind das erklärte Ziel der Politik und auch im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf wird über dieses ungenutzte Potenzial vermehrt diskutiert. Wo liegen die Hürden bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wie kann ein Umdenken der Unternehmen gefördert werden?
Diese Infoplattform stellt Literaturhinweise zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten zusammen.

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  • Literaturhinweis

    Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (1989)

    Adlhoch, Ulrich; Piel, Petra;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich & Petra Piel (1989): Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. 4, S. 97-107.

    Abstract

    In dem Beitrag wird dafür plädiert, begleitende Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Schwerbehinderter auch an den spezifischen Problemen der einzelnen Behinderungsarten auszurichten. "Im Mittelpunkt begleitender Hilfen für Hörbehinderte müssen Maßnahmen für hörbehinderte Arbeitnehmer und ihre hörenden Arbeitskollegen zur Verbesserung der wechselseitigen Kommunikationsfähigkeit stehen. Die Gebärdensprache sollte dabei berücksichtigt werden. Die begleitende Hilfe muß ferner dahin wirken, daß die Hörbehinderten, vor allem die Gehörlosen
    - am Arbeitsplatz gut eingearbeitet und laufend informiert werden,
    - feste Ansprechpartner im Betrieb - möglichst mit Gebärdensprachengrundkenntnissen - haben,
    - auf einem behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz eingesetzt werden und
    - an Maßnahmen berufsbegleitender Fortbildung teilnehmen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)

    Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;

    Zitatform

    (1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.

    Abstract

    Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)

    Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.

    Abstract

    Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
    - in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
    - in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
    2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)

    Horn, Hans Helmut;

    Zitatform

    Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.

    Abstract

    In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Niehaus, Mathilde ;

    Zitatform

    Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.

    Abstract

    Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd ; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde ; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.

    Abstract

    Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
    Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
    Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
    Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
    Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)

    Zitatform

    (1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.

    Abstract

    Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)

    Adlhoch, Ulrich;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.

    Abstract

    "Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen: eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz (1988)

    Braun, Hans; Niehaus, Mathilde ;

    Zitatform

    Braun, Hans & Mathilde Niehaus (1988): Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen. Eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz. Trier, 72 S.

    Abstract

    Ziel der Studie war es, die subjektive Einschätzung der Lebenslage Schwerbehinderter zu erfassen. Mit insgesamt 84 arbeitslosen und erwerbstätigen Schwerbehinderten wurden Gespräche über den Verlauf und das Erleben der eigenen Behinderung, über das soziale Netzwerk der Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Wohnsituation und wirtschaftliche Lage sowie über die Erfahrungen am Arbeitsplatz geführt. Im Hinblick auf die Arbeitssituation ergab die Untersuchung, daß die Arbeitsplätze Schwerbehinderter überwiegend sehr sicher sind. Allerdings sehen vier von zehn Befragten ihren Arbeitsplatz als nicht ihrer Behinderung entsprechend an und fast jeder fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz überfordert. Schwierigkeiten mit Kollegen gibt nur jeder zehnte erwerbstätige Schwerbehinderte an. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt (1988)

    Christmann, Heinz;

    Zitatform

    Christmann, Heinz (1988): Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 73-79.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation erläutert der Autor die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten. Diese Schwierigkeiten resultieren überwiegend aus sozio-demographischen Faktoren, wie z.B. dem höheren Lebensalter, einer unterdurchschnittlichen bzw. fehlenden beruflichen Qualifikation und einer Konzentration arbeitsloser Schwerbehinderter auf Berufsgruppen mit starkem Bewerberüberhang. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels (1988)

    Frick, Bernd ; Sadowski, Dieter ;

    Zitatform

    Frick, Bernd & Dieter Sadowski (1988): Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Diskussionsbeitrag 17), Trier, 37 S.

    Abstract

    Zunächst werden die Ergebnisse verschiedener Studien, die die Arbeits- und Beschäftigungssituation schwer- und nichtbehinderter Arbeitnehmer vergleichen, vorgestellt und bewertet. Danach werden die 1984 erhobenen Daten der ersten Welle des "Sozio-ökonomischen Panels", einer Längsschnittunterschung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, analysiert. Die Auswertung zeigt, daß der Anteil Schwerbehinderter an den abhängig Beschäftigten um rund 1,5 % höher ist als von der amtlichen Statistik ausgewiesen. Schwer- und nichtbehinderte Arbeitnehmer unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer Merkmale und des Ausmaßes an Beschäftigungsstabilität: Schwerbehinderte Arbeitnehmer weisen einen höheren Männeranteil, ein höheres Alter und eine längere Betriebszugehörigkeitsdauer auf als Nichtbehinderte. Ferner werden sie seltener arbeitslos. Insgesamt schließen die Autoren aus den Ergebnissen, daß die These, schwerbehinderte Arbeitnehmer würden diskriminiert, kaum haltbar ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)

    Fuchs, Maximilian ;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.

    Abstract

    Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)

    Fuchs, Maximilian ;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.

    Abstract

    "Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)

    Gross, Jost;

    Zitatform

    Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.

    Abstract

    "Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)

    Jopen, Christoph;

    Zitatform

    Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    "Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)

    Knappe, Eckhard; Frick, Bernd ;

    Zitatform

    Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.

    Abstract

    "Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)

    Kähne, Otto;

    Zitatform

    Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)

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    Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.

    Abstract

    "Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
    In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Stengelhofen, Theo; Frick, Bernd ;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Frick, Bernd ; Stengelhofen, Theo;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland (1988)

    Sanmann, Horst;

    Zitatform

    Sanmann, Horst (1988): Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitwelt (Campus. Forschung, 597), S. 17-36.

    Abstract

    Der Autor stellt zunächst die Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte zwischen 1919 und 1986 dar. Er unterscheidet dann drei Etappen der Schwerbehindertenpolitik, deren Erfolg bzw. Mißerfolg anhand eines speziell entwickelten Indikators, der "Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote", der er die allgemeine Arbeitslosenquote gegenüberstellt, empirisch überprüft wird. Während sich dabei die erste Etappe der Arbeitsmarktpolitik (1928-1937) als ausgesprochen erfolgreich erweist, liegt die Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote in der Nachkriegszeit und verstärkt seit 1974 über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Zur Erklärung dieses arbeitsmarktpolitischen Mißerfolgs stellt der Autor abschließend einige Hypothesen auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1987 (1988)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1988): Schwerbehinderte 1987. In: Wirtschaft und Statistik H. 10, S. 738-742.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1987 durchgeführten Behindertenstatistik dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Erhebungen wurden 1987 erstmals nur noch die Schwerbehinderten erfaßt, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besaßen.
    Zum Jahresende 1987 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 5,13 Mill. amtlich anerkannte Schwerbehinderte, davon 2.36 Mill. Männer und 2,36 Mill Frauen. Im Durchschnitt war somit jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. 45,5 % der Schwerbehinderten waren älter als 65 Jahre. Die weitaus meisten Behinderungen (81,3 %) traten als Folge einer Krankheit auf. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (21,2 %) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung (1988)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1988): Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 3, S. 393-402.

    Abstract

    Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg (1988)

    Thill, Andre;

    Zitatform

    Thill, Andre (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 171-182.

    Abstract

    "Der Autor verweist darauf, daß die Anerkennung der Behinderteneigenschaft in Luxemburg in die Zuständigkeit der dem Arbeitsminister unterstellten "Anstalt für Stellenvermittlung und berufliche Rehabilitation der Behinderten" fällt. Besonderheiten der Schwerbehindertenpolitik Luxemburgs sind die staatliche Einrichtung der sogenannten "differenzierten Erziehung" für behinderte Kinder und die finanziellen Sonderzuwendungen an Familien mit behinderten Kindern, der Anspruch des Behinderten auf einen "Pflichtplatz", bzw. das "Vorrecht auf Anstellung" sowie die Möglichkeit leistungsabhängiger Entlohnungen (bei Beachtung des Mindestlohnes) für Behinderte." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden (1988)

    Wallner, Teut;

    Zitatform

    Wallner, Teut (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 183-192.

    Abstract

    "Für die soziale Betreuung der Behinderten in Schweden sind nicht konfessionelle oder andere Hilfsorganisationen, sondern die Gemeinden verantwortlich, was wiederum bedingt, daß der Wohnsitz über den Umfang der erhaltenen Leistungen entscheidet. Die überwiegend in Verbänden organisierten Behinderten arbeiten entweder am freien Arbeitsmarkt (ohne irgendwelche Sonderrechte), im Konzern "Samhall", einem Zusammenschluß aller Beschützenden Werkstätten (wobei die Behinderten ca. 90 v.H. des normalen Tariflohnes erhalten) oder in Beschäftigungszentren (für geistig Behinderte). Die Arbeitsämter und das schwedische Zentralamt für Arbeit verhandeln mit einzelnen Betrieben über die Einstellung von Arbeitsbehinderten, wobei bei Weigerung der Betriebe diese zur Einstellung von Behinderten gezwungen werden können." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1988)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 501 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 91 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht (1987)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1987): Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht. In: Betriebs-Berater, Jg. 42, H. 4, S. 260-265.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz 1986 läßt eine abgewogene Konzeption vermissen. Die befristete, rückwirkend eingreifende Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Pflichtzahlberechnung und die Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen sind gegen die Verkürzung des Zusatzurlaubs keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erheben." (Autorenreferat)

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    Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer (1987)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1987): Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer. In: Behindertenrecht, Jg. 26, H. 5, S. 102-104.

    Abstract

    Zwischen 1983 und 1985 hat die Zahl der abhängig Beschäftigten insgesamt um 5,7 % zugenommen, die der schwerbehinderten Arbeitnehmer aber um 8,7 % abgenommen. Daß die Arbeitslosigkeit Behinderter in dem Zeitraum trotzdem leicht zurückging, führt die Autorin auf das Sinken des spezifischen Erwerbspersonenpotentials der Schwerbehinderten zurück. Dies resultiert wiederum zum Teil daraus, daß die Gruppe der Kriegsopfer in den letzten Jahren das Ruhestandsalter erreicht hat. Da im Moment noch nicht abzusehen ist, wie sich das Erwerbspersonenpotential der Schwerbehinderten in Zukunft entwickeln wird, plädiert sie abschließend dafür, die Höhe der Pflichtquote weiterhin an der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Behinderter zu orientieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte (1987)

    Runde, Peter; Rüb, Herbert;

    Zitatform

    Runde, Peter & Herbert Rüb (1987): Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte. Hamburg, 95 S.

    Abstract

    Der erste Teil des Gutachtens unterrichtet über die Ergebnisse des ersten Jahres eines zweijährigen Modellvorhabens, in dessen Rahmen zehn Behinderte aus Werkstätten für Behinderte seit Anfang 1986 im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt werden. Wesentliche Ausgangshypothese für das Modellvorhaben war, daß in den Werkstätten für Behinderte eine nicht unerhebliche Zahl von Schwerbehinderten untergebracht ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit bzw. des Rehabilitationserfolges auf reguläre Arbeitsplätze wechseln könnten. Grundlagen der Evaluation der persönlichen und arbeitsspezifischen Situation und Entwicklung der Teilnehmer des 10-Stellen-Programms waren eine Aktenanalyse der Personalakten der ehemaligen Werkstattmitarbeiter, strukturierte Interviews mit den Vorgesetzten, Kollegen und Betreuungspersonen der Teilnehmer, differenzierte Arbeitsplatzbeobachtungen und Gruppengespräche, die an mehreren Zeitpunkten im Laufe des Jahres durchgeführt wurden. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß sich das Projekt bewährt hat und weitere Arbeitsplätze bereitgestellt werden sollten. Im zweiten Teil werden die Kosten hierfür analysiert. Es zeigt sich, daß die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Behördenbereich bzw. in öffentlichen Unternehmen deutlich kostengünstiger wäre als die Bereitstellung zusätzlicher Werkstattplätze. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration (1987)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1987): Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration. In: (1987): Arbeitsmarkt und Beschäftigung, S. 237-262.

    Abstract

    Die Analyse der Arbeitsmarktsituation macht zunächst die Ausgliederungsgefahren und Wiedereingliederungsschwierigkeiten deutlich, von denen Schwerbehinderte betroffen sind. Anschließend wird das öffentliche Förderinstrumentarium (Lohnsubventionen, Ausgleichsabgabe, Einstellungsprämien, besonderer Kündigungsschutz) kritisch auf seine Wirksamkeit hinsichtlich der betrieblichen Integration von Behinderten analysiert. Chancen für eine wirkungsvollere Eingliederungsförderung für Schwerbehinderte sieht der Verfasser in einem stärkeren Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes und in einer Verstärkung der betrieblichen Kooperationsverpflichtung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV) (1987)

    Zitatform

    (1987): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 482/87 (06.11.1987)), 77 S.

    Abstract

    "Das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986 hat die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erweitert:
    - Der Bundesanstalt für Arbeit ist die Aufgabe übertragen worden, die Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besonders zu fördern.
    - Die Hauptfürsorgestellen können zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben weitere Leistungen erbringen.
    Ziel der Verordnung ist es, diese erweiterten Förderungsmöglichkeiten zu konkretisieren und die seit 1978 geltende Ausgleichsabgabeverordnung zum Schwerbehindertengesetz unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt weiter verbessert werden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1987)

    Zitatform

    (1987): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 454/87 (30.10.1987)), 6 S.

    Abstract

    Durch das Änderungsgesetz soll die finanzielle Situation der im Arbeitsbereich der Behindertenwerkstätten Beschäftigten verbessert werden. Es sieht vor, daß aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ein einheitlicher Sockelbetrag (Grundbetrag) gezahlt wird, der je nach individuellem Leistungsvermögen von der Behindertenwerkstätte aufgestockt wird. Der Grundbetrag soll bei der Gewährung von Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip: kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986 (1986)

    Dietze, Lutz;

    Zitatform

    Dietze, Lutz (1986): Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip. Kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 4, S. 80-84.

    Abstract

    "Nachdem Ernst J. Pöppl die Zielsetzungen und Neuregelungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes in dieser Zeitschrift (Behindertenrecht 1986, S. 49) dargestellt hat, werden sie hier danach bewertet, ob sie final dem rehabilitationsrechtlichen Normalisierungsprinzip entsprechen. Es werden Zweifel begründet, warum die Gesetzesreform für die Intention des Gesetzgebers - die Beschäftigungssituation für Schwerbehinderte erheblich zu verbessern - nur wenig bewirken kann." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts (1986)

    Dreier, Michael;

    Zitatform

    Dreier, Michael (1986): Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts. In: Personalführung H. 8-9, S. 352-356.

    Abstract

    "Mit Wirkung vom 1. August 1986 ist das Schwerbehindertengesetz geändert worden. Hauptziel der Novellierung ist die Verringerung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Das Ziel soll erreicht werden durch die Beseitigung beschäftigungs- und ausbildungshemmender Vorschriften und die verstärkte Förderung der Einstellung Schwerbehinderter. Die nachstehende synoptische Darstellung gibt einen Überblick über die für die Praxis der Betriebe wesentlichen Neuregelungen in Gegenüberstellung zum bisher geltenden Recht." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertenrecht: wichtige Verbesserungen in Kraft getreten (1986)

    Pöppl, Ernst J.;

    Zitatform

    Pöppl, Ernst J. (1986): Das neue Schwerbehindertenrecht. Wichtige Verbesserungen in Kraft getreten. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 3, S. 49-56.

    Abstract

    Der Autor beschreibt kurz die Leitgedanken der Novelle des Schwerbehindertengesetzes und erläutert die wichtigsten Neuerungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter: Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen (1986)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1986): Berufliche Eingliederung Schwerbehinderter und Behinderter. Auswertung einer Repräsentativbefragung von Erwerbspersonen. Dortmund, 105 S.

    Abstract

    "Das Projekt untersucht die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter (MdE 50 % und mehr), Behinderter mit MdE unter 50 %) und Behinderter ohne amtliche Anerkennung unter vier Hauptaspekten:
    - Schwerbehinderte und Behinderte nach Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkommensgruppe
    - Berufsverläufe von Schwerbehinderten und Behinderten (Arbeitslosigkeit, berufliche Mobilität und ausbildungsadäquate Beschäftigung)
    - Arbeitsbedingungen, insbesondere Arbeitsbelastungen und Arbeitszufriedenheit von Schwerbehinderten und Behinderten
    - Berufsfördernde Maßnahmen (Rehamaßnahmen) und berufliche Integration.
    Diese Fragestellungen werden mit Hilfe eines von IAB und BiBB 1979 erhobenen repräsentativen Datensatzes bearbeitet. Diese Befragung umfaßt etwa 30.000 Erwerbspersonen insgesamt, davon etwa 1.600 Behinderte.
    Die Auswertung zeigt die hohe Abhängigkeit der Behindertenquote von der demographischen Struktur der Erwerbspersonen. Sie belegt eine fortbestehende Benachteiligung der Behinderten gegenüber Nichtbehinderten, insbesondere bezüglich Einkommen und Aufstiegschancen. Es zeigen sich bei der Häufigkeit von Behinderungen nennenswerte geschlechtstypische Unterschiede. Geschlechtsspezifische Besonderheiten finden sich auch bei den jeweiligen Unterschieden zwischen Behinderten und Nichtbehinderten bezüglich Einkommensverteilung, Arbeitsbelastungen und Berufsverläufen. Unter 40jährige Behinderte sind auch bezüglich Betroffenheit von Arbeitslosigkeit stark benachteiligt. Ein für Männer möglicher Vergleich der Zahl der erwerbstätigen Behinderten 1970 und 1979 zeigt, daß 1979 die Zahl der behinderten Männer deutlich unter der von 1970 liegt." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten (1986)

    Wahrendorf, Volker;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker (1986): Zur Anhörung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten. In: Betriebs-Berater, Jg. 41, H. 8, S. 523-524.

    Abstract

    "Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nur nach vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zulässig. Diese hat die Beteiligten anzuhören und zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen. Wird die Anhörung unterlassen, so kann der dadurch Beschwerte Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Wird eine unterlassene Anhörung nicht bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids nachgeholt, so besteht ein absoluter Aufhebungsgrund." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984 (1986)

    Zitatform

    (1986): Beschäftigung von Schwerbehinderten im Oktober 1984. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 34, H. 1, S. 11-13, 62-66.

    Abstract

    Der Beitrag enthält die Ergebnisse aus den Anzeigen über die Beschäftigung Schwerbehinderter, die Arbeitgeber, die über mindestens 16 Arbeitsplätze verfügen, jährlich bei den Arbeitsämtern erstatten müssen. Die statistische Aufbereitung dieser Anzeigen erfolgt in Form einer Totalauszählung. Zusätzlich wurde für das Jahr 1984 - zum zweitenmal nach 1979 - aus dem Kreis der 1,2 Mio. Arbeitgeber mit weniger als 16 Arbeitsplätzen eine Stichprobe von rund 32 000 Arbeitgebern durch die Arbeitsämter befragt.Die Auswertung beider Erhebungen zeigt, daß 1984 ca. 963 000 Schwerbehinderte beschäftigt waren, das sind rund 100 000 weniger als 1982. Gut ein Viertel der nach dem Schwerbehindertengesetz zu besetzenden Pflichtplätze waren unbesetzt, die Quote der besetzten Plätze an den gesamten Arbeitsplätzen betrug 5,3%. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138 (1986)

    Zitatform

    (1986): Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/1731 - und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes - Dr. 10/3138. In: Deutscher Bundestag, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Kurzprotoko H. 89, S. 1-277.

    Abstract

    Die Sachverständigen äußern sich zum Schwerbehindertenbegriff und Anrechnungsverfahren, zur Beschäftigungspflicht, zur Höhe und Verwendung der Ausgleichsabgabe, zum besonderen Kündigungsschutz, zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben, zur Rechtsstellung der Vertrauensleute und ihrer Stellvertreter, zur Dauer des Zusatzurlaubs, zum Nachteilsausgleich durch unentgeltliche Beförderung und Kraftfahrzeugsteuervergünstigung und zur Sozialversicherung der Behinderten in Werkstätten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse einer Umfrage (1985)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1985): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der betrieblichen Praxis. Ergebnisse einer Umfrage. In: Behindertenrecht, Jg. 24, H. 4, S. 73-76.

    Abstract

    Um festzustellen, ob die im Schwerbehindertengesetz geschaffene Institution des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten die ihr zugedachte Aufgabe erfüllt, hat die Hauptfürsorgestelle der Regierung von Oberbayern in den Jahren 1983 und 1985 eine Umfrage bei etwa 10% der Vertrauensleute ihres Zuständigkeitsbereichs durchgeführt.
    "Mit Hilfe eines Fragebogens wurden die Vertrauensleute zu folgenden vier Komplexen aus ihrem Tätigkeitsbereich befragt:
    a) Das Verhältnis zum Arbeitgeber.
    b) Das Verhältnis zum Betriebs/Personalrat.
    c) Die eigenen Aktivitäten im Betrieb.
    d) Die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen der Hauptfürsorgestelle."
    Der Autor zieht ein positives Fazit. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen: erster Zwischenbericht September 1985 (1985)

    Pepping, Monika; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Pepping, Monika & Hans-Günther Ritz (1985): Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Lande Bremen. Erster Zwischenbericht September 1985. Bremen, 64 S.

    Abstract

    Die Arbeit entstand im Rahmen des Forschungsprojekts "Hemmnisse für die Beschäftigung Schwerbehinderter und Möglichkeiten ihrer Überwindung im Lande Bremen". Sie enthält eine erstmals erstellte bremische Landesstatistik erwerbstätiger Schwerbehinderter und eine Auswahl der verfügbaren Daten über die Arbeitslosigkeit und den Kündigungsschutz Schwerbehinderter im Lande Bremen. Danach lag der Anteil schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die unter die Beschäftigungspflicht des Schwerbehindertengesetzes fallen, 1983 bei ca. 5,6 %. 40 bis 50 % der Betriebe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht. Die Arbeitslosenquote betrug ca. 11 %. Von ca. 1600 arbeitslosen Schwerbehinderten wurden 1983 nur 200 in Arbeit vermittelt. Die Kündigungszahlen lagen in Bremen relativ höher als im Bundesdurchschnitt. Angesichts der prekären Arbeitsmarktlage in Bremen raten die Autoren der Hauptfürsorgestelle, stärker präventiv tätig zu werden, um sich anbahnenden Gefährdungen bestehender Arbeitsverhältnisse von Schwerbehinderten in größeren und mittleren Betrieben mit langfristigen Strategien vorzubeugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1985)

    Zitatform

    (1985): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/3138 (03.04.1985)), 40 S.

    Abstract

    Ziel des Änderungsentwurfes ist es, die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Behinderter zu erhöhen. Dazu sollen u.a. beschäftigungs- und ausbildungshemmende Vorschriften beseitigt, die Ausgleichsabgabe erhöht und zusätzliche finanzielle Anreize zur Einstellung besonders betroffener Gruppen von Schwerbehinderten geschaffen werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter (1984)

    Kutscha, Jürgen;

    Zitatform

    Kutscha, Jürgen (1984): Möglichkeiten und Grenzen des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung (Schwer-)Behinderter. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Jg. 80, H. 6, S. 565-568.

    Abstract

    Nach einer kurzen Darstellung des Schwerbehindertengesetzes werden seine nach Meinung des Autors zu geringen positiven und negativen Sanktionen kritisiert. Den Hauptteil bildet ein Vorschlag zur Förderung der betrieblichen Erstausbildung: die intensivere und formal institutionalisierte Kooperation der Beteiligten "vor Ort" (Hauptfürsorgestellen, Arbeitsämter, Schwerbehindertenvertrauensleute, Betriebsräte, Beauftragte des Arbeitgebers und Ausbilder.) "Erst wenn diese dezentrale Kooperation zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, sollte die Bundesanstalt für Arbeit mit Sanktionen eingreifen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben (1984)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1984): Die Situation der schwerbehinderten Frau im Erwerbsleben. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 4, S. 73-75.

    Abstract

    Die Autorin referiert neuere Untersuchungen zur Erwerbsbeteiligung, zum Ausmaß und zur Dauer der Arbeitslosigkeit, zur beruflichen Qualifikation, zur Arbeitszeit und zu Problemen am Arbeitsplatz von schwerbehinderten Frauen. Dabei vergleicht sie die Situation der behinderten häufig mit der der nichtbehinderten Frau. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: die Konzeption der Bundesregierung (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Die Konzeption der Bundesregierung. In: Soziale Arbeit, Jg. 33, H. 12, S. 585-590.

    Abstract

    Der Autor bewertet das Novellierungskonzept der Bundesregierung. "Trotz vielfältiger bewahrender Tendenzen ist die Einschränkung sozialpolitischer Leistungen bedeutsam. Als wichtigster Kritikpunkt ist jedoch vor allem die fehlende Anpassung der Pflichtquote hervorzuheben. ... Weitere Kritikpunkte an der Novellierung ergeben sich, wenn man sie vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt diskutiert und die Novellierung in Zusammenhang stellt mit dem geplanten 'Gesetz zur Förderung der Beschäftigung'." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes: unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme) (1984)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1984): Arbeitsmarktlage und Novellierung des Schwerbehindertengesetzes. Unter besonderer Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Maßnahmen und der Förderung besonderer Gruppen Schwerbehinderter (Sonderprogramme). (Arbeitspapiere des Forschungsschwerpunktes Reproduktionsrisiken, Soziale Bewegungen und Sozialpolitik 22), Bremen, 110 S.

    Abstract

    "Dieses Papier untersucht vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage Behinderter die Notwendigkeit einer Novellierung des Schwerbehindertengesetzes.
    Im ersten Abschnitt werden dazu einige bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Novellierungsvorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit zum Schwerbehindertengesetz vorgestellt.
    Es folgt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Zielerreichung des SchwbG, die u.a. auf bisher nicht veröffentlichten amtlichen Daten und eigenen Erhebungen aufbaut. Angesichts der hohen Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter wird sich ausführlich mit den Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur Eingliederung arbeitsloser Schwerbehinderter auseinandergesetzt.
    Im letzten Abschnitt wird ein Resümee gezogen: Die Änderung des SchwbG muß das Gleichgewicht der einzelnen Instrumente untereinander und in Relation zum Arbeitsmarkt und der Zahl der Schwerbehinderten wieder herstellen. Dazu gehört auch eine Anpassung der wettbewerbspolitischen Eingriffe: die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Pflichtquote. Ohne diese beiden Maßnahmen würden einerseits vor allem wie bisher expandierende, d.h. wirtschaftlich gesunde Unternehmen einseitig bevorzugt und die zukünftige Wiedereingliederung Schwerbehinderter massiv gefährdet." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und sein Recht (1984)

    Schmidt, Georg; Räuber, Albert;

    Zitatform

    Schmidt, Georg (1984): Der Schwerbehinderte und sein Recht. Saarbrücken, 239 S.

    Abstract

    Aufgabe der Broschüre ist es, die schwierige Materie des Schwerbehindertenrechtes überschaubar zu machen. "In vielen Bereichen aktualisiert und überarbeitet, wurden in dieser Auflage insbesondere die geändertern Vorschriften über die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Nahverkehr und die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen. Abgedruckt werden außerdem die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit in der im November 1983 veröffentlichten Fassung. Dieses Thema wird durch Erläuterung der Grundbegriffe Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gesamt-MdE sowie Erwerbsunfähigkeit abgerundet." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten (1984)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1984): Die Teilzeitbeschäftigung von Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 23, H. 1, S. 7-10.

    Abstract

    "Es ist wenig bekannt, daß das Schwerbehindertengesetz bereits 1974 gemäß § II Abs. 3 die Arbeitgeber und die Hauptfürsorgestelle verpflichtet hat, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Diese Vorschrift hatte bisher wenig Bedeutung. Bei dem knappen Arbeitsplatzangebot lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie besonders den an einer Teilzeitarbeit interessierten Schwerbehinderten mit Hilfe dieser Vorschrift ein Arbeitsplatz geschaffen und damit ein Beitrag zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit geleistet werden kann." Der Autor beschreibt die Gründe für das erhebliche Interesse, das vollzeitig beschäftigte Behinderte an einer Teilzeitbeschäftigung haben, die Sicht des Arbeitgebers hierzu, die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherung des Mitarbeiters und die Möglichkeiten der Hauptfürsorgestellen, Teilzeitarbeitsplätze zu fördern. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter: die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung (1984)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1984): Betriebliche Integration Schwerbehinderter. Die Wirkungslücken der Vermittlungsförderung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 33, H. 12, S. 375-381.

    Abstract

    Der Beitrag nimmt zu der Diskussion Stellung, ob die bestehenden Förderungs- und Schutzrechte die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter fördern, behindern oder keine Wirkung zeigen. Empirische Basis waren Interviews mit verantwortlichen Personaleinstellern, Betriebsräten und Schwerbehindertenvertrauensleuten in 16 Betrieben. Ferner wurden leitende Mitarbeiter in zwei Hauptfürsorgestellen und Schwerbehindertenberater und -vermittler in acht Arbeitsamtsbezirken befragt. "Zunächst wird nach den Ursachen der Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter gefragt,um daran anschließend die Wirkungslücken öffentlicher Einflußnahme deutlich zu machen. Als Ausgangspunkt dienen dabei weniger die persönlichen Merkmale der betroffenen Arbeitsanbieter, als vielmehr das Selektionsverfahren der betrieblichen Arbeitsnachfrager. Einige Schlußfolgerungen für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte stehen am Ende des Aufsatzes." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (1984)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    Zanker, Hugo (1984): Neuere Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 23, H. 6, S. 241-250.

    Abstract

    Der Autor kommentiert Entscheidungen, "die im Zeitraum von Mai 1982 bis Ende Februar 1984 erstmals mit Begründung veröffentlicht worden sind. Ausgewählt sind sie danach, wie bedeutend sie für die Beteiligten - Schwerbehinderte, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Behörden - erscheinen, ob sie neue Erkenntnisse vermitteln und wie diskussionsanregend sie - auch für die bevorstehende Novellierung des Schwerbehindertengesetzes - sind." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG) (1984)

    Zitatform

    (1984): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 10/1731 (10.07.1984)), 18 S.

    Abstract

    Der Änderungsentwurf soll insbesondere der gestiegenen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter Rechnung tragen. Dazu sieht er u.a. die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die besondere Förderung schwerbehinderter Auszubildender und schwerbehinderter Teilzeitbeschäftigter, die Überführung der bisherigen Sonderprogramme zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen in dauerhafte gesetzliche Regelungen und die Verbesserung der Rechtsstellung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter (1983)

    Lauter, Wolfgang;

    Zitatform

    Lauter, Wolfgang (1983): Inhalt der Arbeitsverhältnisse Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 22, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer gewinnen ihren rechtlichen Gehalt aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelregelungen im Arbeitsvertrag. Hinzu treten die aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte abzuleitenden Grundsätze über ein der Billigkeit und Treu und Glauben Rechnung tragendes Arbeitsrecht. Abweichungen von dem für die nichtbehinderten Arbeitnehmer geltenden Recht und Ergänzungen zu ihm ergeben sich vor allem aus dem Schwerbehindertengesetz." In dem Beitrag werden "sowohl der allgemein geltende Inhalt von Arbeitsverhältnissen wie auch die besonderen schutzgesetzlichen Bestandteile bei Schwerbehinderten in den Grundzügen skizziert". (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (1982)

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm; Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Dopatika, Friedrich-Wilhelm & Hans-Günther Ritz (1982): Perspektiven der Schwerbehindertenpolitik nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 28, H. 4, S. 193-215.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt wird zunächst die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte begründet und anschließend werden das Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes und die politischen Konflikte um dieses Gesetz beschrieben. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit dem Verfassungsrechtsstreit um das SchwbG. Er erläutert die Vorlagebeschlüsse, den Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht und das Urteil auch in seiner reformpolitischen Bedeutung. Dabei kritisieren die Verfasser, daß die Ausführungen des BVerfG zwar im Ergebnis überzeugen (das SchwbG wird für verfassungsmäßig erklärt), aber in der Begründung dem sozialstaatlichen Charakter des SchwbG nicht Rechnung tragen. Der letzte Abschnitt behandelt dann die Perspektiven zukünftiger Schwerbehindertenpolitik. Bei der Überprüfung der hier zunächst gestellten Frage nach der Wirksamkeit des SchwbG kommen die Autoren zu dem Schluß, daß das Gesetz die Sicherung der Weiterbeschäftigung trotz Wirtschaftskrise derzeit noch dort erfüllt, wo keine Branchenstrukturkrisen oder Betriebsstillegungen stattfinden, die Förderung neuer Arbeitsverhältnisse aber unzureichend ist. Zur Verbesserung der Situation werden abschließend Reformen in zwei Bereichen gefordert. Zum einen wird die Erhöhung der Pflichtplatzquote und der Ausgleichsabgabe vorgeschlagen, zum anderen Maßnahmen zur besseren Förderung der betrieblichen Beschäftigung von Schwerbehinderten (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Förderung innerbetrieblicher beruflicher Bildungsmaßnahmen, behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Erhöhung der Einflußmöglichkeiten der Schwerbehinderten-Vertrauensleute und Betriebsräte im Bereich Neueinstellungen, Personalplanung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. (Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht 15), Königstein: Athenäum, 170 S.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz von 1974 wurde von der sozialliberalen Koalition als Meilenstein staatlicher Sozialpolitik gewürdigt. Bei den zur Einstellung Behinderter bzw. zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichteten Arbeitgebern ist es dagegen von Anfang an auf Kritik gestoßen. Diese Kritik richtet sich vor allem gegen den erweiterten Schutzbereich des Gesetzes als auch gegen die als unzulässige Sondersteuer empfundene Ausgleichsabgabe. Auf der anderen Seite werfen Sozialpolitiker und Behindertenverbände den Arbeitgebern behindertenfeindliches Einstellungsverhalten vor und machen sie für die anhaltend hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter verantwortlich. Das Hauptargument von dieser Seite ist die bislang nie bewiesene These, daß sich die Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht freikaufen würden. Mit der ... Arbeit wird der Versuch einer Versachlichung dieser auch im Internationalen Jahr der Behinderten anhaltenden unerfreulichen Kontroverse um das Schwerbehindertengesetz unternommen. Die in diesem Gesetz normierten Arbeitgeberverpflichtungen wurden interpretiert, analysiert und mit empirischen Daten aus einer erstmals durchgeführten Arbeitgeberbefragung zum Einstellungsverhalten gegenüber Behinderten konfrontiert. Die so erarbeiteten Ergebnisse enthalten fundierte Aussagen über die Effektivität der genannten Arbeitgeberverpflichtungen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz: Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1982)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1982): Arbeitgeberverpflichtungen im Schwerbehindertengesetz. Gedanken zu einer effektiven Änderung des Schwerbehindertengesetzes. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 15, H. 7, S. 172-173.

    Abstract

    "Die im Schwerbehindertengesetz von 1974 verankerte Ausgleichsabgabe hat Ausgleichs- und Antriebsfunktion, nicht aber Straffunktion. Einer vom DGB geforderten drastischen Erhöhung der Ausgleichsabgabe kann deshalb nicht zugestimmt werden. Die Erhöhung der Pflichtquote scheint geeignet zu sein, der Arbeitslosigkeit Behinderter entgegenzuwirken. Darüber hinaus könnte eine gesetzlich konkretisierte und praktizierte Kontrolle der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen die Einstellungspolitik der Arbeitgeber gegenüber Behinderten erheblich forcieren. Eine spezifische Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen für Behinderte erscheint hingegen weder aus rechtlichen noch aus rehabilitationspolitischen Erwägungen angemessen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute (1982)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1982): Betriebliche Integration Schwerbehinderter und Beteiligung der Schwerbehindertenvertrauensleute. In: (1982): Lebensbedingungen Behinderter im Sozialstaat (Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, 26), S. 200-222.

    Abstract

    "Der Beitrag stützt sich im wesentlichen auf die empirischen Erhebungen eines an der Universität Bremen vom Autor dieses Beitrages bearbeiteten Forschungsprojektes "Funktion und Selbstverständnis der Schwerbehindertenvertrauensleute". Es sollen mittels der dort über die Befragung von ScwbVM erhobenen Informationen folgende Leitfragen beantwortet werden: - Wie rekrutieren sich die betrieblich beschäftigten Schwb? - Welche inner- und zwischenbetrieblichen Arbeitsmarkt bewegungen von Schwb finden mit welcher Häufigkeit statt? - Sind Schwerbehinderte - wie oftmals in politischen Dis kussionen behauptet - vom SchwbG direkt negativ betroffen? - Welches Ausmaß hat die professionelle Betreuung der Schwb durch Betriebsärzte und Hauptfürsorgestellen? - Welche Hindernisse bestehen für die verstärkte betriebliche Integration der Schwb, insbesondere bezüglich der innerbetrieb lichen Betreuung und Vertretung durch den SchwbVM?"

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte (1982)

    Tremel, Karl Heinz;

    Zitatform

    Tremel, Karl Heinz (1982): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten - seine Aufgaben und Rechte. In: Behindertenrecht, Jg. 21, H. 3, S. 49-54.

    Abstract

    "Die Aufgaben des Vertrauensmannes ergeben sich aus § 22 SchwbG. Danach hat der Vertrauensmann die Interessen der Schwerbehinderten in dem Betrieb oder den Dienststellen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Damit der Vertrauensmann seine Aufgaben wahrnehmen kann, räumt ihm das Gesetz bestimmte Befugnisse ein. Es geht dabei in der Konstruktion zwei Wege. In manchen Vorschriften spricht es ausdrücklich von Rechten des Vertrauensmannes; in anderen Vorschriften legt es anderen (Arbeitgebern, Betriebs- und Personalrat, Hauptfürsorgestelle) die Verpflichtung zur Beteiligung des Vertauensmannes auf." (Autorenreferat)

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    Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit (1981)

    Bunge, Thomas;

    Zitatform

    Bunge, Thomas (1981): Rechtliche Defizite beim Abbau der Schwerbehinderten-Arbeitslosigkeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 30, H. 2, S. 34-40.

    Abstract

    Nach einem Überblick über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwieweit das geltende Recht zu einer Verbesserung der Situation beitragen kann bzw. welche Defizite es aufweist. In seinem Fazit schlägt der Autor folgende rechtliche Änderungen vor: - Anhebung der Ausgleichsabgabe; - Erweiterung einer Reihe von Mitbestimmungsbefugnissen des Betriebs- bzw. Personalrats; - Verpflichtung der Arbeitgeber, bei der Besetzung freier Stellen die Arbeitsämter einzuschalten; - stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse Schwerbehinderter in der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten richtlinien; - Verbesserung der Subventionsbedingungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß (1981)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1981): Schwerbehindertengesetz: Verfassungsgemäß. In: Bundesarbeitsblatt H. 7-8, S. 10-12.

    Abstract

    Kurzkommentar zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Mai 1981, in der die Verfassungsmäßigkeit der Beschäftigungspflicht in Höhe von sechs Prozent, der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 100 DM monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht und der Verwendung des Aufkommens aus dieser Abgabe für die gesetzlich und verordnungsrechtlich vorgeschriebenen Zwecke einstimmig und uneingeschränkt anerkannt wird.

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  • Literaturhinweis

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz (1981)

    Engelen-Kefer, Ursula; Möller-Lücking, Norbert;

    Zitatform

    Engelen-Kefer, Ursula & Norbert Möller-Lücking (1981): Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 4, S. 104-110.

    Abstract

    Der Beitrag enthält "die DGB-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Pflichtquote und der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz vom 29. Juni 1979 sowie den wesentlichen Inhalt der am 10. März 1981 vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich abgegebenen DGB-Stellungnahmen."

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  • Literaturhinweis

    Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG) (1981)

    Siegler, Hans Georg;

    Zitatform

    Siegler, Hans Georg (1981): Die neue Werkstätten-Verordnung nach dem Schwerbehinderten-Gesetz (SchwbG). In: Blätter für Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht, Jg. 36, H. 12, S. 187-190.

    Abstract

    "Die Bestimmung der 3. Verordnung über die Werkstätten für Behinderte werden erläutert. Sie bezweckt, den Behinderten an regelmäßige Arbeit heranzuführen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Neben der Leistungsfähigkeit ist auf Persönlichkeitsentfaltung zu achten. Rehabilitation in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist anzustreben. Bestehen über eine Aufnahme Behinderter in die Werkstätten Bedenken, entscheidet der Fachausschuß im Eingangsverfahren darüber. In einem Arbeitstraining wird der Behinderte befähigt, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwendbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Danach wird er in den Arbeitsbereich aufgenommen, der ein möglichst breites Arbeitsplatzangebot enthalten soll. Weitere Bestimmungen befassen sich mit Arbeitszeit, Werkstattgröße, Werkstattverbund, Fachpersonal, Betriebsführung, Arbeitsentgelt, Mitwirkungsrechten der Behinderten und dem Anerkennungsverfahren." (Referat 82-06/0712 der Fachdokumentation Arbeitswissenschaft, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin)

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  • Literaturhinweis

    Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB (1981)

    Vetter, Heinz O.;

    Zitatform

    Vetter, Heinz O. (1981): Die Stellung des Schwerbehinderten in der Gesellschaft aus der Sicht des DGB. In: Soziale Sicherheit, Jg. 30, H. 02, S. 33-36.

    Abstract

    Der Autor beschreibt gewerkschaftliche Forderungen zur sozialen und beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter.

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  • Literaturhinweis

    Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. (1980)

    Möller-Lücking, Norbert;

    Zitatform

    Möller-Lücking, Norbert (1980): Novellierung des Schwerbehindertengesetzes dringend erforderlich - Gewerkschaftliche Arbeit zugunsten Behinderter und die Vorschläge des DGB -. In: Soziale Sicherheit, Jg. 29, H. 5, S. 141-145.

    Abstract

    Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge des DGB sind: ++ Erhöhung der Pflichtquote von 6 auf 8 % ++ Erhöhung der Ausgleichsabgabe ++ verstärkte Bemühungen zur Stabilisierung der Beschäftigungs verhältnisse ++ verbesserter Kündigungsschutz ++ Änderung der Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehinderten vertrauensmänner.

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  • Literaturhinweis

    Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe (1980)

    Mötzing, Friedhelm;

    Zitatform

    Mötzing, Friedhelm (1980): Isolation statt Integration ? - Arbeitslosigkeit als psychosoziales und materielles Problem für rehabilitierte Schwerbehinderte dargestellt am Beispiel erstausgebildeter bzw. umgeschulter Querschnittgelähmter und anderer Schwerkörperbehinderter auf kaufmännische Berufe. Tübingen: Universität Tübingen, Päd. Hochschule Reutlingen, 59 S. plus Anhang.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Kurzanalyse zur psycho-sozialen Situation erkrankter bzw. verunfallter Schwerbehinderter, der Bedeutung von Beruf und Arbeit für diesen Personenkreis und der daraus resultierenden Rehabilitationspolitik und -praxis werden als wesentliche Fragestellungen herausgearbeitet und eingegrenzt: 1. Welches sind im einzelnen die Bedingungen bzw. Ursachen dafür, daß Schwerbehinderte schlechtere Wiedereingliede rungschancen haben als andere Arbeitslosengruppen ? 2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Arbeitslosigkeit für die Behinderten ? 3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Auftreten dieses Problems ergriffen und wie wirksam waren bzw. sind diese ? 4. Welche systemergänzenden, ggf. aber auch systemüberwinden den Strategien zur gegebenen Rehabilitationspolitik, Rehabi litationspraxis und Arbeitsmarktpolitik sind erforderlich, um diese Situation baldmöglichst und auf Dauer zu verbessern ? ... Das Vorgehen bei der Arbeit orientiert sich dabei, wo immer möglich, an Ergebnissen empirischer Teiluntersuchungen. Dazu werden auch eigene Befragungen herangezogen, die der Verfasser an Rehabilitanden des Berufsförderungswerkes Wildbad und Schwerbehindertenvertrauensleuten aus Baden-Württemberg vorgenommen hat."

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz: Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar (1980)

    Neumann, Dirk ; Gotzen, Otfried Begr.); Wilrodt, Hermann Begr.);

    Zitatform

    Neumann, Dirk, Hermann Begr.) Wilrodt & Otfried Begr.) Gotzen (1980): Schwerbehindertengesetz. Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Kommentar. (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht 10), München: Beck, 648 S.

    Abstract

    Stand 1. Oktober 1979

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  • Literaturhinweis

    Medizinische Manipulatoren für Schwerbehinderte. Abschlußbericht (1980)

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  • Literaturhinweis

    Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers (1979)

    Jacobi, Volker;

    Zitatform

    Jacobi, Volker (1979): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers. In: Caritas-Korrespondenz, Jg. 47, H. 10, S. 17-24.

    Abstract

    Der Artikel beschreibt Rechtsstellung und Aufgaben des Vertrauensmannes und der Beauftragten des Arbeitgebers, die durch das Schwerbehindertengesetz zum Vermittler zwischen Dienstgeber und behinderten Arbeitnehmern bestimmt wurden.

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  • Literaturhinweis

    Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten (1979)

    Siegler, Hans Georg;

    Zitatform

    Siegler, Hans Georg (1979): Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 18, H. 1, S. 10-13.

    Abstract

    Der Autor erläutert die Pflichten, die Arbeitgebern nach §11 SchwbG entstehen: Die Prüfung der Einstellung Schwerbehinderter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze, die Beschäftigung Schwerbehinderter auf angemessenen Arbeitsplätzen nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, die Bereitstellung von Dauerarbeitsplätzen für die Schwerbehinderten und die Ausstattung ihrer Arbeitsplätze mit technischen Arbeitshilfen.

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  • Literaturhinweis

    Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979 (1979)

    Zitatform

    (1979): Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979. In: Arbeit und Soziales, Jg. 34, H. 8, S. 4-18.

    Abstract

    Die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten betrug in Bayern Ende Juni 1979 490 400, das sind 4,5% der Bevölkerung.

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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte (1979)

    Zitatform

    (1979): Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 27, H. 8, S. 847-853.

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  • Literaturhinweis

    Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV) (1979)

    Zitatform

    (1979): Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 554/79), 39 S.

    Abstract

    Durch die Verordnung wird der Rahmen der neuen Werkstattkonzeption in §52 des Schwerbehindertengesetzes von 1974 ergänzt und ausgefüllt. Ihre Vorschriften regeln die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte und das Verfahren zur Anerkennung solcher Werkstätten.

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm (1978)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1978): Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 62-64.

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  • Literaturhinweis

    Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht (1978)

    Prüwer, Hans-Joachim;

    Zitatform

    Prüwer, Hans-Joachim (1978): Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 17, H. 2, S. 25-31.

    Abstract

    Der Autor beschreibt die Aufgaben der Bundesanstalt bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes: Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Vermittlung in Ausbildungsstellen, besondere Förderung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Rahmen der Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 AFG, Gleichstellung gemäß §2 SchwbG, Durchführung des Anzeigenverfahrens, Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung und der Werkstätten für Behinderte, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung, Kündigungsschutz und nachgehende Hilfe im Arbeitsleben.

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung (1978)

    Zanker, Hugo;

    Zitatform

    (1978): Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung. München: Verlag für Verwaltungspraxis Rehm, 128 S.

    Abstract

    "Die Ausgabe enthält das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes und die beiden zum Schwerbehindertengesetz ergangenen Durchführungsverordnungen in den jeweils neuesten Fassungen. An den Text des Schwerbehindertengesetzes sind Leitsätze aus der bis Mitte August 1978 bekanntgewordenen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angefügt." "Dem Text der neuen Ausgleichsabgabenverordnung geht eine Einführung voraus, in der versucht wird, Inhalt und Problematik zusammenfassend darzustellen."

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  • Literaturhinweis

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV) (1978)

    Zitatform

    (1978): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV). In: Bundesarbeitsblatt H. 10, S. 484-487.

    Abstract

    Im ersten Abschnitt der Verordnung wird die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen geregelt. Mit ihnen werden z.B. die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsstellen für Schwerbehinderte gefördert, Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte gewährt und Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter bezuschußt. Der zweite Abschnitt behandelt den "Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft."

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG) (1978)

    Zitatform

    (1978): Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/2101 (14.09.1978)), 6 S.

    Abstract

    "Für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze sind für die Bundesregierung in erster Linie sozialpolitische Erwägungen maßgebend. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung von der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auch eine günstige Beeinflussung der Beschäftigungssituation."

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz (1977)

    Becker, Wolfgang;

    Zitatform

    Becker, Wolfgang (1977): Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 26, H. 2, S. 49-52.

    Abstract

    Der Aufsatz enthält Angaben zur Lage der Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt im Nov. 1976 sowie Erläuterungen zum Schwerbehindertengesetz, zum Regierungsprogramm zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Schwerbehinderte, das am 1. Nov. 1976 in Kraft trat, und zu weiteren geplanten Maßnahmen.

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    Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)

    Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;

    Zitatform

    Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. (Speyerer Arbeitshefte 16), Speyer: Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Getr. Sz.

    Abstract

    "Seit April 1975 wird im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf Anregung des Bundesinnenministeriums ein Forschungsprojekt 'Auswirkungen neuer Gesetze auf den Personalaufwand im öffentlichen Dienst' durchgeführt. Über die erste Phase dieses Forschungsvorhabens wurde im Januar 1976 unter dem Titel 'Gesetzesvollzug und Personalaufwand - Zur Bestimmung des für den Vollzug neuer Gesetze erforderlichen Personalaufwandes' (Speyerer Arbeitshefte 2) berichtet. Hiermit wird der Abschlußbericht über die zweite Phase des Projekts vorgelegt. Er stellt die Ergebnisse eines ersten Tests dar, in dem der Versuch unternommen wurde, das in der Studie vom Januar 1976 entworfene theoretische Konzept auf seine Praktikabilität hin zu überprüfen."

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)

    Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;

    Zitatform

    Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. In: Speyerer Arbeitsheft H. 16, S. 1-70. Anhang.

    Abstract

    Forschungsprojekt aus dem Verwaltungsbereich. Untersucht wird am Beispiel des Schwerbehindertengesetzes, welcher Personalaufwand bei der Durchführung neuer Gesetze erforderlich wird. Der Testversuch sollte erst Aufschlüsse darüber vermitteln," ++ ob der mit der Ausarbeitung eines Gesetzes befaßte Referent anhand des von uns vorgeschlagenen Verfahrens in der Lage ist, den voraussichtlichen Personalaufwand zu prognostizie ren, ++ welche Schwierigkeiten dabei auftreten und ++ wie hoch der Aufwand für eine derartige Prognose ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1977)

    Zitatform

    (1977): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/1105 (27.10.1977)), 3 S.

    Abstract

    "In Ausbildung Stehende sollen nicht mehr bei der Berechnung der Pflichtsätze für Schwerbehinderte berücksichtigt werden, um Hemmungen abzubauen, die heute vielfach der Schaffung von Ausbildungsplätzen entgegenstehen. Schwerbehinderte Arbeitgeber sollen außerdem auf Antrag auf die Pflichtzahl angerechnet werden können." "Der Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen der §§ 6 und 7 vor."

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes (1976)

    Prüwer, Hans-Joachim;

    Zitatform

    Prüwer, Hans-Joachim (1976): Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes. In: Arbeit und Beruf, Jg. 27, H. 4, S. 99-103.

    Abstract

    "Die Ausführungen stellen eine Betrachtung der vielfältigen Aufgaben der BA bei der Durchführung des neuen Schwerbehindertengesetzes dar. Sie sollen ferner aus der Sicht eines Landesarbeitsamtes Erfahrungen zum Umfang und zur Lösung der mit dem gesetzlichen Auftrag verbundenen Verpflichtungen vermitteln. Ein Jahr nach Inkrafttreten eines so umfassenden Gesetzes kann noch nicht festgestellt werden, ob die Ziele und die geknüpften Erwartungen erfüllt werden können. Es ist zunächst festzuhalten, daß die Lösung vom Kausalprinzip zugunsten einer finalen Wertung mit der Einbeziehung eines größeren Behindertenkreises in den Gesetzesschutz bei den Betroffenen ein breites Echo gefunden hat. Aufnahmebereitschaft der Arbeitgeber und Vermittlungsaktivitäten der BA müssen jedoch künftig im Gleichklang mit dem erweiterten Personenkreis stehen."

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertengesetz (1974)

    Wohlleben, Reinhard;

    Zitatform

    Wohlleben, Reinhard (1974): Das neue Schwerbehindertengesetz. In: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, Jg. 25, H. 7, S. 209-212.

    Abstract

    Überblicksartikel.

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  • Literaturhinweis

    Gesamthochschule für Schwerbehinderte (1971)

    Abstract

    Ziele der vorgeschlagenen Gesamthochschule. Probleme des "Studienghettos". Studiengänge und Studienorganisation. Bestehende und geplante Einrichtungen der Stiftung Rehabilitation.

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  • Literaturhinweis

    Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz: Aspekte einer Entwicklung (1995; 1996)

    Stark, Erich;

    Zitatform

    Stark, Erich (1995; 1996): Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz. Aspekte einer Entwicklung. In: Behindertenrecht, Jg. 35, H. 1, S. 12-22.

    Abstract

    Im ersten Teil des Beitrags werden die Änderungen der betrieblichen Bedingungen bei der Beschäftigung Behinderter sowie die Organisation, personelle Ausstattung und die Entwicklung der Aufgaben der Hauptfürsorgestellen beschrieben. Angesprochen werden hier u. a. die Hilfen zur Eingliederung besonders betroffener Behinderter und die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe. Der zweite Teil befaßt sich dann mit dem Schwerbehindertengesetz, seinem Inhalt, dem geschützten Personenkreis und seinen Instrumenten zur Förderung der Beschäftigung Behinderter. In seiner Schlußbemerkung weist der Autor darauf hin, daß die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben bisher nur unzureichend eingesetzt werden, obwohl es sich dabei um ein vergleichsweise kostengünstiges Instrument handelt. (IAB)

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