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Dossier

Atypische Beschäftigung

Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Das IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.

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im Aspekt "geringfügige Beschäftigung, Minijob"
  • Literaturhinweis

    Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit (2003)

    Kossens, Michael;

    Zitatform

    Kossens, Michael (2003): Ich-AG, Mini-Jobs und Scheinselbständigkeit. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 2, S. 21-23.

    Abstract

    Im Mittelpunkt des Beitrags stehen die zentralen Inhalte des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das mit Ausnahme der Regelungen über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Geltung ab 1.4.2003) zum 1.1.2003 in Kraft trat. Selten ist ein Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss so grundlegend verändert worden. Die von der Hartz-Kommission vorgeschlagene "Ich-AG" findet sich nur noch als Zuschussregelung im SGB III wieder. Und schließlich wurde neben der eigentlich nicht geplanten Aufhebung von § 7 Abs. 4 SGB IV (Scheinselbständigkeit) eine Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und des Niedriglohnsektors bis 800 Euro vorgenommen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs und Gleitzone: Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (2003)

    Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2003): Minijobs und Gleitzone. Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (IAT-Report 2003-05), Gelsenkirchen, 11 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Minijobs und Gleitzone ('Midijobs') zum 1. April 2003 wird die geringfügige Beschäftigung nach nur vier Jahren wiederum reformiert. Statt einer Eindämmung wird nunmehr die Ausweitung der Minijobs angestrebt. Die von der Bundesregierung geäußerten Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Beschäftigung erscheinen jedoch weit überzogen. Für Arbeitslose bieten Mini- und Midijobs i.d.R. keine Beschäftigungsalternative, weil der erzielbare Verdienst kaum zur Existenzsicherung ausreicht und die Anrechnungsregelungen ungünstig sind. Von der Rückkehr zur Begünstigung geringfügiger Nebentätigkeiten profitieren ausschließlich bereits Beschäftigte, was keine Entlastung des Arbeitsmarktes bringt, aber erhebliche Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen verursacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Haushaltsnahe Mini-Jobs: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333) (2003)

    Zitatform

    (2003): Haushaltsnahe Mini-Jobs. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Dr. 15/333). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/395 (03.02.2003)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundestagsanfrage erörtert verschiedene Aspekte der zum 1.4.2003 in Kraft getretenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten. Darunter fallen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit und der Lohnfortzahlung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung: eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes (2001)

    Heineck, Guido ; Schwarze, Johannes;

    Zitatform

    Heineck, Guido & Johannes Schwarze (2001): Auswirkungen der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung. Eine Evaluation des "630-DM-Jobs"-Reformgesetzes. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 34, H. 3, S. 314-327.

    Abstract

    "Mit den Längsschnittdaten des Sozio-oekonomischen Panels wird in dem Beitrg untersucht, wie geringfügig Beschäftigte auf die im April 1999 eingeführte Sozialversicherungspflicht für derartige Beschäftigungsverhältnisse reagiert haben. Da ausschließlich geringfügig Bschäftigte und geringfügig Nebentätige auf sehr unterschiedliche Weise von den Neuregelungen betroffen sind, werden separate empirische Analysen durchgeführt. Die Dynamik der geringfügigen Beschäftigung und der Nebentätigkeit werden mit einer pseudo-kontrafaktischen Situation verglichen, um die über die 'natürlichen' Veränderungen hinausgehenden Einflüsse der Reform analysieren zu können. Weiterhin wird mit ökonometrischen Methoden untersucht, welche Determinanten den Verbleib in oder das Ausscheiden aus der geringfügigen Beschäftigung bzw. der Nebentätigkeit beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Strukturveränderung der geringfügigen Beschäftigung stattgefunden hat: Geringfügige Nebenerwerbstätige werden tendenziell durch ausschließlich geringfügig Beschäftigte substituiert. Die Strukturveränderung kann sowohl angebots- als auch nachfrageseitig erklärt werden. Dem Ziel der Einbeziehung der Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ist man sicherlich näher gekommen. Ob allerdings die Beschäftigten, und insbesondere die verheirateten Frauen, nennenswerte eigene Ansprüche an vor allem die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen werden, bleibt fraglich. Ihre Anreize, in eine Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit zu wechseln, sind durch die Reform nicht wesentlich verändert worden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Keine dramatischen Effekte nach der Reform der geringfügigen Beschäftigung (2001)

    Schwarze, Johannes; Heineck, Guido ;

    Zitatform

    Schwarze, Johannes & Guido Heineck (2001): Keine dramatischen Effekte nach der Reform der geringfügigen Beschäftigung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 68, H. 21, S. 319-325.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im April 1999 wurde vom Gesetzgeber ein vorläufiger Schlusspunkt unter eine jahrelange Diskussion gesetzt. Ziel der Reform war, die Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mit heranzuziehen und den Beschäftigten die Möglichkeit zum Erwerb von eigenen Ansprüchen zu geben. Die Reform, die geringfügig Hauptbeschäftigte und Nebenerwerbstätige auf sehr unterschiedliche Weise trifft, stieß auf große Skepsis; es wurde befürchtet, dass die geringfügige Beschäftigung sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten wegen der neuen Abgabenbelastung an Attraktivität verlieren würde." In dem Beitrag werden die konkreten Auswirkungen der Reform mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels für die Zeiträume 1994 bis 1996 und 1998 bis 2000 analysiert. Es zeigt sich, dass die Zahl der geringfügigen Nebenerwerbstätigen deutlich zurückgegangen ist. Dies wurde aber durch die Zunahme der geringfügigen Alleinbeschäftigung teilweise kompensiert. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Geringfügige Beschäftigung mit steigender Tendenz: Erhebungskonzepte, Ergebnisse und Interpretationsprobleme der verfügbaren Datenquellen (1998)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (1998): Geringfügige Beschäftigung mit steigender Tendenz. Erhebungskonzepte, Ergebnisse und Interpretationsprobleme der verfügbaren Datenquellen. (IAB-Werkstattbericht 09/1998), Nürnberg, 23 S.

    Abstract

    "Die Zunahme geringfügiger Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einer Diskussion über den gesetzlichen Regelungsbedarf dieser Beschäftigungsform geführt. Für eine rationale Debatte um eine mögliche Neuregelung ist eine verläßliche Basis empirischer Informationen erforderlich. Die verfügbaren Datenquellen führen zu scheinbar widersprüchlichen Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung geringfügiger Beschäftigung. In dem Werkstattbericht werden die Probleme bei der Erfassung geringfügiger Beschäftigung erläutert und die Erhebungskonzepte der Datenquellen verglichen. Außerdem werden Hinweise für die Interpretation der Daten unter verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Fragestellungen gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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