Leistungsminderungen im SGB II ("Sanktionen")
Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden die bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung immer wieder diskutiert und im Gesetz reformiert.
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Literaturhinweis
Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.
Abstract
"Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)
Abstract
Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)
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Literaturhinweis
Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1a: Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2005 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005)
Abstract
"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im September 2004 mit dem Evaluationsvorhaben Arbeitspaket 1, 'Modul 1a Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse' beauftragt. Im Mittelpunkt steht die zentrale Frage, ob eine 'Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung' nachgewiesen werden kann, die auf die Reformgesetze und -maßnahmen zurückzuführen sind. Implementationsanalysen untersuchen die Praxis der Agenturen bezüglich Bewerberdifferenzierung, Kundenmanagement, Aktivierung sowie Neuregelung von Zumutbarkeit und Sperrzeiten sowie die Vermittlungsdienstleistungen an Arbeitgeber. Auch der Einsatz vermittlungsnaher Dienstleistungen (Einschaltung Dritter nach §37, Eingliederungsmaßnahmen durch Träger §421i, Vermittlungsgutscheine, Personal- Service-Agenturen (PSA)) wird unter Umsetzungsgesichtspunkten untersucht. Über die Vermittlungsorganisation in Arbeitsgemeinschaften nach §44b SGB II liegen erste Ergebnisse einer Grunderhebung vor. Die mittels Fallstudien, Dokumentenanalyse, schriftlichen und telefonischen Erhebungen gewonnenen Ergebnisse umreißen den Stand der Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Die Wirkung der neu ausgerichteten Vermittlungsprozesse werden unter zwei Gesichtspunkten untersucht. Mittels multivariater Auswertungen wird zum einen die Wirkung des Kundenzentrums auf die Abgänge aus Arbeitslosigkeit geprüft. In einer instrumentenspezifisch angelegten Wirkungsanalyse wird zum anderen die Effektivität von vermittlungsnahen Dienstleistungen (Beauftragung Dritter, Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, Personal Service Agenturen, Vermittlungsgutschein) analysiert und eine entsprechende Kosten-Nutzen-Bewertung vorgenommen. Der Bericht 2005 legt die Ergebnisse nach neun Monaten Laufzeit des Evaluationsvorhabens vor. Er ist vom Bemühen getragen, bereits belastbare Ergebnisse nach diesem vergleichsweise kurzen Zeitraum vorzulegen. Die Berichterstattung steht allerdings unter dem deutlichen Hinweis, dass die Organisation der Vermittlungsprozesse in den Agenturen und Arbeitsgemeinschaften weiterhin im Fluss ist. Die Implementationsstudien versuchen deswegen über die Momentaufnahme hinaus, grundlegende Konstruktionsfragen und -probleme aufzuzeigen. Wegen des vergleichsweise kurzen Beobachtungszeitraums seit Einführung der Kundenzentren und der vermittlungsnahen Dienstleistungen stehen auch die Wirkungsanalysen noch unter Vorbehalten." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Anhang zum Ergebnisbericht
