Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Das IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
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Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Mehr Minijobs = mehr Bewegung auf dem Arbeitsmarkt?: Fluktuation der Arbeitskräfte und Beschäftigungsstruktur in vier Dienstleistungsbranchen (2005)
Kalina, Thorsten; Voss-Dahm, Dorothea;Zitatform
Kalina, Thorsten & Dorothea Voss-Dahm (2005): Mehr Minijobs = mehr Bewegung auf dem Arbeitsmarkt? Fluktuation der Arbeitskräfte und Beschäftigungsstruktur in vier Dienstleistungsbranchen. (IAT-Report 2005-07), Gelsenkirchen, 10 S.
Abstract
"Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist die Fluktuation mehr als doppelt so hoch wie bei voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die starke Zunahme der geringfügigen Beschäftigung steigert durch das höhere Niveau der Fluktuation in dieser Beschäftigungsform die Arbeitsmarktdynamik - gesamtwirtschaftlich nur um 1-2 Prozentpunkte, in den Branchen mit hohem Anteil von Minijobs aber erheblich stärker. Die Branchenarbeitsmärkte im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Reinigungsgewerbe sind zu charakterisieren durch einen hohen Anteil gering qualifizierter Beschäftigter, eine starke Verbreitung von Minijobs und eine hohe Fluktuation aller Beschäftigten. Die Branchenarbeitsmärkte im Einzelhandel sowie im Gesundheitssektor sind dagegen stark auf Beruflichkeit orientiert. In beiden Branchen liegt der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Das schlägt sich nieder in geringen Fluktuationsraten bei den voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nicht jedoch im Segment der Minijob-Beschäftigung. Wächst die Minijob-Beschäftigung in den Branchen mit hohen Anteilen von gering qualifizierten Beschäftigten weiter wie bisher, dann könnten gering qualifizierte Beschäftigte zunehmend Schwierigkeiten haben, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs: eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten (2005)
Zitatform
Pfeifer, Christian (2005): Betriebliche Determinanten von Teilzeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs. Eine theoretische und empirische Analyse mit niedersächsischen Betriebsdaten. (Diskussionspapiere / Universität Hannover, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 324), Hannover, 27 S.
Abstract
"Der Beitrag untersucht die betrieblichen Determinanten von Teilzeitbeschäftigung, Mini- und Midi-Jobs. Aus theoretischer Perspektive könnten alle drei Beschäftigungsformen als Instrument der Anpassungsflexibilität bei Nachfrageschocks genutzt werden. Die empirische Analyse zeigt, dass aber lediglich die Nutzung von Mini- und Midi-Jobs signifikant mit einem Nachfrageschock korreliert ist und diese Beschäftigungsformen weniger als flexible Randbelegschaft denn als Instrument der Arbeitszeitflexibilität genutzt werden. Ein Hemmnis für die Reduzierung der Arbeitsstunden sind quasi-fixe Beschäftigungskosten, so dass Betriebe mit einem höheren Anteil qualifizierter Arbeitskräfte weniger Gebrauch hiervon machen. Insgesamt deuten die Ergebnisse daraufhin, dass vor allem die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten die Teilzeitbeschäftigung determinieren und geringfügige Beschäftigung verstärkt in 'interessenvertretungsfreien Zonen' stattfindet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minijob-Reform: keine durchschlagende Wirkung (2005)
Zitatform
Steiner, Viktor & Katharina Wrohlich (2005): Minijob-Reform. Keine durchschlagende Wirkung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 72, H. 8, S. 141-146.
Abstract
"Die sog. Minijob-Reform, die als Teil des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz II') am 1. April 2003 in Kraft trat, soll die Arbeitsanreize im Bereich geringer Erwerbseinkommen verbessern und damit die strukturelle Arbeitslosigkeit reduzieren. Dazu wurde die bisherige Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden aufgehoben und die Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung erhöht. Die Arbeitsmarktwirkungen und die Effekte der Reform auf Steueraufkommen und Sozialversicherungsbeiträge wurden vom DIW Berlin auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells untersucht. Dabei sind auch indirekte Effekte, die sich aus den Arbeitsmarktwirkungen auf das Einkommensteueraufkommen und auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ergeben, berechnet worden. Es wurden nicht nur die Wirkungen der Reform auf das Arbeitsangebot der bisher nicht erwerbstätigen Personen, sondern auch die in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig unberücksichtigten Effekte auf das Arbeitsangebot der bereits Beschäftigten analysiert. Die Schätzungen zeigen, dass die Minijob-Reform mit einer geringen Zunahme der Zahl der ausschließlich geringfügig beschäftigten Personen verbunden sein dürfte. Unberücksichtigt bleiben bei der Analyse mögliche Effekte auf den Umfang der Nebenerwerbstätigkeit und auf die eventuelle Legalisierung der bisherigen Schwarzarbeit. Gleichzeitig ist aber zu erwarten, dass aufgrund der Reform bereits Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Unter dem Strich dürfte daher das gesamte Arbeitsvolumen leicht sinken." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Work incentives and labor supply effects of the Mini-Jobs Reform in Germany (2005)
Zitatform
Steiner, Viktor & Katharina Wrohlich (2005): Work incentives and labor supply effects of the Mini-Jobs Reform in Germany. In: Empirica, Jg. 32, H. 1, S. 91-116. DOI:10.1007/s10663-005-1982-x
Abstract
Auf der Basis von Daten des Sozioökonomischen Panels wird die Arbeitsmarktreform in Deutschland analysiert, speziell die Subventionierung von Sozialabgaben im Niedriglohnbereich ab April 2003. Die Simulation zeigt, dass die Beschäftigungseffekte durch die Reform sehr gering sind. Der geringe positive Effekt wird zudem aufgewogen durch negative Beschäftigungseffekte bei den übrigen Beschäftigten. Auch die steuerlichen Effekte werden negativ eingeschätzt. Es wird gefolgert, dass die Einführung von Mini-Jobs kein geeignetes Mittel darstellt, um die Beschäftigungschancen von niedrigverdienenden Arbeitnehmern zu verbessern. (IAB)
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Literaturhinweis
Verdrängen Minijobs "normale" Beschäftigung? (2005)
Voss-Dahm, Dorothea;Zitatform
Voss-Dahm, Dorothea (2005): Verdrängen Minijobs "normale" Beschäftigung? In: Institut Arbeit und Technik (Hrsg.) (2005): Institut Arbeit und Technik : Jahrbuch 2005, S. 232-246.
Abstract
In den vergangenen fünf Jahren hat es eine deutliche Verschiebung zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen gegeben: Die abhängige Beschäftigung wuchs im Zeitraum 1999-2004 ausschließlich im Bereich der Teilzeitbeschäftigung und dort vor allem im Bereich der Minijobs. Am Beispiel des Einzelhandels wird der Frage nachgegangen, "warum die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung erfolgreich und zugleich problematisch ist". Im Einzelhandel, in dem knapp neun Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stellen Minijob-Beschäftigte bereits ein Viertel aller Beschäftigten. Gleichzeitig ist der Einzelhandel eine Branche, in der mit 72 Prozent mehrheitlich Frauen beschäftigt sind, und in der - durch die Kombination von hohem Teilzeit- und Minijobanteil und mäßigen Stundenlöhnen - überwiegend niedrige Einkommen erzielt werden. Ein wachsender Anteil der Beschäftigten im Einzelhandel kann mit der Arbeit also kein existenzsicherndes Einkommen erzielen, sondern hat lediglich die Möglichkeit, sich etwas hinzu zu verdienen. Zum Thema Minijobs werden Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte des Instituts Arbeit und Technik vorgestellt. Demnach gibt es im Einzelhandel eine gemeinsame Interessenlage von Unternehmen und Beschäftigten. Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot entwickeln - unterstützt durch die von der Politik vorgegebene Regulierung - ein je spezifisches Interesse an dieser Beschäftigungsform, und in der wechselseitigen Verstärkung dieser Interessen liegt der Grund des starken Wachstums der Minijobbeschäftigung. Insgesamt wird die Ausbereitung von Minijobs kritisch betrachtet, da sie zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse geht, und Minijobs vor allem für anderweitig sozial abgesicherte Erwerbspersonen attraktiv sind: "Anstatt die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen für vollwertige Arbeitsverhältnisse zu verbessern, um die Arbeitslosigkeit abzubauen, verzichten Staat und Gesellschaft auf Einnahmen, um vor allem Erwerbsgruppen zu subventionieren, die anderweitig sozial abgesichert sind und mit der Aufnahme eines Minijobs ihre eigenständige soziale Absicherung hinten anstellen." (IAB2)
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Literaturhinweis
Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft: Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss (2005)
Winkel, Rolf;Zitatform
Winkel, Rolf (2005): Minijob-Bilanz: Kaum Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Lohnausgleichskasse machte 136,6 Millionen Überschuss. In: Soziale Sicherheit, Jg. 54, H. 9, S. 292-298.
Abstract
"Im April 2003 trat die Minijob-Reform in Kraft. Die Zahl der geringfügigen Jobs hat sich daraufhin exorbitant erhöht. Doch der Boom bei den Minijobs hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Doch dieser Boom hat für den Arbeitsmarkt wenig gebracht, wie die folgende Bilanz zeigt. Und mindestens genau so wichtig: Es handelt sich um einen Boom von Arbeitsverhältnissen, die - zwar nicht de jure, wohl aber de facto - zweitklassig sind. So stellt der Ende August 2005 veröffentlichte Geschäftsbericht 2004 der für die Minijobs zuständigen Bundesknappschaft fest: Die Lohnausgleichskasse der Knappschaft hat in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt einen Überschuss in Höhe von 136,6 Millionen Euro gemacht. Diese Kasse ersetzt Arbeitgebern von Minijobbern ihre Ausgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Solche Ausgaben erfolgten aber in den vergangenen Jahren kaum. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Minijobs und geht insbesondere auf die Situation der Lohnausgleichskasse ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erwerbspersonenpotenzial, Erwerbstätigkeit, sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung: Entwicklung und Struktur 2000-2005 (2005)
Abstract
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung und Struktur des Erwerbspersonenpotenzials und der Erwerbstätigkeit für die Jahre 2000 bis 2005. Hauptergebnisse: Im Untersuchungszeitraum kam es zu einem Anstieg der Stillen Reserve um zehn Prozent. Die Alterung der Arbeitskräfte zeigt sich in einer Zunahme des Erwerbspersonenpotenzials der mittleren Altersgruppe und der 50 bis 64-jährigen. Die Zahl der Selbständigen hat sich zwischen 2000 und 2004 um acht Prozent erhöht. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der abhängig Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende) von 35,3 Millionen auf 34,6 Millionen verringert. Grund für diesen Rückgang ist hauptsächlich die Abnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dieser betrug im untersuchten Zeitraum fünf Prozent, wobei der Rückgang im Osten wesentlich stärker ausfiel. Im Hinblick auf die sektorale Verteilung gab es den stärksten Rückgang im Baugewerbe und im Bergbau. Beschäftigungszuwächse konnten dagegen im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen verzeichnet werden. Weiterhin wird ein starker Anstieg der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung konstatiert. Dabei werden zwei Drittel der Mini-Jobs von Frauen ausgeübt. Die Domäne der Mini-Jobs ist der Dienstleistungsbereich. (IAB)
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Literaturhinweis
Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten (2004)
Zitatform
Arntz, Melanie, Peter Jacobebbinghaus & Alexander Spermann (2004): Minijobs, Midijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in privaten Haushalten. In: T. Hagen & A. Spermann (2004): Hartz-Gesetze : methodische Ansätze zu einer Evaluierung (ZEW-Wirtschaftsanalysen, 74), S. 171-189.
Abstract
Das zentrale beschäftigungspolitische Ziel der Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die Einführung von Mini- und Midijobs, welche zum 01.04.2003 auf der Grundlage des Hartz-II-Gesetzes in Kraft getreten ist, ist die Aktivierung des Niedriglohnsektors. Um die Effizienz der Reformen im Hinblick auf die Beschäftigungsziele zu evaluieren, müssen diese Gesamtbeschäftigungseffekte mit den fiskalischen Kosten in Beziehung gesetzt werden. Dazu gehört die Evaluation der sog. Mitnahmeeffekte, der fiskalischen Wirkungen und der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungseffekte. Zur Evaluierung an stehen auch die Auswirkungen der Mini- und Midijob-Verhältnisse auf die Erwerbschancen und Erwerbsbiographien verschiedener Personengruppen sowie die geschlechtsspezifischen Implikationen der Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung. Letztere sind auch relevant in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen und die Arbeitsbedingungen in der Gleitzone. Der Beitrag erläutert relevante Evaluationsstudien im nationalen und internationalen Kontext und stellt eine Reihe von Evaluationsmethoden vor (Matching-Ansatz, Makroevaluation mit berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, Implementationsanalyse u.a.), überprüft sie im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und entwickelt einen eigenen Vorschlag für ein Evaluationskonzept, das aus methodischer Sicht im Rahmen der derzeitigen Datenverfügbarkeit mit Sicherheit durchführbar ist. (IAB)
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Literaturhinweis
Minijobs im Handel - beliebt, aber kaum Chancen für Arbeitslose (2004)
Hofmann, Herbert;Zitatform
Hofmann, Herbert (2004): Minijobs im Handel - beliebt, aber kaum Chancen für Arbeitslose. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 57, H. 23, S. 22-25.
Abstract
"Mit der so genannten Minijob-Regelung, die im April letzten Jahres eingeführt wurde, sollte die Beschäftigungsschwelle gesenkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Im März 2004 übten 4,7 Mill. Personen ausschließlich eine geringfügig entlohnte Tätigkeit und weitere 1,6 Millionen den geringfügig entlohnten Job als Nebentätigkeit aus. Die steigende Zahl von Minijobs wird von den Initiatoren der Reform als Erfolg gewertet, Kritiker befürchten dagegen, dass die Minijobs zu einer massiven Substitution von sonstigen Formen der Erwerbstätigkeit durch die geringfügige Beschäftigung führen. Am Beispiel der Handelsbranche wird hier gezeigt, dass es sich bei der Verbreitung der Minijobs um kein Nullsummenspiel handelt. Zwar sank im Zeitraum Juni 2001 bis März 2004 die Zahl der im Handel beschäftigten voll sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitkräfte um 5,5%, und die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse stiegen um 7,4%, es wäre jedoch voreilig, dies als Ergebnis der Reformmaßnahmen zu interpretieren. Denn in der Handelsbranche zwingt ein intensiver Preis- und Systemwettbewerb die Unternehmen seit Jahren zu kostensparenden Maßnahmen, so dass sich die Struktur der im Handel Beschäftigten schon vor der Hartz-II-Reform in Richtung Teilzeitbeschäftigung und Geringfügigkeit entwickelt hat. Für die Integration der Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II) sind die Minijobs allerdings wegen der hohen Transferentzugsrate unbedeutend." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kleine Beschäftigungsverhältnisse: Kein Jobwunder: dauerhafter Rückgang von Zweitbeschäftigungen? (2004)
Zitatform
Schupp, Jürgen & Elisabeth Birkner (2004): Kleine Beschäftigungsverhältnisse: Kein Jobwunder. Dauerhafter Rückgang von Zweitbeschäftigungen? In: DIW-Wochenbericht, Jg. 71, H. 34, S. 487-497.
Abstract
"Die von der Bundesknappschaft im Juni 2003 erstmals identifizierten 6,4 Mill. Minijobs bestanden vermutlich zum größten Teil bereits vorher als kleine Beschäftigungsverhältnisse am Rande des Arbeitsmarktes. Der seither registrierte Zuwachs kann somit zum erheblichen Teil auf Substitution aus bisheriger Beschäftigung zurückgeführt werden. Die deutliche Ausweitung kleiner Beschäftigungsverhältnisse von 2000 bis 2003 geht zwar mit einer zunehmenden Erwerbsintegration von Frauen einher, diese beschränkt sich jedoch vielfach auf weniger stabile und niedrig entlohnte Arbeitsplätze. Arbeitslose haben bislang nicht unmittelbar von den Minijobs profitieren können; zwar stiegen die Chancen von Arbeitslosen, einen solchen Job zu bekommen, doch gleichzeitig sind bei geringem wirtschaftlichem Wachstum ihre Chancen gesunken, eine reguläre Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik: empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg (2004)
Zitatform
Strotmann, Harald & Alexander Vogel (2004): Mini- und Midijobs - Ausmaß, Struktur und Dynamik. Empirische Ergebnisse mit dem IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. (IAW-Kurzbericht 2004,06), Tübingen, 23 S.
Abstract
Ziel der am 1. April 2003 beschlossenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ist eine Ausweitung derartiger Beschäftigungsverhältnisse. Einerseits verspricht sich die Politik erhebliche Beschäftigungswirkungen durch die Änderung, andererseits soll es durch die Reform gelingen, Schwarzarbeit insgesamt und gerade im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen einzudämmen. Wesentliche Merkmale der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro sowie die Aufhebung der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden. Neu eingeführt wurde eine Gleitzone zwischen Einkommen von 400,01 Euro und 800 Euro, in welcher der arbeitnehmerseitige Beitragssatz von 4 Prozent sukzessive ansteigt und bei 800 Euro den Wert von knapp 21 Prozent erreicht (Midijobs). Der Beitrag verfolgt das Ziel, über die Verbreitung von Beschäftigung im unteren Lohnsegment in Baden-Württemberg zu informieren. Die empirische Analyse stützt sich dabei auf das IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg. Die Ergebnisse belegen, dass in baden-württembergischen Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. Juni 2003 insgesamt rund 538.000 Personen in Minijobs und weitere 138.000 Personen in Midijobs beschäftigt waren. Dies entspricht einem Beschäftigungsanteil von 11% bzw. 3%. Knapp ein Fünftel der Midijobs sind dabei Vollzeitstellen, vier Fünftel der Jobs in der Gleitzone sind jedoch als Teilzeitarbeitsplätze vergeben. Überdurchschnittlich verbreitet sind Mini- und Midijobs in Kleinbetrieben, in den Branchen des Dienstleistungssektors und im Handel, unterdurchschnittlich dagegen im Verarbeitenden Gewerbe. (IAB)
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Literaturhinweis
Geringfügige Beschäftigung und Segmentation auf innerbetrieblichen Arbeitsmärkten des Einzelhandels (2004)
Voss-Dahm, Dorothea;Zitatform
Voss-Dahm, Dorothea (2004): Geringfügige Beschäftigung und Segmentation auf innerbetrieblichen Arbeitsmärkten des Einzelhandels. In: Arbeit. Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 13, H. 4, S. 354-367. DOI:10.1515/arbeit-2004-0404
Abstract
"Das starke Wachstum der geringfügigen Beschäftigung wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf betriebliche Beschäftigungssysteme hat. Am Beispiel von zehn Einzelhandelsunternehmen wird gezeigt, dass der zunehmende Anteil geringfügig Beschäftigter in einigen Unternehmen zu einer vertieften Spaltung in eine Stamm- und eine Randbelegschaft führt. In anderen Unternehmen ist trotz hoher Anteile geringfügiger Beschäftigung eine Spaltung des betrieblichen Arbeitsmarktes nicht festzustellen, denn geringfügig Beschäftigte sind hier Teil der Stammbelegschaft. Die Zunahme der geringfügigen Beschäftigung im Einzelhandel ist durch eine Interessenkoalition zwischen Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot zu erklären: Unternehmen erhalten durch Beschäftigte in kurzen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ein hohes Maß an numerischer Flexibilität und einige Erwerbsgruppen sind in bestimmten Lebensphasen und unter den institutionellen Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit an einer geringfügigen Beschäftigung interessiert. Ob die Regulierung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten sowie unter dem Aspekt einer nur eingeschränkten Partizipation bestimmter Erwerbsgruppen am Erwerbssystem gesellschaftlich wünschenswert ist, bleibt zu diskutieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mini- und Midijobs in Deutschland: Sonderbericht Dezember 2004 (2004)
Abstract
"Für Ende Dezember 2003 liegen erstmals Auswertungen zu den Midijobs vor. Zu diesem Stichtag gab es 26,75 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Darunter waren 669.000 Arbeitnehmer oder 2,5 Prozent, die die Midijob-Regelung in Anspruch genommen haben, davon 155.000 während der gesamten Beschäftigungszeit und 514.000 wenigstens zeitweise (so genannte Mischfälle). Zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit übten 1,44 Mio Beschäftigte oder 5,4 Prozent einen Minijob als Nebentätigkeit aus. Darüber hinaus waren Ende Dezember 4,54 Mio Personen ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Minijobs finden sich im Westen relativ häufiger als im Osten, während die Inanspruchnahme der Midijob-Regelung gleich groß war. Mini- und Midijobs werden vor allem von Frauen genutzt, besonders ausgeprägt die Midijobs. Während die Altersstruktur bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, den Midi- und den Nebenjobbern recht ähnlich ist, sind bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten Jüngere und Ältere überdurchschnittlich vertreten. Jeder achte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte bezieht gleichzeitig Lohnersatzleistungen nach dem SGB III. Jeder zehnte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte hat im Verlauf eines Jahres ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Die Domäne der Miniund Midijobs sind die Dienstleistungsbranchen. Stark vertreten sind sie in privaten Haushalten, im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Zudem konzentrieren sich Minijobs in Klein- und Mittelbetrieben. Die Entwicklung bei den Minijobs war seit Einführung der neuen Regelungen im April 2003 sehr dynamisch. Differenzierte Auswertungen liegen bis zum März und Trendschätzungen bis zum Juni 2004 vor. Danach hat die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6 Prozent auf 4.658.900 zugenommen. Bis Juni 2004 gab es einen weiteren Zuwachs auf 4,84 Mio. Daten zu den geringfügig entlohnten Nebenjobbern liegen erst ab Juni 2003 vor, da diese Beschäftigungsform vor der gesetzlichen Neuregelung statistisch nicht erfasst werden konnte; nach einer Schätzung dürften es vor der Gesetzesänderung ca. 700.000 gewesen sein. Ihre Zahl nahm von Quartal zu Quartal erheblich zu; bis März 2004 erhöhte sie sich um ca. 850.000 oder 121 Prozent auf 1.551.700 Beschäftigte. Die Trendschätzung ergibt für Juni ein weiteres Plus auf 1,69 Mio. Insgesamt waren Ende März 6.210.600 Personen in einem Minijob beschäftigt. Im Vergleich mit dem Stand vor der Reform waren das ca. 1,37 Mio oder ca. 28 Prozent mehr. Bis Juni 2004 nahm die Zahl der Minijobs noch auf 6,53 Mio zu. Während Minijobs erheblich zugenommen haben, nahm die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter deutlich ab. Ob und inwieweit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch Minijobs verdrängt wurden, bleibt weiterer Forschung überlassen. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Ausweitung ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung zum größeren Teil auf Betriebe mit Zuwächsen bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entfällt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs: eine ex-ante Evaluation (2003)
Zitatform
Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs. Eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271-290.
Abstract
"Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich ge-ändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 EURO auf 400 EURO (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwi-schen 400 EURO und 800 EURO (Midijobs). Der Beitrag untersucht in Form einer ex-ante Evaluation, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von dieser Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 EURO bis 800 EURO statt bisher 325 EURO zu verdienen. Außerdem werden Minijobs für bereits Beschäftigte als Hinzuverdienstmöglichkeit attraktiv. Für Personen, die schon eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausüben, besteht nur Anlass, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 EURO auszuweiten. Auch für bisher unbeschäftigte Ehepartner sind Minijobs interessant. Im empirischen Teil der Untersuchung wird die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Die Datenbasis ist das Sozioökonomische Panel (SOEP). Zunächst werden die im Zuge der Reform veränderten Nettoeinkommen berechnet (Mikrosimulation). Anschließend wird der daraus resultierende Angebotseffekt mit einem konditionalen Logit-Modell prognostiziert. Die Arbeitsangebotsreaktion fällt bei Haushalten ohne Anspruch auf Transfer schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erwartungsgemäß eindeutig vorbei. Es wird evident, dass durch die Reform zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfefalle jedoch bestehen bleibt. Ein starker Effekt auf die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ist nicht zu erwarten. Allenfalls die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug könnte deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung: die wichtigsten Änderungen für Unternehmen (2003)
Dröge, Sandra;Zitatform
Dröge, Sandra (2003): Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen. In: Arbeit und Arbeitsrecht, Jg. 58, H. 3, S. 42-47.
Abstract
Der Artikel beschreibt die Änderungen im zustimmungspflichtigen 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Sie betreffen hauptsächlich die so genannten Mini-Jobs. Die diesen zugrunde liegenden Regelungen werden wegen der nötigen Anpassungen erst zum 1.4.2003 in Kraft treten. Es bleibt die Unterscheidung zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung. (IAB2)
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Literaturhinweis
Kehrtwende am Arbeitsmarkt durch Mini-Jobs und Reformen im Niedrigeinkommensbereich? (2003)
Funk, Lothar;Zitatform
Funk, Lothar (2003): Kehrtwende am Arbeitsmarkt durch Mini-Jobs und Reformen im Niedrigeinkommensbereich? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 91-94.
Abstract
"Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2002 den Weg für eine Ausweitung der Mini-Jobs und des sogenannten Niedriglohnbereichs frei gemacht. Die Neuregelung, die Beschäftigungsverhältnisse bis 800 Euro Bruttolohn im Monat betrifft, ist zum 1. April 2003 in Kraft getreten. Sie erhöht die Geringfügigkeitsgrenze der rund 4,15 Millionen kleinen Beschäftigungsverhältnisse (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2002, 248) von 325 auf 400 Euro, und Arbeitnehmer zahlen als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung zwischen 400,01 und 800 Euro. Die Bundesregierung hofft auf 320 000 neue Arbeitsplätze durch diese Reformen, indem kleinere Servicedienste etwa in der Industrie und den Kommunen, aber auch im Haushalt und bei der Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft schätzt jedoch die damit verbundenen Belastungen der Staatskasse auf rund 1,6 Milliarden Euro. Der Beitrag beschreibt die Regelungen im Detail und versucht ihre Wirkungen aus volkswirtschaftlicher Perspektive abzuschätzen. (IAB2)
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Literaturhinweis
Prekäre Beschäftigung im Vereinigten Königreich und Deutschland: welche Rolle spielen unterschiedliche institutionelle Kontexte? (2003)
Zitatform
Kim, Anna & Karin Kurz (2003): Prekäre Beschäftigung im Vereinigten Königreich und Deutschland. Welche Rolle spielen unterschiedliche institutionelle Kontexte? In: W. Müller & S. Scherer (Hrsg.) (2003): Mehr Risiken - mehr Ungleichheit? : Abbau von Wohlfahrtsstaat, Flexibilisierung von Arbeit und die Folgen (Mannheimer Jahrbuch für Europäische Sozialforschung, 07), S. 167-197.
Abstract
Der Beitrag vergleicht die Arbeitsmärkte in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Deregulierung in den 1980er- und 1990er-Jahren und die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Ein-Personen-Selbständigkeit) im Mittelpunkt stehen. Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern in Bezug auf Bildungssystem und die Geschlechterdimension des Wohlfahrtsstaates wird dargestellt. Die vergleichende empirische Analyse zeigt, dass prekäre Beschäftigungen auf den ersten Blick sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien überraschend wenig verbreitet zu sein scheinen. Im Jahr 1996 waren lediglich vier Prozent der deutschen und sieben Prozent der britischen Erwerbstätigen von marginaler Teilzeitarbeit betroffen, wobei der Anteil niedrig qualifizierter Frauen dabei hoch ist. Mit neun Prozent ist auch der Anteil befristeter Verträge in beiden Ländern niedrig. Vor allem in Deutschland sind hier auch hoch Qualifizierte betroffen. Hinsichtlich der beruflichen Selbständigkeit unterscheiden sich beide Länder bezüglich der Qualifikation: In Großbritannien sind niedrig Qualifizierte häufiger selbstständig als in Deutschland, wo stärkere Auflagen in Bezug auf Bildung und Berufserfahrung die Ein-Personen-Selbständigkeit einschränken. Aufgrund der institutionellen Besonderheiten in beiden Ländern sind die verschiedenen Formen atypischer Beschäftigung mit jeweils unterschiedlichem Ausmaß an Unsicherheit verbunden. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Hartzschen Mini-Jobs - Eine Chance für Arbeitslose? (2003)
Zitatform
Knabe, Andreas (2003): Die Hartzschen Mini-Jobs - Eine Chance für Arbeitslose? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 83, H. 4, S. 245-250.
Abstract
Die Vorschläge der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarktes sehen auch die Ausweitung der geringfügig entlohnten Beschäftigung vor. In dem Beitrag wird untersucht, ob die so genannten Mini-Jobs einen arbeitsmarktpolitischen Fortschritt bedeuten. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass durch die Reform keine neuen Arbeitsplätze entstehen werden und die Arbeitslosigkeit nicht sinken wird. (IAB)
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Literaturhinweis
Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes (2003)
Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;Zitatform
Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik. "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes. (WSI-Diskussionspapier 117), Düsseldorf, 28 S.
Abstract
Der Beitrag konzentriert sich in einer empirischen Analyse auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich setzt die Bundesregierung - unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienstleistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeitsplätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs). Die Studie geht der Fragen nach, wie der Beschäftigungseffekt einzuschätzen ist, welche Annahmen zu den Entwicklungen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sich treffen lassen und welche Rückwirkungen die Förderegelungen auf die nicht-subventionierten Arbeitsverhältnisse haben. Des weiteren wird untersucht, welches (unausgesprochene) geschlechtspolitische Leitbild die Politik prägt und welche Entwicklungen zu prognostizieren sind. Auch werden die Auswirkungen auf das Ziel einer ausreichenden materiellen und sozialen Sicherung beleuchtet. Abschließend wird analysiert, inwieweit arbeitsmarktpolitische, sozialrechtliche und steuerrechtliche Regelungen ineinander greifen. Die Analyse zeigt u.a. unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, dass die Reform kaum zum Abbau von Arbeitslosigkeit sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet ist, da im hohen Maße Mitnahme- und Substitutionseffekte zu erwarten sind. Mit dieser Reform wird die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt fort- und festgeschrieben. Avancieren die "kleinen Jobs" zum beschäftigungspolitischen Hoffnungsträger, beinhaltet dies zum einen eine Abkehr von gesellschaftspolitischen Leitbild des bestehenden Normalarbeitsverhältnisses und zum anderen von einer Perspektive, die dessen geschlechtshierarchische Konstruktion zu überwinden sucht. (IAB)
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Literaturhinweis
Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit?: die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich (2003)
Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;Zitatform
Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit? Die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 94-102.
Abstract
Der Beitrag beschreibt die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich und vergleicht sie mit den Regelungen aus dem Jahr 1999. Daran anschließend werden die geänderten rechtlichen Bestimmungen analysiert und ihre Auswirkungen bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sie unter Beschäftigungspolitischen Aspekten zu beurteilen und welche sozial- und geschlechterpolitischen Folgen zu erwarten sind. (IAB2)
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