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Dossier

IAB-Betriebspanel

Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Determinanten der Beschäftigung. Die Erhebung wird seit 1993 in Westdeutschland und seit 1996 auch in Ostdeutschland durchgeführt. Sie stellt die zentrale Quelle für Analysen zur Arbeitskräftenachfrage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland dar.
In diesem Themendossier finden Sie die Daten- und Methodendokumentationen sowie die mit den Daten des IAB-Betriebspanels erstellte Forschungsliteratur. Im Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

Das IAB-Betriebspanel ist auch Basis des IAB-Linked-Employer-Employee-Datensatzes (LIAB), in dem die Betriebsdaten aus dem IAB-Betriebspanel mit den zugehörigen Betriebs- und Personendaten aus den Prozessen der Bundesagentur für Arbeit verknüpft sind. Veröffentlichungen zum LIAB finden sie im Themendossier „FDZ Literatur / FDZ Literature“ unter dem Aspekt IAB-Linked-Employer-Employee-Datensatz (LIAB) / Linked Employer-Employee Data from the IAB.
Beim Linked Personnel Panel (LPP) sind die Betriebsdaten aus dem IAB-Betriebspanel mit Befragungsdaten von Personalverantwortlichen und Beschäftigten verknüpft. Veröffentlichungen zum LPP finden Sie im Themendossier „FDZ Literatur / FDZ Literature“ unter dem Aspekt “Linked Personnel Panel (LPP)“.

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im Aspekt "betriebliche Interessenvertretungen"
  • Literaturhinweis

    Betriebsräte in Kleinbetrieben - ein bislang eher seltenes Phänomen (2002)

    Ellguth, Peter;

    Zitatform

    Ellguth, Peter (2002): Betriebsräte in Kleinbetrieben - ein bislang eher seltenes Phänomen. In: IAB-Materialien H. 1, S. 10-11.

    Abstract

    "Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels bestätigen die bislang geringe Verbreitung von Betriebsratsgremien im mittel- und vor allem im kleinbetrieblichen Segment der Privatwirtschaft. Von den Betrieben mit 5 bis 20 Beschäftigten verfügt nur jeder 16. über ein solches Gremium. Dieser Anteil erhöht sich in den kleineren Mittelbetrieben (21 bis 100 Beschäftigte) auf ein knappes Drittel. Bei einer Beschäftigtenzahl zwischen 100 und 300 Beschäftigten besitzen bereits sieben von zehn Betrieben einen Betriebsrat und darüber hinaus ist die Verbreitung fast flächendeckend. Wegen der zahlenmäßigen Dominanz der Kleinbetriebe ergibt sich insgesamt für die betriebsratsfähigen Betriebe (ab fünf Beschäftigte) der Privatwirtschaft ein 'Anteil mit Betriebsrat' von nur gut zwölf Prozent." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ökonomische Analyse der deutschen Betriebsverfassung (2002)

    Frick, Bernd ;

    Zitatform

    Frick, Bernd (2002): Ökonomische Analyse der deutschen Betriebsverfassung. In: D. Sadowski & U. Walwei (Hrsg.) (2002): Die ökonomische Analyse des Arbeitsrechts : IAB-Kontaktseminar vom 12.-16. November 2001 im Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) der Universität Trier, S. 213-236.

    Abstract

    "Die theoretische Diskussion der wirtschaftlichen Folgen rechtlich autorisierter Arbeitnehmervertretungen ist durch zwei weitgehend inkompatible Sichtweisen charakterisiert: Auf der einen Seite wird argumentiert, dass Mitbestimmung der Arbeitnehmer aufgrund einer Veränderung der Anreizstrukturen zu Effizienzverlusten führen, die Kosten der Etablierung und Koordination von Arbeitsverhältnissen erhöhen und die Möglichkeiten der Arbeitnehmer zu opportunistischem Verhalten verbessern kann. Dem steht die gleichermaßen plausible Vermutung gegenüber, dass Mitbestimmung durch eine Verbesserung des Informationsflusses die Kooperations- und Kompromissbereitschaft der Beschäftigten erhöht, die Kanalisierung innerbetrieblicher Konflikte erleichtert, die Wahrscheinlichkeit opportunistischen Verhaltens reduziert und damit die Qualität der Arbeitsbeziehungen verbessert. Ungeachtet ihrer Defizite ist die verfügbare empirische Evidenz mit der letztgenannten Hypothese kompatibel: So zeigt sich zum einen, dass Betriebsräte einen positiven Einfluss auf betriebliche Investitionen in 'intangible assets' (wie z. B. Reorganisation und Weiterbildung) haben. Zum anderen macht eine entsprechende Auswertung der Daten des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 1998 deutlich, dass die Existenz einer kollektiven Arbeitnehmervertretung unter sonst gleichen Bedingungen mit einer signifikant höheren Bruttowertschöpfung einhergeht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsproduktivität, Reorganisationsmaßnahmen und Betriebsräte (2002)

    Hübler, Olaf ; Jirjahn, Uwe ;

    Zitatform

    Hübler, Olaf & Uwe Jirjahn (2002): Arbeitsproduktivität, Reorganisationsmaßnahmen und Betriebsräte. In: L. Bellmann & A. Kölling (Hrsg.) (2002): Betrieblicher Wandel und Fachkräftebedarf (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 257), S. 1-49.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht, wie betriebliche Mitbestimmung und betriebliche Reorganisationsmaßnahmen im Hinblick auf die Arbeitsproduktivität zusammenwirken. Aus theoretischer Sicht lassen sich sowohl positive als auch negative Interaktionseffekte begründen. Die empirische Analyse mit der achten Welle des IAB-Betriebspanels zeigt, dass eine differenzierte Betrachtung von Reorganisationsmaßnahmen erforderlich ist. Ein negativer Interaktionseffekt ergibt sich zwischen dem Vorhandensein eines Betriebsrats und der verstärkten Delegation von Verantwortung und Entscheidungen an untere Hierarchieebenen. Die positive Produktivitätswirkung dieser Maßnahme fällt in Betrieben ohne Betriebsrat deutlich höher aus. Demgegenüber zeigt sich eine positive Wechselwirkung betrieblicher Mitbestimmung mit der Einführung von Gruppenarbeit sowie mit der Einrichtung von Einheiten mit eigener Ergebnis- und Kostenermittlung. Beide Maßnahmen wirken sich nur in Betrieben ohne Betriebsrat negativ auf die Produktivität aus. Kein Interaktionseffekt mit betrieblicher Mitbestimmung ergibt sich bei einer verstärkten Eigenproduktion. Bemerkenswert ist, dass bei der Delegation von Verantwortung und Entscheidungen, der Einführung von Gruppenarbeit, der Einrichtung von Profitcentern sowie bei einer verstärkten Eigenproduktion der jeweiligen Interaktionseffekt bestimmend dafür ist, wie sich das Vorhandensein eines Betriebsrats auf die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme auswirkt. Demgegenüber wirkt sich das Vorhandensein eines Betriebsrats bei einem verstärkten Zukauf von Produkten und Leistungen sowie bei einer Reorganisation von Abteilungen trotz des fehlenden bzw. negativen Interaktionseffekts positiv auf die Umsetzung beider Maßnahmen aus. Dies spricht dafür, dass für die Einführung dieser Reorganisationsmaßnahmen nicht nur Produktivitätsgesichtspunkte, sondern auch verteilungspolitische Gesichtspunkte eine Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reassessing the impact of high performance workplaces (2002)

    Wolf, Elke ; Zwick, Thomas ;

    Zitatform

    Wolf, Elke & Thomas Zwick (2002): Reassessing the impact of high performance workplaces. (ZEW discussion paper 2002-07), Mannheim, 36 S.

    Abstract

    In dem Beitrag wird u. a. mit Daten des IAB-Betriebspanels der Jahre 1999 und 2000 untersucht, inwieweit die Produktivität eines Betriebes von der Qualität seiner Arbeitsplätze und den Mitbestimmungsmöglichkeiten der Belegschaft beeinflusst wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Atypische Beschäftigung: Arbeit ohne betriebliche Interessenvertretung?: empirische Analysen mit dem IAB-Betriebspanel zum Einfluß von Betriebsräten auf befristete und geringfügige Beschäftigung (1999)

    Düll, Herbert; Ellguth, Peter;

    Zitatform

    Düll, Herbert & Peter Ellguth (1999): Atypische Beschäftigung: Arbeit ohne betriebliche Interessenvertretung? Empirische Analysen mit dem IAB-Betriebspanel zum Einfluß von Betriebsräten auf befristete und geringfügige Beschäftigung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 52, H. 3, S. 165-176.

    Abstract

    "In dem Beitrag werden empirische Befunde zur betrieblichen Arbeitspolitik und zur Mitbestimmungsinstitution des Betriebsrates zusammengebracht. Als repräsentative Datenbasis dient das IAB-Betriebspanel, eine jährliche vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführte Arbeitgeberbefragung. Erst wird ein Überblick über die Verbreitung von Betriebsräten in der Privatwirtschaft gegeben, der insgesamt bedeutsame 'Lücken' in der betrieblichen Interessenvertretung offenbart. Danach wird dem Zusammenhang zwischen der Existenz eines Betriebsrats und der geringfügigen sowie der befristeten Beschäftigung - als zwei prominenten Beispielen atypischer Beschäftigung - nachgegangen. Die deskriptive und ökonometrische Analyse verdeutlicht, daß z.B. geringfügige Beschäftigung vorwiegend in 'vertretungsfreien Zonen' stattfindet. Wo aber ein Betriebsrat besteht, wirkt er hemmend auf das Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung ein. In bezug auf befristete Arbeitsverhältnisse zeigt sich, daß Betriebsräte die betriebliche Entscheidung zur Nutzung dieser Beschäftigungsform befördern. Für die westdeutschen Betriebe mit Befristung gilt aber dann, daß die Nutzungsintensität der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei Vorhandensein eines Betriebsrats 'gebremst' wird. Vor dem Hintergrund dieser empirischen Ergebnisse wird abschließend die Vertretungsrealität und -möglichkeit der entsprechenden Arbeitnehmergruppen im Lichte der aktuellen Mitbestimmungsdebatte diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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