Leistungsminderungen im SGB II ("Sanktionen")
Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden die bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung immer wieder diskutiert und im Gesetz reformiert.
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Literaturhinweis
Intensifying the use of benefit sanctions: an effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (2009)
Zitatform
Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen & Thomas Walter (2009): Intensifying the use of benefit sanctions. An effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (ZEW discussion paper 2009-072), Mannheim, 35 S.
Abstract
"Mit der Umsetzung der sogenannten Hartz IV-Reform im Januar 2005 hat sich in Deutschland ähnlich wie in anderen Ländern Europas und Nordamerikas ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Anstatt Hilfebedürftige primär ausschließlich monetär abzusichern, wird seither die Eigenverantwortung dieser Personen stärker betont und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und gefordert. Zur Erreichung der Ziele werden vermehrt Sanktionen eingesetzt, wenn die Hilfebedürftigen ihren Pflichten während des Aktivierungsprozesses nur unzureichend nachkommen. Sanktionen sind Kürzungen der monetären Leistungen. In Deutschland dauern sie drei Monate an und betragen je nach Schweregrad der Pflichtverletzung entweder 10% oder 30%. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres können die Sanktionen schrittweise auf bis zu 100% erhöht werden. Trotz einer zunehmenden Anzahl an empirischen Untersuchungen für verschiedene Länder ist der Kenntnisstand über die Wirkung von Sanktionen auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung noch gering; die Ableitung belastbarer arbeitsmarktpolitischer Handlungsempfehlungen ist daher schwierig. Die wesentlichen Defizite der bisherigen Studien sind zum einen die beschränkte Aussagekraft der verwendeten Datensätze, zum anderen inadäquate Schätzverfahren zur Identifikation der interessierenden Wirkungen. Besonders zu kritisieren sind hierbei Ansätze, die lediglich auf individuelle Merkmale der Ersatzleistungsbezieher abstellen. Sie ignorieren die Tatsache, dass die Verhängung einer Sanktion nicht nur von den Charakteristika eines Hilfebedürftigen abhängt, sondern auch von den Eigenschaften der Grundsicherungsstelle, bei der der Hilfebedürftige registriert ist und die letztlich entscheidet, ob eine Sanktion ausgesprochen wird oder nicht. Sanktionen werden nicht automatisch verhängt, sobald ein Hilfebedürftiger eine Pflichtverletzung begeht. Vielmehr hat die Grundsicherungsstelle erheblichen Entscheidungsspielraum und kann selbständig und unabhängig über den Vollzug einer Leistungskürzung befinden. Dabei sind einige Grundsicherungsstellen eher zurückhaltend im Umgang mit Leistungskürzungen und sanktionieren kaum, während andere Grundsicherungsstellen Sanktionen häufig einsetzen. Diese Unterschiede in den Sanktionsstrategien und - raten zwischen den Grundsicherungsstellen nutzen wir, um den Effekt einer Sanktion auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung zu bestimmen. Konkret berechnen wir den Sanktionseffekt für diejenigen Hilfebedürftigen, die in einer Grundsicherungsstelle mit moderater Sanktionspolitik nicht sanktioniert werden, aber eine Leistungskürzung hinnehmen müssten, wenn sich die Grundsicherungsstelle entscheiden würde, Sanktionen häufiger einzusetzen. Dieser Effekt beschreibt die Wirkung einer intensivierten Sanktionstätigkeit seitens der Grundsicherungsstellen. Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Intensivierung des Einsatzes von Sanktionen stark positive Effekte hat. Eine Leistungskürzung erhöht die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von acht Monaten nach der Sanktion aus dem Leistungsbezug abzugehen, um etwa 70 Prozentpunkte. Ebenso steigt die Wahrscheinlichkeit, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, um mehr als 50 Prozentpunkte. Ein verstärkter Einsatz von Sanktionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würde somit zu einer effektiveren Aktivierung der Hilfebedürftigen beitragen und die Übergangsraten aus der Hilfebedürftigkeit hinaus in Beschäftigung deutlich erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Experiments on unemployment benefit sanctions and job search behavior (2009)
Zitatform
Boone, Jan, Abdolkarim Sadrieh & Jan C. van Ours (2009): Experiments on unemployment benefit sanctions and job search behavior. In: European Economic Review, Jg. 53, H. 8, S. 937-951. DOI:10.1016/j.euroecorev.2009.04.005
Abstract
"This paper presents the results of an experimental study on unemployment benefit sanctions. The experimental set-up allows us to distinguish between the effect of benefit sanctions once they are imposed (the ex post effect) and the threat of getting a benefit sanction imposed (the ex ante effect). We find that both effects matter. Moreover, the ex ante effect turns out to be substantial and bigger than the ex post effect. Benefits sanctions stimulate the outflow from unemployment." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende: Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen (2009)
Daseking, Claudia; Wernick, Angelika; Jäger, Rosmarie; Koitz, Solveig; Freier, Jürgen; vom Stein, Anja;Zitatform
Daseking, Claudia, Jürgen Freier, Solveig Koitz, Anja vom Stein & Angelika Wernick (2009): Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin, 99 S.
Abstract
"Seit Einführung von Hartz IV sind zigtausende Erwerbslose wegen 'Fehlverhaltens' bestraft worden, indem man ihnen - beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit - die notwendigsten Mittel für ein menschenwürdiges Leben entzog. Für das Jahr 2008 weist die Statistik bundesweit 730.763 Sanktionen aus. Wie kommt es, dass diese Kürzungen bis hin zur Streichung des Existenzminimums keinen allgemeinen Aufschrei auslösen?
Wo das 'Hauptsache-Arbeit!-Denken' unreflektiert in den Köpfen vorherrscht, ist auch der Ruf nach Sanktionen gegen 'Untätige' nicht weit: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht ...'
Der bekannte Satz ist in den vergangenen Jahren manchem Politiker nicht nur unbedacht aus dem Munde gerutscht - er hat vielmehr schon bei der Formulierung und Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes Pate gestanden." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Beratung im Sanktionskontext: Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung (2009)
Göckler, Rainer;Zitatform
Göckler, Rainer (2009): Beratung im Sanktionskontext. Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung. (Beratung 11), Tübingen: DGVT-Verl., 404 S.
Abstract
"Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. ... Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche 'Sanktionsgespräche' genannt. Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
SGB III: Die neue Vermittlungssperre für arbeitslose Nichtleistungsempfänger (2009)
Karasch, Jürgen R.;Zitatform
Karasch, Jürgen R. (2009): SGB III: Die neue Vermittlungssperre für arbeitslose Nichtleistungsempfänger. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 12, S. 732-734.
Abstract
Rund ein Viertel der bei den Agenturen für Arbeit als arbeitslos registrierte Menschen bezieht kein Arbeitslosengeld. Sie sind als arbeitslos gemeldet, um die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen zu können. Dieser Personenkreis wird nunmehr jedoch wie Leistungsempfänger behandelt und verstärkt vorgeladen, u. a. um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Kommen die "Kunden" dieser Aufforderung nicht nach, wird eine zwölfwöchige Vermittlungssperre verhängt. Das hat zur Folge, dass diese Zeit nicht mehr als Anrechnungszeittatbestand an die Rentenversicherung gemeldet wird. (IAB)
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Literaturhinweis
Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe: vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)
Zitatform
Koch, Susanne, Peter Kupka & Joß Steinke (2009): Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe. Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. (IAB-Bibliothek 315), Bielefeld: Bertelsmann, 354 S. DOI:10.3278/300656w
Abstract
"Dreieinhalb Jahre nach Einführung des SGB II und dem anschließenden Aufbau der SGB-II-Forschung am IAB werden mit diesem Buch erstmals die Befunde aus dieser Forschung zusammengefasst. Der gesetzliche Auftrag an das IAB ist umfassend angelegt: Es sollte untersucht werden, ob durch eine 'positive' Aktivierung der Betroffenen deren Teilhabe am Erwerbsleben und damit auch deren gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Damit wurde die Evaluation im Verhältnis zur früheren Wirkungsforschung um wesentliche Dimensionen erweitert.
Die Darstellung folgt einer Prozessperspektive: Was geschieht mit Leistungsbeziehern im System der Grundsicherung? Wie kommt man ins System (und wer kommt hinein), wie werden die materiellen Leistungsfragen geklärt, was bedeutet Aktivierung, wie wirken die unterschiedlichen Instrumente, wer verlässt schließlich das System und wer bleibt dauerhaft im Leistungsbezug? Aus dieser Perspektive interessiert zunächst, welche Veränderungen gegenüber dem alten System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der 'Stunde Null' zu beobachten waren: Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner der Reform? Die Entwicklung der materiellen Lage der Betroffenen wird mithilfe unterschiedlicher Ansätze und Konzepte untersucht. Daran knüpft sich die Frage, ob Aktivierung und Betreuung den Ausstieg aus dem SGB II - insbesondere hin zu eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit - befördern. Dabei geht es nicht nur um Aktivierungsdefizite der Betroffenen, sondern auch um die Probleme des Aktivierungsprozesses selbst. Die anschließende Analyse der individuellen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Interventionen im SGB II bestätigt bekannte Tendenzen: Betriebsnahe Instrumente schneiden besonders gut ab, öffentlich geförderte Beschäftigung hat ihre Tücken. Einige Erkenntnisse sind jedoch neu, etwa die Tatsache, dass die Instrumente aus dem SGB III auch im SGB II zu wirken scheinen. Die Analysen zu Jugendlichen, zur beruflichen Rehabilitation und zu Älteren im SGB II durchbrechen die Prozesslogik und sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Sie werden ergänzt durch Befunde zu Migranten und Frauen, zu denen das IAB aber nicht schwerpunktmäßig geforscht hat. Hier gibt es andere Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Abschließend werden Befunde zu den Wirkungen des SGB II auf den Arbeitmarkt insgesamt und zum Anteil der Reform am Rückgang der Arbeitslosigkeit präsentiert.
Insgesamt zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, ob das SGB II durch Aktivierung gesellschaftliche Teilhabe fördert, ein gemischtes Bild. Die Grundtendenz scheint jedoch - alles in allem - positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? (2009)
Kumpmann, Ingmar;Zitatform
Kumpmann, Ingmar (2009): Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 15, H. 6, S. 236-239.
Abstract
Die im Jahr 2007 verschärften Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger führten zu einer leicht steigenden Sanktionsquote bei arbeitslosen Empfängern von Grundsicherung (etwa bei 2,6 Prozent). Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der betreffenden Person liegen. Der Autor bezweifelt überdies, dass ein treffgenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht wohl darin, dass eine allgemeine Atmosphäre des Drucks erzeugt wird, um die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen zu erhöhen. Angesichts der besonderen Härte von Sanktionen wird empfohlen, auf diese zu verzichten und statt dessen andere Arbeitsanreize (z.B. bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten) zu bevorzugen. (IAB)
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Literaturhinweis
Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime (2009)
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Sondermann, Ariadne; Behrend, Olaf;Zitatform
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang, Olaf Behrend & Ariadne Sondermann (2009): Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit. Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime. (Analyse und Forschung 61), Konstanz: UVK Verlagsges., 302 S.
Abstract
"Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland hat sich in den letzten Jahren drastisch gewandelt und sich 'Aktivierung' auf ihr Banner geschrieben. Arbeitslose werden unter Druck gesetzt, selbst Stellen zu suchen und dabei Abstriche von bisherigen Lebensentwürfen zu machen. 'Aktiviert' werden soll aber auch die Arbeitsverwaltung. Tatsächlich ist die Bedeutung der Akteure in der Arbeitsverwaltung enorm, denn sie sind es, die die neue Arbeitsmarktpolitik personifizieren und durchsetzen - wo nötig gegen die Arbeitslosen, wo möglich aber mit ihnen. Die Studie untersucht mit interpretativ-rekonstruktiven Forschungsmethoden die Handlungskonstellation, die sich ergibt, wenn Arbeitslose in der Arbeitsverwaltung vorsprechen: Welche Erwartungen haben sie? Mit welchen Anforderungen werden sie konfrontiert? Wie gehen sie damit um? Diese Handlungskonstellation ist in der Arbeitsverwaltung herrschaftlich gerahmt - was nicht zwingend einer Förderung der Autonomie der Arbeitslosen entgegenstehen muss. Doch Prämissen wie praktische Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik, die sich empirisch als neue Formen der sozialen Kontrolle entziffern lassen, sind mit der Verwirklichung von Autonomie nur selten vereinbar." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Jahresbericht 2008 / Bundesagentur für Arbeit: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2009)
Zitatform
(2009): Jahresbericht 2008 / Bundesagentur für Arbeit. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 64 S.
Abstract
"Der Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung soll Sie über den Stand und die Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu den Themen Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Ausgaben, Steuerung in der Grundsicherung, Leistungen zur Eingliederung, Zusammenarbeit in der Grundsicherung und Personal und Qualifizierung informieren. Vier Jahre nach der Einführung des SGB II und der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind in vielen Bereichen der Grundsicherung Fortschritte zu verzeichnen. Dazu hat die bis Mitte 2008 positive Konjunkturentwicklung aber auch die zunehmende und sich stabilisierende Professionalisierung der Arbeit der Träger der Grundsicherung beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340) (2009)
Zitatform
(2009): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13577 (30.06.2009)), 8 S.
Abstract
In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung nach den Sanktionen auf bestimmten Sanktionsstufen. In zehn Einzelfragen geht es dabei um die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen, den Kreis der davon Betroffenen (Zahl, Alter, Geschlecht, Familienstand), die Zahl der eingelegten Widersprüche sowie die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf Lebensunterhalt und Mietzahlungen der Betroffenen. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass 2007 und 2008 insgesamt 806.000 beziehungsweise 789.000 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen wurden, davon 275.000 beziehungsweise 256.000 an unter 25-Jährige und 531.000 beziehungsweise 533.000 an 25-Jährige und Ältere. Eine Unterteilung dieser Ergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Leistungskürzungen oder nach der Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 Prozent ist nicht möglich. Die Regierung betont, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass hilfebedürftige Personen immer ein Mindestmaß an Hilfe erhalten: Sollte wegen ruhenden Arbeitslosengeldes Hilfebedürftigkeit eintreten, kann der Arbeitslose einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. (IAB)
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Literaturhinweis
Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht (2008)
Ames, Anne;Zitatform
Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht. Düsseldorf, 146 S.
Abstract
"Ungeachtet der Meldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 und die besonders niedrige Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg sind im Land auch in diesem Jahr 5,5 Prozent der unter 65-Jährigen von 'Hartz IV' betroffen. Ziel der Studie ist es, das mangelhafte öffentliche Wissen über die Auswirkungen des SGB II und seiner Umsetzung auf die Lebenslagen, insbesondere die soziale Integration der Adressaten, und ihre Erfahrungen mit den gewährten Leistungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen zu erweitern und zu vertiefen. Die Befragungsteilnehmer/-innen haben Auskunft zu ihrer persönlichen Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, zur Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, zu ihrem Erleben von Arbeitslosigkeit und Armut, zur Intensität ihrer Arbeitsuche und zu ihren Gründen für die unter Umständen aufgegebene oder reduzierte Arbeitsuche gegeben. Sie haben ihre Erfahrungen mit der Leistungsgewährung und den Arbeitsweisen der Leistungsabteilungen der SGB II-Träger mitgeteilt und angegeben, ob und in welchem Umfang ihre Wohnkosten als angemessen anerkannt und von der zuständigen Behörde übernommen werden. Sie haben differenzierte Fragen zu ihren Wünschen nach Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen und zu den so genannten Eingliederungsleistungen, die ihnen tatsächlich gewährt werden, beantwortet. Schließlich haben Sie auch Auskunft darüber gegeben, ob und, wenn ja, aus welchen Gründen sie Leistungskürzungen als Sanktionen nach § 31 SGB II hinnehmen mussten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II (2008)
Ames, Anne;Zitatform
Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Bad Boll, 148 S.
Abstract
"Knapp eine viertel Million Menschen in Baden-Württemberg sind offiziell als erwerbslos registriert, fast eine halbe Million Menschen im Land sind auf 'Hartz IV'-Leistungen angewiesen. Doch sagen solche Zahlen kaum etwas über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen aus, die Grundsicherung zum Lebensunterhalt bekommen. Wenig bekannt ist, wie passgenau und nachhaltig Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung wirken. Ebenfalls wenig weiß man über die Perspektiven und die Absicherung von Menschen, die Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen. Für die vorliegende Studie haben 429 Personen einen umfangreichen Fragebogen ausgefüllt. Die gesammelten Daten geben u. a. Auskunft über ihre finanzielle Situation, die Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie, über Qualifizierungswünsche und die Behandlung durch die Arbeitsverwaltung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Kurzfassung -
Literaturhinweis
Arbeitssituation und Rollenverständnis der persönlichen Ansprechpartner/-innen nach § 14 SGB II (2008)
Ames, Anne;Zitatform
Ames, Anne (2008): Arbeitssituation und Rollenverständnis der persönlichen Ansprechpartner/-innen nach § 14 SGB II. Düsseldorf, 199 S.
Abstract
Ziel der explorativen Studie war, herauszufinden, wie die als Arbeitsvermittler/-innen und persönliche Ansprechpartner/-innen bei SGB II-Trägern Beschäftigten selbst ihre Arbeitssituation erleben, welche Aspekte ihrer Arbeitssituation sie als Belastung wahrnehmen, wie sie ihren Handlungsspielraum beim 'Fordern' und 'Fördern' ihrer Klienten einschätzen und wie sie ihre Rolle verstehen und ausüben. Ziel war auch, herauszufinden, ob sich Zusammenhänge zwischen der Qualifikation und beruflichen Erfahrung der persönlichen Ansprechpartner/-innen und/oder trägerspezifisch unterschiedlichen Arbeitsbedingungen einerseits und den Rollenverständnissen und dem Rollenhandeln andererseits abzeichnen. Die Erhebung erfolgte in Form von Interviews mit 28 Mitarbeiter/-innen von insgesamt acht SGB II-Trägern. Die größte Belastung stellt die Zahl der zu führenden Statistiken sowie das Controlling und Benchmarking, dem die Statistiken dienen, dar. An zweiter Stelle der Belastungen steht die zu hohe Zahl an zu betreuenden Klienten. Viele Interviewpartner/-innen nehmen eine wachsende Kluft zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes einerseits und der Qualifikation und der körperlichen Leistungsfähigkeit ihrer Klienten andererseits wahr, was bedeutet, dass ein großer Teil der Klienten 'faktisch nicht erwerbsfähig' ist. Die persönlichen Ansprechpartner/-innen sehen sich als 'Einzelkämpfer'. Fachlicher Austausch und die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Arbeit fehlen. Belastet sehen sie sich zudem durch einen starken Druck seitens der Vorgesetzten und durch fehlende Anerkennung. (IAB)
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Literaturhinweis
Wie man an seiner Eingliederung mitwirkt: Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II zwischen institutionellem und persönlichem Auftrag (2008)
Bartelheimer, Peter;Zitatform
Bartelheimer, Peter (2008): Wie man an seiner Eingliederung mitwirkt. Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II zwischen institutionellem und persönlichem Auftrag. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 54, H. 1, S. 11-36. DOI:10.1515/zsr-2008-0103
Abstract
"Das neue aktivierende Interventionsmodell der öffentlichen Arbeitsverwaltung muss in persönlicher Interaktion umgesetzt werden. Unter Rückgriff auf Elemente einer soziologischen Dienstleistungstheorie und die empirische Beobachtung von Fallbearbeitung bei Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird erörtert, welche Handlungsprobleme Vermittlungsfachkräfte und Arbeitssuchende zu lösen haben, wenn die wichtigste Erfolgsbedingung, das autonome Handeln der Arbeitssuchenden, beim Aktivieren stört. Fragen der Dienstleistungsqualität, etwa nach bedarfsgerechter Qualifizierung der Fachkräfte und nach dem richtigen 'Organisationsregime', setzen voraus, dass Beratung und Vermittlung nicht als Zwangskontext, sondern als professionelle Einzelfallhilfe organisiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Aktivieren als Form sozialer Kontrolle (2008)
Behrend, Olaf;Zitatform
Behrend, Olaf (2008): Aktivieren als Form sozialer Kontrolle. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 40/41, S. 16-21.
Abstract
"Dieser Beitrag hat die Handlungskonstellation zwischen Arbeitnehmervermittlern (bzw. persönlichen Ansprechpartnern), denen die Beratung bzw. Betreuung der arbeitslosen Leistungsempfänger obliegt (und nicht die Dienstleistung der eigentlichen Stellenvermittlung, das erledigen die Arbeitgebervermittler), und Arbeitslosen zum Gegenstand, und zwar im Hinblick auf die Realisierung der rechtlichen Neuregelungen der so genannten ' Hartz-Reformen ' sowie deren Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Sanktionensystem des SGB II (2008)
Berlit, Uwe;Zitatform
Berlit, Uwe (2008): Das Sanktionensystem des SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 47, H. 1, S. 3-20.
Abstract
Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das Sanktionensystem des SGB II. Das Sanktionensystem geht von einer Selbstverantwortung des Einzelnen auch für die negativen Folgen seines eigenen Handelns aus. Mit den zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind zusätzliche Elemente von Verhaltenssteuerung eingefügt worden, die darauf abzielen, ein obliegenheitskonformes Verhalten der Hilfebedürftigen herbeizuführen. Nach Meinung des Autors dient das Sanktionensystem nicht allein der Abwehr missbräuchlicher Inanspruchnahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sondern enthält auch erzieherische Elemente. Der Beitrag ist wie folgt gegliedert: I. Grundsatzfragen ( Sanktionsziele, Verfassungsrechtliches, Systematik, Personaler Anwendungsbereich), II. Allgemeine Sanktionsvoraussetzungen des Abs. 1 (Weigerung, 'Wichtiger Grund', Rechtsfolgenbelehrung), III. Die Sanktionstatbestände des Abs. 1 (Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung, Nichterfüllung von Pflichten, Nichtannahme/Abbruch Arbeit etc., Nichtannahme/Abbruch einer Arbeitsgelegenheit, Maßnahmenabbruch), IV. Rechtsfolgen von Verstößen nach Abs. 1 (Überblick über das Sanktionssystem ab 1.1.2007, 'Wiederholte Pflichtverletzung', Sanktionsverschärfung, Sachleistungen nach Abs. 3 Satz 6 und 7, Abs. 5 Satz 5), V. Weitere Sanktionstatbestände (Verstoß gegen Meldepflichten nach Abs. 2, Kürzungstatbestände des Abs. 4), VI. Sonderregelungen für junge Erwachsene nach Abs. 5 (Verfassungskonformität, Anwendungs-/Einzelprobleme), VII. Verfahrensrechtliches (Sanktionszeitraum und -verfahren; Absenkungsbescheid, Sozialgerichtliches Verfahren, Anordnungsstufe bei einer Leistungsabsenkung in der 1. Stufe). (IAB)
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Literaturhinweis
Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2008)
Zitatform
Eichhorst, Werner, Maria Grienberger-Zingerle & Regina Konle-Seidl (2008): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. In: W. Eichhorst, O. Kaufmann & R. Konle-Seidl (Hrsg.) (2008): Bringing the jobless into work? : experiences with activation schemes in Europe and the US, S. 17-67.
Abstract
Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)
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Literaturhinweis
Reformen im Niedriglohnsektor: eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte (2008)
Zitatform
Franz, Wolfgang, Nicole Gürtzgen, Stefanie Schubert & Markus Clauss (2008): Reformen im Niedriglohnsektor. Eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. In: W. Franz, H. J. Ramser & M. Stadler (Hrsg.) (2008): Arbeitsverträge (Wirtschaftswissenschaftliches Seminar Ottobeuren, 37), S. 231-260, 2007-10-15.
Abstract
"Ziel dieses Beitrags ist die Quantifizierung der mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II verbundenen Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. Zusätzlich wird ein Reformszenario simuliert, welches die Anreizstruktur im Niedriglohnbereich verbessern soll. Methodisch wird ein Mikrosimulationsmodell mit einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell kombiniert. Dieses Vorgehen vereint die Vorteile der Mikrosimulation durch die detaillierte Berücksichtigung der Haushalte auf Basis der Daten des Sozioökonomischen Panels mit den Vorteilen eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells. So werden neben den Erstrundeneffekten auch Rückkopplungseffekte aufgrund von Preisänderungen mit eingeschlossen. Für die Hartz IV-Reform lässt sich auf Basis der Simulationsergebnisse ein geringfügiger Beschäftigungsgewinn in Höhe von 45.000 Personen quantifizieren. Demgegenüber errechnet sich für das alternative Szenario, welches eine Absenkung der Regelsätze sowie der Transferentzugsquote vorsieht, ein Beschäftigungsgewinn von 190.000 Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ausbildungschancen junger Menschen im SGB II: Expertise (2008)
Förster, Heike;Zitatform
Förster, Heike (2008): Ausbildungschancen junger Menschen im SGB II. Expertise. Halle, 109 S.
Abstract
Die vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums erstellte Studie untersucht, welche Ausbildungschancen junge Menschen durch die Förderung im Rechtskreis des SGB II tatsächlich erhalten. Im Mittelpunkt der Expertise steht die Fragestellung, inwiefern Jugendliche ohne Berufsabschluss vorrangig in eine Ausbildung und erst nachrangig hierzu in eine Arbeitsstelle vermittelt werden. Gleichermaßen interessiert, ob Jugendliche gezielt gefördert werden, um an eine Ausbildung herangeführt zu werden, soweit sie noch nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen. Die zentralen Befunde der Studie zeigen, dass in der Grundsicherung für Arbeitssuchende überproportional viele bildungsferne und sozial benachteiligte Jugendliche betreut werden. Darüber hinaus wird deutlich, dass die Praxis der Vermittlungs- und Integrationsarbeit im SGB II keinen ausreichenden Beitrag leistet, um die Aufstiegschancen für diese jungen Menschen zu verbessern. Schlecht abgestimmte Organisationsstrukturen, unzureichend qualifizierte und dauerhaft beschäftigte MitarbeiterInnen und wenig zielführende Förderangebote sind die Hauptgründe für diesen negativen Befund. Das Gesamturteil lautet, dass die Praxis der Ausbildungsförderung im SGB II von einer planmäßigen integrativen Hilfe noch weit entfernt ist. Abschließend werden Vorschläge unterbreitet, wie die Ausbildungsförderung der Argen und Optionskommunen verbessert werden kann und Grundzüge weiteren Forschungsbedarfs skizziert. (IAB)
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Literaturhinweis
The effects of benefit sanctions on lone parents' employment decisions and moves into employment (2008)
Goodwin, Vicki;Zitatform
Goodwin, Vicki (2008): The effects of benefit sanctions on lone parents' employment decisions and moves into employment. (Department of Work and Pensions. Research report 511), London, 110 S.
Abstract
"This research report presents findings from a qualitative study specifically designed to explore the effects of benefit sanctions on lone parents' employment decisions and moves into employment. Forty lone parents who had been referred for a sanction following non-attendance at a Work Focused Interview (WFI) were interviewed in depth. Focus groups were also carried out with Jobcentre Plus staff. The report addresses the four overarching objectives for the research: to explore the personal circumstances of lone parents referred for a sanction and how they manage their finances; to determine awareness of the sanctioning process amongst lone parents who have experienced sanctions; to explore the experiences of lone parents living with benefit sanctions; and to ascertain if, after receiving a sanction, lone parents are more likely to consider moving off benefit, or actually move off benefit." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions: evidence from West Germany (2008)
Zitatform
Hofmann, Barbara (2008): Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions. Evidence from West Germany. (IAB-Discussion Paper 43/2008), Nürnberg, 42 S.
Abstract
Sperrzeiten in Form von Leistungskürzungen sollen den Arbeitsanreiz für Arbeitslosengeld-Bezieher erhöhen. In Deutschland gibt es nur wenige empirische Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Sperrzeiten. Auf der Grundlage administrativer Daten wird der Einfluss der Sperrzeiten auf die Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Westdeutschland für Individuen untersucht, welche zwischen April 2000 und März 2001 arbeitslos wurden. Unter Anwendung eines Matching-Ansatzes, welcher den Zeitablauf der Ereignisse berücksichtigt, werden die Ex-post-Effekte der Sperrzeiten identifiziert. Zur Überprüfung der Robustheit der Ergebnisse wird ein Differenz-in-Differenzen-Schätzer angewendet. Unseren Ergebnisse zufolge ergeben sich positive Auswirkungen auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit sowohl für Frauen als auch für Männer. (IAB)
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auch erschienen als: CESifo working paper , 2508 -
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Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund: Quartalsbericht Mai 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)
Zitatform
Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Quartalsbericht Mai 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.
Abstract
"Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Er beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: Während Kapitel 2 sich diesmal ausführlich dem Ausmaß, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit widmet, gibt Kapitel 3 zum zweiten Mal im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung detailliert Auskunft über den Komplex der Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die deskriptiven Analysen beziehen sich dabei auf September 2007, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von September 2006 bis September 2007. Als Besonderheit dieses Berichts ist zu vermerken, dass in Kapitel 2 erstmals auch der Umfang der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die unbegründet gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II verstoßen haben, dargestellt wird." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Disziplinieren und Motivieren: zur Praxis der neuen Arbeitsmarktpolitik (2008)
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Behrend, Olaf; Sondermann, Ariadne;Zitatform
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang, Olaf Behrend & Ariadne Sondermann (2008): Disziplinieren und Motivieren. Zur Praxis der neuen Arbeitsmarktpolitik. In: A. Evers & R. G. Heinze (Hrsg.) (2008): Sozialpolitik : Ökonomisierung und Entgrenzung, S. 276-300.
Abstract
Der Beitrag interpretiert die heutigen Politiken des aktivierenden Staates im Sinne von Foucault als 'case point' für den allgemeinen Charakter jedweden modernen Regierens und arbeitet am Beispiel des Fallmanagements in der Arbeitsmarktpolitik heraus, in welcher Weise dies im Konkreten funktioniert. Zweck und Inhalt jeder Regierungstätigkeit, nämlich zugleich zu disziplinieren und zu motivieren, bedeutet bezogen auf das Fallmanagement in der Arbeitsmarktpolitik, bei Arbeitslosen mit speziellen 'Techniken der Überzeugungsarbeit' Akzeptanz für ihre eigene Verantwortlichkeit zu wecken und den gegebenen Raum des Faktischen, die Bereitschaft zu Flexibilität und die Motivation dafür zu schaffen, sich für einen Arbeitsmarkt bereitzuhalten, 'in dem man nicht gebraucht wird'. Das wichtigste Ziel der Arbeitsvermittler und ihrer 'Arbeit am Kunde,' ist danach die Individualisierung der Ursachen der Arbeitslosigkeit. 'Denn es sind in dieser Logik immer die Arbeitslosen, die nicht ausreichend zu Flexibilität und Mobilität und gegebenenfalls zu Anpassung und sozialem Abstieg bereit sind.' (IAB)
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Literaturhinweis
Qualitative research exploring the Pathways to Work sanctions regime (2008)
Mitchell, Martin; Woodfield, Kandy;Zitatform
Mitchell, Martin & Kandy Woodfield (2008): Qualitative research exploring the Pathways to Work sanctions regime. (Department of Work and Pensions. Research report 475), London, 110 S.
Abstract
"The Pathways to Work pilots were introduced in 2003 to help Incapacity Benefit (IB) recipients move towards and into paid work. Under the reforms, IB customers are liable to have a percentage of their benefit entitlement sanctioned if they fail to attend a Work Focused Interview (WFI) and are unable to account for this by showing good cause. This study sought to explore the role that sanctioning played in decisions about attendance at WFIs and subsequent engagement with the programme. This report is based on qualitative research conducted by the National Centre for Social Research, the Social Policy Research Unit at York University at the Policy Studies Institute in 2007. It is primarily based on 34 in-depth interviews with new and existing customers who had experience of the sanctioning process. The study also drew on secondary analysis of previous qualitative research conducted with Incapacity Benefit Personal Advisers (IBPAs) and IB customers as part of the wider evaluation of the Pathways to Work programme." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages (2008)
Schneider, Julia;Zitatform
Schneider, Julia (2008): The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages. (IAB-Discussion Paper 19/2008), Nürnberg, 65 S.
Abstract
Im Jahr 2005 wurden mit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ALG II-Empfängern verschärft. Der Beitrag untersucht die Auswirkung einer solchen ALG II-Sanktion auf den Reservationslohn sanktionierter ALG II-Empfänger. Empirisch sind die Verhaltensauswirkungen infolge von Sanktionen bislang nicht zufriedenstellend geklärt; Auswirkungen auf den Reservationslohn sind noch vollkommen unerforscht. Suchtheoretisch führen Sanktionen direkt zu einem Sinken der Reservationslöhne. Zur Überprüfung dieser Hypothese wird der Effekt von ALG II-Sanktionen auf den Reservationslohn mittels Propensity Score Matching geschätzt. Die verwendete Datengrundlage ist ein Querschnittsdatensatz von ALG II-Empfängern im ersten Jahr nach der Einführung von ALG II. Die Fülle der im Datensatz verfügbaren Variablen und der in der Einführungsphase von ALG II noch unsystematische Sanktionsprozess ermöglichen die Identifizierung des Sanktionseffektes. Hierbei wird das Timing der Sanktion explitzit berücksichtigt. Als wichtigstes Ergebnis zeigt sich, dass sich keine signifikanten Auswirkungen der Sanktionen auf den Reservationslohn sanktionierter arbeitsloser Arbeitslosengeld II-Empfänger nachweisen lassen. Ein weiteres interessantes Ergebnis ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung zum Zeitpunkt des Interviews für sanktionierte Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht höher war. Beide Ergebnisse sind robust gegenüber verschiedenen Spezifikationen des Matching-Schätzers und gegenüber dem Timing der Sanktionen. (IAB)
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Literaturhinweis
Existenzsicherung und Erwerbsanreiz: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2008)
Abstract
"Das Gutachten bietet eine fundierte Analyse einer Vielzahl von Kombilohnmodellen unter Berücksichtigung von Kosten und Beschäftigungseffekten. Der Beirat rät von der Umsetzung von Bürgergeldmodellen und von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ab, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken, ungewissen Beschäftigungseffekten sowie einer Reihe systematischer Probleme verbunden sind. Zur Stimulierung von Arbeitsangebot und -nachfrage im Niedriglohnbereich setzt der Beirat dagegen auf Workfare und Lohnsubventionen in einem eng begrenzten Rahmen. Die weitere konkrete Ausgestaltung soll aber vom Ergebnis zunächst vorzunehmender empirischer Experimente abhängig gemacht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II (2008)
Zitatform
(2008): Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 24 S.
Abstract
Für den Erfolg der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher Bedeutung, um individuell und passgenau auf die höchst unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitslosengeld II-Empfänger eingehen zu können. Die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II sind als originär kommunale Leistungen ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Hierzu zählen Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Die vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 16./17.6.2008 verabschiedeten Leitlinien sollen eine Hilfestellung für die Organisation der Leistungsgewährung vor Ort liefern und dazu beitragen, dass die im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen abgegrenzt und dargestellt werden können. Sie wurden durch eine Projektgruppe des Deutschen Landkreistages aus Fachkräften von Optionskommunen, ARGEn und Trägern in getrennter Aufgabenwahrnehmung vorbereitet. Ziel ist es, über alle Trägermodelle hinweg wichtige Anforderungen an die Leistungsgewährung zu beschreiben und Empfehlungen für die Umsetzung zu geben. Die Leitlinien umfassen folgende Themenbereiche: Einordnung und Begriffsbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. (IAB)
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Literaturhinweis
Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (2008)
Zitatform
(2008): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/8284 (26.02.2008)), 12 S.
Abstract
"Die Bundesregierung antwortet auf die Frage der Fraktion DIE LINKE nach einem Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzungen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren seien die Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern verschärft worden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Is the notification of monitoring a threat to the unemployed?: a regression discontinuity approach (2007)
Zitatform
Cockx, Bart & Muriel Dejemeppe (2007): Is the notification of monitoring a threat to the unemployed? A regression discontinuity approach. (CESifo working paper 2042), München, 46 S.
Abstract
"In July 2004, the Belgian government intensified monitoring within the Unemployment Insurance scheme. Workers claiming unemployment benefits for more than 13 months are notified that past job-search behavior will be monitored 8 months later. In one region the target group is counseled shortly after the notification, while in others not or only once the monitoring has taken place. We exploit the discontinuity in the treatment assignment at the age of 30 to evaluate the threat effect of the notification on the probability of employment. We find that the effect is heterogeneous and critically depends on whether and when notified workers are counseled." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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auch erschienen als: IZA discussion paper , 2854 -
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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (2007)
Grimm, Christopher;Zitatform
Grimm, Christopher (2007): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nürnberg, 31 S.
Abstract
"Mit dem Bericht werden differenziertere Auswertungen der ausgesprochenen Sanktionen und der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgelegt. Die Analyse bezieht sich auf den Berichtsmonat Oktober 2006 und stützt sich auf Auswertungen der Daten im Fachverfahren A2LL und Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT). Insgesamt waren 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktion belegt. Die Hälfte der im Oktober wirksamen Sanktionen entfiel dabei auf Verletzungen von Meldepflichten." (Textauszug, IAB-Doku)
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Die Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB II - eine sehr umstrittene Materie (2007)
Hammel, Manfred;Zitatform
Hammel, Manfred (2007): Die Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB II - eine sehr umstrittene Materie. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 46, H. 10, S. 589-598.
Abstract
"Neben der Auslegung und Anwendung des § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) bildet in der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) der Problembereich 'Berufliche Eingliederung und Sanktionen' einen deutlichen Schwerpunkt. Insbesondere die Anforderungen an eine sachgerechte inhaltliche Ausgestaltung einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) sowie die Folgen eines von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gegen die in diesem Vertrag getätigten Festsetzungen begangenen Verstoß stellen Problemfelder dar, die vor den Sozialgerichten immer wieder kontrovers verhandelt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2007)
Zitatform
Konle-Seidl, Regina, Werner Eichhorst & Maria Grienberger-Zingerle (2007): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. (IAB-Discussion Paper 06/2007), Nürnberg, 76 S.
Abstract
Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)
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auch erschienen als: IZA discussion paper , 2514 -
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Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany (2007)
Müller, Kai-Uwe;Zitatform
Müller, Kai-Uwe (2007): Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany. In: Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv. AStA, Jg. 1, H. 3-4, S. 275-286. DOI:10.1007/s11943-007-0022-7
Abstract
"Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit wird ein multivariates Abgangsratenmodell für die Übergänge in eine Sanktion in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Das individuelle Sanktionsrisiko ist neben individuellen Merkmalen und dem Verhalten des Arbeitslosen von der Sanktionierungsintensität der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany: evidence from matched individual and regional administrative data (2007)
Müller, Kai-Uwe;Zitatform
Müller, Kai-Uwe (2007): Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany. Evidence from matched individual and regional administrative data. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2007-107), Berlin, 43 S.
Abstract
"Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von neu verfügbaren Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit werden sanktionierte und unsanktionierte Leistungsempfänger verglichen. Zudem wird ein multivariates Abgangsratenmodell in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Dabei zeigt sich, dass Arbeitslose in ganz unterschiedlichem Maße von Sanktionen betroffen sind: Beispielsweise erhalten jüngere Menschen unter 25 Jahren Sanktionen mit höherer Wahrscheinlichkeit als Ältere über 50 Jahre, Schwerbehinderte oder hoch qualifizierte Leistungsempfänger. Das individuelle Sanktionsrisiko ist nicht ausschließlich vom Verhalten des Arbeitslosen, sondern ebenso von der Sanktionierungspolitik der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Compulsion in active labour market programmes (2007)
Zitatform
Ours, Jan C. van (2007): Compulsion in active labour market programmes. In: National Institute economic review, Jg. 202, H. 1, S. 67-78. DOI:10.1177/0027950107086169
Abstract
"This paper examines compulsion in active labor market programs (ALMP). When an unemployed worker has to participate in a program in order to remain eligible for benefits there are two seperate effects. First, there is the treatment effect, i.e. the program makes the worker more attractive for a potential employer or makes search more efficient, thus helping the unemployed worker to find a job more quickly. Second, there is the compulsion effect, i.e. because the worker has to attend the program his value of being unemployed drops and he is stimulated to find a job more quickly. So, both effects induce the worker to find a job more quickly. The difference between the treatment effect and the compulsion effect concerns the quality of the post-unemployment job. The treatment effect improves the quality; the compulsion effect lowers the quality of post-unemployment jobs." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum?: was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (2007)
Schneider, Julia;Zitatform
Schneider, Julia (2007): Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum? Was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (Efas Newsletter 10), Berlin, S. 1-4.
Abstract
Die ökonomische Forschung über die optimale Gestaltung von Arbeitslosigkeitsversicherungen hat in den letzten Jahren in wachsendem Maße vorgeschlagen, Anreizprobleme in Sozialleistungssystemen mit strikten Sanktionen zu begegnen. Die deutsche Regierung hat, wie viele andere OECD Länder auch, den ökonomischen Rat befolgt, ihre Sozialsysteme mit härteren Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Besonders mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde die Möglichkeit und Intensität einer Sanktion im deutschen Fürsorgesystem deutlich erhöht. Auf der Basis von Daten der repräsentativen Erhebung des IAB zu den unmittelbaren Folgen der Einführung des SGB II auf Betroffene ('Lebenssituation und Soziale Sicherung 2005') wird das Sanktionsgeschehen im ersten Jahr der Gültigkeit des SGB II beschrieben und analysiert. Die Analyse bezieht sich auf Personen im Alter von 15 bis 57 Jahren, die mindestens im ersten Quartal 2005 ALG II bezogen haben. Von den 12.140 Personen wurden zwischen Anfang 2005 und ihrem Befragungstermin zum Jahreswechsel 2005/2006 5,7 Prozent sanktioniert, wobei sich der Sanktionsprozess in den Daten weniger stringent abbildet, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Dauer und Intensität der Sanktionen variieren abhängig vom Grund, allerdings erscheint der Zusammenhang eher unsystematisch. Es zeigt sich, dass sowohl individuelle Merkmale der Sanktionierten als auch der Kontext der Sanktionierenden eine Rolle spielen für die Wahrscheinlichkeit, eine Sanktion zu erhalten. (IAB)
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Literaturhinweis
Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV (2007)
Zitatform
Sesselmeier, Werner & Aysel Yollu-Tok (2007): Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. Düsseldorf, 35 S.
Abstract
Das institutionenökonomische Forschungsprojekt untersucht die Auswirkungen der Einführung von Hartz IV auf das Verhalten der Leistungsempfänger am Beispiel der ARGE Landau-Südlichen Weinstraße. Basierend auf dem Verhaltensmodell des 'Homo Oeconomicus Institutionalis' wird dabei von der Annahme ausgegangen, dass durch Hartz IV Impulse freigesetzt wurden, die das Verhalten der Akteure der Arbeitsmarktpolitik so beeinflusst haben, dass es zu Akzeptanzproblemen kam. Das politisch vorgegebene normative Ziel von Hartz IV war es, eine Verschiebung hin zur Kommodifizierung durch Transfereinbußen, stärkerer Prüfung der Anspruchsvoraussetzung und einer strikteren Zumutbarkeitsregelung zu erreichen. Auf der Basis einer Anreiz- und Hemmnisanalyse wird analysiert, welcher Verhaltensbeitrag von den Leistungsempfängern der Hartz IV-Reform bei gegebenem institutionellen Rahmen geleistet wird. Analysiert wurde das situativ nutzenmaximierende Verhalten, kognitive Grenzen, habituelle Verhaltensmuster und emotionales bzw. instinktives Verhalten von Leistungsempfängern sowie deren soziale, nicht-eigennützige Präferenzen. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass das normative Ziel von Hartz IV verfehlt wurde, und dass die Erwartungslöhne der untersuchten Leistungsempfänger, die materielle Einbußen durch die Hartz IV-Reform erlitten haben, wider Erwarten nicht gesunken sind. Die Erwerbsintegration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Form von Transfereinbußen wirkte weder bei den 'Gewinnern' noch bei den 'Verlierern' der Reform. Dass die 'Gewinner' der Reform den damit verbundenen Verhaltensannahmen eher entsprechen als die 'Verlierer' wird auf die Akzeptanzproblematik zurückgeführt. Neben dem 'Homo Oeconomicus' wirkende und verhaltensbeeinflussende soziale Faktoren wurden bei der Gestaltung des politischen Anreizsystems nicht berücksichtigt. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Hartz-IV-Republik: Demütigung statt Förderung (2007)
Staiger, Martin;Zitatform
Staiger, Martin (2007): Die Hartz-IV-Republik. Demütigung statt Förderung. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 52, H. 10, S. 1199-1207.
Abstract
Angesichts des Ansteigens der Anspruchsberechtigten auf ALG II auf über 7,4 Millionen Menschen sowie des stark gewachsenen Niedriglohnsektors bezeichnet der Autor die Arbeitsmarktpolitik des 'Förderns und Forderns' als gescheitert. Statt Druck auf die Erwerbslosen auszuüben und sie zu demütigen, fordert er eine Reform des zweiten Sozialgesetzbuches, die stärker den 'Geist der Solidarität' berücksichtigen soll. Fazit: 'Setzt sich dieser Geist nicht durch, besteht die Gefahr, dass der seit Hartz IV deutlich brüchiger gewordene soziale Friede noch weiter gefährdet wird.' (IAB)
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Literaturhinweis
The effect of sanctions on the job finding rate: evidence from Denmark (2007)
Zitatform
Svarer, Michael (2007): The effect of sanctions on the job finding rate. Evidence from Denmark. (IZA discussion paper 3015), Bonn, 39 S.
Abstract
"This paper investigates the effect of sanctions of unemployment insurance benefits on the exit rate from unemployment for a sample of Danish unemployed. According to the findings are that even moderate sanctions have rather large effects. For both males and females the exit rate increases by more than 50% following imposition of a sanction. The paper exploits a rather large sample to elaborate on the basic findings. It is shown that harder sanctions have a larger effect, that the effect of sanctions wear out after around 3 months and that particular groups of unemployed are more responsive to sanctions than others. Finally, the analysis suggests that men react ex ante to the risk of being sanctioned in the sense that men who face higher sanction risk leave unemployment faster." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Das neue Sanktionensystem (Teil 2) (2006)
Berlit, Uwe;Zitatform
Berlit, Uwe (2006): Das neue Sanktionensystem (Teil 2). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 1, S. 11-19.
Abstract
Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Im zweiten Teil des Beitrags zum Sanktionensystem des SGB II wird folgende Sanktionsregelung behandelt: V. Rechtsfolgen der Absenkung (Überblick, Ausgewählte Einzelfragen zu den Rechtsfolgen). Anschließend befasst sich der Autor mit Fragen der Verfassungskonformität der Sanktionsregelung. Behandelt werden: I. Absenkung wegen Nichtabschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung, II. Sonderregelung für junge Hilfebedürftige, III. Absenkung bei Nichtausführung zumutbarer Arbeit, IV. Verfassungsrechtliche Grenzfragen (Wegfall des Zuschlages nach Paragraph 24 SGB II, Fehlen von Härtefallregelungen). In einer abschließenden Bewertung kommt der Autor zu der Feststellung, dass die 'Zweifel bleiben, ob angesichts dessen, dass die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik ein strukturelles, aber kein friktionelles oder mismatch-Problem ist, der Aktivierungsansatz der richtige ist.' (IAB)
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Aktivierung, Arbeitsmarktchancen und (Arbeits-)Moral: Arbeitsmarktpolitik zwischen "Sozial ist, was Arbeit schafft" und "Du bist Deutschland" (2006)
Buestrich, Michael;Zitatform
Buestrich, Michael (2006): Aktivierung, Arbeitsmarktchancen und (Arbeits-)Moral. Arbeitsmarktpolitik zwischen "Sozial ist, was Arbeit schafft" und "Du bist Deutschland". In: Neue Praxis, Jg. 36, H. 4, S. 435-449.
Abstract
Im Mittelpunkt der bundesdeutschen Diskussion einer Reform der Arbeitsförderung steht die Betonung des 'Wollens und Könnens' vor allem der Arbeitssuchenden, ihre persönliche Verantwortung für eine (Arbeitsmarkt-) Lage, an der sie, so wird unterstellt, mit genügend persönlichem Engagement und entsprechender Eigeninitiative etwas zum eigenen Vorteil ändern könnten - und folglich auch ändern sollen. Wurde der Zwang, die eigene Arbeitskraft als Ware zu verkaufen, bisher sozialstaatlich gemildert, so forcieren nun sozialstaatliche Rekommodifizierungsstrategien eine graduelle Abkopplung von materieller und institutioneller Teilhabe. Das Prinzip des Forderns und Förderns beinhaltet, dass wenn ersteres nichts fruchtet, letzteres reduziert und letztlich eingestellt werden kann. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Konzepten einer zukünftigen Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme und insbesondere der Reform der Arbeitsförderung auseinander. Dabei zeigt er Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Zusammenhang mit der geforderten Eigenverantwortung und Aktivierung in der Arbeitsmarktpolitik auf. Anhand eines Überblicks über die einschlägige Fachliteratur wird der zentrale Stellenwert des Begriffs der Eigenverantwortung erläutert und ausgeführt, wie dieser auch die professionelle sozialarbeiterische Aktivierungsdebatte prägt. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV (2006)
Eichhorst, Werner; Sesselmeier, Werner;Zitatform
Eichhorst, Werner & Werner Sesselmeier (2006): Die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), Bonn, 44 S.
Abstract
"Die Expertise fragt danach, warum die Arbeitsmarktreform Hartz IV, die ja faktisch zu mehr Ausgaben und höheren Empfängerzahlen geführt hat, auf eine so geringe gesellschaftliche Akzeptanz gestoßen ist. Die Autoren belegen, dass die Wirkungen von Hartz IV je nach Haushaltstyp sehr differenziert beurteilt werden müssen. Nach einer analytischen Beschreibung der Voraussetzungen für die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen wird in einer Fallstudie zu Hartz IV die wechselvolle Geschichte der Hartz-Reformen nachgezeichnet. Die Autoren heben neben inhaltlichen Mängeln sowie den Implementationsproblemen von 'Fördern und Fordern' in der Praxis hervor, dass es der Regierung nicht gelungen ist, ein akzeptiertes normatives Leitbild für die Reformperspektive des aktivierenden Sozialstaates zu entwickeln, in die die konkrete Reformpolitik hätte eingebunden werden können. Am Beispiel Großbritanniens und Dänemarks wird deutlich, wie wichtig normative Grundprinzipien und eine stringente Vermittlung für die Akzeptanz von Reformmaßnahmen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)
Grühn, Corinna;Zitatform
Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.
Abstract
"Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln (2006)
Zitatform
Holzner, Christian (2006): Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 5-9.
Abstract
"Ziel der Hartz-IV-Reform ist es, die Erwerbsfähigen durch eine bessere Betreuung und geeignete Anreize wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Beitrag werden die Neuerungen von Hartz vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Hartz IV krankt vor allem an zwei Stellen. Zum einen können die vorgesehenen Sanktionsmechanismen unter Hartz IV die effektive Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln nicht sicherstellen. Zum anderen verhindern die finanziellen Anreize der Hartz-IV-Reform das Entstehen von Vollzeitarbeitsplätzen, während sie Minijobs über Gebühr fördern. Basierend auf dem ifo Reformvorschlag der Aktivierenden Sozialhilfe werden geeignete Lösungsvorschläge diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Examining the administration of work sanctions on the frontlines of the welfare system (2006)
Zitatform
Lens, Vicki (2006): Examining the administration of work sanctions on the frontlines of the welfare system. In: Social Science Quarterly, Jg. 87, H. 3, S. 573-590.
Abstract
"'Objectives. Financial penalties, or sanctions, are a core mechanism for enforcing the work requirements of the Temporary Assistance for Needy Families program and helping clients achieve self-sufficiency. This study's objective is to examine whether sanctions are being administered consistent with policy goals of encouraging work.
Methods. This study uses administrative fair hearing decisions, which are the product of an adversarial-style procedure triggered when a client appeals an adverse decision by the agency, including work sanctions. Qualitative content analysis is used to analyze the decisions.
Results. The study found that despite organizational reforms, local offices had created the welfare-to-work version of an eligibility-compliance culture, where sanctions were based primarily on attendance records and became a paper-processing function. Transactions between clients and workers were often routinized and mechanical, resulting in improper and arbitrary sanctions that were reversed by the hearing officers nearly 50 percent of the time.
Conclusion. This study underscores the importance of scrutinizing and correcting agency errors that may undercut clients' engagement in work activities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en)) -
Literaturhinweis
Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen: Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (2006)
Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;Zitatform
Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2006): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen. Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2006-116), Berlin, 47 S.
Abstract
"Im Rahmen des 'Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' wurden die Zumutbarkeitskriterien verschärft und die Sperrzeitendauer reformiert, um die Sanktionsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) leichter anwenden zu können, den Missbrauch von Versicherungsleistungen zu reduzieren sowie den Abgang aus dem Leistungsbezug zu beschleunigen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Wirkungen der Reformen auf die Sanktionspolitik der BA und ihrer regionalen Arbeitsagenturen. Dabei liegt das Hauptinteresse auf der Implementation der Sanktionen in den Arbeitsagenturen vor und nach den Hartz-Reformen. Der Fokus ist auf die Aussprache von Sperrzeiten, die den Bezug von Lohnersatzleistungen unterbrechen, gerichtet. Die Analysen basieren auf regionalen Geschäftsdaten der BA-Statistik, die für den Zeitraum 2000 bis 2004 quartalsweise vorliegen, einer schriftlichen Befragung aller Arbeitsagenturen sowie qualitativen Interviews in zehn Agenturen. Die empirische Analyse beruht auf linearen Paneldatenmodellen. Es zeigt sich, dass die Verhängung von Sanktionen erheblich durch regionale Kontextbedingungen beeinflusst wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird (2006)
Oschmiansky, Frank; Müller, Kai-Uwe;Zitatform
Oschmiansky, Frank & Kai-Uwe Müller (2006): Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 25-28.
Abstract
"Das Hartz-I-Gesetz von 2003 sieht härtere Sanktionen für Arbeitslose vor, die eine angebotene Stelle ablehnen. Wird das Instrument der Sperrzeit tatsächlich rigider genutzt? Die empirische Untersuchung dieser Frage ergibt ein regional differenziertes Bild. Die Quote der Sperrzeiten ist in jenen Regionen höher, in denen die Arbeitslosigkeit niedriger ist. Im Zuge der allgemeinen Verschärfung ist es nicht zu einer Vereinheitlichung, sondern zu einer Ausdifferenzierung der Sperrzeitenpolitik zwischen den einzelnen Arbeitsagenturen gekommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
A review of the JSA sanctions regime: summary research findings (2006)
Peters, Mark; Loyce, Lucy;Zitatform
Peters, Mark & Lucy Loyce (2006): A review of the JSA sanctions regime. Summary research findings. (Department for Work and Pensions. Research report 313), London, 78 S.
Abstract
"The department for work and pensions (dwp) is committed to conducting a full review of the sanctions regime as it currently stands. The review was instigated as part of a wider review of the jobseeker's allowance (jsa) regime, with sanctions being a fundamental aspect underpinning jsa and new deal (nd) policy. Sanctions were last reviewed as part of a review of jsa in 2001. This current review was partly triggered by concern that the process might have become too cumbersome to be effective for some customers.
In summary, the sanctions regime was seen to be largely effective. Overall, few differences were noted between sanctioned and non-sanctioned customer groups in terms of education and disability profiles, suggesting that sanctions did not discriminate against particular groups, such as ethnic minorities, women, those with health problems or disabilities, and those with literacy and numeracy needs. The sanctions regime was also regarded as 'fair' by the large majority of customers, even among those who had been sanctioned. Moreover, there was evidence that sanctions had the ability to change behaviour, with some customers suggesting they were more likely to look for work as a result of the sanction they received." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en)) -
Literaturhinweis
Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? (2006)
Scherl, Hermann;Zitatform
Scherl, Hermann (2006): Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 434-437. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5
Abstract
Angesichts der hohen Zahl von Leistungsempfängern und der 'ausufernden' Kosten wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob Hartz IV bzw. das neue SGB II grundsätzlich verfehlt sei und einer "Generalrevision" bedürfe. Der Beitrag stellt die These auf, dass der grundlegende Ansatz noch gar nicht richtig erprobt, sondern durch eine mangelhafte administrative Umsetzung vorerst zunichte gemacht wurde. Gestützt auf eigene Studien des Autors, zahlreiche Medienberichte und einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wird die Einschätzung vertreten, dass bei der administrativen Umsetzung das "Fordern" und das "Monitoring" bislang weitgehend vernachlässigt wurden. Kritisiert werden insbesondere die zu seltene Nutzung des "wirksamsten Instruments" zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit von arbeitslosen Leistungsempfängern, nämlich die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten, außerdem der unter unklarer Leistungsverantwortung erfolgte kurzfristige, schlecht vorbereitete und auf das Personal bezogen quantitativ wie qualitativ unzureichende Aufbau der neuen Verwaltungskörper sowie die nicht zielkonformen Nutzungen von Transferleistungen. "Es wäre einen Versuch wert, die Möglichkeiten eines strengen Forderns, verbunden mit intensivem Monitoring und konsequenter Sanktionierung, zumindest einmal richtig zu erproben und dabei Kosten und Nutzen systematisch zu evaluieren." (IAB2)
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Literaturhinweis
Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II: Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente (2006)
Siemon, Hartmut;Zitatform
(2006): Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II. Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 121 S.
Abstract
Die Fachtagung zur lokalen Umsetzung des SGB II konzentrierte sich auf wesentliche Elemente der Zielerreichung (u. a. Arbeitsabläufe und Fallmanagement) und behandelt explizit die Rolle von Anreizen und Sanktionen. Dabei wurden Erfahrungen bei der Begleitung der Umsetzung des SGB II und grundlegende Vorstellungen des "aktivierenden Sozialstaates" diskutiert. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und einer Optionskommune wurde die Bedeutung von Aktivierung und Integration im Leistungsprozess des SGB II beschrieben. Historische und aktuelle Erfahrungen zu "Anreizen und Sanktionen" behandelten zwei weitere Beiträge mit den Themen: "Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen 1970 bis 2004" und ?"Wo der Kunde nicht König ist - Probleme der Fallbearbeitung nach dem SGB II". Darüber hinaus wurde die Praxis zum Themenkreis Fördern und Fordern, d. h. das Zusammenspiel von Fallmanagement, Anreizen und Sanktionen aus den ARGEn bzw. Optionskommunen in NRW, Hamburg, Stuttgart, Pforzheim und Leipzig dargestellt und diskutiert. In sechs moderierten Arbeitsgruppen wurden die folgenden Themenfelder bearbeitet: Umgang mit Unter-25-jährigen, Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien, ?Arbeitsabläufe in ARGEn und Optionskommunen, ?Rechtliche Fragen, ?Was heißt "Zumutbarkeit" konkret?, Regionale Bedingungen. (IAB2)
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Literaturhinweis
Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz (2006)
Steck, Brigitte; Kossens, Michael;Zitatform
Steck, Brigitte & Michael Kossens (2006): Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 15, H. 9, S. 462-466.
Abstract
"Nachdem das SGB II bereits seit seinem Inkrafttreten zum 1. 1. 2005 durch das Freibetragsneuregelungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze an wichtigen Stellen geändert wurde, ist nun durch das sog. Fortentwicklungsgesetz eine Vielzahl der Vorschriften des SGB II reformiert worden. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Veränderungen am SGB II verständigt, die nun mit dem SGB II Fortentwicklungsgesetz die parlamentarischen Hürden genommen haben. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen das Leistungsrecht, die Verwaltungspraxis und die Missbrauchsbekämpfung. Ziel des Fortentwicklungsgesetzes ist es, die steigenden Kosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu begrenzen. Insgesamt geht der Gesetzgeber davon aus, dass durch die verabschiedeten Maßnahmen Einsparungen von rund 1,5 Mrd. Euro jährlich zu realisieren sind, wobei 1,2 Mrd. Euro zu Gunsten des Bundes und rund 300 Mio. Euro zu Gunsten der Kommunen entfallen. Von den rund 60 Änderungen des SGB lI-Fortentwicklungsgesetzes werden nachfolgend die für die Praxis relevantesten Änderungen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen: sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? (2006)
Wunder, Annett; Diehm, Alexander;Zitatform
Wunder, Annett & Alexander Diehm (2006): SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen. Sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 195-199.
Abstract
"Der Bundestag hat am 1. Juni 2006 das 'Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende' beschlossen. Es soll - sofern der Bundesrat zustimmt - in seinen zentralen Teilen zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Unter der Zielsetzung, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, soll im SGB II insbesondere eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung von Arbeits- und Eingliederungsangeboten erfolgen: Wer künftig drei 'Pflichtverletzungen' begeht, muss mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen. In diesem Punkt wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch Änderungsanträge der CDU/CSU und SPD vom 30. Mai 2006 während der Ausschussberatungen noch einmal verschärft. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die geplanten Sanktions-Änderungen auswirken und ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Schließlich geht es hier um grundlegende Fragen des Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Familien." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)
Zitatform
(2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1696 (31.05.2006)), 36 S.
Abstract
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales bezieht sich a) auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 16/1410): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende; b) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV; c) auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau; d) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohnungslosigkeit vermeiden - Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-I-Bezieher; e) auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG. Bis auf den unter a) genannten Entwurf wurden alle Anträge abgelehnt. Der angenommene Gesetzesentwurf enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Klarstellung, dass weitergehende, von den im SGB II vorgesehenen Bedarfen abweichende Leistungen ausgeschlossen sind; den Leistungsausschluss für Personen, die sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten; eine Verschärfung der Sanktionsregelung; Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen; der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden; die Regelungen zur Übermittlung statistischer Daten an die Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert; für Existenzgründer wird der neue Gründungszuschuss eingeführt; Präzisierung der Regelungen zur Rehabilitation im SGB II: Künftig muss jeder betroffene Behinderte über den festgestellten Rehabilitationsbedarf einschließlich Eingliederungsvorschlag schriftlich unterrichtet werden. Der Träger der Grundsicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden. (IAB)
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Literaturhinweis
Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)
Zitatform
(2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.
Abstract
'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)
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Literaturhinweis
Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1a: Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2006 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006)
Abstract
Das Evaluationsmodul 1a - durchgeführt vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft - untersucht die Umsetzung der Reformelemente der Vorschläge der Hartz-Kommission im Rahmen von Implementationsanalysen und ökonometrischen Wirkungsanalysen. Ziele des Vorhabens sind: a) den Stand der Umsetzung der veränderten Vermittlungsprozesse systematisch in seiner Unterschiedlichkeit über die Agenturen für Arbeit zu erfassen und b) die Auswirkungen veränderter Vermittlungsprozesse auf die Vermittlungsqualität und die Arbeitsmarktwirkung zu evaluieren. Die Untersuchung der Neuausrichtung der Vermittlung beinhaltet folgende Elemente: Einführung der Reorganisation der Vermittlung im neuen Kundenzentrum; Neugestaltung der Vermittlungsdienstleistungen an Arbeitnehmer im Organisationsmodell; Bewerberaktivierung; Neugestaltung der arbeitgeberorientierten Vermittlung; Einsatz und Wirkung der vermittlungsnahen Dienstleistungen; Einschaltung Dritter, Eingliederungsmaßnahmen, Personal-Service-Agenturen und Vermittlungsgutscheine; Vermittlungsprozesse der Arbeitsgemeinschaften. (IAB)
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Literaturhinweis
Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)
Berlit, Uwe;Zitatform
Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.
Abstract
Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)
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Literaturhinweis
Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik: zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen (2005)
Zitatform
Bothfeld, Silke, Sigrid Gronbach & Kai Seibel (2005): Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik. Zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen. (WSI-Diskussionspapier 134), Düsseldorf, 43 S.
Abstract
"Das öffentliche Plädoyer für eine verstärkte Eigenverantwortung der Arbeitslosen basiert auf zwei zweifelhaften Grundannahmen, nämlich der Betrachtung der Arbeitslosigkeit als friktionell und der Unterstellung einer mangelnden Arbeitsmotivation der Erwerbslosen. Sicherlich sind die Wirkungen der jüngsten Arbeitsmarktreformen noch nicht vollends abzuschätzen, aber schon jetzt deutet sich an, dass ohne die Veränderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen die Ansätze der Aktivierung keine nachhaltigen Wirkungen bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entfalten können. Dennoch scheint die Frage berechtigt, inwiefern das Verhältnis zwischen arbeitslosen Bürgerlinnen und Arbeitsverwaltung so gestaltet werden kann, dass jene nicht mehr als hilfsbedürftige Objekte staatlichen Handelns betrachtet und behandelt werden, sondern ihnen ermöglicht wird, eigene Initiativen zu entwickeln. Die Annahme dieser Zielsetzung gründet jedoch nicht auf der Annahme mangelnder Motivation der erwerbslosen BürgerInnen, sondern auf der Ineffizienz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Der Beitrag versucht eine differenzierte Betrachtung der Angemessenheit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Dabei stellt sich die Frage, wie die Neukonzeption der Arbeitsmarktpolitik an die bisherigen Entwicklungen der Arbeitsförderung anschließt und inwiefern durch die jüngsten arbeitsmarktpolitischen Reformen eine Stärkung der Eigenverantwortung im Sinne einer größeren Handlungsautonomie erreicht wird. Hinsichtlich der neuesten Regelungen können die Wirkungen zwangsläufig zunächst nur abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Arbeitslosigkeit den Nachwuchs entziehen: Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit (2005)
Kepper, Andreas;Zitatform
Kepper, Andreas (2005): Der Arbeitslosigkeit den Nachwuchs entziehen. Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. In: Bundesarbeitsblatt H. 6, S. 15-17.
Abstract
"2004 war das Jahr der Trendwende am Ausbildungsmarkt. Erstmals seit 1999 haben wieder mehr Jungen und Mädchen eine Lehrstelle gefunden als im Vorjahr. Insgesamt stellten die Unternehmen in Deutschland 573.000 Ausbildungsplätze bereit, 15.300 mehr als im Jahr zuvor. In der Bundesverwaltung hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze um mehr als 30 Prozent erhöht. Damit haben Bundesregierung und Wirtschaft den Ausbildungspakt übererfüllt, den sie im Juni 2004 für drei Jahre geschlossen haben." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Activating Germany (2005)
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang;Zitatform
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2005): Activating Germany. In: T. Bredgaard & F. Larsen (Hrsg.) (2005): Employment policy from different angles, S. 95-114.
Abstract
Die Reformen der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland seit dem Jahr 2002 hin zu einer Politik der Aktivierung werden vom Autor als eine der bemerkenswertesten sozialpolitischen Entwicklungen in Westeuropa in dieser Zeit eingeschätzt. Um den Charakter der Reformen und ihre Auswirkungen zu verstehen, werden die arbeitsmarktpolitischen Reformen bis zum Jahr 2002 und seit dem Jahr 2002 skizziert und gegenübergestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Politik des 'Forderns und Förderns' grundsätzlich das Verhältnis zwischen Sozialstaat und Arbeitslosen bzw. Bürgern verändert, zu einer Spaltung zwischen Kurz- und Langzeitarbeitslosen führt, und dass die Bedeutung des Staates trotz marktwirtschaftlicher Orientierung eher zu- als abnimmt. Der durch die arbeitsmarktpolitischen Reformen bewirkte Wandel des Sozialstaats wird allerdings nicht als Paradigmenwandel dritter Ordnung eingestuft, sondern lediglich als ein Wandel zweiter Ordnung, bei dem die übergeordneten Ziele unverändert bleiben und nur die politischen Instrumente angepasst werden. Kritisiert wird die mangelnde Kohärenz der Ideen, die den Arbeitsmarktreformen zugrunde liegen. Zudem ist es unklar, welche Rolle die Arbeitsverwaltung bei der Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt überhaupt spielt. Die verwaltungstechnischen und legislativen Probleme der Reformen der Arbeitsmarktpolitik sind enorm, nicht zuletzt aufgrund des föderalistischen Systems in Deutschland. Gleichzeitig werden den Reformen in Hinblick auf die Senkung der Arbeitslosigkeit keine großen Erfolgschancen eingeräumt. (IAB)
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Literaturhinweis
Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen: eine empirische Analyse zu Sperrzeiten (2005)
Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;Zitatform
Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2005): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen. Eine empirische Analyse zu Sperrzeiten. In: H. Schütz & H. Mosley (Hrsg.) (2005): Arbeitsagenturen auf dem Prüfstand : Leistungsvergleich und Reformpraxis der Arbeitsvermittlung (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband, 24), S. 95-134.
Abstract
Der Beitrag untersucht die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit und ihrer regionalen Arbeitsagenturen vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Regelungen und der unterschiedlichen Problemlagen auf dem Arbeitsmarkt. Zunächst wird ein Überblick über die Datenbasis und die Definition der Sperrzeitenquoten gegeben. Sodann wird in einer Längsschnittperspektive für die Jahre 1970 bis 2003 auf aggregierter Ebene untersucht, wie sich die Sperrzeitenquoten im Zeitverlauf entwickelt haben. In einer Querschnittsbetrachtung werden regionale Implementationsunterschiede hinsichtlich der Sperrzeitenquoten zwischen den Arbeitsagenturen beschrieben und mögliche Gründe für unterschiedlich hohe Sperrzeitenquoten in den Agenturen identifiziert. Die Analyse zeigt, (1) dass die konjunkturelle Situation und die regionale Arbeitsmarktlage die Höhe der ausgesprochenen Sperrzeiten beeinflussen. (2) Die rechtlichen Reformen der vergangenen Jahre haben sich in der Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit niedergeschlagen und zu einem merklichen Anstieg der Sperrzeitenquoten geführt. (3) Neben dem allgemeinen Niveauanstieg ist die Sperrzeitenpolitik vor allem im Jahr 2003 regional heterogener geworden. (IAB)
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Literaturhinweis
Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.
Abstract
"Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1a: Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2005 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005)
Abstract
"Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im September 2004 mit dem Evaluationsvorhaben Arbeitspaket 1, 'Modul 1a Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse' beauftragt. Im Mittelpunkt steht die zentrale Frage, ob eine 'Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung' nachgewiesen werden kann, die auf die Reformgesetze und -maßnahmen zurückzuführen sind. Implementationsanalysen untersuchen die Praxis der Agenturen bezüglich Bewerberdifferenzierung, Kundenmanagement, Aktivierung sowie Neuregelung von Zumutbarkeit und Sperrzeiten sowie die Vermittlungsdienstleistungen an Arbeitgeber. Auch der Einsatz vermittlungsnaher Dienstleistungen (Einschaltung Dritter nach §37, Eingliederungsmaßnahmen durch Träger §421i, Vermittlungsgutscheine, Personal- Service-Agenturen (PSA)) wird unter Umsetzungsgesichtspunkten untersucht. Über die Vermittlungsorganisation in Arbeitsgemeinschaften nach §44b SGB II liegen erste Ergebnisse einer Grunderhebung vor. Die mittels Fallstudien, Dokumentenanalyse, schriftlichen und telefonischen Erhebungen gewonnenen Ergebnisse umreißen den Stand der Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Die Wirkung der neu ausgerichteten Vermittlungsprozesse werden unter zwei Gesichtspunkten untersucht. Mittels multivariater Auswertungen wird zum einen die Wirkung des Kundenzentrums auf die Abgänge aus Arbeitslosigkeit geprüft. In einer instrumentenspezifisch angelegten Wirkungsanalyse wird zum anderen die Effektivität von vermittlungsnahen Dienstleistungen (Beauftragung Dritter, Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen, Personal Service Agenturen, Vermittlungsgutschein) analysiert und eine entsprechende Kosten-Nutzen-Bewertung vorgenommen. Der Bericht 2005 legt die Ergebnisse nach neun Monaten Laufzeit des Evaluationsvorhabens vor. Er ist vom Bemühen getragen, bereits belastbare Ergebnisse nach diesem vergleichsweise kurzen Zeitraum vorzulegen. Die Berichterstattung steht allerdings unter dem deutlichen Hinweis, dass die Organisation der Vermittlungsprozesse in den Agenturen und Arbeitsgemeinschaften weiterhin im Fluss ist. Die Implementationsstudien versuchen deswegen über die Momentaufnahme hinaus, grundlegende Konstruktionsfragen und -probleme aufzuzeigen. Wegen des vergleichsweise kurzen Beobachtungszeitraums seit Einführung der Kundenzentren und der vermittlungsnahen Dienstleistungen stehen auch die Wirkungsanalysen noch unter Vorbehalten." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Anhang zum Ergebnisbericht -
Literaturhinweis
Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)
Abstract
Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)
