Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf
Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.
- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
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Ausbildung, Rehabilitationsmaßnahmen
- Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Berufsvorbereitung, Berufsberatung, Berufswahl
- Studium
- Berufsausbildung, Berufseinmündung
- Fortbildung und Umschulung
- betriebliche Rehabilitation
- Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Erfolgskontrolle, Kosten-Nutzen-Aspekte
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Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen
- Arbeitsmarktpolitik, Inklusion, Persönliches Budget
- Beschäftigungsentwicklung
- Arbeitslosigkeit
- Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Beschäftigung in alternativen Einrichtungen, Selbsthilfefirmen
- Berufliche Selbständigkeit
- Hochqualifizierte behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt
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Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen
- Personalpolitik, Arbeitgebereinstellungen, finanzielle Einstellungsanreize
- Eingliederungshilfe, BEM, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung, technische Arbeitshilfen, Arbeitszeit
- Berufsverlauf, Berufserfolg
- Berufsstruktur, Einzelberufe
- Arbeitszufriedenheit
- Lohn, Einkommen
- Behinderungsart
- Alter
- Geografischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
'They Exist but They Don't Exist': Personal Assistants Supporting Physically Disabled People in the Workplace (2023)
Zitatform
Maddison, Jane, Jenni Brooks, Katherine Graham & Yvonne Birks (2023): 'They Exist but They Don't Exist': Personal Assistants Supporting Physically Disabled People in the Workplace. In: Work, Employment and Society, Jg. 37, H. 4, S. 1052-1069. DOI:10.1177/09500170221075532
Abstract
"Employment rates in England for disabled people are persistently lower than for non-disabled people. Support from a Workplace Personal Assistant is one way of narrowing this gap. Personal assistance is an empowerment-driven model in which the disabled person controls their support: who provides it, when, how and where. Previous research has focused on the personal assistant role in the home setting. This article draws on data from 32 qualitative interviews in the first UK study to explore personal assistance in the workplace for people with physical and/or sensory impairments. To maintain their enabling role in this external setting, Workplace Personal Assistants needed to strive for occupational invisibility when among the disabled workers’ colleagues: to ‘exist but not exist’. This article examines the Workplace Personal Assistant role as invisible work, applying Hatton’s conceptual framework. The analysis contributes to understanding of workplace personal assistance and ways in which mechanisms can intersect to produce multiple invisibility." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Unterstützte Beschäftigung – Kommunikationswege zum Arbeitsplatz (2022)
Zitatform
Abend, Sonja (2022): Unterstützte Beschäftigung – Kommunikationswege zum Arbeitsplatz. [Stuttgart], 13 S.
Abstract
"Im Verlauf der Unterstützen Beschäftigung muss der Teilnehmende mit unterschiedlichen Personen an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Inhalte kommunizieren, damit die Unterstützte Beschäftigung den gewünschten Erfolg der dauerhaften beruflichen Eingliederung hat. Die weiteren Ausführungen zum Thema Kommunikation beziehen sich auf Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Im Fokus stehen hierbei junge Erwachsene, die nach Beendigung der schulischen Laufbahn mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen bzw. wollen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
KI.ASSIST: Assistenzdienste und Künstliche Intelligenz für Menschen mit Schwerbehinderung in der beruflichen Rehabilitation: Expertise zu den inklusions-bezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anwendung (2022)
Busch, Dörte; Kohte, Wolfhard; Rabe-Rosendahl, Cathleen;Zitatform
Busch, Dörte, Cathleen Rabe-Rosendahl & Wolfhard Kohte (2022): KI.ASSIST: Assistenzdienste und Künstliche Intelligenz für Menschen mit Schwerbehinderung in der beruflichen Rehabilitation. Expertise zu den inklusions-bezogenen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anwendung. Berlin, 43 S.
Abstract
"Technische Entwicklungen im Bereich digitaler Assistenzsysteme und Künstlicher Intelligenz unterliegen einer hohen Dynamik, deren Potenziale im Kontext der Unterstützung von Aktivitäten und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bisher nur in einem geringen Maße ausgeschöpft sind. Speziell für den Bereich der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe bietet deren Anwendung eine große Chance, diese Zielgruppe an Lern- und Arbeitsorten individuell zu begleiten und die Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben. Grundlegende Fragen zu Ethik, Verantwortung, Datenschutz und Selbstbestimmung sind dabei in Bezug auf Menschen mit Behinderungen kaum diskutiert und es bedarf eines tiefergehenden gesellschaftlichen und fachlichen Diskurses. Im KI.ASSIST-Projekt werden folgende Ziele verfolgt: - Analyse und Bewertung von Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz als Elemente von soziotechnischen Lern- und Arbeitskontexten für schwerbehinderte Menschen in der beruflichen Rehabilitation; - Konzeption und praktische Erprobung explorativer Umsetzungsszenarien in Form von Lern- und Experimentierräumen in verschiedenen Settings der beruflichen Rehabilitation und mit verschiedenen Zielgruppen; - Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Unterstützung der digitalen Transformation im Feld der beruflichen Rehabilitation, v.a. mit Blick auf Gestaltungs- und Veränderungsprozesse ausgelöst durch die Einführung von KI-basierten Technologien; - Einrichtung einer Dialogplattform mit unterschiedlichen Partizipations- und Kommunikationsformaten; -Bündelung des gesellschaftlichen Diskurses um Inklusion und Chancen wie Risiken neuer Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz für und mit Menschen mit Behinderungen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor (2022)
Zitatform
Hiesinger, Karolin & Alexander Kubis (2022): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor. (IAB-Kurzbericht 11/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2211
Abstract
"Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Auf Basis der IAB-Stellenerhebung werden die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und das Autorenteam geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Beschäftigten die Betriebe in den letzten drei Jahren Menschen mit Schwerbehinderungen?
- Betriebliche Einschätzung von Menschen mit Schwerbehinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Schwerbehinderungen
- Erwerbsquote* und Erwerbslosenquote** bei Menschen mit und ohne Behinderungen in Prozent, 2013, 2017 und 2019
- Betriebliche Einschätzung der Wirkung von Menschen mit Schwerbehinderungen auf das unmittelbare Arbeitsumfeld
- Ein Interview mit der Autorin, dem Autor finden Sie im IAB-Forum.
- Betriebliche Gründe für die Ausgleichsabgabe
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Literaturhinweis
Wir müssen Betriebe und Menschen mit Schwerbehinderungen besser zusammenbringen: (Interview mit Karolin Hiesinger und Alexander Kubis) (2022)
Zitatform
Keitel, Christiane; Alexander Kubis & Karolin Hiesinger (interviewte Person) (2022): Wir müssen Betriebe und Menschen mit Schwerbehinderungen besser zusammenbringen. (Interview mit Karolin Hiesinger und Alexander Kubis). In: IAB-Forum H. 24.05.2022 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220524.01
Abstract
"Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Ein aktueller IAB-Kurzbericht untersucht die Erfahrungen der Betriebe mit Menschen mit Schwerbehinderungen und geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen. Die Redaktion des IAB-Forum hat dazu bei Karolin Hiesinger und Alexander Kubis nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Exploring Opportunities and Risks in Decision Support Technologies for Social Workers: An Empirical Study in the Field of Disabled People’s Services (2022)
Zitatform
Schneider, Diana, Angelika Maier, Philipp Cimiano & Udo Seelmeyer (2022): Exploring Opportunities and Risks in Decision Support Technologies for Social Workers. An Empirical Study in the Field of Disabled People’s Services. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 6-7, S. 489-511. DOI:10.3790/sfo.71.6-7.489
Abstract
"Dieser Artikel untersucht, wie Fachkräfte der Leistungserbringer in der Teilhabeplanung durch Entscheidungsunterstützungssysteme (DSSs) unterstützt werden können. Da DSSs in Deutschland noch nicht etabliert sind, werten wir Interviews mit Fachkräften danach aus, welche Erwartungen und Befürchtungen gegenüber DSSs bestehen, und wie diese in die berufliche Praxis integriert werden können. Unsere Ergebnisse erlauben drei Schlussfolgerungen: 1) DSSs, welche die Entwicklung von Klient*innen visualisieren, wird ein großes Potential zugeschrieben, Entscheidungen zu unterstützen; 2) zukünftig müssen integrative Konzepte partizipativer Entscheidungsfindung entwickelt werden, damit partizipative Entscheidungsprozesse nicht durch die Integration von DSSs unterminiert werden; 3) technische und professionelle Zuverlässigkeit dürfen nicht verwechselt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation of a supported education and employment program for adolescents and young adults with mental health problems: A study protocol of the StAB project (2022)
Zitatform
Schniedermann, Ina, Lorenz B. Dehn, Sabrina Micheel, Thomas Beblo & Martin Driessen (2022): Evaluation of a supported education and employment program for adolescents and young adults with mental health problems. A study protocol of the StAB project. In: PLoS ONE, Jg. 17, H. 7. DOI:10.1371/journal.pone.0271803
Abstract
"The majority of mental illnesses begins in childhood, adolescence and young adulthood before the age of 25. The transition from adolescence to adulthood is a particularly vulnerable time for adolescents with mental illness, affecting psychosocial functioning and participation in work life. Therefore, they need—in contrast to classic standard vocational interventions—a long-term, holistic and individually oriented vocational rehabilitation program. With the innovative model project "Start in education and employment (StAB)”, adolescents and young adults with mental illnesses are to be supported with regard to their vocational perspectives and participation by a new type of individualized, holistic, long-term job coaching. It follows the Individual Placement and Support (IPS) concept, as a manualized form of the Supported Employment Approach and is based on the "first place–then train" principle. In order to evaluate the effectiveness and feasibility of the StAB program, a double-centre prospective single arm evaluation study in a mixed-methods design will be conducted. The focus is on quantitative research analysing pre-post-effects of the StAB intervention in a two-year observational study. Young people between 15 and 25 years with a psychiatric diagnosis who are currently in receipt of means-tested benefits or are entitled to them will be recruited. The study will take place in two major cities in the north-western part of Germany, Bielefeld and Dortmund. We expect to contribute to gain more empirical data about the implementation of Supported Employment and Education to severely mentally ill adolescents and young adults in German settings. Moreover, these results may also provide the scientific foundation for future measures focusing the improvement of vocational rehabilitation for young people with mental illness. The study was registered in the German Clinical Trials Register (DRKS00027576) on March 10, 2022." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2022)
Zitatform
(2022): Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5150 (23.12.2022)), 1391 S.
Abstract
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde gemäß Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG von Projekten zu folgenden Themen begleitet und untersucht: (1) Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG), (2) Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose), (3) Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe (modellhafte Erprobung), (4) Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung). Der nun vorgelegte Bericht zu diesen Projekten gibt Einblicke, u.a. zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe - allerdings mit dem Hinweis, dass die Befunde einen Zwischenstand darstellen. Aus den bisherigen Ergebnissen geht hervor, dass Selbstvertretungsorganisationen vor allem die durch das BTHG gestiegene Transparenz sowie die Ermöglichung passgenauerer Leistungen betonen, während Leistungsträger den höheren Aufwand in der Verwaltungspraxis in Verbindung mit Fachkräfteengpässen kritisieren. In der Verwaltungspraxis hat sich z.B. der Beratungsumfang der Eingliederungshilfeträger vergrößert. Hinsichtlich des mit dem BTHG eingeführten Budgets für Arbeit nach Paragraph 61 SGB IX und der anderen Leistungsanbieter nach Paragraph 60 SGB IX zeigen bisherige Erhebungen, dass diese neuen Angebote deutlich seltener in Anspruch genommen wurden als erwartet. Die Abschlussberichte der Begleit- und Forschungsprojekte zum BTHG sind dem Anlagenband 1 zu entnehmen. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Anhänge zu den einzelnen Abschlussberichten mit ergänzenden, vorwiegend methodischen, Informationen in einem Anlagenband 2 beigefügt. (IAB)
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Literaturhinweis
Berufliche Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen im Spannungsfeld von Ausgrenzung und Teilhabe (2021)
Bylinski, Ursula;Zitatform
Bylinski, Ursula (2021): Berufliche Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen im Spannungsfeld von Ausgrenzung und Teilhabe. In: L. Bellmann, K. Büchter, I. Frank, E. M. Krekel & G. Walden (Hrsg.) (2021): Schlüsselthemen der beruflichen Bildung in Deutschland, S. 93-110.
Abstract
"Berufliche Rehabilitation und Benachteiligtenförderung haben sich in den letzten Jahrzehnten zu zwei Subsystemen der beruflichen Bildung entwickelt, die junge Menschen mit Beeinträchtigungen auf ihrem Weg in den Beruf unterstützen. Dabei ist kein einheitliches Handlungsfeld entstanden und eine Zersplitterung der Forschungslandschaft festzustellen. (Begleit-)Forschung hat sich vielfach am aktuellen, bildungspolitischen Bedarf ausgerichtet und zur Unterstützung der Ausbildungspraxis etabliert. Der mit Inklusion verbundene Perspektivwechsel könnte eine zusammenführende Zielorientierung hervorbringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erfolgsfaktoren betrieblicher Inklusion: Empirische Evidenz aus REHADAT-Befragungen von Menschen mit Behinderungen (2021)
Decker, Mareike; Stettes, Oliver; Flüter-Hoffmann, Christiane;Zitatform
Decker, Mareike, Christiane Flüter-Hoffmann & Oliver Stettes (2021): Erfolgsfaktoren betrieblicher Inklusion. Empirische Evidenz aus REHADAT-Befragungen von Menschen mit Behinderungen. In: IW-Trends, Jg. 48, H. 2, S. 105-120. DOI:10.2373/1864-810X.21-02-06
Abstract
"Mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter ist erwerbstätig. Ein wichtiger Maßstab für eine erfolgreiche Inklusion in die Arbeitswelt ist neben der Erwerbstätigenquote das Gefühl, sich am Arbeitsplatz gut integriert zu fühlen. Dies trifft auf knapp 84 Prozent der befragten Beschäftigten mit Behinderungen zu. Dies ist ein zentrales Ergebnis einer empirischen Analyse, die auf Basis der Antworten von knapp 1.300 Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sowie Hör- und Sehschädigungen in drei REHADAT-Befragungen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 erstellt wurde. Der Beitrag geht darüber hinaus der Frage nach, welchen Einfluss technische und organisatorische Arbeitsanpassungen, die Inanspruchnahme von Unterstützung von Personen innerhalb oder außerhalb des Betriebs, die Informiertheit der Betroffenen und das empfundene Betriebsklima auf die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen haben, sich in der Arbeitswelt gut integriert zu fühlen. Multivariate Analysen signalisieren, dass sowohl eine hohe Informiertheit als auch ein unterstützendes Betriebsklima signifikant positiv mit dem Gefühl einer guten Integration korrelieren. Beide Faktoren bestärken sich. Wer sich gut informiert fühlt, erlebt zugleich auch den Umgang mit Kollegen und Führungskräften als unterstützend. Die Wahrscheinlichkeit, das Betriebsklima als unterstützend zu erleben, steigt bei einer guten Informiertheit von 66 Prozent auf fast 90 Prozent. Als weiteres zentrales Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein unterstützendes Betriebsklima den stärksten signifikanten Effekt auf die wahrgenommene Integration hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sehbehinderung und Arbeit: Rekonfigurationen im digitalen Kapitalismus (2021)
Fischer-Tahir, Andrea;Zitatform
Fischer-Tahir, Andrea (2021): Sehbehinderung und Arbeit. Rekonfigurationen im digitalen Kapitalismus. (Gesellschaft der Unterschiede 68), Bielefeld: Transcript Verlag, 310 S.
Abstract
"Eine Inklusion, die auf bedarfsgerechte Teilhabe am Niedriglohnsektor abzielt, steht im Kontrast zu den sozialen Interessen von Menschen mit Behinderung auf der Suche nach guter Arbeit. Andrea Fischer-Tahir setzt die Themen Behinderung, Digitalisierung und Arbeit in Bezug zueinander, ermittelt den Gebrauchswert assistiver Technologie und spürt den Rekonfigurationen von Lebensentwürfen nach. Anhand von Interviews und Fokusgruppen untersucht sie aus der Perspektive kritischer Sozialtheorie Möglichkeiten und Grenzen des digitalen Kapitalismus für Sehbehinderte und rekonstruiert Erfahrungen von Exklusion im beruflichen Feld sowie Machtverhältnisse in Inklusionsmaßnahmen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Facilitating the Implementation of AI-Based Assistive Technologies for Persons with Disabilities in Vocational Rehabilitation: A Practical Design Thinking Approach (2021)
Zitatform
Kähler, Marco, Rolf Feichtenbeiner & Susan Beudt (2021): Facilitating the Implementation of AI-Based Assistive Technologies for Persons with Disabilities in Vocational Rehabilitation: A Practical Design Thinking Approach. In: I. Roll, D. McNamara, S. Sosnovsky, R. Luckin & V. Dimitrova (Hrsg.) (2021): Artificial Intelligence in Education. 22nd International Conference, AIED 2021, Utrecht; Proceedings, Part II, S. 224-228. DOI:10.1007/978-3-030-78270-2_40
Abstract
"Digital and AI-based assistive technologies (AI-AT) are becoming more important for the inclusion of persons with disabilities (PWD). One challenge in providing PWD with AI-AT is to meet their requirements and needs. At the same time, they are often embedded in organizational contexts and thus need to be cost-effective and easy to learn and handle. This short paper introduces a systematic approach to match the individual needs and organizational context with AI-AT that support working and learning of PWD. The approach combines Design Thinking (DT) methods, participatory elements, and online collaboration tools in a cycle of three workshops. The aim is to understand the target group better, identify, evaluate and choose appropriate AI-AT and develop innovation spaces that help introduce and test AI-AT. The approach was developed for a vocational rehabilitation setting but can also be easily adapted for various settings (e.g., educational technology or corporate AI projects)." (Author's abstract, © Springer Nature Switzerland) ((en))
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Literaturhinweis
Arbeitslosigkeit verhindern durch Betriebliches Eingliederungsmanagement: Individuelle, betriebliche und ökonomische Nutzenaspekte (2021)
Zitatform
Niehaus, Mathilde, Britta Marfels & Arno Jakobs (2021): Arbeitslosigkeit verhindern durch Betriebliches Eingliederungsmanagement: Individuelle, betriebliche und ökonomische Nutzenaspekte. In: A. Hollederer (Hrsg.) (2021): Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, S. 431-448.
Abstract
"Kranke und behinderte Menschen sind in hohem Maße von Arbeitslosigkeit bedroht. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und 2004 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX, seit 2018 als § 186 normiert) eingeführt. Alle Arbeitgeber sind seitdem verpflichtet, bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt sind, zu klären, wie dies überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Erfolg dieses präventiven beschäftigungspolitischen Instrumentes ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Auf der einen Seite müssen Unternehmen von der Bedeutung präventiver Maßnahmen und gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen überzeugt sein. Kranke Arbeitnehmer stehen andererseits häufig in einem Spannungsfeld zwischen "Angst vor Arbeitsplatzverlust" und "Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt". Daher erfordert Betriebliches Eingliederungsmanagement neben einer betrieblich getragenen Präventionskultur eine vertrauensvolle Atmosphäre sowie feste und transparente Strukturen. Sind diese Faktoren erfüllt, kann das neue Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wirkungsmodelle in der Eingliederungshilfe (2021)
Zitatform
Ottmann, Sebastian, Joachim König & Claudia Gander (2021): Wirkungsmodelle in der Eingliederungshilfe. In: Zeitschrift für Evaluation, Jg. 20, H. 2, S. 317-331. DOI:10.31244/zfe.2021.02.04
Abstract
"Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe verstärkt über die Wirkungen der Angebote und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Rolle von Wirkungsmodellen in dieser Debatte geklärt. Es wird aus einem aktuellen Projekt berichtet, in dem Wirkungsmodelle für den Berufsbildungsbereich (BBB) und die teilstationäre Tagesbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE) entwickelt wurden. Hierbei wurde geprüft, ob, und unter welchen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, sogenannte "Ankerwirkungsmodelle" zu generieren, also Wirkungsmodelle zu beschreiben, die eine Allgemeingültigkeit für bestimmte Arbeitsbereiche in der Eingliederungshilfe besitzen. Weiterhin wird diskutiert, welchen Nutzen und Vorteile die Entwicklung von Wirkungsmodellen hat und welchen Beitrag sie zur Wirkungsdebatte in der Eingliederungshilfe leisten können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Präventionsgedanke in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit (drohender) Behinderung (2021)
Zitatform
Zapfel, Stefan, Clemens Kraetsch & Hendrik Faßmann (2021): Der Präventionsgedanke in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit (drohender) Behinderung. In: A. Hollederer (Hrsg.) (2021): Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, S. 449-466.
Abstract
"Prävention kommt im Rehabilitations- und Teilhaberecht von Menschen mit Behinderung große Bedeutung zu. Die entsprechenden sozialstaatlichen Leistungen sind nicht nur darauf ausgerichtet, die Entstehung von Behinderungen und chronischen Erkrankungen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Vielmehr gilt es auch, möglichen Folgen, wie Erwerbsminderung, vorzeitiger Berentung und Pflegebedürftigkeit, zuvorzukommen. In einem erweiterten Verständnis lässt sich der Präventionsbegriff auf die Verhinderung von Störungen und des Scheiterns des Rehabilitationsprozesses ausdehnen. Dieser Beitrag erläutert dies an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben am Beispiel des Case Managements zur Erhaltung von Beschäftigungsverhältnissen von Menschen mit Behinderung, des Rehabilitations-Assessments und der Vorbeugung von Maßnahmeabbrüchen, wobei auch Hinweise auf praktische Umsetzungsprobleme gegeben werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30114) (2021)
Zitatform
(2021): Bewilligungen des Persönlichen Budgets gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30114). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30636 (11.06.2021)), 9 S.
Abstract
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in Paragraph 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geldleistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Persönliche Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ihrer Antwort auf die diesbezügliche Kleine Anfrage gibt die Bundesregierung einen trägerspezifischen Überblick über bewilligte Persönliche Budgets für die Jahre 2018 und 2019. Für den Zeitraum seit 2008 werden Veränderungen der tatsächlichen Inanspruchnahme dargestellt. (IAB)
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Literaturhinweis
Assistierte Ausbildung als Instrument der Arbeitsförderung für junge Menschen mit Behinderung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30194) (2021)
Zitatform
(2021): Assistierte Ausbildung als Instrument der Arbeitsförderung für junge Menschen mit Behinderung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30194). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30752 (15.06.2021)), 12 S.
Abstract
Im Mittelpunkt der Assistierten Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung steht das Ziel, nach der Berufsvorbereitung eine betriebliche Ausbildung zu beginnen bzw. die Berufsausbildung mit Erfolg zu Ende zu bringen. Die Hilfe beim Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen sind hierbei wichtige Elemente, die mit Hilfe eines fest zugeteilten und als Bezugsperson fungierenden Ausbildungsbetreuers eines Bildungsträgers durchgeführt werden. Für die Maßnahmen der Assistierten Ausbildung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes notwendig. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet, ob eine Assistierte Ausbildung infrage kommt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage gibt die Bundesregierung Auskunft über Umsetzung der Assistierten Ausbildung. Im Zeitraum Januar 2015 bis August 2020 gab es, nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, rund 47.800 Eintritte von Teilnehmenden in die Assistierte Ausbildung. Es erfolgt einer Auflistung nach Bundesländern und dem Anteil von Rehabilitanden sowie eine Übersicht über die Träger. (IAB)
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Literaturhinweis
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)
Zitatform
(2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)1036 v. 15.04.2021), 176 S.
Abstract
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Gesetzentwurf des Teilhabestärkungsgesetzes. Liste der Sachverständigen: Verbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.; Deutscher Landkreistag; Associata-Assistenzhunde e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Einzelsachverständige: Nancy Poser, Trier; Constantin Grosch, Hameln
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Literaturhinweis
Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/27114) (2021)
Zitatform
(2021): Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/27114). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27576) (16.03.2021)), 37 S.
Abstract
Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie u.a. mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Arbeitslosen und Unterbeschäftigung insgesamt und gesondert nach schwerbehinderten Menschen von Januar 2019 bis Februar 2021. (IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2021)
Zitatform
(2021): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27400) (09.03.2021)), 76 S.
Abstract
Durch das Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Zudem sollen soziale Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden. (IAB-Doku)
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