Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt
Auf der Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung verlassen viele Menschen ihr Heimatland und suchen Schutz und neue Perspektiven in Deutschland und beantragen Asyl. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird häufig als Schlüssel für die gesellschaftliche Integration der Fluchtmigrantinnen und -migranten gesehen.
Welche Qualifikationen bringen die Menschen mit, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind hilfreich? Wie gehen die einzelnen Bundesländer damit um, welche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die Sozialsysteme sind zu erwarten, wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Dieses Themendossier stellt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema zusammen und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Informationen sowie zu Positionen der politischen Akteure.
Literatur zur besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im
Themendossier Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration in Deutschland
- Literatur und Forschung aus dem IAB
-
Zur Situation in Deutschland
- Positionen und Stellungnahmen
- zur Rechtslage
- Bildungstand und -förderung / Anerkennung von Qualifikation
- betriebliche Berufsausbildung/Berufsorientierung
- Studium
- Arbeitsmarktintegration, Maßnahmen und Programme
- Betriebe und Wirtschaftsbereiche
- Beschäftigungsformen
- Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit
- Geflüchtete im SGB II
- Löhne
- Arbeitsmarkteffekte der Flüchtlingszuwanderung
- Regionale Aspekte, Wohnsitzauflage
- Rückwanderung
- Daten und Statistik
- Quellen mit Unterscheidung nach Herkunftsregion
- Quellen mit Geschlechtsbezug
- Quellen mit Altersbezug
- Quellen mit regionalem Bezug
- Zur Situation in anderen Ländern
-
Literaturhinweis
Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)
Zitatform
Brücker, Herbert, Sekou Keita & Ehsan Vallizadeh (2019): Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 09/2019), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 3.6.2019. Sie befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher mehrere Änderungsvorgänge der bestehenden Rechtsgrundlage zur Leistungsberechtigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen durchführt. Das übergreifende Ziel des Gesetzentwurfs ist die Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland. Die Änderungsvorgänge können im Wesentlichen in drei Punkten zusammengefasst werden. Erstens, soll die Rückabwicklung von Leistungsansprüchen für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, deren Asylanträge zwar anerkannt wurden, aber noch angefochten werden können, vermieden werden. Diese Änderung ist sinnvoll, da sie die Rechtssicherheit für die Leistungsberechtigten erhöht. Zweitens, wird eine Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die sich in förderfähiger Bildung oder Ausbildung befinden, deren Förderanspruch aber bei einer 15-monatigen Aufenthaltsdauer durch den Übergang vom Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Zwölften Sozialgesetzbuch entsteht. So soll vermieden werden, dass Ausbildungsmaßnahmen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhalts abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Diese Änderung ist ebenfalls sinnvoll, da sie Geflüchteten eine mögliche Entscheidung zwischen der Sicherung des Lebensunterhaltes und dem Bildungserwerb ersparen wird. Drittens, sollen die Leistungen für Asylbewerber auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 und des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes neu ermittelt und festgelegt werden. Hintergrund hierfür ist die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu einer transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze und deren Fortschreibung verpflichtet. Insbesondere wurde betont, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen kann, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen aber nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf. Die neue Ermittlung der Bedarfe ist einerseits transparent, was die Bemessung der Leistungssätze angeht. Andererseits werden jedoch Einsparungen durch die Ausgliederung mehrerer Ausgaben aus den Bedarfen und einer Neuordnung der Bedarfsstufen erzielt. Vor dem Hintergrund der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts fällt die Begründung dieser Neuerungen teilweise wenig überzeugend aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)
Zitatform
Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Eric Schuß (2019): Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 10/2019), Nürnberg, 18 S.
Abstract
"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Mit dem Ziel der Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird der berechtigte Personenkreis zur allgemeinen Förderung der Berufsausbildung und -vorbereitung als auch für frühzeitige Sprachförderung erweitert. Diese Ansätze sind aus Sicht der Arbeitsmarkt- und Integrationsforschung sinnvoll, weil sie die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen. Zunächst wird mit dem neuen Gesetz grundsätzlich der Zugang zu verschiedenen Fördermaßnahmen zur Vermittlung, Förderung von Berufsausbildung und -vorbereitung sowie Ausbildungsvorbereitung des SGB III für EU- und Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis geöffnet. Hierdurch entfallen komplizierte, an verschiedenen Stellen des Gesetzestextes formulierte Zugangsbeschränkungen. Hürden für Personen mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen werden zwar beibehalten, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung der Regelungen jedoch unmittelbar bei den entsprechenden Förderinstrumenten geregelt. Aus Sicht des IAB verfolgt die Bundesregierung mit der Öffnung von Fördermaßnahmen grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz, der die Integrationschancen erhöht. Auf die Beibehaltung von Wartezeiten und den Ausschluss von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern hätte jedoch verzichtet werden können. Des Weiteren ermöglicht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen für weitere Personengruppen. So war die Teilnahme bisher Gestatteten (im Asylverfahren) nur aus Ländern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zwar wird nach wie vor kein Rechtsanspruch auf Teilnahme gewährt, jedoch können nun auch Personen aus Ländern 'ohne gute Bleibeperspektive' im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden, sofern sie sich bereits für mindestens neun Monate in Deutschland aufhalten und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieser Schritt ist sinnvoll, da Integration entscheidend vom (frühzeitigen) Spracherwerb abhängt. Insbesondere Schutzsuchende, die aufgrund von Krieg und Verfolgung meist unvorbereitet migrieren, bringen vergleichsweise geringe Sprachkenntnisse mit nach Deutschland. Aus diesem Grund wäre ein Verzicht auf die neunmonatige Wartezeit sowie die Einbeziehung von Personen aus sicheren Herkunftsländern zu bevorzugen. Hierdurch würde sowohl Personen, die in vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsdauer aufweisen, eine frühe Integrationsperspektive eröffnet als auch die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte in Deutschland voraussichtlich entlastet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)
Zitatform
Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 07/2019), Nürnberg, 12 S.
Abstract
"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung führt den Begriff der 'Ausbildungsduldung' ein. Grundsätzlich ermöglicht diese Regelung eine Duldung während der Zeit der Ausbildung für Asylbewerber und Geduldete. Dies gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf und - das soll neu eingeführt werden - auch für eine Assistenz- oder Helferausbildung, sofern sie an eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Engpassberuf anschlussfähig ist, für diese qualifizierte Berufsausbildung eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und der Bewerber diese absolvieren will. Allerdings ist die Ausbildungsduldung an anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft, wodurch der Kreis der Antragsberechtigten erheblich beschränkt und die Integration wahrscheinlich verzögert würde. Da eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, bleibt die Rechtsunsicherheit zwangsläufig erhalten. Sinnvoller wäre die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die an Bedingungen geknüpft ist. Das würde für die Arbeitgeber und die Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, die notwendige Rechtssicherheit herstellen. Der Gesetzentwurf führt weiterhin den Tatbestand der 'Beschäftigungsduldung' ein. Diese kann für eine Frist von 30 Monaten erteilt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen wie beispielsweise das Bestreiten des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse oder der Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit mindestens 35 Wochenstunden in den letzten 18 Monaten vorliegen. Die Kriterien für die Beschäftigungsduldung sind grundsätzlich sinnvoll und entsprechen dem, was von gut integrierten Personen zu erwarten ist. Die Inanspruchnahme der 30-monatigen Duldung dürfte gering ausfallen, weil sie weder für die Betroffenen noch für die Arbeitgeber eine längerfristige Rechtssicherheit herstellt. Die grundlegende Alternative wäre ein tatsächlicher 'Spurwechsel', also das Erteilen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung an Auflagen gebunden ist. Damit würde die notwendige Rechtssicherheit für alle Seiten hergestellt und der Übergang in das reguläre Aufenthaltsrecht vollzogen. Um vermeintliche 'Pull-Effekte' zu verhindern, hätte sich das Instrument der Stichtagsregelung angeboten, das heißt, man hätte diese Regelung nur für Personen eingeführt, die vor einem bestimmten Stichtag (zum Beispiel den 31.12.2017) nach Deutschland zugezogen sind. Die Anträge der Bundestagsfraktionen machen teils weitergehende Vorschläge zur Neugestaltung des Asylrechts und der Steuerung der humanitären Migration. So schlägt die FDP-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE einen 'Spurwechsel' aus dem Asylverfahren oder einem vorübergehend zu gewährenden humanitären Schutzstatus in die Einwanderung in den Arbeitsmarkt vor. Im Gegensatz zum Antrag der FDP-Fraktion, werden die Kriterien für einen solchen Spurwechsel in den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE nicht näher ausgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)
Zitatform
Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Lidwina Gundacker (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 08/2019), Nürnberg, 11 S.
Abstract
"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Neben einigen punktuellen Veränderungen, entfristet der Gesetzentwurf die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete. Aufgrund einer Befristung im Aufenthaltsgesetz würde diese zum 6. August 2019 außer Kraft treten. Grundsätzlich verpflichtet die Wohnsitzauflage anerkannte Schutzberechtigte ihren Wohnsitz für weitere drei Jahre in dem Bundesland, Kreis oder der Gemeinde zu nehmen, in dem der Schutzstatus anerkannt beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit von Personen durch Wohnsitzauflagen nur zulässig, wenn sie integrationsfördernd wirken. Grundsätzlich können Wohnsitzauflagen die Informations-, Suchkosten und den regionalen Mismatch auf dem Arbeitsmarkt sowie die Komposition sozialer Netzwerke der Zugewanderten beeinflussen. Eine abschließende Abwägung dieser Wirkungsmechanismen entlang verschiedener Dimensionen der Integration kann nicht vorgelegt werden. Jedoch deuten vorliegende internationale empirische Untersuchungen und laufende Analysen des IAB anhand der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten auf negative Lohn- und Beschäftigungseffekte sowie keine messbaren Effekte im Hinblick auf die Sprachkenntnisse und die Unterbringung in dezentralen Unterkünften hin. Vor diesem Hintergrund ist eine integrationsfördernde Wirkung der Wohnsitzauflage - wie von Befürwortern angeführt - mindestens fraglich und sollte vor einer gesetzlichen Entfristung im Detail untersucht werden. Aus Sicht des IAB sind andere Steuerungsinstrumente zu bevorzugen, die weniger in die Bewegungsfreiheit der Geflüchteten eingreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz: Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung (2019)
Fernando Samarappuli, Katharina; Nagel, Eckhard; Schorling, Elisabeth ; Lauerer, Michael; Gumbert, Laura;Zitatform
Fernando Samarappuli, Katharina, Elisabeth Schorling, Laura Gumbert, Michael Lauerer & Eckhard Nagel (2019): Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz. Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung. In: Das Gesundheitswesen, Jg. 81, H. 3, S. 182-189. DOI:10.1055/a-0652-5518
Abstract
"Die Studie analysiert die Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung zu Umfang, Zugang und Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden (AS)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
The role of the EU in integrating asylum-seekers and refugees: limitations and opportunities (2019)
Zitatform
Fóti, Klára (2019): The role of the EU in integrating asylum-seekers and refugees. Limitations and opportunities. In: Transfer, Jg. 25, H. 1, S. 121-129. DOI:10.1177/1024258919830059
Abstract
"The aim of this article is to provide an overview of the EU's role in integrating third-country nationals, with a specific focus on asylum-seekers and refugees.1 The EU has limited legislative competences in this area - regarding not only asylum-seekers and refugees, but also third-country nationals in general (see Article 79(4) of the Treaty on the Functioning of the EU). The main responsibility for the integration of immigrants lies with the Member States. The EU, however, plays an important role not only in providing a legislative framework for the reception and treatment of asylum-seekers and refugees, but also in supporting integration measures and action taken by national and local governments as well as by civil society." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes?: Evidence from a quasi-experiment (2019)
Zitatform
Jaschke, Philipp & Yuliya Kosyakova (2019): Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes? Evidence from a quasi-experiment. (IAB-Discussion Paper 07/2019), Nürnberg, 29 S.
Abstract
"Solange der Asylantrag nicht anerkannt wurde oder die Aufenthaltsdauer in Deutschland 15 Monate nicht überschreitet, müssen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland bei der Ausländerbehörde oder dem zuständigen Sozialamt einen Antrag zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen stellen. Seit dem Jahr 2016 haben mehrere Bundesländer und Kommunen das Verfahren umgestellt und geben elektronische Gesundheitskarten (eHC) aus, die Asylsuchenden einen unmittelbaren und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. In diesem Beitrag untersuchen wir, ob sich diese Regeländerung auf die Gesundheit der zuletzt zugezogenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgewirkt hat. Für die empirische Untersuchung nutzen wir regionale und zeitliche Variation bei der Implementierung der eHC. Unsere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zeigen, dass der schnellere und direktere Zugang zum Gesundheitssystem durch die eHC das Risiko einer emotionalen Störung tatsächlich verringert hat. Abschließend diskutieren wir die potenziellen Vor- und Nachteile einer umfassenden bundesweiten Einführung der eHC für Asylsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 03. Juni 2019, um 15:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 19/10052) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz - (BT-Drucksache 19/10053): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2019)
Zitatform
(2019): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 03. Juni 2019, um 15:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 19/10052) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz - (BT-Drucksache 19/10053). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)363 v. 29.05.2019), 78 S.
Abstract
Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am Montag, 03. Juni 2019, 15.30 - 17.30 Uhr
Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Anwaltverein e.V.; Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration GmbH; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.;
Christina Langer, StuttgartWeiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen. -
Literaturhinweis
Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland: Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2018)
Grote, Janne;Zitatform
Grote, Janne (2018): Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Working paper 79), Nürnberg, 87 S.
Abstract
"Die Studie gibt einen Überblick über Maßnahmen, die in Deutschland in Reaktion auf die Herausforderungen durch die verstärkte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016 ergriffen wurden, von der Grenzkontrolle bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Die Studie zeichnet zunächst wichtige flüchtlingspolitische Entwicklungen nach, die sich sowohl auf nationaler als auch in Bezug auf weitere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten vollzogen haben. Innerhalb Deutschlands wurden Dutzende bundesweite, Hunderte regionale und Tausende lokale Maßnahmen und Projekte staatlicher und nicht-staatlicher Akteure initiiert. Die Studie konzentriert sich auf die entstandenen Herausforderungen und die ergriffenen Maßnahmen in insgesamt acht Themenfeldern: Grenzkontrollen, Unterbringung, erste Unterstützungsleistungen, Registrierung, Asylverfahren, Infrastruktur und Personal, Sicherheit und Strafverfolgung sowie Integrationsmaßnahmen vor Beendigung der Asylverfahrens. Dabei wurde eine Auswahl an 100 Maßnahmen getroffen, die einen möglichst breiten Überblick geben sollen. Sie reichen von erweiterten Regelstrukturen, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, der Ehrenamtskoordinierung, über einen früheren Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt für bestimmte Herkunftsgruppen, bis hin zu restriktiven Maßnahmen für Asylantragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten und die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die Zukunft der Flüchtlingspolitik?: Chancen und Grenzen von Resettlement im globalen, europäischen und nationalen Rahmen (2018)
Popp, Karoline; Schu, Cornelia;Zitatform
Popp, Karoline (2018): Die Zukunft der Flüchtlingspolitik? Chancen und Grenzen von Resettlement im globalen, europäischen und nationalen Rahmen. (Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Policy Brief des SVR-Forschungsbereichs), Berlin, 36 S.
Abstract
"Derzeit hat nur ein sehr kleiner Teil aller Flüchtlinge weltweit Zugang zu Resettlement-Programmen. In der gegenwärtigen Krise der globalen Flüchtlingspolitik stellt Resettlement dennoch einen vielversprechenden Lösungsansatz im Umgang mit Fluchtsituationen dar. Der Policy Brief analysiert den Stand des Resettlement-Systems in Deutschland, Europa und weltweit sowie die Entwicklung und Umsetzung alternativer Aufnahmemodelle wie humanitärer Aufnahme und privater Sponsorenprogramme. Darauf aufbauend diskutiert er, ob Resettlement eine Alternative oder Ergänzung zum territorialen Asyl darstellt, welchen Beitrag alternative Aufnahmemodelle leisten können, und gibt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Resettlement-Politik." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Forced migrants: labour market integration and entrepreneurship (2018)
Sak, Güven; Kenanoglu, Murat; Kaymaz, Timur; Kadkoy, Omar;Zitatform
Sak, Güven, Timur Kaymaz, Omar Kadkoy & Murat Kenanoglu (2018): Forced migrants. Labour market integration and entrepreneurship. In: Economics. The open-access, open-assessment e-journal, Jg. 12, S. 1-13. DOI:10.5018/economics-ejournal.ja.2018-32
Abstract
"In 2015, worldwide forced displacement was at its highest recorded level, surpassing 65 million. Out of this number, nearly 20 million people are those who fled their countries of origin to seek refuge in third countries. International responsibility sharing in terms of hosting the historical levels of refugee flows has so far been inadequate. Today, lower- and upper-middle income countries host 65 percent of the world's refugees, mostly in urban settings. Whereas refugee camps provide access to basic needs such as shelter, food and healthcare, displaced individuals living in urban settings have to sustain their needs through their own means. In turn, this requires access to labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: Economics. Discussion papers , 2017-61 -
Literaturhinweis
Die Beschäftigung von Migranten (2018)
Stöhr, Alexander; Schickinger, Kai;Zitatform
Stöhr, Alexander & Kai Schickinger (2018): Die Beschäftigung von Migranten. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 49, H. 3, S. 410-440.
Abstract
"Die sog. Flüchtlingskrise seit 2015 hat mannigfaltige Probleme aufgeworfen. Damit die Zuwanderung keine Überlastung des Sozialsystems bewirkt, sondern umgekehrt einen Beitrag zur Wertschöpfung leistet, ist es erforderlich, die Migranten zu möglichst großen Teilen in das Arbeitsleben zu integrieren. Da die Beschäftigung durch privatautonom geschlossene Arbeitsverträge erfolgt, bedarf sie der Mitwirkung der Arbeitgeber. Deren Bereitschaft hierzu wäre beeinträchtigt, wenn sie im Rahmen des Arbeitsrechts nicht angemessen auf Probleme reagieren könnten, die bei der Beschäftigung von Migranten typischerweise zumindest anfänglich auftreten. Inwieweit das Arbeitsrecht angemessene Reaktionen und damit eine ökonomisch vertretbare Beschäftigung erlaubt, wird im vorliegenden Beitrag grundlegend untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Minas: Atlas über Migration, Integration und Asyl (2018)
Abstract
"Die Themen Migration, Integration und Asyl bilden das Fundament der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Mit der nun vorliegenden achten Ausgabe des 'Atlas über Migration, Integration und Asyl' (Minas) werden diese Themenfelder in kartographischen und informatorischen Grafiken anschaulich gemacht und geben einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland, Europa und der Welt." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/2213) (2018)
Zitatform
(2018): Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/2213). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/2459 (04.06.2018)), 7 S.
Abstract
"Bei Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, kann es bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu Förderlücken kommen: Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet greift der Leistungsausschluss nach § 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt ab diesem Zeitpunkt - trotz eventueller Bedürftigkeit - weder über das Asylbewerberleistungsgesetz noch über das Sozialgesetzbuch. Dies kann dazu führen, dass sich Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, durch Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums schlechter stellen, da sie keinerlei Leistungen mehr erhalten. Es stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während eines Studiums oder einer Berufsausbildung, die nicht oder nur in geringem Maße vergütet wird, ihren Lebensunterhalt sicherstellen können." (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Westbalkanregelung: Arbeit statt Asyl? (2017)
Zitatform
Brücker, Herbert & Carola Burkert (2017): Westbalkanregelung: Arbeit statt Asyl? In: IAB-Forum H. 15.12.2017, o. Sz., 2017-12-08.
Abstract
"Ende 2015 wurde die Arbeitsmigration für Menschen aus dem Westbalkan wesentlich erleichtert: Diese können seither beim Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes - unabhängig von ihrer Qualifikation - als Arbeitsmigranten nach Deutschland kommen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die zu Jahresbeginn 2015 stark gestiegene Asylmigration aus dieser Region. Die Regelung wird stark in Anspruch genommen: Von November 2015 bis September 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit über 100.000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Zugleich ist die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern, die inzwischen alle zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, stark zurückgegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Die "neue" Ausbildungsduldung (2017)
Eichler, Kirsten;Zitatform
Eichler, Kirsten (2017): Die "neue" Ausbildungsduldung. In: Asylmagazin H. 5, S. 177-183.
Abstract
"Bereits mit dem 'Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung' wurde der Duldungsgrund Ausbildung explizit ins AufenthG aufgenommen. Während diese Regelung der Ausländerbehörde Ermessen einräumte und für Menschen im Alter von über 21 Jahren oder aus als sicher eingestuften Herkunftsländern (gemäß § 29a AsylG) gesperrt war, wurde mit dem 'Integrationsgesetz' ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung - unabhängig von Alter und Herkunftsland - geschaffen.
Laut Gesetzesbegründung soll die Neufassung des § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG dazu dienen, für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicherheit zu schaffen und 'das diesbezügliche aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen'? Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Erteilung der Ausbildungsduldung trotz des gesetzgeberischen Ziels und des teils eindeutigen Gesetzeswortlautes in der Praxis oftmals schwierig gestaltet. Restriktive Anwendungshinweise aus dem Bundesinnenministerium (BMI), unterschiedliche Rechtsauffassungen der Bundesländer sowie zum Teil unterschiedliche Auslegungen durch die (Ober-)Verwaltungsgerichte, führen zu einem Flickenteppich bei der Umsetzung und damit zu erheblichen Unsicherheiten bei allen Beteiligten. Dieser Beitrag stellt den Versuch dar, die bundesgesetzliche Regelung unter Berücksichtigung der wesentlichen Rechtsprechung und Erlasslage zu beleuchten und damit vor allem die rechtlichen Hürden und Möglichkeiten aufzuzeigen." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Migration and refugee policies in Germany: new European limits of control? (2017)
Zitatform
Ette, Andreas (2017): Migration and refugee policies in Germany. New European limits of control? (Beiträge zur Bevölkerungswissenschaft 51), Opladen: Budrich, 314 S.
Abstract
"International migration is one of the most controversial political topics today which demands innovative approaches of global and regional governance. The book provides a fresh theoretical framework to understand European responses to the international migration of people and explains the dynamics of Germany's migration and refugee policy during the last two decades. Against traditional theories and their inherent focus on the national political sphere, the book highlights supranational and multi-level political processes as increasingly important factors to account for national policy changes. Confronted with the most recent developments of international migration, the study offers students and practitioners the necessary background to participate in today's debates." (Publisher's text, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
Migration, Integration, Asyl: politische Entwicklungen in Deutschland 2016. Jährlicher Bericht der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2017)
Zitatform
(2017): Migration, Integration, Asyl. Politische Entwicklungen in Deutschland 2016. Jährlicher Bericht der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Nürnberg, 106 S.
Abstract
"Das dominierende Thema im Jahr 2016 war wie schon im Vorjahr der Umgang mit der weiter hohen Anzahl an Geflüchteten. Allerdings erfolgte im Verlauf des Jahres 2016 sukzessive eine Verschiebung der politischen, gesellschaftlichen und verwaltungspraktischen Auseinandersetzung von der Organisation der Erstaufnahme, Registrierung und Beschleunigung der Asylverfahren hin zu Fragen der Verteilung auf die Kommunen, der Integration sowie der Rückkehr in die Herkunftsländer für jene Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
Im Einzelnen dokumentiert der Bericht Entwicklungen in den Themenfeldern legale Zuwanderung und Mobilität, internationaler Schutz und Asyl, Unbegleitete Minderjährige und andere Gruppen mit besonderen Schutzbedürfnissen, Integration und Antidiskriminierung, Rückkehrmigration, Irreguläre Migration, Maßnahmen gegen Menschenhandel sowie Migration und Entwicklung. Zudem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in Deutschland dar.
Dabei geht der Bericht auch ausführlich auf die zahlreichen Gesetzesänderungen ein, die im Laufe des Jahres 2016 in den einzelnen Themenfeldern in Kraft getreten sind und aufenthalts-, asyl- und integrationsrechtliche Änderungen mit sich brachten. Darunter fallen unter anderem das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II), das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern, das Integrationsgesetz und die begleitende Verordnung sowie das Datenaustauschverbesserungsgesetz. Der Bericht nimmt des Weiteren Bezug auf Maßnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Einwanderungs- und Asylpolitik getroffen hat oder die sie betreffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
English version -
Literaturhinweis
Hoffnung Europa - Die EU als Raum und Ziel von Migration (2017)
Hrbek, Rudolf; Große Hüttmann, Martin;Zitatform
Hrbek, Rudolf & Martin Große Hüttmann (Hrsg.) (2017): Hoffnung Europa - Die EU als Raum und Ziel von Migration. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V. 96), Baden-Baden: Nomos, 196 S.
Abstract
"Der Band behandelt die Zuwanderungspolitik der EU, vergleicht die Arbeitsmigrationspolitik Deutschlands und Kanadas, beleuchtet Probleme der Binnenwanderung (Freizügigkeit) am Beispiel Großbritanniens und der Schweiz und fragt nach der Bedeutung des Themas Migration für rechtspopulistische Strömungen in Europa." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Social protection of non-removable rejected asylum-seekers in the EU: a legal assessment (2017)
Zitatform
Schoukens, Paul & Siemen Buttiens (2017): Social protection of non-removable rejected asylum-seekers in the EU. A legal assessment. In: European Journal of Social Security, Jg. 19, H. 4, S. 313-334. DOI:10.1177/1388262717744708
Abstract
"Asylum-seekers whose application for international protection in the European Union (EU) is rejected receive a return decision. However, the enforcement of this decision may be temporarily impossible due to legal or practical barriers, or policy choices. An assessment of the provisions in the Returns Directive offering social protection to non-removable rejected asylum-seekers shows that only limited standards of protection are guaranteed. Consequently, the EU Member States are left plenty of room to manoeuvre. This article raises the question of what social protection this particular group is legally entitled to in a sample of 17 EU Member States. For the purpose of this article, 'social protection' is defined as access to the labour market, health care and social benefits. This study finds that Member States' approaches differ markedly with respect to each of these three issues. Furthermore, it questions the added value of the current legal framework at the level of the EU. Finally, some suggestions for improving the level of social protection of non-removable rejected asylum seekers are put forward." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Aspekt auswählen:
Aspekt zurücksetzen
- Literatur und Forschung aus dem IAB
-
Zur Situation in Deutschland
- Positionen und Stellungnahmen
- zur Rechtslage
- Bildungstand und -förderung / Anerkennung von Qualifikation
- betriebliche Berufsausbildung/Berufsorientierung
- Studium
- Arbeitsmarktintegration, Maßnahmen und Programme
- Betriebe und Wirtschaftsbereiche
- Beschäftigungsformen
- Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit
- Geflüchtete im SGB II
- Löhne
- Arbeitsmarkteffekte der Flüchtlingszuwanderung
- Regionale Aspekte, Wohnsitzauflage
- Rückwanderung
- Daten und Statistik
- Quellen mit Unterscheidung nach Herkunftsregion
- Quellen mit Geschlechtsbezug
- Quellen mit Altersbezug
- Quellen mit regionalem Bezug
- Zur Situation in anderen Ländern
