Arbeitszeit: Verlängern? Verkürzen? Flexibilisieren?
Verkürzung, Verlängerung oder Flexibilisierung der Arbeitszeit stehen immer wieder im Zentrum der Debatten. Was wünschen sich Unternehmen und Beschäftigte? Wie kann Arbeitszeitpolitik die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze unterstützen?
Dieses Themendossier bietet Publikationen zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland auch im internationalen Vergleich, zur betrieblichen Gestaltung der Arbeitszeit und zu den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten.
Publikationen zur kontroversen Debatte um die Einführung der Vier-Tage-Woche finden Sie in unserem Themendossier Vier-Tage-Woche – Arbeitszeitmodell der Zukunft?
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Literaturhinweis
Nine to five war gestern: In der Pandemie haben viele Beschäftigte ihre Arbeitszeiten verlagert (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt") (2021)
Zitatform
Frodermann, Corinna, Philipp Grunau, Susanne Wanger & Stefanie Wolter (2021): Nine to five war gestern: In der Pandemie haben viele Beschäftigte ihre Arbeitszeiten verlagert (Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.07.2021, o. Sz.
Abstract
"Während der Covid-19-Pandemie haben sich Arbeitsalltag und Arbeitszeiten vieler Beschäftigter verändert. Stärker noch als für den Umfang gilt dies für die Lage der Arbeitszeit. Insbesondere Mütter und Beschäftigte im Homeoffice arbeiteten stärker als vor der Pandemie auch am Wochenende oder abends." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Lage der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland und betriebliche Umsetzung der sogenannten Brückenteilzeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31293) (2021)
Zitatform
(2021): Lage der Teilzeitbeschäftigung in Deutschland und betriebliche Umsetzung der sogenannten Brückenteilzeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31293). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31806 (29.07.2021)), 100 S.
Abstract
In ihrer Vorbemerkung weisen die Fragesteller auf den seit Januar 2019 bestehenden Rechtsanspruch auf vorübergehende Teilzeitbeschäftigung hin, der in vielen Fällen nicht eingelöst wird (Brückenteilzeit). In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung zunächst einen Überblick über die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung seit 2005. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zum Stichtag 30. Juni 2020 von den insgesamt rund 33,323 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 9,628 Millionen bzw. rund 29 Prozent eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. In den weiteren Antworten geht es um die sektorale und regionale Verteilung, die Beschäftigtenstruktur und die Entlohnung der Teilzeitarbeit. Zur Entwicklung der Brückenteilzeit liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor, da diese erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung evaluiert wird. (IAB)
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Literaturhinweis
Der Einfluss der beruflichen Geschlechtersegregation und beruflicher Arbeitszeitarrangements auf Teilzeitarbeit: Gleiche Übergangsbedingungen für Frauen und Männer? (2020)
Zitatform
Althaber, Agnieszka & Kathrin Leuze (2020): Der Einfluss der beruflichen Geschlechtersegregation und beruflicher Arbeitszeitarrangements auf Teilzeitarbeit. Gleiche Übergangsbedingungen für Frauen und Männer? In: C. Ebner, A. Haupt & B. Matthes (Hrsg.) (2020): Berufe und Soziale Ungleichheit (Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Sonderheft 1/2020), S. 317-349. DOI:10.1007/s11577-020-00666-3
Abstract
"Teilzeitarbeit gilt in Deutschland als ein wichtiges Instrument für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bisherige Erklärungen von Teilzeitarbeit fokussieren vorrangig auf Frauen und diskutieren individuelle, haushaltsbezogene und institutionelle Faktoren. Männer sowie berufsstrukturelle Einflussfaktoren auf Teilzeitarbeit wurden bislang jedoch kaum adressiert. In diesem Beitrag untersuchen wir daher die Bedeutung von Berufsmerkmalen für Übergänge von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung von Frauen und Männern zwischen 1992 und 2015 in Deutschland. Im Fokus steht die Frage, inwiefern die berufliche Geschlechtersegregation und berufliche Arbeitszeitarrangements als Rahmenbedingungen den Übergang in Teilzeit erklären können und ob sie geschlechterdifferente Effekte aufweisen. Unsere theoretischen Überlegungen basieren auf Krügers Institutionenansatz und Ackers Ansatz der Gendered Organizations. Für die Analysen werden Daten des Nationalen Bildungspanels (Startkohorte 6) mit aggregierten beruflichen Merkmalen, basierend auf dem Mikrozensus, kombiniert. Die Ergebnisse der Cox Proportional Hazard-Modelle zeigen, dass weniger die berufliche Geschlechtersegregation, sondern vor allem berufliche Arbeitszeitarrangements Übergänge in Teilzeit beeinflussen, allerdings auf geschlechterdifferenzierte Weise. Während die Vielarbeitsnorm in Berufen, gemessen an Vollzeitarbeit und Überstunden, Teilzeitarbeit für Männer verhindert, gehen Frauen unter diesen Rahmenbedingungen häufiger in Teilzeit über." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The ins and outs of involuntary part-time employment (2020)
Zitatform
Borowczyk-Martins, Daniel & Etienne Lalé (2020): The ins and outs of involuntary part-time employment. In: Labour Economics, Jg. 67. DOI:10.1016/j.labeco.2020.101940
Abstract
"We develop and implement a protocol to measure U.S. monthly time series of involuntary part-time employment stocks and flows from 1976 until today. Armed with these new data, we provide a comprehensive account of the cyclical dynamics of involuntary part-time work. We find that the recessionary increase in involuntary part-time employment is consistently driven by a jump in the transition probability from other employment states to involuntary part-time employment, and a drop in the reverse transition probability. We compare the dynamics of unemployment and involuntary part-time employment to argue that they reflect the operation of distinct labor-adjustment channels. While unemployment dynamics are driven by movements in job creation and destruction, the dynamics of involuntary part-time employment reflect changes in employers' labor utilization." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2021 Elsevier) ((en))
Ähnliche Treffer
auch erschienen als: IZA discussion paper , 11826 -
Literaturhinweis
Überstunden, Ausgleichsmöglichkeiten, Gesundheit und Work-Life Balance: Repräsentative Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (2020)
Zitatform
Brauner, Corinna, Anne Marit Wöhrmann, Nils Backhaus, Frank Brenscheidt & Anita Tisch (2020): Überstunden, Ausgleichsmöglichkeiten, Gesundheit und Work-Life Balance. Repräsentative Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017. In: sozialpolitik.ch, Jg. 3. DOI:10.18753/2297-8224-168
Abstract
"Überstunden sind in Deutschland weit verbreitet. Repräsentative Daten von 7.765 Befragten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 zeigen, dass Beschäftigte im Durchschnitt 3,9 Stunden pro Woche länger arbeiten als vertraglich vereinbart, wobei sich Unterschiede nach Geschlecht, Vollzeittätigkeit, Qualifizierung und Berufen zeigen. Über die Hälfte sind transitorische Überstunden, die durch Freizeit ausgeglichen werden. Ein Viertel wird ausbezahlt und jede fünfte Überstunde wird nicht abgegolten. Regressionsanalysen deuten auf einen negativen Zusammenhang von Überstunden mit Gesundheit und Work-Life-Balance hin. Dies gilt sowohl für transitorische Überstunden als auch bei Überstunden ohne Freizeitausgleich, für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte und unter Kontrolle von Alter, Geschlecht, Bildungs- und Anforderungs-niveau, dem ausgeübten Beruf sowie der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Qualität der Beschäftigung im Saarland (2020)
Zitatform
Otto, Anne (2020): Qualität der Beschäftigung im Saarland. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 01/2019), Nürnberg, 38 S.
Abstract
"Die Qualität der Beschäftigung (Arbeitsortprinzip) im Saarland analysiert die vorliegende Studie, indem die Bedeutung und die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, ausschließlich geringfügige Beschäftigung (agB), Leiharbeit und Niedriglohn herausgearbeitet werden. Die Bedeutung dieser Beschäftigungsformen hat im Saarland in der Vergangenheit erheblich zugenommen, während sich der Stellenwert des Normalarbeitsverhältnis für den regionalen Arbeitsmarkt verringerte. Es ist aber bemerkenswert, dass die Vollzeitbeschäftigung in den letzten Jahren wieder nach langer Zeit einen positiven Zuwachs aufweist. Somit ist der Bedeutungsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses zunächst zu einem Stillstand gekommen. Mit Ausnahme der Teilzeitbeschäftigung haben die anderen in dieser Studie betrachteten atypischen Beschäftigungsformen eine überdurchschnittliche Bedeutung für den saarländischen Arbeitsmarkt. Vor allem die Leiharbeitsquote liegt deutlich höher als im Bundesschnitt, weil sich die Saar-Wirtschaft auf für den Weltmarkt produzierende Betriebe besonders stark spezialisiert hat, welche vor allem auf einen flexiblen Personalbestand angewiesen sind. Der überdurchschnittliche Anteil der Geringverdiener kann vermutlich auf der hohen Bedeutung von gering entlohnten Helfertätigkeiten im Verarbeitenden Gewerbe und in der Zeitarbeit beruhen. Die unterdurchschnittliche Niedriglohnquote unter den ausländischen Vollzeitbeschäftigten im Saarland steht in Zusammenhang mit dem hohen Anteil an französischen Arbeitskräften mit einem überdurchschnittlichen Qualifikationsniveau. Als mögliche Ursache für die ungleiche Verbreitung der einzelnen atypischen Erwerbsformen innerhalb des Saarlandes werden der lokale Branchenmix, die Erwerbsbeteiligung, die Siedlungsstruktur sowie die Ausstattung mit Plätzen für die Kinderbetreuung in Betracht gezogen. Gemeinsam ist den atypischen Beschäftigungsformen, dass sich hier verstärkt spezifische Personengruppen wie Jüngere und Ältere, Frauen, Ungelernte und ausländische Arbeitskräfte konzentrieren, deren Übergangschancen in reguläre Beschäftigung geringer sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Qualität der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz (2020)
Zitatform
Otto, Anne (2020): Qualität der Beschäftigung in Rheinland-Pfalz. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2019), Nürnberg, 40 S.
Abstract
"Die Qualität der Beschäftigung (Arbeitsortprinzip) in Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Studie analysiert, indem die Bedeutung und die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, ausschließlich geringfügige Beschäftigung (agB), Leiharbeit und Niedriglohn herausgearbeitet werden. Die atypischen Beschäftigungsformen Teilzeit, agB und Leiharbeit haben gegenüber dem Normalarbeitsverhältnis mittlerweile eine beachtliche Bedeutung für den Länderarbeitsmarkt Rheinland-Pfalz erlangt. Abgesehen von den agB verzeichnen alle anderen hier betrachteten atypischen Beschäftigungsformen seit 2013 eine sichtbare Bedeutungszunahme. Gegenüber den nationalen Referenzwerten haben Teilzeit, agB sowie Niedriglohnbeschäftigung jeweils eine überdurchschnittliche Bedeutung für den regionalen Arbeitsmarkt, die Leiharbeit hingegen eine leicht unterdurchschnittliche Bedeutung. Die hohe Teilzeitquote beruht nicht nur auf der Spezialisierung des tertiären Sektors auf diese Teilzeittätigkeiten, sondern dies gilt ebenso für das Verarbeitende Gewerbe. Der überdurchschnittliche Anteil der Geringverdiener kann vermutlich auf der hohen Bedeutung von gering entlohnten Helfertätigkeiten im Verarbeitenden Gewerbe beruhen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten in den letzten Jahren wieder zugenommen hat, wenn auch nicht so dynamisch wie im Bundestrend. Somit ist der Bedeutungsrückgang des Normalarbeitsverhältnisses zunächst zu einem Stillstand gekommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwicklung von Erwerbstätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen nach Geschlecht: Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung nach Alter und Geschlecht (AZR AG) für die Jahre 1991 - 2019 (2020)
Zitatform
Wanger, Susanne (2020): Entwicklung von Erwerbstätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen nach Geschlecht. Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung nach Alter und Geschlecht (AZR AG) für die Jahre 1991 - 2019. (IAB-Forschungsbericht 16/2020), Nürnberg, 112 S.
Abstract
"Dieser Forschungsbericht stellt Grundlagen, methodische Weiterentwicklungen sowie ausgewählte Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung nach Alter und Geschlecht (AZR AG) für den Zeitraum 1991 bis 2019 vor. Seit nunmehr fast 20 Jahren berichtet das IAB regelmäßig über die Entwicklung der Erwerbstätigkeit sowie der geleisteten Stunden von Frauen und Männern in Deutschland auf Basis der AZR AG. Diese Datenbasis gibt anhand der Indikatoren “Frauenanteile an der Beschäftigung und am Arbeitsvolumen“ sowie der daraus resultierenden „Arbeitszeitlücke“ Aufschluss über die Verteilung der Ressource Arbeit zwischen den Geschlechtern. Darüber hinaus trägt die AZR AG dazu bei, Fragen zur unterschiedlichen Entwicklung der Erwerbsbeteiligung sowie der Arbeitszeitstrukturen von Frauen und Männern - auch altersspezifisch - zu beantworten. Die Erwerbstätigkeit von Frauen hat kontinuierlich zugenommen und sich auf den ersten Blick jener der Männer angenähert. So lagen die Anteile der Frauen an der Erwerbstätigkeit im Jahr 2019 bei 47,5 Prozent. Allerdings zeigen Personenzahlen alleine nur ein unvollkommenes Bild der Teilhabe von Frauen und Männern an der Erwerbsarbeit, da sie keine Informationen über die unterschiedlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern geben. Denn betrachtet man die Arbeitsstunden als Bezugsgröße, werden deutliche Unterschiede sichtbar. Der hohe Anteil von Frauen, die Teilzeit arbeiten - im Jahr 2019 waren 58,2 Prozent der beschäftigten Frauen in Teilzeit tätig -, führt zu einer ausgeprägten Arbeitszeitlücke zwischen Frauen und Männern. Erst der Blick auf das geleistete Arbeitsvolumen - also dem Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit - ergibt ein differenzierteres Bild. So trugen Frauen aufgrund ihrer geringen Arbeitszeit nur unterproportional zum gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen bei: Der Frauenanteil am Arbeitsvolumen erreichte 2019 einen Wert von 40,3 Prozent. Die Arbeitszeitlücke - also die Differenz zwischen dem Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigung und am Arbeitsvolumen - lag 2019 damit bei 7,3 Prozentpunkten. Diese bestehende Arbeitszeitlücke zwischen Frauen und Männern ist eine der entscheidenden Ursachen für weitere Geschlechterunterschiede am Arbeitsmarkt, so ist der Erwerbsumfang mitentscheidend für das Einkommen, die Absicherung im Alter und auch häufig Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. September 2020 zum a) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (BT-Drucksache 19/1841) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen (BT-Drucksache 19/17134) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Arbeitszeit - EuGH-Urteil umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen (BT-Drucksache 19/20585): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)
Zitatform
(2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. September 2020 zum a) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (BT-Drucksache 19/1841) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Damit jede Arbeitsstunde zählt – Arbeitszeitgesetz ergänzen (BT-Drucksache 19/17134) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Arbeitszeit - EuGH-Urteil umsetzen, mehr Zeitsouveränität ermöglichen (BT-Drucksache 19/20585). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)752 v. 11.09.2020), 103 S.
Abstract
"Eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, jede Arbeitsstunde der Beschäftigten zu erfassen, wird von Arbeitgebervertretern skeptisch bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 14. September 2020, deutlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet dagegen die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitszeitrechts gemäß den Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai 2019. Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (19/1841) wurde von Arbeitgeberseite als nicht praxistauglich bewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Brückenteilzeit als Handicap? (2019)
Allramseder, Lisa-Maria;Zitatform
Allramseder, Lisa-Maria (2019): Brückenteilzeit als Handicap? In: Personalmagazin, Jg. 21, H. 2, S. 54-58.
Abstract
"Ob zur Unterstützung der Familie oder zur Verbesserung des Golfspiels: Der seit Januar geltende Anspruch auf Brückenteilzeit besteht unabhängig vom Motiv. Arbeitnehmer können künftig ohne besonderen Grund für einen befristeten Zeitraum in Teilzeit arbeiten und danach wieder zum ursprünglichen Arbeitszeitmodell zurückkehren. Welche Vorgaben für diesen einseitigen Eingriff in den Arbeitsvertrag gelten und welche Ablehnungsgründe bestehen." (Autorenreferat, © Haufe-Lexware)
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Literaturhinweis
Teilzeiterwerbstätigkeit: Überwiegend weiblich und im Durchschnitt schlechter bezahlt (2019)
Zitatform
Gallego Granados, Patricia, Rebecca Olthaus & Katharina Wrohlich (2019): Teilzeiterwerbstätigkeit: Überwiegend weiblich und im Durchschnitt schlechter bezahlt. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 86, H. 46, S. 845-850. DOI:10.18723/diw_wb:2019-46-1
Abstract
"Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Immer mehr von ihnen arbeiten jedoch in Teilzeit: In Westdeutschland waren es 2017 gut 38 Prozent, in Ostdeutschland etwa 27 Prozent - deutlich mehr als noch Mitte der 1990er Jahre. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Stundenlohnlücke zwischen Vollzeit- und Teilzeitjobs, der Part-time Wage Gap, erheblich größer geworden: Frauen, die in Teilzeit arbeiten, bekommen durchschnittlich rund 17 Prozent weniger Lohn pro Stunde als Frauen, die in Vollzeit arbeiten. Wie dieser Bericht auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) außerdem zeigt, reduzieren Frauen bei der Familiengründung ihre Arbeitszeit, kehren aber auch dann nur selten wieder auf eine Vollzeitstelle zurück, wenn die Kinder älter sind. Um einer Teilzeitfalle entgegenzuwirken, kann das zum Jahresbeginn eingeführte Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle ein erster Schritt sein. Allerdings muss auch die Familienpolitik, beispielsweise durch einen weiteren Ausbau der Ganztagesbetreuung von Schulkindern, noch stärker zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings dazu führen, dass eine Ausweitung der Arbeitszeit für Frauen attraktiver wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Flexibles und mobiles Arbeiten in Baden-Württemberg: Eine empirische Analyse auf der Basis des IAB-Betriebspanels (2019)
Klee, Günther; Kleimann, Rolf;Zitatform
Klee, Günther & Rolf Kleimann (2019): Flexibles und mobiles Arbeiten in Baden-Württemberg. Eine empirische Analyse auf der Basis des IAB-Betriebspanels. (IAW-Kurzberichte 2019,01), Tübingen, 47 S.
Abstract
"Im Zuge des sich vielfach abzeichnenden Fachkräftemangels und der damit steigenden Notwendigkeit qualifizierte Arbeitskraftreserven zu mobilisieren, rücken Konzepte einer 'neuen Arbeitswelt', in der die Arbeitnehmer selbstständiger über Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und Arbeitszeit entscheiden können, zunehmend in den Vordergrund. Zudem stehen flexible Arbeits(zeit)modelle auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der damit verbundenen neuen arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten im Fokus betrieblicher Personalpolitik. In diesem Kontext gelten Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit in Verbindung mit der Einrichtung betrieblicher Arbeitszeitkonten sowie die Ermöglichung mobilen Arbeitens als zentrale personal politische Instrumente, um sowohl für die Beschäftigten mehr Zeitsouveränität als auch für die Betriebe die erforderlichen Flexibilitätsspielräume, aber auch einen Zugewinn an Attraktivität als Arbeitgeber im verschärften Wettbewerb um Arbeits- und insbesondere Fachkräfte zu schaffen. Die Frage, ob und inwieweit sich die im aktuellen politischen Diskurs abzeichnende Tendenz, die betrieblichen Bedürfnisse nach Arbeitszeitflexibilität stärker mit den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten in Einklang zu bringen, in der betrieblichen Praxis bereits als Abkehr von der bislang überwiegend arbeitgeberorientierten Arbeitszeitflexibilität niederschlägt, soll im Rahmen dieses Berichts mit Fokus auf Baden-Württemberg empirisch näher beleuchtet werden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Non-standard time wage premiums and employment effects: evidence from an Australian natural experiment (2019)
Zitatform
Yu, Serena & David Peetz (2019): Non-standard time wage premiums and employment effects. Evidence from an Australian natural experiment. In: BJIR, Jg. 57, H. 1, S. 33-61. DOI:10.1111/bjir.12412
Abstract
"We examine the effect of increasing Sunday wage premiums on retail industry employment in Australia, exploiting a quasi-experimental policy change across two neighbouring states. Using both aggregate and individual-level data, we adopt a difference-in-difference regression framework to estimate the causal impact of the policy change on employment outcomes. We find no evidence of changes in the total number of employees, and no effect on hours per employee in the years following the policy implementation. However, there appeared to be a decline in hours per employee in the announcement year of the policy change. Overall, it appears that in an industry dominated by part-time and casual employment, any adjustment to the new Sunday wage rates occurred principally through flexibility in hours, rather than in the number of employees." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
Randstad-ifo-Personalleiterbefragung : Ergebnisse: 3. Quartal 2019 (2019)
Abstract
"Arbeitszeit, die zum Leben passt" – unter diesem Slogan kündigte die Bundesregierung 2018 eine Änderung des bisherigen Teilzeit- und Befristungsgesetzes an. Seit dem 1. Januar 2019 gilt nun das sogenannte Brückenteilzeitgesetz. Es ermöglicht Angestellten, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren. Die Möglichkeit, die Teilzeit zeitlich zu befristen, ist eine entscheidende Neuerung gegenüber dem bisherigen Teilzeitgesetz. Darüber hinaus soll die Neuregelung es auch Beschäftigten, die unbefristet in Teilzeit arbeiten, erleichtern, ihre Arbeitszeit aufzustocken – denn der*die Arbeitgeber*in muss künftig beweisen, dass er keinen entsprechenden freien Arbeitsplatz hat oder dass die oder der Teilzeitbeschäftigte nicht gleich geeignet ist wie andere Bewerber*innen. Eine Einschränkung gibt es jedoch, der Gesetzesanspruch gilt nur in Firmen mit mehr als 200 Angestellten. Für kleinere Unternehmen gilt er nur begrenzt oder gar nicht." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen (2018)
Althoff, Jörg; Moczall, Andreas; Möller, Joachim; Anger, Silke ; Osiander, Christopher ; Bossler, Mario ; Rauch, Angela ; Brücker, Herbert ; Reichelt, Malte ; Dummert, Sandra ; Reims, Nancy ; Gürtzgen, Nicole ; Rhein, Thomas; Hohendanner, Christian ; Rothe, Thomas ; Kaufmann, Klara; Schwengler, Barbara; Kruppe, Thomas ; Seibert, Holger; Kupka, Peter ; Sirries, Steffen; Ramos Lobato, Philipp; Sperber, Carina; Matthes, Britta ; Stüber, Heiko ; Bauer, Frank; Sujata, Uwe; Dietrich, Hans ; Vallizadeh, Ehsan ; Haller, Peter; Vicari, Basha ; Konle-Seidl, Regina ; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten ; Weber, Enzo ; Kubis, Alexander; Ludewig, Oliver ; Fuchs, Johann ; Bruckmeier, Kerstin ; Jahn, Elke ; Zika, Gerd ; Wolff, Joachim;Zitatform
Althoff, Jörg, Silke Anger, Frank Bauer, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Hans Dietrich, Sandra Dummert, Johann Fuchs, Nicole Gürtzgen, Peter Haller, Christian Hohendanner, Elke Jahn, Klara Kaufmann, Regina Konle-Seidl, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Oliver Ludewig, Britta Matthes, Andreas Moczall, Joachim Möller, Christopher Osiander, Angela Rauch, Malte Reichelt, Nancy Reims, Thomas Rhein, Thomas Rothe, Barbara Schwengler, Holger Seibert, Steffen Sirries, Carina Sperber, Heiko Stüber, Uwe Sujata, Ehsan Vallizadeh, Basha Vicari, Ulrich Walwei, Enzo Weber, Gerd Zika & Joachim Wolff (2018): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen. Nürnberg, 43 S.
Abstract
"Die hiesige Arbeitsmarktentwicklung ist nicht nur im Zeitvergleich bemerkenswert. Aus einer international vergleichenden Perspektive zeigt sich ebenfalls eine beachtliche Erfolgsgeschichte. Gleichwohl bestehen auch Schwachstellen und Risiken. So ist die Vererbung von schlechten Bildungs- und Arbeitsmarktchancen hierzulande stark ausgeprägt. Und als exportorientierte Volkswirtschaft kann sich Deutschland nicht von internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln.
Die deutsche Arbeitsmarktpolitik steht zudem aus anderen Gründen vor großen Herausforderungen. Insbesondere gilt es, die Arbeit in der digitalisierten Welt zu gestalten, die Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, die Aufstiegsmobilität zu verbessern, den Fachkräftebedarf zu sichern und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern.
In der neu aufgelegten und erweiterten IAB-Broschüre 'Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen' werden Ergebnisse aus der Forschungsarbeit des IAB zusammengefasst. Neben einer Standortbestimmung für den deutschen Arbeitsmarkt auch im internationalen Kontext gibt sie einen Überblick zu den Themen Struktur der Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, Bildung und Beruf sowie zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)Beteiligte aus dem IAB
Moczall, Andreas; Möller, Joachim; Anger, Silke ; Osiander, Christopher ; Bossler, Mario ; Rauch, Angela ; Brücker, Herbert ; Reichelt, Malte ; Dummert, Sandra ; Reims, Nancy ; Gürtzgen, Nicole ; Hohendanner, Christian ; Schwengler, Barbara; Seibert, Holger; Ramos Lobato, Philipp; Sperber, Carina; Matthes, Britta ; Bauer, Frank; Sujata, Uwe; Dietrich, Hans ; Vicari, Basha ; Konle-Seidl, Regina ; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten ; Weber, Enzo ; Kubis, Alexander; Ludewig, Oliver ; Bruckmeier, Kerstin ; Jahn, Elke ; Zika, Gerd ; Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Zu den Auswirkungen der Reformen von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit sowie möglichem Reformbedarf bei der Arbeitszeitregulierung (2018)
Bauer, Frank; Wolter, Stefanie ; Haller, Peter; Hohendanner, Christian ; Buch, Tanja; Jahn, Elke ; Weber, Enzo ;Zitatform
Bauer, Frank, Tanja Buch, Peter Haller, Christian Hohendanner, Elke Jahn, Enzo Weber & Stefanie Wolter (2018): Zu den Auswirkungen der Reformen von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit sowie möglichem Reformbedarf bei der Arbeitszeitregulierung. (IAB-Stellungnahme 13/2018), Nürnberg, 16 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten. Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtens 2018/19 betraf dies unter anderem die Auswirkungen der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Reform des Befristungsrechts und einen möglichen Reformbedarf beim Arbeitszeitgesetz. Im Herbst 2018 äußerte sich das IAB zum einen zu den Auswirkungen einer Beschränkung von Befristungen durch die unter anderem vorgesehene Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen sowie durch die Begrenzung von Befristungsdauern und -ketten. Zum anderen befasste sich das IAB mit den Auswirkungen der zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Es sieht als eine der wesentlichen Änderungen nach neun Monaten eine gleiche Entlohnung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern wie vergleichbare Stammmitarbeiter im Entleihbetrieb vor sowie eine Festlegung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei demselben Entleiher. Schließlich äußerte sich das IAB zum Bedarf einer Modernisierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes und ging dabei auch darauf ein, ob und inwieweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von modernen Kommunikationsmedien auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten arbeitsbezogen erreichbar sind. Die Erkenntnisse zu diesen drei Themenkomplexe werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bauer, Frank; Wolter, Stefanie ; Hohendanner, Christian ; Buch, Tanja; Jahn, Elke ; Weber, Enzo ; -
Literaturhinweis
Geschlechtsspezifische Unterschiede in den Arbeitszeiten: Fortschritt auf der einen, Stagnation auf der anderen Seite (2018)
Kümmerling, Angelika;Zitatform
Kümmerling, Angelika (2018): Geschlechtsspezifische Unterschiede in den Arbeitszeiten. Fortschritt auf der einen, Stagnation auf der anderen Seite. (IAQ-Report 2018-08), Duisburg, 23 S. DOI:10.17185/duepublico/47961
Abstract
"Zwischen 2010 und 2016 sind die durchschnittlichen Arbeitszeiten in Deutschland stabil geblieben. Im Mittel arbeiteten abhängig Beschäftigte 2016 35,2 Stunden in der Woche. Von einem unterschiedlichen Niveau ausgehend, haben sich die Arbeitszeiten von Männern seit 2010 leicht verringert, während Frauen heute länger arbeiten. Als Folge davon hat sich der Gender Time Gap (von 9,3 Std. auf 8,7 Std.) deutlich reduziert. Grund hierfür ist ein Trend zu längerer Teilzeit bei den Frauen, insbesondere bei Müttern. Frauen und Männer und vor allem Mütter und Väter haben weiterhin grundsätzlich andere Arbeitszeitrealitäten. Teilzeit hat sich dabei als die Arbeitszeitform von Müttern weiter manifestiert. Im EU-Vergleich sind die Arbeitszeiten von Frauen in Deutschland die zweitkürzesten. Nur in den Niederlanden arbeiten Frauen weniger Stunden in der Woche. Mütter in Deutschland sind im EU-Vergleich deutlich schlechter in den Arbeitsmarkt eingebunden als Frauen ohne Kinder. Kinder zu haben stellt also einen Risikofaktor für die Erwerbstätigkeit und finanzielle Absicherung von Frauen dar. Das Ehegattensplitting steht im Widerspruch zu familienpolitischen Maßnahmen wie KiTa-Ausbau und Elterngeld und erweist sich als Hemmschuh für eine gleichberechtigte Arbeitsteilung von Frauen und Männern." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Good, bad and very bad part-time jobs for women?: re-examining the importance of occupational class for job quality since the 'Great Recession' in Britain (2018)
Zitatform
Warren, Tracey & Clare Lyonette (2018): Good, bad and very bad part-time jobs for women? Re-examining the importance of occupational class for job quality since the 'Great Recession' in Britain. In: Work, employment and society, Jg. 32, H. 4, S. 747-767. DOI:10.1177/0950017018762289
Abstract
"Britain has long stood out in Europe for its extensive but poor-quality part-time labour market dominated by women workers, who are concentrated in lower-level jobs demanding few skills and low levels of education, offering weak wage rates and restricted advancement opportunities. This article explores trends in part-time job quality for women up to and beyond the recession of 2008/9, and asks whether post-recessionary job quality remains differentiated by occupational class. A pre-recessionary narrowing of the part-time/full-time gap in job quality appears to have been maintained for the women in higher-level part-time jobs, while part- and full-timers in lower-level jobs suffered the worst effects of the recession, signalling deepening occupational class inequalities among working women." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Frauen in Teilzeit: Lebensqualität oder Teilzeitfalle: Sozialwissenschaftliche Repräsentativbefragung Frauen in Teilzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018)
Wippermann, Carsten;Zitatform
Wippermann, Carsten (2018): Frauen in Teilzeit: Lebensqualität oder Teilzeitfalle. Sozialwissenschaftliche Repräsentativbefragung Frauen in Teilzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Penzberg, 129 S.
Abstract
"In Deutschland gibt es 8,4 Mio. Teilzeitstellen; in diesen sind 6,9 Mio. Frauen (82 %). Aus einer anfangs frei gewählten Teilzeitbeschäftigung wird für einen großen Teil der Frauen eine dauerhafte unfreiwillige Teilzeit - mit erheblichen Folgen für ihre - dauerhaft - verlorene finanzielle Unabhängigkeit. Ein Teil der Frauen arbeitet gern in Teilzeit und betrachtet dies als Lebensqualität und Verantwortung; ein anderer Teil sieht die großen Risiken und betrachtet Teilzeit in ihrem persönlichen Lebensentwurf und für ihre Existenzsicherung als Falle - und kommt aus dieser nicht heraus. Die hier veröffentlichte Untersuchung hat repräsentativ Frauen in Teilzeit befragt: Es geht um Anlässe und Motive für den Einstieg in Teilzeit, um Gründe für den Verbleib und um die mittel- und längerfristigen Erwerbsperspektiven von Frauen in Teilzeit. Ebenso geht es um Rahmenbedingungen im Arbeitsmarkt, um Geschlechterrollen in ihrer Partnerschaft, und wie Kitas und Schulen einen Einfluss darauf haben, dass Frauen in Teilzeit bleiben wollen bzw. was sie hindert, ihren Erwerbsumfang zu erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2018)
Zitatform
(2018): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/3452 (19.07.2018)), 30 S.
Abstract
"Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Anspruchs auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit) für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern, Zumutbarkeitsregelungen für Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten, Festlegung des Zeitrahmens auf mindestens ein bis höchstens fünf Jahre bei möglicher Abweichung durch Tarifvertrag, Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit nach Ablauf der Brückenteilzeit und Möglichkeit erneuter Antragstellung frühesten nach einem Jahr, kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der Brückenteilzeit, Regelung von Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren der Antragstellung; Erleichterung der Verlängerung der Arbeitszeit für Beschäftigte in Teilzeit ohne zeitliche Begrenzung durch stärkere Übertragung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber bei Besetzung freier Arbeitsplätze, Antragstellung auf Veränderung der Arbeitszeit in Textform, Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung des Arbeitszeitwunsches bei möglicher Hinzuziehung der Arbeitnehmervertretung durch den Arbeitnehmer, Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung über angezeigte Arbeitszeitwünsche; Festlegung von Mindest- und Höchstarbeitszeiten für Beschäftigte in Arbeit auf Abruf, Festlegung verpflichtender Berechnungsgrundlage betr. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen; Änderung §§ 7, 8, 9, 12 und 22 und Einfügung § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz und Folgeänderung § 7c SGB IV" (Textauszug, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))
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