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Dossier

Tarifbindung in Deutschland

Tarifverträge bilden den Rahmen für die Arbeitsbedingungen und Lohnniveaus in Deutschland. Die Anwendung eines kollektivvertraglichen Verbands- oder Flächentarifs bringt sowohl dem Unternehmen als auch den Beschäftigten Vorteile. Dennoch wurde in den vergangenen Jahren die mangelnde Flexibilität von Tarifverträgen und ihre geringe Orientierung an betrieblichen Anforderungen von Unternehmen kritisiert.

Die Infoplattform bietet Literatur, insbesondere zu den Auswirkungen der Tarifbindung auf Löhne, Produktivität und Beschäftigung, Informationen zu Forschungsprojekten sowie Links zur Empirie der Tarifgebundenheit bundesdeutscher Unternehmen.

Die regionalen Ergebnisse des IAB-Betriebspanels zum Thema Tarifbindung finden Sie auf der Infoplattform IAB-Betriebspanel im Kapitel "Betriebliche Lohnpolitik und industrielle Beziehungen"

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    Tarifverträge: Bärendienst für die Beschäftigung (04.06.2012)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. 15 vom 12. April 2012: Die Oppositionsparteien im Bundestag fordern, Tarifverträge verstärkt für allgemeinverbindlich zu erklären. Das aber schwächt nicht nur die Tarifautonomie.

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    Tarifbindung (04.06.2012)

    Beschreibung

    Wiki-Eintrag zum Thema

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    Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag (04.06.2012)

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

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    Neue Daten aus dem IAB-Betriebspanel zur Tarifbindung.

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    Allgemeinverbindlichkeit: Reform stößt auf Bedenken (04.06.2012)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Bisher darf ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der hiervon betroffenen Arbeitnehmer in Unternehmen arbeiten, die den Tarifvertrag anwenden. Da die Tarifbindung oftmals aber nicht mehr die 50-Prozent-Grenze überschreitet, ist das Instrument kaum noch anwendbar. Die Oppositionsparteien schlagen daher vor, die 50-Prozent-Regel zu streichen.

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    Änderungen im Tarifvertragsrecht befürwortet (04.06.2012)

    Deutscher Bundestag

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    Die Vorschläge der Opposition, die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz zu ändern, stoßen bei Experten auf ein weitgehend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich, die sich am Montag, 6. Februar 2012, mit drei Anträgen zum Tarifsystem in Deutschland befasste.

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    Branchentarifbindung der Beschäftigten in Ost- und Westdeutschland 1996-2010 (30.06.2011)

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
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    Tarifbindung der Beschäftigten in Ost- und Westdeutschland 2010 (30.06.2011)

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
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    Tarifvertragsgesetz (08.06.2010)

    Bundesministerium der Justiz

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    Das deutsche Tarifvertragsgesetz (TVG) aus dem Jahre 1949 regelt Inhalt und Form der Tarifverträge; das Gesetz definiert den Begriff der Tarifvertragsparteien und wann Tarifbindung vorliegt. Es sichert den Schutz tariflicher Rechte vor Verzicht und Verwirkung. Das Tarifvertragsgesetz regelt das Verfahren für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und ordnet die Einrichtung eines zentralen Tarifregisters und eines Tarifarchivs an.

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    Vorteile des Branchentarifvertrags erkennen und nutzen (07.06.2010)

    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

    Beschreibung

    Nicht ohne Grund ist der Tarifvertrag – insbesondere der Branchentarifvertrag – nach wie vor die prägende Ordnungsgröße der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Trotz mancher Kritik ist der Branchentarifvertrag das zentrale Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland.

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    So funktioniert das Tarifsystem (07.06.2010)

    Deutscher Gewerkschaftsbund

    Beschreibung

    Grundlagen des bundesdeutschen Tarifsystems (Stand 2007)

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    Ausnahmeinstrument Allgemeinverbindlichkeitserklärung: Verantwortungsbewusster Umgang erforderlich (07.06.2010)

    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

    Beschreibung

    Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), mit der auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet werden, einen Tarifvertrag anzuwenden, muss in dem durch die Koalitionsfreiheit geprägten Tarifvertragssystem die Ausnahme bleiben.

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    Das Tarifsystem in Deutschland (07.06.2010)

    Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Info-Seite des Tarifregisters Nordrhein-Westfalen.

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    WSI-Tarifarchiv: Tarifbindung in Deutschland (07.06.2010)

    Hans-Böckler-Stiftung

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    Für die Mehrzahl der abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik gilt ein Tarifvertrag. Allerdings ist der Grad der Tarifbindung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. In Westdeutschland ist die Tarifbindung stärker ausgeprägt als in Ostdeutschland.

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    Branchentarifbindung der Beschäftigten 1996 bis 2009 (06.04.2010)

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

    Beschreibung

    IAB Aktuell vom 06.04.2010: Branchentarifbindung 1996-2009 (Quelle: IAB-Betriebspanel)

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    Arbeitgeberverbände - Tarifbindung, Organisationsentwicklung und tarifpolitische Strategien (AGV)

    Universität Duisburg-Essen
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    Tariflosigkeit auf dem Weg zum Normalzustand?

    Freie Universität Berlin, Institut für Managment, Lehrstuhl für Unternehmenskooperation
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    Betriebliche Interessenregulierung in Deutschland - Survey und Strukturanalyse (BISS)

    Universität Bochum, Lehrstuhl Organisationssoziologie und Mitbestimmungsforschung
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    Auswirkungen von Tarifverträgen und Entgeltöffnungsklauseln auf die Lohnflexibilität und die betriebliche Entwicklung

    Institut für angewandte Wirtschaftsforschung
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