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Dossier

Transformationsprozess in Ostdeutschland – Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft

Seit der Wiedervereinigung ist die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland Leitlinie deutscher Politik. Dennoch unterscheiden sich auch viele Jahre nach dem Fall der Mauer Wirtschaft und Arbeitsmärkte in Ost und West noch immer deutlich, mit weitreichenden Konsequenzen für den gesellschaftlichen Wandel und die Lebenslagen ostdeutscher Bürgerinnen und Bürger.
Dieses Dossier präsentiert wissenschaftliche Analysen und Positionen politischer Akteure zum Strukturwandel in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bevölkerung, Gesellschaft und Bildung.
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im Aspekt "Strukturanpassungsmaßnahmen, § 249h AFG"
  • Literaturhinweis

    Die Basiskultur der Stadt Leipzig als 2. Arbeitsmarkt: Eine Problemanalyse zu geförderten Stellen (ABM/§ 249 h AFG) bei Freien Trägern im Kulturbereich (1996)

    Heising, Elvira;

    Zitatform

    Heising, Elvira (1996): Die Basiskultur der Stadt Leipzig als 2. Arbeitsmarkt: Eine Problemanalyse zu geförderten Stellen (ABM/§ 249 h AFG) bei Freien Trägern im Kulturbereich. Leipzig, 74 S.

    Abstract

    Die Studie analysiert auf empirischer Grundlage (Interviews, 1995) die Beschäftigung auf ABM- und AFG § 249h-Stellen in Vereinen, die die Basiskultur der Stadt Leipzig repräsentieren. Gezeigt wird, daß sich dank dieser arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Leipzig in nur wenigen Jahren nach der Wende eine neue Kulturszene entwickelte, diese aber durch die Befristung der Arbeitsverträge "problemanfällig" und in ihrer weiteren Existenz direkt vom Arbeitsförderungsrecht abhängig ist. Die aufgezeigten Probleme sind zudem symtomatisch für den Jugend- und Sozialbereich und nicht auf Leipzig begrenzt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Analytische Betrachtungen zu Projekten der Beschäftigungsförderung nach § 249h AFG in Mecklenburg-Vorpommern (1996)

    Lewerenz, Jürgen;

    Zitatform

    Lewerenz, Jürgen (1996): Analytische Betrachtungen zu Projekten der Beschäftigungsförderung nach § 249h AFG in Mecklenburg-Vorpommern. Berlin, 22 S., Anhang.

    Abstract

    Der Autor analysiert die in der BBJ-Datenbank enthaltenen Angaben zu 249h-Projekten in den Förderbereichen Umwelt, soziale Dienste und Sport. Behandelt werden
    - Probleme der regionalen Verteilung von 249h-Projekten (Kreise und kreisfreie Städte, städtischer und ländlicher Raum),
    - beschäftigungspolitische Wirkungen (regionale Zielgruppenanalyse),
    - förderbereichsbezogene Betrachtungen unter Einbeziehung der ersten beiden Schwerpunkte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Markt in der öffentlichen Beschäftigungsförderung: zur wettbewerblichen Vergabe von § 249h-Maßnahmen bei der Treuhandanstalt (1996)

    Rabe, Birgitta ; Emmerich, Knut;

    Zitatform

    Rabe, Birgitta & Knut Emmerich (1996): Mehr Markt in der öffentlichen Beschäftigungsförderung. Zur wettbewerblichen Vergabe von § 249h-Maßnahmen bei der Treuhandanstalt. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 29, H. 1, S. 93-105.

    Abstract

    "Die Treuhandanstalt schreibt seit 1994 Beschäftigungsprojekte nach § 249h Arbeitsförderungsgesetzes öffentlich aus und vergibt sie im Wettbewerb. Da die Vergabe dieser Projekte an private Unternehmen zwar stets gefordert, aber in der Vergangenheit kaum umgesetzt wurde, nimmt die Treuhand damit eine Vorreiterrolle ein. Die Wirkungen dieses Vergabeverfahrens stehen im Mittelpunkt des Beitrages. Bezugnehmend auf die aktuelle Diskussion über Pro und Contra aktiver Arbeitsmarktpolitik wird zunächst ein Anforderungsprofil an öffentlich geförderte Beschäftigung entwickelt, das die Grundlage für die Bewertung des Ausschreibungsverfahrens der Treuhandanstalt liefert. Diskutiert werden im einzelnen die Auswirkungen auf die Anforderungskriterien Effizienz und Refinanzierung, Verzahnung von Arbeitsmarkt- und regionaler Strukturpolitik und Schaffung von Übergängen in den ersten Arbeitsmarkt sowohl auf der individuellen als auch auf der Projektebene. Für die Analyse werden bislang unveröffentlichte Daten der Treuhandanstalt zum Ausschreibungsverfahren sowie Ergebnisse von Experteninterviews präsentiert. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    - Die Einbeziehung des Wettbewerbs wirkt sich deutlich positiv auf Effizienz und Refinanzierungsquote der Projekte aus. Maßgeblich hierfür sind Kosteneinsparungen sowie die Reduzierung von Verdrängungs- und Substitutionseffekten.
    - Das Verfahren verstärkt die Verzahnung von Arbeitsmarktund regionaler Strukturpolitik in erster Linie durch prozedurale Einbindung zentraler Akteure.
    - Auf der Individualebene könnten u.a. durch Kennenlern- und Reputationseffekte Übergänge in reguläre Beschäftigung begünstigt werden. Dieser Effekt zeichnet sich allerdings anhand des zur Verfügung stehenden Datenmaterials im Vergleich zu nicht ausgeschriebenen Projekten nicht eindeutig ab.
    - Auf der Projektebene werden die Übergangsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt, etwa durch Existenzgründungen, skeptisch beurteilt. Das Ausschreibungsverfahren schafft hier zwar prinzipiell günstige Voraussetzungen, die Möglichkeiten für Existenzgründungen erscheinen jedoch begrenzt, da die Marktpotentiale bei Sanierungs-, Abbruch- und Demontagearbeiten weitgehend ausgeschöpft sind.
    Das Schlußkapitel ist der Frage der Übertragbarkeit des Treuhand-Modells auf einen breiteren Kreis von Arbeitsförderprojekten gewidmet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Frauen in Maßnahmen nach § 249h AFG: positive Entwicklung braucht weitere Impulse (Neue Bundesländer) (1996)

    Stark, Birgit ;

    Zitatform

    Stark, Birgit (1996): Frauen in Maßnahmen nach § 249h AFG. Positive Entwicklung braucht weitere Impulse (Neue Bundesländer). (IAB-Werkstattbericht 02/1996), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit es gelungen ist, Frauen in Ostdeutschland durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Als Datenquellen werden Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit, eine Ende 1994/Anfang 1995 durchgeführte Trägerbefragung des IAB sowie eine von der Prognos AG, Basel, durchgeführte Befragung von Geförderten herangezogen. Die Ergebnisse zeigen, daß der Frauenanteil im Rahmen der Maßnahmen nach § 249h AFG im Vergleich zu den Anfangsmonaten deutlich gestiegen ist, wenngleich das Ziel der anteiligen Berücksichtigung noch nicht erreicht wurde. Vor allem in männertypischen Bereichen werden Frauen nur unzureichend eingesetzt. Die Analyse der Qualifikation der Teilnehmer ergab, daß ein Großteil der Frauen wie der Männer gut ausgebildet ist, die Qualifikationsanforderungen in den Maßnahmen dem allerdings nicht immer gerecht werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Ostdeutschland (1996)

    Wolfinger, Claudia; Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Wolfinger, Claudia & Christian Brinkmann (1996): Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Ostdeutschland. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 29, H. 3, S. 331-348.

    Abstract

    "Arbeitsmarktpolitik hatte und hat auch weiterhin in Ostdeutschland eine unverzichtbare Rolle im Transformationsprozeß - komplementär zu den vielfältigen Bemühungen der Wirtschafts- und Strukturpolitik um die Bewältigung des Strukturbruchs und den Aufbau neuer Arbeitsplätze. Sie hat dabei den Arbeitsmarkt nicht nur schnell und in erheblichem Umfang entlastet und einzelnen neue Beschäftigungsperspektiven eröffnet. Sie wurde mehr als jemals zuvor in Westdeutschland auch mit strukturpolitischen Erwartungen konfrontiert und dabei - zum Teil auf sich allein gestellt - angesichts der Dimensionen des Umbruchs auch überfordert. Strukturpolitisch relevante ABM-Großmaßnahmen entstanden. Gezielt verstärkt wurde die Entwicklung institutionell durch die Einführung der ABS-Gesellschaften und instrumentell vor allem durch den pauschalierten Lohnkostenzuschuß nach § 249h AFG. Unsichere Zukunftsperspektiven erschwerten die angestrebte wirtschaftsnahe Qualifizierung, führten aber vielerorts auch zu neuen Ansätzen, mit Qualifizierung, Existenz- und Unternehmensgürndungen oder Sanierungen zu unterstützen oder gar zu initiieren. Ohne arbeitsmarktpolitische Hilfen hätte vielerorts der wirtschaftliche Neubeginn in Ostdeutschland nicht so schnell stattfinden können, obwohl Arbeitsmarktpolitik im Strukturwandel und am Entstehen dauerhafter Arbeitsplätze nur mitwirken, diese aber nicht in eigener Verantwortung schaffen kann. Viele Restriktionen, die einer weitergehenden Verzahnung der Politikbereiche entgegenstehen, blieben bestehen. Die strukturpolitischen Potentiale der Arbeitsmarktpolitik wurden und werden in Ostdeutschland sicherlich nicht ausgeschöpft, sie wurden aber weiterentwickelt und dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Angesichts vieler verbleibender Unklarheiten, gerade auch im Hinblick auf die strukturpolitische Wirkung von Maßnahmen, erscheinen in größerem Umfang als bisher kausalanalytisch ausgerichtete Evaluationen zur Ergänzung von deskriptiven Analysen - auf die sich die vorliegende Ausarbeitung weitgehend stützten mußte - erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen einer Umweltwirtschaft durch § 249h-AFG-Projekte untersucht für den Freistaat Sachsen (1996)

    Zitatform

    (1996): Chancen einer Umweltwirtschaft durch § 249h-AFG-Projekte untersucht für den Freistaat Sachsen. (UFZ-Bericht 17/1996), Leipzig, 132 S., Anhang.

    Abstract

    Gegenstand einer in Sachsen durchgeführten empirischen Erhebung waren die Chancen einer Umweltwirtschaft durch § 249h-AFG-Projekte. Der Bericht stellt die Ergebnisse der Untersuchung vor. Dabei wurden als Indikator für das Entstehen einer Umweltwirtschaft die Anbieter an Leistungen dieser Branche erfaßt. Ergänzend wurden FuE-Potentiale als Voraussetzung eines innovativen Umweltschutzes erhoben. Geprüft wurde, welche Entwicklungen die seit 1993 zur Anwendung kommende § 249h-Regelung induzierte und inwieweit sie zur Etablierung einer Umweltwirtschaft beitrug. Verbunden damit war die Frage, ob in derartige Regelungen ein neuer Ansatz in der Verknüpfung von Umweltschutz, Beschäftigungsförderung und ökonomischer Entwicklung zu sehen ist, der insbesondere in Zeiten konjunktureller Abschwächung und unter Bedingungen des Strukturwandels relevant ist. Der Bericht schließt mit der differenzierten Darstellung von Chancen und Hemmnissen der AFG-Projekte für den Umweltschutz. Im Anhang sind die empirischen Ergebnisse detailliert dargestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Projekte der Beschäftigungsförderung nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz im Förderbereich "Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste": eine Analyse in ausgewählten Regionen von Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitsdruck (1996)

    Abstract

    Die Studie analysiert die Projektstruktur der "Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste", die nach § 249h AFG gefördert werden. Ausgewählt wurden der Landkreis Parchim und die Hansestadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Untersucht werden die Größe der Projekte, die Trägerstruktur und die inhaltliche Struktur der Projekte nach Förderschwerpunkt. Dies sind Hilfen für Ältere und Bedürftige, Hilfen für Behinderte, Beratung und offene Hilfen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Maßnahmen nach § 249h AFG: Teil 2: Regionaler Mitteleinsatz folgt ökonomischen und sozialen Brennpunkten (1995)

    Emmerich, Knut; Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Emmerich, Knut & Claudia Wolfinger (1995): Maßnahmen nach § 249h AFG. Teil 2: Regionaler Mitteleinsatz folgt ökonomischen und sozialen Brennpunkten. (IAB-Kurzbericht 07/1995), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Von den jährlichen Gesamtausgaben für Maßnahmen nach § 249h AFG (6,3 Mrd. DM) entfallen allein auf die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg 76 Prozent. Die Maßnahmebereiche in den einzelnen Ländern werden weitgehend von den industriellen Schwerpunkten der ehemaligen DDR bestimmt. Bei den jährlichen Kosten pro Arbeitsplatz gibt es in den Bereichen 'Sonstige Umwelt', 'Soziale Dienste' und 'Jugendhilfe' nennenswerte regionale Differenzen. Dabei können unterschiedliche Einsatzfelder, Anforderungen an die Kapitalausstattung sowie die Qualifikation der Teilnehmer/innen eine Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Maßnahmen nach § 249h AFG: Teil 1: Finanzierungsstruktur der Kosten pro Arbeitsplatz besser als bei ABM (1995)

    Emmerich, Knut; Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Emmerich, Knut & Claudia Wolfinger (1995): Maßnahmen nach § 249h AFG. Teil 1: Finanzierungsstruktur der Kosten pro Arbeitsplatz besser als bei ABM. (IAB-Kurzbericht 06/1995), Nürnberg, 7 S.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen Überblick über die jährlichen Kosten pro Arbeitsplatz und die Finanzierungsstruktur der Maßnahmen, die nach § 249h AFG gefördert werden. Die Daten basieren auf einer Erhebung des IAB zu den Lohnkostenzuschüssen nach § 249h AFG, die hochgerechnet 11.625 Maßnahmen mit 96.159 geförderten Personen umfaßt. Es wird festgestellt, daß die durchschnittlichen Lohn- und Sachkosten pro Arbeitsplatz bei jährlich 70 950 DM liegen. Je nach Maßnahmebereich gibt es allerdings große Unterschiede: Die höchsten Kosten werden im Bereich Braunkohle verzeichnet, die niedrigsten im Bereich Soziale Dienste. Jenseits der Kosten an sich sind die Finanzierungsquellen von Bedeutung. Anders als bei ABM ist es bei § 249h-Projekten gelungen, diejenigen stärker an den Gesamtkosten zu beteiligen, die von der Wertschöpfung der Maßnahmen profitieren. Entsprechend ist die Finanzierungsstruktur nach Maßnahmebereichen sehr unterschiedlich. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt rund 22%, die Länder 27%, die Treuhand 44%, die Träger 5%. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsförderung nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz und Fachlichkeit in der Jugendhilfe von Mecklenburg-Vorpommern (1995)

    Lewerenz, Jürgen;

    Zitatform

    Lewerenz, Jürgen (1995): Beschäftigungsförderung nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz und Fachlichkeit in der Jugendhilfe von Mecklenburg-Vorpommern. Berlin, 43 S.

    Abstract

    Die Untersuchung befaßt sich mit der Nutzung der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG im Bereich der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Neben den arbeitsmarktpolitischen Wirkungen wird vor allem auf die Sicherung der Fachlichkeit bei den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eingegangen. Als Ergebnis wird u.a. festgehalten:
    1. Die Förderung und komplementäre Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen nach § 249h AFG im Bereich der Jugendhilfe unterliegt jugendpolitischen Erfordernissen und soll den weiteren Aufbau einer freien, vielfältigen und an den Interessen junger Menschen orientierten Jugendarbeit fördern.
    2. Nach dem KJHG sollen hauptberuflich nur Fachkräfte beschäftigt werden. Mit Ausbildungen in verschiedenen Erzieherberufen gilt ein Großteil ostdeutscher Mitarbeiter nur als Teilfachkraft.
    3. Fort- und Weiterbildungen sind unter diesem Gesichtspunkt von besonderer Bedeutung. Das KJHG verpflichtet die öffentlichen und freien Träger zur Sicherstellung von entsprechenden Angeboten und Mitteln.
    4. Mit der LKZ-Förderung gab es keine aus dem Programm resultierenden Einschränkungen in der Fachlichkeit des Personals. Noch vorhandene Defizite resultieren vorrangig aus anders gelagerten Ausbildung in der DDR. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Implementation wirtschaftsnaher Arbeitsmarktpolitik: Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG in Berlin und Sachsen (1995)

    Rabe, Birgitta ;

    Zitatform

    Rabe, Birgitta (1995): Implementation wirtschaftsnaher Arbeitsmarktpolitik: Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG in Berlin und Sachsen. (Strukturorientierte Arbeitsmarktpolitik in Berlin Teil 2), Berlin: BBJ Verlag, 137 S.

    Abstract

    "Mit dem § 249h AFG wurde für die neuen Bundesländer ein Instrument der Arbeitsförderung geschaffen, das drei vieldiskutierte arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen in sich vereint: Das Instrument soll Arbeitsmarktpolitik mit Strukturpolitik verzahnen, Übergänge von der Erwerbslosigkeit in reguläre Beschäftigung schaffen und gemäß der Forderung, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, passive Lohnersatzleistungen für aktive Arbeitsmarktpolitik mobilisieren. Die Studie untersucht anhand der Implementation des § 249h AFG, inwiefern das Instrument diese Zielsetzungen in der Praxis einlösen kann. Dabei wird insbesondere die Rolle der verschiedenen Implementeure und ihr Zusammenwirken fokussiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Implementation wirtschaftsnaher Arbeitsmarktpolitik: Lohnkostenzuschüsse nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz in Berlin und Sachsen (1995)

    Rabe, Birgitta ;

    Zitatform

    Rabe, Birgitta (1995): Implementation wirtschaftsnaher Arbeitsmarktpolitik: Lohnkostenzuschüsse nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz in Berlin und Sachsen. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers FS 1 95-206), Berlin, 137 S.

    Abstract

    Zur Finanzierung und Umsetzung der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG sind neben der Bundesanstalt für Arbeit weitere Kooperationspartner erforderlich. In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion wird hiervon eine engere Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik mit anderen Politikbereichen (Umwelt-, Jugend-, Sozialpolitik) erwartet. Diese Studie untersucht anhand einer Analyse der Implementation der Lohnkkostenzuschüsse in Berlin und Sachsen, inwiefern dieses Ziel in der Praxis eingelöst wurde und unter welchen Bedingungen es zu erreichen wäre. Das erste Kapitel richtet den Blick auf die politischen Entstehungszusammenhänge und theoretischen Implikationen der wichtigsten Programmelemente (Projektorientierung statt Teilnehmerorientierung, Kofinanzierung und Implementation durch mehrere Beteiligte). Das zweite Kapitel analysiert auf der Grundlage von Experteninterviews die Implementationsstrukturen sowie die Interessen, Ziele und Implementationsstrategien der wichtigsten Akteursgruppen in zwei unterschiedlichen Implementationssystemen. Das dritte Kapitel wertet statistisches Material über Programmstrukturen in Berlin und Sachsen aus (Inanspruchnahme, Teilnehmer, Projektinhalte, Finanzierung) und interpretiert es im Lichte der Implementationsanalyse. Das Schlußkapitel widmet sich dem Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteursgruppen. Es identifiziert ungelöste Zielkonflikte, sowie rigide und übermäßig zentralisierte Implementationsstrukturen als wichtigste Hindernisse einer engeren Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik mit anderen Politikbereichen. Das Kapitel zeigt schließlich Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des § 249h AFG und seiner Implementation auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG: erste Ergebnisse einer repräsentativen schriftlichen Befragung von Maßnahmeträgern Ende 1994/Anfang 1995 (Neue Bundesländer) (1995)

    Stark, Birgit ; Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Stark, Birgit & Claudia Wolfinger (1995): Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG. Erste Ergebnisse einer repräsentativen schriftlichen Befragung von Maßnahmeträgern Ende 1994/Anfang 1995 (Neue Bundesländer). (IAB-Werkstattbericht 11/1995), Nürnberg, 48 S.

    Abstract

    Ziel des am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen § 249h AFG ist es, den ostdeutschen Strukturwandel mit Hilfe der Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen und zur Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze beizutragen. Zur Beurteilung der innovativen Potentiale dieses neuen AFG-Instruments wurde im IAB ein mehrstufig angelegtes Forschungsprojekt durchgeführt. Der Beitrag liefert erste Ergebnisse einer Befragung bei 3226 Maßnahmeträgern, von denen 71,4 % antworteten. Untersucht wurden u. a. mögliche Problemlagen und Friktionen im Zusammenhang mit der Einführung des § 249h AFG, Kooperationsstrukturen zwischen den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und anderer politischer Bereiche sowie Einschätzungen der Träger zu Perspektiven der Maßnahemn und ihrer Teilnehmer. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik: Die Möglichkeiten der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG (1995)

    Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Wolfinger, Claudia (1995): Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik: Die Möglichkeiten der Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG. In: D. Beer, C. Brinkmann, A. Deeke & S. Schenk (Hrsg.) (1995): Empirische Arbeitsmarktforschung zur Transformation in Ostdeutschland : Beiträge zum Workshop des SAMF und der KSPW am 8./9. Mai 1995 in Berlin (Arbeitskreis Sozialwissenschaftliche Arbeitsmarktforschung. Arbeitspapier, 1995, 04), S. 251-260.

    Abstract

    Die Autorin geht anhand empirischer Ergebnisse der Frage nach, "ob das im § 249h angelegte Finanzierungsmodell geeignet ist, die Zielvorstellungen - "(Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren und die Arbeitsmarktpolitik mit der Struktur- und Wirtschaftspolitik zu verzahnen)" - zu realisieren und inwieweit sich das Instrument in die propagierte Zielrichtung entwickelt." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Aktive Arbeitsmarktpolitik mit einem neuen Instrument: Pauschalierte Lohnkostenzuschüsse zur Arbeitsförderung (§ 249h AFG) (1994)

    Brinkmann, Christian; Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian & Claudia Wolfinger (1994): Aktive Arbeitsmarktpolitik mit einem neuen Instrument: Pauschalierte Lohnkostenzuschüsse zur Arbeitsförderung (§ 249h AFG). (IAB-Werkstattbericht 09/1994), Nürnberg, 22 S., Tabelle.

    Abstract

    "Mit der 10. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) trat in den neuen Bundesländern am 1. Januar 1993 der § 249h AFG in Kraft. Eingeschränkt auf die Bereiche Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe sieht er vor, pauschalierte Lohnkostenzuschüsse in Höhe der durchschnittlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zu gewähren. Der Bericht gibt einen Überblick über Hintergründe, bisherige Entwicklung und Problemlagen. Er stützt sich zum einen auf vorliegende Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit, Stand August 1994. Diese enthalten allerdings nur grobe Anhaltspunkte zu den Strukturen von Maßnahmen und Geförderten. Zum anderen fließen erste Ergebnisse eines mehrstufigen Forschungsprojekts des IAB zu den pauschalierten Lohnkostenzuschüssen in den neuen Bundesländern ein (zusätzliche Auswertung der Antrags- und Bewilligungsunterlagen in den Arbeitsämtern, Befragung der Träger von Maßnahmen, Fallstudien)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz: Teil 1: Maßnahme- und Trägerstrukturen (1994)

    Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Wolfinger, Claudia (1994): Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz. Teil 1: Maßnahme- und Trägerstrukturen. (IAB-Kurzbericht 10/1994), Nürnberg, 3 S.,, Tabelle.

    Abstract

    In dem Beitrag werden erste Ergebnisse eines mehrstufig angelegten Forschungsprojektes zur Evaluierung der Maßnahmen nach § 249h des Arbeitsförderungsgesetzes vorgelegt. Datenbasis der ersten Stufe sind in der CoSach-Datenbank der Arbeitsämter gespeicherte Informationen zur Teilnehmer- und Maßnahmestruktur nach dem Stand vom 22. Februar 1994. Sie zeigen, daß die Maßnahmen nach § 249h ihren Schwerpunkt im Bereich der Umweltsanierung haben. Die ostdeutschen Bundesländer profitieren in unterschiedlichem Maße von dem arbeitsmarktpolitischen Instrument. Der Einsatz der Lohnkostenzuschüsse konzentriert sich stark auf kleinere und Kleinst-Maßnahmen. Allein in 41 % aller Maßnahmen ist nur eine Person beschäftigt, in weiteren 48 % der Maßnahmen sind dies zwischen 2 und 9 Personen. Die meisten Maßnahmen (73 %) werden von gemeinnützigen Einrichtungen des privaten Rechts und rd. 20 % von Einrichtungen des öffentlichen Rechts getragen. Einen vergleichsweise geringen Anteil haben privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz: Teil 2: Teilnehmerstrukturen (1994)

    Wolfinger, Claudia;

    Zitatform

    Wolfinger, Claudia (1994): Neue Bundesländer: Lohnkostenzuschüsse nach §249h AFG - eine Zwischenbilanz. Teil 2: Teilnehmerstrukturen. (IAB-Kurzbericht 11/1994), Nürnberg, 3 S., Tabelle.

    Abstract

    "Die strukturpolitische Zielsetzung (Förderung der Beschäftigung in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe) steht bei den Maßnahmen nach § 249h AFG im Vordergrund. Für Ältere und Behinderte bestehen erweiterte Fördermöglichkeiten, Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen berücksichtigt werden. Tatsächlich sind Frauen in § 249h-Maßnahmen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Sie stellen 36 % der § 249h-Beschäftigten, während ihr Anteil an den Arbeitslosen 65 % beträgt. Der Frauenanteil in den Bereichen soziale Dienste (80 %) und Jugendhilfe (59 %) liegt deutlich über dem Durchschnitt, in den Umweltbereichen (26 %) deutlich darunter. Der Anteil älterer ArbeitnehmerInnen (ab 50 Jahre) liegt mit 21 % leicht unter ihrem Anteil an den Arbeitslosen (25 %). Der Anteil der Schwerbehinderten an den § 249h-Beschäftigten beträgt 0,3 %, gegenüber 2,3 % an den Arbeitslosen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Paragraph 249h AFG: Ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument in Ostdeutschland (1993)

    Wagner, Alexandra;

    Zitatform

    Wagner, Alexandra (1993): Der Paragraph 249h AFG: Ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument in Ostdeutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 46, H. 7, S. 464-466.

    Abstract

    Der Paragraph 249h AFG sieht einen pauschalierten Lohnkostenzuschuß für Arbeiten in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe vor. "Mit der Einführung dieses neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments ist förderpolitisches Neuland beschritten worden. Positive Effekte zeigen sich dort, wo Probleme der Kofinanzierung durch Bund und Länder politisch geregelt werde konnten. Durch einen Finanzierungsmix liegen die Kosten subventionierter Arbeit nicht mehr allein auf den Schultern der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung. Die Weiterführung notwendiger Sanierungsarbeiten, die bisher weitgehend in ABM erfolgten und nach Auslaufen der Maßnahmen ansonsten beendet werden müßten, ist sichergestellt. Gleichzeitig gibt es einen erheblichen Nachbesserungsbedarf, der die tarifliche Ausgestaltung, die geschlechtsspezifische Ausrichtung und die regionale Schwerpunktsetzung betrifft. Auch ergänzende Regelungen zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erweisen sich als notwendig. Angesichts der dargestellten Probleme läßt sich feststellen, daß der § 249h AFG zweifelsohne eine eigenständige Rolle bei der arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Transformationsprozesses spielen, jedoch die durch Kürzungen beim ABM entstehende Lücke in keiner Weise schließen kann." (IAB2)

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