Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?
Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Betriebspanel Berlin 2019: Ergebnisse der 24. Welle (2020)
Frei, Marek; Putzing, Monika; Kriwoluzky, Silke;Zitatform
Frei, Marek, Silke Kriwoluzky & Monika Putzing (2020): Betriebspanel Berlin 2019. Ergebnisse der 24. Welle. Berlin, 89 S.
Abstract
"Mit dem vorliegenden Bericht „Betriebspanel Berlin 2019“ werden Daten einer repräsentativen, jährlich durchgeführten Betriebsbefragung vorgestellt. Die Befragung, deren Ergebnisse im vorliegenden Bericht präsentiert werden, wurde im November 2019 abgeschlossen. Die Daten spiegeln somit den Stand vor Ausbruch des Coronavirus wider. Die Betriebsbefragung repräsentiert vorrangig die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. Die mit dem Betriebspanel gewonnenen Ergebnisse ergänzen damit die verfügbaren, eher angebotsseitig ausgerichteten Statistiken (z. B. Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit). Im vorliegenden Bericht werden aktuelle Befragungsergebnisse zu den Kernthemen des Betriebspanels präsentiert. Hierzu gehören die Struktur von Betrieben und Beschäftigten (Kapitel 3), Beschäftigungsentwicklung und Bedarf an Fachkräften sowie der Erfolg der Betriebe bei der Stellenbesetzung (Kapitel 4 und 5), Entwicklung von bestimmten Beschäftigungsformen wie Teilzeitbeschäftigung und Befristungen (Kapitel 6), die betriebliche Aus- und Weiterbildung (Kapitel 7 und 8) sowie die Entwicklung der Tarifbindung (Kapitel 9). Die Ergebnisse zu den genannten Aspekten, die regelmäßig in ein- oder zweijährigem Rhythmus abgefragt werden, werden ergänzt um empirische Befunde zu weiteren Themen. Im Befragungsjahr 2019 waren dies vertiefende Erkenntnisse zu betrieblichen Strategien zum Gewinnen und zum Halten von Auszubildenden (Kapitel 7.2 und 7.3)." (Textauszug, IAB-Doku)
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Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales -
Literaturhinweis
IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 24. Befragungswelle 2019 (2020)
Frei, Marek; Kriwoluzky, Silke; Putzing, Monika;Zitatform
Frei, Marek, Silke Kriwoluzky & Monika Putzing (2020): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 24. Befragungswelle 2019. Berlin, 102 S.
Abstract
"Jährlich führt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) eine bundesweite Arbeitgeberbefragung zu zahlreichen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Kennziffern durch. Für die Daten 2019 wurden insgesamt rund 15.000 Betriebe befragt, darunter etwa 6.000 aus Ostdeutschland. Die Befragung erfolgte im dritten Quartal 2019. Die gewonnenen Daten spiegeln somit den Stand unmittelbar vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie wider. Die Sonderauswertung für Ostdeutschland durch das Institut für sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA) zeigt, dass sich das Beschäftigungswachstum in Ostdeutschland auch im letzten Jahr fortgesetzt hat. So ist die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Prozent gestiegen. Die Auswertung macht auch deutlich: Im letzten Jahr wurden so viele Fachkräfte nachgefragt wie nie zuvor. 42 Prozent der ostdeutschen Betriebe hatten einen Fachkräftebedarf. Aber 60 Prozent der Betriebe waren nicht oder nur teilweise erfolgreich bei der Gewinnung von Fachkräften. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe in den neuen Länder ist im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte gestiegen. Damit hat sich mehr als die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe in den neuen Ländern in 2019 in der Ausbildung engagiert. Zudem wurden in Ostdeutschland noch nie so viele Beschäftigte betrieblich weitergebildet. 41 Prozent der Beschäftigten in den neuen Ländern wurden von ihren Betrieben eine Weiterbildung finanziert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit 1996 jährlich eine bundesweite Arbeitgeberbefragung durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2019 fand diese Befragung zum 24. Mal statt." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Kurzfassung -
Literaturhinweis
Mindestlohn und beitragspflichtige Arbeitsentgelte (2020)
Himmelreicher, Ralf;Zitatform
Himmelreicher, Ralf (2020): Mindestlohn und beitragspflichtige Arbeitsentgelte. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 75, H. 4, S. 507-521.
Abstract
"Vergleichsweise unerforscht sind die Effekte des Mindestlohnes auf die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Beitragspflichtige Arbeitsentgelte bei der GRV stehen in einem lediglich indirekten Zusammenhang mit möglichen Mindestlohneffekten, weil Mindestlöhne in Deutschland als Bruttostundenlöhne definiert sind, während für die Höhe der Anwartschaften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das beitragspflichtige monatlichen Arbeitsentgelt und nicht der Stundenlohn entscheidend ist. Beide Zielgrößen stehen aber über die bezahlte monatliche Arbeitszeit in einem engen Zusammenhang. Ziel dieses Beitrags ist es, die Entwicklung der Stunden- und Monatslöhne im Zeitverlauf darzustellen und mögliche Mindestlohneffekte herauszuarbeiten. Hierzu werden zwei Erhebungen - die Verdienststrukturerhebungen (VSE) des Statistischen Bundesamtes und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des DIW Berlin der Jahre 2014 und 2018 - genutzt. Im Ergebnis zeigt sich, dass seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 vor allem zuvor sehr niedrige Stundenlöhne stark gestiegen sind. Im Hinblick auf die Monatslöhne bremst die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro) oftmals die Monatslohnentwicklung über reduzierte Arbeitszeiten. In der Gleitzone sind seit der Einführung des Mindestlohnes gestiegene Monatslöhne und damit höhere beitragspflichtige Arbeitsentgelte zu verzeichnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
FDZ data description: "Survey on marginally employed workers and their employers (MinijobsNRW)" (2020)
Zitatform
Hörnig, Lukas & Sandra Schaffner (2020): FDZ data description: "Survey on marginally employed workers and their employers (MinijobsNRW)". (RWI-Projektbericht), Essen, 15 S.
Abstract
"Marginal employment, so-called Minijobs, represent a significant part of the dependent employment in Germany. In 2012 and 2016 the RWI conducted a survey and interviewed marginally employed workers and employers with marginally employed workers in North Rhine-Westphalia. The results of the survey allow to draw conclusions for the structure of the employees, the motivations of the employees and the employers and the perception of rights like the continued payment of wages and maternity leave. The data is available for academic research as a Scientific-Use-File from the FDZ Ruhr at RWI." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2019: Teil I: Repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels 2019 (2020)
Kistler, Ernst; Wiegel, Constantin; Eigenhüller, Lutz; Hoffmann, Antje; Baier, Carolin; Böhme, Stefan;Zitatform
Kistler, Ernst & Constantin Wiegel (2020): Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2019. Teil I: Repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels 2019. (Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2019,1), Stadtbergen, 82 S.
Abstract
"Seit dem Jahr 2001 beteiligt sich der Freistaat Bayern mit einer Aufstockungsstichprobe an der jährlichen Betriebsbefragung „Beschäftigungstrends“, dem so genannten Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, IAB. Mit dieser von Kantar Public (Infratest Sozialforschung) durchgeführten Panelerhebung liegen aus dem Jahr 2019 repräsentative Angaben von 1.084 bayerischen Betrieben und Dienststellen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis vor (ungewichtete Fälle). Sie sind nach Gewichtung repräsentativ für den Freistaat. Ebenso wie in den Vorjahren wird die Ergebnispräsentation in zwei Berichte (Teil I und Teil II) aufgeteilt. Im ersten Berichtsteil wurden die Kapitel Beschäftigungsentwicklung, Wirtschaftliche Lage und Entwicklungen, Personalstruktur, Ausbildung und Betriebliche Weiterbildungsförderung behandelt." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung im Übergangsbereich: Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Beispiele, Mindestlohn (2020)
Abstract
"Die Broschüre informiert über die geltenden Regelungen der geringfügigen Beschäftigung und in der Gleitzone. Zur Illustration sind Beispiele über die Auswirkungen der Neuregelung hinzugefügt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minijobs in Deutschland: Die subjektive Wahrnehmung von Erwerbsarbeit in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (2019)
Zitatform
Beckmann, Fabian (2019): Minijobs in Deutschland. Die subjektive Wahrnehmung von Erwerbsarbeit in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Wiesbaden: Springer VS, 400 S. DOI:10.1007/978-3-658-23625-0
Abstract
"Fabian Beckmann untersucht mit Minijobs eine kontrovers debattierte Beschäftigungsform im deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialmodell. Angesichts einer 'Minijobdebatte ohne Minijobber' liegt der Fokus der Analyse auf der subjektiven Wahrnehmung und Beurteilung der Arbeitssituation von geringfügig Beschäftigten. Die empirischen Befunde zeichnen ein ambivalentes Bild: Zahlreichen erwerbsbezogenen objektiven Risiken von Minijobs stehen überwiegend positive subjektive Beurteilungen der Arbeitsqualität sowie eine hohe Arbeitszufriedenheit unter den Beschäftigten entgegen. Der Autor unterstreicht die Bedeutung subjektiver Analysezugänge und multidimensionaler Untersuchungsansätze für die sozialwissenschaftliche Arbeitsforschung.
Der Inhalt:
Arbeitsmärkte und Erwerbsarbeit im Wandel
Geringfügige Beschäftigung in Deutschland
Die subjektive Wahrnehmung von Erwerbsarbeit
Empirische Befunde zur objektiven Arbeits- und Beschäftigungssituation geringfügig Beschäftigter
Minijobs im Spiegel der Beschäftigten
Erwerbsarbeit zwischen objektiver Prekarität und subjektiver Zufriedenheit" (Verlagsangaben, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Die Grenzbelastung der Lohneinkommen im zeitlichen Vergleich: Berechnungen für verschiedene Einkommensgruppen (2019)
Zitatform
Beznoska, Martin & Tobias Hentze (2019): Die Grenzbelastung der Lohneinkommen im zeitlichen Vergleich. Berechnungen für verschiedene Einkommensgruppen. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2019,21), Köln, 26 S.
Abstract
"Ein historischer Vergleich der Grenzabgabenkurven der Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2019 zeigt, dass mit der Steuerreform 2000 der damaligen rot-grünen Regierung die Grenzbelastungen über fast den gesamten Einkommensbereich deutlich gesenkt wurden. Hinzu kamen Reformen zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte und zur Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge, was einer weiteren signifikanten Senkung der Grenzsteuersätze entsprach. Auffällig ist im betrachteten Zeitraum allerdings eine unzureichende Korrektur der kalten Progression - sowohl im engeren Sinne ('nur' Inflation) als auch im weiteren Sinne (nominales Lohnwachstum). Dies hat dazu geführt, dass im Jahr 2019 vor allem im unteren Einkommensbereich die Grenzsteuerbelastung für Singles früher beginnt und steiler ansteigt. Bei Lohneinkommen oberhalb der Midi-Job-Grenze steigt die Grenzbelastung rasant an und erreicht bereits bei einem Einkommen von etwas über 20.000 Euro - das entspricht annähernd dem Bruttoverdienst eines zum Mindestlohn angestellten Vollzeitbeschäftigten - ein vorläufiges Maximum von fast 48 Prozent.
Auffällig bei der Betrachtung der Grenzbelastungskurven sind verschiedene Sprungstellen oder Knicke. Im unteren Lohnbereich resultiert der Knick aus dem Übergang vom Mini- zum Midi-Job oder zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hinzu kommt die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag im Bereich eines Mindestlohn-Empfängers. Im weiteren Verlauf ist die Sozialversicherung für die Sprungstellen verantwortlich, die allerdings über die (Teilhabe-)Äquivalenz von Leistungsansprüchen grundsätzlich ihre Berechtigung haben, auch wenn dadurch ein linear-progressiver Verlauf der Grenzbelastung verhindert wird. Neben einer allgemeinen Senkung der Grenzabgabenbelastung zur Stärkung von Arbeitsanreizen, die zu relativ hohen Einnahmeausfällen führen würde, wäre die Abmilderung der genannten Sprungstellen eine mögliche Handlungsoption." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Anreize für Erwerbstätige zum Austritt aus dem Arbeitslosengeld-II-System und ihre Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Sozialversicherungssystem: Studie im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (2019)
Zitatform
Blömer, Maximilian & Andreas Peichl (2019): Anreize für Erwerbstätige zum Austritt aus dem Arbeitslosengeld-II-System und ihre Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Sozialversicherungssystem. Studie im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. (Ifo-Forschungsberichte 98), München, 93 S.
Abstract
"In der vom ifo Institut im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung erstellten Studie wird untersucht, wie die Arbeitsanreize im unteren Einkommensbereich verbessert werden können. Um die Vorschläge auch umsetzbar zu machen, sollten langfristige zusätzliche Belastungen für den Staatshaushalt möglichst vermieden werden. Das Gutachten zeigt verschiedene Wege auf, wie die aktuellen Fehlanreize überwunden werden können: Durch die Zusammenfassung der vielfältigen Sozialleistungen in einer einheitlichen Leistung und vernünftige Hinzuverdienstgrenzen können strukturelle Defizite beseitigt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mikrosimulation von Reformszenarien zur finanziellen Entlastung von Geringverdienern: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (2019)
Zitatform
Bonin, Holger, Eric Sommer, Florian Buhlmann & Holger Stichnoth (2019): Mikrosimulation von Reformszenarien zur finanziellen Entlastung von Geringverdienern. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. (IZA research report 88), Bonn, 60 S.
Abstract
"Diese Expertise untersuchte mehrere Reformszenarien, die die Entlastung von Geringverdienern zum Ziel haben. Mittels eines Mikrosimulationsmodells auf Basis eines repräsentativen Haushaltsdatensatzes für Deutschland wurde untersucht, welche Gruppen in welchem Umfang von den einzelnen Maßnahmen profitieren. Darüber hinaus wurden Arbeitsangebotseffekte und die fiskalischen Auswirkungen in den Blick genommen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)
Breuer, Christian;Zitatform
Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5
Abstract
"In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Bastian Stockinger & Jürgen Wiemers (2019): Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 20/2019), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB unter anderem um seine Expertise zu folgenden Themen gebeten: Einschätzung der Leistungsinanspruchnahme und der Arbeitsanreize in der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Beurteilung der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Instruments 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (in Bezug auf langfristige Eingliederungswirkungen und auf die Gefahr von Verdrängungs- und Drehtüreffekten); Beurteilung der Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer im unteren Lohnbereich. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der dreiundzwanzigsten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2019)
Frei, Marek; Kriwoluzky, Silke;Zitatform
Frei, Marek & Silke Kriwoluzky (2019): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der dreiundzwanzigsten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Reihe Forschungsberichte / Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg 43), Potsdam, 88 S.
Abstract
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit 1996 jährlich eine bundesweite Arbeitgeberbefragung durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2018 fand diese Befragung zum 23. Mal statt. Für Auswertungen liegen Befragungsdaten von insgesamt rund 1 Tsd. Betrieben aus Brandenburg vor - das entspricht 1,5 % aller brandenburgischen Betriebe.;
Die Ergebnisse: Mehr Kleinstbetriebe als in Westdeutschland - nicht zuletzt wegen des Betriebsalters. Vier von fünf Arbeitsplätzen in Brandenburg erfordern eine formale Qualifikation. Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung, vor allem der sozialversicherungspflichtigen Teilzeit, wächst weiter. Anteil atypischer Beschäftigung bleibt stabil. Weibliche Führungskräfte auf oberster Leitungsebene bleiben in der Minderheit. Fachkräftebedarf weiterhin hoch, viele Stellen bleiben unbesetzt. Beschäftigung von Geflüchteten wird von der Mehrzahl der brandenburgischen Betriebe mit entsprechender Erfahrung positiv bewertet. Nur knapp die Hälfte der brandenburgischen Betriebe ist ausbildungsberechtigt, von diesen bilden aber viele aus. Viele Ausbildungsplätze in Brandenburg bleiben unbesetzt. Weiterbildungsaktivitäten erreichen Rekordniveau: noch nie so viele Beschäftigte weitergebildet wie im letzten Jahr. Arbeitszeiten werden flexibel gestaltet und Arbeit wird ortsunabhängiger. Tarifbindung stabil, aber nach wie vor deutlich unter dem Niveau in Westdeutschland. Umsatzproduktivität bleibt trotz leichter Annäherung hinter westdeutschem Vergleichswert zurück. (IAB) -
Literaturhinweis
Mehrfachbeschäftigungen in Deutschland: Struktur, Arbeitsbedingungen und Motive (2019)
Graf, Sebastian; Schulze Buschoff, Karin; Höhne, Jutta; Mauss, Alexander;Zitatform
Graf, Sebastian, Jutta Höhne, Alexander Mauss & Karin Schulze Buschoff (2019): Mehrfachbeschäftigungen in Deutschland. Struktur, Arbeitsbedingungen und Motive. (WSI-Report 48), Düsseldorf, 18 S.
Abstract
"Seit 2003 haben sich die Zahl und der Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die neben ihrer Haupttätigkeit noch mindestens einer weiteren Beschäftigung nachgehen, mehr als verdoppelt. Im europäischen Vergleich ist dieser Anstieg einzigartig. Haupt- und Nebentätigkeiten unterscheiden sich deutlich, z.B. hinsichtlich Branchen, Berufen, Qualifikationsanforderungen, Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten. Häufige Motive für die Ausübung mehrerer Jobs sind finanzielle Gründe und Aspekte der sozialen Absicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2018: Teil I: Repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels 2018 (2019)
Kistler, Ernst; Baier, Carolin; Holler, Markus; Eigenhüller, Lutz; Böhme, Stefan; Hoffmann, Antje;Zitatform
Kistler, Ernst & Markus Holler (2019): Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2018. Teil I: Repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels 2018. (Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern 2018,1), Stadtbergen, 80 S.
Abstract
"Seit dem Jahr 2001 beteiligt sich der Freistaat Bayern mit einer Aufstockungsstichprobe an der jährlichen Betriebsbefragung „Beschäftigungstrends“, dem so genannten Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, IAB.1 Mit dieser von Kantar Public (Infratest Sozialforschung) durchgeführten Panelerhebung liegen aus dem Jahr 2018 repräsentative Angaben von 1.085 bayerischen Betrieben und Dienststellen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis vor (ungewichtete Fälle). Sie sind nach Gewichtung repräsentativ für den Freistaat. Wie in den Vorjahren legt das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie, INIFES, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eine umfassende Auswertung zum Betriebspanel Bayern 2018 vor. Ebenso wie in den Vorjahren wird die Ergebnispräsentation in zwei Berichte aufgeteilt. Im zweiten Berichtsteil werden die Kapitel Investitionen und Innovationen, Personalbewegungen und Personalpolitik/Arbeitsbedingungen (inklusive Frauen in Führungspositionen; Mobiles Arbeiten) behandelt. Im vorliegenden ersten Berichtsteil werden als Anhang einige exemplarische regionale Ergebnisdifferenzierungen vorgestellt. Zu Beginn des zweiten Berichtteils werden die Ergebniszusammenfassungen aller Kapitel – von Teil I und II – in kompakter Form abgedruckt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ab Juli gilt: Ausweitung der Midi-Job-Grenze auf 1.300 Euro: Werden Geringverdienende dadurch wirksam entlastet? (2019)
Zitatform
Stöwhase, Sven (2019): Ab Juli gilt: Ausweitung der Midi-Job-Grenze auf 1.300 Euro. Werden Geringverdienende dadurch wirksam entlastet? In: Soziale Sicherheit, Jg. 68, H. 6, S. 248-255.
Abstract
"Derzeit müssen Beschäftigte mit sogenannten Midi-Jobs in der 'Gleitzone' zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz gilt ab Juli 2019: Die bisherige 'Gleitzone' wird in 'Übergangsbereich' umbenannt und ihr Anwendungsbereich auf Einkommen von bis zu 1.300 Euro ausgeweitet. Darüber hinaus entfallen die bisher durch die Neuregelung von allem 'Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben [...] entlasten'. Wie hoch ist diese Entlastung? Und: Haben die Betroffenen dadurch auch wirklich ein höheres Gesamteinkommen? Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass geringe Sozialbeiträge niedrigere aufstockende Grundsicherungsleistungen und höhere Steuern zur Folge haben können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Marginal part-time employment in Germany: live or let die? (2019)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2019): Marginal part-time employment in Germany: live or let die? In: IAB-Forum H. 08.08.2019, o.Sz., 2019-08-07.
Abstract
"Marginal employment, known as mini-job, is a two-edged sword. For many mini-jobber it has not been worthwhile to work longer hours up to now. This is an avoidable obstacle for securing a sustainable supply of skilled workers. At the same time, neither a continuation of the status quo nor a complete abolition of marginal employment is a proper solution. A well-thought-out reform completed in reasonable steps aiming at the improvement of the overall situation of employees, enterprises and the state budget is feasible." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Midijob-Reform entlastet Geringverdienende, vor allem teilzeiterwerbstätige Frauen (2018)
Bach, Stefan; Buslei, Hermann; Harnisch, Michelle;Zitatform
Bach, Stefan, Hermann Buslei & Michelle Harnisch (2018): Midijob-Reform entlastet Geringverdienende, vor allem teilzeiterwerbstätige Frauen. (DIW aktuell 16), Berlin, 8 S.
Abstract
"Die geplante Midijob-Reform entlastet die Begünstigten um durchschnittlich 17 Euro im Monat. Sie kostet die Sozialversicherungen jährliche Beitragsausfälle von etwa 400 Millionen Euro, einschließlich Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer entstehen staatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 300 Millionen Euro. Die Reform entlastet überwiegend untere und mittlere Einkommen. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf die obere Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung, da die Midijob-Entlastung keine Bedürftigkeitsprüfung oder Zusammenveranlagung im Haushaltszusammenhang vorsieht. Insoweit ist die Reform nicht zielgerichtet auf die Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen zugeschnitten. Sie fördert zumeist Teilzeitarbeit, die weitgehend von Frauen geleistet wird. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf Frauen mit Kindern unter 18 Jahren. Inwieweit durch die Reform bestehende Anreize zur Teilzeit- statt Vollzeittätigkeit verstärkt werden, ist eine empirische Frage, die hier nicht untersucht wurde. Eine Ausweitung der Teilzeitarbeit hätte negative Konsequenzen für die aktuellen Einkommen sowie für die Alterssicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Progressive Sozialbeiträge können niedrige Einkommen entlasten (2018)
Bach, Stefan; Harnisch, Michelle; Haan, Peter;Zitatform
Bach, Stefan, Peter Haan & Michelle Harnisch (2018): Progressive Sozialbeiträge können niedrige Einkommen entlasten. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 85, H. 13/14, S. 277-285. DOI:10.18723/diw_wb:2018-13-3
Abstract
"In der aktuellen Reformdiskussion stehen Steuer- und Abgabenentlastungen für geringe und mittlere Einkommen im Fokus. Berechnungen des DIW Berlin zeigen, wie sich verschiedene Entlastungskonzepte auswirken. So entlastet ein Grundfreibetrag für Sozialbeiträge alle Einkommensgruppen, wobei Geringverdienende in Relation zu ihrem Gesamteinkommen am meisten profitieren würden. Statt die Sozialbeiträge zu senken, können sie auch auf die Einkommensteuer angerechnet werden, bis hin zu einer 'Negativsteuer'. Denkbar ist auch, die Entlastungen bei steigenden Einkommen abzuschmelzen, um sie auf untere und mittlere Einkommensgruppen zu konzentrieren. Für Geringverdienende werden Entlastungen bei den Sozialbeiträgen aber häufig zu einer Kürzung von Leistungen zur Grundsicherung führen. Negative Arbeitsanreize, die durch die Anrechnung der Einkommensteuer in Haushaltskontext entstehen, könnten vermieden werden, wenn die Entlastungen nur individuell abgeschmolzen und nach den Stundenlöhnen bemessen werden. Im Koalitionsvertrag wurden die Wiederherstellung der Beitragsparität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Ausweitung der Gleitzone bei Midijobs vereinbart. Beides bietet Geringverdienenden nur geringe Entlastungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bundesagentur für Arbeit: Warum eine größere Beitragssatzsenkung nötig ist (2018)
Boss, Alfred;Zitatform
Boss, Alfred (2018): Bundesagentur für Arbeit: Warum eine größere Beitragssatzsenkung nötig ist. (Kiel policy brief 115), Kiel, 12 S.
Abstract
"Die Bundesagentur für Arbeit wird im Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von mehr als 6 Mrd. Euro erzielen. Wesentlich dafür ist die sehr günstige Arbeitsmarktentwicklung. Das Beitragsaufkommen nimmt kräftig zu, die Ausgaben steigen mäßig. Wie schon in den Jahren 2013 bis 2017 ist der Budgetsaldo wesentlich höher als im Haushaltsplan veranschlagt. Zum Jahresbeginn 2019 wird der Beitragssatz von 3,0 auf 2,7 Prozent gesenkt. Die Begünstigung der Midi-Jobs wird ausgeweitet. Zusätzliche Ausgaben werden diskutiert. Im Folgenden wird eine Prognose für die Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt. Einige wirtschaftspolitische Überlegungen schließen sich an." (Autorenreferat, IAB-Doku)