Niedriglohnarbeitsmarkt
Der Ausbau des Niedriglohnsektors sollte Ende der 1990er Jahre die hohe Arbeitslosigkeit reduzieren. Als Niedriglohn gilt ein Arbeitsentgelt, das trotz Vollzeitbeschäftigung keine angemessene Existenzsicherung gewährleistet – die OECD definiert den ihn als einen Bruttolohn, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Betroffen von Niedriglöhnen sind überdurchschnittlich häufig Personen ohne beruflichen Abschluss, jüngere Erwerbstätige und Frauen.
Bietet der Niedriglohnsektor eine Chance zum Einstieg in den Arbeitsmarkt oder ist er eine Sackgasse? Das IAB-Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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Mindestlohn: Großbritannien - Löhne und Jobs stabilisiert (06.12.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 19/2011: Der flächendeckende britische Mindestlohn hat seit seiner Einführung vor über zehn Jahren nirgendwo im Land Jobs vernichtet. Von 2004 bis 2006 sorgte er sogar für Beschäftigungszuwächse.
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Der Mindestlohn – Zwischen Teufelszeug und Heilsbringer (23.11.2011)
Konrad-Adenauer-StiftungBeschreibung
Beitrag in Analysen und Argumente Ausgabe 94 von Eva Rindfleisch, Koordinatorin Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Konrad-Adenauer-Stiftung.
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Sichere Jobs bei schlechter Entlohnung? Mindestlohnwirkungen auf die Fachkräfte des Dachdeckerhandwerks (01.10.2011)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungArntz, MelanieQuelle: Projektinformation des ZEWBeschreibung
Im Zentrum der politischen Debatte um die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns stehen zumeist die möglichen, nicht intendierten negativen Beschäftigungsfolgen für die unmittelbar durch einen Mindestlohn betroffenen Beschäftigten. Weitere Auswirkungen auf die Beschäftigten- und Lohnstruktur, die auch indirekte Wirkungen auf die qualifizierten Beschäftigten entfalten, deren Entlohnung oberhalb des Mindestlohns liegt, werden bei dieser Debatte vielfach vernachlässigt.>> Am Beispiel der Dachdeckerbranche, die seit 1997 einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn unterliegt, möchte das Projektvorhaben diese Lücke in der empirischen Forschung der Mindestlohnwirkungen schließen helfen. Ziel des Projektvorhabens ist es, die Veränderung der Beschäftigtenstruktur sowie der Lohnstruktur zu untersuchen und die kausale Wirkung des Mindestlohns auch für die nicht direkt vom Mindestlohn betroffenen qualifizierten Beschäftigten der Branche zu identifizieren. Für die Analysen stehen einzigartige Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Daten als Datenbasis zur Verfügung.
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Mindestlohn: Jobs in Gefahr (29.09.2011)
Institut der deutschen Wirtschaft KölnBeschreibung
iwd Nr. 39 vom 29.09.2011: Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat berechnet, dass die von den Gewerkschaften geforderte Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro bei Fiskus und Sozialversicherungen zu Mindereinnahmen von jährlich bis zu 7 Milliarden Euro führt.
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Böckler-Themen: Geringfügige Beschäftigung ("Minijob") (28.07.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Zusammenstellung von Forschungsberichten, Veranstaltungen, Artikeln, Pressemitteilungen und Grafiken zum Thema.
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400-Euro-Mini-Jobs / Geringfügige Beschäftigung (19.07.2011)
Bundesministerium für Arbeit und SozialesBeschreibung
Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Neuregelungen seit 2003 und ab Juli 2006.
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Mindestlohn: Löhne am Bau auf stabilem Fundament (15.06.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 10/2011: Mindestlöhne nützen nichts, wenn sie nur auf dem Papier stehen. Es muss auch sichergestellt sein, dass sich Arbeitgeber daran halten. Eine Untersuchung in der Baubranche zeigt: Unterschreitungen sind selten.
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Wege aus der Ungelerntentätigkeit in die Ausbildung (01.06.2011)
Deutsches Jugendinstitut, Außenstelle HalleMögling, TatjanaQuelle: Projekthomepage beim DJIBeschreibung
In einer bundesweiten quantitativen Längsschnittuntersuchung - dem DJI-Übergangspanel - ist das Deutsche Jugendinstitut den Bildungs- und Ausbildungswegen von Jugendlichen nachgegangen. Die Befunde des Übergangspanels zeigen, fast jede/r zehnte Jugendliche beginnt nach einer längeren Phase ungelernter Arbeit - häufig unterbrochen durch Zeiträume der Arbeitslosigkeit - und zu einem sehr späten Zeitpunkt des Übergangsverlaufs - eine Berufsausbildung. Diesen Personen gelingt der Einstieg in eine Ausbildung erst nach vier, fünf oder sechs Jahren nachdem die Pflichtschulzeit beendet wurde. Im Rahmen des Projekts soll untersucht werden, unter welchen Umständen die Jugendlichen verspätet doch noch zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung finden. Besonders berücksichtigt wird dabei der Einfluss von Episoden in ungelernten Tätigkeiten sowie die Bedeutung so genannter "weicher Faktoren" in der Berufsbildungsbiographie.>> Auf der Basis des vorhandenen Datensatzes des DJI-Übergangspanels wird erforscht, welche Merkmale, Übergangsverläufe und soziale Ressourcen junge Erwachsene besitzen, denen erst zu einem späten Zeitpunkt der Einstieg in Ausbildung gelingt. Diese Personen haben ihre Ausbildung erst in einem Alter begonnen, in dem diese normalerweise abgeschlossen und der Übergang in die Erwerbsarbeit bewältigt ist. Wie unterscheiden sich diese "Nachqualifizierer/innen" von jungen Erwachsenen, die keine Ausbildung beginnen? Unsere Annahme ist, dass für die Aufnahme einer Ausbildung nach einer längeren Phase ungelernter Arbeit die Art und Qualität der vorangegangenen Tätigkeiten eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus sind in den quantitativ abbildbaren Übergangsverläufen oft keine klaren Muster zu erkennen, so dass an dieser Stelle qualitative Daten zum Verständnis des Bedingungsgefüges später Nachqualifikation hinzugezogen werden. Erhebungstechniken und Auswertungsverfahren: In einem ersten Schritt werden anhand der vorliegenden quantitativen Daten Teilgruppen von
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Mindestlohn: Fünf Millionen unter 8,50 Euro (26.05.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 09/2011: Eine Studie ermittelt, wer für wenig Geld arbeiten muss und darum von der Einführung eines Mindestlohns besonders profitieren könnte: Frauen, Arbeiter und Ungelernte, Eltern und Teilzeitkräfte.
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Niedriglohn: Mindestlohn entlastet öffentliche Kassen (12.05.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 08/2011: Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde nicht nur Geringverdienern helfen - auch Staatshaushalt und Sozialkassen könnten von einer allgemeinen Lohnuntergrenze merklich profitieren. Eine Studie beziffert die möglichen Entlastungen.
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Niedriglohnbereich: Sprungbrett in Beschäftigung (10.05.2011)
Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbändeBeschreibung
BDA Argumente: "Für viele Menschen ist eine einfache, entsprechend geringer entlohnte Tätigkeit die einzige Chance auf Einstieg in Beschäftigung, Teilhabe und Aufstieg. Den Niedriglohnbereich als Armutsrisiko zu diffamieren und mit gesetzlichen Mindestlöhnen zu „bekämpfen“ würde sie regelrecht vom Arbeitsmarkt aussperren."
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Arbeitsplätze statt Mindestlohn (10.05.2011)
Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbändeBeschreibung
BDA Argumente: "In der Diskussion über gesetzliche Mindestlöhne wird immer wieder ein falsches Bild vom Mindestlohn als Allheilmittel gegen das vermeintliche Massenphänomen von Armutslöhnen gezeichnet."
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Entlastung im Niedriglohnbereich – Ausweg oder Irrweg? (28.03.2011)
Friedrich-Ebert-StiftungBeschreibung
Beitrag von Alexander Petring in WISO direkt, März 2011
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Beschäftigung: Studie widerlegt Mindestlohn-Gegner (24.01.2011)
Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Böckler Impuls 01/2011: Kosten höhere Mindestlöhne Arbeitsplätze? Eine groß angelegte empirische Studie entdeckt für diesen Verdacht keine Indizien: Sämtliche Anhebungen der US-Mindestlöhne von 1990 bis 2006 blieben ohne Beschäftigungseffekte.
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Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche: Pflege (01.01.2011)
Institut für Angewandte WirtschaftsforschungBoockmann, BernhardQuelle: Projektinformation des IAWBeschreibung
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.>> Erstmals trat in der Pflegebranche ein Mindestlohn mit der "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Pflegearbeitsbedingungenverordnung - PflegeArbbV) in Kraft (BAnz. Nr. 110 vom 27.07.2010, S. 2.571). Grundlage hierfür war eine Empfehlung der Pflegekommission, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichtkirchlicher Pflegedienste sowie Dienstnehmer und Dienstgeber kirchlicher Pflegedienste vertreten sind. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2014.>> Insgesamt werden ca. 760.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Mindestlohnregelungen erfasst. Seit dem 01.08.2010 gelten derzeit folgende Mindestlöhne: im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein 8,50 Euro je Stunde, im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 7,50 Euro je Stunde. >> Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter lie
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Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft" (ML Wäschereien) (01.12.2010)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationWeinkopf, Claudia, Dr.Quelle: Projektinfo des IAQBeschreibung
Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigungseffekte", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.
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Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereiniger (ML Gebäudereiniger) (01.12.2010)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationWeinkopf, Claudia, Dr.Quelle: Projektinfo des IAQBeschreibung
Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien "Beschäftigung", "Schutz der Arbeitnehmer/innen" und "Wettbewerbsfähigkeit" sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Methoden: Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten.
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Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft (01.12.2010)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungGürtzgen, NicoleQuelle: Projektinformation des ZEWBeschreibung
Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen in der Abfallwirtschaft im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur der Abfallwirtschaft nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb in der Abfallwirtschaft zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen Daten auf Basis der amtlichen Statistik, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.
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Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen im Dachdeckerhandwerk (01.12.2010)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungArntz, MelanieQuelle: Projektinformation des ZEWBeschreibung
Das Projekt evaluiert die Auswirkungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Dachdeckergewerbe im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Vor dem Hintergrund der theoretisch unklaren Wirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung erfolgt zunächst eine umfassende Branchenanalyse, um die Markt- und Wettbewerbsstruktur des Dachdeckerhandwerks nachzuvollziehen. Anschließend werden die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns ebenso wie Veränderungen der Lohnstruktur analysiert. Darüber hinaus sind auch der Arbeitnehmerschutz bzw. die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Einfluss des Mindestlohns auf den Wettbewerb im Dachdeckerhandwerk zu analysierende Zielgrößen. Für die Analysen kommen administrative Daten auf Unternehmens- und Individualebene, das Mannheimer Unternehmenspanel sowie zusätzliche Befragungsdaten auf der Ebene von Unternehmen zum Einsatz.
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Aktuelles Stichwort: Kombilohn (11.10.2010)
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität MünchenBeschreibung
Die Position des ifo Instituts zu Kombilohn und Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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