Atypische Beschäftigung
Der deutsche Arbeitsmarkt wird zunehmend heterogener. Teilzeitbeschäftigung und Minijobs boomen. Ebenso haben befristete Beschäftigung und Leiharbeit an Bedeutung gewonnen und die Verbreitung von Flächentarifverträgen ist rückläufig. Diese atypischen Erwerbsformen geben Unternehmen mehr Flexibilität.
Was sind die Konsequenzen der zunehmenden Bedeutung atypischer Beschäftigungsformen für Erwerbstätige, Arbeitslose und Betriebe? Welche Bedeutung haben sie für die sozialen Sicherungssysteme, das Beschäftigungsniveau und die Durchlässigkeit des Arbeitsmarktes? Die IAB-Themendossier bietet Informationen zum Forschungsstand.
- Forschung und Ergebnisse aus dem IAB
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Atypische Beschäftigung insgesamt
- Gesamtbetrachtungen
- Erosion des Normalarbeitsverhältnisses
- Prekäre Beschäftigung
- Politik, Arbeitslosigkeitsbekämpfung
- Arbeits- und Lebenssituation atypisch Beschäftigter
- Betriebliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Rechtliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Gesundheitliche Aspekte atypischer Beschäftigung
- Beschäftigungsformen
- Qualifikationsniveau
- Alter
- geographischer Bezug
- Geschlecht
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Literaturhinweis
Phasing into retirement (2004)
Zitatform
Allen, Steven G., Robert L. Clark & Linda S. Ghent (2004): Phasing into retirement. In: Industrial and Labor Relations Review, Jg. 58, H. 1, S. 112-127.
Abstract
"To help workers navigate the transition from work to retirement more effectively, employers have been launching phased retirement programs, which allow older employees to work part-time and receive full retirement benefits. This paper examines the experience of the phased retirement system for tenured faculty in the University of North Carolina system over the years 1996-98. After phased retirement was introduced, there was a sizable increase in the overall separation rate in the system. The key finding from an empirical analysis of the retirement decision as a function of pension incentives, employee performance, demographics, and campus characteristics is that the odds of entering phased retirement were strongly and inversely related to employee performance, as measured by recent pay increases." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt: neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht (2004)
Bader, Peter;Zitatform
Bader, Peter (2004): Das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. Neues im Kündigungsschutzgesetz und im Befristungsrecht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 2, S. 65-76.
Abstract
"Am 1.1. 2004 sind wichtige Änderungen im Kündigungsschutzgesetz und im Teilzeit und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der Agenda 2010, die nach den Vorstellungen der Regierungskoalition zur Belebung des Arbeitsmarktes beitragen soll. Zum Teil erscheinen nun Regelungen wieder, die es von Oktober 1996 bis Ende 1998 schon gab, zum Teil werden neue Wege beschritten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und die wesentlichen Probleme, die sich bei der Anwendung des neuen Rechts ergeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III (2004)
Kallhoff, Stephan;Zitatform
Kallhoff, Stephan (2004): Umbau des Altersteilzeitgesetzes im Rahmen von Hartz III. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 21, H. 13, S. 692-698.
Abstract
"Der Beitrag stellt die im Rahmen des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geschaffenen Neuregelungen des Altersteilzeitgesetzes (ATG), die zum 1. 7. 2004 in Kraft getreten sind, dar. Dabei sollen die Neuregelungen anhand ihrer Zielsetzung auf der einen Seite und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Praxis auf der anderen Seite einer ersten Bewertung zugeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz (2004)
Thüsing, Gregor;Zitatform
Thüsing, Gregor (2004): Teilzeit- und Befristungsgesetz - Oder : Von der Schwierigkeit eines Kompromisses zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 35, H. 1, S. 67-99.
Abstract
Das im Jahre 2000 erlassene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erscheint heute bereits als ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und ist in wesentlichen Teilen europarechtlich vorgegeben. Angesichts einer schon umfangreichen Rechtsprechung wird eine Zwischenbilanz des gesetzlichen Regelwerks gezogen, das sich als ein Kompromiss zwischen Beschäftigungsförderung und Arbeitnehmerschutz darstellt. Ausgangspunkt ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Paragraph 8 TzBfG; es folgt eine Darstellung und Bewertung der neueren BAG-Rechtsprechung und ein Blick auf die neuen Befristungsmöglichkeiten, die durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und das Gesetz zu Reformen des Arbeitsrechts geschaffen wurden. Behandelt wird außerdem die Einstellung befristet Beschäftigter und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab dem 1.1.2004. In einem zusammenfassenden Überblick wird dann dargestellt, wie schwierig es ist, die beiden zumeist gegensätzlich positionierten Zwecke des TzBfG zu versöhnen. Dabei scheint die Rechtsprechung den Arbeitnehmerschutz zuweilen ernster zu nehmen als die beschäftigungspolitischen Impulse, die vom TzBfG ausgehen könnten. (IAB)
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Literaturhinweis
Gleitend in den Ruhestand?: gesetzliche, tarifliche und tatsächliche Entwicklung der Altersteilzeit (2003)
Stück, Heiner;Zitatform
Stück, Heiner (2003): Gleitend in den Ruhestand? Gesetzliche, tarifliche und tatsächliche Entwicklung der Altersteilzeit. Bremen, 133 S.
Abstract
Ausgangspunkt dieser Untersuchung war ein im Mai 2002 von der Arbeitnehmerkammer Bremen veranstaltetet Workshop, auf dem die Betriebs- und Personalräte sowie die Personalverantwortlichen aus Betrieben und Behörden über ihre Altersteilzeitmodelle berichteten. Mit Expertengesprächen (Personalleitung, Betriebsrat) sowie der Auswertung von betrieblichen Statistiken wurden diese Berichte ergänzt. Die Untersuchung beschränkt sich auf Bremer Großbetriebe sowie den öffentlichen Dienst des Landes Bremen. Für die Beschäftigten aus den Großbetrieben wird das Instrument der Altersteilzeit als durchweg positiv beurteilt. Auf Basis der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden die Rentenabschläge beim vorzeitigen Ruhestand nach Altersteilzeitarbeit durch Abfindungen sowie durch Betriebsrenten weitgehend kompensiert. Mit den Änderungen des Altersteilzeitgesetzes im Jahre 2000 sowie den darauf aufbauenden Tarifverträgen haben sich die materiellen Bedingungen für die Altersteilzeit-Beschäftigten erheblich verbessert. Bei der Ausgestaltung der Altersteilzeit haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst häufiger die Wahl zwischen dem 'Blockmodell' und dem 'Teilzeitmodell', wobei in der Praxis das 'Blockmodell' favorisiert wird. Bei diesem Modell sind Arbeitnehmer bereits zur Hälfte der gesamten Zeitspanne der Altersteilzeit gänzlich freigestellt. Die meisten Beschäftigten wünschen keinen gleitenden Übergang in den Ruhestand in Form der Teilzeitarbeit. (IAB)
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