Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)
Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas ; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald ; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;Zitatform
Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.
Abstract
"Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Abschlussbericht (2011)
Zitatform
Hieming, Bettina & Leila Mesaros (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Abschlussbericht. Duisburg, 205 S.
Abstract
"Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelungen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Die Mindestlohnregelung betrifft Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen waschen, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen muss größer als 80% sein. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigungseffekte', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnregelungen und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Betrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung: Abschlussbericht (2011)
Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia ; Kalina, Thorsten; Kern, Christoph ; Schwarzkopf, Manuela; Neuffer, Stefanie;Zitatform
(2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Gebäudereinigung. Abschlussbericht. Duisburg, 388 S.
Abstract
"Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Evaluierung der Auswirkungen der Mindestlohnregelung in der Gebäudereinigung. Anhand der drei Kategorien 'Beschäftigung', 'Schutz der Arbeitnehmer/innen' und 'Wettbewerbsfähigkeit' sowie ggf. weiterer Aspekte sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlohnreglung und über dahinter liegende Wirkmechanismen gewonnen werden. Das Projekt ist Teil der Evaluierung der bestehenden branchenbezogenen Mindestlohnregelungen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Wirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb werden mit einem breiten Set unterschiedlicher methodischer Instrumente untersucht. Diese umfassen neben der Erstellung eines Branchenbildes deskriptive und kausalanalytische Auswertungen mit verschiedenen Datensätzen, Expertengespräche bei den Sozialpartnern der Branche und beim Zoll, eine bundesweite Befragung von Gebäudereinigungsbetrieben, Betriebsfallstudien sowie eine Befragung von Betriebsräten." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft: Endbericht (2011)
Egeln, Jürgen; Schütz, Holger ; Sprietsma, Maresa; Niefert, Michaela; Schröder, Helmut ; Rammer, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Gottschalk, Sandra;Zitatform
Egeln, Jürgen, Sandra Gottschalk, Nicole Gürtzgen, Michaela Niefert, Christian Rammer, Maresa Sprietsma, Helmut Schröder & Holger Schütz (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft. Endbericht. Mannheim, 345 S.
Abstract
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab Ende 2010 für jede Branche mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn Studien zu dessen Wirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in Auftrag. Die Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Abfallwirtschaft entstand am ZEW. Der Endbericht beinhaltet die folgenden Berichtsteile. In Abschnitt 2 werden zunächst die theoretisch erwarteten Effekte auf die Zielgrößen sowie die verwendete Methodik dargestellt. Abschnitt 3 geht detaillierter auf die Umsetzung des Evaluationsauftrages im Hinblick auf die Datenlage, die Operationalisierung der Zielgrößen sowie die Auswahl potenzieller Kontrollbranchen ein. In Abschnitt 4 werden die institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gütermarktes der Abfallwirtschaft sowie der potenziellen Kontrollbranchen nachvollzogen. Im Anschluss daran erfolgt in Abschnitt 5 die Erläuterung der der Evaluation zugrundeliegenden Datenbasis. Hier wird neben der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel vor allem das Befragungsinstrument und die Stichprobenauswahl der telefonischen Unternehmensbefragung vorgestellt. 25 Abschnitt 6 schließlich erstellt das Branchenbild, das zur Bildung der zentralen Hypothesen sowie als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der Kontrollbranche dient. In diesem Abschnitt geben quantitative Analysen auf Basis der amtlichen Statistik, dem Mannheimer Unternehmenspanel sowie der eigens erhobenen Befragungsdaten Aufschluss über Strukturmerkmale und die Entwicklung der Branche, vor allem auch im Vergleich zu den möglichen Kontrollbranchen. Der zweite Berichtsteil widmet sich in Abschnitt 7den kausalen Wirkungsanalysen auf Basis der erhobenen Unternehmensdaten. Hierzu wird zunächst das Ausmaß der Betroffenheit der Abfallwirtschaft von der Mindestlohneinführung analysiert sowie mögliche Strategien der Umgehung der Mindestlohnvorschriften nachvollzogen. Danach erfolgt die Analyse der kausalen Effekte der Mindestlohneinführung auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. Im Rahmen dieser Analyse soll vor allem auch die Bedeutung des Messfehlers der retrospektiv erhobenen Informationen für die Ergebnisse untersucht werden. Abschnitt 8 liefert eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zu den Wirkungsanalysen. Abschnitt 9 schließt den Bericht mit einem Ausblick auf potenzielle zukünftige Evaluationsvorhaben ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft (Aktenzeichen: Zb 1-04812-3/10f) (2011)
Egeln, Jürgen; Reich, Patrick Simon; Niefert, Michaela; Rammer, Christian ; Gottschalk, Sandra; Sprietsma, Maresa; Gürtzgen, Nicole ; Schröder, Helmut ; Voßemer, Jonas ; Frei, Corinna; Schütz, Holger ;Zitatform
Egeln, Jürgen, Sandra Gottschalk, Nicole Gürtzgen, Michaela Niefert, Christian Rammer, Maresa Sprietsma, Helmut Schröder, Holger Schütz, Corinna Frei, Patrick Simon Reich & Jonas Voßemer (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Abfallwirtschaft (Aktenzeichen: Zb 1-04812-3/10f). Mannheim, 268 S., Anhang.
Abstract
"Der vorliegende Beitrag liefert eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation der Einführung des Mindestlohnes in der Abfallwirtschaft zum 01.01.2010. Die Evaluation setzt sich aus einem Branchenbild sowie einer kausalen Wirkungsanalyse des Mindestlohnes auf Basis einer Unternehmensbefragung zusammen. Auf Basis der Befragungsdaten zeigt sich, dass die Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn mit ca. 23 % der Unternehmen und 6 % der Beschäftigten als gering einzustufen ist. Die Resultate der Wirkungsanalyse mit Hilfe verschiedener Kontrollgruppenansätze deuten darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohnes innerhalb der bisherigen Geltungsdauer auf die Beschäftigung keine messbaren Effekte entfaltet hat. Bezogen auf den Arbeitnehmerschutz lässt sich als Folge des Mindestlohnes eine Tendenz zur Verdichtung der Arbeit sowie zur Zunahme ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse feststellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe: Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Endbericht (2011)
Möller, Joachim; Vom Berge, Philipp ; Schaffner, Sandra ; Kleinemeier, Rita; Wolter, Stefanie ; Kröger, Hanna; Dony, Elke; Paloyo, Alfredo; Fausel, Gudrun; Bachmann, Ronald ; Güttler, Detlef; Tamm, Marcus ; Bender, Stefan; Apel, Helmut; Hense, Christine; Janßen-Timmen, Ronald; Puhe, Henry; Umkehrer, Matthias; Zachrau, Laura; Daumann, Volker; Broszeit, Sandra; Fertig, Michael ; Seth, Stefan; König, Marion; Voit, Alfons;Zitatform
Möller, Joachim, Stefan Bender, Marion König, Philipp Vom Berge, Matthias Umkehrer, Stefanie Wolter, Sandra Schaffner, Ronald Bachmann, Hanna Kröger, Ronald Janßen-Timmen, Alfredo Paloyo, Marcus Tamm, Michael Fertig & Helmut Apel (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe. Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Endbericht. Essen, 508 S.
Abstract
"Die Wirkungen von Mindestlöhnen sind in Politik und Wissenschaft gleichermaßen umstritten. Dies gilt auch für die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in einer empirisch und methodisch sehr breit angelegten Studie die Wirkungen des 1997 im Bauhauptgewerbe eingeführten Mindestlohns untersucht. Dabei wurden die Effekte der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung von Löhnen, Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Wettbewerbsfähigkeit - jeweils getrennt für West- und Ostdeutschland - analysiert. Während die Auswirkungen auf die Löhne in Ostdeutschland demnach ausgeprägter waren als in Westdeutschland, lassen sich generell keine gravierenden Folgen für die Beschäftigung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Möller, Joachim; Vom Berge, Philipp ; Wolter, Stefanie ; Fausel, Gudrun; Umkehrer, Matthias; -
Literaturhinweis
Mindestlöhne verringern die Beschäftigungschancen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (2010)
Arentz, Oliver; Eekhoff, Johann;Zitatform
Arentz, Oliver & Johann Eekhoff (2010): Mindestlöhne verringern die Beschäftigungschancen für Bezieher von Arbeitslosengeld II. In: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik H. 123, S. 24-28.
Abstract
Die Hartz-Reform wird mit Recht als die umfassendste Reform des Sozialstaats in den letzten Jahrzehnten bezeichnet. Sie stellt die aktuelle Konkretisierung der grundgesetzlich garantierten Mindestsicherung dar. Bei einem Großteil der Hilfebezieher ist aber von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung auszugehen. Hier erweisen sich jedoch die Mindestlöhne als Arbeitsmarkthemmnis, da sie gering qualifizierte Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt ausschließen. Ihre Wertschöpfung reicht bei den gegebenen Mindestlöhnen nicht aus, um die Kosten der Beschäftigung zu decken. Eine Abschaffung der Mindestlöhne würde motivierten Hilfebeziehern die Möglichkeit zur Ausübung einer Beschäftigung geben, ihre Produktivität zum Vorteil der Gesellschaft nutzen und die Steuerzahler entlasten. (IAB)
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Literaturhinweis
Raising rivals' fixed (labor) costs: the Deutsche Post case (2010)
Heitzler, Sven; Wey, Christian;Zitatform
Heitzler, Sven & Christian Wey (2010): Raising rivals' fixed (labor) costs. The Deutsche Post case. (DIW-Diskussionspapiere 1008), Berlin, 33 S.
Abstract
"We analyze the bargaining problem of an incumbent firm and a union when the wage contract becomes generally binding. Our main application relates to competition among operators of mail delivery networks. We describe the Deutsche Post case which highlights the raising rivals' costs incentive and its consequences resulting from labor laws that make collective agreements generally binding. We show that minimum wages implemented by means of extension regulation are an effective deterrence instrument which frustrates both market entry as well as investments into the build-up of a mail delivery network." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Die Anwendung des Postmindestlohns und seine Auswirkungen auf Löhne, Unternehmen, Wettbewerb und Arbeitsplätze in der Briefbranche (2010)
Abstract
Die Studie untersucht die faktische Anwendung und Relevanz der Postmindestlohnverordnung und die realen Auswirkungen des Postmindestlohns auf das Lohnniveau bei den Briefzustellern und anderen Beschäftigten der Branche, auf die im Sektor tätigen Unternehmen, den Wettbewerb und die Anzahl der Arbeitsplätze. Hierzu wurden aktuelle Studien und Gutachten, Presse- und Internetrecherchen sowie Experteninterviews ausgewertet. Die Analyse zeigt, dass der für allgemeinverbindlich erklärte Postmindestlohn nur von wenigen Firmen außerhalb der Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbands Postdienste e.V. tatsächlich bezahlt wurde; dabei handelt es sich um die Töchter der WAZ-Mediengruppe, die PIN Mail AG, die Nordbayern Post in Nürnberg sowie Post Modern in Dresden und Arriva in Konstanz/Freiburg. Außerdem zeigt sich eine positiver Effekt auf die Lohnentwicklung infolge der öffentlichen Debatte um die Arbeitsbedingungen bei den neuen Briefdienstleistern und die politischen Initiativen, die letztlich zur Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz und der darauf fußenden Rechtsverordnung führten. Die Analyse der Lohnentwicklung belegt, dass sich das durchschnittliche Lohnniveau bei den Lizenznehmern im Jahr 2008 deutlich verbessert hat. Außerdem wird gezeigt, dass die Geschäftsaktivitäten der Briefdienstleister durch die Postmindestlohnverordnung nicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies wird belegt durch die geringe Anzahl von Marktaustritten (PIN Group) und die vergleichsweise hohe Anzahl neu vergebener Lizenzen im Jahr 2008. Die Autoren argumentieren gegen die 'Kollateralschäden', die dem Postmindestlohn vielfach angelastet werden: '(negative) externe Wirkungen kann nur ein Mindestlohn entfalten, der tatsächlich bezahlt wird und somit die wirtschaftliche Situation des betroffenen Unternehmens beeinflusst.' Sie gehen davon aus, dass die Mindestlohnverordnung aufgrund ihrer eingeschränkten Anwendung 'keinen nennenswerten Effekt auf die Wettbewerbssituation und die Beschäftigungsentwicklung ausüben konnte'. Im Anhang wird die rechtliche Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit und Anwendung der Postmindestlohnverordnung und konkurrierender Tarifverträge nachgezeichnet. (IAB2)
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