Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)
Zitatform
(2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311
Abstract
"Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)
Zitatform
Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z
Abstract
"Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))
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Literaturhinweis
The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)
Zitatform
Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191
Abstract
"In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
Do minimum wages improve self-rated health?: evidence from a natural experiment (2019)
Hafner, Lucas;Zitatform
Hafner, Lucas (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (FAU Discussion papers in economics 02/2019), Nürnberg, 28 S.
Abstract
"In this paper I evaluate a labor market reform in Germany. In particular, I analyze whether the introduction of the general minimum wage in 2015 had an effect on self-rated health and labor market outcomes of individuals who were likely affected by the reform. I exploit the plausibly exogenous variation in hourly wages induced by the natural policy experiment and apply difference-in-difference analysis combined with propensity score matching. I use survey-data combined with administrative records which enables me to control for a vast set of possibly confounding variables. I find on average significant improvements of self-rated health for individuals who are affected by the reform. My analysis indicates, that reduced stress, due to a significant reduction of weekly working hours potentially drives this result." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
The effects of Germany's statutory minimum wage on employment and welfare dependency (2019)
Zitatform
Schmitz, Sebastian (2019): The effects of Germany's statutory minimum wage on employment and welfare dependency. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 330-355. DOI:10.1111/geer.12196
Abstract
"In January 2015, Germany introduced a federal, statutory minimum wage of 8.50 EURO per hour. This study evaluates the effects of this policy on regular and marginal employment and on welfare dependency. Based on the county-level administrative data, this study uses the difference-in-differences technique, exploiting regional variation in the bite of the minimum wage, i.e., the county-specific share of employees paid less than 8.50 EURO before the introduction of the minimum wage. The minimum wage had a considerable negative effect on marginal employment. There is also some indication that regular employment was slightly reduced. Concerning welfare dependency, the minimum wage reduced the number of working welfare recipients, with some indication that about one half of them left welfare receipt due to the minimum wage." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Literaturhinweis
The minimum wage, fringe benefits, and worker welfare (2018)
Zitatform
Clemens, Jeffrey, Lisa B. Kahn & Jonathan Meer (2018): The minimum wage, fringe benefits, and worker welfare. (NBER working paper 24635), Cambrige, Mass., 66 S. DOI:10.3386/w24635
Abstract
"This paper explores the relationship between the minimum wage, the structure of employee compensation, and worker welfare. We advance a conceptual framework that describes the conditions under which a minimum wage increase will alter the provision of fringe benefits, alter employment outcomes, and either increase or decrease worker welfare. Using American Community Survey data from 2011-2016, we find robust evidence that state-level minimum wage changes decreased the likelihood that individuals report having employer-sponsored health insurance. Effects are largest among workers in very low-paying occupations, for whom coverage declines offset 9 percent of the wage gains associated with minimum wage hikes. We find evidence that both insurance coverage and wage effects exhibit spillovers into occupations moderately higher up the wage distribution. For these groups, reductions in coverage offset a more substantial share of the wage gains we estimate." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods (2018)
Zitatform
Neumark, David, Brian J. Asquith & Brittany Bass (2018): Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods. (NBER working paper 25231), Cambrige, Mass., 50 S. DOI:10.3386/w25231
Abstract
"We estimate the longer-run effects of minimum wages, the Earned Income Tax Credit, and welfare on key economic indicators of economic self-sufficiency in disadvantaged neighborhoods. Our strongest findings are twofold. First, the longer-run effects of the EITC are to increase employment and to reduce poverty and public assistance, as long as we rely on national as well as state variation in EITC policy. Second, tighter welfare time limits also reduce poverty and public assistance in the longer run; while the effect on public assistance result may be mechanically related to loss of benefits, the effect on poverty is more likely behavioral. It is harder to draw firm conclusions about minimum wages and welfare benefits. With some specifications and samples, the evidence suggests that higher minimum wages lead to longer-run declines in poverty and the share of families on public assistance, whereas higher welfare benefits have adverse longer-run effects. However, the evidence on minimum wages and welfare benefits is not robust - and the estimated effects of minimum wages are sometimes in the opposite direction, including when we restrict the analysis to more recent data that is likely of more interest to policymakers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen (2018)
Zitatform
Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 19), Düsseldorf, 18 S.
Abstract
"Die Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns fällt drei Jahre nach seiner Einführung positiv aus. Erstmals seit Längerem fielen die Lohnsteigerungen im Niedriglohnsektor wieder deutlich aus. Auch die Erwerbsarmut ging bis 2016 um etwa 2,7 Prozentpunkte auf 17% zurück, legt man die Quote der Geringverdiener mit Anspruch auf Aufstockung durch Arbeitslosengeld II zugrunde. Trotz dieser unbestreitbaren Verbesserungen gibt es jedoch weiter ein Problem mit zahlreichen Umgehungen des Mindestlohns. Etwa 9,8% der Beschäftigten oder 2,7 Millionen Beschäftigte erhielten im Jahr 2016 nicht den Mindestlohn, obwohl er ihnen zugestanden hätte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5). (IAB-Forschungsbericht 01/2018), Nürnberg, 81 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der vorliegenden fünften Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels liegen Daten bis einschließlich Juli 2017 zugrunde. Damit lässt sich zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen unterscheiden. Daneben können Arbeitsmarktentwicklungen nach Anpassung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 beobachtet werden. In den mehr als zwei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland stetig gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 geben die vorliegenden Beschäftigungsdaten keine Hinweise. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen vier Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Datentool -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6). (IAB-Forschungsbericht 05/2018), Nürnberg, 78 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der sechsten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Dezember 2017 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den drei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Ende 2017 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die sechste Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung nach Mindestlohneinführung. Hier zeigt sich eine wachsende Zahl an sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten parallel zum Rückgang der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die vorliegende sechste Ausgabe enthält erstmals kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen. Bisher erschienen fünf Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Datentool -
Literaturhinweis
Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2761) (2018)
Zitatform
(2018): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2761). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/3415 (16.07.2018)), 9 S.
Abstract
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 8,84 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.444 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 416 Euro dürften der Berechnung zufolge 'die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro im Monat betragen', damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde (2017)
Himmelreicher, Ralf;Zitatform
Himmelreicher, Ralf (2017): Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde. In: S. Lessenich (Hrsg.) (2017): Geschlossene Gesellschaften : Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016 (Verhandlungen der Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, 38), S. 1-13.
Abstract
"Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland als absolute Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt als das größte arbeitsmarktpolitische Experiment in der jüngeren Vergangenheit. Vorhergehende Arbeitsmarktreformen hatten eine Deregulierung des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel. Populäre Beispiele seit den Hartz-Reformen sind 'Fördern und Fordern', Reform der BA, Deregulierung des Arbeits¡rechts (Kündigungsschutz, Befristung, Leiharbeit) inklusive der Bildung von Anreize für Niedriglöhne und Lohnersatzleistungen (Mini- und Midijobs, Nebenerwerbstätigkeit, Reduzierung der Bezugsdauer von ALG I, Einführung ALG II). Diese Arbeitsmarktreformen wurden flankiert von großen sozialpolitischen Reformen, wie etwa dem Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge und vor allem seit der Deutschen Einheit veränderten industriellen Beziehungen mit der Folge von sinkender Tarifbindung (Ellguth und Kohaut 2014). Eines der Ziele der Hartz-Reformen, die Reaktivierung der Erwerbsbevölkerung, wurde, wie steigende Erwerbsquoten zeigen, erreicht, jedoch unter Inkaufnahme stagnie¡render Reallöhne bei steigender Einkommensungleichheit (Goebel et al. 2015). Der Ausbau der Beschäftigung am 'extensiven Rand' ist vor allem auf eine Zunahme von Zeitarbeits- sowie Teilzeit- und geringfügigen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen zurückzuführen (Körner et al. 2013).
Es wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob der Mindestlohn ein geeignet Instrument sein kann, um das Ausfransen der Löhne und Beschäftigungsverhältnisse vor allem in bestimmten Betrieben, Branchen und Regionen von insbesondere gering qualifizierten befristet Beschäftigten aufzuhalten (Bellmann et al. 2015; Amlinger et al. 2016). Zum anderen geht es darum, mögliche individuelle Lohnsteigerungen in Zusammenhang mit der Einkommensmobilität von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften im Lebensverlauf zu beleuchten (Bruckmeier und Wiemers 2014). Antworten auf diese beiden Fragen werden in Form von Modellrechnungen und erster empirischer Evidenz gegeben. Internationale Vergleiche kontrastieren die Situation in Deutschland nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit jenen in anderen Mindestlohnländern (Schulten 2016)." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.
Abstract
"Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466) (2017)
Zitatform
(2017): Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11918 (11.04.2017)), 44 S.
Abstract
"Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen neu eingestellte Langzeitarbeitslose, Zeitungsboten und einzelne Branchen mit abweichenden Tarifverträgen, Ausbildungsverhältnisse sowie unter bestimmten Bedingungen Praktika. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 18/8498 vom Mai 2016, die weitgehend entsprechende Daten erfragt, basierend auf dem seinerzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die vorliegende Kleine Anfrage aktualisiert die Abfrage aufgrund der neuen Rechtslage mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.
Abstract
"Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)
Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.
Abstract
"Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns und wie man sie vermeiden kann (2015)
Boss, Alfred;Zitatform
Boss, Alfred (2015): Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns und wie man sie vermeiden kann. (Kiel policy brief 86), Kiel, 13 S.
Abstract
"Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Minijobs ist aber deutlich gesunken (Deutsche Bundesbank 2015: 30), ohne dass eine - auch nur annähernd - kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen vgl. Wirtschaftliche Freiheit 2015).
Es war aber nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines 'Begünstigten' nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen - aufgrund anderen Einkommens (Zinsen, Mieten etc.) - einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Danach wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen. Einige wirtschaftspolitische Überlegungen dazu, wie man die kuriosen finanziellen Effekte vermeiden kann, schließen den Beitrag ab." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Trotz Mindestlohn: viele bedürftig (2015)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Trotz Mindestlohn: viele bedürftig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 7, S. 444. DOI:10.1007/s10273-015-1847-2
Abstract
"Die Zahl der abhängig erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher ist im Februar 2015 im Vergleich zum Dezember 2014 stärker gesunken als in den Vorjahren. Dies geht aus den neuesten veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Vor dem Hintergrund, dass der Mindestlohn auch mit der Hoffnung verbunden war, mehr Menschen aus der Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen zu bringen, ist der Rückgang angesichts der über 1 Mio. Aufstocker bisher allerdings eher gering. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Die Mehrheit der Aufstocker arbeitet nur in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sodass selbst bei einem Lohn oberhalb des Mindestlohns kein existenzsicherndes Einkommen erreicht werden kann. Eine weitere Ursache besteht darin, dass in Mehrpersonenhaushalten häufig nur ein Haushaltsmitglied erwerbstätig ist, dessen Einkommen zur Deckung des Haushaltsbedarfs dann nicht ausreicht." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne: Hintergründe und Modellrechnungen (2014)
Amonn, Jan;Zitatform
Amonn, Jan (2014): SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne. Hintergründe und Modellrechnungen. Bottrop, 40 S.
Abstract
"Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird auch gefragt, welche Auswirkungen die Einführung auf die Situation der sogenannten Aufstocker haben könnte. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf SGB II-Leistungen angewiesen. Die zentrale Frage ist, in welchem Umfang und unter welchen Umständen der Mindestlohn zu einem Ausstieg aus dem SGB II-Leistungsbezug führen kann. Unabhängig von der Diskussion um mögliche Auswirkungen eines Mindestlohns hat die G.I.B. in einer Studie untersucht, welches Einkommen erzielt werden muss, um vom Leistungsbezug nicht mehr abhängig zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse sind die Aufstocker selbst, wie lassen sie sich beschreiben und warum können sie häufig trotz Beschäftigung den Leistungsbezug nicht beenden. Zunächst werden einige Befunde zum Thema: SGB II-Bezug und Erwerbstätigkeit vorgestellt. Dabei werden zuerst die Aspekte Arbeitsmotivation und Anspruchslohn beleuchtet, bevor anschließend die Niedriglohn-Entwicklung und die Lage der Aufstocker dargestellt werden. Im Anschluss hieran erfolgt exemplarisch für ausgewählte Kommunen in NRW eine modellhafte Berechnung, wie hoch je nach Typ der Bedarfsgemeinschaft die Löhne sein müssten, ob mit dem damit erzielten Einkommen den SGB-Leistungsbezug beenden zu können. Im Anschluss werden die errechneten Ausstiegslöhne mit der Höhe der Anspruchslöhne und dem Lohnniveau im unteren Einkommenssegment verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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