Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209
Abstract
"Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201
Abstract
"Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards (2022)
Butschek, Sebastian;Zitatform
Butschek, Sebastian (2022): Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards. In: American Economic Journal. Economic Policy, Jg. 14, H. 2, S. 91-124. DOI:10.1257/pol.20190534
Abstract
"Many scholars have studied the employment effects of minimum wages, but little is known about effects on the composition of hires. I investigate whether Germany's minimum wage introduction raised hiring standards, using worker fixed effects as a proxy for worker productivity. For the least productive workers hired, the minimum wage led to a 4 percentile point shift in the productivity distribution. This increase is missed using standard observable measures of worker productivity. The effects are larger with greater pre-reform screening intensity—indicating an employer response. This more selective hiring compensates about two-thirds of higher wage costs for the least productive hires." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2022)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2022): Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. Berlin, 135 S.
Abstract
"Die Studie untersuchte die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Reaktionen darauf bei vom Mindestlohn betroffenen Betrieben. Als Datenbasis diente das IAB-Betriebspanel der Jahre 2019 bis 2021. Es wurden deskriptive Auswertungen zur betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn vor und während der Pandemie vorgenommen. Die pandemiebedingten Folgen (z.B. Beschäftigungserwartung) und betrieblichen Reaktionsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) wurden multivariat untersucht. Die wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben (z.B. Beschäftigung, Geschäftslage) wurde anhand von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen zwischen vom Mindestlohn betroffenen und nicht betroffene Betrieben verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)
Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;Zitatform
Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01
Abstract
"Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin; -
Literaturhinweis
Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe: Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2022)
Kirchmann, Andrea; Walz, Sarah-Lisa; Kuhn, Sarah ; Reiner, Marcel; Maier, Anastasia; Scheu, Tobias; Koch, Andreas ; Bonin, Holger ;Zitatform
Kirchmann, Andrea, Andreas Koch, Anastasia Maier, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2022): Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe. Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Tübingen, 141 S.
Abstract
"Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die möglichen Zusammenhänge, Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen der Corona-Pandemie und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu identifizieren und zu untersuchen. Dabei werden Herausforderungen und Strategien vom Mindestlohn betroffener Beschäftigter und Betriebe im Umgang mit unterschiedlichen Effekten und Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie erfasst und kontextualisiert. Das Forschungsvorhaben zielt insbesondere darauf ab, die unterschiedlichen Handlungsmuster von Betrieben und Beschäftigten nachzuzeichnen, zu systematisieren und die ihnen zugrundeliegenden Motivlagen zu erschließen. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei neben den Themenfeldern Entlohnung und Lohnstrukturen, Beschäftigung und Beschäftigungsstrukturen, Arbeitszeiten sowie Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, auch Zielgrößen wie die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten. Zum Zwecke der Untersuchung wurden insgesamt 114 leitfadengestützte qualitative Interviews mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten und Betrieben aus sechs Branchen geführt, in denen ein hoher Anteil von Beschäftigten den Mindestlohn erhält. Außerdem konzentrierte sich die Untersuchung auf vier Regionen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2022)
Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2022): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 107-136.
Abstract
"Die vorliegende Studie evaluiert die Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und öffentliche Finanzen. Die verfügbare wissenschaftliche Evidenz unterstützt die These, dass ein Mindestlohn von 12 Euro nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen erhöht, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigert und zusätzliche finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand schafft. Darüber hinaus sind keine nennenswerten Beschäftigungseffekte zu erwarten. Ein Mindestlohn von 12 Euro ist also nicht nur aus sozialpolitischer Sicht geboten, sondern auch Ausdruck einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Klimakrise gewinnt die Frage eines angemessenen Mindestlohns eine besondere Brisanz. Denn eine der großen klimapolitischen Herausforderungen wird es sein, die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft sozial gerecht zu gestalten. Infrastruktur- und Industriepolitik können erfolgreichen Klimaschutz mit wirtschaftlichem Wohlstand verknüpfen (Krebs 2021a), doch nur ein angemessener Mindestlohn - zusammen mit einer Stärkung der Tarifbindung - kann die soziale Gerechtigkeit gewährleisten (Krebs 2021b). Anders gesagt: Sozial gerechter Klimaschutz geht nur mit einem Mindestlohn von (mindestens) 12 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn in der Landwirtschaft: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639) (2022)
Zitatform
(2022): Mindestlohn in der Landwirtschaft. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/832 (24.02.2022)), 5 S.
Abstract
Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage sind der Rückgang der Anzahl der Betriebe und der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, das Absinken des Selbstversorgungsgrads der Bundesrepublik und die veränderte Beschäftigtenstruktur im Obst- und Gemüsebau. Die Antworten enthalten statistische Angaben und eine Bewertung der Situation des im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft großen Anteils der geringfügig Beschäftigten und Aussagen zum Trend, darunter auch die Annahme einer steigenden Nachfrage nach höherwertigen Beschäftigungen aufgrund einer weiteren Mechanisierung. Nach Angaben zu den Programmen zur Förderung der Beschäftigten in der Landwirtschaft nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geht es in den Antworten der Bundesregierung um eine Einschätzung des künftigen Saisonarbeitskräfteeinsatzes, der durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie tangiert ein könnte, sowie um die Möglichkeiten einer sicheren sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung im Arbeitsrecht mit Blick auf das Risiko einer eventuell im Nachhinein festgestellten Beitragspflicht der Obst- und Gemüseanbaubetriebe. Weiteres Thema der Kleinen Anfrage sind die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und mögliche Ausnahmeregelungen im Bereich der Landwirtschaft. (IAB)
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Literaturhinweis
Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)
Zitatform
Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304
Abstract
"This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)
Zitatform
Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.
Abstract
"Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Wahrscheinlichkeit, Kurzarbeit anzumelden, bei Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben
- Entwicklung der Vakanzen und der erwarteten Beschäftigung nach Mindestlohnbetroffenheit
- Negative Krisenbetroffenheit und Anteil von Mindestlohnbetrieben nach Wirtschaftszweigen
- Unterschiede in der Krisenbetroffenheit zwischen Mindestlohnbetrieben und anderen Betrieben
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Literaturhinweis
Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland (2021)
Zitatform
Fedorets, Alexandra & Ralf Himmelreicher (2021): Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 446-453. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-446
Abstract
"In den politischen Debatten, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015 vorausgingen, wurde – neben anderen vermuteten negativen Folgen der Reform – auch eine Erhöhung der Arbeitsintensität im betroffenen Lohnsegment antizipiert. Diese These beruhte auf einer sporadischen internationalen Evidenz sowie auf theoretischen Annahmen. Und in der Tat haben Arbeitgeber, wenn die Arbeitskosten steigen, einen Anreiz, diese zu kompensieren, indem sie mehr Produktivität pro gearbeitete Stunde fordern. Zudem kann angenommen werden, dass steigende Löhne die Beschäftigten zur Leistungserhöhung motivieren. Ob die vermuteten Anpassungen auf Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite tatsächlich stattfinden, untersucht der Beitrag empirisch. Grundlage dafür ist die repräsentative Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zur Einschätzung der Veränderung in der eigenen Arbeitsintensität. Es zeigt sich, dass eine Steigerung der Arbeitsintensität im Mindestlohnbereich kaum zu beobachten ist, sondern überwiegend in den höheren Lohnsegmenten. Vollzeitbeschäftigte sowie Hochqualifizierte berichten häufigere und höhere Steigerungen ihrer Arbeitsintensität als gering Qualifizierte oder Minijobber, die deutlich häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)
Zitatform
Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9
Abstract
"Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)
Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)
Zitatform
Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.
Abstract
"Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Benjamin Lochner, Ute Betzl & Lisa Feist (2020): The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 321-350., 2019-04-09. DOI:10.1515/jbnst-2018-0074
Abstract
"In this article, we analyze the effects of the introduction of the German minimum wage using difference-in-differences estimations applied to the IAB Establishment Panel. The treatment effects on the treated establishments show a significant increase in personnel costs. When we analyze the effects of the minimum wage on the net sales of intermediates, we observe a reduction, which is fully explained by the increase in wage costs induced by the minimum wage. The results do not point to effects on establishment-level productivity or capital investments. Looking at investments in human capital, we do not observe any effects on apprenticeship offers or the placement of apprentices. If anything, the results point at a slight reduction in the provision of further training." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.
Abstract
"Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
The impact of the minimum wage on working hours (2020)
Burauel, Patrick; Grabka, Markus M. ; Obst, Cosima; Preuss, Malte ; Caliendo, Marco ; Schröder, Carsten ;Zitatform
Burauel, Patrick, Marco Caliendo, Markus M. Grabka, Cosima Obst, Malte Preuss & Carsten Schröder (2020): The impact of the minimum wage on working hours. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 233-267. DOI:10.1515/jbnst-2018-0081
Abstract
"The present paper analyzes how the statutory minimum wage introduced on January 1, 2015, has affected working hours in Germany up to 2016. The data used come from the Socio-Economic Panel (SOEP), which provides not only contractual working hours but also actual hours worked. Using a difference-in-differences estimation approach, we find a significant and robust reduction in contractual working hours among employees who are subject to social security contributions and earned less than the minimum wage before the introduction. The effect in 2015 is about -5% and corresponds to a 1.7 hours reduction in average weekly working hours. The effect on actual hours is smaller and estimated less precisely. Extending the analysis until 2016 does not yield significant effects on contractual or actual working hours, while some specifications reject the common trend assumption." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung (2020)
Zitatform
Dütsch, Matthias (2020): Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung. (baua: Fokus), Dortmund, 10 S. DOI:10.21934/baua:fokus20200817
Abstract
"Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland werden seit seiner Einführung in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert. Ein für den verberuflichten deutschen Arbeitsmarkt besonders relevanter Aspekt betrifft die Mindestlohnwirkungen auf die betrieblichen Investitionen in Aus- und Weiterbildung. Auf Basis der Erhebungswellen 2011 bis 2017 des BIBB-Qualifizierungspanels, einer repräsentativen Befragung von ca. 3.600 Betrieben, werden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung deskriptiv untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffenen Betriebe ihre Investitionen in das Humankapital der Belegschaft verändert haben. Offensichtlich verringerten die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe den Umfang der betrieblichen Ausbildung und in etwas geringerem Maße die betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)
Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;Zitatform
Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.
Abstract
"Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
