Evaluation der Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik soll neben der Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie der Arbeitszeit- und Lohnpolitik einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit leisten. Aber ist sie dabei auch erfolgreich und stehen die eingebrachten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen? Die Evaluationsforschung geht der Frage nach den Beschäftigungseffekten und den sozialpolitischen Wirkungen auf individueller und gesamtwirtschaftlicher Ebene nach. Das Dossier bietet weiterführende Informationen zu Evaluationsmethoden und den Wirkungen von einzelnen Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen.
Zurück zur Übersicht- Grundlagenbeiträge
- Methoden und Datensatzbeschreibungen
-
Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
-
Vermittlung und Beratung
- Prozessoptimierung
- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Vermittlung durch Dritte
- Vermittlung von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung
- Job-Center
- Personal-Service-Agentur
- Zeitarbeit
- (gemeinnützige) Arbeitnehmerüberlassung
- Vermittlungsgutscheine
- Berufsberatung
- Aus- und Weiterbildung
- Subventionierung von Beschäftigung
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Transfer- und Mobilitätsmaßnahmen
- berufliche Rehabilitation
- Lohnersatzleistungen / Einkommensunterstützung
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Sonstiges
- Typologie der Arbeitslosen
- besondere Personengruppen
- Geschlecht
- Geografischer Bezug
- Alter
-
Externer Link
Evaluierung der Angebote 2007 des AMS OÖ zur Berufsqualifizierung von MigrantInnen (01.01.2007)
Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität LinzStadlmayr, MartinaQuelle: Projektinformation beim IBEBeschreibung
MigrantInnen stellen am Arbeitsmarkt eine besondere Zielgruppe dar, die mit vielfältigen Problemen (Sprachbarrieren, Dequalifizierung, Diskriminierung) konfrontiert ist. Das AMS OÖ hat ab dem Jahr 2007 verstärkt Berufsqualifizierungskurse für diese Zielgruppe beauftragt, deren Umsetzung im Zuge der Evaluation bewertet wurde. Insgesamt zeigen sich hohe Zufriedenheitswerte sowohl auf Seiten der TeilnehmerInnen als auch der TrainerInnen, die Studie liefert aber auch zahlreiche Ansatzpunkte für Verbesserungen, angefangen von prozess- bzw. umsetzungsrelevanten Empfehlungen (z.B. mehrsprachige Literatur, interkulturelle Lernmaterialen) bis hin zu konzeptionellen Ansatzpunkten (z.B. spezielle Angebote für Migrantinnen, modularer Aufbau der Kurse, Unterstützungsstruktur für TrainerInnen).
-
Externer Link
Evaluation des Förderprogramms "Innovative arbeitsmarktpolitische Schwerpunktförderung im Land Brandenburg (INNOPUNKT)" (01.01.2007)
Institut für Sozialforschung und GesellschaftspolitikFertig Michael, Dr.Beschreibung
Bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und einem Wirtschaftswachstum, das zwar in der jüngeren Zeit zum Rückgang der Arbeitslosigkeit führte, ohne jedoch die Arbeitslosenquote auf ein zufriedenstellendes Niveau zu senken, stellt sich für die politisch Verantwortlichen dringlich die Frage nach alter-nativen und neuen Wegen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation. Dies umso mehr, als zum Teil bereits heute Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften nicht mehr befriedigen können. Das Land Brandenburg hat mit dem Programm INNOPUNKT neue Wege beschritten und in der Förderperiode 2000-2006 mit Hilfe von 18 Kampagnen im partnerschaftlichen Prozess ausgewählte Schwerpunktthemen von sorgfältig ausgewählten Projektträgern bearbeiten lassen. Mit der neuen Förderperiode 2007-2013 wird das für Brandenburg erfolgreiche INNOPUNKT-Programm fortgeführt.>> Folgende forschungsleitende Fragen lassen sich aus den Zielsetzungen der Evaluation abgeleiten:>> - Entsprechen die Programmziele den tatsächlichen Bedarfen der Endbegünstigten, d.h. der Klein- und Mittelunternehmen (KMU), der Beschäftigten und der Arbeitslosen (Kriterium der Relevanz)?>> - In welchem Maße gelingt es das Programm zu implementieren und die Adressaten zu aktivieren (Akzeptanz)? Welche Wirkung geht von den einzelnen Kampagnen für die Adressaten aus? Welche Folgerungen ergeben sich für die Arbeitsmarktpolitik (Kategorien von Nutzen)?>> - In welchem Grade werden die mit der Förderung intendierten Ziele erreicht (Effektivität)?>> - Sind diese Wirkungen über einen längeren Zeitraum feststellbar und erhöhen sie - je nach Kampagnenzielen - die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen bzw. die Beschäftigungssituation dauerhaft (Nachhaltigkeit)?>> - Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Aktivitäten in den Kampagnen und der von ihnen erzielten Effekte zu bewerten (Effizienz)?>> - Welche Ansatzpunkte bestehen für die Optimierung der Förderpraxis und zwar sowohl im förderr
-
Externer Link
Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (01.12.2006)
Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und QualifikationKnuth, Matthias, Dr.Quelle: Projektinfo beim IAQBeschreibung
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Arbeitslosigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit überproportional betroffen. Sie stellen fast ein Viertel der Leistungen nach dem SGB II Beziehenden. In einer erweiterten Betrachtung des Migrationshintergrundes, die u. a. (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerte als die größten Gruppen von Deutschen mit Migrationshintergrund einschließt, ist dieser Anteil zweifellos noch erheblich höher. Da jedoch die Geschäftsstatistik der Arbeitsverwaltung bisher nur die Staatsangehörigkeit und - für begrenzte Zeit - die Aussiedlereigenschaft erfasst, ist der genaue Anteil von Personen mit Migrationshintergrund unter den Leistungen nach dem SGB II Beziehenden bisher nicht bekannt. Schon aufgrund des Merkmals der Staatsbürgerschaft muss davon ausgegangen werden, dass die Bemühungen der Träger der Grundsicherung um Aktivierung und Arbeitsmarktintegration des Teils der Leistungen Beziehenden, die als "erwerbsfähige Hilfebedürftige" bezeichnet werden, ganz wesentlich von der sozialen und kulturellen Realität der Zuwanderung geprägt sind. Dieser Umstand hat bisher in den Reformdebatten und -konzepten - exemplarisch hierfür: der Bericht der "Hartz-Kommission" - keinen entsprechenden Niederschlag gefunden. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konsortium unter der Führung des IAQ beauftragt, im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II die Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund zu untersuchen.>> Im Einzelnen geht es hierbei um folgende Fragestellungen:>> - Waren Personen und Bedarfsgemeinschaften mit Migrationshintergrund von der Reform des Leistungssystems, die mit der Einführung des SGB II zum Jahreswechsel 2004/2005 verbunden war, in anderer Weise betroffen als Deutsche ohne Migrationshintergrund?>> - Wie verändert sich die Struktur der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihrer Bedarfsgemeinschaften im Zeitverlauf?>> - Wie gehen die Träger der Grundsicherung mit Perso
-
Externer Link
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und haushaltsnahe Dienstleistungen (01.12.2006)
Institut Arbeit und TechnikWeinkopf, Claudia, Dr.Quelle: Projektinfo des IAQBeschreibung
Im Mittelpunkt dieser Expertise, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt wird, steht die Frage, ob und inwieweit bestimmte bereits bestehende bzw. aktuell diskutierte Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen Wirkung entfalten (können) - insbesondere bezogen auf eine Ausweitung des (legalen und offiziellen) Angebotes. Darüber hinaus soll analysiert werden, ob Job Center als Plattform für die Vermittlung von Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen geeignet erscheinen bzw. unter welchen Rahmenbedingungen dies möglich wäre.>> Als "haushaltsnahe Dienstleistungen" werden hier familien- und haushaltsbezogene Dienstleistungen in einem umfassenden Sinne verstanden, die zur "Entlastung von Familien bei Alltags- und Betreuungsaufgaben" beitragen können - also z.B. Kindertagespflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung bei der Pflege u.ä.. Solche Dienstleistungen können grundsätzlich auf zwei Wegen erbracht werden: im Rahmen von Arbeitsverhältnissen in Privathaushalten einerseits oder durch Dienstleistungsunternehmen, die in verschiedenen Branchen angesiedelt sein können, andererseits. Methoden: Die Untersuchung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: aufgrund einer Auswertung von Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme (bei bereits vorhandenen Förderinstrumenten) oder aufgrund von "Plausibilitätsüberlegungen" unter Rückgriff auf Informationen zu Besonderheiten, Strukturen und Rahmenbedingungen, unter denen haushaltsnahe Dienstleistungen bislang erbracht werden. Diese Vorgehensweise ist sowohl für bestehende als auch für diskutierte Instrumente möglich.>> Um die Wirksamkeit vorhandener und diskutierter arbeitsmarktpolitischer Instrumente fundiert einschätzen zu können, müssen beide angesprochenen Ansätze kombiniert werden. Hierfür spricht zum einen,
-
Externer Link
Evaluation der Wirkungen der Grundsicherung nach §55 SGB II - Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund (01.12.2006)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungBoockmann, Bernhard, Dr.Beschreibung
Im Rahmen des Forschungsprojekts sollen Konsequenzen und Effekte, die sich aus der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des SGB II für Personen mit Migrationshintergrund ergeben, systematisch analysiert und im Lichte der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Intention der Reform des ehemaligen Systems von Arbeitlosen- und Sozialhilfe bewertet werden. Dabei soll die besondere Lage der benannten Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Gender-Mainstreaming berücksichtigt werden. Hierbei sollen sowohl erreichte Verbesserungen als auch erkennbare Probleme im Hinblick auf die Integration in Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungsfähigkeit und die Soziale Stabilisierung untersucht und identifiziert werden. Das ZEW befasst sich insbesondere mit der Frage, ob sich Eingliederungserfolge zwischen Personen mit Migrationshintergrund und ohne Migrationshintergrund unterscheiden. Hierzu müssen die Wirkungszusammenhänge mit den gewählten Maßnahmeangeboten berücksichtigt werden, d.h. der Zugang zu Aktivierungsangeboten. Die Analyse soll zeigen, ob Unterschiede im Zugang oder in der Eingliederung auf unterschiedlichen personalen oder sozialen, unterschiedlichen Förderungen und Förderintensitäten oder auf unterschiedlichen Wirkungen beider Ursachen beruhen.
-
Externer Link
Trainingsmaßnahmen verkürzen Dauer der Arbeitslosigkeit in Westdeutschland (15.11.2006)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungBeschreibung
Bericht über eine Studie des ZEW und der Universität Frankfurt/Main über die Wirkungen von Trainingsmaßnahmen (ZEWnews vom Nov. 2006, S. 1-2)
-
Externer Link
Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche (01.09.2006)
Ifo-Institut für WirtschaftsforschungWerding, Martin, ifoBeschreibung
Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Ziel der Evaluationsforschung nach §6c SGB II ist es die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung der Betreuung der Arbeitslosengeld II Bezieher (ALG II-Bezieher) durch die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGEn), die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) sowie der Form der getrennten Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen hinsichtlich der Integration in die Erwerbstätigkeit, der Verbesserung bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Sozialen Stabilisierung der ALG II-Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaften zu evaluieren. Das zentrale Ziel dieses Forschungsprojektes ist es die Frage zu beantworten, welche Form der Aufgabenwahrnehmung die genannten Ziele effizienter umzusetzen vermag und warum.>> Feld 4 "Makroanalyse und regionale Vergleiche" wird vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Kooperation mit dem IAW bearbeitet. Die forschungsleitende Frage für Feld 4 ist, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen gehen von den Strategien der Leistungserbringung und Aktivierung von den unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung aus. Regionale Einflüsse und Verflechtungen sollen dabei explizit berücksichtigt werden. Ziel einer makro-ökonomischen Analyse ist es neben den direkten Effekten - nur die werden in mikroökonometrischen Analysen (Feld 3) berücksichtigt - für die betroffenen ALG II-Bezieher, auch indirekte Effekte auf Nichtbetroffene bzw. die Gesamtwirtschaft einzubeziehen. Insbesondere bei Reformen, bei denen eine große Zahl von Personen betroffen ist, ist mit sogenannten Spillover-Effekten (Verdräng
-
Externer Link
Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse (01.08.2006)
Institut für Arbeit und TechnikKnuth, Matthias, PH Dr.Beschreibung
Diese Evaluation zielt darauf, die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger vergleichend zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Grundsätzlich sind die Träger die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kreisfreien Städte und Kreise. Im Regelfall finden sich beide Träger in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel nach § 6a SGB II bestimmt, dass an Stelle der Agenturen für Arbeit auch kommunale Träger zugelassen werden können. Beginnend mit dem 1. Januar 2005 ist die Zulassung für 69 kommunale Träger für einen Zeitraum von 6 Jahren - also bis zum 31.Dezember 2010 - erteilt worden. Die Erprobung ist insbesondere auf alternative Modelle der Eingliederung von Arbeitssuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit ausgerichtet. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger (die in der Regel als Optierende Kommunen bezeichnet werden) im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit zu untersuchen: ARGEn oder Optierende Kommunen - wer kann es besser, und warum ist das so? Diese Evaluation ist in vier Untersuchungsfelder aufgeteilt: (1) Deskriptive Analyse und Matching, (2) Implementations- und Governanceanalyse , (3) Wirkungs- und Effizienzanalyse, (4) Makroanalyse und regionale Vergleiche.>> Gegenstand des Untersuchungsfeldes 3 "Wirkungs- und Effizienzanalyse" ist eine Analyse, wie sich die Wirkungen des Aktivierungsprozesses für Individuen und Bedarfsgemeinschaften zwischen beiden Modellen der Aufgabenwahrnehmung unterscheiden, und welche Effekte durch unterschiedliche Organisationstypen - auch innerhalb der Modelle - bzw. durch den Einfluss des institutionellen Rahmens bedingt sind. Ziel des SGB II und Hauptkriterium für den Erfolg ist eine Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in Erwerbstätigkeit. Jedo
-
Externer Link
Innovationen brauchen Mut - Bilanz und Perspektiven der Förderung von innovativen wissensbasierten und technologieorientierten Gründern und jungen KMU im Land Brandenburg - Evaluation des Modellprojekts von LASA Brandenburg GmbH und ZAB (01.08.2006)
Institut für Sozialforschung und GesellschaftspolitikDolze, LianeQuelle: Projektinformation beim ISGBeschreibung
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) fördert aus Mitteln des Landes und ergänzenden ESF Mitteln seit 2006 Gründungsvorhaben und junge Unternehmen im innovativen wissensbasierten und technologieorientierten Bereich über das Modellprojekt "Innovationen brauchen Mut" (kurz: IbM).>> In der ersten Modellprojektphase zwischen August 2006 und März 2008 wurden insgesamt 65 Gründungsvorhaben über ein individuelles Coaching begleitet. Die Umsetzung von IbM erfolgt über die LASA Brandenburg GmbH und die ZAB Zukunftsagentur Brandenburg. Das ISG wurde beauftragt, Ergebnisse und Wirkungen der ersten Modellprojektphase zu bewerten und aus der wissenschaftlichen Analyse Empfehlungen für die Weiterentwicklung von IbM abzuleiten.
-
Externer Link
Vermittlungsgutscheine leisten Beitrag zur Wiedereingliederung Arbeitsloser (19.06.2006)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungBeschreibung
Bericht über ein Forschungsprojekt in den ZEWnews vom Juni 2006, S. 3
-
Externer Link
Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit (29.03.2006)
Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft SaarbrückenBeschreibung
Zusammenfassung der Ergebnisse des iso-Instituts Saarbrücken zur Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission (Febr. 2006).
-
Externer Link
Formative Evaluation von Best Practice im Rahmen der 15. INNOPUNKT-Kampagne "Mehr Ausbildungsplätze durch mehr Ausbildungsbetriebe" (01.03.2006)
SÖSTRA, Institut für Sozialökonomische StrukturanalysenFrei, MarekQuelle: Projektinformation des Instituts SÖSTRABeschreibung
Mit dem demographischen Wandel scheiden in den nächsten Jahren altersbedingt zahlreiche qualifizierte Mitarbeiter/-innen aus den Unternehmen aus. Ein flächendeckender Fachkräftemangel ist zwar für Brandenburg nicht zu erwarten, doch drohen regional und sektoral differenzierte Fachkräftebedarfe nicht gedeckt werden zu können. Deshalb gilt es, die Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft der Betriebe zu erhöhen, um so die betriebliche Erstausbildung als eine Form und Strategie der Fachkräfterekrutierung in den Betrieben Brandenburgs zu stärken. Das Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg verfolgt mit der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes finanzierten INNOPUNKT-Kampagne "Mehr Ausbildungsplätze durch mehr Ausbildungsbetriebe" daher das Ziel einer deutlich stärkeren betrieblichen Beteiligung an der Erstausbildung, insbesondere durch die verstärkte Einbeziehung bisher nicht ausbildender Betriebe. Insbesondere sollen Betriebe mit und ohne Ausbildungseignung, die bisher nicht ausgebildet haben, verstärkt in Ausbildung oder Durchführung von Ausbildungsabschnitten einbezogen werden.>> SÖSTRA und PIW werden im Rahmen einer formativen Evaluation die INNOPUNKT-Kampagne "Mehr Ausbildungsplätze durch mehr Ausbildungsbetriebe" wissenschaftlich begleiten.
-
Externer Link
Eingliederungszuschüsse verbessern die Erwerbschancen älterer Arbeitsloser (22.02.2006)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungBeschreibung
Mit Eingliederungszuschüssen fördert die Bundesagentur für Arbeit die Rückkehr älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Evaluierung der Hartz I-III Gesetze hat das ZEW untersucht, ob diese Subventionen tatsächlich zu einer Verbesserung der Erwerbschancen älterer Arbeitsloser führen.
-
Externer Link
Evaluation "Haushaltsnahe Dienstleistungen" (Die Alltagsengel) (01.02.2006)
Ifo-Institut für WirtschaftsforschungWerding, Martin, Dr.Quelle: Projektinformation des Ifo-InstitutsBeschreibung
Innerhalb des Projekts "Haushaltsnahe Dienstleistungen“, welches die Randstad GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Wiesbaden in den Jahren 2006 und 2007 durchführt, werden von der Kommunalen Arbeitsverwaltung der Stadt Wiesbaden (KommAV) und der Randstad GmbH & Co. KG ausgewählte Langzeitarbeitslose nach Durchlauf eines zweiwöchigen Berufsorientierungstrainings über einen Zeitraum von vier Wochen durch einen externen Bildungsträger für eine Beschäftigung in privaten Haushalten geschult. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung bekommen die Langzeitarbeitslosen einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag bei der Randstad GmbH & Co. KG und werden dann von dieser - mit finanzieller Förderung durch die Stadt Wiesbaden - zu marktgerechten Stundenverrechnungssätzen in diverse haushaltsnahe Dienstleistungen überlassen. Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung hat sich in diesem Zusammenhang vertraglich dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den oben genannten Parteien für die Randstadstiftung eine wirtschaftswissenschaftliche Evaluierung des beschriebenen Projekts "Die Alltagsengel“ durchzuführen. Methoden: Die Evaluation der Fördermaßnahme soll auf einem Kontrollgruppen-Ansatz basieren, wobei die Kontrollgruppe, bestehend aus nicht in ähnlicher Weise geförderten Langzeitarbeitslosen, mit Hilfe geeigneter ökonometrischer Verfahren, die dem Stand der einschlägigen Forschung entsprechen, rekonstruiert werden muss. Im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen sollen vorhandene Daten zu sozioökonomischen Charakteristika der Projekt-Teilnehmer und anderer, durch die Stadt Wiesbaden betreuter Langzeitarbeitsloser, genutzt werden.
-
Externer Link
SGB II-Forschung (19.10.2005)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für ArbeitBeschreibung
Informationen zum Forschungsauftrag und dessen Umsetzung im IAB.
-
Externer Link
Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 1: Deskriptive Analyse und Matching (01.10.2005)
Zentrum für Europäische WirtschaftsforschungWilke, Ralf, Dr.Beschreibung
Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Wahrnehmung der ihnen nach dem SGB II obliegenden Aufgaben übertragen. Die ARGE ist ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Sie kann entweder als GmbH, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gegründet werden. Für die Ausgestaltung der Organisation der ARGEn sind dabei jedoch nur wenige Aspekte gesetzlich vorgeschrieben (u.a. Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle, Benennung einer persönlichen Ansprechperson für alle Hilfebedürftigen). Bewusst überlässt das Gesetz sowohl organisatorische Fragen als auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen weitgehend den Akteuren vor Ort, um die Besonderheiten der beteiligten Träger, der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigen zu können. Die Experimentierklausel nach 6a SGB II ermöglicht es zudem 69 kommunalen Trägern, darunter 63 Landkreisen, im Wettbewerb mit den ARGEn alternative Wege der Eingliederung zu erproben, bei denen kommunale Träger als Träger der Leistungen nach SGB II anstelle der Agenturen für Arbeit zugelassen werden (so genannte Optierende Kommunen).>> Die Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Der in vier Untersuchungsfeldern ausgeschriebene Pr
-
Externer Link
Organisationsreform der Agenturen für Arbeit und neue Maßnahmen für Arbeitssuchende: Soziale Ungleichheit und Partizipationschancen Betroffener (01.09.2005)
Universität Siegen, Fachbereich SoziologieLudwig-Mayerhofer, Wolfgang, Prof. Dr.Beschreibung
Die seit etwa zwei Jahren in Angriff genommenen Reformen der Arbeitsmarktpolitik betreffen einmal die organisatorischen Voraussetzungen (Umstrukturierung der BA, Zusammenlegung der früheren Alhi und der Sozialhilfe auch in der Betreuung des Betroffenenkreises durch ARGEn bzw. 'optierende Kommunen/ Kreise'), die für einen stärker vermittlungsorientierten Umgang mit Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wurden (neben weiterbestehenden älteren) zahlreiche neue bzw. modifizierte Instrumente 'aktiver' Arbeitsmarktpolitik wie Eingliederungsvereinbarungen, Bildungsgutscheine, Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler, PSA, 'Ich-AG', Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten ('1-Euro-Jobs'), usw. geschaffen und gleichzeitig die Dauer und die Höhe von Lohnersatzleistungen eingeschränkt, um so zusätzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Die Reformen werden umfassend mit Blick auf Effektivität und Effizienz evaluiert. Es fehlen jedoch Untersuchungen, die mögliche ungleichheitsverstärkende oder -reduzierende Effekte der Reformen sowie mit ihnen einhergehende Veränderungen sozialer Rechte genauer in den Blick nehmen. Das vorliegende Projekt untersucht die Reformprozesse aus ungleichheits- und rechtssoziologischer Sicht. Es soll damit auch einen Beitrag zur Beurteilung und Bewertung des gegenwärtigen Umbaus von Sozialpolitik und des Staatsverständnisses (als 'aktivierender', 'gewährleistender' Staat, aber auch 'workfare state' usw.) leisten. Methoden: Das Projekt bezieht sich theoretisch (a) auf verschiedene Ansätze zur Reform des öffentlichen Sektors ("Public Management Reform"), (b) auf Theorien professionellen Handelns und der "Client-Staff"-Interaktion, und (c) Theorien des sozialstaatlichen Wandels. Methodisch arbeitet es vor allem mit qualitativen Verfahren: Zur Datenerhebung werden vor allem Leitfadeninterviews mit narrativen Anteilen eingesetzt; ausgewertet werden die Daten mit sequenzanalytischen Verfahren. Darübe
-
Externer Link
Integration von jungen ALG-II-Empfängern (unter 25 Jahre) in Erwerbsarbeit. Sozialwissenschaftliche Evaluation des geförderten Modell-Verbundprojektes Arbeit statt Arbeitsgelegenheit der Stiftung zur WQA Saalfeld-Rudolstadt (01.08.2005)
Universität Jena, Institut für Soziologie, Lehrstuhl für Arbeits-, Industrie- und WirtschaftssoziologieDörre, Klaus, Prof. Dr.Quelle: Projektinformation der Uni JenaBeschreibung
Ziel des Projektes ist die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation einer Beschäftigungsförderungsmaßnahme für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene im Raum Saalfeld und Rudolstadt. Hierbei geht es um das Aufzeigen von Integrationschancen, aber auch Integrationshemmnissen von jungen Erwachsenen im Zuge der 'Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' (ins. Hartz IV) anhand eines spezifischen regionalen Projektes. Neben dem Problem der Passfähigkeit zwischen regionalen arbeitsmarktpolitischen Projekten (Angebotsseite) und Voraussetzungen sowie Bedürfnissen der Teilnehmer (Nachfrageseite) geht es vor allem auch um eine Untersuchung der subjektiven Erwerbsorientierungen sowie Motivationslagen und der Bereitschaft der jungen Erwachsenen, aktiv derartige Angeboten zu nutzen. Insbesondere interessiert die Frage, ob und wenn ja, wie derartige Förderungen (Selbst-)Aktivierung bei den jungen Erwachsenen begünstigen. Methoden: Theoretische Grundlage des Projekts bilden Ansätze aus der Ungleichheits- und Prekarisierungsforschung. Neben teilstandardisierten Interviews mit Projektträgern und Lehrkräften wurde eine standardisierte schriftliche Befragung bei den Maßnahmeteilnehmern durchgeführt. Ergänzt wurde diese durch qualitative mündliche Interviews mit Teilnehmern. Bis Ende Januar 2006 werden weitere Interviews mit relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren in der Region durchgeführt. Untersuchungsdesign: Querschnitt Erhebungstechniken und Auswertungsverfahren: Standardisierte Befragung, schriftlich (Stichprobe: 115; Auswahlverfahren: total). Qualitatives Interview (Stichprobe: 8; Auswahlverfahren: Zufall. Stichprobe: 6; Auswahlverfahren: gezielt). Feldarbeit durch Mitarbeiter/-innen des Projekts. Datenbestand: Abgabe unter Vorbehalt
-
Externer Link
Erprobung neuer arbeitsmarktpolitischer Instrumente zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit. Umsetzung von Hartz IV - wo bleiben die Jugendlichen? (01.06.2005)
Landesinstitut Sozialforschungsstelle DortmundKühnlein, Gertrud, Dr.Beschreibung
Die Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Bundes resp. der BA. Das neue Instrument "Einstiegsqualifizierung" (EQJ) steht im Kontext der aktuellen Arbeitsmarktreformen und ist Bestandteil der Selbstverpflichtung der Wirtschaft, durch eine Steigerung der Ausbildungsleistungen ihren Beitrag zur Lösung dieses gesellschaftlichen Problems zu leisten. Kontext/ Problemlage: Mit dem Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher wurde im Juli 2004 im Rahmen des "Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" ein neues Förderprogramm aufgelegt, das leistungsschwächeren Jugendlichen gezielte Unterstützung beim Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung bieten soll. Der Pakt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Angesprochen sind Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit abgeschlossener Schulausbildung, die "aus individuellen Gründen" eingeschränkte Vermittlungsperspektiven und auch nach bundesweiten Vermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben, und solche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Mit den Praktika wird das arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziel verfolgt, die Jugendlichen möglichst eng an die Berufsausbildung im Dualen System heran zu führen. Die ersten EQJ-Maßnahmen begannen im Oktober 2004. In der Kurzstudie, die im Sommer 2005 durchgeführt wurde, wurden die arbeitsmarktlichen und bildungspolitischen Effekte der neuen EQJ-Maßnahmen in der Wirtschafts- und Arbeitsregion "Westfälisches Ruhrgebiet" (identisch mit dem IHK-Bezirk Dortmund und dem DGB-Kreis "Östliches Ruhrgebiet") in den Blick genommen. Im Jahr Eins der Umsetzung dieses neuen Instruments sollte exemplarisch untersucht werden, wie von Seiten der regionalen Akteure dessen kurz- und mittelfristige Wirksamkeit (Akzeptanz bei Jugendlichen und Betrieben, Beitrag zur Behebung der betrieblichen Ausbildungsplatzknappheit, Integration der Jugendlichen in Ausbildung
-
Externer Link
Fallmanagement unter Hartz IV. Die Transformation der Sozialhilfepraxis durch Inkrafttreten des SGB II (01.04.2005)
Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich Soziale Arbeit und GesundheitReis, Claus, Prof. Dr.Quelle: Projektinformation der Hans-Böckler-StiftungBeschreibung
Case- oder Fallmanagement taucht im Zusammenhang der beschäftigungspolitischen Reformen mit Inkrafttreten des SGB II als tragfähiges Handlungskonzept zur Beratung und "Aktivierung" arbeitsloser Hilfeberechtigter auf. Die Studie untersucht die kommunale Praxis von Fallmanagement unter den aktuellen beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen aus organisationssoziologischer Perspektive.>> 1. Kontext / Problemlage: Das Inkrafttreten des SGB II zu Beginn des Jahres bedeutet für die Praxis der Sozialverwaltungen ebenso wie für Teile der Arbeitsverwaltung eine folgenreiche Veränderung. Mit der Verschmelzung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe wurde nicht nur eine neue materielle Leistung (Arbeitslosengeld II) geschaffen, sondern auch die Parameter für ein Fallmanagement in den neu zu gründenden Organisationseinheiten verschoben sich grundlegend. Angesichts des veränderten gesetzlichen Auftrags sowie des Aufeinandertreffens zweier Verwaltungskulturen besteht zur Implementierung der örtlichen Zusammenarbeit sowohl erheblicher interner Handlungsbedarf bei Kommunalverwaltungen wie örtlichen Arbeitsämtern als auch die Notwendigkeit, gemeinsame Zielsysteme zu entwickeln und diese in der Regel in Kooperation zu realisieren. Dadurch dürften sich einschneidende Veränderungen in der Perspektive auf die Hilfeberechtigten ergeben. Zudem ist bei der Kooperation der beiden Verwaltungen mit Friktionen zu rechnen.>> 2. Fragestellung: Durch die offene Formulierung des Gesetzgebers bleibt für die kommunalen Lösungsstrategien erheblicher (Aus)handlungsspielraum. Fraglich ist, ob und in welcher Weise bereits entwickelte Ansätze des Case Management im Rahmen des Fallmanagement nach SGB II fortgeführt werden, wenngleich auf "bewährte Strukturen" in den Kommunen zurückgegriffen werden soll. Denn nicht nur fällt die Dienstleistung jetzt unter ein neues Gesetz, zusätzlich ist zumeist auch ein neuer Leistungsträger zuständig. Zu fragen ist, ob es gelingt, Fallmanagement rasch flächendeckend
Aspekt auswählen:
Aspekt zurücksetzen
- Grundlagenbeiträge
- Methoden und Datensatzbeschreibungen
-
Typologie der Maßnahmen
- Institutionen der Arbeitsförderung
-
Vermittlung und Beratung
- Prozessoptimierung
- Profiling und Case Management, Eingliederungsvereinbarung
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Vermittlung durch Dritte
- Vermittlung von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung
- Job-Center
- Personal-Service-Agentur
- Zeitarbeit
- (gemeinnützige) Arbeitnehmerüberlassung
- Vermittlungsgutscheine
- Berufsberatung
- Aus- und Weiterbildung
- Subventionierung von Beschäftigung
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Transfer- und Mobilitätsmaßnahmen
- berufliche Rehabilitation
- Lohnersatzleistungen / Einkommensunterstützung
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Sonstiges
- Typologie der Arbeitslosen
- besondere Personengruppen
- Geschlecht
- Geografischer Bezug
- Alter
