Kurzarbeit
Während der Wirtschaftskrise nach 2009 und der Covid-19-Pandemie ab 2020 erlebte Kurzarbeit als Instrument der Anpassung an konjunkturell bedingte Arbeitsausfälle eine deutliche Aufwertung. Das "German job miracle" nach der Finanzkrise wurde in der internationalen Diskussion im Wesentlichen auf den massiven Einsatz von Kurzarbeit zurückgeführt. Konnte und kann Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten tatsächlich eindämmen und zur längerfristigen Stabilisierung der Beschäftigung beitragen? Dieses Themendossier bietet einen Überblick zum Forschungsstand.
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Literaturhinweis
Die Nichtinanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie (2023)
Zitatform
Jackwerth-Rice, Deborah & Malte Simon (2023): Die Nichtinanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 12, S. 889-907. DOI:10.3790/sfo.72.12.889
Abstract
"Während der Corona-Pandemie erreichte der Kurzarbeitergeldbezug in Deutschland nie dagewesene Ausmaße. In der Spitze befand sich etwa ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit. Trotz dessen nahmen selbst in Branchen, die während des ersten und zweiten Lockdowns ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten, nicht alle Betriebe Kurzarbeitergeld (KUG) in Anspruch – dies betraf vor allem Kleinstbetriebe. Dieser Beitrag untersucht, welcher Anteil an der statistischen Nichtinanspruchnahme von KUG während des ersten Lockdowns auf den ‚unfreiwilligen‘ KUG-Verzicht entfiel, was die Hauptursachen der Nichtinanspruchnahme von KUG waren und welche Folgen sie für Betriebsinhaber:innen und Beschäftigte hatte. Hierzu werden die Ergebnisse einer explorativen Mixed-Methods-Befragung in zwei Branchen vorgestellt, in denen Kleinstbetriebe dominieren – Frisörsalons und Zahnarztpraxen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungssicherung in den Betrieben während der Corona-Pandemie: Mehr als nur Kurzarbeit (2023)
Zitatform
Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2023): Beschäftigungssicherung in den Betrieben während der Corona-Pandemie. Mehr als nur Kurzarbeit. (WSI Working paper / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 214), 24 S.
Abstract
"Der Beitrag untersucht empirisch auf der Basis der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, welche Maßnahmen die betrieblichen Akteure, Management und Betriebsräte, vereinbart haben, um bedrohte Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und perspektivisch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Inhaltlich dominieren arbeitszeitverkürzende Maßnahmen, die Kurzarbeit ergänzen, monetäre Konzessionen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Diese Maßnahmen beruhen auf dem Quid-pro-quo-Prinzip. Die Betriebe machen im Gegenzug Zusagen über Investitionen und mehrjährige Beschäftigungsgarantien. Das Zustandekommen dieser Maßnahmen wird wird, wie die multivariate Analyse zeigt, wesentlich beeinflusst von der wirtschaftlichen Lage, der Tarifbindung, aber auch von kooperativen Beziehungen zwischen den betrieblichen Akteuren. Es lässt sich zeigen, dass tarifliche Regelungen einen Gestaltungsrahmen für betriebspolitische Aktivitäten bieten, um sowohl kurzfristige konjunkturelle Krisenprobleme beschäftigungssichernd abzufedern als auch mittelfristige Standortsicherung durch Investitionszusagen zu ermöglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
In der Krise hat sich Kurzarbeit als hochwirksames Instrument bewährt (Interview mit Eva Strobel): Startbeitrag zur Serie "Kurzarbeit im internationalen Vergleich" (2023)
Schludi, Martin; Strobel, Eva;Zitatform
Schludi, Martin; Eva Strobel (interviewte Person) (2023): In der Krise hat sich Kurzarbeit als hochwirksames Instrument bewährt (Interview mit Eva Strobel). Startbeitrag zur Serie "Kurzarbeit im internationalen Vergleich". In: IAB-Forum H. 28.02.2023 Nürnberg, 2023-01-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230228.01
Abstract
"Kurzarbeit hat sowohl in der Finanz- als auch in der Corona-Krise einen entscheidenden Beitrag geleistet, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Zugleich war und ist die Administration des Kurzarbeitergeldes eine immense Herausforderung für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Interview mit dem IAB-Forum spricht BA-Managerin Eva Strobel über mögliche Reformansätze." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Schludi, Martin; -
Literaturhinweis
Die Ausgaben für das australische JobKeeper-Programm haben die staatlichen Gesamtausgaben in den ersten sechs Monaten um ein Viertel erhöht (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise ): (Interview mit Bob Gregory) (2023)
Schludi, Martin; Gregory, Bob;Zitatform
Schludi, Martin; Bob Gregory (interviewte Person) (2023): Die Ausgaben für das australische JobKeeper-Programm haben die staatlichen Gesamtausgaben in den ersten sechs Monaten um ein Viertel erhöht (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise ). (Interview mit Bob Gregory). In: IAB-Forum H. 31.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231031.01
Abstract
"Während der Covid-19-Krise führte Australien groß angelegte und leicht umzusetzende Lohnkostenzuschüsse ein. Dieses „JobKeeper-Programm” sollte Entlassungen verhindern. Die Unterschiede zu den europäischen Kurzarbeitsprogrammen sind jedoch frappierend. Im Interview für das IAB-Forum gibt Bob Gregory, emeritierter Professor der Australian National University, Einblicke in den australischen Ansatz und skizziert mögliche Lehren für andere Länder." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Schludi, Martin;Ähnliche Treffer
auch in Englisch erschienen -
Literaturhinweis
The first six months expenditure for the Australian JobKeeper scheme lifted total national government expenditure by one quarter (Consequences of the COVID-19 Pandemic): (Interview with Bob Gregory) (2023)
Schludi, Martin; Gregory, Bob;Zitatform
Schludi, Martin; Bob Gregory (interviewte Person) (2023): The first six months expenditure for the Australian JobKeeper scheme lifted total national government expenditure by one quarter (Consequences of the COVID-19 Pandemic). (Interview with Bob Gregory). In: IAB-Forum H. 31.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231031.02
Abstract
"Während der Covid-19-Krise führte Australien groß angelegte und leicht umzusetzende Lohnkostenzuschüsse ein. Dieses „JobKeeper-Programm” sollte Entlassungen verhindern. Die Unterschiede zu den europäischen Kurzarbeitsprogrammen sind jedoch frappierend. Im Interview für das IAB-Forum gibt Bob Gregory, emeritierter Professor der Australian National University, Einblicke in den australischen Ansatz und skizziert mögliche Lehren für andere Länder." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Schludi, Martin;Ähnliche Treffer
auch deutschsprachig erschienen -
Literaturhinweis
Zum Höhepunkt der Pandemie waren 40 Prozent der Arbeitskräfte in Frankreich in Kurzarbeit (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise ): (Interview mit Pierre Cahuc) (2023)
Zitatform
Schludi, Martin; Pierre Cahuc (interviewte Person) (2023): Zum Höhepunkt der Pandemie waren 40 Prozent der Arbeitskräfte in Frankreich in Kurzarbeit (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise ). (Interview mit Pierre Cahuc). In: IAB-Forum H. 16.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230516.01
Abstract
"In Frankreich wie auch in vielen anderen europäischen Ländern hat sich die Kurzarbeit als wirksames Instrument erwiesen, um Massenentlassungen während der Covid-19-Pandemie zu verhindern. Die traditionelle französische Kurzarbeitsregelung („Activité partielle”) gibt es seit 1951. In diesem Interview äußert sich Pierre Cahuc, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Sciences Po in Paris, zur Ausgestaltung der Kurzarbeit in Frankreich und zu den Lehren, die sich aus der Nutzung dieses Instruments während der Covid-19-Krise ziehen lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Schludi, Martin;Ähnliche Treffer
also released in English -
Literaturhinweis
At the peak, 40 percent of the French labour force were on short-time work (Consequences of the COVID-19 Pandemic): (Interview with Pierre Cahuc) (2023)
Zitatform
Schludi, Martin; Pierre Cahuc (interviewte Person) (2023): At the peak, 40 percent of the French labour force were on short-time work (Consequences of the COVID-19 Pandemic). (Interview with Pierre Cahuc). In: IAB-Forum H. 16.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230516.02
Abstract
"In France, just like in many other European countries, short-time work has proved to be a powerful tool to prevent massive layoffs during the Covid-19 pandemic. The traditional French short-time work scheme (“Activité partielle”) has been in place since 1951. In this interview, Pierre Cahuc, Professor of Economics at Sciences Po in Paris, will give some insights into the French approach to short-time work and the lessons learnt from applying the instrument during the Covid-19 crisis." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Schludi, Martin;Ähnliche Treffer
auch deutschsprachig erschienen -
Literaturhinweis
Sonderauswertungen des Sozioökonomischen Panels (SOEP) 2020 und 2021 zu Löhnen und Arbeitszeiten in der Pandemie: Abschlussbericht (2023)
Schröder, Carsten ; Grabka, Markus; Koenig, Johannes ; Morales, Octavio; Handrich, Lars; Priem, Maximilian; Winkler, Anne; Schluter, Christian; Seebauer, Johannes;Zitatform
Schröder, Carsten, Markus Grabka, Lars Handrich, Johannes Koenig, Octavio Morales, Maximilian Priem, Christian Schluter, Johannes Seebauer & Anne Winkler (2023): Sonderauswertungen des Sozioökonomischen Panels (SOEP) 2020 und 2021 zu Löhnen und Arbeitszeiten in der Pandemie. Abschlussbericht. Berlin, 68 S.
Abstract
"Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 liegt der Schwerpunkt der Studien hierzu auf der Quantifizierung seiner Effekte auf Beschäftigung, Arbeitszeiten, Einkommen und Stundenlöhne. Das erste Ziel dieses Berichts ist eine Fortschreibung der für die Mindestlohnkommission erstellten Zeitreihen für den Zeitraum 2014 bis 2021 zu Arbeitszeiten, Monatsarbeitsentgelten und Stundenlöhnen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Für eine zentrale Interventionsgröße des Mindestlohngesetzes, den vereinbarten Bruttostundenlohn, zeigt sich, dass dieser zwischen 2014 und 2019 im Durchschnitt nominal von 17,51 Euro auf 20,09 Euro und seit Beginn der Pandemie zwischen 2020 und 2021 nochmals von 20,91 Euro auf 23,89 Euro gestiegen ist. Allerdings können nicht alle Beschäftigten gleichermaßen von diesem Wachstum profitieren. So ist im untersten Dezil zwischen den Jahren 2020 und 2021 ein leichter Rückgang des Stundenlohns zu beobachten. Die hochgerechnete Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten, deren vereinbarter Bruttostundenlohn laut SOEP unter dem im jeweiligen Jahr geltenden gesetzlichen Mindestlohn lag, ist zwischen 2015 und 2019 von etwa 3,6 Millionen Beschäftigten auf rund 2 Millionen im Jahr 2019 gesunken. Seither liegt sie relativ konstant bei etwas mehr als 2 Millionen. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist aber zu beachten, dass sich mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 in Deutschland das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld und auch die Datengrundlagen verändert haben. Viele Beschäftigte haben aufgrund von Kontaktbeschränkungen – zumindest temporär – ihre Arbeit von Zuhause aus erledigt. Viele Beschäftigte sind auch in Kurzarbeit gewechselt. Andere Beschäftigte – so v.a. im Gast- und Hotelgewerbe – haben ihren Job verloren oder hatten eine besonders hohe Arbeitsbelastung – so im Gesundheitssektor. Die Pandemie spiegelt sich auch in den SOEP-Daten wider: So waren im Unterschied zur Phase vor der Pandemie in den Jahren 2020/21 Face-to-Face Interviews kaum möglich und die Teilnahmebereitschaft ist zurückgegangen. Auch wurden im Jahr 2020 im SOEP noch keine Informationen zur Kurzarbeit erhoben, da der SOEP-Fragebogen zu dem Zeitpunkt als die Kurzarbeit als Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes wieder stark genutzt wurde, bereits fixiert war. Daher war eine Abfrage nur ex post im Jahr 2021 möglich. Zudem stellt sich die Frage, wie sich Kurzarbeit auf die Angaben von Befragten Beschäftigten zu Bruttoverdiensten und Arbeitszeiten und somit auf die Messung von Stundenlöhnen auswirkte. Vor diesem Hintergrund war das zweite Ziel des Berichts, den Einfluss von Kurzarbeit in der Pandemie auf die Eignung der SOEP-Daten für die Mindestlohnberichterstattung zu untersuchen. Laut eigener Angabe haben Kurzarbeitende ihre Arbeitszeit im Jahr 2020 im Durchschnitt um rund 20,8 Stunden reduziert. Legt man den durchschnittlichen Arbeitsumfang dieser Beschäftigten aus dem Jahr 2019 zugrunde, beträgt die Arbeitszeitreduktion in Kurzarbeit im Durchschnitt fast 60 Prozent. Eine Reduktion in ähnlicher Höhe hätte man beim Entgelt erwartet, da Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung und somit rechtlich kein Lohnbestandteil ist. Nimmt man aber das durchschnittliche Entgelt aus dem Jahr 2019 für die Kurzarbeitenden des Jahres 2020 als Vergleichsmaßstab, betrug ihr Gehaltsverlust nur rund 19 Prozent. Die Reduktion im Entgelt liegt also deutlich unter der Reduktion der Arbeitszeit. Dies legt nahe, dass die Befragten das Kurzarbeitergeld (zumindest teilweise) als Lohnbestandteil ansehen und in der SOEP-Befragung nicht das für die Berechnung des Stundenlohns relevante Bruttoentgelt angegeben haben. Im Ergebnis dürften 6 Stundenlöhne und somit auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bei Kurzarbeitenden überschätzt werden. Es entsteht ein Bruch in der Zeitreihe, da die auf den Angaben der Befragten berechneten Stundenlöhne für Kurzarbeitende höher als ihre tatsächlichen Stundenlöhne sein dürften. Ein drittes Ziel des Berichts betrifft die Bewertung der Validität der von den im SOEP Befragten angegebenen Lohninformationen. Zur Validierung konnten Daten genutzt werden, die im sogenannten SOEP-RV-Projekt entstanden sind. In diesem Projekt wurden die Befragungsdaten aus dem SOEP auf individueller Ebene mit den Kontendaten der Deutschen Rentenversicherung Bund über ihre Versicherungsnummer eindeutig verbunden. In den Kontendaten liegen auch Informationen zu den von den Arbeitgebern gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Entgelten vor. Der Vergleich beider Datenquellen zeigt, dass im Zeitraum der Jahre 2013 bis 2018 die monatlichen Entgelte in den Konten und im SOEP sehr ähnliche Verteilungen aufweisen, wobei die Entgelte laut den Rentenversicherungskonten im Durchschnitt zwischen 80 und 120 Euro über den SOEP-Entgelten liegen. Die Korrelation zwischen den Entgelten in beiden Datensätzen ist sehr hoch. Unterschiede in den berechneten Stundenlöhnen basierend auf den Entgelten aus den beiden Datensätzen und unter Verwendung der Arbeitszeitangaben aus dem SOEP sind klein und generell statistisch nicht von null verschieden. Entsprechend ist eine Zuordnung der Beschäftigten in ein Lohnsegment unter und ab dem Mindestlohn faktisch unabhängig von der verwendeten Datenquelle für monatliche Bruttolöhne. Die in den SOEP-Daten beobachtete Nicht-Einhaltung des Mindestlohns ist damit nicht primär auf Messfehler bei den monatlichen Entgelten im SOEP zurückzuführen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Short-time allowances in times of crisis: a survey experiment (2023)
Zitatform
Stephan, Gesine, Matthias Dütsch & Christopher Osiander (2023): Short-time allowances in times of crisis: a survey experiment. In: Journal for labour market research, Jg. 57, 2023-11-20. DOI:10.1186/s12651-023-00358-3
Abstract
"During the COVID-19 pandemic, many countries used short-time work schemes, i.e., subsidies for temporary working hours reductions due to production drops. In Germany, regulations on entitlements and benefits have been much more generous during the pandemic than they were in noncrisis times. This paper conducts a factorial survey experiment among the workforce to investigate which amounts of short-time benefits and which associated replacement rates were perceived as appropriate during the pandemic. We interpret our findings in the context of the deservingness theory. Our results show that the assessments are partly consistent with the legal design features in Germany. One of our key findings is that, according to respondents, the short-time allowance should decrease slightly with an increasing duration of short-time work. In Germany, however, with the onset of the pandemic, a rule was temporarily implemented that step-wise increased short-time work benefits with the duration of short-time work." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Designing short-time work for mass use (2023)
Zitatform
Weber, Enzo & Yasemin Yilmaz (2023): Designing short-time work for mass use. In: European Journal of Social Security, Jg. 25, H. 1, S. 60-76., 2023-02-15. DOI:10.1177/13882627231161511
Abstract
"Während der COVID-19-Pandemie hat sich Kurzarbeit erneut als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Dabei stieß die massenhafte und schwankende Nutzung, die dieser Einsatz mit sich brachte, jedoch auf ein auf individuellen Ansprüchen beruhendes Instrument. Die vollständige Bearbeitung aller Fälle wird Jahre dauern, mit entsprechenden Belastungen und Unsicherheiten für die Betriebe und die Arbeitsverwaltung. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Artikel unterschiedliche Ausgestaltungmöglichkeiten einer Massennutzungsregel für die Kurzarbeit diskutiert. Der Blick in das europäische Ausland zeigt, dass sich eine angesichts exorbitanter Fallzahlen erforderliche Vereinfachung der Kurzarbeit unter Nutzung des Rechtsinstruments der force majeure („höhere Gewalt“) erzielen ließe. Wird dies für bestimmte Bereiche der Wirtschaft festgestellt, erhalten sie Zugang zu Kurzarbeit mit vereinfachten Kriterien und Verfahren. Vor diesem Hintergrund werden derartige Vereinfachungen für Deutschland vorgeschlagen. Eine noch weitergehende Variante würde nicht mehr den Ausfall individueller Arbeitsstunden betrachten, sondern Zuschüsse auf die gesamten betrieblichen Lohnkosten vorsehen. Diese sollten vom ausgefallenen Umsatz abhängen. Dabei müssten Entlassungen ausgeschlossen werden, um bei starker Vereinfachung die Vorteile einer direkten Beschäftigungssicherung zu erhalten. Um Flexibilität nicht zu stark zu beschränken, könnte ein Basisniveau an Entlassungen ermöglicht oder der Zuschuss im Falle von betriebsbedingten Entlassungen anteilig reduziert werden. Angesichts der geringeren Zielgenauigkeit kommt die weitergehende Variante dann in Betracht, wenn in bestimmten Bereichen umfassende wirtschaftliche Ausfälle vorliegen. Eine Massennutzungsregel steht in Abgrenzung zu anderweitigen gezielten Wirtschaftshilfen unabhängig vom Prinzip der Kurzarbeit bzw. Beschäftigungssicherung. Diese können zusätzlich greifen, wenn für die Liquiditätssicherung in einer Krise über den Ersatz von Arbeitskosten hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gezielte Wirtschaftshilfen sind zudem das geeignetere Instrument, wenn es darum geht, Produktionsausfälle zu vermeiden statt abzufedern. Gerade bei massenhafter Nutzung von Kurzarbeit wird die Verbindung mit Qualifizierung bedeutend. Um den Bedingungen unter Unsicherheit und organisatorischen Schwierigkeiten gerecht zu werden, kommt es auf ein Konzept mit flexibel einsetzbaren, modularen, auch onlinebasierten Weiterbildungsformaten, Anreizen und Beratungsangeboten an. Schließlich sind Bedingungen für den Ausstieg aus der Massennutzungsregel darzulegen. Denn die Bilanz von Kurzarbeit kann sich stark verschlechtern, wenn sie über die Krisenphase hinaus fortgesetzt wird. Die außergewöhnliche Lage müsste zu einem angemessenen Zeitpunkt mit hinreichender Vorankündigungszeit offiziell beendet – oder verlängert – werden. Objektive Kriterien als Richtschnur könnten sich auf die Umsatzentwicklung in den betroffenen Bereichen, die Inanspruchnahme der Massennutzungsregel und die Rücknahme staatlich angeordneter Einschränkungen beziehen. Anschlussregeln können Übergangsmöglichkeiten in normale Kurzarbeit, eine schrittweise Absenkung von Lohnkostenzuschüssen und Liquiditätsunterstützung vorsehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auf dem Höhepunkt der Covid-19-Krise war jeder fünfte Arbeitsplatz in der OECD von Kurzarbeit betroffen - zehnmal mehr als auf dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise): (Interview mit Alexander Hijzen) (2023)
Winters, Jutta; Hijzen, Alexander;Zitatform
Winters, Jutta; Alexander Hijzen (interviewte Person) (2023): Auf dem Höhepunkt der Covid-19-Krise war jeder fünfte Arbeitsplatz in der OECD von Kurzarbeit betroffen - zehnmal mehr als auf dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise (Serie Kurzarbeit: Internationale Erfahrungen während der Covid-19-Krise). (Interview mit Alexander Hijzen). In: IAB-Forum H. 17.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230717.02
Abstract
"In der Covid-19-Krise war das Instrument „Kurzarbeit“ in vielen OECD-Ländern das Mittel der Wahl, um einem drohenden Arbeitsplatzabbau entgegenzuwirken. Alexander Hijzen, Senior Economist bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), skizziert im Interview die unterschiedlichen Ausprägungen dieses Instruments und nennt vorbildlich konzipierte Regelungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Winters, Jutta;Ähnliche Treffer
also released in English -
Literaturhinweis
At the peak of the Covid-19 crisis, short-time work covered one in five jobs across the OECD - ten times more than at the height of the global financial crisis (International perspectives on applying short-time work during the Covid-19 crisis): (Interview with Alexander Hijzen) (2023)
Winters, Jutta; Hijzen, Alexander;Zitatform
Winters, Jutta; Alexander Hijzen (interviewte Person) (2023): At the peak of the Covid-19 crisis, short-time work covered one in five jobs across the OECD - ten times more than at the height of the global financial crisis (International perspectives on applying short-time work during the Covid-19 crisis). (Interview with Alexander Hijzen). In: IAB-Forum H. 17.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230717.03
Abstract
"Alexander Hijzen, a senior economist at the Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD), gives an overview of the country-specific application of short-time work during the Covid-19 crisis and identifies specific features that can serve as an inspiration for others." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Winters, Jutta;Ähnliche Treffer
auch deutschsprachig erschienen -
Literaturhinweis
COVID-19, normative attitudes and pluralistic ignorance in employer-employee relationships (2022)
Abraham, Martin ; Grimm, Veronika ; Collischon, Matthias ; Schnabel, Claus ; Moser, Klaus ; Stephan, Gesine ; Kreuter, Frauke ; Trappmann, Mark ; Niessen, Cornelia ; Wolbring, Tobias ;Zitatform
Abraham, Martin, Matthias Collischon, Veronika Grimm, Frauke Kreuter, Klaus Moser, Cornelia Niessen, Claus Schnabel, Gesine Stephan, Mark Trappmann & Tobias Wolbring (2022): COVID-19, normative attitudes and pluralistic ignorance in employer-employee relationships. In: Journal for labour market research, Jg. 56, 2022-10-18. DOI:10.1186/s12651-022-00325-4
Abstract
"Employment relationships are embedded in a network of social norms that provide an implicit framework for desired behaviour, especially if contractual solutions are weak. The COVID-19 pandemic has brought about major changes that have led to situations, such as the scope of short-time work or home-based work in a firm. Against this backdrop, our study addresses three questions: first, are there social norms dealing with these changes; second, are there differences in attitudes between employees and supervisors (misalignment); and third, are there differences between respondents’ average attitudes and the attitudes expected to exist in the population (pluralistic ignorance). We find that for the assignment of short-time work and of work at home, there are shared normative attitudes with only small differences between supervisors and nonsupervisors. Moreover, there is evidence for pluralistic ignorance; asked for the perceived opinion of others, respondents over- or underestimated the consensus in the (survey) population. Such pluralistic ignorance can contribute to the upholding of a norm even if individuals do not support the norm, with potentially far-reaching consequences for the quality of the employment relationship and the functioning of the organization. Our results show that, especially in times of change, social norms should be considered for the analysis of labour markets." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))
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Literaturhinweis
Arbeitszeiten in der Corona-Krise: Länger, kürzer oder flexibler? (2022)
Backhaus, Nils;Zitatform
Backhaus, Nils (2022): Arbeitszeiten in der Corona-Krise: Länger, kürzer oder flexibler? In: L. Bellmann & W. Matiaske (Hrsg.) (2022): Sozio-Ökonomik der Corona-Krise, S. 193-225.
Abstract
"Im Spiegel des Infektionsgeschehens und der wirtschaftlichen Situation hat die SARS-CoV-2-Pandemie die Arbeitszeiten vieler Erwerbstätiger stark verändert. Daten zu diesen Veränderungen und mögliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit stehen im Fokus des Beitrags. Im Rahmen von Kurzarbeit oder besonders hoher Arbeitsbelastung mussten viele Arbeitszeiten verkürzt oder verlängert werden. Viele verlagerten ihre Arbeitszeiten erstmalig oder deutlich häufiger auf untypische Arbeitszeiten, z.B. auf das Wochenende oder in die Abendstunden, um die Anwesenheit im Betrieb zu entzerren oder um Betreuungsaufgaben nachzukommen. Zeitliche Entgrenzung ist insbesondere bei der Arbeit von zuhause ein viel beobachtetes Phänomen. Abschließend werden mögliche Entwicklungen und sich daraus ergebende zukünftige Herausforderungen für die Arbeitszeitgestaltung diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Digitalisierung von Arbeit und betrieblicher Weiterbildung in hessischen Betrieben: IAB-Betriebspanel Report Hessen 2021 (2022)
Behr, Dominik; Larsen, Christa; Lauxen, Oliver;Zitatform
Behr, Dominik, Oliver Lauxen & Christa Larsen (2022): Digitalisierung von Arbeit und betrieblicher Weiterbildung in hessischen Betrieben. IAB-Betriebspanel Report Hessen 2021. (IAB-Betriebspanel Hessen), Frankfurt am Main, 20 S.
Abstract
"Die durch die Corona-Krise hervorgerufene Ausnahmesituation hat einen vermutlich nie dagewesenen Digitalisierungsschub für Betriebe und für den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter ausgelöst. Die wohl einschneidendste Änderung für den Arbeitsalltag der Beschäftigten kam dem mobilen Arbeiten zu: Zum Befragungszeitpunkt von Juni bis November 2021 gab es in einem Drittel der Betriebe zumindest für einen Teil der Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Ein Drittel dieser Betriebe plante mobile Arbeitsplätze auch perspektivisch in größerem Umfang anzubieten als vor der Corona-Krise. Auch in der betrieblichen Weiterbildung ließen sich im Zuge der Corona-Pandemie deutliche Veränderungen beobachten. Hessische Betriebe agierten im 1. Halbjahr 2021 wie im Vorjahreszeitraum zurückhaltender in der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen als noch vor der Pandemie. Die Maßnahmen, die noch stattfanden, verlagerten sich jedoch stark in den digitalen Raum. Diese und weitere Ergebnisse zur Digitalisierung von Arbeit und betrieblicher Weiterbildung finden sich im 3. Report zum IAB-Betriebspanel Hessen 2021. Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung von mehr als 1.100 Betrieben zwischen Juli und November 2021." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Infografiken 2021 -
Literaturhinweis
Fachkräftesicherung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus: Ergebnisse des IAB-Betriebspanels Hessen 2021 - Gesamtbericht (2022)
Behr, Dominik; Larsen, Christa; Lauxen, Oliver;Zitatform
Behr, Dominik, Oliver Lauxen & Christa Larsen (2022): Fachkräftesicherung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Ergebnisse des IAB-Betriebspanels Hessen 2021 - Gesamtbericht. (IAB-Betriebspanel Hessen), Frankfurt am Main, 114 S.
Abstract
Das IAB-Betriebspanel 2021 stehen unter dem Rahmenthema „Fachkräftesicherung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus“. Untersucht wird, inwieweit die hessischen Betriebe die Zeit der Pandemie genutzt haben, um innerbetriebliche Veränderungen anzustoßen, die der Deckung des aktuellen und zukünftigen Personalbedarfs dienen. Insbesondere die Auswertung von Daten im Zeitverlauf veranschaulicht veränderte betriebliche Aktivitäten. Dieses Wissen ist relevant, um angesichts der aktuellen Lage strategisch handeln zu können. In Kapitel 2 wird zunächst ein Überblick über Betriebe und Beschäftigte zum 30.06.2021 in Hessen gegeben. Kapitel 3 enthält Auswertungen zur wirtschaftlichen Situation der Betriebe, während sich Kapitel 4 der Frage widmet, inwieweit sich Personalbewegungen und innerbetriebliche Aktivitäten zur Mitarbeitendenbindung, orientiert an den Personalbedarfen, auf die Beschäftigtenstruktur ausgewirkt haben. In Kapitel 5 werden aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Ausbildung in den Blick genommen; Kapitel 6 erfasst den Stand der Digitalisierung von Arbeit und betrieblicher Weiterbildung. In Kapitel 7 wird analysiert, inwiefern die Corona-Pandemie zu Innovationen in Bezug auf Organisationsstrukturen, Produkte und Dienstleistungen gen geführt hat. Kapitel 8 enthält ein zusammenfassendes Resümee. Die Auswertungen zum IAB-Betriebspanel Hessen für das Jahr 2021 basieren auf den Angaben von 1.165 Betrieben in Hessen. Stand der Erhebungen war der Zeitraum von Juli bis November 2021.
Weiterführende Informationen
Infografiken 2021 -
Literaturhinweis
Zwei Jahre Corona-Pandemie: Die deutsche Wirtschaft zwischen Krisenstimmung und Erholung – Ein Vergleich der Jahre 2019 und 2021 – Ergebnisse des IAB-Betriebspanels (2022)
Bennewitz, Emanuel; Klinge, Silke; Schwengler, Barbara; Leber, Ute;Zitatform
Bennewitz, Emanuel, Silke Klinge, Ute Leber & Barbara Schwengler (2022): Zwei Jahre Corona-Pandemie: Die deutsche Wirtschaft zwischen Krisenstimmung und Erholung – Ein Vergleich der Jahre 2019 und 2021 – Ergebnisse des IAB-Betriebspanels. (IAB-Forschungsbericht 20/2022), Nürnberg, 176 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2220
Abstract
"Die jüngste Befragungswelle des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2021 ermöglicht es, vertiefte Erkenntnisse über die Veränderungen der betrieblichen Geschäftstätigkeit im Verlauf der Corona-Pandemie zu gewinnen. Der Vergleich der Geschäftstätigkeit mit dem Jahr 2019, dem Jahr unmittelbar vor dem Beginn der Corona-Pandemie, aber auch der Vergleich mit dem Jahr 2020, in welchem aufgrund der großen Unsicherheit ein deutlicher Rückgang der Geschäftstätigkeit festzustellen war, erlauben wichtige Rückschlüsse auf die Situation der Betriebe im zweiten Jahr der Corona-Pandemie. Wenngleich im Jahr 2021 die Beschäftigung nur verhalten wuchs, zeigen sich im Vergleich zu 2020 in wichtigen Bereichen der betrieblichen Geschäftstätigkeit positive Entwicklungen oder zumindest eine Stabilisierung. Dies lässt vermuten, dass sich die Betriebe auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen konnten und das Ausmaß der Unsicherheit abgenommen hat. Dies belegt auch die Tatsache, dass der Anteil der Betriebe, für welche die Auswirkungen der Corona-Pandemie nach eigenen Angaben existenzbedrohende Ausmaße angenommen haben, gegenüber 2020 etwas zurückgegangen ist. Als positiv ist zu bewerten, dass die Personalzugangsrate im Jahr 2021 wieder gestiegen ist – bei einer zugleich weiterhin niedrigen Personalabgangsrate. Beides hat das durchschnittliche Beschäftigungswachstum beschleunigt. Dass sich diese Entwicklung auf die qualifizierte Beschäftigung erstreckte, verdeutlicht die Entwicklung des Fachkräftebedarfs. Noch im Vorjahr (2020) waren sowohl der Anteil der Betriebe mit Fachkräftebedarf wie auch die Zahl der benötigten Fachkräfte selbst stark zurückgegangen. Im Jahr 2021 kam es wieder zu einer deutlich erhöhten Nachfrage. Ähnliches gilt für die Übernahme von Auszubildenden mit erfolgreichem Berufsabschluss, deren Übernahmequote 2021 wieder anstieg. Wenig Bewegung gab es allerdings beim Anteil der weiterbildungsaktiven Betriebe sowie bei der Weiterbildungsquote, die sich nach einem dramatischen Einbruch im Jahr 2020 kaum verändert haben. Allerdings dürfen diese Ergebnisse nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Jahr 2021 nur bei wenigen Indikatoren das Niveau des Jahres 2019 wieder erreicht wurde. Ein Grund dürfte sein, dass fast die Hälfte aller Betriebe auch im Jahr 2021 wirtschaftlich negativ von der Corona-Pandemie betroffen war. Weiterhin sah sich sogar mehr als jeder fünfte Betrieb mit stark negativen wirtschaftlichen Auswirkungen konfrontiert. In den negativ betroffenen Betrieben kam es nicht nur vermehrt zu Kurzarbeit. Auch die Beschäftigung war in diesen Betrieben rückläufig. Sowohl der Anteil der Betriebe mit Personalzugängen als auch das Beschäftigungswachstum sowie die bis Juni 2022 erwartete Beschäftigungsentwicklung waren unter den negativ bzw. stark negativ betroffenen Betrieben im Vergleich zu anderen Betrieben unterdurchschnittlich. Dasselbe gilt für die Arbeitsproduktivität, die Förderung von Fort- und Weiterbildung sowie die Geschäftserwartungen für das Jahr 2021. Insbesondere Kleinstbetriebe haben zudem mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu kämpfen. Der Anteil der im Jahr 2021 wirtschaftlich negativ von der Corona-Pandemie betroffenen Betriebe war unter den Kleinstbetrieben am höchsten. Einzig in dieser Größenklasse war das Beschäftigungswachstum gegenüber 2019 negativ. Zugleich wiesen sie die höchste Nichtbesetzungsquote für Fachkräftestellen auf. Auch bei der Berufsausbildung waren die Nichtbesetzungsquote und die Übernahmequote niedriger als bei größeren Betrieben. Vergleichsweise gut konnten sich hingegen die Großbetriebe in der Corona-Pandemie behaupten. Zumindest legt dies das gestiegene Beschäftigungsniveau in diesen Betrieben nahe. Im Branchenvergleich waren die Beherbergung und Gastronomie am schwersten von der Corona-Pandemie betroffen. Aber auch die Übrigen personennahen Dienstleistungen hat es hart getroffen. Für beide Branchen dürfte die Ursache in den notwendigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie liegen. Zudem waren in der Beherbergung und Gastronomie besonders viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht und die Nutzung von Kurzarbeit am weitesten verbreitet. Darüber hinaus wiesen beide Branchen auch in 2021 im Vergleich zu 2019 einen starken Rückgang der Personalzugänge, ein unterdurchschnittliches Beschäftigungswachstum und einen niedrigen beziehungsweise stark reduzierten Fachkräftebedarf auf. Hinzu kommt insbesondere für die Beherbergung und Gastronomie eine Fort- und Weiterbildungsbeteiligung, welche im Jahr 2021 trotz moderater Rückgänge seit 2019 auffällig niedrig war. Der Ausblick auf die künftige Entwicklung fiel insgesamt im Jahr 2021 eher positiv aus. Der Anteil der Betriebe, die bis Juni 2022 ein etwa gleichbleibendes oder sogar steigendes Beschäftigungsniveau erwarteten, belief sich im Befragungsjahr 2021 bundesweit auf über 80 Prozent. Rund drei Viertel aller Betriebe in Deutschland erwarteten für das Jahr 2021 eine positive Entwicklung oder zumindest ein nahezu unverändertes Geschäftsvolumen. Hinsichtlich der Nutzung von Home-Office strebten nur wenige Betriebe eine Rückkehr zum Status-quo-ante an. Denn die deutliche Mehrheit der Betriebe wollte nach eigenen Angaben die infolge der Pandemie stark erweiterten Möglichkeiten zum Home-Office auch nach dem Ende der Corona-Pandemie aufrechterhalten oder sogar ausbauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Ein Interview zumIAB-Forschungsbericht finden Sie im Online-Magazin IAB-Forum. -
Literaturhinweis
Labor market insurance policies in the XXI century (2022)
Zitatform
Boeri, Tito & Pierre Cahuc (2022): Labor market insurance policies in the XXI century. (CEP discussion paper / Centre for Economic Performance 1875), London, 33 S.
Abstract
"The recovery from the Covid-19 crisis will force governments to accelerate transformation in their menu of labor market policy tools. The crisis was a stress test for unemployment insurance schemes as it involved a sudden and unexpected shutdown of a very large set of activities. This forced countries to introduce, often from scratch, income support schemes for workers under new forms of employment, and the self-employed. There was also a considerable expansion of short-time work schemes notably towards the small business. The challenge ahead of us is perhaps even harder as post-Covid19 labor markets are likely to be characterized by substantial labor reallocation. Major innovations in labor market policy are required to smooth consumption of workers involved in this reallocation. We survey the large body of research on schemes reducing the costs of reallocation complementary to unemployment insurance. Our attention is on short-time work (preventing layoffs by subsidizing hours reductions), partial unemployment insurance (enabling workers to combine unemployment benefits with low-income jobs), and wage insurance (offering a temporary wage subsidy to workers changing jobs). The properties of these new schemes are first presented and compared to those of standard unemployment benefits. Next the main results of the empirical literature on the effects of wage insurance, partial unemployment insurance and short-time work are presented. A final section is devoted to discussing directions for further research." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Die Bundesagentur für Arbeit als Krisenakteurin in der Pandemie (2022)
Zitatform
Brandl, Sebastian, Ingo Matuschek & Michaela Schulze (2022): Die Bundesagentur für Arbeit als Krisenakteurin in der Pandemie. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 6, S. 232-235.
Abstract
"Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die beteiligten Akteur:innen. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf verschiedenen Ebenen ein schnelles und flexibles Agieren in der Krise gezeigt und damit die arbeitsmarktpolitischen Folgen der Krise abfedern können. Der Beitrag beleuchtet die verschiedenen Ebenen dieses Krisenmanagements." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Indikatoren zur Einschätzung der Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf die Arbeitsmärkte in Hessen: Stand: Ende März 2022 (2022)
Zitatform
Demireva, Lora, Dennis Schmehl & Lisa Schäfer (2022): Indikatoren zur Einschätzung der Auswirkungen der CORONA-Pandemie auf die Arbeitsmärkte in Hessen. Stand: Ende März 2022. (Hessischer Regionaldatenreport 21), Frankfurt am Main, 21 S.
Abstract
"Der Hessische Regionaldatenreport erscheint mittlerweile zum 21. Mal und stellt eine Momentaufnahme der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft in den Kreisen und kreisfreien Städten Hessens zum Ende März 2022 anhand ausgewählter Indikatoren dar. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt die Erstellung im Rahmen der ESF-Förderung. Für die Darstellungen wird auf öffentliche Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Der Report enthält Basisindikatoren zu drei Themen im regionalen Vergleich: Entwicklung der Kurzarbeit, Entwicklung der Arbeitslosigkeit, Entwicklung der gemeldeten offenen Arbeitsstellen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
